Weniger Steuern mehr Geld! Ausgabe
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- Curt Kohler
- vor 8 Jahren
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1 blickpunktsteuern Weniger Steuern mehr Geld! TOP-THEMA ALLE STEUERZAHLER So hilft die BahnCard beim Steuern sparen Mit der BahnCard 25 oder 50 können Fahrausweise der Deutschen Bahn AG zu einem ermäßigten Preis erworben werden. Inhaber der BahnCard 100 können sogar ein ganzes Jahr lang in Deutschland mit der Deutschen Bahn fahren wohin sie wollen, wann sie wollen, so oft sie wollen ohne dafür Fahrkarten zu lösen. Die Frage ist, ob die Kosten für die BahnCard steuerlich abgesetzt werden dürfen und ob der Arbeitgeber den Mitarbeitern eine BahnCard steuerbegünstigt überlassen kann. 1. Erwerben Sie auf eigene Kosten eine BahnCard, um diese regelmäßig für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und/oder für dienstliche Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten zu nutzen, können Sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Allerdings müssen sich dadurch Ihre beruflichen Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zur Arbeit insgesamt um den Preis der BahnCard verringern (OFD Hannover vom , DStR 1993 S. 19). UNSER TIPP Machen Sie die Kosten als Reisekosten geltend, nicht bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Trotz Werbungskostenabzug spielt es hier keine Rolle, wenn Sie die BahnCard auch für private Reisen nutzen und so billiger wegkommen. Die Möglichkeit der privaten Nutzung ist nämlich ohne Bedeutung, weil Ihre Aufwendungen ohne BahnCard höher wären. EDITORIAL Liebe Steuer-Sparer! Reisen Sie gerne mit dem Zug oder fahren Sie mit der Bahn zur Arbeit? Dann sind Sie bestimmt im Besitz einer BahnCard. Wie Sie diese steuerlich nutzen, lesen Sie in unserem Beitrag über die BahnCard. Welche steuerlichen Gefahren in einem gemeinsamen Bankkonto von Ehegatten oder Lebenspartnern stecken können, zeigt Ihnen unser Beitrag Schenkungssteuer: Vorsicht bei Gemeinschaftskonten In dieser Ausgabe haben wir außerdem für Sie folgende Themen gewählt: Der Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten Die vermietete Einliegerwohnung Pflegekosten Das aktuelle Urteil Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und schöne Pfingsten Ihre Monika Stuart-Houghton Redakteurin
2 blickpunktsteuern 2 TOP-THEMA ALLE STEUERZAHLER 2. Der Arbeitgeber kann Ihnen die Kosten für die BahnCard erstatten, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind: Nutzen Sie die BahnCard ausschließlich für dienstliche Reisen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten, ist die Erstattung des Arbeitgebers steuerfrei ( 3 Nr. 13 oder 16 EStG). Allerdings muss sich für den Arbeitgeber dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben: Seine Aufwendungen für die BahnCard und die ermäßigt abgerechneten dienstlichen Bahnfahrten müssen unter den Kosten liegen, die ohne BahnCard entstanden wären. Andernfalls ist der Mehraufwand als Arbeitslohn zu versteuern. Nutzen Sie die BahnCard nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist die Erstattung des Arbeitgebers steuerpflichtiger Arbeitslohn (R 19.3 Abs. 3 Nr. 2 LStR). Allerdings handelt es sich hierbei um einen Fahrtkostenzuschuss, und diesen kann er pauschal mit 15 % versteuern ( 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Der pauschal versteuerte Betrag ist sozialversicherungsfrei. Den Fahrtkostenzuschuss müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die als Werbungskosten abzugsfähigen Fahrten entsprechend kürzt. Nutzen Sie die BahnCard sowohl für Fahrten zur Arbeit als auch für Auswärtstätigkeiten, ist die Erstattung des Arbeitgebers steuerfrei, sofern der Arbeitgeber bei der Fahrtkostenerstattung für dienstliche Fahrten mindestens den Preis der BahnCard einspart. 3. Der Arbeitgeber kann Ihnen auch eine BahnCard überlassen. Dann sind ebenfalls drei Fälle zu unterscheiden: Dürfen Sie die BahnCard nur für dienstliche Reisen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten nutzen, handelt es sich um eine Reisekostenerstattung des Arbeitgebers - und diese ist steuerfrei ( 3 Nr. 13 und 16 EStG). Überlässt der Arbeitgeber Ihnen die BahnCard nur für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist dies als Fahrtkostenzuschuss zu werten und dieser kann mit 15 Prozent pauschal versteuert werden. Der pauschal versteuerte Betrag ist sozialversicherungsfrei ( 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Bekommen Sie vom Arbeitgeber die BahnCard für private Fahrten, handelt es sich um eine Sachzuwendung. Und diese ist in Höhe der Anschaffungskosten als geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sachbezüge können bis zu 44 EUR im Monat steuerfrei bleiben (kleine Sachbezugsfreigrenze. Wenngleich die BahnCard als Jahreskarte ausgegeben wird, kann der Preis nicht auf die Monate verteilt werden, sondern muss im Monat der Ausgabe voll versteuert werden (so FG Rheinland-Pfalz vom , EFG 2012 S. 180, Revision VI R 56/11). Individuell oder pauschal? Die Versteuerung kann der Arbeitgeber entweder individuell mit der Gehaltsabrechnung zu Ihren Lasten vornehmen oder aber auf eigene Kosten pauschal vornehmen. Er kann nämlich die Sachzuwendung mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent versteuern, damit der dadurch erlangte geldwerte Vorteil beim Empfänger steuerfrei bleibt. Blickpunkt KOLUMNE von Günter Alt Liebe Steuer-Sparer, schon wieder so eine abstruse Idee: angeblich planen die Finanzbehörden, künftig denjenigen Steuer abzuknöpfen, die den 900 deutschen Tafeln Lebensmittel spenden. Da die Empfänger regelmäßig etwa 1,5 Millionen bedürftige Menschen, vor allem Langzeitarbeitslose, darunter viele Alleinerziehende und Migranten, aber auch immer mehr Rentnerinnen und Rentner sowie Geringverdiener nicht fassbar sind, sollen Bäckereien, Metzgereien und Supermärkte für ihre milden Gaben sieben Prozent Mehrwertsteuer abführen. Als geldwerte Zuwendung an unbekannte andere. Schon einmal gab es ähnlich irrwitzige Überlegungen: damals sollten Blutspender das Brötchen, das sie nach dem Aderlass bekommen um nicht umzukippen, als geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben müssen. Aus dieser bürokratischen Idee ist gottlob! nichts geworden. Aber die Zeiten haben sich geändert und es scheint gar nicht so weit hergeholt zu sein, dass fiskalische Vordenker nun in den Brotkrumen der Ärmsten nach Geld für den Staat suchen. Mehr als die Hälfte der Tafeln sind Projekte, die von gemeinnützigen Organisationen (Diakonie, Caritas, DRK, AWO etc.) getragen werden, vier von zehn Tafeln sind eingetragene Vereine freiwillige Helfer engagieren sich Tag für Tag für das Gemeinwohl. Bundesweit unterstützen tausende Unternehmen die Tafeln, nach dem Motto Jeder gibt, was er kann. Für immer mehr Bedürftige eine segensreiche Einrichtung, die im nächsten Jahr zwanzig Jahre alt wird. Eine Tafel-Steuer wäre ein Krebsgeschwür im Organismus der Gemeinnützigkeit. Mit unabsehbaren Folgen. Ihr Günter D. Alt
3 blickpunktsteuern 3 TIPP FAMILIEN Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten Was Sie beachten müssen! Sind Sie verpflichtet Ihrem Ex- Gatten Unterhalt zu zahlen? Dann können Sie diese Pflicht steuerlich nutzen. Als Sonderausgaben können Sie bis zu absetzten und seit 2010 auch die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für Ihren Ex- Gatten geltend machen. So wird Ihre Steuerlast gesenkt. Wer Unterhalt bekommt, erhält steuerrechtlich eine Zuwendung ohne einer Gegenleistung verpflichtet zu sein. Der Unterhalt kann dabei in Geld- oder Sachwerten ausgezahlt werden. Das gilt nicht nur für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ex- Gatten sondern auch für Ehepartner, die sich in Trennung befinden. Um die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben absetzen zu können, müssen Sie ausdrücklich den Abzug beantragen und Ihr Ex- Partner muss diesem Antrag zustimmen. Das erfolgt durch die Anlage Unterhalt (Anlage U). Dann können Sie Ihre tatsächlichen Leistungen in voller Höhe steuerlich absetzen. Aber nur bis zu einem Betrag von Wenn Sie mehr Unterhalt leisten, kann der übersteigende Betrag steuerlich nicht genutzt werden. In manchen Fällen lehnt auch der Ex- Partner die Zustimmung ab. Dann entfällt der Sonderausgaben- Abzug für die geleisteten Zahlungen. Der Unterhaltszahler kann sich dann nur noch zivilrechtlich wehren. Der Ex- Partner kann aber auch die Abzugsfähigkeit der Unterhaltszahlungen begrenzen. Dann wirkt sich nur dieser Betrag auf Ihre Steuerlast aus. So funktioniert s Für den Antrag müssen Sie den Vordruck der Anlage U verwenden. Füllen Sie diesen am besten direkt am PC aus. Dann sollten Sie Ihrem Ex- Partner den Antrag zum Ausfüllen übergeben. Denn nicht der Fiskus sondern Sie müssen die Zustimmung schriftlich einholen. Geben Sie die Anlage U in vierfacher Ausfertigung mit Ihrer Steuererklärung ab. Der Ex- Gatte lebt im Ausland Wohnt Ihr Ex- Gatte im Ausland? Auch dann ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Sie können als unbeschränkt Steuerpflichtiger trotzdem Ihre Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben-Abzug steuerlich geltend machen, wenn Ihr Ex- Gatte in einem Mitgliedsstaat der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum lebt. Sie müssen allerdings eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde dem deutschen Fiskus vorlegen, indem bestätigt wird, dass Ihr Ex- Gatte dort die Unterhaltsleistungen versteuert. Diese Bescheinigung muss ebenfalls jedes Jahr neu vorgelegt werden. Auswirkungen beim Unterhaltsempfänger Hat der Unterhaltsempfänger Ihrem Sonderausgaben- Abzug zugestimmt, dann muss er die erhaltenen Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuern. Denn der Fiskus lässt sich auch keine Steuerzahlung entwischen. Von den Unterhaltsleistungen wird ein Werbungskosten- Pauschbetrag von 102 abgezogen, wenn keine höheren Ausgaben nachgewiesen werden. Damit dem Unterhaltsempfänger kein finanzieller Nachteil entsteht, kann mit dem Zahler vereinbart werden, dass er die so entstandene Steuerlast für den Ex- Gatten trägt. Auswirkungen beim Unterhaltszahler Hat Ihr Ex- Gatte dem Sonderausgaben- Abzug zugestimmt, dann können Sie die vollen Unterhaltsleistungen (bis zum Höchstbetrag) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen z.b und Sie können Unterhaltsleistungen geltend machen, dann haben Sie eine Steuerersparnis von Wenn Sie die entstandenen Steuern i.h.v von Ihrem Ex- Gatten übernehmen, bleibt Ihnen immer noch eine Steuerersparnis von Alternative außergewöhnliche Belastungen Der Abzug der Unterhaltszahlungen im Wege der außergewöhnlichen Belastungen ist meistens nur in Ausnahmefällen von Vorteil. Und zwar dann, wenn die Unterhaltsleistungen niedrig sind und der Ex- Gatte kaum über eigenes Einkommen verfügt. Von Vorteil ist allerdings, dass Sie keine Zustimmung des Ex- Gatten benötigen. Das bedeutet: Sie müssen keinen Antrag stellen! Der Abzug ist zwar leichter, aber auf den Höchstbetrag von begrenzt. Es kommt häufig vor, dass Ex- Gatten über den Grundfreibetrag von hinaus verdienen. Überschreitet Ihr Ex- Gatte diese Grenze, dann ist höchst wahrscheinlich der Sonderausgaben- Abzug für Sie steuerlich günstiger. Beachten Sie: Eine Verknüpfung vom Sonderausgaben- Abzug und Ansatz als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich (BFH, AZ. III R 23/98). WICHTIG Wichtig ist, dass sie für jedes Kalenderjahr den Sonderausgaben-Abzug beantragen müssen und diesen auch nicht mehr zurücknehmen können! (BFH, AZ. XI R 121/96). Eine nachträgliche Erhöhung der Unterhaltszahlungen ist möglich. Auch hierbei ist die Zustimmung des Ex-Gatten notwendig (BFH, AZ. XI R 32/05).
4 blickpunktsteuern 4 STRATEGIE IMMOBILIENBESITZER Haus mit Einliegerwohnung So entlasten Sie Ihren Geldbeutel Mieteinnahmen senken die monatliche Last, die ein eigenes Häuschen mit sich bringt. Im Untergeschoss oder unter dem Dach lässt sich manchmal eine kleine Wohneinheit einrichten. Wird sie vermietet, können die Einnahmen helfen die monatliche Kreditrate zu zahlen. Aber: Wo regelmäßig Einnahmen zufließen werden Steuern fällig. In Ihrer Steuererklärung ist für die Einliegerwohnung eine eigene Anlage auszufüllen. Waren Sie bisher nicht verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil Sie alleinstehend sind und nur Arbeitslohn beziehen? Durch die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung können Sie nun verpflichtet sein, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Vermietung und Verpachtung Es ist die Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Sie für die vermietete Wohnung ausfüllen müssen. Hier geben Sie an, was Ihnen Ihr Mieter im Jahr bezahlt. Sie geben aber auch an, welche Ausgaben Ihnen im Zusammenhang mit dieser Wohnung entstanden sind. Haben sie bereits Ausgaben getätigt bevor Ihnen Einnahmen zugeflossen sind, können Sie diese Verluste steuerlich geltend machen. Die Ausgaben sind, wie die Einnahmen auch, grundsätzlich in dem Jahr zu erklären, in dem Sie Ihnen zu- oder abgeflossen sind. So sollten Sie eine Anlage V einreichen, wenn Ihnen bisher nur Ausgaben im Zusammenhang mit der künftig vermieteten Wohnung entstanden sind. Der Verlust aus der Vermietung wird mit anderen Einkünften verrechnet oder als Verlust festgestellt und auf ein anderes Jahr übertragen. Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung sind steuerlich betrachtet Werbungskosten. Sie mindern den zu versteuernden Überschuss, wenn sie der Erhaltung und der Sicherung der Einnahmequelle dienen. Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind zum Beispiel: Finanzierungskosten und Schuldzinsen Kosten zur Modernisierung, Reparatur und Erhaltung Energiekosten Müllkosten Grundsteuer Wartungskosten, zum Beispiel für den Schornsteinfeger Reinigungskosten Verwaltungskosten Kosten im Zusammenhang mit Anzeigen Fahrtkosten Telefonkosten Absetzung für Abnutzung der Immobilie Schuldzinsen und Finanzierungskosten Für die Eigentumswohnung können Sie oft diese Kosten nur anteilig ansetzen. Soweit Sie auf die fremd vermietete Wohnung entfallen, sind es Werbungskosten. Der Aufteilungsmaßstab ist meist das Verhältnis der Wohnflächen zueinander. Eine direkte Zuordnung der Zinsen ist nur möglich, wenn ein Kredit speziell für die vermietete Wohnung aufgenommen wird. Zusätzlich müssen der Zahlungsweg, die Rechnungen und die Verträge für die verschiedenen Teile des Hauses strikt getrennt werden. Erhaltungsaufwand Betreffen die Kosten nur die vermietete Wohnung, dann sind sie zu 100 Prozent von den Einnahmen abzuziehen. Kosten, die beide Wohnungen betreffen, sind aufzuteilen.
5 blickpunktsteuern 5 STRATEGIE IMMOBILIENBESITZER Anschaffungsnahe Herstellungskosten Diese Gefahr besteht, wenn Sie ein Haus kaufen und innerhalb von drei Jahren grundlegend renovieren. Betragen die Kosten für diese einheitliche Baumaßnahme netto mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten für die Wohnung, kann es sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten handeln. Zu den 15 Prozent zählen nicht die Kosten für Erweiterungen. Zu den Kosten zur Prüfung der 15 Prozent zählen auch nicht die Kosten für jährlich übliche Arbeiten zur Erhaltung der Wohnung. Die so genannten Schönheitsreparaturen. Sind die Maßnahmen insgesamt als einheitliche Baumaßnahme zu beurteilen, zählen auch die Schönheitsreparaturen zu den Kosten für die Prüfung der 15-Prozent-Grenze. Zudem ist noch nicht abschließend geklärt, welche Maßnahmen zu den Schönheitsreparaturen gehören. Energie- und Müllkosten Soweit der Mieter diese Kosten übernimmt, können Sie keine Ausgaben geltend machen. Nur Kosten, die Ihre Börse belasten sind steuerlich von Bedeutung. Fahrtkosten Dazu gehören zum Beispiel die Fahrten zum Baumarkt. Hier können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. ACHTUNG Erhaltungsaufwand kann das Finanzamt als Herstellungskosten behandeln. In diesem Fall können die Kosten nicht gleich die Steuern mindern. Sie wirken sich erst im Laufe der Jahre über die Absetzung für Abnutzung aus. Kennen Sie schon SteuerSparTV? SteuerSparTV, das ist der neue Videokanal von steuernsparen.de, der Ihnen alle wichtigen Steuer-Themen per Video erklärt. Klicken Sie auf das gewünschte Thema und in den informativen Clips erklären wir Ihnen in maximal 90 Sekunden, was Sie beachten müssen. Absetzung für Abnutzung Zu den Kosten der Anschaffung oder Herstellung gehört nicht nur der Kaufpreis. Zum Beispiel sind auch die Rechnung des Notars für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer Anschaffungskosten. Leider sind Kosten für die Anschaffung über mehrere Jahre zu verteilen. Nur ein kleiner Prozentsatz wirkt sich jährlich in Ihrer Erklärung steuermindernd aus. Das Stichwort lautet hier Absetzung für Abnutzung. Da das Gebäude sich über die Jahre abnutzt, können in den meisten Fällen zwei Prozent der Kosten für die Anschaffung der Wohnung jährlich geltend gemacht werden. Was Sie für den Grund und Boden ausgegeben haben, zählt nicht zu der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Denn der Boden nutzt sich nicht ab. Wählen Sie einfach die für Sie relevanten Steuerthemen von A-Z aus. Jeder Clip mit allen wichtigen Infos und Tipps einfach und verständlich erklärt.
6 blickpunktsteuern 6 TIPP FAMILIEN BEISPIEL Schenkungsteuer: Vorsicht bei Gemeinschaftskonten Gemeinschaftkonten kommen in der Praxis regelmäßig bei Eheleuten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften vor. Über das gemeinsame Konto werden die Kosten der gemeinsamen Lebensführung bestritten. Ein Steuerrisiko sieht kaum jemand im Gemeinschaftskonto. Tatsächlich ist dieses jedoch riesig. Selbst unter Eheleuten! Vorsicht auch bei ausreichendem Freibetrag Auch unter Eheleuten kann es zu einer Schenkung durch die Einzahlung des Gehaltes kommen. Der einzige Unterschied ist hier, dass der Freibetrag ( ) höher ist. Selbst wenn jedoch der Freibetrag nicht überschritten wird, kann dies zu Problemen führen. Immerhin erneuert sich der persönliche Freibetrag nur alle zehn Jahre. Steht tatsächlich mal eine Schenkung an den Ehegatten oder auch die Erbschaft an, ist der Freibetrag dann schon (teilweise) verbraucht. Und die Schenkungsteuer schlägt zu. Begründung des Fiskus Das Finanzamt begründet seine Auffassung mit den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach ist sind die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen an dem Guthaben berechtigt. Die Einzahlungen des Einen führt daher zwangsläufig zur hälftigen Schenkung an den Anderen. Rückendeckung vom Bundesfinanzhof Aktuell bremsen die obersten Finanzrichter der Republik (Urteil vom , II R 33/10) den Fiskus allerdings ein wenig aus. Grundsätzlich gibt der Bundesfinanzhof dem Fiskus den schwarzen Peter der Beweislast. Dies bedeutet, dass nicht wie bisher eine (hälftige) Schenkung bei jeder Einzahlung auf das Gemeinschaftskonto angenommen werden kann. Der Fiskus muss darlegen, dass insoweit der andere Ehegatte auch tatsächlich rechtlich frei über seine Hälfte verfügen darf. Für die Praxis bedeutet dies: Zahlt ein Ehegatte auf das Gemeinschaftkonto ein, von dem der andere Ehegatte keine Abhebungen vornimmt, wird eine Schenkung nicht mehr angenommen werden. Steuerfalle trotz alltäglicher Situation! Die Situation klingt vollkommen normal, dennoch lauert eine Steuerfalle. Die Eheleute haben ein Gemeinschaftskonto. Der Fachbegriff lautet hier Oder-Konto. Im Alleineigentum des Ehemanns steht eine Immobilie die er für 1,5 Millionen Euro verkauft. Den Verkaufserlös lässt er direkt auf das Gemeinschaftskonto einzahlen. Die Lösung des Fiskus: Über das Guthaben des Gemeinschaftskonto können beide Ehegatten frei verfügen, weshalb hier eine hälftige Schenkung vorliegen soll. Folgende Rechnung stellt das Finanzamt auf: angenommene Schenkung: (1,5 Mio Euro x 50 %) persönlicher Freibetrag: steuerpflichtige Schenkung: Bei Steuerklasse 1 (unter Eheleuten) und dem anzuwendenden Steuersatz von 11 % ergibt sich eine Steuerbelastung von ! Sollte es sich im Beispiel um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handeln wird es noch teurer. Nicht verheiratete Partner werden in Steuerklasse 3 eingeordnet. Da hier nur ein Freibetrag von Euro zur Verfügung steht, ergibt sich eine steuerpflichtige Schenkung von ( Freibetrag). Der Steuersatz beträgt 30 Prozent, weshalb es zu einer Schenkungsteuer von kommt. Ein fatales Ergebnis!
7 blickpunktsteuern 7 TIPP FAMILIEN BEISPIEL Problem aber nicht gelöst Leider ist das Problem damit nicht beseitigt. Sofern nämlich Anhaltspunkte gegeben sind, wonach auch der andere Ehegatte über das Guthaben frei verfügen darf, müssen die Ehegatten darlegen, dass keine Schenkung vorliegt. Sie tragen dann wieder die Beweislast. Daher gilt der Merksatz: Je mehr der nichteinzahlende Ehegatte über das Kontoguthaben verfügt, desto eher wird bei jeder Einzahlung eine hälftige Schenkung angenommen werden. Vorgehensweise Um von der Steuerproblematik nicht erfasst zu werden empfehlen sich Einzelkonten. Deren Guthaben sind ausschließlich dem jeweiligen Kontoinhaber zuzurechnen. Eine Schenkung kann nicht vorliegen. Dies gilt selbst dann, wenn der andere Ehegatte mittels einer Vollmacht über das Kontoguthaben verfügen kann. Besteht das Oder-Konto schon lange, sollte mit Bedacht vorgegangen werden. Die Auflösung und Übertragung des Guthabens könnte wiederum eine steuerpflichtige (Rück-)Schenkung sein. Sofern die hälftigen Einzahlungen die persönlichen Freibeträge übersteigen, entscheidet die Abrede der Eheleute untereinander. Keine Schenkung ist daher gegeben, wenn die Eheleute im Innenverhältnis vereinbart haben, dass nur der einzahlende Ehegatte über das Guthaben verfügen darf. Aus Beweisgründen sollten solche Vereinbarungen allerdings schriftlich dokumentiert werden. Auch Gehaltseinzahlungen schädlich Das Finanzamt wählt dabei nicht nur diese Vorgehensweise, wenn Verkaufserlöse oder ähnlich hohe Beträge auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt werden. Auch bei der Einzahlung des Gehaltes will das Finanzamt eine Schenkung sehen. Beispiel: In der Partnerschaft einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kümmert sie sich um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt und er geht arbeiten. Sein Nettogehalt von jährlich zahlt er auf das Gemeinschaftskonto ein. Die Lösung des Fiskus: angenommene Schenkung ( x 50%) persönlicher Freibetrag steuerpflichtige Schenkung Der anzuwendende Steuersatz beträgt 30 %, weshalb eine Schenkungsteuer von anfällt. Wohlgemerkt ist dies nur die Steuer im ersten Jahr. Da sich der Freibetrag nur alle zehn Jahre erneuert, liegt in jedem weiteren Jahr eine steuerpflichtige Schenkung von vor. In jedem weiteren Jahr würden ( x 30%) Schenkungsteuer anfallen.
8 blickpunktsteuern 8 TIPP FAMILIEN BEISPIEL Pflegekosten zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag steuerbegünstigt? Pflegekosten sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastungen nach 33 EStG absetzbar. Behinderte Menschen können beim Finanzamt aber auch einen Pauschbetrag erhalten, mit dem ihre Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten sind ( 33b Abs. 1 EStG). Das bedeutet, dass bei Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags die Pflegekosten nicht noch zusätzlich geltend gemacht werden können. Hier muss ausgerechnet werden, welche Abzugsmöglichkeit steuerlich günstiger ist: entweder der der Höhe nach begrenzte Pauschbetrag oder der unbegrenzte Ansatz aller behinderungsbedingten Kosten nach 33 EStG, allerdings unter Anrechnung einer individuellen zumutbaren Belastung. Eine weitere Möglichkeit, eine Steuerermäßigung für Pflegekosten zu erhalten, ist der Abzug als haushaltsnahe Dienstleistung nach 35a EStG. Für Pflegeleistungen, die im Haushalt des Pflegebedürftigen ausgeführt werden etwa in seiner eigenen Wohnung oder in seinem Heimappartement, kann die Einkommensteuer um 20 % der Pflegekosten ermäßigt werden, maximal um Auch hier will die Finanzverwaltung eine Doppelförderung der Pflegekosten verhindern und gewährt die Steuerermäßigung nach 35a EStG nicht zusätzlich für Pflegekosten, wenn in der Steuererklärung der Behinderten-Pauschbetrag beansprucht wird (BMF-Schreiben vom , BStBl I 2010 S. 140 Rdnr. 29). Im Urteilsfall hatte eine Altenheimbewohnerin einen GdB von 60 und deshalb einen Behinderten-Pauschbetrag von 720 in der Steuererklärung für 2010 beantragt. Ferner machte sie eine Ermäßigung der Einkommensteuer nach 35a EStG für im Heimentgelt enthaltene 1284 für im Bedarfsfall angebotene Pflege und Betreuung geltend. Das Finanzamt lehnte es aber ab, sowohl den Behinderten-Pauschbetrag als auch die Steuererstattung nach 35a EStG in Höhe von 20 % von 1284 = 257 zu gewähren. Dagegen klagte die Heimbewohnerin. Das Finanzgericht gab ihr teilweise Recht und gewährte den Behinderten-Pauschbetrag. Es kürzte aber die Heimpflegekosten von 1284 um den Pauschbetrag von 720. Somit konnte für die Differenz von 564 noch eine Steuererstattung von 113 (20 % von 564 ) gewährt werden. bfhurteile.de Schneller informiert bfhurteile.de stellt Ihnen alle zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des BFH unmittelbar nach Freigabe zur Verfügung. Sie haben damit bereits Zugriff auf den Volltext der BFH-Urteile, bevor über diese in Fachzeitschriften berichtet wird.
9 blickpunktsteuern 9 TIPP FAMILIEN IMPRESSUM Dieser Auffassung des Bundesfinanzministeriums hat das Niedersächsische Finanzgericht nun widersprochen (Niedersächsisches FG, Urteil vom , 10 K 338/11). Denn in 35a Abs. 5 Satz 1 EStG steht, dass es eine Steuerermäßigung für Kosten einer haushaltsnahen Dienstleistung gibt, soweit diese nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das bedeutet nach Ansicht des Gerichts, dass sich der Ausschluss der Steuerermäßigung nur auf den Umfang bezieht, in dem die Aufwendungen tatsächlich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens als außergewöhnliche Belastungen in Abzug gebracht worden sind. Daraus folgt: Da der Behinderten-Pauschbetrag zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt, dürfen wenigstens die den Pauschbetrag übersteigenden Pflegekosten nach 35a EStG geltend gemacht werden. Die haushaltsnahen Pflegekosten, die mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind, sind also um den beanspruchten Pauschbetrag zu kürzen. Betroffene Behinderte bzw. Pflegebedürftige sollten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid unter Hinweis auf das Urteil einlegen, wenn die Pflegeaufwendungen höher als ihr Behinderten-Pauschbetrag sind und für den übersteigenden Betrag keine Steuerermäßigung nach 35a EStG gewährt wurde. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, sodass wohl der BFH die Sache endgültig entscheiden wird. DAS AKTUELLE URTEIL Herausgeber Buhl Tax Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen redaktion@buhl.de Geschäftsführer: Peter Glowick, Peter Schmitz Amtsgericht Siegen, HRB 9049 Vertrieb Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/ Neunkirchen Redaktion Monika Stuart-Houghton Redaktionsschluss Erscheinungsweise 12-mal jährlich Abo-Service Telefon: * Telefax: * *EUR 0,14/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. EUR 0,42/Min. Feedback Umbaumaßnahmen wegen Behinderung Individuelle Wohnträume bestimmen meist, wie die eigenen vier Wände gestaltet oder umgebaut werden. Grenzen setzt nur der eigene Geldbeutel. Dies ist für Menschen, die ihren Wohnraum nach ihren körperlichen Möglichkeiten gestalten müssen, so nicht möglich. Mehrkosten für eine behindertengerechte Gestaltung mindern deshalb die Steuer. Der Fall Die Eltern einer schwerbehinderten Tochter haben geklagt. Sie haben ihr Einfamilienhaus umgebaut. Dabei schafften Sie für Ihre Tochter eine barrierefreie Wohnung. Gutachter bestätigen, dass diese Wohnung das selbstständige Leben der Tochter fördert. Sie mindert zudem den Aufwand für die Pflege. Der Einbau des Bads wurde finanziell von der Krankenkasse bezuschusst. Mehrkosten absetzbar Bis zum Bundesfinanzhof mussten die Eltern ziehen, damit sie die Kosten für den barrierefreien Umbau der Wohnung für die Tochter steuerlich anerkannt bekamen. Sie können nun die Mehrkosten geltend machen, soweit sie durch den Umbau speziell für die behinderte Tochter entstanden sind. Vielleicht kann ein Gutachten klären, wie hoch die Mehrkosten sind. Bundesfinanzhof, Aktenzeichen, VI R 16/10 VORSCHAU Das erwartet Sie in Ausgabe 06/2012 Alle Steuerzahler: Verkaufen auf ebay Wann Sie Umsatzsteuer zahlen müssen. Familien: Schenkung So optimieren Sie die Steuer. Bezugsbedingungen Jahresabonnement 30, (inkl. MwSt.). Versand per mit Link zu PDF- Dokument. Die Zahlung erfolgt im Voraus, die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr. Sie können den Bezug jederzeit ohne Angabe von Gründen abbestellen. Eine Mitteilung an den Abo-Service genügt. Geld für bereits gezahlte aber noch nicht gelieferte Ausgaben erhalten Sie dann umgehend zurück. Für Kunden mit Verträgen zu Buhl-Steuerprogrammen übernimmt Buhl Data Service die Kosten. Hinweise Alle Beiträge sind nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt worden. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keinerlei Haftung übernommen werden. Nachdruck, Übersetzung und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Für zugesandte Manuskripte, Bildmaterial und Zuschriften wird keinerlei Gewähr übernommen. Für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung in Blickpunktsteuern oder die Verwertung in jeglicher digitalisierter Form wird das Einverständnis vorausgesetzt. Bildnachweis fotolia.com
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