Herzlich Willkommen zum Praxisanlass für Arbeitgeber. Simone Piali 3. November 2011
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1 Herzlich Willkommen zum Praxisanlass für Arbeitgeber Simone Piali 3. November 2011
2 Agenda Zeit Thema Referent Begrüssung Simone Piali Inputreferat: Erfolgsfaktor Gesundheit im Rekrutierungsprozess Karin Simon Richtiger Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen Simone Piali / Andreas Heimer Pause IVG-Revision: Eine Herausforderung auch für Arbeitgeber Patrick Nasciuti Neuerungen IntegralStiftung Simone Piali Fragerunde Apéro
3 Agenda Zeit Thema Referent Begrüssung Simone Piali Inputreferat: Erfolgsfaktor Gesundheit im Rekrutierungsprozess Karin Simon Richtiger Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen Simone Piali / Andreas Heimer Pause IVG-Revision: Eine Herausforderung auch für Arbeitgeber Patrick Nasciuti Neuerungen IntegralStiftung Simone Piali Fragerunde Apéro
4 Erfolgsfaktor Gesundheit im Rekrutierungsprozess 3. November 2011
5 Zusammenhang zwischen Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität Bindung zum Arbeitgeber in der Schweiz: 23% hoch 68 % gering 9 % keine Quelle The State of the global Workforce Gallup 2010
6 Neue Mitarbeiter gewinnen: Die Top-10-Treiber (Befragung bei 86'000 MA, Global Workforce Study, Okt. 2005)
7 Gesundheit am Arbeitsplatz Fast 30% zeigen gelegentlich bis öfters negative Gefühle wie Niedergeschlagenheit, Hoffnungslosigkeit, Angst oder Depression (Arbeit und Gesundheit in der Schweiz, 2005). 31% der Berufstätigen der Schweiz geben an, dass ihre Gesundheit durch ihre Arbeit beeinträchtigt wird, 18% klagen über Rückenschmerzen, 17% klagen über Stressfolgen, 13% klagen über Schmerzen in Schultern oder Nacken (Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen Ausgewählte Ergebnisse aus Schweizer Perspektive). 44% der Erwerbstätigen leiden unter starker nervlicher Anspannung am Arbeitsplatz. (Schweizerische Gesundheitsbefragung 2002). Die durchschnittliche jährliche Absenzenzahl pro Vollzeitarbeitnehmenden beträgt 67 Stunden (rund 8.5 Tage). Davon sind 53 Stunden oder rund 6.5 Tage krankheitbedingt (Bundesamt für Statistik, 2008).
8 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderung und umschreibt im Grundsatz in Art.2: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten». Entscheiden Sie Sich schon im Rekrutierungsprozess für passende Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
9 Welche Fragen zum Gesundheitszustand dürfen Bewerbern gestellt werden? Am 1. Juli 1993 ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde mit Art. 328b OR eine besondere Datenschutzvorschrift in das schweizerische Arbeitsrecht eingefügt. Danach darf ein Arbeitgeber Daten über einen Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Anders ausgedrückt muss jede Datenbearbeitung einen konkreten Arbeitsplatzbezug aufweisen, ansonsten sie die Persönlichkeit des Arbeitnehmers verletzt und damit unzulässig ist.
10 Beispiel Belastungsprofil 1 Bewegen von Lasten 2 Körperhaltung 3 Arbeitsumfeld 4 Schadstoffbelastung 5 Licht, Lärm, Luft, Vibrationen 6 Nervenbelastungen und Emotionen 7 Weitere
11 Beispiel Belastungsprofil 1 Bewegen von Lasten 1.1 Heben und Tragen bis 5 kg 1.2 Heben und Tragen bis 10 kg 1.3 Heben und Tragen bis 20 kg 1.4 Heben und Tragen über Kopf 1.5 Heben und Tragen gehend 1.6 Heben und Tragen gebückt 1.7 Horizontales Verschieben von Lasten 1.8 Monotone, repetitive Hebe-/Tragbewegung 1.9 Im Allgemeinen unnatürliche, verkrampfte Haltung 1.10 Herumwuchten von Lasten unter Stress 1.11 Ziehen/Stossen von Lasten
12 Warum ein Belastungsprofil sinnvoll ist Potentielle neue Mitarbeitende kennen Belastungen des künftigen Arbeitsplatzes und hinterfragen ihre gesundheitliche Eignung. Vorgesetzte und Personalabteilung können die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers /einer Bewerberin analysieren und Fehlrekrutierungen vermeiden. Mitarbeitende und Ihre Vorgesetzen erkennen Veränderungen im Belastungsprofil einer Funktion. Mitarbeitende und Vorgesetzte erkennen gemeinsam Veränderungen in der individuellen gesundheitlichen Eignung für eine Funktion. Der Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeit anhand der effektiven Belastungen beurteilen.
13 Vorbereitung der Stellenausschreibung und Rekrutierung Stellenprofil (Ziele der Funktion, Organisatorische Eingliederung, Haupt- und Zusatzaufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Pensum usw.) Gesundheitliche Anforderungen dieses Arbeitsplatzes Erfahrungen bisheriger Stelleninhaber Gründe von Arbeitsausfällen bisheriger Stelleninhaber Informationen aus Mitarbeitergesprächen
14 Belastungsprofil und Absenzen Eine Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf eine bestimmte Tätigkeit und einen konkreten Arbeitsplatz Ärzte können eine konkrete Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nur mit einem möglichst exakten Belastungsprofil beurteilt Auf Grundlage des Belastungsprofils können Sie die (Teil-) Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeitenden einschätzen und sie entsprechend einsetzen
15 Fazit Ein wirkungsvolles Absenzenmanagement beginnt bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden Absenzenmanagement ist eine wichtige Führungsaufgabe Absenzenmanagement erhöht die Motivation und senkt Kosten Oktober 2009 Oktober 2010 Oktober 2011 Absenzenquote Absenzenkosten 1'539' '077' ' Quote Krankheit Kosten Krankheit 1'031' ' '454.83
16 Unternehmensgesundheit Schweiz GmbH Themen Betrieblichem Gesundheitsmanagement & Absenzenmanagement Führung & Veränderungsprozesse Zielsetzung und Fokus unserer Arbeit Standortbestimmung im konkreten Umfeld Problemerkennung, Zielsetzung und Lösungsfindung Prozess- und Schnittstellenoptimierung Kunden: Arbeitgeber IV-Stellen Pensionskassen und deren Rückversicherer Krankentaggeld- und Unfallversicherer private Institutionen
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18 Agenda Zeit Thema Referent Begrüssung Simone Piali Inputreferat: Erfolgsfaktor Gesundheit im Rekrutierungsprozess Karin Simon Richtiger Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen Simone Piali / Andreas Heimer Pause IVG-Revision: Eine Herausforderung auch für Arbeitgeber Patrick Nasciuti Neuerungen IntegralStiftung Simone Piali Fragerunde Apéro
19 Richtiger Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen Simone Piali und Andreas Heimer 3. November 2011
20 Agenda 1. Ausgangslage Stiftung Integral 2. Invalidenversicherung, Fakten, Zahlen 3. Leistungsfallmanagement Stiftung Integral & PKRück 4. Fazit
21 Gründe für Anlass AN Integral AG Integral-Philosophie: "Die Versicherten sind unsere Aktionäre" Attraktives Gesamtpaket Preis/Leistung Tiefe Risikobeiträge Zusammenspiel der Beteiligten Engagement Geeigneter Partner
22 Starke Partnerschaft Rückversicherungsprämie Kostenprämie Vorsorgeeinrichtung Finanzielle Rückdeckung der Risiken Invalidität und Tod Bearbeitung der Leistungsfälle inkl. Case Management Lebensversicherer mit Dienstleistungsangebot
23 Grundsätze der PKRück Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte profitieren von einem guten Schadenverlauf Alle Gewinne der PKRück fliessen an die Vorsorgeeinrichtung und die Versicherten zurück
24 Zusammenspiel = Erfolgsfaktor Integral AG Rekrutierung Umgang mit Absenzen Arbeitsklima Reaktionsfähigkeit Unterstützung Mehrwerte schaffen Weiterbildung / Information
25 Ein Beispiel: Meldung Arbeitsunfähigkeitsfälle Meldewesen IntegralStiftung im Vergleich Im 2010 wurden 91% der Arbeitsunfähigkeitsfälle der IntegralStiftung in den ersten 6 Monaten gemeldet. Meldung AUF im Vergleich zum gesetzten Ziel und Benchmark 92% 90% 88% 86% 84% 82% 80% 78% 76% 74% 91% 91% 80% Integral Benchmark Zielwert Die IntegralStiftung hat den gemeinsam avisierten Zielwert übertroffen und den Benchmark erreicht. Die PKRück gratuliert zu diesem sehr guten Ergebnis.
26 Agenda 1. Ausgangslage Stiftung Integral 2. Invalidenversicherung, Fakten, Zahlen 3. Leistungsfallmanagement Stiftung Integral & PKRück 4. Fazit
27 Entwicklung Invalidenrentner Anteil der Bezieher von IV-Renten an der erwerbsfähigen Bevölkerung,
28 Psychische Erkrankungen Anteil psychischer Erkrankungen an den IV-Zugangsdiagnosen,
29 Krankheitsbilder aus der IV-Statistik % 12% Geburtsgebrechen 8 von 10 IV-Fälle waren auf Krankheit zurückzuführen. 27% 17% 79% 48% Krankheiten Unfall Psychische Krankheiten Krankheiten Nervensystem Knochen und Bewegungsorgane Die Krankheitsbilder «Psyche» und «Bewegungsapparat» dominieren mit über 70% der Fälle. 4,9% der Bevölkerung zwischen dem 18. Lebensjahr und dem Rentenalter erhalten eine IV- Rente. 8% Andere Krankheiten Quelle IV-Statistik 2009 Fachleute sind der Ansicht, dass 20 bis 30% aller Fälle durch frühzeitiges Eingreifen verhindert werden könnten.
30 88% der Akademiker, aber nur 68% der ungelernten Beschäftigten erreichen gesund das 65. LJ (Kt. Genf 1998) Lebenserwartungsunterschiede 7-8 Jahre (Bopp et al. ) Ungünstige Arbeitsbedingungen können gesundheitliche Ungleichheit grösstenteils erklären (Bauer et al. 2009) 13 Bauer/POH/2011
31 Mengenbeispiel 8% der Invalidenrenten- Neuzugänge sind unfall- oder berufserkrankungsbedingt. 92% der Invalidenrenten- Neuzugänge sind krankheitsbedingt. Die Suva beschäftigt seit 2003 etwa 136 Case Manager (gegen 100 FTE). Die IV-Stellen haben 240 neue Stellen für Case Management im Rahmen der Frühintervention erhalten. Quellen: IV-Statistik 2008 und BSV sowie Edi Heusser über die Suva Vergleich Suva und IV Fallbearbeitung Case Manager Suva Unfall Fallbearbeitung Case Manager IV Krankheit
32 Agenda 1. Ausgangslage Stiftung Integral 2. Invalidenversicherung, Fakten, Zahlen 3. Leistungsfallmanagement Stiftung Integral & PKRück 4. Fazit
33 Partnerschaft ab 2008 Rückversicherungsprämie Kostenprämie Vorsorgeeinrichtung Finanzielle Rückdeckung der Risiken Invalidität und Tod Bearbeitung der Leistungsfälle inkl. Case Management Lebensversicherer mit Dienstleistungsangebot
34 Leistungsfallmanagement Arten Vertragsbeginn!! Warnsignale IV KTG BVG EV Krankheit/Unfall 65 proaktiv aktiv reaktiv Leistungsfall verhindern durch: Prävention Gesundheitsförderung Absenzenmanagement (primär AG, KTG,BVG) Leistungsfall managen durch: Früherfassung Falltriage Koordination Case Management Leistungsfall verwalten durch: technisch-admin. Fallbearbeitung Gutachten Streitfälle
35 Meldung und Eingliederungschancen Eingliederungschancen von Arbeitsunfähigkeitsfällen mit Case Management-Potenzial Eingliederungschancen in % bis 1,5 1,5 bis 3 3 bis 6 ab 12 > 13 Monate Quelle: IV-Statistik
36 Umfang Präventionsprogramm Präventionsseminare, Beispiele: Case Management Ein Erfolgsmodell Arbeitsausfall und Folgen Beratungs-Hotline Telefonische Anfragen Arbeitsunfähigkeit/Hilfe bei Sondersituationen Führungskräfte und Personalverantwortliche bauen sich ein Präventionswissen auf. Sie werden befähigt, selber kritische Situationen zu erkennen und firmenintern ihre eigenen Präventionsstrategie ein- und durchzuführen.
37 Erste Erkenntnisse und Nutzen bei Arbeitgeber noch zu wenig bekannt. Nutzen Sie das Angebot. Auswertungen zeigen: zufriedene Seminarteilnehmer und Umsetzung Lerninhalt in der Praxis bei Arbeitgeber noch zu wenig bekannt. Nutzen Sie das Angebot. Nutzer melden hohe Beratungsqualität
38 Leistungsfallmanagement Arten Vertragsbeginn!! Warnsignale IV KTG BVG EV Krankheit/Unfall 65 proaktiv aktiv reaktiv Leistungsfall verhindern durch: Prävention Gesundheitsförderung Absenzenmanagement (primär AG, KTG,BVG) Leistungsfall managen durch: Früherfassung Falltriage Koordination Case Management Leistungsfall verwalten durch: technisch-admin. Fallbearbeitung Gutachten Streitfälle
39 Aktives Leistungsfallmanagement Informationsabgleich Medizinische Informationen Berufliche Informationen Psycho-soziales Umfeld Fallprüfung Finanzielle Informationen
40 Interessenslagen Case Management Partner Mann 35; Lohn CHF Krankentaggeld 80%: CHF Integral Stiftung: CHF (Laufzeit 27 Jahre) Beginn Eidg. IV- Rente CHF Beginn IV-Rente Integral Stiftung CHF CHF Beginn AUF (Krankheit) Erschöpfung Krankentaggeld Pensionierung, Ablösung durch Altersrente Krankentaggeld: CHF Pensionskasse: CHF
41 Ablauf Case Management Controlling Reporting Überwachung Triage Eingliederung Job-Coaching Umschulung Eingliederung Eingliederungsprozess Assessment Einschätzung Aspekte: -Medizinische -Versicherungsmässige -Berufliche -Psycho-soziale Einschätzung Motivation Interessenserklärung (Datenschutzaspekte) Prozess Eingliederung Rehaplan und Zielsetzung Prozess Eingliederung Helferkonferenz Koordination Assessmentbericht Rehaplan Zielsetzung
42 Erfahrungszahlen Case Management 5-10% aller Leistungsfälle haben Potenzial für ein Case Management (CM) Fälle mit psychischer Beeinträchtigung nehmen zu Stolpersteine bei CM Versicherter kann nicht zur Teilnahme an ein CM motiviert werden Unvorhergesehene Verschlechterung des Gesundheitszustandes während CM Unsorgfältige Auswahl des CM-Partners Mangelnde Motivation des Versicherten im CM Kosten je CM: CHF
43 Agenda 1. Ausgangslage Stiftung Integral 2. Invalidenversicherung, Fakten, Zahlen 3. Leistungsfallmanagement Stiftung Integral & PKRück 4. Fazit
44 Meldung Arbeitsunfähigkeit Meldewesen IntegralStiftung im Vergleich Im 2010 wurden 91% der Arbeitsunfähigkeitsfälle der IntegralStiftung in den ersten 6 Monaten gemeldet. Meldung AUF im Vergleich zum gesetzten Ziel und Benchmark 92% 90% 88% 86% 84% 82% 80% 78% 76% 74% 91% 91% 80% Integral Benchmark Zielwert Die IntegralStiftung hat den Zielwert übertroffen und den Benchmark erreicht. Ein gutes Risikomanagement kann attestiert werden
45 Ihre Leistungsfälle Übersicht abgeschlossene Arbeitsunfähigkeitsfälle Im 2011 hat die PKRück für die IntegralStiftung 52 Arbeitsunfähigkeitsfälle abgeschlossen. Ein Arbeitsunfähigkeitsfall wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn die versicherte Person ins Arbeitsleben zurückkehrt, der Fall aufgrund der Zuständigkeitsprüfung abgelehnt oder die Person invalid wird. Aufteilung abgeschlossene AUF-Fälle 2011
46 Leistungsfälle Stiftung Integral Abgeschlossene AUF-Fälle im Detail Wiedereingliederungen: Von total 52 abgeschlossenen Arbeitsunfähigkeitsfällen konnten 42 Fälle wieder eingegliedert werden. Eine Wiedereingliederung wird dann erreicht, wenn die arbeitsunfähige Person wieder voll oder teilweise arbeiten kann. Ablehnungen: Von total 52 abgeschlossenen Arbeitsunfähigkeitsfällen wurden 3 Fälle abgelehnt, d.h. Pensionskasse vom «alten» Arbeitgeber ist Leistungspflichtig. Die gesamte Risikosumme der 42 abgeschlossenen Fälle belief sich auf CHF Jeder dieser Fälle hätte wäre er ein Invaliditätsfall geworden im Durchschnitt CHF gekostet.
47 10 Minuten Pause
48 6. IVG-Revision: Eine Herausforderung auch für Arbeitgeber Patrick Nasciuti 3. November 2011
49 Agenda 1. Die 6. IV-Gesetzesrevision in Kürze 2. Auswirkungen der Revision auf Arbeitgeber 3. Künftige Chancen und Herausforderungen Seite 2
50 Mengengerüst Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Sie hat rund 15.5 Milliarden Franken Schulden. Die 6. IVG Revision sieht vor, dass bis im Jahr 2017 total IV-Rentner eingegliedert werden. Dies entspricht ca. 5% aller IV-Renten. In Bezug auf die 2. Säule bedeutet dies eine Reduktion von ungefähr Renten. Seite 3
51 Eingliederungsorientierte Rentenrevision Aktuell: Weniger als ein Prozent der revidierten Fälle werden eingegliedert Aktuell: vorherrschender Gedanke: Einmal Rente immer Rente Ziel: Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung Ziel: Paradigmenwechsel hin zu: Rente als Brücke zur Eingliederung Seite 4
52 Überblick zu den wesentlichen Änderungen Schluss- Bestimmungen Art. 8a IVG Überprüfung der Renten, die vor dem gestützt auf eine Diagnose von organisch nicht erklärbaren Schmerzuständen gesprochen wurden Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern Art. 18a IVG Art. 18b IVG Arbeitsversuch und Einarbeitungszuschuss Art. 32 IVG Übergangsleistung bei Arbeitsunfähigkeit Seite 5
53 Agenda 1. Die 6. IV-Gesetzesrevision in Kürze 2. Auswirkungen der Revision auf Arbeitgeber 3. Künftige Chancen und Herausforderungen Seite 6
54 Die Vorteile für den Arbeitgeber Beratung der Versicherten (inkl. Arbeitgeber) auch nach erfolgter Wiedereingliederung Arbeitsversuch - Kein Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutz / Sperrfristen) - Keine Prämienbelastung für den neuen Arbeitgeber Vereinfachung des Einarbeitungszuschusses Wiederaufleben der Rente bei Rückfall - Keine Belastung der Krankentaggeldversicherung - Keine Belastung der Vorsorgeeinrichtung des neuen AG Weiterversicherung bei der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung Seite 7
55 Beratung der Versicherten (inkl. Arbeitgeber) Unterstützung, eine passende Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Überwindung der Ängste und Verunsicherungen. Sicherstellung der Nachhaltigkeit der erreichten Anstellungssituation Begleitung durch Jobcoaching Beratung des potenziellen Arbeitgebers im gesamten Prozess. z.b. Klärung versicherungsrechtlicher Aspekte, Coaching eines ganzen Teams. Seite 8
56 Arbeitsversuch Kein Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutz / Sperrfristen) Für die versicherte Person ist der Arbeitsversuch ein Baustein im Wiedereingliederungsprozess, der die Chancen auf ein festes Anstellungsverhältnis im 1. Arbeitsmarkt wesentlich erhöhen kann. Keine Prämienbelastung Da die IV innert kurzer Zeit nach Eintritt einer erneuten gesundheitsbedingten Leistungseinbusse eine Übergangsleistung ausrichtet, muss der Arbeitgeber den Versicherungsfall der Krankentaggeldversicherung nicht melden und ist daher von allfälligen Prämienerhöhungen oder einer Kündigung seiner Police geschützt. Seite 9
57 Vereinfachung des Einarbeitungszuschusses Wenn die Leistungsfähigkeit noch nicht dem vereinbarten Lohn entspricht, so hat die versicherte Person während max. 180 Tagen, Anspruch auf einen Einarbeitungszuschuss. Der Einarbeitungszuschuss wird an den Arbeitgeber ausbezahlt. Der Einarbeitungszuschuss entspricht höchstens dem vereinbarten monatlichen Bruttolohn und darf den Höchstbetrag des Taggeldes nicht überschreiten. Vereinbarter Lohn (CHF 5 000) Leistungsfähigkeit (CHF 2 400) Einarbeitungszuschuss (CHF 2 600) 48% Seite 10
58 Wiederaufleben der Rente bei Rückfall Für den Fall, dass sich die Situation nach erfolgter Eingliederung erneut verschlechtert. In diesem Fall werden die Leistungen der Invalidenversicherung und der bisherigen beruflichen Vorsorgeeinrichtungen im Sinne einer Übergangsleistung im selben Umfang ausgerichtet, wie vor Herabsetzung oder Aufhebung der Rente. Gleichzeitig leitet die IV-Stelle die Überprüfung des Invaliditätsgrades ein. 30 Tage AUF Rente Seite 11
59 Weiterversicherung bei der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung Wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, so bleibt die versicherte Person während drei Jahren zu den gleichen Bedingungen bei der leistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung versichert. Während der Weiterversicherung und Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs kann die Vorsorgeeinrichtung die Invalidenrente entsprechend dem verminderten Invaliditätsgrad der versicherten Person kürzen. Seite 12
60 Grafische Darstellung Seite 13
61 Agenda 1. Die 6. IV-Gesetzesrevision in Kürze 2. Auswirkungen der Revision auf Arbeitgeber 3. Künftige Chancen und Herausforderungen Seite 14
62 Wichtige Rolle der Arbeitgeber Arbeitgeber spielen beim Eingliederungsprozess eine wesentliche Rolle Seite 15
63 Sensibilisierung und Zusammenarbeit Sensibilisierung und Information für alle involvierten Stellen - Arbeitgeber - Betroffene - Mitarbeitende - Gesellschaft Sensibilisierungskanäle - Medien - Verbände Herausforderungen - Zusammenarbeit zwischen Partnern wirkungsvoll vertiefen - Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen Seite 16
64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner Patrick Nasciuti, Master of Law Ressort Recht Kontaktangaben Telefon direkt: Adresse PK Rück Weinbergstrasse 139 Postfach 8042 Zürich Seite 17
65 Agenda Zeit Thema Referent Begrüssung Simone Piali Inputreferat: Erfolgsfaktor Gesundheit im Rekrutierungsprozess Richtiger Umgang mit Kurz- und Langzeitabsenzen Pause IVG-Revision: Eine Herausforderung auch für Arbeitgeber Karin Simon Simone Piali / Andreas Heimer Patrick Nasciuti Neuerungen IntegralStiftung Simone Piali Fragerunde Apéro Seite 18
66 Neuerungen Integral Zweite Anlagestrategie Praxisanlass für Arbeitgeber vom Referent: Simone Piali, Geschäftsführer
67 Neues Angebot Einführung: Kassen mit unterschiedlicher Anlagestrategie 2 Kassen mit unterschiedlichen Leistungen 2 Kassen mit unterschiedlichen Rückstellungen und WSR Gemeinsame Rückversicherung Regelung Kassenwechsel 03. November 2011 Praxisanlass 2
68 Umfrageergebnisse (1) Beurteilung Idee Keine Beurteilung 6% Sehr gut 2% Sehr schlecht 10% Gut 10% Schlecht 26% Überlegenswert 46% 03. November 2011 Praxisanlass 3
69 Umfrageergebnisse (2) Strategiewechsel? Auf jeden Fall 4% K.A. 7% Vielleicht 31% Auf keinen Fall 58% 03. November 2011 Praxisanlass 4
70 Umfrageergebnisse (3) Interesse für neue Anschlüsse K.A. 20% Ja 13% Nein 13% Teilweise 54% 03. November 2011 Praxisanlass 5
71 Anlagestrategie-Modelle Stand: DV November 2011 Praxisanlass 6
72 Zwei Kassen Integral 25-plus Integral 60-plus = bisher 03. November 2011 Praxisanlass 7
73 Anlagestrategie 60.00% 50.00% 40.00% 30.00% 20.00% 10.00% 0.00% 25-plus 60-plus 03. November 2011 Praxisanlass 8
74 Leistungen Leistung 25-plus 60-plus Grundzins Bonuszins Zins AGBR Todesfallkapital nach Pens. Besitzstand UWS Umwandlungssatz Teuerungsanpassung Renten Freiwillige 13. Monatsrente BVG-Minimum Bsp: 2.00% Eher nein Bsp. 0% Grund- + Bonuszins x ½ Bsp. 1.00% BVG-UWS aktuell 6.8% Nein Nein Eher Nein Eher Nein BVG-Minimum + 0.5% Bsp: 2.50% Eher ja Bsp. 1% Grund- + Bonuszins x ½ Bsp. 1.75% 7.0% Ja Ja Eher ja Eher ja / teilweise 03. November 2011 Praxisanlass 9
75 Rückstellungen und WSR Position 25-plus 60-plus Techn. Zins Zunahme Lebenserwartung Aktive Besitzstand Umwandlungssatz Lebenserwartung Rentner Todesfallkapital Pensionierte Wertschwankungsreserven Max. 3.5% oder tiefer Ja 0.5% pro Jahr Ja Ja 0.5% pro Jahr Nein Tiefer 4.0% Ja 0.5% pro Jahr Ja Ja 0.5% pro Jahr Ja Höher Fazit: Höhere Leistungsversprechen = höherer Rückstellungsbedarf 03. November 2011 Praxisanlass 10
76 Kassenwechsel Problem Vorsorgekapital Rückstellungen WSR Freie Mittel Kasse Sondervermögen Leistungen (UWS) Kosten Lösung Übertragung 100%; bei Unterdeckung Abzug Soweit vorhanden und benötigt, sonst Finanzierung durch Anschluss Soweit vorhanden und benötigt, Finanzierung durch Anschluss möglich Soweit vorhanden und benötigt, Finanzierung durch Anschluss möglich Übertragung100%, falls kein Verwendungsverzicht Mischrechnung im Verhältnis Kassenzugehörigkeit 1. Mal kostenlos; 2. Wechsel CHF 500 Grundgebühr + CHF 50 pro Versicherter 03. November 2011 Praxisanlass 11
77 Neuerungen Integral Auswirkungen der Strukturreform (Praxisanlass für Arbeitgeber ) Referent: Simone Piali
78 Eingangszitat "Theoretiker sind Leute, die wissen, wie's geht, aber es funktioniert nicht. Bei den Praktikern funktioniert es, aber sie wissen nicht warum."
79 Ausgangspunkt Interview im Tessiner Fernsehen von 2010 (Umwandlungssatzdebatte) Frage: Welches sind die grössten Gefahren für die berufliche Vorsorge? Erwartete Antwort: Finanzmärkte / Renditen Tatsächliche Antwort: Unabwegbarkeiten aus Bundesbern / Lobbyismus Überreglementierung > Einheitskasse
80 Strukturreform / Vernehmlassung Sehr kontrovers Unzählige sehr kritische Eingaben Stichworte aus eigener Stellungnahme: - Liberaler Gedanke BVG zu Grabe getragen - «Monster» BVG-Oberaufsicht - Zentralismus / Einheitskasse - Verbürokratisierung, Kostenfolgen - Gegen kleine VE - Auf dem Buckel der Versicherten
81 Umsetzung Teil 1: Transparenz und Governance - Integrität & Loyalität Verantwortliche (Art. 51b BVG) > Prüfung Anforderungen Geschäftsführung und Vermögensverwalter (Art. 48f BVV2) > Prüfung Integrität und Loyalität Verantwortliche (Art. 48g BVV2) > Vermeidung von Interessenkonflikten (Art. 48h BVV2) - Offenlegung Interessen (Art. 48l) - Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden (Art. 51c BVG/ Art. 48i BVV2) - Aufgaben Revisionsstelle (Art. 52c BVG) - Ausführungsbestimmungen (Art. 53a BVG) > Eigengeschäfte (Art. 48j BVV2) > Abgabe von Vermögensvorteilen (Art. 48k BVV2) - Leistungsverbesserung bei Sammelstiftungen (Art. 46 BVV2) - Präsidium OAK (Art. 64 Abs. 1 BVG)
82 Rechtsgeschäfte Nahestehende Art. 48i BVV2 (Art. 51c BVG) Grundlegendes Problem berufliche Vorsorge? Bedeutende Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden Konkurrenzofferten (> marktübliche Bedingungen) In der Theorie einleuchtend In der Praxis umständlich / Leerläufe Bsp. Anstellung Wirkliches Problem: Rechtsgeschäfte mit Kunden/Anschlüsse (Stichwort: Gegengeschäfte) Fazit: Mehraufwand Geschäftsstelle und Revision (Mehrkosten) Rechtsgeschäfte mit Anschlüssen kritisch prüfen/regeln "Bedeutend" in Reglement umschreiben
83 Abgabe Vermögensvorteile 1/2 Art. 48k Abs. 2 BVV2 (Art. 53a Bst. b BVG) Spannende Änderung! Revolution! Offenlegung Maklerentschädigung, Verbot Mehrfachentschädigung Tabuthema Makler! Teilweise doppelte Entschädigung (AG und VE) Behauptung Dienstleistung gratis, Entschädigung in Risikokosten verkappt Umsetzung Praxis? Fazit: Wichtige und notwendige Änderung!!! Eindeutige Formulierung, Umgehungsmöglichkeit eingeschränkt
84 Abgabe Vermögensvorteile 2/
85 Leistungsverbesserungen 1/3 Art. 46 BVV2 (Art. 65b Bst. c BVG) in Kraft ab Rechtswidrige Bestimmung! Art. 65b Ausführungsbestimmungen des Bundesrates Der Bundesrat erlässt Mindestvorschriften über die Errichtung: a. der Rückstellungen für die versicherungstechnischen Risiken; b. anderer Rückstellungen, die der Sicherung der Finanzierung dienen; c. der Schwankungsreserven
86 Leistungsverbesserungen 1/3 Art. 46 BVV2 (Art. 65b Bst. c BVG) in Kraft ab Rechtswidrige Bestimmung! Gilt nur für: Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen > Gleichbehandlung? Wettbewerbsverzerrung? Definition Leistungsverbesserungen? > OAB Voraussetzungen für Leistungsverbesserungen: - max. 50% Ertragsüberschuss vor Bildung WSR - WSR mind. 75% Zielwert (kein Praxisbezug) Konsens: Fehlende rechtliche Grundlage Fazit: Bestimmung ignorieren. Rechtsstreit provozieren. Freier Markt wird eingeschränkt. Versicherte leidtragende. Beispiel für Überreglementierung > Einheitskasse
87 Leistungsverbesserungen 2/3 Verzinsung 10.00% BVG Integral Strukturreform 9.00% 8.00% 7.00% 6.00% 5.00% 4.00% 3.00% 2.00% 1.00% 0.00%
88 Leistungsverbesserungen 3/3 13. Monatsrente 100% 75% 50% 25% 0% Integral BVG Strukturreform Teuerungsausgleich Renten 6.0% 4.0% 2.0% 0.0% Tot BVG 0.0% 0.9% 0.0% 0.8% 0.0% 2.9% 0.0% 0.3% 4.9% Integral 2.0% 0.0% 1.4% 0.5% 1.8% 0.0% 0.0% 1.0% 6.7% Strukturreform 2.0% 0.0% 1.4% 0.5% 0.0% 0.0% 0.0% 0.0% 3.9%
89 Schlusszitat Nietzsche: "Wo das Leben erstarrt, türmt sich das Gesetz." oder Wo sich das Gesetz türmt, erstarrt das Leben!
90 Kontakt Sie finden uns: Adresse: Neudorfstrasse 29, 7430 Thusis Telefon: Internet: November 2011 Praxisanlass 14
91 Fragen? Fragen?
92 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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