STEUERLEHRE STEUERLEHRE. Prof. H.-G. Petersen. Lehrstuhl für f r Finanzwissenschaft Wintersemester 2009/2010

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1 STEUERLEHRE Prof. H.-G. Petersen Lehrstuhl für f r Finanzwissenschaft Wintersemester 2009/2010 STEUERLEHRE I. GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND STEUERWIRTSCHAFT II. III. IV. GRUNDLAGEN ALLGEMEINE STEUERLEHRE SPEZIELLE STEUERLEHRE Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/2010 2

2 Gliederung (1) I. GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND STEUERWIRTSCHAFT 1.1. Die Entwicklung der Steuerlehre Die Steuerlehre in Altertum und Mittelalter Die Steuerlehre in neuerer Zeit Steuerlehre im Absolutismus Steuerlehre in der liberalen Periode Die Steuerlehre im Interventionismus 1.2. Die Entwicklung der Steuerwirtschaft Altertum und Mittelalter Absolutismus und Liberalismus Interventionismus Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (2) II. GRUNDLAGEN 2.1. Funktionen der Steuer 2.2. Grundprinzipien der Abgabenerhebung Steuergrundsätze tze nach Adam Smith Äquivalenzprinzip Leistungsfähigkeitsprinzip Prinzip der steuerlichen Umverteilung 2.3. Definition und Abgrenzung Definition der Steuern Abgrenzung von den Erwerbseinkünften nften Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben Abgrenzung vom öffentlichen Kredit Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ge Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/2010 4

3 Gliederung (3) 2.4. Die Gliederung der Steuern Stellung im Steuersystem SteuerzweckS Direkte und indirekte Steuern 2.5. Steuersysteme Historische Steuersysteme Rationales Steuersystem Das Steuersystem in Deutschland Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (4) III. ALLGEMEINE STEUERLEHRE 3.1. Grundbegriffe Steuersubjekt Steuerobjekt Steuertarif 3.2. Steuertariflehre Begriffe Tariftypen Tarifformen Tariftechniken Tarife von Negativsteuern Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/2010 6

4 Gliederung (5) 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Progressionsgrad, Tarifelastizität t und Besteuerungsmengenelastizität Steuerschuldelastizität Verfügungselastizit gungselastizität Makroökonomische konomische Steuerschuldelastizit lastizität Steuerlastverteilung Verteilung des verfügbaren Einkommens 3.4. Ansatzpunkte der "normativen" Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp Gerechtigkeitshypothesen Gerechtigkeitshypothesen, Nutzenfunktionen und Tariftypen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (6) Steuerliche Mehrbelastung Tarifnormen Lorenz-"neutrale "neutrale"" oder -"gerechte Besteuerung Ansatz und Problematik der "optimal taxation" Optimale Verbrauchsbesteuerung Optimale Einkommensbesteuerung 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Das Einkommen Die Ausgaben Die Ausgaben für f r einzelne GüterG Die Gesamtausgaben der Haushalte Die persönlichen Ausgaben der Haushalte Das Vermögen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/2010 8

5 Gliederung (7) Einzelne Vermögensg gensgüter Das persönliche Gesamtvermögen Erbschaften und Schenkungen Zum Zusammenhang zwischen Einkommen, Konsum, Ersparnis und Vermögen Das "Für r und Wider" der drei Bemessungsgrundlagen 3.6. Besteuerung und Leistungsanreize Steuermentalität t und Steuermoral Informationen und subjektives Belastungsgefühl Anpassungsreaktionen Steuerhinterziehung Steuervermeidung Steuereinholung Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (8) Partialanalytische Theorie der Steuerwirkungen Wirkungen auf das Arbeitsangebot Einkommenseffekt Substitutionseffekt Disincentive-Effekte Wirkungen auf Ersparnis und Investition Wirkungen von Steuern und Subventionen Erhebungs- und Folgekosten der Besteuerung Steuerwirkungen und illegaler Arbeitsmarkt Negative Anreizwirkungen bei hoher Steuerbelastung Das Swiftsche Steuereinmaleins Die "Laffer" Laffer-Kurve" Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

6 Gliederung (9) Besteuerung und Budgetinzidenz Besteuerung und Schattenwirtschaft 3.7. Steuerüberw berwälzung Steuerüberw berwälzung und inzidenz Überwälzung bei indirekten Steuern Mengenanpasserverhalten und Stücksteuer Monopolistische Preisfixierer und Stücksteuer Geknickte Preis-Absatz Absatz-Relation und Stücksteuer Überwälzung bei Wertsteuern Überwälzung bei direkten Steuern Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (10) IV. SPEZIELLE STEUERLEHRE 4.1. Einkommen- und KörperschaftsteuerK Die personelle Einkommensteuer Begriff und Arten Würdigung der Einkommensteuer Historische Entwicklung Das deutsche Einkommensteuersystem Steuersubjekt, -objekt, Abzugsbeträge ge Steuertarif Körperschaftsteuer Systeme der Kapitaleinkommensbesteuerung Die deutsche KörperschaftsteuerK Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

7 Gliederung (11) Steuersubjekt und Steuerobjekt Der Tarif und die Gesamtbelastung d. Dividenden Probleme der Einkommensbesteuerung "Heimliche" Steuererhöhungen hungen und "kalte" Progression Erosion der Bemessungsgrundlage Einkommensteuerlast und Sozialabgaben Zukünftige Belastungsentwicklung Anforderungen an eine grundlegende Steuer- und Transferreform Alternative Einkommens- und Gewinn- besteuerung: Die Einfachsteuer Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (12) Zum Zusammenhang von Einkommen, Konsum, Ersparnis und Vermögen 4.2. Vermögen gen- und Erbschaftsteuern Vermögensteuern Vermögensteuerbegriff und -arten Die Vermögensbewertung Die Einheitsbewertung Die Problematik der Vermögenszuw genszuwächse Die deutsche Vermögensteuer Steuersubjekt und -objekt Steuertarif Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

8 Gliederung (13) Wirkungen der Vermögensteuer Erbschaft- und Schenkungsteuern Wesen und Formen Nachlasssteuer Erbanfallsteuer Die deutsche Erbschaftsteuer Die Wirkungen der Erbschaftsteuer 4.3. Ertragsteuern Begriff und Arten Würdigung W und Entwicklung Die steuerliche Behandlung von Grund und Boden Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (14) Die Grundsteuer Die Grunderwerbsteuer Die Bodenwertzuwachssteuer Gewerbesteuer Der gegenwärtige Stand Die Gewerbeertragsteuer Die Gewerbekapitalsteuer Die Lohnsummensteuer Wirkungen und kritische WürdigungW 4.4. Umsatz- und Verbrauchsteuern Umsatzsteuern Begriff und Arten Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

9 Gliederung (15) Die Bruttoallphasenumsatzsteuer Charakterisierung Vor- und Nachteile Die heutige Nettoumsatzsteuer Charakterisierung Steuerobjekt- und Bemessungs- grundlage Tarif und Steuertechnik Beurteilung Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung (16) Verbrauchsteuern (Steuern auf spezielle Güter) G und ZölleZ Begriff und Arten Zielsetzungen und Wirkungen Die heutigen Steuern auf Nahrungs- und Genussmittel Die Energiebesteuerung Gebrauchsbesteuerung Zölle Z und Abschöpfungen 4.5. Allokations- und Verteilungswirkungen des deutschen Steuersystems Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

10 Literatur (1) Kursiv markiert: Grundlegende Literatur. Weitere Literaturhinweise erfolgen ggf. in der Veranstaltung. Andel, N. (1999): Finanzwissenschaft. 4. Aufl., Tübingen. T Bach, S., B. Seidel und D. Teichmann (2000): Entwicklung der Steuersysteme im internationalen Vergleich, DIW Wochenbericht 40/02, Berlin. Verfügbar unter html. Brunner, J.K. und H.-G. Petersen (Hrsg.) (1990): Simulation Models in Tax and Transfer Policy. Proceedings of an International Symposium. Frankfurt, New York. Goode,, R. (1976): The Individual Income Tax. Rev. ed., Washington, D.C.. Greß,, M., M. Rose u. R. Wisweser (1998): Marktorientierte Einkommensteuer. München. Haller, H. (1981): Die Steuern. 3. Aufl., Tübingen. T Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (1988). Stuttgart u.a. (einschl schlägige Artikel). Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Literatur (2) Kolms,, H. (1988): Art. Steuern II: Geschichte. In: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, 7. Bd., Stuttgart u.a., Kolms,, H. (1974): Finanzwissenschaft II - Erwerbseinkünfte nfte - Gebühren und Beiträge - Allgemeine Steuerlehre. 4., verb.. Aufl., Berlin, New York. Musgrave, R. A., P. B. Musgrave und L. Kullmer (1993): Die öffentlichen Finanzen in Theorie und Praxis. 2. Band, 5. Aufl., Tübingen. T Neumark, F. (1970): Grundsätze gerechter und ökonomisch rationaler Steuerpolitik. Tübingen. T Neumark, F., N. Andel u. H. Haller (1980): Handbuch der Finanzwissenschaft. Bd. II, 3. Aufl., Tübingen T (die Beiträge unter III. Die Lehre von Steuern). Petersen, H.-G. (1993): Finanzwissenschaft I. 3. Aufl., Stuttgart, Berlin, Köln. K Petersen, H.-G. (1993): Ökonomik, Ethik und Demokratie. Zu einer Theorie der Effizienz und Gerechtigkeit offener Gesellschaften. Baden-Baden. Baden. Petersen, H.-G. (1988): Finanzwissenschaft II. Stuttgart, Berlin, Köln, K Mainz Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

11 Literatur (3) Petersen, H.-G. (1988): Wer trägt die Einkommensteuerlast? Aufkommensentwicklung und Verteilungswirkungen der Lohn- und Einkommensteuer Stuttgart u.a.. Petersen, H.-G. und B. Raffelhüschen (2000): Die gesetzliche und freiwillige Altersvorsorge als Element eines konsumorientierten Steuer- und Sozialsystems. Finanzwissenschaftliche Diskussionsbeiträge Nr. 30, Potsdam. Petersen, H.-G., M. Hüther und K. Müller M (Hrsg.) (1992): Wirkungsanalyse alternativer Steuer- und Transfersysteme. Das Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt, New York. Reding, K. und W. Müller (1999): Einführung in die Allgemeine Steuerlehre. München. Rose, G. (1993/1995): Die Ertragsteuern. 14. Aufl., Wiesbaden, Die D Verkehrsteuern. 11. Aufl., Wiesbaden, Die Substanzsteuern. 9. Aufl., Wiesbaden. Rose, M. (Hrsg.) (1999): Steuern einfacher machen! Heidelberg. Rose, M. (2003): Vom Steuerchaos zur Einfachsteuer: Der Wegweiser durch die Steuerdebatte, Stuttgart Wöhe,, G. (1991): Die Steuern des Unternehmens. 6., überarb.. u. erw. Aufl., MünchenM Neuveröffentlichungen auf der homepage des Lehrstuhls Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ I. Geschichte der Steuerlehre und -wirtschaft Ist Teil der Vorlesung Steuer- und Sozialpolitik (BA 400) im BA-Programm Programm; wird hier nicht wiederholt. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

12 II. Grundlagen II Grundlagen 2.1. Funktionen der Steuer (1) Fiskalischer Steuerzweck: Beschaffung der erforderlichen Geldmittel fürf staatliche Aufgaben (klassischer Steuerzweck) Edinburgher Regel (1783): Leave them as you find them. Sozialpolitischer Steuerzweck: Umverteilung des Markteinkommens und Nivellierung verfügbarer Einkommen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

13 II Grundlagen 2.1 Funktionen der Steuer (2) Konjunkturpolitischer Steuerzweck: Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Allokationspolitischer Steuerzweck: Lenkungsnormen (Steuern bzw. Steuervergünstigungen) Begründung: Marktversagen, Externalitäten, ten, (de)meritorische GüterG Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ II Grundlagen 2.1. Funktionen der Steuer (3) Fiskalisches Ziel Lenkungsziel Fiskalisches Ziel Verteilungs ziel Kompensation oder Schadensreparatur Leistungsfähigkeitsprinzip (LFP) Neutralität der Besteuerung Leistung, z.b. Bereitstellung Externe Effekte Meritorik Äquivalenzprinzip Zielbeziehung Anmerkung: Vereinbare Kriterien bei Verteilungsziel und LFP; Konflikt zwischen LFP und Effizienz Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

14 2.2. Grundprinzipien der Abgabenerhebung Steuergrundsätze tze nach A. Smith I. Gleichmäß äßigkeit: Allgemeinheit der Besteuerung unabhängig ngig von ständischer Zugehörigkeit II. III. IV. Bestimmtheit: Steuerpflichtiger kennt abzuführende Steuern, keine Willkür Bequemlichkeit: Für r Bürger B günstige g Besteuerungstermine / -formen Billigkeit: Minimale Kosten der Steuererhebung Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Grundprinzipien der Abgabenerhebung Äquivalenzprinzip (benefit( principle) Definition: Jeder Bürger B soll nach Maßgabe der empfangenen oder in Anspruch genommenen staatlichen Leistungen besteuert werden Historisch: Assekuranztheorie Individuelles Äquivalenzprinzip: Gebühren und Beiträge Gruppenmäß äßiges Äquivalenzprinzip: Nutzerkreise fürf öffentliche Güter (funktionale oder regionale Abgrenzung) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

15 2.2. Grundprinzipien der Abgabenerhebung Leistungsfähigkeitsprinzip (1) Definition: Jeder Bürger B soll nach Maßgabe seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Historisch: kollektive Bedarfsdeckung, Finanzierung gemeinsamer Aufgaben ( Zehnt( Zehnt ) Führte zur direkten Personalbesteuerung und Progressionsprinzip Leistungsfähigkeit: Umfang der privaten Bedürfnisbefriedigung, den der zu besteuernde Staatsbürger zu erreichen in der Lage ist (Haller) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Grundprinzipien der Abgabenerhebung Leistungsfähigkeitsprinzip (2) Kriterium der Leistungsfähigkeit ist strittig, denkbare Bemessungsgrundlagen: Vermögen: Allgemeine oder spezielle Vermögensteuer (z.b. Grundsteuer) Einkommen: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, K Gewerbesteuer Konsum: Allgemeine oder spezielle Verbrauchsteuer Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

16 2.2. Grundprinzipien der Abgabenerhebung Prinzip der steuerlichen Umverteilung Folgt aus sozialpolitischem Steuerzweck. Steuersystem muss progressiv ausgestaltet sein, wenn das Leistungsfähigkeitsprinzip als proportionaler Tarif konkretisiert wird. Nur dann ist die Sekundärverteilung gleichmäß äßiger als Primärverteilung. rverteilung. Kann auch als Kompensation zu regressiv wirkenden, d.h. untere Einkommensschichten besonders belastenden, indirekten Steuern verstanden werden (Regressionswirkungen treten aber nur bei Beziehern von Leistungseinkommen auf; Transferempfängern ngern werden über die (Sozial( Sozial-)Hilfezahlungen die indirekten Steuern vergütet, so dass die Bezieher von Leistungseinkommen alle direkten und indirekten Steuern auch zahlen (und eventuell tragen). Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Definition und Abgrenzung Definition der Steuer (1) Finanzwissenschaftliche Definition: Steuern sind (a) Zwangseinnahmen der öffentlichen Hand, denen (b) keine spezielle Gegenleistung zugunsten des Steuerpflichtigen entgegensteht. Die Gegenleistung ist vielmehr allgemeiner Art (Nonaffektationsprinzip, Aufhebung der Zweckbindung sowie der Äquivalenzbeziehung). Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

17 2.3. Definition und Abgrenzung Definition der Steuer (2) Steuerrechtliche Definition 33 (1) Abgabenordnung (AO): Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für r eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Definition und Abgrenzung Abgrenzung von Erwerbseinkünften nften Erwerbseinkünfte: nfte: spezielles Entgelt für f r Leistungen öffentlicher Finanzwirtschaften Werden marktmäß äßig erworben, d.h. Gebietskörperschaften beteiligen sich an Wertschöpfung der Volkswirtschaft Gewinnerzielung muß nicht Hauptanliegen sein Grundlage ist das öffentliche Erwerbs- und Finanzvermögen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

18 2.3. Definition und Abgrenzung Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben Gebühren: Abgaben für f r individuelle Leistung; entstehen mit Inanspruchnahme der staatlichen Leistung (z.b. Verwaltungsgebühren). Beiträge: Abgaben für f r Gruppenbedarfe mit Gegenleistung; unabhängig ngig von tatsächlicher Inanspruchnahme (z.b. Kammerbeiträge). Sonderabgaben: Steuerähnliche Abgaben für f r spezielle Gruppenbedarfe (z.b. Abwasserabgabe). Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Definition und Abgrenzung Abgrenzung vom öffentlichen Kredit Öffentlicher Kredit zählt z zu den außerordentlichen Einnahmen (bislang betrachtet: ordentliche Einnahmen). Keine Zwangseinnahme, Kredit wird freiwillig durch Staatsgläubiger gezeichnet. Marktwirtschaftliche Einnahmeart Spezielle Gegenleistung (Verzinsung und Rückzahlung) R liegt vor. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

19 2.3. Definition und Abgrenzung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ge Sozialversicherungsbeiträge: ge: Zwangseinnahmen mit spezieller Gegenleistung. Eine gewisse Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung ist angestrebt. In Praxis ist Äquivalenzprinzip nur eingeschränkt nkt verwirklicht (z.b. in GRV). Aus ökonomischer Sicht: nur marginale Unterschiede zwischen Sozialbeiträgen und Steuern, insb. bei Quellenabzugsverfahren. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung der Steuern Stellung im Steuersystem (1) Mehrgliedrige Steuern: Steuerart ist in mehrere Erhebungsformen zerlegt (z.b. deutsche Einkommensteuer) (2) Ergänzungssteuern: Mehrere Steuern nebeneinander, um Steuerzweck zu erreichen (z.b. Einfuhrumsatz- und Umsatzsteuer) (3) Ausgleichs- und Folgesteuern: Verhinderung unerwünschter nschter (legaler) Ausweichreaktionen (4) Kontrollsteuern: Anhaltspunkte über die Erfüllung der Steuerpflicht auf andere Steuern Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

20 2.4. Gliederung der Steuern Steuerzweck Fiskalischer Steuerzweck: reine Finanzsteuer versus Nichtfiskalischer Steuerzweck: Staat versucht Wirtschaftsordnung gestaltend zu beeinflussen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Gliederung der Steuern Direkte und indirekte Steuern Kriterium der Überwälzbarkeit wird häufig h zur Unterscheidung herangezogen Direkte Steuern: Identität t zwischen Steuerträger und Steuerzahler, keine Überwälzung Beispiel: Einkommensteuer, Vermögensteuer Indirekte Steuern: Identität t nicht zwingend vorhanden, Überwälzung möglichm Beispiel: Umsatzsteuer Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

21 2.5. Steuersysteme Historische Steuersysteme Steuersysteme der Antike Steuern zahlen nur Unfreie, Ausnahme ist Kriegszeit feudale Steuersysteme Adel privilegiert, sonst vor allem Kopf-,, Grundsteuern Akzisensysteme Verbrauchsteuersystem, Einkommen keine Bemessungsgrundlage Regressionswirkung (LASSALE) Personalsteuersysteme mit progressiver Einkommensbesteuerung Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuersysteme Rationales Steuersystem durch Besteuerung als politisches Instrument Ziele erreichen Ziele durch Werturteile bestimmt Steuersystem am Reißbrett konstruiert Ziele sollen zu minimalen Kosten erreicht werden (geringe Wohlfahrtsverluste) aber: Suche nach Mehrheiten (Kompromisse) lässt l oft reine Entwicklung rationaler Steuersysteme nicht zu Beispiel Steuersystem von Haller Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

22 2.5. Steuersysteme Das Steuersystem in Deutschland (1) Steuersystem ist historisch gewachsen nach: Ertragskompetenz und -bedarf (Bund, Länder L Gemeinden) Stellung im Steuersystem (Ergänzung, Ausgleich, Kontrolle) Steuerzweck (fiskalisch, nicht fiskalisch) direkte und indirekte Steuern (Steuerträger Steuerzahler) zahlreiche Steuerrechtsänderungen haben nicht immer Rationalität des Systems erhöht ht Steuereinnahmen 2008 Bund: 239,2; Länder: L 221,9; Gemeinden: 77,0 Mrd. Euro. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Mittel nach Umverteilung Einnahmen aus jew. Steuern 2.5 Steuersysteme Das Steuersystem in Deutschland (2) (hier: Gliederung nach Verwaltungs- und Ertragshoheit) 2008: 239 Mrd. 2008: 222 Mrd. 2008: 31 Mrd. Bund (ausschließlich) Mineralöl.St.; TabakSt. Solidaritätszuschlag 2008: 86 Mrd. Länder (ausschließlich) Kfz-Steuer Erbschaft- und Schenkungssteuer GrunderwerbSt. Gemeinden (auschließlich) Einkommensentstehung Grundsteuer Gewerbesteuer Einkommensverwendung Biersteuer, Spielbankabgabe, LotterieSt. Vermögensbesitz Hundesteuer Jagdsteuer, etc. 2008: 49 Mrd. 2008: 23 Mrd. EU Bund, Länder und Gem. (gemeinschaftlich) Einkommenssteuer Körperschaftssteuer ESt B/L/G: 42,5 / 42,5 / 15 KSt B/L/G: 50 / 50 / Umsatzsteuer USt B/L/G: 54,7 / 43,3 / 2 Zinsabschlagsteuer ZiASt B/L/G: 44 /44 / : 403 Mrd. 2008: 22 Mrd. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

23 2.5. Steuersysteme Das Steuersystem in Deutschland (3) (Mio. Euro) (in Mio. Euro) Bundessteuern Bundesanteil an den gem. Steuern EU-MWSt-Eigenmittel EU-BNE-Eigenmittel Regionalisierungsmittel (ÖPNV) Steuereinnahmen des Bundes vor BEZ Bundesergänzungszuweisungen Steuereinnahmen des Bundes nach BEZ Bund EU Länder Gemeinden Quelle: BMF IA6, EU-Eigenmittel Zölle MWSt-Eigenmittel BNE-Eigenmittel EU-Eigenmittel insgesamt Ländersteuern Länderanteil an den gemeinschaftlichen Steuern Regionalisierungsmittel (ÖPNV) erhöhte Gewerbesteuerumlage Steuereinnahmen der Länder vor BEZ Bundesergänzungszuweisungen Steuereinnahmen der Länder nach BEZ Steuereinnahmen der Gemeinden Gemeindeanteil LSt/ESt/ZiAb Gemeindeanteil StvU Gemeindeanteil LSt/ESt/ZiAb/StvU Gewerbesteuer (insges Umlage) Reine Gemeindesteuern Steuereinnahmen der Gemeinden insg Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuersysteme Das Steuersystem in Deutschland (4) Steuereinnahmen des Bundes Steuereinnahmen % 0% 22% 5% 3% 3% 2% Lohnsteuer (42,5 vh) veranl. Est (42,5 vh) n. veranl. StvE (50 vh) KSt (50 vh) ZA (44 vh) Ust (54,7 vh) GewStU (16/38) ausschliessliche Bundessteuern 34% Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

24 III. Allgemeine Steuerlehre Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Grundbegriffe Steuersubjekt Steuerpflichtiger (taxpayer): Person oder Personengemeinschaft, die zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist Steuerschuldner: : Person oder Personengemeinschaft, die den Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft Steuerzahler: : Person oder Personengemeinschaft, die zur Steuerzahlung verpflichtet sind Steuerträger ger: : Person oder Personengemeinschaft, auf der die Steuerlast letztlich ruht Infolge von Überwälzungsprozessen ist es möglich, m dass Steuerschuldner und Steuerträger nicht übereinstimmen. Steuerdestinatar: : derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers die Steuer tragen soll Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

25 3.1. Grundbegriffe Steuerobjekt Steuergegenstand (tax unit): Tatbestand, dessen Vorhandensein den Anlaß zur Steuererhebung bildet Die Steuerbemessungsgrundlage quantifiziert den Steuergegenstand. Nach ihr wird die Steuerschuld errechnet. Bei Stücksteuern ist die Steuereinheit eine Mengen-, Längen-,, Raum- oder Gewichtseinheit (z.b. kg Kaffee bei der Kaffeesteuer). Bei Wertsteuern ist die Steuereinheit eine Geldeinheit (z.b. EUR Einkommen). Steuerbemessungsgrundlage kann eine Stromgröß öße e (Einkommen) bzw. eine Bestandsgröß öße e (Vermögen) sein. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Grundbegriffe Steuertarif Tax schedule die bei einer bestimmten Steuer geltende funktionale Beziehung zwischen Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbetrag. der Teil eines Steuergesetzes, der das Maß der steuerlichen Belastung wiedergibt. Aus ihm läßl äßt t sich der zu entrichtende Steuerbetrag (Steuerschuld) bei einer bestimmten Höhe H der Steuerbemessungsgrundlage ablesen oder errechnen. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

26 3.2. Steuertariflehre Begriffe (1) Steuerbetrag: absolute Größ öße e der (in Geldeinheiten ausgedrückten) Steuerschuld bei einer bestimmten Größ öße e der Steuerbemessungsgrundlage (x). Steuerbetragsfunktion (t): t = t(x) Durchschnittssteuersatz:Verhältnis zwischen Steuerbetrag t und Bemessungsgrundlage x Durchschnittssteuersatzfunktion: t = t/x= t(x)/x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Begriffe (2) Grenzsteuersatz: erste Ableitung der Steuerbetragsfunktion im Sinne der Differenzialrechnung. Der Grenzsteuersatz ist somit ebenfalls eine Funktion der Steuerbemessungsgrundlage. Grenzsteuersatzfunktion: t = dt/dx = dt(x)/dx Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

27 3.2. Steuertariflehre Begriffe (3) Steuerbetrags-,, Durchschnitts- und Grenzsteuersatzfunktion t t t/x, dt/dx t 1 { x 1 x x t 1 /x 1 { x 1 dt/dx t/x x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tariftypen (1): Proportionalität t Für jede Höhe der Steuerbemessungsgrundlage x ist ein gleicher Durchschnittssteuersatz zu verzeichnen. dt/dx x t/x t/x=dt/dx Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ x

28 3.2. Steuertariflehre Tariftypen (2): Indirekte Progression t Freibetrag t/x, dt/dx dt/dx x Indirekte Progression durch Vorschalten eines Freibetrags vor einen proportionalen Tarif. Durchschnittssteuersatz nimmt mit steigender Bemessungsgrundlage zu und nähert sich einem im gesamten Bereich der Bemessungsgrundlage konstanten Grenzsteuersatz asymptotisch an. t/x x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tariftypen (3): Direkte Progression t t/x, dt/dx x dt/dx t/x x Mit steigender Bemessungsgrundlage nehmen sowohl der Durchschnitts- als auch der Grenzsteuersatz zu. Der Grenzsteuersatz liegt über dem Durchschnittssteuersatz. Je nachdem, ob der Zuwachs des Durchschnittssteuersatzes mit steigender Bemessungsgrundlage gleichbleibt, größer oder kleiner wird, unterscheidet man eine lineare, beschleunigte oder verzögerte Progression. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

29 3.2. Steuertariflehre Tariftypen (4): Direkte / indirekte Progression t/x verzögert linear beschleunigt x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tariftypen (5): Indirekte Regression t Festbetrag t/x, dt/dx t/x x dt/dx x Indirekte Regression durch Vorschalten eines Festbetrags (Kopfsteuer oder lump-sumtax) vor einen proportionalen Tarif. Durchschnittssteuersatz fällt mit steigender Bemessungsgrundlage und nähert sich einem im gesamten Bereich der Bemessungsgrundlage niedrigeren, konstanten Grenzsteuersatz asymptotisch an. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

30 3.2. Steuertariflehre Tariftypen (6): Direkte Regression t t/x, dt/dx t/x x Mit steigender Bemessungsgrundlage sinken sowohl der Durchschnitts- als auch der Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz liegt unter dem Durchschnittssteuersatz. Analog zur Progression lassen sich eine lineare, beschleunigte und verzögerte Regression unterscheiden. dt/dx x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tariftypen (7): Direkte / indirekte Regression t/x beschleunigt linear verzögert x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

31 3.2. Steuertariflehre Tariftypen (8): Wirkung einer Freigrenze t Freigrenze x t/x t/x=dt/dx Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ x 3.2. Steuertariflehre Tarifformen (1): Stufenbetragstarif t t/x x 1 x 2 x 3 x 4 dt/dx=0 x Steuerbetrag t ändert sich stufenförmig jeweils mit Überschreitung einer Teilmengengrenze der Bemessungsgrundlage und bleibt dann bis zur Erreichung der nächsten Grenze konstant. Es zeigt sich die sogenannte innere Regression, d.h. der Durchschnittssteuersatz fällt innerhalb des Stufenbereichs mit wachsender Bemessungsgrundlage. x 1 x 2 x 3 x 4 x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

32 3.2. Steuertariflehre Tarifformen (2): Stufendurchschnittssatztarif t/x, dt/dx t x 1 x 2 x 3 x 4 x 1 x 2 x 3 x 4 x t/x=dt/d x x Durchschnittssteuersatz t ändert sich jeweils mit Überschreitung einer Teilmengengrenze der Bemessungsgrundlage und bleibt dann bis zur Erreichung der nächsten Grenze konstant. Keine innere Regression, aber plötzliches Ansteigen der Steuerbeträge beim Überschreiten der Bereichsgrenzen. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tariftechniken: Stufengrenzsatztarif t/x, dt/dx t x 1 x 2 x 3 x 4 dt/dx t/ x x Grenzsteuersatz wird stufenförmig geändert, bleibt aber innerhalb des Stufenbereichs konstant. Diese Tarifform wir in der steuerpolitischen Praxis häufig angewendet, so z.b. in Österreich und in den USA bei den Einkommensteuertarifen. x 1 x 2 x 3 x 4 x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

33 3.2. Steuertariflehre Tarife von Negativsteuern (1): social- dividend-type X B Negative Einkommensteuer, die eine Integration des Transfersystems (Sozialleistungssystems) in das Einkommensteuersystem bedeutet. Gewährt ein sogenanntes Basiseinkommen (basic allowance), das jedem Bürger ausgezahlt bzw. auf seine eventuell zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet wird. t tr X K 0 Transferabbausatz < 100% Transferabbausatz = 100% zusätzliche Transferempfänger t (dt/dx = 20%) X K SD X tr = x B - t * x, mit tr, t = Transfer bzw. Steuer x B = Basiseinkommen x K = kritisches Einkommen t = Grenzsteuersatz x = Leistungseinkommen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Steuertariflehre Tarife von Negativsteuern (2): poverty gap-type Auf ein zuvor festgelegtes Basiseinkommen wird der Steuertarif angewendet. tr = t' (x B -x) Abzugsfähigkeit des Basiseinkommens von der Bemessungsgrundlage liegt vor (tax exemption) X B t X B PG tr Transferabbausatz < 100% Transferabbausatz = 100% X K0 = X K PG Lücke zum bisherigen Basiseinkommen t (dt/dx = 20%) X tr = x B - t * x, mit tr, t = Transfer bzw. Steuer x B = Basiseinkommen x K = kritisches Einkommen t = Grenzsteuersatz x = Leistungseinkommen Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

34 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten - Progressionsma Progressionsmaße Progressionsgrad: erste Ableitung der Durchschnittssteuersatzfunktion t = d (t/x) / dx > 0 Progression = 0 Proportionalität < 0 Regression Progressionstyp: zweite Ableitung der Durchschnittssteuersatzfunktion t = d 2 (t/x) / dx 2 > 0 beschleunigte, = 0 lineare, < 0 verzögerte Progression. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Progressionsmaße e und Elastizitäten ten - Elastizitäten ten Zu versteuerndes Einkommen x = y - a, mit x = zu versteuerndes Einkommen, y = Bruttoeinkommen und a = Abzugsbeträge dt/dy * y/t = ( t x / x * x/ t x ) * ( x/ y * y/x) + x/ y * y/x } E t, y Steuerschuldelastizität } E tx, x Durchschnittssteuersatzelastizität } E x, y Besteuerungsmengenelastizität } E x, y Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

35 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Steuerschuldelastizität t (1) Ergibt sich aus dem Produkt der Tarifelastizität t und der Besteuerungsmengenelastizität: t: E t, y = (E tx, x +1)* E x, y Tarifelastizität läßt sich auch ausdrücken als das Verhältnis des Grenzsteuersatzes zum Durchschnittssteuersatz, da: E t, x = dt/dx * x/t = dt/dx : t/x Bei proportionalen Tarifen sind der Grenz- und der Durchschnittssteuersatz gleich: dt/dx = t/x E t, x = 1 Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Steuerschuldelastizität t (2) Bei progressiven Tarifen ist der Grenzsteuersatz größ ößer, bei regressiven kleiner als der Durchschnittssteuersatz; folglich gilt: E t, x > 1 Progression E t, x < 1 Regression Ohne Abzugsbetragsregelung ist die Besteuerungsmengenelastizität: t: E x, y = dx/dy * y/x = 1 Mit Abzugsbetragsregelung, wobei gilt: x = y - a. Dann ist die Besteuerungsmengenelastizität (Fall indirekte Progression): E x, y = 1 * y/x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

36 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Steuerschuldelastizität t (3) E x, y Besteuerungsmengenelastizität (indirekte Progression) 1 Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ y 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Verfügungselastizit gungselastizität Stellt auf das verfügbare Einkommen ab. Definiert als das Verhältnis der relativen Änderung des verfügbaren Einkommens y n in bezug auf die relative Änderung des Bruttoeinkommens: E y n, y = dy n / y n : dy / y Verfügungselastizit gungselastizität t auch Verhältnis von Grenz- zu Durchschnittsverfügungsquote: E y n, y = dy n / dy : y n / y = 1- t y / 1- t y < 1 Progression Hier gilt: E n y, y = 1 Proportionalität > 1 Regression Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

37 3.3. Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Makroökon kon.. Steuerschuldelastizität E t,y y 0 y 1 y 2 y 3 y 4 y y i /y i y 0 y 1 y 2 y 3 y 4 y Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Progressionsmaße e und Elastizitäten ten Steuerlastverteilung: Lorenz-Kurve Y K 100% 75 % 50 % 25% 0 25% 50% 75% 100% S K Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

38 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (1) Gesamtnutzenfunktion bei gleichem absoluten Opfer U U A = U R U R U A t A x A t R x R Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ x 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (2) Grenznutzenfunktion bei gleichem absoluten Opfer du/dx F A = F R F A F R x A x R x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

39 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (3) Gesamtnutzenfunktion bei gleichem relativen Opfer U U A /U A = U R /U R U R U A U A U R x A x R x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (4) Grenznutzenfunktion bei gleichem relativen Opfer du/dx F A F A / U`(x) dx = F R / U`(x) dx 0 x A x R 0 F R x A x R x Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

40 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (5) du/dx Grenznutzenfunktion bei minimalem Gesamtopfer du A /dx du(x-t)/dx du R /dx x A (x-t) x R x -t A Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ t R 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Opfertheorien und Tariftyp (6) du/dx Grenznutzenfunktion bei gleicher absoluter Änderung des Grenznutzens U A U R x A x R x t A t R Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

41 Opfertheorien und Tariftyp Gerechtigkeitshypothesen Autor verbal Gerechtigkeitshypothese als Formel Bedingung für Progression Sax Cohen Stuart u.a. Edgeworth gleiches absolutes Opfer (GAO) U (x) - U (x-t) = g - E U, x > 1 gleiches relatives Opfer (GRO) U (x) - U (x-t) = g U (x) E U, x -E U, x > 1 gleicher Grenznutzen oder minimales Opfer (MO) U (x-t) = g U (x) < 0 Frisch gleiche absolute Änderung des Grenznutzens (GAGO) gleiche relative Änderung des Grenznutzens (GRGO) U (x-t) - U (x) = g -E U, x -E (EU, x), x > 0 U (x-t) - U (x) = g U (x) -E (EU, x), x > 0 Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Opfertheorien und Tariftyp Gerechtigkeitshypothesen, Nutzenfunktionen und Tariftypen Nutzenfunktion Gerechtigkeitshypothese g = U(x) - U(x-t) Schönheyder/Meyer (GAO) g = U(x) - U(x-t) U(x) (GRO) g = U (x-t) (MO) g = U (x-t) - U (x) (GAGO) g = U (x-t) - U (x) (GRGO) U (x) U = a * ln (x) (Bernoulli) Proportionaltarif verzögerte Progression (NT) verzögerte (indirekte) Progression (NT) verzögerte Progression U = c * (Cohen Stuart) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ x (1) beschleunigte Regression (2) verzögerte Regression Proportionaltarif verzögerte (indirekte) Progression (NT) verzögerte Progression verzögerte U = 0,7 * x - 0,5 * 0,07 *x 2 (Gossen) (im relevanten Bereich) (1) verzögerte Regression (2) beschleunigte Progression (1) verzögerte Progression (2) beschleunigte Progression verzögerte (indirekte) Progression (NT) (indirekte) Regression (FB) Proportionaltarif Proportionaltarif verzögerte Regression (FB)

42 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Steuerliche Mehrbelastung x 1 A Wohlfahrtsverlust von I 2 nach I 3 : Steuerliche Mehrbelastung: excess burden A' M 1 A'' M 2 I 1 M 3 I 2 I 3 B' B x 2 Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Tarifnormen (1) Kriterien, die nicht akzeptable Einkommensteuertarife ausschließen en sollen: (1) t (x = 0) = 0 (aus einem Einkommen von Null resultiert auch eine Steuerschuld von Null) (1.1) t (x - b = 0) = 0 (2) t = dt (x) / dx 0 x (positiver Grenzsteuersatz t t für r alle Einkommen x) (2.1) t (x 1 ) t (x 2 ), wenn x 1 < x 2 (Grenzsteuersatz soll mit steigendem Einkommen nicht sinken) (3) dt (x) / dx > 0 x ( Progressionsgrad soll fürf alle Einkommen positiv sein) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

43 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Tarifnormen (2) (4) t (x) x x (Steuerschuld darf nicht größ ößer sein als das individuelle Einkommen) (4.1) t 1 (Grenzsteuersatz darf 100% nicht überschreiten) (4.2) t t max (5) d 2 t /dx 2 (Grenzsteuersatz darf ein bestimmtes politisch bestimmtes Maximum t max nicht überschreiten) > (Kontinuität des Progressionsgrades) = 0 x < (6) d 2 t /dx 2 > 0 x (Monotonie des Progressionsgrades) (7) Einfachheit des Einkommensteuertarifs Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Lorenz- neutrale neutrale oder - gerechte Besteuerung (1) T K T 2 T 1 Steuerlastverteilung und Lorenz-Dominanz Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ S K

44 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Lorenz- neutrale neutrale oder - gerechte Besteuerung (2) Y k v T 1 T 2 S k Verteilung des verfügbaren Einkommens und Lorenz-Dominanz Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Lorenz- neutrale neutrale oder - gerechte Besteuerung (3) Eine konstante Tarifelastizität weist folgender Tarif auf: t = a * x b mit a > 0 und b > 1. Der marginale Steuersatz t t ist dann t = b * a * x b-1 und der Durchschnittssteuersatz t t = a * x b-1 Die Tarifelastizität t resultiert mit E t,x = (b * a * x b- 1 ) / (a * x b- 1 ) = b = const., d.h., der Tarif ist isotarifelastisch.. Für F r die Verfügungselastizit gungselastizität t folgt: E n x, x = (1 - b * a * x b- 1 ) / (1 - a * x b- 1 ) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

45 3.4. Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Lorenz- neutrale neutrale oder - gerechte Besteuerung (4) Eine konstante Verfügungselastizit gungselastizität hat folgender Tarif: t = x - a * x b mit a > 0 und 0 < b < 1. Das verfügbare Einkommen x n = (x - t) folgt aus x n = x - x + a * x b und x n = a * x b Die Grenzverfügungsquote resultiert mit dx n / dx = b * a * x b-1 und die Durchschnittsverfügungsquote mit x n / x * a * x b-1 Für r die Verfügungselastizit gungselastizität t folgt: E n x, x = (b * a * x b- 1 ) / (a * x b- 1 ) = b = const. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatzpunkte der normativen Steuerlehre Ansatz und Problematik der optimal taxation Effizienzgesichtspunkte stehen im Vordergrund Es wird der Versuch unternommen, Lösungen L im Hinblick auf realistische Steuerarten wie Konsum- und Einkommensteuern zu finden, die second- best -Charakter haben. Kopf- oder Pauschalsteuer (lump( lump-sum-tax) ) wäre w aus allokativer Sicht die ideale Form der Besteuerung ( first( first-best -Lösung), da sie nicht zu Verzerrungen führt. f Kopfsteuer widerspricht allerdings den Prinzipien der Leistungsfähigkeit und der steuerlichen Umverteilung. Indikatoren für f r die Leistungsfähigkeit sind der Konsum, das Einkommen und das Vermögen. Steuern, die an diese Bemessungsgrundlage anknüpfen, wirken aber verzerrend. Es gilt, die Substitutionseffekte zu minimieren und damit den Steuertarif zu finden, bei dem die allokativen Verzerrungen am geringsten sind. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

46 Ansatz und Problematik der optimal taxation Optimale Verbrauchsbesteuerung (1) Ramsey-Regel: Regel: Verbrauchsteuersätze tze sind dann optimal, wenn eine hypothetische relativ gleiche Änderung sämtlicher s Steuersätze tze eine relativ gleiche Änderung der Nachfrage nach allen Gütern G bewirken würde. Inverse-Elastizit Elastizitäten-Regel: fordert einen höherenh heren Verbrauchsteuersatz für f r die Güter G mit der geringeren Preiselastizität der Nachfrage. Allgemeine Regel: Sie besagt als Faustregel, dass von zwei GüternG dasjenige stärker besteuert werden muß,, dessen Konsum bei einer Ausdehnung der Freizeit und einer damit ceteris paribus verbundenen Einkommensminderung relativ weniger eingeschränkt nkt würde. rde. (von Oehsen) Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatz und Problematik der optimal taxation Optimale Verbrauchsbesteuerung (2) Regeln der optimalen Verbrauchsbesteuerung gelten nur unter einer Reihe restriktiver Annahmen, darunter: Alle Wirtschaftssubjekte haben gleiche Präferenzen, oder aber die Verbrauchsteuersätze tze müssen m für f r jeden Konsumenten entsprechend diesen Regeln zugeschnitten werden. Freizeit wird als ein nicht besteuerbares Gut betrachtet. Es geht lediglich um ein Allokationsoptimum; wird die Verteilungszielsetzung einbezogen, komplizieren sich die Regeln einer optimal commodity taxation erheblich. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

47 Ansatz und Problematik der optimal taxation Optimale Einkommensbesteuerung (1) Es wird die Eignung einer Einkommensteuer als Redistributionselement diskutiert (Verteilungsziel steht im Vordergrund) Wirkung auf die Leistungsbereitschaft wird explizit berücksichtigt. Nutzenfunktion jetzt: U = U (x, l), mit l = Arbeitszeit x = Einkommen, Einkommensbesteuerung beeinflußt t nun die Einkommens- /Freizeitentscheidung, wobei ein negativer und nicht zunehmender Grenznutzen der Arbeitszeit unterstellt wird. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Ansatz und Problematik der optimal taxation Optimale Einkommensbesteuerung (2) Eigenschaften: die Grenzsteuersätze tze liegen zwischen 0 und 100%. Der Grenzsteuersatz für f r den Pflichtigen mit dem höchstenh Einkommen hat den Wert 0. Ist das Arbeitsangebot für f r den Steuerpflichtigen mit den geringsten Fähigkeiten F im Optimum positiv, wird der Eingangsgrenzsteuersatz ebenfalls 0. Es lassen sich keine allgemeingültigen ltigen Ergebnisse über den Verlauf der optimalen Grenzsteuersatzfunktion zwischen den bekannten Anfangs- und Endwerten ableiten. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

48 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Das Einkommen (1) In der Literatur weitverbreitete Auffassung, dass das Einkommen die beste und fairste Bemessungsgrundlage darstellt, da sie dem Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit am ehesten entspricht. Steuer als Einschränkung nkung der Bedürfnisbefriedigungsm rfnisbefriedigungsmöglichkeiten. glichkeiten. Leistungsfähigkeit als die Fähigkeit, F aus tatsächlich erzieltem Einkommen Geldleistungen an den Staat zu erbringen (Kolms). Neben dem monetären Einkommen sind auch reale Einkommensbestandteile von Bedeutung. Sie wären w in Geldeinheiten zu bewerten und dem am Markte erzielten Einkommen hinzuzurechnen. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Alternative Bemessungsgrundlagen Das Einkommen (2) Probleme hinsichtlich des anzuwendenden Bewertungsmaßstabs stabs (z.b. Hausarbeit) haben dazu geführt, dass derartig wohlstandsrelevante Aktivitäten ten nicht im Rahmen der steuerlichen Einkommensdefinition erfaßt t werden. Wenn nichtmonetäre Wohlstandsbestandteile gegenüber dem Markteinkommen zunehmend an Gewicht gewinnen, nimmt die Qualität t des Indikators Geldeinkommen als Basis einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab. Problematik der Einkommensdefinition: : Nach der Reinvermögens gens- zugangstheorie (umfassende Einkommensteuerbemessungs- grundlage) ) zählen z alle Reinerträge, Nutzungen, geldwerte Leistungen Dritter, Geschenke, Erbschaften, Lotteriegewinne usw. zum Einkommen, abzüglich der Schuldzinsen sowie der Vermögensverluste. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

49 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Das Einkommen (3) Auch Wertzuwächse zählen zum Einkommen (Problematik der Bewertung nicht-realisierter Wertzuwächse im Rahmen der Einkommensteuerbemessungsgrundlage, da Marktpreise weitgehend fehlen). Problematik von Inflationswirkungen bei Geltung des Nominalwert- prinzips.. Bei schleichender Inflation steigt fortlaufend die Durchschnittssteuerbelastung ( kalte( kalte Progression, s.u.). Problematik der horizontalen Gerechtigkeit,, wenn das Einkommen einer Person im Lebenszyklus schwankt, während w das gleich hohe Einkommen einer anderen Person konstant ist. Bei Anwendung des Jahresperiodizitätsprinzips tsprinzips ergibt sich für f r schwankende Einkommen eine höhere h here Gesamtsteuerschuld als bei konstantem Einkommen. Idealerweise wäre w das Lebenseinkommen Steuerbemessungsgrundlage. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (1) Während die Einkommensteuern im Bereich der Einkommensentstehung ansetzen, knüpfen die Ausgabensteuern an der Einkommensverwendung an. Spezielle Ausgabensteuern: : Bemessungsgrundlage sind die Ausgaben für r einzelne Güter. G Nachteil: wirken tendenziell regressiv, d.h. die unteren Einkommensschichten werden stärker belastet. Vorteile: Steuern auf spezielle Ausgaben können k dem Äquivalenzprinzip dienen (spezielle Ausgabensteuern als Substitut für f r Gebühren) können auch dem Umverteilungsziel dienen, wenn sie auf Luxusgüter angewendet werden Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

50 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (2) Allgemeine Ausgabensteuer: : Hauptkomponente moderner Steuersysteme (in Form der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer). Erfasst Konsumfähigkeit (beruht nicht zwingend auf Markteinkommen, z.b. Vermögensaufl gensauflösung). sung). Horizontale Gerechtigkeit: Die Bemessungsgrundlage Ausgaben ist akzeptabel, wenn als Maß der Gleichheit identische Konsumvolumina herangezogen werden. Auf das Einkommen bezogen ist sie horizontal ungerecht (z.b. unterschiedliche Familiengröß ößen). Vertikale Gerechtigkeit: wird verletzt, wenn die durchschnittlichen hen Konsumquoten mit steigendem Einkommen abnehmen. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (3) Persönliche Ausgabensteuer: : Konsumausgaben eines Wirtschaftssubjektes sind Bemessungsgrundlage. Periodenkonsum kann direkt oder indirekt erfasst werden. Direkte Erfassung: Alle Konsumausgaben werden einzeln erfasst und versteuert (hoher Aufwand). Indirekte Erfassung: Konsum als Differenz von Einnahmen und Ersparnissen einer Periode. Technische und administrative Schwierigkeiten der indirekten Erfassung, z.b. langlebige Konsumgüter, Kredite und Schenkungen, aus sozialpolitischen Gründen steuerfreie Ausgaben etc. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

51 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (4) Berechnungsschema: (1) Periodeneinnahmen (2) Nettoersparnis (3) Bruttoausgaben (4) steuerfreie Ausgaben (5) Ausgaben für langlebige Konsumgüter (6) + Abschreibungen auf langlebige Konsumgüter (7) zu versteuernde Ausgaben Steuertarif kann progressiv ausgestaltet werden; persönliche Abzugsbeträge ge sind möglich. m Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (5) Beispiel: Ausgabensteuer mit proportionalem Steuersatz (t( A ) soll existierende Einkommensteuer (t( E ) ersetzen (c = durchschnittliche Konsumquote). Zusammenhang: te ta c ( 1 te ) Bei Konsumquote c = 0,5 und Einkommensteuersatz von 50% ergibt sich ein Ausgabensteuersatz von 200%. Effektiver Grenz- und Durchschnittssteuersatz höher h her als bei Einkommensteuer. Ausgabensteuertarif erscheint schärfer progressiv, u.u. höhererh herer Anreiz zur Steuervermeidung und -hinterziehung. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

52 3.5. Alternative Bemessungsgrundlagen Die Ausgaben (6) Argumente für f r persönliche Ausgabensteuer: Erfasst tatsächliche Leistungsfähigkeit, da Konsum Bedürfnisbefriedigungsniveau abbildet. Doppelbelastung (z.b. Besteuerung von Zinserträgen aus bereits besteuertem Einkommen) wird vermieden. Keine unmittelbaren Wirkungen auf Arbeitsangebot. Zukünftiger Konsum wird gegenüber Gegenwartskonsum bevorzugt, daher Anreiz zur Ersparnis und Investitionstätigkeit. tigkeit. Argumente gegen persönliche Ausgabensteuer: Vermögensverteilung könnte k sich zugunsten Steuerpflichtiger mit bereits hohen Vermögensbest gensbeständen nden verschieben, daher u.u. eine ergänzende progressive Vermögensteuer notwendig. Negative Anreizwirkungen auf offizielles Arbeitsangebot durch hohe Grenzsteuersätze tze möglich. m Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/ Alternative Bemessungsgrundlagen Das Vermögen (1) Zu unterscheiden: Steuern auf einzelne Vermögensg gensgüter oder allgemeine persönliche Vermögensteuer. Bemessungsgrundlage kann nicht nur der Vermögensbesitz, sondern auch der Vermögens gensübergang - also Erbschaften und Schenkungen - sein. Besonderheit: Bestandsgröß öße als Bemessungsgrundlage Steuern auf einzelne Vermögensg gensgüter: Älteste Form: Grundsteuer als Besteuerung auf Eigentum an Grund und Boden. Partielle Vermögensteuer gensteuer: : nur ausgewählte Vermögensgegenst gensgegenstände nde als Bemessungsgrundlage, dabei Objektsteuercharakter. Prof. H.-G. Petersen MA Steuerlehre - WS 2009/

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