Rabattverträge, Importe, Zuzahlung- Was bedeutet dieses Apothekenlatein für Sie?

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1 Rabattverträge, Importe, Zuzahlung- Was bedeutet dieses Apothekenlatein für Sie? Landesapothekerverband BW Stand August 2016 Martina Spreng Inhaberin der Stadt-Apotheke Schönau und der Römer-Apotheke Wiesenbach 1

2 Was erwartet Sie heute: Rabattverträge Zuzahlung/ Mehrkosten Importe Foto: Tim Reckmann / pixelio.de, Das AMNOG und seine Auswirkungen Wechselwirkungen- Auswirkungen auf die Gesellschaft Auswirkungen auf Sie persönlich 2

3 Seit 2007 gibt es Rabattverträge... Heute sind es: Arzneimittel in Rabattverträgen 131 Krankenkassen mit Rabattverträgen 136 Pharmahersteller mit Rabattverträgen 7,3 Millionen Datensätze nur für Rabattverträge Foto: ABDA 348 Mill. abgegebene Packungen 3,2 Mrd Einsparungen aus Rabattverträgen in 2014 Zahlen aus

4 Wer bestimmt Rabattverträge? Vertragspartner: Krankenkasse und Pharmahersteller Vertragsinhalt: Hersteller gewährt Rabatt auf Listenpreis Krankenkasse gibt Abnahmegarantie Foto: Tim Reckmann / pixelio.de, Vertragsdauer: unterschiedlich, z.b. ein oder zwei Jahre Aber: Vertragspartner halten Einsparungen geheim! Problem: Lieferfähigkeit der Hersteller 4

5 Was erwarten Patienten bei Rabattverträgen längere Wartezeiten/ erhöhter Beratungsbedarf Prüfung der Lieferfähigkeit Rückkehr oder Botendienst wegen Nachbestellung Foto: ABDA Erhalt eines unbekannten Arzneimittels ( Farbe, Packung, Name) mangelhafte Information durch Krankenkasse Eventuell (hohe) Mehrkosten * Aber auch: eventuell keine Zuzahlung für Medikamente * 5

6 Das Aut-idem-Kästchen macht den Unterschied... 6

7 Eine Einzelfallprüfung ist notwendig... Das muss der Apotheker vor Abgabe von Rabattarzneimitteln prüfen: 1. Arzt hat aut idem nicht ausgeschlossen 2. Identität von Wirkstärke und Packungsgröße 3. Eine gleiche Indikation 4. Gleiche oder austauschbare Darreichungsform Foto: ABDA 7

8 Problem Lieferengpässe 2012 zuerst in Krankenhäusern (Krebsmittel, Antibiotika, Parenteralia) Aktuell in öffentlicher Apotheke: Dauerdefekte Test in 50 Apotheken: 3000 AM nicht lieferbar innerhalb 1 Woche Bei Großhandel: PZNs nicht lieferbar 8

9 Ursachen Lieferengpässe Rabattverträge Oligopole der Hersteller Globalisierung der Produktion nationale und internationale Gründe (unterschiedliche Preise und Steuern in versch. Ländern) 9

10 Forderungen der Apotheken Meldepflicht durch Hersteller Vertragliche Vorbereitung auf Chargenausfall Mehrpartnervertrag Mindestbevorratungsmengen der Hersteller Problem der Apotheke: Nachweis der Nichtverfügbarkeit GH/Hersteller 10

11 Wie erfolgt der Austausch? wenn alle Rabattvertragspartner nicht lieferbar sind: das namentlich verordnete AM eines der 3 Preisgünstigsten AM oder günstiger Import (-15% /-15 unter Nettoabgabepreis) falls Import nur teurer möglich Arztrücksprache 11

12 Trotz Mehraufwands bleibt die Vergütung der Apotheken gleich... Arzneimittelpreisverordnung legt Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel fest: Festzuschlag von 8,35 Euro pro Packung plus 3 % des Apothekeneinkaufspreises plus 0,16 Euro zur Notdienstsicherstellung Zwangsabschlag von 1,77 Euro pro Packung zugunsten der Krankenkassen Festzuschlag: Apotheker haben keinen Anreiz, ein teures oder billiges Arzneimittel abzugeben Foto: ABDA 12

13 Der Festbetrag Bei vielen Medikamenten setzt der Gesetzgeber einen maximalen Preis fest, den die GKV erstattet: den Festbetrag. Arzneimittel, die neu auf dem Markt sind, haben am Anfang keinen Festbetrag (maximal bis zu 1 Jahr). 13

14 Der Festbetrag: Festgelegt vom gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): - drei unparteiische Mitglieder - fünf Vertreter der Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen) - fünf Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, KH) Patientenvertreter nehmen ohne Stimmberechtigung teil, Apotheker sind nicht dabei! Für den Patienten: Hat Auswirkungen auf Zuzahlung oder Mehrkosten (Aufzahlung) 14

15 Auswirkungen auf die Zuzahlung: Zuzahlungsbefreiung wenn das AM 30% unter Festbetrag liegt (derzeit 13 % aller AM) oder speziell von der Krankenkasse ausgehandelt wurde für bestimmten Wirkstoff (auch halbe Zuzahlung möglich) oder Kopplung an Einschreibung des Patienten in Hausarztprogramme (cave: nur neue Rabattvertragsarzneimittel!) oder möglich: Mehrkostenbefreiung z. B. bei teuren Originalen, nur einzelne Krankenkassen Foto: I-vista / pixelio.de,, 15

16 Neu verabschiedet: die Substitutionsausschlussliste Sie enthält Eine Reihe von Wirkstoffen, die in festgelegten Darreichungsformen nicht ausgetauscht (substituiert) werden dürfen. Aufgenommen wurden u.a.: Wirkstoffe bei Herzerkrankungen (Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin), Antikoagulantien (Phenprocoumon), Immunsuppressiva (Tacrolimus, Ciclosporin) Schmerzmittel mit veränderter Wirkdauer (Hydromorphon, Oxycodon, Buprenorphin) Schilddrüsenhormone (Levothyroxin-Natrium, Levothyroxin-Natrium + KJ) Wirkstoffe bei Epilepsie (Valproinsäure, Carbamazepin, Phenytoin, Phenobarbital, Primidon) ua. 16

17 Vorteile für den Patienten (Austauschverbotsliste) Schutz des Patienten vor oft häufigem Austausch Damit verbessertes Einnahmeverhalten (Compliance) Damit verringerte Gefahr erhöhter Wechselwirkungen und unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) Verbesserte Therapiekontrolle für Arzt Foto. Dieter Schütz / pixelio.de, 17

18 Nachteile Absolutes Austauschverbot auch im Nacht- und Notdienst auch bei Lieferengpässen- Bsp: L-Thyroxin auch bei außer Handel Wirkstoffverordnung als unklare Verordnung nicht belieferbar Folgen: Die Versorgung ist nicht gewährleistet! Foto: ABDA 18

19 Was sind Importe? Hat der Arzt Ihnen ein Original verordnet, so muss Ihnen der Apotheker, wenn möglich, einen Import abgeben. Dies sind Originalarzneimittel, die aber durch Umwege ins günstigere Ausland für die Krankenkasse preisgünstiger sind. Foto: Alexandra H. / pixelio.de, 19

20 Off-label-use: Was steckt dahinter? Darunter versteht man: Die Verordnung eines Arzneimittels außerhalb des Zulassungsbereiches Generell haftet hier der Arzt Der Patient muss speziell aufgeklärt werden Foto: Tim Reckmann, Die Kassen übernehmen diese Arzneimittel nur eingeschränkt. 20

21 Auswirkungen des AMNOG Umsetzung der Packungsgrößenverordnung Die Packungsgrößen N1, N2, N3 werden je nach Arzneimittelgruppe oder Wirkstoff festgelegt. Der Patient weiß nicht, was N1 oder N2 bedeuten, Arzneimittel können verschiedenen Anzahl an Tabletten enthalten je nach Hersteller. 21

22 Auswirkungen des AMNOG Mehrkostenregelung Möchte ein Patient in der Apotheke sein Wunscharzneimittel, zahlt er den gesamten Preis in der Apotheke. Mit der Quittung der Apotheke bekommt er von der Krankenkasse sein Geld erstattet. Aber: Nur den Betrag, den die Kasse für das Rabattarzneimittel zahlen würde zuzüglich eine Verwaltungsgebühr der Krankenkasse 22

23 Folie 23 Was ist eine Wechselwirkung? Eine Wechselwirkung kann dann auftreten, wenn mehrere Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. Wechselwirkungen sind auch zwischen Medikamenten und Lebens-/ Nahrungsergänzungsmitteln möglich Foto: Marianne J., Die Wechselwirkung kann die (Neben-)Wirkung des Arzneimittels verstärken oder abschwächen

24 Folie 24 Folgen von Interaktionen in Deutschland Ca bis Todesfälle pro Jahr durch falsch eingenommene Arzneimittel oder Arzneimittel- Kombinationen Ca. 30 % der Einweisungen ins Krankenhaus durch unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) oder eine - wechselwirkungen Durch konsequente Beachtung der dokumentierten Fälle von UAW könnten ca Todesfälle und ca Fälle von schweren Nebenwirkungen vermieden werden Zum Vergleich: 3339 Verkehrstote! (2013) Quelle: Gelbe Liste

25 Folie 25 Wer hat ein erhöhtes Risiko? Patienten, die mehrere Arzneimittel gleichzeitig einnehmen Ältere Menschen Menschen mit eingeschränkter Nieren- und/oder Leberfunktion Raucher Alkoholiker Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de, Patienten, die Nahrungsergänzungsmittel einnehmen

26 Folie 26 Unsere Senioren: Die Generation 65 plus verbraucht 44 % aller Arzneimittel... Foto: Astrid Götze-Happe / pixelio.de bei einem Bevölkerungsanteil von 19% 2

27 Folie 27 Wechselwirkungen vorprogrammiert! 63 % der Verordnungen mit 5 und mehr Arzneimitteln bei Senioren 65 plus Foto: I-vista / pixelio.de Medikation checken lassen! 2

28 Außer Rabattverträgen leisten wir Apotheken noch viel mehr für Sie... 8 Millionen Arzneimittelprüfungen pro Jahr, z.b. auf Arzneimittelfälschungen 20 Millionen Rezepturen pro Jahr, wie Salben, Zäpfchen, Zytostatika, Augentropfen Foto: ABDA Notdienst mit Apotheken pro Nacht Neu für Sie: Medikationsmanagement Foto: ABDA 28

29 Tipps für die tägliche Praxis Wahl einer Stamm-Apotheke Kontakt mit dem verantwortlichen Leiter Beratungsgespräch mit Übergabe aller relevanter Daten Anlage von Kundenkonto bzw. Kundenkarte Überprüfung auf Interaktionen aktueller Medikationsplan mitführen (immer inklusive Selbstmedikation) 29

30 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit 30

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