Artenschutz-Fachbeitrag (bzgl. Vögel) Wissenschaftspark

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1 Diplom-Geograph Elmar Schmidt Büro für Ökologie, Faunistik und Umweltplanung Maarweg Bonn Tel./Fax: 0228/ Artenschutz-Fachbeitrag (bzgl. Vögel) zum Bebauungsplan Wissenschaftspark in Bonn im Auftrag der NRW.URBAN GmbH Bonn,

2 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass 3 2. Einleitung 3 3. Aktuelle Situation 3 4. Datengrundlage Vogel-Bestandsaufnahmen in Ergebnis der ergänzenden Datenrecherche 9 5. Eingriffsbeschreibung 9 6. Hinweise zu möglichen Vermeidungsmaßnahmen 9 7. Artbezogene Prüfung der Verbotstatbestände Fazit Literatur 11

3 3 1. Anlass Die Stadt Bonn beabsichtigt die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr zwischen A 59, Siegburger Straße und Gesamtschule Bonn-Beuel im Stadtbezirk Beuel als Büro- und Gewerbepark, wobei die Brachfläche (siehe Abb. 1) erhalten bleiben soll. Gemäß Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Bonn (ULB) sollten innerhalb des vorliegenden artenschutzfachlichen Gutachtens nur die Vögel erfasst bzw. bearbeitet werden. Grundlagen des vorliegenden Artenschutz-Fachbeitrages sind dementsprechend die Untersuchungen von 2012 bzgl. der Vögel (später wurden auch noch Untersuchungen zu Fledermäusen beauftragt, diese werden jedoch in einem eigenen Gutachten bearbeitet). 2. Einleitung Aufgrund 44 BNatSchG ergibt sich bei allen Planungen die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung, sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise sog. planungsrelevante Arten (nach Bauckloh, Kiel & Stein 2007 sowie Kiel 2005) eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Zur Klärung der artenschutzrechtlichen Belange wurde der vorliegende Artenschutz-Fachbeitrag erstellt. Dieser Artenschutz-Fachbeitrag orientiert sich an der Vorgabe des MUNLV (2008), an der Arbeitshilfe von Bauckloh, Kiel & Stein (2007) und an der VV- Artenschutz vom in der derzeit gültigen Fassung. Grundlage ist außerdem die Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom bzgl. Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemäß Vorgaben der ULB wurden im vorliegenden Gutachten lediglich die Vögel standardisiert erfasst. Fledermäuse werden in einem eigenen Gutachten bearbeitet. Vorkommen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten weiterer entscheidungserheblicher Artengruppen wurden durch die ULB aufgrund der Habitatausstattung des Vorhabengebietes ausgeschlossen. 3. Aktuelle Situation Das Bebauungsplangebiet besteht zum weitaus überwiegenden Teil aus Ackerflächen, die 2012 u.a. mit Wintergetreide und Mais bestanden waren. Im Südostteil befinden sich außerdem ein Therapiezentrum mit umgebenden Gehölzen, ein Wohnhaus mit verwildertem Obstgarten und altem Baumbestand, ein Gewerbebereich und eine Brachfläche. Diese Brachfläche wird im Biotopkataster NRW unter der Nummer BK als Grünlandbrache Siegburgerstraße x A59 geführt. Das Bebauungsplangebiet wird umrahmt von Baumreihen (im Westen und Süden) und einer Baumhecke (im Nordosten). Randlich des Bebauungsplangebietes befinden sich ein Park, Wohnbebauung und die Gesamtschule Bonn-Beuel sowie die A59. Das Bebauungsplangebiet bzw. die Ackerflächen werden von einem unbefestigten Weg / Pfad umgeben,

4 4 der von Menschen (u.a. mit Hunden) begangen wird. Aufgrund seiner Nähe zur Autobahn ist das Bebauungsplangebiet zumindest teilweise verlärmt. Das Untersuchungsgebiet wird von A59, Siegburger Straße, Gesamtschule Bonn-Beuel (inkl. Sportplatz) und Sankt Augustiner Straße begrenzt. 4. Datengrundlage 4.1 Vogel-Bestandsaufnahmen in 2012 Die Erfassung der Brutvögel erfolgte innerhalb von 5 Tagesbegehungen ( , , , , ) und 2 Abend- bzw. Nachtbegehungen ( , ) gem. Vorgaben der ULB. Die Tagesbegehungen erfolgen morgens, wobei revieranzeigendes Verhalten als Brutrevier gewertet wurde. Bei den Abend- bzw. Nachtbegehungen wurden, neben Verhören, auch Klangattrappen (zur Erfassung von Eulen) eingesetzt. Tab. 1: Vögel im Untersuchungsgebiet (Stand: ) Art (deutscher Name) Art (wissenschaftlicher Name) Status im Untersuchungsgebiet Anzahl Brutreviere Rote Liste NRW, Stand 2011 (Gesamt NRW / Niederrh. Bucht) Rote Liste BRD 2009 Amsel Turdus merula Brutvogel */* * Bachstelze Motacilla alba Rastvogel (Trupp am ) V/V * Blaumeise Parus caeruleus Brutvogel */* * Bluthänfling Carduelis cannabina Brutvogel (außerhalb BP) 1 BR V/2 V Buchfink Fringilla coelebs Brutvogel */* * Dorngrasmücke Sylvia communis Brutvogel */* * Eichelhäher Garrulus glandarius Nahrungsgast */* * Elster Pica pica Brutvogel */* * Fitis Phylloscopus trochilus Brutvogel 3 BR, davon 1 BR im BP V/3 * Gartengrasmücke Sylvia borin Brutvogel */* * Gimpel Pyrrhula pyrrhula Brutvogel (außerhalb BP) 1 BR V/3 * Goldammer Emberiza citrinella Brutvogel 2 BR, davon 1 BR im BP V/* * Grünling Carduelis chloris Brutvogel */* *

5 5 Art (deutscher Name) Art (wissenschaftlicher Name) Status im Untersuchungsgebiet Anzahl Brutreviere Rote Liste NRW, Stand 2011 (Gesamt NRW / Niederrh. Bucht) Rote Liste BRD 2009 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Brutvogel */* * Heckenbraunelle Prunella modularis Brutvogel */* * Klappergrasmücke Sylvia curruca Brutvogel 3 BR, davon 1 BR im BP V/3 * Kohlmeise Parus major Brutvogel */* * Mäusebussard Buteo buteo Nahrungsgast (selten) */* * Mauersegler Apus apus Nahrungsgast */* * Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Brutvogel */* * Rabenkrähe Corvus corone corone Brutvogel */* * Ringeltaube Columba palumbus Brutvogel */* * Rotkehlchen Erithacus rubecula Brutvogel */* * Singdrossel Turdus philomelos Brutvogel */* * Star Sturnus vulgaris Brutvogel ca. 2 5 BR VS/V * Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca Brutvogel */* * Turmfalke Falco tinnunculus Nahrungsgast (selten) VS/VS * Zaunkönig Troglodytes troglodytes Brutvogel */* * Zilpzalp Phylloscopus collybita Brutvogel */* * Erläuterungen zur Tab. 1: BP = Bebauungsplangebiet BR = Brutrevier Rote Liste NRW, Stand 2011: siehe LANUV 2011 Rote Liste BRD 2009: siehe BfN 2009 S dank Schutzmaßnahmen gleich, geringer oder nicht mehr gefährdet (als Zusatz) * ungefährdet V Vorwarnliste 3 gefährdet 2 stark gefährdet Die erfasste Vogelgemeinschaft (siehe Tab. 1) besteht überwiegend aus allgemein häufigen Arten, die u.a. auch in Siedlungsgebieten bzw. Ortslagen mit Gärten zu finden sind. Typische Vogelarten der offenen Kulturlandschaft, wie Feldlerche, Rebhuhn und evtl. auch Kiebitz kamen 2012 im Gebiet nicht vor. Dies mag darin begründet sein, dass das Bebauungsplangebiet bzw. die Ackerflächen zumindest teilweise verlärmt sind (A59) und von einem unbefestigten Weg / Pfad umgeben werden, der von Menschen (u.a. mit Hunden) begangen wird, wodurch das Gebiet insgesamt stark gestört wird. An gefährdeten Vogelarten traten Bluthänfling, Fitis, Gimpel und Klappergrasmücke auf, sowie Bachstelze, Goldammer, Star und Turmfalke als Arten der Vorwarnliste. Bachstelze und Turmfalke sowie der streng geschützte Mäusebussard konnten im Plangebiet jedoch nur selten bei der Nahrungssuche beobachtet werden,

6 6 weshalb davon auszugehen ist, dass das Plangebiet keine besondere Rolle für diese Arten spielt (zumal weitere potenzielle Lebensräume der Art im Umfeld des Plangebietes in Form von Halboffenland und Grünanlagen vorhanden sind). Im vorliegenden Fall sind lediglich Fitis, Klappergrasmücke, Goldammer und Star besonders zu beachten, weil zumindest einige ihrer Brutreviere innerhalb des Bebauungsplangebietes liegen und somit beeinträchtigt werden könnten. Abb. 1: Rote-Liste-Vogelarten im Plangebiet Fitis (Phylloscopus trochilus) Bestand in BRD und NRW: In der BRD existieren 1,8 2,4 Mio. Brutpaare (Südbeck et al. 2007). Der aktuelle Bestand in NRW wird mit Brutrevieren angegeben, Tendenz abnehmend (König & Santora 2007). Im Rheinland wird der Bestand auf Brutpaare geschätzt (Wink et al. 2005). Habitatansprüche: Der Fitis bevorzugt trockene Wälder bis zu feuchten oder regelrecht nassen Standorten mit ausgeprägter, flächendeckender Krautschicht, gut ausgebildeter Strauchschicht und lichtem, weitgehend einschichtigen Baumbestand sowie Niederwälder, Weich- und Hartholzauen, Bruchwälder, lichte Birken-Kiefernwälder im Stangenholzalter, wirtschaftlich ungenutzte Weichholzbestände, Vorwälder, alte Sukzessionsbrachen mit Laubholzaufwuchs und Gebüschregionen (LBM 2008). Die Brutzeit reicht von April bis August, mit zwei Bruten im Jahr (Nicolai 1982).

7 7 Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet: Der Fitis konnte mit 2 Brutrevieren festgestellt werden. Das Brutrevier in der Brachfläche (außerhalb des Bebauungsplangebietes) war relativ stabil. Das 2. Brutrevier jedoch wurde im Zeitraum der Kartierungen von außerhalb des Bebauungsplangebietes immer weiter verlagert, bis es sich schließlich innerhalb des Bebauungsplangebietes (am Rand des Obstgartens) befand. Inwieweit es dort tatsächlich zur Brut kam oder ob das Männchen weiter gezogen ist, kann nicht beantwortet werden, da anschließend dort kein Gesang mehr zu hören war (könnte sowohl auf Wegzug als auch auf Brutphase hindeuten). Vorsorglich muss deshalb dort mit einem Brutrevier gerechnet werden. Klappergrasmücke (Sylvia curruca) Bestand in BRD und NRW: Der Bestand in der BRD wird mit Brutpaaren angegeben (Südbeck et al. 2007). Der aktuelle Bestand in NRW wird mit Brutrevieren genannt (König & Santora 2007). Im Rheinland wird der Bestand auf Brutpaare geschätzt (Wink et al. 2005). Habitatansprüche: Die Habitatbedingungen (zumindest im Bonner Raum) sind ein kleinräumiges Mosaik aus geschlossenen Baumund höheren (bis 6 m) Gebüschbeständen, umrahmt von kleineren wiesenartigen Bereichen (Blab, Terhardt & Zsivanovits 1989). Als benötigte Habitatstruktur wird ein gewisser Dornbuschanteil genannt (Riecken 1992). Es werden v.a. Ortsränder besiedelt (hohe Stetigkeiten in den Ortschaften), wobei niedrige Sträucher oder dichter Unterwuchs wichtig sind (NWO 2002). Im Bonner Raum werden auch Gärten, Parkanlagen und Friedhöfe bis in die Stadtzentren hinein besiedelt (Rheinwald & Kneitz 2002). Das Nest wird in Bäumen und Büschen angelegt, die Nahrungssuche erfolgt vorwiegend in Hecken, Feld- und Ufergehölzen (Blab 1993). Die Klappergrasmücke brütet von Mai bis Juli (Nicolai 1982). Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet: Die Klappergrasmücke kam als Brutvogel mit 3 Brutrevieren vor. Sie besiedelte im Untersuchungsgebiet vor allem Brombeergebüsche mit benachbarten höheren Gehölzen. 2 Brutreviere befanden sich in den Gehölzen, die das Therapiezentrum umgeben und demnach außerhalb des Bebauungsplangebietes. Das 3. Brutrevier lag am Rand des Obstgartens. Goldammer (Emberiza citrinella): Bestand in BRD und NRW: Der Bestand in der BRD wird mit 1,2 2 Mio. Brutpaaren angegeben (Südbeck et al. 2007). Der aktuelle Bestand in NRW wird mit Brutrevieren angegeben, Tendenz abnehmend (König & Santora 2007). Im gesamten Rheinland wird der Bestand auf bis Brutpaare geschätzt (Wink et al. 2005).

8 8 Habitatansprüche: Nach König (1996) besiedelt die Goldammer v.a. die kleinstrukturierte, offene Kulturlandschaft außerhalb von Siedlungen und Hochwäldern ( Grenzlinienbesiedlerin ). Ein dichtes Netz von Kleinstrukturen und mageren Säumen (auch bereits unbefestigte Wege mit Magergrasvegetation und offene Fahrspuren geringer Verkehrsfrequenz) fördert ihre Siedlungsdichte. Wesentlich für geeignete Bruthabitate sind nahrungsreiche und für die Nestanlage geeignete Saumstrukturen mit niedrigen Vertikalelementen als Singwarten. Große, strukturarme Bewirtschaftungseinheiten, egal welcher Nutzungsart, sind als Bruthabitate ungeeignet. Somit hat die Größe der Bewirtschaftungseinheiten und damit die Dichte von Grenzlinien und Säumen einen entscheidenden Einfluss auf die Siedlungsdichte (König 1996). Das Nest wird in der Bodenvegetation oder niedrig in Gehölzen (< 1 m) angelegt (NWO 2002). Werking-Radtke (2003) rechnet die Goldammer zur Gilde der Magergraslandnutzer. Es wird zweimal von April bis Juli gebrütet (Nicolai 1982). Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet: Es wurden 2 Brutreviere festgestellt. Eines davon lag in der Brachfläche (außerhalb des Bebauungsplangebietes) und eines am Rande des Obstgartens. Star (Sturnus vulgaris) Bestand in BRD und NRW: Der Bestand in der BRD wird mit 2,3 2,8 Mio. Brutpaaren angegeben (Südbeck et al. 2007). Der aktuelle Bestand in NRW wird mit Brutrevieren genannt (König & Santora 2007). Im Rheinland werden Brutpaare vermutet (Wink et al. 2005). Habitatansprüche: Der Star besiedelt u.a. Auenwälder, Randlagen von Wäldern und Forsten, höhlenreiche Altholzinseln und in der Kulturlandschaft Streuobstwiesen, Feldgehölze, Alleen an Feld- und Grünlandflächen sowie alle Stadthabitate (Parks, Gartenstädte bis zu baumarmen Stadtzentren und Neubaugebieten). Wichtig sind Brutmöglichkeiten in Höhlen alter und auch toter Bäume oder auch andere Höhlungen. Die Nahrungssuche zur Brutzeit erfolgt bevorzugt in benachbarten kurzrasigen (beweideten) Grünflächen, in angeschwemmtem organischen Material und bei Massenauftreten von Insekten auch in Bäumen (vgl. LBM 2008). Die Brutzeit reicht von April - Juli (Nicolai 1982). Verbreitung und Status im Untersuchungsgebiet: Der verwilderte Obstgarten beinhaltet alten Baumbestand und einige Baumhöhlen. Diese Baumhöhlen dienten einigen Staren als Nistplatz. Aufgrund ein- und ausfliegender sowie Nahrung suchender Altvögel im unmittelbaren Umfeld wird ein Bestand von 2 5 Brutpaaren des Stars angenommen (Baumhöhlen selbst waren kaum einsehbar).

9 9 4.2 Ergebnis der ergänzenden Datenrecherche Zusätzlich zu der konkreten Vogelerfassung im Untersuchungsgebiet erfolgte eine ergänzende Datenrecherche bzgl. weiterer planungsrelevanter bzw. gefährdeter Vogelarten. Bzgl. relevanter Daten für das Bebauungsplangebiet wurden, neben der Sichtung des Biotopkatasters NRW (LANUV), auch folgende Institutionen befragt: Biologische Station Bonn Untere Landschaftsbehörde der Stadt Bonn NABU Bonn Bei den landesweit ungefährdeten ubiquitären Vogelarten (z.b. Amsel, Buchfink usw.) sind keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten, weshalb diese Vogelarten im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. 5. Eingriffsbeschreibung Die betroffenen Flächen des o.g. Bebauungsplans sollen als Büro- und Gewerbegebiet entwickelt werden. Details hierzu sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Nicht beansprucht werden demnach die Brachfläche (im Südwesten) und das Therapiezentrum mit seinen umgebenden Gehölzen (im Osten). Im Zuge der Baumaßnahmen (insb. bei der Baufeldräumung und Anlage der Baustraßen) könnte es zu Individuenverlusten bei Vogelarten kommen (insb. Nestverluste mit Jungvögeln), z.b. wenn während der Brutzeit Gehölze gerodet würden. Dauerhafte Habitatverluste treten nur infolge direkter Bebauung auf, zumal die unbebauten Flächen nach Bauende in Grünflächen umgewandelt werden und die meisten der erfassten, o.g. Vogelarten auch in Gärten und städtischen Grünflächen überleben können. Dies trifft für Fitis und Goldammer (aufgrund ihrer Habitatansprüche) kaum, für Klappergrasmücke und Star eingeschränkt zu. Im vorliegenden Fall ist vorsorglich bei den beiden als planungsrelevant einzustufenden Arten Fitis und Klappergrasmücke deshalb zunächst vom Verlust ihrer Brutreviere im Bebauungsplangebiet auszugehen. Die Goldammer ist keine planungsrelevante Art und der Star könnte bei Angebot neuer Nistplätze auch zukünftig das Gewerbegebiet als Brutvogel besiedeln. Neben Baumhöhlen und Nistkästen kann der Star auch Gebäude zur Brut nutzen, wenn Höhlungen vorhanden sind. So existiert beispielsweise eine große Brutkolonie des Stars in Rollädenkästen eines Büro-Gebäudes in Köln. 6. Hinweise zu möglichen Vermeidungsmaßnahmen Bauzeitbeschränkung: Nach 44 (1) 1. BNatSchG ist es u.a. verboten, Tiere der besonders geschützten Arten (u.a. alle heimischen Vogelarten) zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören Um diese Verbotstatbestände zu vermeiden, darf die Baufeldräumung (insb.

10 10 Baumfällungen und Gehölzrodungen) nur außerhalb der Vogel-Brutzeit erfolgen, im vorliegenden Fall also in der Zeit von Oktober bis Februar (einschl.), da sich einige Singvogelbruten bis September hinziehen können. 7. Artbezogene Prüfung der Verbotstatbestände Fitis, Klappergrasmücke, Goldammer, Star: 44 (1) 1. BNatSchG (Tötungsverbot): Unter Einhaltung der Bauzeitbeschränkung (s.o.) sind Tötungen nicht zu erwarten. 44 (1) 2. BNatSchG (Störungsverbot): Unter Einhaltung der Bauzeitbeschränkung (s.o.) sind erhebliche Störungen nicht zu erwarten. 44 (1) 3. BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten): In unmittelbarer Nachbarschaft des Bebauungsplans werden durch Kompensationsmaßnahmen (Wohnpark Vilich-Müldorf, Wohnen am Mühlenbach sowie die naturnahe Umgestaltung des Mühlenbaches) zusagende Lebensräume errichtet. Es ist vorgesehen, diese Bereiche mit Gehölzpflanzungen (Bäume und Strauchbereiche), artenreichem Grünland und Hochstaudenfluren auszustatten (ULB 2012). Ein Verstoß gegen das Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten liegt im Zusammenhang mit der Planung nicht vor, soweit die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die aufgeführten Arten bauen ihre Nester jährlich neu und wechseln ihre Niststandorte. Es ist zu erwarten, dass ausreichende Ausweichmöglichkeiten für die Vorkommen im direkten Umfeld zur Verfügung stehen. 44 (1) 4. BNatSchG (Pflanzen): Im vorliegenden Fall nicht relevant. Sonstige Vogelarten: Bei den landesweit ungefährdeten ubiquitären Vogelarten (z.b. Amsel, Kohlmeise usw.) sind keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten, deshalb werden diese Vogelarten hier nicht weiter betrachtet. Darüber hinaus ist bei Einhaltung der Bauzeitbeschränkung kein Auslösen der Verbotstatbestände gem. 44 (1) BNatSchG zu erwarten. 8. Fazit Unter Einhaltung der o.g. Vermeidungsmaßnahme und unter Berücksichtigung der o.g. Ausführungen können die Verbotstatbestände gem. 44 (1) BNatSchG abgewendet werden. Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Vogelarten (und sonstigen Vogelarten) zu erwarten, zumal - Tötungen vermieden werden (vgl. 44 (1) 1. BNatSchG) - keine erhebliche Störung vorliegt (vgl. 44 (1) 2. BNatSchG) - die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (vgl. 44 (1) 3. BNatSchG)

11 11 9. Literatur Bauckloh, M., Kiel, E.-F. & W. Stein 2007: Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Naturschutz und Landschaftsplanung 39, (1), 2007 BfN (Hrsg.) 2009: Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze, Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1), Bonn Bad Godesberg Bitz, A. 1992: Avifaunistische Untersuchungen zur Bedeutung der Streuobstwiesen in Rheinland-Pfalz. In: LfUG (Hrsg.) 1992: Begleituntersuchungen zum Biotopsicherungsprogramm Streuobstwiesen. Beiträge Landespflege Rheinland-Pfalz 15, Oppenheim Blab, J. 1993: Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. 4. Auflage, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 24, Bonn - Bad Godesberg Blab, J., Terhardt, A. & K.-P. Zsivanovits 1989: Tierwelt in der Zivilisationslandschaft, Teil 1: Raumeinbindung und Biotopnutzung bei Säugetieren und Vögeln im Drachenfelser Ländchen. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 30, Bonn Bad Godesberg Flade, M. 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW-Verlag, Eching Glutz von Blotzheim, U.N., Bauer, K.M. & E. Bezzel : Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Wiesbaden Kiel, E.-F. 2005: Artenschutz in Fachplanungen. LÖBF-Mitteilungen 1/2005 König, H. 1996: Ornithologische Erhebungen im Landschaftsmonitoring. LÖBF-Mitteilungen Nr. 4/1996 König, H. & G. Santora 2007: Landesweites Brutvogelmonitoring. Natur in NRW Nr. 3/2007 LANUV (Hrsg.) 2011: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 4. Fassung, Band 2 Tiere. LANUV-Fachbericht 36, Recklinghausen LBM-RP (Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) 2008: Europäische Vogelarten in Rheinland-Pfalz. Koblenz MUNLV (Hrsg.) 2008: Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf Nicolai, J. 1982: Fotoatlas der Vögel. München Nordrhein-Westfälische Ornithologengemeinschaft (NWO) (Hrsg.) 2002: Die Vögel Westfalens. Ein Atlas der Brutvögel von 1989 bis Beiträge zur Avifauna Nordrhein-westfalens, Band 37, Bonn

12 12 Rheinwald, G. & S. Kneitz 2002: Die Vögel zwischen Sieg, Ahr und Erft. Ginster-Verlag, St. Katharinen Riecken, U. 1992: Planungsbezogene Bioindikation durch Tierarten und Tiergruppen. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 36, Bonn Bad Godesberg Südbeck, P., Bauer, H.-G, Boschert, M., Boye, P. & W. Knief 2007: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. Ber. Vogelschutz 44 (2007) Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & C. Sudfeldt (Hrsg.) 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschland. Radolfszell ULB Bonn (2012): s am und Bonn Werking-Radtke, J. 2003: Eingriffsregelung-Wirkungen von Kompensationsmaßnahmen. LÖBF-Mitteilungen Nr. 2/2003 Wink, M., Dietzen, C. & B. Gießing 2005: Die Vögel des Rheinlandes Atlas zur Brut- und Wintervogelverbreitung Beiträge zur Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd. 36, Bonn

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