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2 Seite 2 / Nummer 5 Amtsblatt Freitag, 3. Februar 2017 Arbeitskreis Energie Einladung Arbeitskreis Der Arbeitskreis Energie lädt herzlich zur Energie nächsten Ausschusssitzung ein. Die findet Einladung am Montag, den 06. Februar 2017 findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Leitung Sascha Rieger Der Arbeitskreis Energie lädt herzlich zur nächsten Ausschusssitzung ein. Die findet Die Tagesordnungspunkte sind: 1. Vorstellung der neuen Energiebroschüre am Montag, den 06. Februar Unterstützung für Energie- und Umwelttag Mönsheim 3. Themen für 2017 findet um Uhr im Sitzungssaal des Rat4. Verschiedenes hauses statt. Zur Sitzung sind nicht nur die des Arbeitskreis sind: Energie, sondern alle DieMitglieder Tagesordnungspunkte interessierten Bürger/innen der Gesamtgemeinde herzlich willkommen. 1. Vorstellung der neuen Energiebroschüre 2. Unterstützung für Energie- und Umwelttag Mönsheim Samstag 11. Februar 2017 Petruskirche Wurmberg Sonntag 12. Februar 2017 Lukaskirche Gerlingen-Gehenbühl Einlass: 18:00 Uhr Beginn: 18:30 Uhr Eintritt frei - um Spenden wird gebeten 3. Themen für Verschiedenes Zur Sitzung sind nicht nur die Mitglieder des Arbeitskreis Energie, sondern alle interessierten Bürger/innen der Gesamtgemeinde herzlich willkommen. Die Gemeindeverwaltung informiert Unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen Streunerkatzen sind scheue Tiere deshalb sieht man sie tagsüber nur selten. Das heißt aber nicht, dass es sie nicht gibt. Auf über 2 Millionen schätzt man die Zahl innerhalb des Bundesgebietes, auch in schleichen Streunerkatzen fast unbemerkt nachts durch die Straßen und Gärten auf der Suche nach Futter. Sie leben in Gartenanlagen, verlassenen Häusern, Scheunen oder Ställen. Viele von ihnen sind krank und schwach, oft leiden sie unter Parasitenbefall oder sind verletzt durch Revierkämpfe. Hungrig und krank vegetieren sie dahin und sterben oft einen qualvollen Tod. Sie vermehren sich dennoch unkontrolliert. Die Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen steigt deshalb an. Der Ursprung dieser Populationen liegt bei unkastrierten, entlaufenen und ausgesetzten Hauskatzen. Katzen sind bereits mit 5-6 Monaten geschlechtsreif und können sich weiter vermehren. Die Zahl der Nachkommen von nur einer Katze kann nach rund vier Jahren auf über 2000 Tiere steigen! Noch eindrucksvoller und zugleich Besorgnis erregender, ist die auf 10 Jahren hochgerechnete Zahl. Aus einem Katzenpaar, das im Jahr 2x Nachwuchs mit durchschnittlich 2,8 Kätzchen pro Wurf bekommt, werden in 10 Jahren stattliche 80 Millionen Katzen! Das zuständige Tierheim in Pforzheim ist am Rande seiner Aufnahmekapazität. Streunerkatzen sind nicht sozialisiert und somit nur schwer zu vermitteln, darum müssen diese Tiere wieder freigelassen werden. Ein Ende der Katzenschwemme ist nicht in Sicht. Lassen Sie Ihre Katze, auch Kater, kastrieren und tätowieren. Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Registrierung bei TASSO ( wodurch Fundkatzen ihrem Besitzer zugeordnet werden können.

3 Freitag, 3. Februar 2017 Amtsblatt Nummer 5 / Seite 3 Sprechzeiten Rathaus, Tel Montag bis Freitag 9.00 Uhr Uhr außerdem Montagnachmittag Uhr Uhr nachmittag Uhr Uhr Außenstelle Pinache, Tel Uhr Uhr Außenstelle Serres, Tel Uhr Uhr Außenstelle Iptingen, Tel Uhr Uhr Gemeindebücherei Montag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, Pforzheim Tel Öffnungszeiten: donnerstags von 15 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Krankenwagen Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant Feuerwehr Feuerwehr Pinache Feuerwehr Serres Feuerwehr Iptingen Feuerwehrhaus Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel oder sein Stellvertreter, Herr Uwe Meier, Tel , zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße 26, Pinache, Tel , Fax: Büro: Marktplatz 30/1, Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Jens Rosenberger, Buchenweg 42, Ispringen Mobil: info@rosenfeger.de Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Herr Scholl, Hintere Straße 3, Iptingen Tel , Fax: Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, Pforzheim Tel Sprechzeiten Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Uhr Freitag Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen Störungsstelle - Strom Störungsstelle - Gas Bezirkszentrum Enzberg Gas - Herr Köhler Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 9.00 bis Uhr Tel Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und Uhr abgehört. Bürgermeisteramt Vorwahl Zentrale (8)* 230 Bürgermeister, Vorzimmer (1)* u Hauptamt (6)* Ordnungsamt Meldeamt (2)* Standesamt/Sozialamt (5)* Gemeindekasse (7)* Steuerabteilung Bauamt (4)* Bauanträge (3)* Bauhof Wassermeister * Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektronischen Ansage Elektroschrott-Abgabe: Jeden Freitag von bis Uhr, zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von bis Uhr auf dem Bauhof Die -Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage unter nachfragen. Fax-Nr Gemeindejugendpfleger Notariat nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" 8930 "Waldenserhalle" Pinache "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal 7340 Klärwerk Iptingen 5287 Klärwerk Großglattbach Außenstellen: Rathaus Iptingen, Pinache und Serres Feuerwehr 112 Revierförster Hailer Kindergärten:, Lindenstr. 38/ Serres 7799 Iptingen 5311 Heckengäuschule, Sekretariat Bürgermeisteramt - Hauptamt - Offene Jugendarbeit Jugendraum : Du bist 13 Jahre oder älter? Du hast Lust Freunde im Jugendraum zu treffen, zum Kickern oder Gesellschaftsspiele zu spielen, etwas Leckeres zu trinken und zu essen? Du brauchst ein offenes Ohr oder hast Lust deine Ideen in den Jugendraum einzubringen? Dann bist du bei uns herzlich willkommen!!! Wir haben jeden Di und Do von 16:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Der Jugendraum befindet sich in der Wurmberger Str. 21 gegenüber vom Bürgersaal. Scherzfragen und Activity waren vergangenen im Kids Club angesagt. Begonnen wurde mit den Scherzfragen manche schwer, andere eher zum Schmunzeln. Anschließend teilten wir uns in Gruppen und spielten das Brettspiel Activity ; es wurde gezeichnet, pantomimisch dargestellt sowie wild die Begriffe erklärt. Es war eine lustige Zeit, die wieder viel zu schnell zu Ende ging. Wir freuen uns bereits jetzt darauf, wenn es wieder heißt Kids Club, es geht los.

4 Seite 4 / Nummer 5 Amtsblatt Freitag, 3. Februar 2017 Die Gemeindekasse informiert Was stelle ich da? Phantomime im Jugendraum... Offenes Angebot für Kinder Es gibt ein neues Angebot für die Kinder der Gemeinde und Teilorte. Dieses offene Angebot richtet sich an alle Kids zwischen 8 und 12 Jahren. Es findet immer donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr am Jugendraum (Altes Forstamt, Wurmberger Str. 21) statt. Vor Ort wird mit den Kindern gebastelt, gespielt und vieles mehr. Für Trinken ist selber zu sorgen. Wenn Sie Ihr Kind an dem Angebot teilhaben lassen möchten, beachten Sie bitte, dass wir eine einmalige Einverständniserklärung benötigen. Diese können Sie vorher bei uns abgeben oder an dem Tag mitbringen. Ohne Einverständniserklärung ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Wir bitten darum, dass Sie Ihr Kind zu dem jeweiligen anmelden. Dies kann per oder telefonisch bei Frau Haas geschehen. Dies dient einerseits der besseren Planung, andererseits aber auch der Übersicht, da wir nur max. 20 Plätze pro Angebot vergeben können. Einverständniserklärung: Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass mein Kind an den Angeboten der Offenen Jugendarbeit (Offenes Angebot für Kinder) teilnehmen darf. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind für spezielle Angebote in Privatautos mitgenommen werden darf Mein Kind darf im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit fotografiert werden Mein Kind hat folgende Allergien Mein Kind braucht folgende Medikamente Vorname des Kindes: Nachname des Kindes: Adresse: Tel (Haus): Handy (Eltern): Notfallnummer: Karin Haas Bildungsregion WIernsheim Karin.Haas@miteinanderleben.de, Tel: 0163/ Mit freundlichen Grüßen: Benjamin Denk Gemeindejugendpfleger Niefern/ Gemeindejugendpflege@googl .com Tel: 0171/ Die Gemeindekasse informiert: Grundsteuer 2017 Wie bereits öffentlich bekannt gemacht wurde, werden künftig Grundsteuerbescheide nur noch denjenigen Eigentümern zugestellt, bei denen sich eine Änderung im vergangenen Jahr ergeben hat. Alle anderen Grundstückseigentümer erhalten keinen Bescheid mehr. An den bekannten Fälligkeitsterminen ändert sich nichts. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass zum die 1. Rate für Grundsteuer 2017 fällig wird. Wir bitten um pünktliche Begleichung der Beträge. Sofern uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, werden die festgesetzten Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Forstamt Gemeinde - Forstbetrieb Brennholz- und Flächenlosverkauf im Ortsteil Der traditionelle Brennholz- und Flächenlosverkauf in findet dieses Jahr am Mittwoch, den 15. Februar 2017 um 19:00 Uhr im Schützenhaus in statt. (Dreilindenweg) Zum Verkauf kommen aus dem Distrikt: Lindenhau, Abt. Waldwiesen Flächenlose Nr Wanderweg, Steinigerweg 1-6 Waldwiesenweg Steinigerweg Wanderweg Jagweg Wacholderbusch (Serres) 7-16 Verbindungsstr. Serres - Mönsheim Schinderhau, Abt. Binsenweg + Hengstler Flächenlose Nr Stallweg, Schattenallee, Binsenweg Binsenweg Schattenallee Grenzweg Fünfeichenweg Stallweg

5 Freitag, 3. Februar 2017 Amtsblatt Nummer 5 / Seite 5 Weitere Informationen und Karten finden Sie unter: www. wiernsheim.de-gemeindewald-aktuelles J. Hailer, Revierförster (Tel: oder H: 0177/ )

6 Seite 6 / Nummer 5 Amtsblatt Freitag, 3. Februar 2017 Aus dem Gemeinderat N i e d e r s c h r i f t über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates der Gemeinde am Mittwoch, 18. Januar 2017 im Sitzungssaal der Gemeinde Vor dem Eintritt in die Tagesordnung begrüßt BM Oehler die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die zahlreichen Besucher und die Presse. Bürgermeister Oehler stellt fest, dass die Einladungen zu dieser Gemeinderatssitzung rechtzeitig zugestellt und keine Einwendungen zur Tagesordnung vorgebracht wurden. Sodann tritt er in die Tagesordnung ein. TOP 1 Einwohnerfragestunde Ein Bürger moniert das Vorgehen bei der Planung des anstehenden Pflegeheims. Die Frage, ob es Aufgabe des Grundstückeigentümers ist, den Bauherrn auf den gesetzlichen Mindestabstand hinzuweisen, verneint BM Oehler. Man achte bei der konkreten Planung des Bauvorhabens selbstverständlich auf den gesetzlichen Mindestabstand. Besagter Bürger bemängelt ebenfalls die fehlende Veröffentlichung des geänderten Plans für das Pflegeheim im Amtsblatt. BM Oehler entgegnet, dass es nicht notwendig sei, die Planänderung im Amtsblatt zu veröffentlichen, da es sich noch um keine konkrete Planung handelt. Auf die Frage des Bürgers, ob die Bürgerrechte für ehemalige Gemeinderäte nur eingeschränkt gelten, entgegnet BM Oehler, dass dies natürlich nicht der Fall sei. Es gelten dieselben Rechte für jeden Bürger s. Besagter Bürger frägt zudem, ob das Bauvorhaben des Pflegeheims in der gemeindeeigenen Fläche nicht ohne die Inanspruchnahme der 13 m² Fremdfläche realisiert werden könne. BM Oehler erklärt, dass das Bauvorhaben bisher aufgrund der Brandschutzverordnungen nicht realisiert wurde, da ohne die 13 m² eine wichtige Scharnierfunktion fehle, wodurch eine größere Wohnfläche eingespart werden müsse. Dies hätte wiederum Auswirkungen auf den Baukörper und damit auf die wirtschaftliche Konzeption des Vorhabens. Der Bürger erkundigt sich ferner nach der Veröffentlichung der ausstehenden Gemeinderatsprotokolle. BM Oehler sagt eine Überprüfung zu gegebener Zeit zu. TOP 2 Änderung des Bebauungsplans Am Öschelbronner Weg - Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB - Beschluss über die möglichst frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Gemeinderatssitzung - Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 BauGB BM Oehler verweist zu Beginn auf die GR-DS 01/2017 und führt weiter dazu aus, dass die geplante Bebauungsplanänderung notwendig wird, um die beschlossene erweiterung durchzuführen. BM Oehler erklärt, dass die geplante Änderung des Bebauungsplanes Am Öschelbronner Weg I im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB nach Absprache mit dem Landratsamt Enzkreis möglich sei und somit eine rasche Genehmigung denkbar sei. Eine vorherige Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht notwendig. Der Containeranbau des s kann jedoch nicht im hinteren Bereich des s realisiert werden, da dort Lüftungsrohre verlaufen. Zudem ermöglicht die vorgesehene Planung, dass der bestehende Außenbereich hinter dem künftig weiter vom bestehenden und vom neuen gemeinsam genutzt werden kann. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und dem Architekturbüro sind laut BM Oehler Einrichtungen der Kinderbetreuung innerhalb eines reinen Wohngebiets zulässig. Er plädiert deshalb für die Ausweisung eines solchen reinen Wohngebiets, da das Areal nach der geplanten Nutzungsdauer von Jahren ohne weitere Änderung des Bebauungsplans zur Wohnbebauung genutzt werden könne. GR Bäuerle frägt an, ob es möglich sei, die Anlage baulich so zu gestalten, dass man sie bei Bedarfswegfall anderweitig wie beispielsweise als Vereinsheim nutzen kann. BM Oehler entgegnet, dass dies eine komplexere und teure Modulbauweise erfordern würde. Bisher war nur eine einfache Bauweise vorgesehen. Im Übrigen habe derzeit schon ausreichend Vereinsheime. GR Oettinger spricht sich für die geplante Vorgehensweise aus und verweist bei einem späteren Verkauf auf die erhebliche Kostenverringerung. GR Hudak schließt sich der Aussage von GR Oettinger an und betont, dass die Gemeinde das Bauvorhaben mit dem Ziel verfolgt, das Areal langfristig einer Nutzung zuzuführen. BM Oehler stellt sodann alle Teilbeschlüsse des Beschlussvorschlags zur Abstimmung. Da keine Einwände dagegen vorgebracht werden, folgt die Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes Am Öschelbronner Weg I im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Sitzung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 BauGB. TOP 3 Änderung des Bebauungsplans Kohlplatte II (GR-DS 02/2017) - Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB - Beschluss über die möglichst frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Gemeinderatssitzung - Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 BauGB BM Oehler verweist zu Beginn auf die GR-DS 02/2017. Er weist darauf hin, dass jener Tagesordnungspunkt bereits in der letzten Sitzung beschlossen wurde, jedoch die Beteiligung der Öffentlichkeit der Träger öffentlicher Belange versäumt wurde. Deshalb wird der Beschluss in Gänze noch einmal gefasst und zu dem um den 13a BauGB ergänzt. Darüber hinaus erinnert BM Oehler daran, dass vorgeschlagen wurde, zusätzlich Reihenhäuser anstatt von Doppelhäusern vor Ort zu ermöglichen. Die Bauträger sehen hierfür einen Markt. Die Bebauung ist im Baufenster von Doppelhäusern möglich. Ohne weitere Aussprache erfolgt die Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes Kohlplatte II im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Sitzung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 BauGB. TOP 4 Grundsatzbeschluss des Bebauungsplans Kohlplatte III - Beschluss, einen Bebauungsplan Kohlplatte III im Ortsteil Serres nach 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen

7 Freitag, 3. Februar 2017 Amtsblatt Nummer 5 / Seite 7 - Beschluss über die möglichst frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Gemeinderatssitzung - Beschluss über die Planungsvergaben / Beauftragung des Büros Repple den Baubauungsplan im Entwurf zu fertigen - Beschluss über die Umlegungsanordnung für das Bebauungsplangebiet Kohlplatte III in der Gemarkung BM Oehler verweist zu Beginn auf die GR-DS 03/2017 und erinnert an die Absicht des Gemeinderates, dass Kohlpatte III umgelegt werden soll, sobald alle Grundstücke der Kohlplatte II weitestgehend verkauft sind. BM Oehler geht auf die Anfrage des GR Blessing, den Grundsatzbeschluss des Bebauungsplans um zwei Jahre zu verschieben, ein. Er erklärt, dass eine Verschiebung um zwei Jahre seiner Ansicht nach nicht zu empfehlen sei, da das gesamte Bauplanungsvorhaben neu aufgewickelt werden müsse. Zudem informiert BM Oehler, dass sämtliche Umweltgutachten bereits zusammen mit dem Baugebiet Kohlplatte II erstellt wurden. Diese müssten bei einer späteren Bauplanung aufgrund einer Gebietscharakteränderung erneut erstellt werden. BM Oehler geht ebenfalls davon aus, dass eine Umlegung in künftigen Jahren immer schwieriger werde und unterstreicht, dass die Erschließungskosten bei einem nahtlosen Verfahrensbeginn für die gemeinsame Bearbeitung der Bebauungspläne Kohlplatte II und Kohlplatte III kostengünstiger seien. GR Schwarz thematisiert die Problematik mangelnder kommunaler plätze, die mit dem jetzigen Grundsatzbeschluss für das Bebauungsgebiet Kohlplatte III verschärft wird. BM Oehler entgegnet, dass derzeit an Lösungen gearbeitet werde und dass man die plätze u.a. für das Bebauungsgebiet Kohlplatte II benötige. GR Oettinger äußert zwar Verständnis für die Anregung des GR Blessing, spricht sich jedoch für den jetzigen Grundsatzbeschluss aus, da durch die wachsende Industrie in der unmittelbaren Umgebung Bedarf an Wohnraum besteht, dem die Gemeinde nachgehen müsse. Zudem wird die Gemeinde durch viele Einkommenssteuerzahler finanziell stärker gestellt. GR Janowsky sorgt sich um die Landwirte, die durch den Bebauungsplan Kohlplatte III betroffen sind. BM Oehler erklärt, dass den betroffenen Landwirten eine Ausgleichsfläche angeboten wird. GR Gille sieht die Hochspannungsleitungen in dem Planungsgebiet als problematisch an. BM Oehler weist darauf hin, dass man hierzu mit der EnBW in Kontakt stehe. GR Bäuerle möchte wissen, warum die Erschließungskosten laut BM Oehler bei einem späteren Grundsatzbeschluss der Kohlplatte III teurer sind. BM Oehler verweist auf die Synergieeffekte, wenn bestehende Tiefbauarbeiten direkt fortgeführt werden können. Weiter erkundigt sich GR Bäuerle, ob die Bauplätze an einheimische Familien verkauft werden. BM Oehler erwidert, dass die Gemeinde, wie in den vorherigen Baugebieten, eine erste Bewerberrunde mit den einheimischen Interessenten durchführt. GR Blessing nimmt Bezug auf die von ihm auch als Tischvorlage gereichten Informationen für seinen Antrag auf Verschiebung des Grundsatzbeschlusses zu Kohlplatte III. Hierzu führt er insbesondere den Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich des Teilortes aus und stellt dem das geplante Wachstum des Teilortes Serres durch das gesamte Neubaugebiet Kohlplatte gegenüber. Weiter umschreibt er beispielhafte Folgen für die Landwirtschaft. Die bereits eingangs vom BM Oehler skizzierten Vorteile stellt er nicht in Abrede. Gleichzeitig sieht er seines Erachtens auch Nachteile in der geplanten Vorgehensweise. Zum einen gehen landwirtschaftliche Flächen unumkehrbar verloren. Ökologische Ausgleichmaßnahmen benötigen in Folge zusätzliche Flächen oder schränken die Bewirtschaftungsmöglichkeiten weiterer Flächen ein. Zum anderen wachsen mit der Gemeindegröße auch die Aufgaben und somit auch Ausgaben mit. BM Oehler erwidert zum Zeitplan, dass der Bebauungsplan frühestmöglich im Winter 2017 verabschiedet werde, die Erschließung Anfang 2018 begonnen und 2019 abgeschlossen sein könnte. GR Hudak wendet ein, dass man bei dem derzeitigen Wohnraumbedarf diesen auch schaffen müsse. Zudem wisse man nicht, ob bei einer Verschiebung der Bebauung zukünftig der Bedarf an Wohnraum weiterhin bestehe. GR Schwarz entgegnet, dass die Gemeinde sich nicht nur von externen Faktoren beeinflussen lassen solle, da man in erster Linie die Interessen der Bürger s vertrete. BM Oehler stellt dar, dass die Bürger s aufgrund der derzeitigen Wohnungsmarktsituation kaum Wohnungen finden, was durch eine Bauplatzschaffung entschärft werde, da finanzstarke Familien bauen und somit Wohnungen frei werden. GRin Brandauer spricht sich aufgrund der guten infrastrukturellen Gegebenheiten für den jetzigen Bebauungsbeschluss aus. Dies ist insbesondere auch für die Entwicklung der Gemeinschaftsschule förderlich. GRin Beck äußert sich bezüglich der wachstumsbedingten Kosten wie beispielsweise der Straßen- und Gehwegbelastung, die auf die Gemeinde zukämen. BM Oehler entgegnet, dass solche Kosten durch die Erschließung weitestgehend abgedeckt werden. GR Bäuerle erklärt, dass seine Ablehnung des Beschlussvorschlags nicht pauschal als Ablehnung des Bebauungsgebietes gesehen werden soll. Sodann erfolgen die Beschlussfassungen: Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt mit vier Gegenstimmen den Bebauungsplan Kohlplatte III im Ortsteil Serres nach 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt mit zwei Gegenstimmen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB in der nächsten Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt mit zwei Gegenstimmen die Planungsaufgaben/ Beauftragung des Büros Repple, den Bebauungsplan im Entwurf zu fertigen. Der Gemeinderat der Gemeinde ordnet mit drei Gegenstimmen gemäß 46 I BauGB für das Gebiet des Bebauungsplans Kohlplatte III im Bereich nördlich der Flurstücke 18892, 18893, 18848, 18878, 18847, 18846, 18845, 18844, 18843, und 18885, im westlichen Teil der Flurstücke und 15682, südlich der Flurstücke 15718, 15717, 15716, 15715, 15714, sowie östlich der Flurstücke und in der Gemarkung die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des vierten Teils ( 45-79) des BauGB an. Die Umlegung trägt die Bezeichnung Kohlplatte III. TOP 5 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde - Beschlussfassung BM Oehler erklärt, dass in die neugefasste Hauptsatzung im Interesse der besseren Lesbarkeit alle vorgenommenen Änderungen übernommen wurden. Darüber hinaus wurde der Regelungsgehalt hinsichtlich der Zuständigkeitsabgrenzungen überprüft und angepasst. Der Beschluss der Neufassung diene daher der Rechtssicherheit und der Übersichtlichkeit. Ohne weitere Aussprache erfolgt die Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt mit einer Gegenstimme die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung vom 15. Februar 2007 mit ihren Änderungen außer Kraft.

8 Seite 8 / Nummer 5 Amtsblatt Freitag, 3. Februar 2017 TOP 6 Spenden Bürgermeister Oehler weist auf 78 Abs. 4 GemO und auf die Richtlinien zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom beschlossen hat, hin; zudem auf die Drucksache mit den aufgelisteten Spenden. Der Gemeindekasse sind nachfolgende Zuwendungen unaufgefordert zugeflossen: Spende für ,00 Bolz, Willi Postfach 1094, Kleinwallstadt ,00 Sparkasse Pforzheim Calw Poststr Pforzheim ,00 Schüle, Alfred Kelterstr. 7/1, ,00 Sparkasse Pforzheim-Calw Poststr Pforzheim ,00 Sparkasse Pforzheim-Calw Poststr Pforzheim ,00 Sparkasse Pforzheim-Calw Poststr Pforzheim ,00 Kleidermarkt Frau Marlies Walz In den Obstgärten ,00 Kleidermarkt Frau Marlies Walz In den Obstgärten ,00 VR Bank im Enzkreis eg Hauptstr Niefern- Öschelbronn ,00 VR Bank im Enzkreis eg Hauptstr Niefern- Öschelbronn Serres St.-Martin- Umzug Iptingen Serres Iptingen Serres Serres Iptingen Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt einstimmig gem. 78 Abs. 4 GemO, dass die oben genannten Spenden endgültig angenommen werden können. TOP 7 Informationen der Verwaltung BM Oehler gibt bekannt, dass die Gemeinde das 87 m² große Flurstück in der Lindenstraße schräg gegenüber der Lindenhalle durch Schenkung erworben hat. Die Fläche wird künftig als Verkehrsfläche genutzt. BM Oehler informiert bezüglich der Problematik der geplanten Bushaltestelle in Serres, dass man das Architekturbüro Repple gebeten hat, sich der Sache anzunehmen. Über den aktuellen Sachstand soll dann in der Februarsitzung des Gemeinderats informiert werden. TOP 8 Verschiedenes Es wurden keine Sachverhalte behandelt. TOP 9 Anfragen der Gemeinderäte Bushaltestellen in Serres GR Gille merkt an, dass die geplante Bushaltestelle in Serres seines Erachtens nach zu weit abgelegen läge. Man müsse von dem Baugebiet Kohlplatte II vergleichsweise lange zur geplanten Bushaltestelle laufen. BM Oehler entgegnet, dass keine zentralen Alternativen zur Verfügung stehen, da die Busunternehmen einen Schwenk in das Wohngebiet ablehnen. Man entscheide vorerst, ob und wie die geplante Bushaltestelle realisierbar ist. Straßenbeleuchtung in der Austraße GR Janowsky frägt nach, ob es möglich sei, in der Austraße zusätzliche Straßenlaternen aufzustellen. BM Oehler bejaht dies, sofern es der technische Ausschuss beschließt. Einrichtung der neuen Ü3-Gruppe im Bildungszentrum GR Müller möchte wissen, wann mit der neuen Ü3-Gruppe im Bildungszentrum zu rechnen ist. BM Oehler erklärt, dass die vorbereitenden Planungen im Gange sind, es sich aber aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften etwas verzögere. HAL Liebing fügt hinzu, dass die Verwaltung diesbezüglich ein umfangreiches Informationsschreiben an die Betroffenen verschickt hat. Erneuerung der Straße im Täle in Iptingen GR Bäuerle bedankt sich für die schnelle Erneuerung der Straße im Täle in Iptingen. Er bittet zudem darum, die soziodemographische Statistik aus dem Jahr 2014 nochmals an Mitglieder des Gemeinderates auszuhändigen. BM Oehler erklärt, dass das Bauamt ihm diese Angaben nochmals zur Verfügung stellt. Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag bis Uhr bis Uhr und bis Uhr. Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter wiernsheim.webopac.winbiap.de/wiernsheim E-Medien unter: Die neue Onleihe-App Am 1. Februar ist es so weit - die neue Onleihe-App startet. Und das sind die Highlights: Völlig neues Design und Navigation Download-Funktion für eaudios (inkl. Offline-Nutzung) Neues Streaming Integration interner Reader für beide Plattformen Neue Suche mit Autovervollständigung, Suchhistorie Individualisierung mit Farbe und Logo der jeweiligen Onleihe Auswahl flexibler Leihfristen Integration des Merkzettels Am wird die App in zwei Stufen starten. Zunächst auf Android und in der Folgewoche bei ios. Bei den neuen Apps handelt es sich um ein Update der bisherigen Apps. Es muss nichts Neues installiert werden. Eine Übersicht zu möglichen häufigen Fragen haben wir auf unserem WebOpac zusammengestellt. Gleichzeitig wurde die Step-by-Step-Anleitung für beide Systeme in eine gemeinsame Anleitung geändert. Wichtige Informationen für Sie als Nutzer: Die neuen Apps sind für Geräte mit einer Android-Version ab 4.4 x bzw. ios Version ab 9 x verfügbar. Geräte mit einer älteren Version von Android oder ios können die Apps bis zum nutzen. Danach wir die Unterstützung für die alten Apps eingestellt. Eine Nutzung der älteren Versionen der Apps ist nach diesem Zeitraum nicht mehr gewährleistet.

9 Freitag, 3. Februar 2017 Amtsblatt Nummer 5 / Seite 9 Preston, Douglas: Demon - Sumpf der Toten: Ein neuer Fall für Special Agent Pendergast Ein neuer Fall für Special Agent Pendergast aus der Feder des Bestseller-Duos Preston & Child. "Demon - Sumpf der Toten" ist ein hochexplosives Gemisch aus Thriller, Mystik, Historie und Drama. In der Kleinstadt Exmouth an der Küste von Massachusetts soll Special Agent Pendergast den Raub einer wertvollen Weinsammlung aufklären. Im Weinkeller stößt er überraschend auf eine frisch zugemauerte Nische. Hinter der Wand sind Ketten zu finden, außerdem ein menschlicher Fingerknochen. Offenbar wurde hier vor langer Zeit jemand lebendig eingemauert. Die Einbrecher haben das Verlies geöffnet, das Skelett herausgeholt und die Mauer wieder geschlossen der Weinraub war anscheinend reine Ablenkung. Schnell muss Pendergast lernen, dass Exmouth eine äußerst dunkle Vergangenheit hat. Das Skelett ist nur der erste Hinweis auf eine Verfehlung aus alter Zeit, die bis heute ungesühnt ist. "Spannung, Abenteuer, unvorhergesehene Wendungen: Lesefutter mit Suchtpotential." WDR Altersjubilare Geburtstage : Jahre Seeger Walter Hermann, Lindenstr Jahre Popp Anton, Herrschaftsgärten 5 - Nach dem Bundesmeldegesetz vom 1. November Standesamt Verstorben ist Am in Stuttgart Frau Erika Luis Hablizel-Schmid, geborene Burger, Stuttgart, Ebinger Weg 17 mit Hauptwohnung und OT Iptingen, Kelterstraße 8 mit Nebenwohnung im Alter von 91 Jahren Am in OT Iptingen Herr Herbert Mayer, OT Iptingen, Hofwiesenstraße 12 im Alter von 87 Jahren Am in Tiefenbronn Frau Edith Paula Widmann, geborene Munk, Tiefenbronn, Maria-Magdalena-Straße 6 mit Hauptwohnung und, Kronengasse 1 mit Nebenwohnung im Alter von 83 Jahren Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern-Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 34, im Krankenhaus Mühlacker ab sofort kostenfrei aus allen Netzen: Tel Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel / Mi Uhr bis Uhr. Fr Uhr bis Uhr. Sa., So., Feiertag Uhr bis Uhr. Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag,, Freitag von Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr Sa., So., Feiertag von Uhr bis Uhr Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67a, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag,, Freitag von Uhr bis Uhr Mittwoch von Uhr bis Uhr Freitag von Uhr bis Uhr Sa., So., Feiertag von Uhr bis Uhr Bereitschaftsdienst Tierarzt Sa So : Dr. Treiber, Eberdingen-Hochdorf, Tel Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu: Tel Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme: Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel Bereitschaftsdienst der Zahnärzte: Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Rufnummer erfragt werden. Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr: Tägliche Bereitschaft, Tel Bereitschaftsdienst der Apotheken Samstag, : Stadt Apotheke Mühlacker Enzberg, Kieselbronnerstr. 14, Tel Sonntag, : Schloss Apotheke Vaisana Vaihingen/Enz, Adreaestr. 16/1, Tel Mobiler Dienst Pflege & Mehr Ambulanter Pflegedienst N.-Öschelbronn, Hauptstraße 351 Bürozeiten 8.00 bis Uhr Tel / Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar. Notrufnummer wie oben / Von Mensch zu Mensch. Impressum Herausgeber: Gemeinde Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Karlheinz Oehler, Marktplatz 1, für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: gaggenau@nussbaum-medien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

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