RISIKOABSCHÄTZUNG LOGISTIKZENTRUM WIKON
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1 RISIKOABSCHÄTZUNG LOGISTIKZENTRUM WIKON PLANZER IMMOBILIEN AG, DIETIKON Kanton LU / Z TECHNISCHER BERICHT Sursee, 12. November 2015 / ScTh P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZUSAMMENFASSUNG 3 2 EINLEITUNG 3 3 ABSCHÄTZUNG RISIKO BAHN Risiko Bahn - Grundlagen Rahmenbedingungen Erwartetes Personenaufkommen 4 4 MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR RISIKOMINDERUNG 5 5 DISKUSSION DER RESULTATE 6 6 UNTERSCHRIFTEN 7 7 LITERATURVERZEICHNIS 7 8 ZITIERTE VERORDNUNG 7 9 ANHANG Konsultationskarte für die Parzellen 207 / 683 / 206 / 775 / Situationsplan geplantes Logistikzentrum Auszüge aus Screening Umweltrisiko Bahn Auszüge aus Screening Personenrisiken Bahn P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 2 / 14
3 1 ZUSAMMENFASSUNG Die Planzer Immobilien AG plant in Wikon in ein neues Logistikzentrum mit Bahnanschluss. Durch Gefahrenguttransporte generiert die Bahn in diesem Bereich ein Personenrisiko, welches als akzeptabel eingestuft wird. Beim Logistikzentrum werden sich kaum Personen im Freien in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie aufhalten, die Arbeitsplätze befinden sich im Gebäude. Durch das bauzonenkonforme, nicht personenintensive Logistikzentrum wird die Risikosituation auf dem Areal des Logistikzentrums nicht verstärkt. Zur Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeitenden werden mögliche Massnahmen zu Risikominderung frühzeitig diskutiert und bei der Ausarbeitung des Bauprojektes mitberücksichtigt. 2 EINLEITUNG Die Planzer Immobilien AG, Dietikon, plant in Wikon das bestehende Logistikzentrum abzureissen und durch ein neues, grösseres Logistikzentrum zu ersetzen. Für dieses Bauprojekt stehen die Parzellen 207 / 683 / 206 / 775 / 776 zur Verfügung. Dabei soll die günstige Lage direkt an den Bahngleisen für den Güterumschlag von und auf die Bahn genutzt werden. Eine mögliche Ausgestaltung des Gebäudes ist im Anhang 9.2 zu finden. Die betrachtete Bahnstrecke hat die Koordinaten: / bis / Der Konsultationsbereich ist im Anhang 9.1 dargestellt und umfasst einen Streifen von 100 m auf beiden Seiten der Gleise. Im Rahmen der Planungsarbeiten fordert der Kanton Luzern eine Risikoabschätzung betreffend die bestehende Bahnlinie. 3 ABSCHÄTZUNG RISIKO BAHN 3.1 Risiko Bahn - Grundlagen Durch die von der Bahn beförderten Gefahrenstoffe besteht ein Risiko für Mensch und Umwelt. Daher unterstehen die Verkehrswege auch der Störfallverordnung (StFV). Herr Claudio Caruso, Gefahrengutbeauftragter der SBB Cargo, hat auf Anfrage am per mitgeteilt, dass die SBB Cargo aus Datenschutzgründen keine streckenspezifischen Gefahrengutmengen herausgibt. Herr Caruso verweist auf die Daten der Screenings des Bundes. Das Bundesamt für Verkehr BAV hat seit 1998 wiederholt Screenings zu den Personenrisiken durch den Gefahrengütertransport auf den Schienen durchgeführt (2006, 2011, 2014). Die letzte Aktualisierung fand 2014 statt ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015). Da die transportierten Gefahrengüter neben Personen auch die Umwelt schädigen können, führte das BAV 2014 zum ersten Mal ein Screening zu Umweltrisiken durch ([1] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015). Dieses Screening zeigt auf, dass die betrachtete Bahnstrecke in Wikon betreffend Umweltrisiken unproblematisch ist (siehe auch Anhang 9.3). Zudem hat die geplante Erweiterung des Logistikzentrums keinen Einfluss auf die Umweltrisiken bedingt durch die Bahnlinie. Eine vertiefte Betrachtung der Umweltrisiken ist aus diesen Gründen nicht nötig. P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 3 / 14
4 Allerdings besteht ein Risiko für Personen entlang dieser Bahnstrecke. Dieses Risiko wird im Folgenden vertieft betrachtet. 3.2 Rahmenbedingungen Für die Ermittlung des Personenrisikos durch die Bahn im genannten Abschnitt sind drei wichtige Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: 1. Aus dem aktuellsten Screening der Bahn für Personenrisiken 2014 ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) geht hervor, dass das Risiko durch die Bahn auf dem diskutierten Streckenabschnitt in Wikon als akzeptabel eingestuft wird. Dies gilt sowohl für alle drei Leitstoffe (Benzin, Propan und Chlor) einzeln als auch für die Summer der Leitstoffe (vergleiche Anhang 9.4). 2. Die Parzellen liegen in der Zone AIV, Arbeitszone IV. Das geplante Bauprojekt für ein neues Logistikzentrum ist bauzonenkonform. 3. Als Nutzung des Areals ist wie bisher ein Logistikzentrum vorgesehen. Diese Nutzung ist nicht personenintensiv. 3.3 Erwartetes Personenaufkommen Zum jetzigen Zeitpunkt der Planung kann erst mit Annahmen zur Nutzung gerechnet werden. Ausgehend von der grossen Erfahrung mit anderen firmeneigenen Logistikzentren kann Herr Philipp Bättig von der Planzer Immobilien AG die Personen im geplanten Logistikzentrum Wikon abschätzen. Er geht für Wikon von rund 270 Angestellten aus. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 80 LKW-Fahrer/-innen 30 Personen im Büro 160 Lagermitarbeiter/-innen Die LKW-Fahrer/-innen sind auf den Strassen unterwegs und werden sich daher nur temporär für Be- und Entladungen auf dem Gelände aufhalten. Da im Schichtbetrieb gearbeitet wird, werden nicht alle Lagermitarbeiter/-innen gleichzeitig im Gebäude sein. Es wird erwartet, dass sich maximal 150 Personen (120 im Lager + 30 im Büro) geleichzeitig im Logistikgebäude befinden. Die Büros werden voraussichtlich im Kopfbereich des Gebäudes, sicher aber bahnabgewannt gebaut. Ein kleines Gebäude, welches möglicherweise direkt an der Bahnlinie erstellt wird, könnte eine Waschanlage enthalten. In diesem Gebäude sind keine Arbeitsplätze geplant. Auf den Anschlussgleisen wird sich ausser den rangierenden Personen niemand aufhalten. Das Rangieren wird durch die SBB Cargo vorgenommen. Sie wird ca. um 5 Uhr die Wagons zustellen und am Abend ca. um 22 Uhr die Wagons wieder abholen. Das Be- und Entladen der Wagons erfolgt in einem überdachten, gegen die Bahnlinie abgeschirmten Bereich. Mit einem Tor wird die Einfahrt zu diesem Bereich zwischen den Rangiervorgängen so gut wie möglich verschossen. Da im Bereich des Tors Weichen vorkommen, kann kein vollständig dichtes Tor gebaut werden. Es wird auch bei geschlossenem Tor eine Lücke über dem Boden und den Gleisen geben. P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 4 / 14
5 4 MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR RISIKOMINDERUNG Die Bahnlinie gilt aufgrund der Gefahrenguttransporte als Anlage mit Personenrisiken. Für Wikon besteht ein Personenrisiko durch die Bahn, welches als akzeptabel eingestuft wird. Daher ist es sinnvoll, Schutzmassnahmen für Personen bereits in die Planung des Logistikzentrums einfliessen zu lassen. Im Anhang 2 der Planungshilfe Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge ([3] Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) et al., 2013) werden mögliche Schutzmassnahmen aufgezeigt. Folgende Massnahmen erscheinen für die beschriebenen Parzellen entlang der Bahnlinie und die genannte Nutzung als Logistikzentrum zweckmässig: Nur Nutzungen für Personengruppen und Aktivitäten mit hinreichenden Möglichkeiten für Selbst- und Fremdrettung zulassen Distanz des Gebäudes zur Bahnlinie möglichst gross halten und sekundäre Nutzungen (hier z.b. Rangierbetrieb) zur Bahnlinie hin anordnen In der Nähe zur Bahnlinie nur Nutzungen mit geringer Personendicht ansiedeln (hier der Bereich für die Be- und Entladung der Zugwagons) Dichte Gebäudehülle (massive Bauweise) mit möglichst bahnabgewandten bzw. möglichst wenigen und kleinen Fassadenöffnungen (siehe Abbildungen 1 und 2) Normale Hauseingänge sollten die natürlichen Fluchtwege sein kurz und bahnabgewandt (nicht wie in Abbildung 3) Luftansaugstellen von Lüftungsanlage und Klimageräten bahnabgewandt und möglichst hoch über dem Boden platzieren Abbildung 1-3: Massive Bauweise / wenig Fassadenöffnungen / zu vermeiden: ungünstige Fluchtwege Quelle: ([3] Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) et al., 2013) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 5 / 14
6 5 DISKUSSION DER RESULTATE Das akzeptable Personenrisiko durch die Bahn wird durch die Nutzung des Geländes durch ein neues, grösseres Logistikzentrum nicht nennenswert gesteigert. Ausgehend von dieser Einschätzung wird in Absprache mit Herrn David Müller von der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) Luzern ( vom ) auf eine detaillierte Risikostudie verzichtet. Massnahmen zur Risikominderung für die Mitarbeitenden im Logistikzentrum werden frühzeitig diskutiert und bei der Ausarbeitung des Bauprojektes berücksichtigt. P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 6 / 14
7 6 UNTERSCHRIFTEN Der Auftraggeber, Planzer Immobilien AG Dietikon, den Philipp Bättig Leiter Immobilien Für den Bericht: ScTh Kost + Partner AG Sursee, den Thekla Scherer Projektleiterin Moritz Büchi Bereichsleiter Umwelt und Gewässer 7 LITERATURVERZEICHNIS [1] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al. (2015). Risiken beim Transport gefährlicher Güter mit der Bahn; Netzweites Screening der Umweltrisiken 2014; Ergebnisbericht. Bern: BAV. [2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al. (2015). Risiken für die Bevölkerung beim Transport gefährlicher Güter auf der Bahn; Aktualisierte netzweite Abschätzung der Risiken 2014 (Screening Personenrisiken 2014). Bern. [3] Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) et al. (2013). Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge. Bern. 8 ZITIERTE VERORDNUNG StFV Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV), 1991, Stand 1. Juni Der Schweizerische Bundesrat, Bern P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 7 / 14
8 geplantes Logistikzentrum 9 ANHANG 9.1 Konsultationskarte für die Parzellen 207 / 683 / 206 / 775 / 776 P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX
9 9.2 Situationsplan geplantes Logistikzentrum P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX
10 9.3 Auszüge aus Screening Umweltrisiko Bahn 2014 Wikon Kartographische Darstellung der 61 risikoermittlungspflichtigen Streckenabschnitte für den Schadenindikator Oberflächengewässer. Quelle: ([1] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) Wikon Kartographische Darstellung der 16 risikoermittlungspflichtigen Streckenabschnitte für den Schadenindikator Grundwasser. Quelle: ([1] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 10 / 14
11 9.4 Auszüge aus Screening Personenrisiken Bahn 2014 Wikon Quelle: ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 11 / 14
12 Wikon Quelle: ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 12 / 14
13 Wikon Quelle: ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 13 / 14
14 Wikon Quelle: ([2] Bundesamt für Verkehr (BAV) et al., 2015) P:\RAUM-UMWELT\W\WIKON\21377\TECHNI\F_RISIKOERMITTLUNG\BE_RISIKOERMITTLUNG_SCTH.DOCX 14 / 14
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