Gentechniküberwachung in Thüringen. Dr. Michael P.W. Moos D34 / Gentechniküberwachung
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- Hinrich Frei
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1 Gentechniküberwachung in Thüringen Dr. Michael P.W. Moos D34 / Gentechniküberwachung
2 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten Die mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt zur Besichtigung der Anlagen Entnahme und Prüfung von Proben Prüfung der Unterlagen 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Zuständige Behörden werden vom Land bestimmt Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Gentechnikrechts (ThürGenTZustVO) 2 Überwachung Zuständige Behörde für die Überwachung nach 25 GenTG ist das TLLV für Überwachung der biologischen Sicherheit Experimentelle Kontrolle
3 Rechtsgrundlagen Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) 7 Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen Definition der Sicherheitsstufen S1 - S4 Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (GenTSV) Risikobewertung zur Festlegung der Sicherheitsstufe Empfängerorganismus Eingebrachtes genetisches Material Verwendeter Vektor Erzeugter gentechnisch veränderter Organismus Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen Labor- und Produktionsbereich Gewächshäuser Tierhaltungsräume
4 Sicherheitsstufen Sicherheitstechnische Einrichtungen Gentechniklabor Sicherheitsstufe 1 (S1): Von den darin befindlichen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geht keine Gefährdung für Mensch und Umwelt aus Gentechniklabor Sicherheitsstufe 2 (S2): Gentechniklabor Sicherheitsstufe 3 (S3): Gentechniklabor Sicherheitsstufe 4 (S4): geringe Gefährdung mäßige Gefährdung hohe Gefährdung
5 Sicherheitsbewertungen für gentechnische Projekte Festlegung der Sicherheitsstufe (S1-S4) Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsstufe 1 Für das erste Projekt in der Anlage Sicherheitsstufe 2-4 Für jedes in der Anlage durchgeführte gentechnische Projekt Sicherheitsbewert tungen / Jahr Es gibt eine von Jahr zu Jahr steigende Zahl gentechnischer Projekte!
6 Gentechnische Anlagen in Thüringen 25 Gentechnikgesetz Erstfassung 1990 Neue gentechnisch he Anlagen Die Anzahl neuer gentechnischer Anlagen steigt von Jahr zu Jahr.
7 Gentechnische Anlagen in Thüringen 120 Aktueller Anlagenbestand Anlagen S1 S2 105 Sicherheitsstufe 1: 105 Anlagen Sicherheitsstufe 2: 44 Anlagen Sicherheitsstufe 3: 1 Anlage in Vorbereitung Gentechnische Sicherheitsstufe 4: keine Der Bestand an gentechnischen Anlagen wächst stetig. Dadurch wächst auch der Überwachungsbedarf!
8 Vor-Ort-Überwachungen 50 Gentechnische Anlagen Sicherheitsstufe 1 alle 4 Jahre (ca. 30 pro Jahr) Sicherheitsstufe 2 alle 3 Jahre (ca. 15 pro Jahr) Sicherheitsstufe 3 jährlich Sicherheitsstufe 4 jährlich Neue gentechnische Anlagen 1 Jahr nach Arbeitsbeginn Vor-Ort-Überwa achungen / Jahr Mit dem Zuwachs an Überwachungen steigen auch die Anforderungen an das Labor des TLLV zur experimentellen Kontrolle gentechnischer Arbeiten.
9 Das gentechnische Überwachungs-Labor des TLLV Aufgaben Experimentelle Überprüfung gentechnisch veränderter Organismen (Überwachungs-Proben) Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnischer Veränderungen Anlagenstatus Sicherheitsstufe 1: seit 2007 am aktuellen Standort Sicherheitsstufe 2: seit 2011 Sicherheitsstufe 3: in Planung
10 Das gentechnische Überwachungs-Labor des TLLV So könnte unser zukünftiges S3-Labor aussehen:
11 Ausblick Entwicklungen der letzten Jahre Die Anzahl gentechnischer Anlagen nimmt zu. Die Anzahl gentechnischer Arbeiten nimmt zu. Es werden zunehmend Organismen mit höherem Risikopotential verwendet. Konsequenzen Mehr Überwachungen Mehr Sicherheitsbewertungen zu gentechnischen Projekten Die Laborausstattung des TLLV muss den Überwachungsaufgaben angepasst werden. Die Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen wird immer wichtiger und umfangreicher!
12 Vielen Dank! Fragen?
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