Seminar FS 2011: Demokratie und Oligarchie

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1 Seminar FS 2011: Demokratie und Oligarchie Prof. H. Geser Handout von Z. Byun Die Mehrheitsregel: Grenzen und Aporien (Norberto Bobbio) 1. Politische Systeme und Mehrheitsregel Westliche Demokratien stellen politische Systeme dar, in denen sowohl bei der Wahl derer, denen die Macht übertragen wird, für die ganze Gemeinschaft verbindliche Entscheidungen zu treffen, als auch bei der Entscheidungsfindung der höchsten Kollegialorgane die Mehrheitsregel gilt (Bobbio 1984: 108). Dabei ist zu berücksichtigen, dass 1) diese Regel nicht nur in demokratischen Systemen Anwendung findet und 2) Kollektiventscheidungen nicht ausschliesslich anhand des Mehrheitsprinzips getroffen werden. Bei der Demokratie und Mehrheitsregel handelt es sich somit um zwei unterschiedliche Begriffe, die nur zu einem gewissen Grad in ihrer Bedeutung übereinstimmen, da auch nicht-demokratische Systeme das Mehrheitsprinzip sowohl bei der Wahl des obersten Entscheidungsorgans als auch bei der Herbeiführung höchster Kollektiventscheidungen anwenden können. Die fälschliche Gleichsetzung beider Begriffe kann auf die auf die fehlinterpretierte Definition der Demokratie als Mehrheitsherrschaft zurückgeführt werden. Wenn in Bezug auf die Demokratie von der Herrschaft der Mehrheit die Rede ist, dann impliziert dies, dass die politische Macht in den Händen vieler liegt. Im Gegensatz dazu verfügen in einer Oligarchie nur wenige über Entscheidungsmacht. Demnach zeigt der Begriff der Mehrheitsherrschaft lediglich an, wer herrscht und nicht etwa wie Herrschaft ausgeübt wird (Bobbio 1984: 109). 2. Argumente für und gegen die Mehrheitsregel Die Argumente für oder gegen die Mehrheitsregel können zum einen auf der wertrationalen und zum anderen auf der zweckrationalen Ebene angeführt werden (Bobbio 1984: 111). Wertorientierte Argumente bringen vor allem demokratische Autoren hervor, die die Mehrheitsregel als wesentliches Charakteristikum der Demokratie als Herrschaftsform ansehen, weil dieses Prinzip besser als jedes andere die Verwirklichung fundamentaler Werte wie Freiheit und Gleichheit ermöglicht. Verglichen mit einer Oligarchie, in der sich die Wahl- und Entscheidungsfreiheit allein auf einen kleinen Personenkreis beschränkt, ist in einem demokratischen Staat die Wahlfreiheit und Gleichheit für alle Bürger gewährleistet. Bei näherer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass die Beziehung zwischen der Gleichheitsidee und dem Mehrheitsprinzip nur dann besteht, wenn tatsächlich das allgemeine Männer- und Frauenwahlrecht in Kraft ist (Bobbio 1984: 112). In der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft 1

2 beispielsweise geht das Mehrheitsprinzip nicht mit dem Gleichheitsprinzip einher, da hier die Stimmenmehrheit durchaus berücksichtigt wird, aber nicht alle Stimmen gleich sind. Jeder Aktionär hat eine seinem Anteil entsprechende Stimme, was dazu führt, dass sich eine Mehrheit aus ungleichen Stimmen zusammensetzt. Somit impliziert das Mehrheitsprinzip nicht das Gleichheitsprinzip. Die Gleichheitsidee kann also nicht zum Rechtfertigungsgrund für die Mehrheitsregel erhoben werden. Im Hinblick auf die Beziehung zwischen der Mehrheitsregel und der Idee der Freiheit kann argumentiert werden, dass das Mehrheitsprinzip dasjenige Prinzip darstellt, welches den höchstmöglichen Grad an Freiheit sichert, wobei politische Freiheit als in der gesellschaftlichen Ordnung zum Ausdruck kommende Übereinkunft zwischen individuellem und Allgemeinwillen zu bezeichnen ist (Bobbio 1984: 113). Um jedoch ein System als demokratisch zu bezeichnen, genügt es nicht zu wissen, dass die Mehrheitsregel die Freiheit und daher den Konsens maximiert, sondern man muss erfahren, für welche Personen aus dem Mehrheitsprinzip Vorteile erwachsen und welchen Personen die Selbstbestimmung mittels des Mehrheitsprinzips zugestanden wird. Demnach ist es nicht das Mehrheitsprinzip, das eine Demokratie kennzeichnet, sondern das allgemeine Wahlrecht. Argumentiert man zugunsten der Mehrheitsregel auf zweckrationaler Basis, kann zunächst festgehalten werden, dass das Ideal einhelliger Zustimmung in einer pluralistischen Demokratie praktisch nicht zu verwirklichen ist (Bobbio 1984: 115). Aus diesem Grund ist die Mehrheitsregel das einzig geeignete technische Mittel zur Erreichung eines Allgemeinwillens und objektiv notwendigen Ziels. Dort wo kein vollständiger, sondern nur partieller Konsens möglich ist, erzwingt das Mehrheitsprinzip die Betrachtung des Teilkonsenses als volle Zustimmung. Wäre ein vollständiger Konsens gefordert, würde man nie oder fast nie zu einer Kollektiventscheidung, dass heisst zu einem für den Zweck der Existenz eines jeden Gemeinwesens notwendigen Ergebnis gelangen. Was das die Mehrheitsregel einer Demokratie im Vergleich zu einer Oligarchie auszeichnet, ist die Anzahl der Personen, die zur Äusserung ihres Konsenses (oder Dissenses) aufgerufen sind. Ein weiterer Punkt, der die Differenz von Mehrheitsregel und Demokratie verdeutlicht, ist die Lösung sozialer Konflikte mittels Verhandlung (Bobbio 1984: 116). In einer pluralistischen Gesellschaft agieren grosse organisierte Gruppen als quasi-souveräne Institutionen, die vor allem die wechselseitige Vertragshandlung als Konfliktlösung anerkennen, dessen Resultat meist ein Kompromiss ist. Er gehört sozusagen zum Wesen der Demokratie, der eine freie Diskussion zwischen Mehrheit und Minderheit voraussetzt (Bobbio 1984: 117). Auf diese Weise gelingt es günstige Bedingungen für einen politischen Kompromiss zwischen Mehrheit und Minderheit zu schaffen. 2

3 3. Drei Arten von Grenzen der Mehrheitsregel Die Grenzen einer Mehrheitsregel in einer Demokratie können in folgende drei Arten unterteilt werden: Grenzen der Gültigkeit, der Anwendung und der Wirksamkeit (Bobbio 1984: 119). Im Hinblick auf die Grenze der Gültigkeit stellt sich grundsätzlich die Frage, ob den das Mehrheitsprinzip absolute Gültigkeit besitzen kann (unter absoluter Gültigkeit ist zu verstehen, dass das Mehrheitsprinzip auch dann gilt, wenn die mehrheitlich getroffene Kollektiventscheidung die Abschaffung dieses Prinzips bedeuten würde). Bobbio (1984) zieht daraus den Schluss, dass das Mehrheitsprinzip so gut wie nur als Metaregel funktionieren und überzeugen kann. Wenn also der Bürger akzeptiert gemäss der Mehrheitsregel abzustimmen und zu wählen, hat er damit ein ganz bestimmtes Entscheidungs- und Wahlverfahren angenommen, die das Allgemeininteresse am Erhalt der Spielregeln gegenüber dem Partikularinteresse zum Ausdruck bringt. Unter Grenzen der Anwendung der Mehrheitsregel versteht man die Existenz einer Materie, auf die sich diese Regel nicht anwenden lässt (Bobbio 1984: 120). Es handelt sich dabei um eine Materie, die sich auf Werte, Prinzipien, ethische Postulate und natürlich Grundrechte (Menschen- und Bürgerrechte) bezieht, die nicht verhandelbar sind. Aus diesem Grund wäre es in keiner Weise zielführend und auch ungerecht, über solche Materien anhand der Mehrheitsregel abstimmen zu lassen (Bobbio 1984: 121). Wenn von den Grenzen der Wirksamkeit der Mehrheitsregel die Rede ist, meint man damit die radikale Transformation sozialer Klassen (Bobbio 1984: 123). Die rigorose Anwendung der Mehrheitsregel erlaubt der Minderheit, Mehrheit zu werden. Somit sind periodische Regierungswechsel möglich und damit die Veränderung der politischen Richtung. Kein anderes Herrschaftsprinzip ausser der Mehrheitsregel kann den Anspruch erheben, eine verfahrensgemässe und friedliche Veränderung sicherzustellen. Nur der auf die Mehrheit gestützten Herrschaft wird der Vorzug geregelter und friedlicher Veränderung zugesprochen (Bobbio 1984: 124). 4. Aporien des Mehrheitsprinzips Während die Grenzen vor allem die Wertdimension des Problems ansprechen, beziehen sich die Aporien auf seine technische Dimension, auf der nun folgende Komponenten berücksichtigt werden: die Stimmberechtigten, Nichtwähler und Stimmenthaltungen. 3

4 Die Stimmberechtigten Die Mehrheitsregel bestimmt allein, dass die von der Mehrheit der Stimmberechtigten herbeigeführte Kollektiventscheidung anerkannt wird (Bobbio 1984: 125). Über die Zusammensetzung der Mehrheit sagt sie jedoch nichts aus, da nur die Mehrheit derjenigen berücksichtigt wird, die auch tatsächlich über das Wahl- und Stimmrecht verfügen. Somit handelt es beim Mehrheitsprinzip nicht um ein unabhängiges Instrument: Je nach dem, inwiefern der Zugang zum Stimm- und Wahlrecht den Menschen offen steht, kann die Mehrheitsregel unterschiedliche Ergebnisse erbringen (Bobbio 1984: 126). Die Nichtwähler Hier besteht die Problematik darin, dass man nicht ohne Weiteres von einer klaren und eindeutigen Mehrheit wie Minderheit sprechen kann, weil die genaue Ermittlung der Mehrheit in einem beliebigen Gemeinwesen keine leichte Aufgabe darstellt, denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle, die das Wahlrecht haben, ihre Stimme auch tatsächlich abgeben. Das Phänomen der Nichtausübung des Stimmrechts ist nämlich eine der auffälligsten Erscheinungen in den ältesten und stabilsten Demokratien (Bobbio 1984: 127). Man rechtfertigt die kontinuierlich wachsende Zahl der Stimmenenthaltungen mit der Annahme, dass der Nichtwähler der einen wie anderen Wahlmöglichkeit gleichgültig gegenüber stehe. Stimmenthaltungen Im Vergleich zu den Nichtwählern gibt man zwar seine Stimme ab, aber enthält sich gleichzeitig einer konkreten Willensäusserung. Demnach handelt es sich hier um leere Stimmzettel, die in die Urne gelegt werden. Anders als bei den Nichtwählern ist die Abgabe eines leeren Stimmzettels Ausdruck der Gegnerschaft hinsichtlich der einen und anderen Alternative. Auf diese Weise wird beiden Wahlmöglichkeiten gegenüber ein negatives Urteil gefällt. 5. Fazit Die bisherigen Ausführungen zur Mehrheitsregel sollen darauf aufmerksam machen, dass das Mehrheitsprinzip nur eines der Elemente darstellt, das für das Funktionieren eines demokratischen Systems notwendig ist (Bobbio 1984: 129). Die Grenzen und Schwierigkeiten dieser Regel haben aufgezeigt, dass sie nicht immer einwandfrei funktioniert, was aber nicht heissen soll, dass sich die Demokratie besonders aufgrund des Mehrheitsprinzips in einer ernsthaften Krise befindet. Literatur Bobbio, Norberto Die Mehrheitsregel: Grenzen und Aporien In: Guggenberger B. / Offe K. [Hrsg.] An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie. Opladen: Westdeutscher Verlag. 4

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