Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015

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1 Schulung der Deichfachberater Magdeburg, 2015 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Mainz Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Dr.-Ing. Thomas Bettmann Deichmeisterei / Hochwasserschutz Rheinhessen / Nahe Folie 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 2. Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Hochwasser 3. Verteidigung und Sicherung von Deichen 4. Einsatz von Hochwasserrückhaltungen Folie 2

3 BRAND- UND KATASTROPHENSCHUTZGESETZ LBKG - RLP Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP Folie 3

4 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen 1. gegen Brandgefahren (Brandschutz), 2. gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und 3. gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz). (2) Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. (3) Auf Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und des Bundesgrenzschutzes finden die 15 und 33 keine Anwendung. (4) Der Brandschutz, die allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen. Folie 4

5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP (1) Aufgabenträger sind: 2 Aufgabenträger 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe, 2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe, 3. die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und 4. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz. (2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden. Die zentralen Aufgaben des Landes werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium wahrgenommen. (3) Die Aufgabenträger haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die Behörden und sonstigen Stellen ihres jeweiligen Bereiches, deren Belange berührt werden, zu beteiligen. (4) Die Behörden und Dienststellen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Aufgaben sollen über ihre Zuständigkeiten und die Amtshilfe hinaus die Aufgabenträger bei der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen für die Abwehr von Gefahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, soweit nicht die Erfüllung dringender eigener Aufgaben vorrangig ist. Folie 5

6 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP (1) Die Einsatzleitung hat 24 Einsatzleitung 1. der Bürgermeister, 2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges, 3. der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des 6 Nr. 1, 4. oder ein Beauftragter. (2) Die Aufsichtsbehörde kann bei dringendem öffentlichen Interesse die Einsatzleitung übernehmen. (3) In besonderen Fällen kann die gemeinsame Aufsichtsbehörde, wenn eine solche nicht vorhanden ist das für den Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium, einen Einsatzleiter zur einheitlichen Wahrnehmung der Abwehrmaßnahmen bestimmen. (4) Folie 6

7 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG - RLP 25 Befugnisse der Einsatzleitung (1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen.. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, und kann insbesondere das Betreten des Einsatzgebiets oder einzelner Einsatzbereiche verbieten, Personen von dort verweisen und das Einsatzgebiet oder einzelne Einsatzbereiche sperren und räumen lassen, soweit dies zur Abwehr von Gefahren nach 1 Abs. 1 erforderlich ist. Er hat die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teiles des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes. (2) Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden. (3) Feuerwehrangehörige, Leitende Notärzte, Organisatorische Leiter und Helfer der anderen Hilfsorganisationen haben die Befugnisse nach Absatz 1, wenn der Einsatzleiter die notwendigen Maßnahmen nicht selbst veranlassen kann. Folie 7

8 Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG und LWG RLP Behördliche Gefahrenabwehr und Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser ist nach 81 Landeswassergesetz in Verbindung mit 3, 4 und 5 des LBKG Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise; sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung Folie 8

9 RAHMEN- ALARM- UND EINSATZPLAN HOCHWASSER (RAEP) Rahmen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser Folie 9

10 RAEP Hochwasser - Gliederung Folie 10

11 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Grundsätzlich regelt der örtliche Alarm- und Einsatzplan (AEP) Wer was zu welchem Zeitpunkt macht. Im Alarm- und Einsatzplan ist die örtliche Betroffenheit bei Hochwasser dargestellt und die Verantwortlichkeiten sind klar geregelt. Folie 11

12 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen Gewährleistung der Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und Hilfskräfte gewährleisten. Folie 12

13 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Definition Schadensereignis Der RAEP Hochwasser orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen eines Hochwassers an Flüssen: Vorhersehbares Schadensereignis Großflächiges Schadensereignis Überschreitet Verwaltungsgrenzen i.d.r. mehrtägiges Schadensereignis hoher Bedarf an Einsatzkräften und Material Folie 13

14 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwassergefahrenkarten Hochwassergefahrenkarten veranschaulichen die Ausdehnung von Hochwasser, die Überflutungstiefe und die Gefährdung für mindestens drei unterschiedliche Fälle: Häufige, seltene, extreme Hochwasser. HQ 10 HQ 100 HQ Extrem Folie 14

15 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikokarten geben einen Überblick über die Anzahl der betroffenen Menschen, welche Industrie (speziell auch der IVU-Betriebe die mit wassergefährdeten Stoffen arbeiten), welche Infrastruktur und welche Schutzgebiete von Hochwasser betroffen sind. HQ 10 HQ 100 HQ Extrem Folie 15

16 RAEP - TEIL A: Allgemeines - Deichbruchszenarien Folie 16

17 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Hochwassermeldedienst Hochwassermeldedienst Hochwassermeldezentrum Rhein für den Rhein Hochwassermeldezentrum Mosel für Mosel, Saar, Sauer, Our Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg für Nahe, Glan, Lahn, Sieg Abwehrmaßnahmen richten sich nach der Hochwasserprognose Folie 17

18 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Im Rahmen - Alarm- und Einsatzplan Hochwasser sind 5 Alarmstufen vorgesehen. Festlegung von Alarmstufen berücksichtigt unterschiedlichen Gefahrenlagen bei Hochwasser. Für jede Alarmstufe sind die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu planen und festzuschreiben. Die jeweilige Alarmstufe ist auszulösen, wenn (nach der Prognose) am Pegel die Höhe von wird, m - mit steigender Tendenz - in Stunden erreicht Folie 18

19 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines - Organisation Ebene Kreis: Alarmstufe 4-5 Ebene Verbandsgemeinde: Alarmstufe 1-3 Folie 19

20 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Presse- und Medienarbeit für jede Alarmstufe ein Leiter der Presse- und Medienarbeit festzulegen Dieser Leiter ist dafür verantwortlich, dass das Informationsrecht der Presse alleine durch ihn erfüllt wird Folie 20

21 Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Hochwasser Grundsätze für den Umgang mit der Presse: Die Presse ist unser Freund, sie hilft uns Informationen schnell und breitflächig weiterzugeben Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe zu prüfen, welche Informationen für die Presse wichtig sind Pressearbeit hat einen hohen Stellenwert und ist genauso wichtig wie der eigentliche Einsatz Informationen sind früh und gezielt an die Presse weiterzugeben Folie 21

22 Verteidigung und Sicherung von Deichen Verteidigung und Sicherung von Deichen Wissen Erkennen Handeln Folie 22

23 Verteidigung und Sicherung von Deichen Deiche Die Deichbeobachtung ist die Grundlage zur Einschätzung des Gesamtrisikos und zur Festlegung geeigneter Verteidigungsmaßnahmen. Folie 23

24 Verteidigung und Sicherung von Deichen Deichbeobachtung sehr gefährlich dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden im oder am Deich. gefährlich eher ungefährlich Folie 24

25 Verteidigung und Sicherung von Deichen - Beobachtungsmatrix Durch Feststellung von Art und Ort eines Wasseraustrittes oder einer Verformung kann die Gefährdungseinstufung erfolgen. Folie 25

26 Verteidigung und Sicherung von Deichen Erkennen Sickerwasseraustritt in der Böschung Klares Sickerwasser i.d. Böschung des Bermenweges Klares Sickerwasser im unteren Böschungdrittel ungefährlich wenn Sickerwasseraustritte nicht ansteigen und keine Trübung zeigen Klares Sickerwasser oberhalb des Bermenweges Klares Sickerwasser im oberen Bereich der Deichböschung problematisch wenn Sickerwasseraustritte hoch am Deich Überströmung kann Bermenweg aufweichen und unbefahrbar machen. Deichverteidigung ist gefährdet. Austritt von trübem Sickerwasser (punktuell) Austritt von trübem Sickerwasser (flächig) Schneller Anstieg der Sickerwassermengen Schneller Anstieg der Sickerwassermengen gefährlich Austrag von Feinteilen gefährdet die Standsicherheit des Deiches Plötzliche Verstärkung der Sickerwasseraustritte ist möglich Die innere Erosion des Deiches ist von außen nicht zu erkennen sehr gefährlich bei Materialaustrag in deutlichen Mengen oder bei Verformungen an der luftseitigen Böschung ist die Standsicherheit akut gefährdet. Folie 26

27 Handeln Stützung des Deiches von der Landseite mit Sandsäcken und Sickerrost Vorgehensweise: eignet sich besser bei lokal begrenzter oder schlecht erreichbarer Schwachstelle zunächst Sickerrost herstellen (z. B. gekreuztes Astwerk oder Stangen, Buschwerk, Filtermatten nur bei Freigabe durch Fachmann) zur Ableitung des Sickerwassers Aufbau von unten nach oben beginnend am Deichfuss Folie 27

28 Verteidigung und Sicherung von Deichen Die Einsatzleitung der Deichverteidigung obliegt den Bürgermeistern oder ihren Beauftragten! Die SGD Süd hat die Aufgabe bei der Deichverteidigung technisch zu beraten Dokumentation des Hochwassers (Fixierung von WSP) die Hochwasserrückhaltemaßnahmen zu betreiben. 81 LWG Wasserwehr, Deichverteidigung (1) Kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die erfahrungsgemäß von Wassergefahren bedroht sind, haben durch entsprechende Ausstattung der Feuerwehr oder anderer geeigneter technischer Einrichtungen als Wasserwehr für eine ausreichende technische allgemeine Hilfe bei Wassergefahr sowie für die Beobachtung und Sicherung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen zu sorgen. Dabei dürfen Vordeiche nicht erhöht werden. Sie haben die dafür erforderlichen technischen Hilfsmittel und Materialien bereitzuhalten. (2) Auf die Wasserwehr und die Abwehr von Wassergefahren finden die Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Die obere Wasserbehörde unterstützt die kreisfreien Städte, verbands-freien Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Beobachtung der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und berät sie bei der Abwehr von Wassergefahren. Folie 28

29 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell Folie 29

30 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell Folie 30

31 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell Folie 31

32 Verteidigung und Sicherung von Deichen Suffusionsmodell Folie 32

33 Verteidigung und Sicherung von Deichen Folie 33

34 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Einsatz der Rückhaltemaßnahmen RLP Folie 34

35 RAEP Hochwasser - Teil A: Allgemeines Hochwasserrückhalteflächen Die SGD Süd halten zur Kappung des Hochwasserscheitels des Rheins Hochwasserrückhalteflächen bereit. Der Einsatz dieser Hochwasserrückhalteflächen unterliegt der jeweiligen SGD Süd nach genau definierten Einsatzkriterien. Die Gemeinden/Bürgermeister haben im Hochwasserfall darauf keinen Einfluss. Das bedeutet, dass beim Eintreten der Bedingungen die Polder eingesetzt werden, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf. Für jede Polderfläche ist ein eigener Alarmplan aufgestellt. Dieser regelt die die Informationsweitergabe der SGD und regelt weitere Maßnahmen, auch unter Einbeziehung der örtlichen Gefahrenabwehrbehörden. Es ist darauf zu achten, dass zur Räumung bzw. Evakuierung der Polder ggf. Einsatzkräfte der Feuerwehr benötigt werden. Folie 35

36 Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder Schaffung von Retentionsraum Kappung der Wellenspitze Ingelheim Bodenheim/Laubenheim Worms-Mittlerer Busch Mechtersheim Wörth/Jockgrim Rheinschanzinsel durch Vertrag Fortschreibung zwischen Deutschland / Konkretisierung und Frankreich der HWS- Konzeptionen 56 insgesamt Mio m³ Frankreich 25 Maßnahmen: 170 Mio m³ in Deutschland einsatzbereit Verwaltungsabkommen in Deutschland 126 Mio m³ Baden Württemberg 44 Mio m³ Rheinland Pfalz Kofinanzierung Hessen Frankreich: 58 Mio. m³ ~ 58 Mio. m³ Baden-Württemb.: 168 Mio. m³ ~ 67 Mio. m³ Rheinland-Pfalz: 61 Mio. m³ ~ 51 Mio. m³ Insgesamt: 287 Mio. m³ ~ 176 Mio. m³ Polder Söllingen/Greffern Vergrößerung der Jährlichkeit ( ) Söllingen/Greffern: einsatzbereit, 12,0 Mio. m³ Kulturwehr Kehl: einsatzbereit, 37,0 Mio. m³ Polder Altenheim: einsatzbereit, 17,6 Mio. m³ Maßnahme 90 m Streifen Folie 36

37 Technischer Hochwasserschutz Hochwasserrückhaltung / Polder Ingelheim: einsatzbereit, 4,5 Mio. m³ Bodenheim/Laubenheim: einsatzbereit, 6,7 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Eich-Guntersblum: in Plan., ca. 29 Mio. m³ Worms-Mittlerer Busch: einsatzbereit, 2,1 Mio. m³ Petersau-Bannen: in Planung, 1,2 Mio. m³ Waldsee/Altrip/Neuhofen: im Klageverfahren, 9,0 Mio. m³ Kollerinsel: einsatzbereit, 6,1 Mio. m³ Flotzgrün: einsatzbereit, 5,1 Mio. m³ Mechtersheim: einsatzbereit ab Juni 2013, 3,6 Mio. m³ zusätzl. Reserveraum Hördter Rheinaue: in Plan., ca. 32 Mio. m³ Wörth/Jockgrim: einsatzbereit ab Mai 2013, 18,05 Mio. m³ Daxlander Au: einsatzbereit, 5,0 Mio. m³ Mitte 2013: rund 51 Mio. m³ von 61,35 Mio. m³ einsatzbereit Folie 37

38 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung Einsatz Ingelheim = Pegel Kaub Startzeitpunkt für Ingelheim = 6,90 m Einsatz Bodenheim-Laubenheim = Pegel Mainz Startzeitpunkt für Bodenheim-Laubenheim = 7,00 m Einsatz Kollerinsel = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T Stunden Einsatz Flotzgrün = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T Stunden Einsatz Mechtersheim = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T Stunden Ist eine der Vorbedingungen erfüllt = Einsatzkriterium erfüllt = Startzeitpunkt für Wörth/Jockgrim = T 0 Automatisch durch Überströmung Vordeich bei Pegel Maxau > 8,45 m Ingelheim Bodenheim/Laubenheim Worms-Mittlerer Busch - - -Dienststelle MZ Dienststelle Speyer Folie 38

39 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Betriebsvorschrift Folie 39

40 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan Folie 40

41 RAEP HOCHWASSER - TEIL A: ALLGEMEINES Einsatz der Hochwasserrückhaltung - Ablaufplan Folie 41

42 Hochwasser Juni Polder Ingelheim Folie 42

43 Hochwasser 2013 Eingesetzte Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Ingelheim Bodenheim/ Laubenheim Bürgerweide Mittlerer Busch Einsatzkriterien erreicht für eingesetztes Volumen Polder Ingelheim 2,5 Mio. m³ Worms Mittlerer Busch 1 Mio. m³ Worms Bürgerweide 1 Mio. m³ Daxlander-Au 4 Mio. m³ Polder Erstein 7,8 Mio. m³ Stauhaltung Straßburg 5,0 Mio. m³ Kulturwehr Kehl 23,0 Mio. m³ Polder Altenheim 9,0 Mio. m³ Summe der eingesetzten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein rund 53 Mio. m³ Folie 43

44 Hochwasser 2013 Auswirkungen Hochwasserrückhaltemaßnahmen am südl. Oberrhein Kaub Mainz Ingelheim Bürgerweide Mittlerer Busch Worms Bodenheim/ Laubenheim Scheitelwasserstand (in cm) gemessen berechnet Speyer Pegel mit Rückhaltungen ohne Rückhaltungen Abminderung Maxau Köln Andernach Koblenz Kaub Mainz Worms Speyer Pegel Maxau Folie 44

45 Operativer Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Es ist leichter Deiche und Hochwasserrückhaltungen zu bauen, als darauf zu hoffen, dass der Mensch Vernunft annimmt. (Kästner/Bettmann) Pegel Kaub: Scheitelabminderung ca. 13 cm) 750 ber. Scheitel ohne Maßnahmen: 732 cm Abfluss (m³/s) 700 gem. Scheitel (mit Wirkung der Maßnahmen): 719 cm Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 45

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