Wintersemester 2008/09 2. Termin Dipl.-Wirtsch.-Ing. H.-J. Wiese
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- Tristan Claus Holtzer
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1 Wintersemester 2008/09 2. Termin Dipl.-Wirtsch.-Ing. H.-J. Wiese Betriebliche Führungslehre Personal Thema: Motivieren, beurteilen Fall: Nächtliche Kontrolle Auf einem Prüfstand der Apparatebau GmbH wird Tag und Nacht gearbeitet. Betriebsleiter Karl Reinicke vertraut seinen Mitarbeitern und hat in den letzten Jahren keine Nachtkontrolle vorgenommen. Franz Sommer wird sein Nachfolger. Er ist außerordentlich gewissenhaft. Kurz nachdem er seine Stelle angetreten hatte, erschien er plötzlich nachts am Prüfstand. Obwohl er sich über die überraschten Blicke wunderte, erklärte er: Ich freue mich, dass Sie so emsig bei der Arbeit sind. Seien Sie nicht überrascht. Ich werde zukünftig in unregelmäßigen Abstände vorbei kommen. Ihm war jedoch aufgefallen, dass sich einige Mitarbeiter abseits aufhielten. Er hatte den Eindruck, dass sie Karten gespielt hatten. Ähnlich war sein Eindruck auch bei den nächsten drei nächtlichen Besuchen. Er beschloss, zukünftig noch heimlicher vorzugehen, und es gelang ihm, die Spieler zu überraschen. Was Aufgabe, Hauptziel? Wie handeln? Wirtschaftliches Handeln sicherstellen (magisches Sechseck) Aufgaben, Ziele und Motive leiten uns. Alles, was wir tun, tun wir mit einem Hintergedanken, bewusst oder unbewusst (Aristoteles ca. 350 v. Chr.). Arbeits- und Organisationspsychologie (A + O), Logik der Seele, seit 1945 eigener Studiengang. Anreiz bieten, Erfüllung in Aussicht stellen (Maslow 1950, Herzberg 1968)
2 Zum Thema Arbeitskosten H.-J. Wiese Lohnnebenkosten (Prod. Gewerbe, Basis 100, Stat. Bundesamt 2005.) Beiträge des Arbeitsgebers zur Sozialversicherung Unfallversicherung Aus-, Weiterbildung, Abfindungen u. a. 32 Personalzusatzkosten Lohnnebenkosten 32 Vergütung arbeitsfreier Tage 22 Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u. a. 10 Betriebliche Altersversorgung 8 72 Lohnstückkosten Konstant seit ca. 10 Jahren bei uns, im Gegensatz zu anderen Ländern der EU, z. B. England, plus 30 %. Zum Thema Beteiligungsrechte Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972 regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaft und Betriebsrat in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Mitbestimmung im engeren Sinne Mitbestimmung/Initiativrecht Arbeitgeber und Betriebsrat haben ein gleichberechtigtes Initiativrecht. Entscheidungen können nur einvernehmlich getroffen werden, z. B. Lohngestaltung, Sozialplan. Zustimmung Der Arbeitgeber darf eine Maßnahme nur mit Einverständnis des Betriebsrates durchführen, z. B. Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen. Mitwirkung Beratung Arbeitgeber und Betriebsrat müssen eine Angelegenheit besprechen, z. B. Gestaltung von Arbeitsplätzen. Anhörung Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat hören, z. B. Entlassungen. Unterrichtung Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat unterrichten, z. B. Personalplanung. Das Sprecherausschussgesetz von 1988 regelt die Beteiligung der leitenden Angestellten in Fragen der Unternehmensführung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 sichert die Rechte Einzelner, z. B. bei Bewerbungen.
3 H.-J. Wiese Zum Thema Motive Eigene Vorstellungen und Erwartungen anderer aufeinander abstimmen, z. B. im Kopfkino. Was ist, ist. Wo ich bin, will ich sein. Materieller Mehrwert (extrinsisch) Geld, Prämien, Gewinne Emotionaler Mehrwert G/SWE Selbstbestimmung, Sicherheit, Zugehörigkeit, Wertschätzung, Anerkennung, Beteiligung Erfolg, Perspektive, Einfluss Neid, Eitelkeit und Unsicherheit bestimmen auch unser Handeln. Selbstmotivation (intrinsisch) Als-ob-Denke, sich Ergebnisse, Lösungen vorstellen Selbstklärung, inneres Team abstimmen, Herz und Verstand, Rollen Prioritäten setzen, das Wichtigste zuerst?! Übermotivation schadet, z. B. durch Übereifer. Leistung Grad der Motivation
4 Beurteilen von Leistung und Potenzial H.-J. Wiese Wir beurteilen Menschen sehr schnell nach allgemeinen Kriterien, z. B. sympathisch, unsympathisch. Selbst-, Fremdbild, Flurfunk. Für die Führungsaufgabe ist der Beurteilungszweck wichtig, z. B. Einstellung, Versetzung, Beförderung, Leistungsprämie. Jede Beurteilung ist subjektiv. Selbst-, Fremdbild. Quelle: Knebel, Heinz, Taschenbuch für Personalbeurteilung 7. Auflage, ISBN Beurteilungsanlässe: Einstellung, z. B. nach DIN Entwicklung biographischer Daten, Beurteilungsinterviews, Einstellungstests Leistungsbeurteilung, oft nach Tarifvertrag, z. B. für Prämien, bezogen auf Anforderungen und Eingruppierung des Arbeitsplatzes Arbeitsmenge, z. B. Arbeitsumfang, Zeitausnutzung Arbeitsgüte, z. B. Sorgfalt, Genauigkeit Arbeitseinsatz, z. B. verantwortliches Handeln, Initiative Zusammenarbeit, z. B. Informationen, Erfahrungsaustausch Potenzialeinschätzung nach Betriebsvereinbarung. z. B. für Versetzungen Festlegung von Sollvorstellungen, Beurteilung der Ist-Leistung am Arbeitsplatz, Abschätzen von Reserven für die neuen Anforderungen, z. B. neue Techniken.
5 H.-J. Wiese Führungspotenzial wird heute nach Ergebnissen, Auftreten und Methodik des Handelns (Arbeitstechniken) beurteilt. Einordnung, Normierung objektiv: zählen, messen, wiegen, Kostenvergleiche u. a. subjektiv: schätzen, Einzel-, Gruppenbeurteilung Verteilung: Rangreihe, Normalverteilung Abgleich mit Betriebsnorm, Benchmarks Quelle: Becker, Fred. G., Lexikon des Personalmanagements Beck Wirtschaftsberater im dtv, 2. Auflage, ISBN Zum Beurteilungsgespräch (Wirkungskreislauf) Motiv Bestätigung Vorgesetztenbeurteilung: Mitarbeiter beurteilen ihren Chef und/oder den Grad ihrer Motivation Beurteilung: Jeder beurteilt Jeden, aber was? Formulierungen! Arbeitsvertragliche Leistung = Basisleistung, Pflicht Kür. Formelle Beurteilung informelles Leistungsguthaben.
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7 H.-J. Wiese Betriebliche Führungslehre Personal 2. Vorlesung Leitfragen: Motivieren, beurteilen Fall: Nächtliche Kontrolle 1. Wie hoch sind durchschnittlich die arbeitsgeberseitigen Personalzusatzkosten in Prozent des Bruttoentgeltes. Wie ist die grobe Struktur der Personalzusatzkosten? 2. Wer sind die Partner, und welche drei Themenbereiche regelt das Betriebsverfassungsgesetz? 3. Was haben wir unter G/SWE verstanden, und wofür stehen die vier Buchstaben? 4. Nennen Sie die drei besprochenen Ansätze zur Selbstmotivation! 5. Die Leistungsbeurteilung haben wir in vier Teilschritte aufgeteilt. Welche? 6. Was verstehen wir unter Potenzialeinschätzung, und welche Teilschritte haben wir besprochen? 7. Wir haben vier Hauptgruppen von Beurteilungsfehlern besprochen. Welche? Nennen Sie jeweils ein Beispiel! 8. Welche Besonderheiten treten bei der Vorgesetztenbeurteilung auf? 9. Zu jeder Beurteilung gehört ein Beurteilungsgespräch. Was bedeutet in diesem Zusammenhang die Rückmeldung (feed-back)? 10.Was verstehen Sie unter einem Abteilungsbarometer, und wofür wird es verwendet?
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