FFH-Verträglichkeitsvorprüfung

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1 Bebauungsplan Nr. 50 Windenergie Bardowick-West Stand: Auftragnehmer und Bearbeitung: Dr. Jens Dorendorf Dipl.-Geogr. Manfred Bülow Straßenbahnring 13, Hamburg Tel , Fax -70,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Wirkfaktoren Windenergie Baubedingte Wirkfaktoren Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Schutzwürdigkeit und Erhaltungsziele Beurteilung der von der Planung ausgehenden Wirkfaktoren Ergebnis der Vorprüfung für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen Schutzwürdigkeit und Erhaltungsziele Beurteilung der von der Planung ausgehenden Wirkfaktoren Ergebnis der Vorprüfung für das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen Fazit Literatur

3 1 Einleitung Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt westlich der Ortslage Bardowick. Es liegt zwischen der Autobahn 39 im Süden, der Bundesstraße 404 im Westen und der Kreisstraße 46 im Norden. Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Größe von rund 144 ha. Die im Plangebiet gelegenen Flächen sind unbebaut und werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich als Ackerfläche und teilräumlich auch als Grünland genutzt. Vorhandene Wirtschaftswege erschließen die landwirtschaftlichen Flächen. Die nächstgelegenen Wohnhäuser in den Siedlungsbereichen von Bardowick, Hohensand, Neu-Wittorf und Radbruch liegen in einer Entfernung von mindestens m zum geplanten Windpark. Einzelhäuser befinden sich in mindestens 500 m Entfernung. Das Gewerbegebiet an der K 46 liegt in mindestens 200 m Entfernung. Der Abstand des Plangebiets zur A 39 beträgt mindestens 80 m, zur Kreisstraße mindestens 40 m. Es ist geplant, acht WEAs mit einer Höhe bis zu 200 m zu errichten. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als Sondergebiet für Windenergie / Landwirtschaft festgesetzt. Neben WEAs und den zugehörigen Nebenanlagen sowie Erschließungs- und Arbeitsflächen ist damit auch die derzeit stattfindende landwirtschaftliche Nutzung weiterhin zulässig. Nicht zulässig sind alle Nutzungen bzw. Bauten, die Abstandserfordernisse zu WEAs haben. Jede WEA verfügt über eine maximale versiegelte Grundfläche von 500 m 2. Die Baugrenzen der Anlagen haben in der Regel eine Größe von 100 x 100 m mit einem Abstand von mindestens 50 m zu Straßen. Durch die textliche Festsetzung Nr. 1.3 wird geregelt, dass die Rotoren und die Fundamente der Windenergieanlagen über die überbaubaren Grundstücksflächen hinaus ragen dürfen, sie müssen aber innerhalb des Sondergebiets liegen. Ein Überstreichen der landwirtschaftlichen Flächen, Waldflächen und Wasserflächen durch die Rotorblätter ist zulässig. Die vom Rotor überstrichene Fläche wird nicht auf die Grundfläche angerechnet und auch nicht als versiegelt angesehen. Zuzüglich zur Grundfläche der WEAs werden Aufstellflächen mit Zufahrten, Nebenanlagen i.s. d. 14BauNVO, die dem Nutzungszweck der im Baugebiet gelegenen Grundstücke dienen und seiner Eigenart nicht widersprechen, sowie sonstige Erschließungsanlagen zugelassen. 2 Wirkfaktoren Windenergie Für eine umfassende Ermittlung und Beschreibung der zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen, die sich aus der geplanten Nutzung auf benachbarte FFH-Gebiete ergeben können, wurden für das geplante Vorhaben zunächst die zu erwartenden allgemeinen Wirkfaktoren (Auslöser der Auswirkungen) ermittelt. 2.1 Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Flächeninanspruchnahme Die baubedingten Wirkfaktoren liegen im Wesentlichen in der Flächeninanspruchnahme durch die temporäre Nutzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätzen. Es ist allerdings zu beachten, dass auch die zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Flächen zur Lagerung etc. zu lang wirkenden Verdichtungen im Boden führen kann. Neben der Beanspruchung von Boden kommt es dabei unter Umständen zu Beeinträchtigungen der Flora 3

4 und Fauna. Diese Eingriffe können insbesondere hinsichtlich des Artenschutzes nachhaltige Schäden auslösen. Darüber hinaus werden gerade im Bereich des Straßenseitenraumes in der Regel Bäume und Feldgehölze gerodet, um den Antransport der WEA-Komponenten zu ermöglichen. Die Beeinträchtigungen von Grund- und Oberflächengewässern sowie Klima/Luft können wegen der geringen Flächennutzung als marginal angesehen werden. Immissionswirkung durch Bauverkehr und Andienung Lärmimmissionen können in baustellennahen Ökosystemen zu Verschiebungen im faunistischen Arteninventar führen und besonders störungsempfindliche Arten verdrängen. Eine erhöhte Störungsempfindlichkeit ist bei Arten mit weitem Hörspektrum wie etwa den Fledermäusen anzunehmen. Vögel reagieren artspezifisch unterschiedlich. Aufgrund der temporären Begrenzung der Auswirkungen auf die Bauphase sind allerdings keine nachhaltigen Störungen für diese Arten zu erwarten. Optische Störungen von Lebensräumen sind entsprechend der unterschiedlichen Ansprüche der Lebewesen an ihre Umwelt sehr artspezifisch. Neben den Lärmbelastungen können insbesondere Lichtimmissionen zur Meidung von Jagdhabitaten bei Fledermäusen führen. 2.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächenbeanspruchung Dauerhafte Auswirkungen ergeben sich durch die Flächenbeanspruchung in Folge von Versiegelungen bzw. anderweitigen Bodenveränderungen (z.b. Tiefengründung). Sie führen zu einem direkten Verlust von Bodenfunktionen sowie Lebensstätten bestimmter Artengruppen und zu einem Qualitätsverlust angrenzender Lebensräume. Grund- und Oberflächengewässer sowie Klima / Luft werden nur unerheblich beeinträchtigt. Wirkungen auf das Landschaftsbild Die weit aufragenden Masten der geplanten WEA (aktuell geplant GE mit einer Nabenhöhe von 139 m und einer Gesamthöhe von 199 m) und die weit sichtbaren Rotoren mit einem Durchmesser von 120 m sind geeignet, das Landschaftsbild über weite Distanzen zu dominieren und für den Betrachter als störend wahrgenommen zu werden. Während des Betriebes der WEA wirken die kreisenden Rotorblätter als unruhiges Element in einer vergleichsweise unbeweglichen Umgebung und fungieren so als Blickfang, der störend empfunden werden kann. Barrierewirkungen / Zerschneidung Anlagebedingte Trennwirkungen beziehen sich ausschließlich auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, die z.b. durch die Zerschneidungen von Teilhabitaten beeinträchtigt werden können. Aus der Trennung von Verbundstrukturen können Funktionsverluste oder Störungen von Lebensstätten bis hin zur Aufgabe resultieren. Durch das Kreisen der Rotoren kann es zu Scheuch- und Barrierewirkungen für flugfähige Arten, v.a. Vögel kommen. Kollisionsrisiko Durch die sich drehenden Rotoren der Anlagen besteht ein Kollisionsrisiko für flugfähige Arten, insbesondere für bestimmte Vogelarten und Fledermäuse. Dieses kann vor allem artenschutzrechtlich relevant werden. Benachbarungs- / Immissionswirkungen 4

5 Zu den betriebsbedingten Wirkungen auf die Fauna zählt die mögliche Meidung des Standortes aufgrund von Lärmemissionen bzw. Störungen. 3 Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit Projekte und Pläne sind gemäß der 34 und 36 BNatSchG vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen. Dazu zählen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete. In einem ersten Schritt (Vorprüfung) gilt es dabei zunächst zu prüfen, ob ein Plan oder Projekt, auch im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen, zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Vogelschutzgebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile führen könnte (vgl. Abbildung 1). Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, andernfalls nicht. 5

6 Abbildung 1: Ablaufschema einer FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß NLWKN 2011 Die Erhaltungsziele im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes gem. 7 Abs. 1 Nr. 10 BNatSchG der im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten natürlichen Lebensräume und der im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, die in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung vorkommen ( 7 Abs. 1 Nr. 6 BNatSchG), der im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführten und der in Art. 4 Abs. 2 dieser Richtlinie genannten Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorkommen ( 7 Abs. 1 Nr. 7 BNatSchG). 6

7 Aufgrund der räumlichen Nähe des Plangebietes zu den FFH-Gebieten Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze sowie Illmenau mit Nebenbächen ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit durchzuführen. Abbildung 2: FFH-Gebiete (violett) im Umfeld des Plangebietes (grau), entnommen aus LRP 4 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Im Westen des Plangebietes liegt in ca. 600 m Entfernung das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze (Niedersachsen Landesinterne Nr. 212). Aufgrund der Lage der potenziell durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ermöglichten WEA außerhalb der Schutzgebietsgrenzen stehen Erhaltungsziele, die sich auf die Erhaltung und Entwicklung der Biotope innerhalb der Schutzgebiete beziehen, erwartungsgemäß nicht in Konflikt mit dem Vorhaben. Im Fokus der Prüfung steht dementsprechend eine mögliche Betroffenheit der Erhaltungsziele, die sich auf den Schutz von Vogel- und Fledermausarten und ihrer Lebensräume beziehen, da diese als WEA-sensibel bekannt sind. 7

8 4.1 Schutzwürdigkeit und Erhaltungsziele Standarddatenbogen Charakterisiert wird das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze als Komplex von naturnahen und kanalisierten Fließgewässern sowie Gräben mit großer Bedeutung für Fische. Außerdem naturnahe Stillgewässer, Sümpfe und Feuchtgrünland sowie zahlreiche Erlen-Eschen-Quellwälder, Erlen-Bruchwälder, Birken-Bruchwäler u.a. Die Schutzwürdigkeit des Gebietes resultiert laut Standarddatenbogen daraus, dass das Gebiet eines der bedeutendsten Vorkommen von Meerneunauge, Flussneunauge, Schlammpeitzger und Steinbeißer u.a.. Außerdem aus der Repräsentanz zahlreicher Lebensraumtypen und Arten in den Naturräumen D 24 (Unterelbeniederung (Elbmarsch)) und D 28 (Lüneburger Heide). Eine vollständige Auflistung der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie ihrer Erhaltungszustände ist Tabelle 1 zu entnehmen. Im Standarddatenbogen gelistete Arten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie sowie weitere Arten gehen aus Tabelle 2 und Tabelle 3 hervor. Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Code- FFH Name Fläche (ha) Erhaltungszustand 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 30,00 B 3160 Dystrophe Seen und Teiche 1,00 A 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 45,00 B 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix 1,00 B 4030 Trockene europäische Heiden 0,30 B 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 0,40 B 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 2,00 C 13,00 B 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 9,00 A 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 17,00 B 9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] 2,00 B 60,00 B 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 35,00 B 91D0 Moorwälder 5,00 B 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 110,00 A 8

9 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) 18,00 B ** A: hervorragend, B: gut, C: durchschnittlich/eingeschränkt (gemäß NLWKN 2014) Tabelle 2: Artenliste nach Anhang II FFH-RL und Anh. IV Sch-RL für das Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Taxon Name Status Erhaltungszustand AMP Triturus cristatus [Kammmolch] r C FISH Aspius aspius [Rapfen] r C FISH Cobitis taenia [Steinbeißer] r B FISH Cottus gobio s.l. [Groppe] r C FISH Lampetra fluviatilis [Flußneunauge] r C FISH Lampetra planeri [Bachneunauge] r C FISH Misgurnus fossilis [Schlammpeitzger] r C FISH Petromyzon marinus [Meerneunauge] r C FISH Rhodeus amarus [Bitterling] r B FISH Salmo salar [Lachs (nur im Süßwasser)] m FISH Salmo salar [Lachs (nur im Süßwasser)] u ODON Leucorrhinia pectoralis [Große Moosjungfer] u C r: resident, u: unbekannt, m: staging B: gut, C: durchschnittlich/eingeschränkt Tabelle 3: Weitere Arten für das Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Taxon Name Status Grund PFLA Bromus racemosus [Traubige Trespe] r z PFLA Carex appropinquata [Schwarzschopf-Segge] r z PFLA Dactylorhiza majalis ssp. majalis [Gewöhnliches Breitblättriges Knabenkraut] r z r: resident z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellung Im Standarddatenbogen werden keine Vogelarten oder Vogellebensräume und keine Fledermausarten dokumentiert. Gefährdungen des Gebietes bestehen laut Standarddatenbogen aufgrund der Ausdehnung und teilweise siedlungsnahen Lage des Gebietes. Dadurch zahlreiche Beeinträchtigungen durch Entwässerung, Nährstoffeinträge, Gewässerausbau, fischereiliche Nutzung, Ablagerung von Abfällen, standortfremde Baumarten u.a.. 9

10 Erhaltungsziele Anhang 2 der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) des Landkreises Lüneburg stellt die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes dar. Für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze heißt es: Besonderer Schutzzweck (Erhaltungsziele) für das LSG im FFH-Gebiet ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des FFH-Gebietes durch: 1) Allgemeine Erhaltungsziele Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer und Gräben mit flutender Wasservegetation, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und gewässerbegleitenden Gehölzbeständen mit herausragender Bedeutung als Lebensraum insbesondere für wandernde Fische und Kleinfische sowie Fischotter und Bachmuschel, Erhaltung und Entwicklung naturnaher Stillgewässer mit naturnahen Uferstrukturen und Verlandungsbereichen und einer artenreichen Wasservegetation, Schutz und Entwicklung naturnaher Waldkomplexe der Niederungen mit Erlen- Eschenwäldern, Erlenbruchwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern sowie bodensauren Eichenmischwäldern an den Talrändern, Erhaltung und Entwicklung naturnaher Moorwälder, Erhaltung und Entwicklung artenreicher Grünlandbestände vorwiegend feuchter Standorte, Erhaltung und Entwicklung von Heiden und Wacholderbeständen, Erhaltung und Entwicklung als Lebensräume charakteristischer, z. T. streng geschützter Vogelarten (z.b. Kranich, Schwarzstorch). 2) Spezielle Erhaltungsziele für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen des Anhanges I und Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie 2.1 Die Erhaltung und Förderung insbesondere a) der prioritären Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie) 91 E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) als naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder im Lopau- und Luhetal sowie in ihren Nebenbachtälern von mit einem naturnahen Wasserhaushalt, standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 91 D0 Moorwälder als kleinflächiger naturnaher torfmoosreicher Birken-Moorwald, auf nährstoffarmen, nassen Moorböden mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Alt- und Totholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und strukturreichen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, b) der übrigen Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie) 10

11 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions naturnahe Stillgewässer mit klarem bis leicht getrübtem, gut nährstoffversorgtem Wasser sowie gut entwickelter Wasser- und Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 3160 Dystrophe Seen und Teiche Erhaltung/Förderung naturnaher dystropher Stillgewässer mit torfmoosreicher Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion der Luhe und Lopau sowie deren Nebenbäche als naturnahe Fließgewässer mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen (in der Regel Wechsel zwischen feinsandigen, kiesigen und grobsteinigen Bereichen), guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigten Verlauf und zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum sowie gut entwickelter flutender Wasservegetation an besonnten Stellen einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten, 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix, als naturnahe Ausprägung bis halbnatürliche, struktur- und artenreiche Feucht- bzw. Moorheide bei weitgehend ungestörten Bodenwasser- und Nährstoffverhältnissen. In abflusslosen Niederungen oder Moorrandlagen auf nahrstoffarmen, humosen bis anmoorigen oder geringmächtigen Moorböden, 4030 Trockene europäische Heiden u. a. mit Glockenheide, als natürliche bis halbnatürliche struktur- und artenreiche Trockenheide mit prägenden Beständen von Besenheide einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und rasen u. a in einem Seitental der Lopau: Sandheide, als natürliche bis halbnatürliche Bestände in Übergängen zu Trocken- und Feuchtheiden mit typischen Tierarten in allen Altersstufen, 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe als artenreiche Hochstaudenfluren (einschließlich ihrer Vergesellschaftungen mit Röhrichten) an Gewässerufern und feuchten Waldrändern mit ihren typischen Tierund Pflanzenarten, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore von kleinflächig vorkommenden, naturnahen, waldfreien Übergangs- und Schwingrasenmooren, u. a. mit torfmoosreichen Seggen-Riedern, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, im Komplex mit anderen Moortypen, einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

12 12 als naturnahe, strukturreiche Buchenwälder an den Talkanten auf bodensauren Standorten mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion) als naturnaher, strukturreicher Buchenwald mit Unterwuchs aus Stechpalme auf bodensauren Standorten, mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen- Hainbuchenwald (Carpinion betuli)] als naturnahe bzw. halbnatürliche, strukturreiche Eichenmischwälder auf feuchten bis nassen Standorten mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen, natürlich entstandenen Lichtungen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur als naturnahe bzw. halbnatürliche, strukturreiche Eichenmischwälder auf nährstoffarmen Sandböden mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, an Talrändern der Fließgewässer, c) der Tierarten (Anhang II FFH-Richtlinie) Kammmolch, in einer vitalen langfristig überlebensfähigen Population in Komplexen aus mehreren zusammenhängenden, unbeschatteten überwiegend fischfreien Stillgewässern oder in einem mittelgroßen Einzelgewässer mit ausgedehnten Flachwasserzonen sowie submerser und emerser Vegetation. In geeigneten Landlebensräumen aus Brachen, Wäldern, extensivem Grünland und Hecken in Verbund zu weiteren Vorkommen, Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), in einer stabilen langfristig sich selbsttragenden Population zur Erhaltung und Ausdehnung des Verbreitungsgebietes der Art, Meerneunauge mit relativ hoher Population u. a. im Luhe-Mittellauf, Flussneunauge mit bedeutendem Laich- und Aufenthaltsgewässer in der Luhe, Bachneunauge

13 mit einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population im Mittel- und Oberlauf der Luhe (z. B. Umlauf bei Oldendorf); Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) sowie naturraumtypischer Fischbiozönose, Lachs mit einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population in der Luhe; Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) sowie naturraumtypischer Fischbiozönose, Groppe mit einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population im durchgängigen, naturnahen, sauerstoffreichen und sommerkalten Gewässersystem der mit ihren Zuflüssen (Gewässergüte II oder besser) mit vielfältigen Sedimentstrukturen (kiesiges, steiniges Substrat), unverbauten Ufern und Verstecken unter Wurzeln, Steinen, Holz bzw. flutender Wasservegetation sowie naturraumtypischer Fischpopulation. Relevanz für die Verträglichkeitsprüfung Gemäß dem Standarddatenbogen resultiert die Schutzwürdigkeit des Gebietes nicht aus dem Vorkommen von windkraftsensiblen Tierarten. In den Erhaltungszielen wird allerdings auf die Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen und ihrer typischen Arten abgestellt. Hier werden auch explizit zwei Vogelarten, der Kranich und der Schwarzstorch, als Beispiel genannt. Deren potentielle Betroffenheit wird im Folgenden detaillierter untersucht. Das Eintreten von Verboten nach 44 BNatSchG wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan untersucht. 4.2 Beurteilung der von der Planung ausgehenden Wirkfaktoren Von der Windenergienutzung ausgehende Wirkfaktoren wurden einleitend zusammenfassend dargestellt. Die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes auf das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze ergeben sich aus einer Gegenüberstellung der Wirkfaktoren des Vorhabens mit der spezifischen Empfindlichkeit der Erhaltungsziele. Als Wirkfaktoren werden alle mit dem Vorhaben verbundenen Einflüsse angesehen, die sich in bestimmter Weise auf ein Schutzgebiet und die Erhaltungsziele auswirken können. Für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit relevant sind daher v.a. diejenigen Faktoren, die auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden sowie Wasser Einfluss nehmen können. Dazu gehören die Wirkfaktoren Schall und Schattenwurf sowie Beleuchtung als störungsrelevante Faktoren (Errichtung und Betrieb), Bodenbeanspruchung durch Versiegelung (Bau bzw. Betrieb) sowie Kollisionsgefahr, Scheuch- und Vertreibungswirkung (Betrieb). Die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes werden im Folgenden dargestellt und in Hinblick auf die mögliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung beurteilt. Dabei beschränkt sich die Betrachtung auf diejenigen Wirkfaktoren, die aufgrund 13

14 der Lage des Plangebietes außerhalb des FFH-Gebietes überhaupt auf dieses einwirken können. Schall Aufgrund der Entfernung von ca. 600 m zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze wird durch den von WEA innerhalb des Gebietes ausgelösten Schall keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und seiner o.g. Erhaltungsziele erwartet. Bei einer Entfernung von 600 m ergeben sich als Anhaltswert bei modernen WEA mit einem Schalldruckpegel von ca. 104 db(a) Beurteilungspegel von ca. 40 db(a) (siehe Abbildung 3). Diese Werte liegen unterhalb der kritischen Beurteilungspegel, welche das Kieler Institut für Landschaftsökologie im Zusammenhang mit Straßenlärm für lärmempfindliche Brutvögel ermittelt hat (Garniel et al. 2007). Erst ab 47 db(a) kommt es demnach zu einer Abnahme der Eignung des Lebensraums für als sehr geräuschempfindlich geltende Vogelarten wie Wachtelkönig und Ziegenmelker, da dann Partnerfindung und die Wahrnehmung von Gefahren gestört werden. Bezüglich der Einwirkung durch Lärm ist somit keine Entwertung zu erwarten. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung der für das FFH-Gebiet gelisteten Arten (siehe Tabelle 2 und Tabelle 3) durch Schallimmissionen ist nicht zu erwarten. Darüber befindet sich zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze die B 404 bzw. die A 39, so dass im betroffenen Teilbereich bereits eine Vorbelastung existiert. Abbildung 3: Schallausbreitung durch WEA bei Entfernungen bis m (Deutsches Windenergie Institut GmbH in Repowering-InfoBörse 2011: Hintergrundpapier Schallimmissionen) 14

15 Periodischer Schattenwurf/Befeuerung In den zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen zur Beurteilung der Auswirkungen von WEA auf Natur und Landschaft (z.b. NMUEK 2016, NLT 2014) finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Befeuerung oder den periodischen Schattenwurf von WEA erhebliche Beeinträchtigungen von Arten oder Lebensräumen zu befürchten sind. Den Hinweisen des NLT-Papiers (2014) ist lediglich zu entnehmen, dass Vögel möglicherweise den Bereich des Schlagschattens scheuen, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Jedenfalls könne sich ein solches Verhalten als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Die gemiedene Zone könne je nach Vogelart, Jahreszeit, Aktivität, Nahrungsangebot, Flächennutzung, Witterung, Anzahl der Vogelindividuen und Anlagengröße unterschiedlich groß sein. Gemäß den Erläuterungen des LfU (2013) wird der Schattenwurf einer WEA in den von Schattenwurf überwiegend betroffenen Himmelsrichtungen Osten und Westen abhängig von ihrer Gesamthöhe ab etwa bis m immer diffuser und schließlich nicht mehr wahrgenommen. Die Schattenprognose für den geplanten Windpark zeigt, dass das FFH- Gebiet zu kleinen Teilen in einem Randbereich liegt, in dem astronomisch ein Schattenwurf von über 30 min täglich möglich ist (Abbildung 4). Hierbei wird allerdings davon ausgegangen, dass der Schattenwurf in diesem Bereich bereits stark diffus ist. 15

16 Abbildung 4: Schattenwurfprognose der BVNON Dienstleistungs- und Projektentwicklungs GmbH 16

17 Bei den in den Erhaltungszielen genannten Vogelarten, Kranich und Schwarzstorch, handelt es sich nicht um Vogelarten, die regelmäßig durch Greifvögel erbeutet werden. Eine evolutionäre Anpassung in Form von Flucht vor Schattenwurf ist daher unwahrscheinlich. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze in Form einer Beeinträchtigung der im Standarddatenbogen gelisteten Arten sowie der in der LSG-Verordnung mit den Erhaltungszielen verbundenen Vogelarten ist folglich nicht zu erwarten. Bodenversiegelung Der Wirkfaktor Bodenversiegelung entfaltet sich ausschließlich auf die innerhalb des Sondergebietes gelegenen Flächen, die als WEA-Standorte in Frage kommen. Ein Verlust oder die Entwertung von Brut- und Nahrungshabitaten bzw. die Zerstörung von Biotopen/Lebensraumtypen durch Überbauung innerhalb des FFH-Gebietes werden durch die zu prüfende Planung nicht vorbereitet. Die Versiegelung kommt daher als Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und seiner Erhaltungsziele nicht in Frage. Auswirkungen auf die Wasserbilanz, z.b. durch verminderte Retentionsvermögen der Böden im Bereich der Anlagen-Fundamente innerhalb des Plangebietes und erhöhte Abflussmengen, die bachabwärts zu Hochwasserextremen führen können, sind nicht zu befürchten. Die Fläche der Fundamente der WEA ist in Relation zur Größe der Einzugsgebiete auch bei Starkregenereignissen vernachlässigbar. Zudem sind Fundamente punktförmige Versiegelungen, die den Oberflächenabfluss nicht bis in das Gewässer weiterleiten. Kollisionsgefahr mit Rotor und Mast / Scheuch- und Vertreibungswirkung Als anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen von WEA auf Vögel sind Scheuchwirkung, Meideverhalten und Vertreibungswirkungen sowie Unfälle durch Kollisionen als problematisch bekannt (DNR 2012). Auf Basis dieser Kriterien haben einige Bundesländer und die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der naturschutzrechtlichen Prüfung in Planungs- und Zulassungsverfahren im Sinne einer artbezogenen Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Im Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) sind verschiedene Arten bzw. Artengruppen genannt, für die entsprechend einzuhaltende Schutzabstände zu Brutstätten bzw. Reviermittelpunkten empfohlen werden. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag für den Bebauungsplan kommt zu dem Schluss, dass keine erhöhte Gefährdung für die in den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes aufgeführten Arten durch die Errichtung der geplanten WEAs besteht. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung der für das FFH-Gebiet gelisteten Amphibien-, Fisch-, Libellen- und Pflanzenarten (siehe Tabelle 2 und Tabelle 3) kann ausgeschlossen werden. 4.3 Ergebnis der Vorprüfung für das FFH-Gebiet Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze Die Vorprüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze führt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 50 der Gemeinde Bardowick die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigen. Eine vollständige FFH- Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 17

18 5 FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen Im Osten des Plangebietes liegt in ca m Entfernung ein Ausläufer des FFH-Gebietes Illmenau mit Nebenbächen (Nr ; Niedersachsen Landesinterne Nr. 71). Aufgrund der Lage der potenziell durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 durch die Gemeinde Bardowick ermöglichten WEA außerhalb der Schutzgebietsgrenzen stehen Erhaltungsziele, die sich auf die Erhaltung und Entwicklung der Biotope innerhalb der Schutzgebiete beziehen, nicht in Konflikt mit dem Vorhaben. Im Fokus der Prüfung steht dementsprechend ausschließlich eine mögliche Betroffenheit der Erhaltungsziele, die sich auf den Schutz von Vogel- und Fledermausarten und ihrer Lebensräume beziehen, da diese als WEA-sensibel bekannt sind. 5.1 Schutzwürdigkeit und Erhaltungsziele Standarddatenbogen Charakterisiert wird das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen als überwiegend naturnaher Fluss mit zahlreichen Nebenbächen, Feuchtwaldkomplexen mit Erlen-Eschenwäldern, Erlen-Bruchwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern u.a., außerdem Grünland, Hochstaudenfluren, Quellmooren und Sandheiden. Die Schutzwürdigkeit des Gebietes beruht laut Standarddatenbogen darauf, dass es ein naturnahes Fließgewässer mit dem größten Komplex von Erlen-Eschenwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern im Naturraum D 28 (Lüneburger Heide) ist und dient der Verbesserung der Repräsentanz von Meer- und Flussneunauge sowie dem Vorkommen weiterer Tierarten (z.b. Grüne Keiljungfer). Eine vollständige Auflistung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie ihrer Erhaltungszustände ist Tabelle 4 zu entnehmen. Im Standarddatenbogen gelistete Arten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie sowie weitere Arten gehen aus Tabelle 5 und Tabelle 6 hervor. Tabelle 4: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen Code Name Fläche (ha) Erhaltungszustand 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 7,65 B 3160 Dystrophe Seen und Teiche 3,31 B 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 170,00 C 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix 12,00 B 4030 Trockene europäische Heiden 116,00 A 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 4,00 A 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden 10,27 B 18

19 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 2,67 B 28,00 C 85,44 C 7110 Lebende Hochmoore 9,41 B 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 17,00 C 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 25,77 B 7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) 1,25 A 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 153,00 B 9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion) 0,80 B 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 62,00 B 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) [Stellario-Carpinetum] 156,00 B 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 107,00 B 91D0 Moorwälder 75,00 B 91E0 91F0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) 813,00 B 1,17 B A: hervorragend, B: gut, C: durchschnittlich/eingeschränkt (gemäß NLWKN 2014) 19

20 Tabelle 5: Artenliste nach Anh. II FFH-RL und Anh. IV Sch-RL sowie die wichtigsten Zugvogelarten Taxon Name Status Erh.- Zust. AMP Triturus cristatus [Kammmolch] r B FISH Aspius aspius [Rapfen] r C FISH Cobitis taenia [Steinbeißer] r C FISH Cottus gobio s.l. [Groppe] r C FISH Lampetra fluviatilis [Flußneunauge] r C FISH Lampetra planeri [Bachneunauge] r B FISH Petromyzon marinus [Meerneunauge] r C FISH Rhodeus sericeus amarus ( = Rhodeus amarus [Bitterling]) r C MAM Lutra lutra [Fischotter] u B MOL Margaritifera margaritifera [Flußperlmuschel] r C MOL Unio crassus [Gemeine Flußmuschel, Kleine Flußmuschel] r C ODON Ophiogomphus cecilia [Grüne Flußjungfer, Grüne Keiljungfer] r B r: resident, u: unbekannt, B: gut, C: durchschnittlich/eingeschränkt Tabelle 6: weitere Arten des FFH-Gebietes Illmenau mit Nebenbächen Taxon Name Status Grund PFLA Arnica montana [Arnika, Berg-Wohlverleih] r z PFLA Botrychium lunaria [Echte Mondraute] r z PFLA Dactylorhiza majalis ssp. majalis [Gewöhnliches Breitblättriges Knabenkraut] r z PFLA Dactylorhiza sphagnicola [Torfmoos-Knabenkraut] r z PFLA Equisetum pratense [Wiesen-Schachtelhalm] r z PFLA Gentiana pneumonanthe [Lungen-Enzian] r z PFLA Hypochaeris glabra [Kahles Ferkelkraut] r z PFLA Isolepis fluitans [Flutende Moorbinse] r z PFLA Lathyrus palustris [Sumpf-Platterbse] r z PFLA Misopates orontium [Gewöhnliches Acker-Löwenmaul] r z PFLA Pedicularis sylvatica [Wald-Läusekraut] r z PFLA Platanthera bifolia [Weiße Waldhyazinthe,Kuckucksbl.] r z PFLA Potamogeton gramineus [Grasartiges Laichkraut] r z 20

21 PFLA Primula vulgaris [Stengellose Schlüsselblume] r z PFLA Ranunculus arvensis [Acker-Hahnenfuß] r z PFLA Scorzonera humilis [Niedrige Schwarzwurzel] r z PFLA Teucrium scordium [Lauch-Gamander] r z r: resident z: Zielarten für das Management und die Unterschutzstellung Im Standarddatenbogen werden keine Vogelarten oder Vogellebensräume und keine Fledermäuse dokumentiert. Gefährdungen des Gebietes bestehen laut Standarddatenbogen durch die Stauwehre im Unterlauf, Gewässerausbau, Wassertransport, Eintrag von Nährstoffen und Feinsedimenten in die Fließgewässer, Fischteiche, teilweise intensive Grünlandnutzung sowie Aufforstung mit standortfremden Baumarten (z.b. Fichte, Hybridpappel). Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes wurden der Schutzverordnung des LSG des Landkreises Lüneburg entnommen. 1) Allgemeine Erhaltungsziele Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Fließgewässerkomplexes aus Ilmenau, Nebenbächen und Gräben mit flutender Wasservegetation, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und gewässerbegleitenden Gehölzbeständen mit herausragender Bedeutung als Lebensraum, insbesondere für wandernde Fische und Kleinfische sowie Fischotter und Bachmuschel auf Standorten mit hohem Grundwasserstand und zeitweiligen Überflutungen, Erhaltung und Entwicklung naturnaher Stillgewässer mit naturnahen Uferstrukturen und Verlandungsbereichen und einer artenreichen Wasservegetation, Schutz und Entwicklung naturnaher Waldkomplexe der Niederungen mit Erlen- Eschenwäldern, Erlenbruchwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern sowie bodensauren Eichenmischwäldern an den Talrändern, Erhaltung und Entwicklung artenreicher Grünlandbestände vorwiegend feuchter Standorte, Erhaltung und Entwicklung von Heiden und Wacholderbeständen, Erhaltung und Entwicklung als Lebensräume charakteristischer, z. T. streng geschützter Vogelarten (z.b. Weißstorch). 2) Spezielle Erhaltungsziele für die im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen des Anhanges I und Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie 2.1 Die Erhaltung und Förderung insbesondere a) des prioritären Lebensraumtypes (Anhang I FFH-Richtlinie) 91 E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 21

22 22 als naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder entlang der Ilmenau und ihrer Nebengewässer mit einem naturnahen Wasserhaushalt, standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Anteil an Alt- und Totholz, Höhlenbäumen sowie spezifischen Habitatstrukturen (Flutrinnen, Tümpel, Verlichtungen) einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, b) der übrigen Lebensraumtypen (Anhang I FFH-Richtlinie) 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions naturnahe Altarme und Stillgewässer mit klarem bis leicht getrübtem, gut nährstoffversorgtem Wasser sowie gut entwickelter Wasser- und Verlandungsvegetation einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion der Ilmenau sowie deren Nebenbäche als naturnahe Fließgewässer mit unverbauten Ufern, vielfältigen Sedimentstrukturen (in der Regel Wechsel zwischen feinsandigen, kiesigen und grobsteinigen Bereichen), guter Wasserqualität, natürlicher Dynamik des Abflussgeschehens, einem durchgängigen, unbegradigten Verlauf und zumindest abschnittsweise naturnahem Auwald- und Gehölzsaum sowie gut entwickelter flutender Wasservegetation an besonnten Stellen einschließlich der typischen Tier- und Pflanzenarten, 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe als artenreiche Hochstaudenfluren (einschließlich ihrer Vergesellschaftungen mit Röhrichten) an Gewässerufern und feuchten Waldrändern mit ihren typischen Tierund Pflanzenarten, 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur als naturnahe bzw. halbnatürliche, strukturreiche Eichenmischwälder auf nährstoffarmen Sandböden mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel, mit standortgerechten, ursprünglich im Naturraum heimischen Baumarten, einem hohen Tot- und Altholzanteil, Höhlenbäumen und vielgestaltigen Waldrändern einschließlich ihrer typischen Tier- und Pflanzenarten, kleinflächig an Talrändern der Fließgewässer, c) der Tierarten (Anhang II FFH-Richtlinie) Fischotter (Lutra lutra) als eine vitale, langfristige überlebensfähige Population im Ilmenausystem durch u.a. Sicherung und Entwicklung naturnaher Gewässer und Auen, strukturreichen Gewässerrandbereichen mit vielfältigen Deckungsmöglichkeiten, hohem Fischreichtum, störungsarmen Niederungsbereichen, bachbegleitenden Auenwäldern und Ufergehölzen sowie einer hohen Gewässergüte; Förderung der Wandermöglichkeit des Fischotters entlang der Fließgewässer (z.b. Bermen, Umfluter), Kammmolch (Triturus cristatus), in einer vitalen langfristig überlebensfähigen Population in Komplexen aus mehreren zusammenhängenden, unbeschatteten überwiegend fischfreien Stillgewässern oder

23 in einem mittelgroßen Einzelgewässer mit ausgedehnten Flachwasserzonen sowie submerser und emerser Vegetation. In geeigneten Landlebensräumen aus Brachen, Wäldern, extensivem Grünland und Hecken in Verbund zu weiteren Vorkommen, Meerneunauge mit relativ hoher Population u.a in der Ilmenau als bedeutendes Laich- und Aufenthaltsgewässer, Bachneunauge mit einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population im Unterlauf der Ilmenau und deren Zuflüssen); Laich- und Aufwuchshabitate mit vielfältigen Sedimentstrukturen und Unterwasservegetation (kiesige und sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung) sowie naturraumtypischer Fischbiozönose, Groppe mit einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population im durchgängigen, naturnahen, sauerstoffreichen und sommerkalten Gewässersystem der mit ihren Zuflüssen (Gewässergüte II oder besser) mit vielfältigen Sedimentstrukturen (kiesiges, steiniges Substrat), unverbauten Ufern und Verstecken unter Wurzeln, Steinen, Holz bzw. flutender Wasservegetation sowie naturraumtypischer Fischpopulation, Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) als eine vitale, langfristig überlebensfähige Population in der Ilmenau und ihren Zuflüssen, insbesondere mit stabiler Gewässersohle, einem Wechsel von sonnigen und beschatteten Abschnitten, variierender Fließgeschwindigkeit, hoher Wasserqualität (mindestens Gewässergüte II) als Lebensraum der Libellen-Larven sowie ungenutzten Gewässerrandstreifen, Bachmuschel (Unio crassus) als eine vitale, langfristig überlebensfähige Population in der naturnahen, strukturreichen, durchgängigen Ilmenau sowie ihren Zuflüssen mit stabiler, zum Teil steinigkiesiger Gewässersohle, hoher Wasserqualität (mindestens Gewässergüte II) sowie einer typischen Fischartenzusammensetzung in einer gebietstypischen Individuendichte. Relevanz für die Verträglichkeitsprüfung Gemäß dem Standarddatenbogen resultiert die Schutzwürdigkeit des Gebietes nicht aus dem Vorkommen von windkraftsensiblen Tierarten. In den Erhaltungszielen wird allerdings auf die Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen und ihrer typischen Arten abgestellt. Hier wird auch explizit eine Vogelart, der Weißstorch, als Beispiel genannt. Die potentielle Betroffenheit wird im Folgenden detaillierter untersucht. Das Eintreten von Verboten nach 44 BNatSchG wird im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan untersucht. 5.2 Beurteilung der von der Planung ausgehenden Wirkfaktoren Von der Windenergienutzung ausgehende Wirkfaktoren wurden einleitend zusammenfassend dargestellt. 23

24 Die Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes auf das FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen ergeben sich aus einer Gegenüberstellung der Wirkfaktoren des Vorhabens mit der spezifischen Empfindlichkeit der Erhaltungsziele. Als Wirkfaktoren werden alle mit dem Vorhaben verbundenen Einflüsse angesehen, die sich in bestimmter Weise auf ein Schutzgebiet und die Erhaltungsziele auswirken können. Für die Beurteilung der FFH-Verträglichkeit relevant sind daher v.a. diejenigen Faktoren, die auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden sowie Wasser Einfluss nehmen können. Dazu gehören die Wirkfaktoren Schall und Schattenwurf sowie Beleuchtung als störungsrelevante Faktoren (Errichtung und Betrieb), Bodenbeanspruchung durch Versiegelung (Bau bzw. Betrieb) sowie Kollisionsgefahr, Scheuch- und Vertreibungswirkung (Betrieb). Die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes werden im Folgenden dargestellt und in Hinblick auf die mögliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung beurteilt. Dabei beschränkt sich die Betrachtung auf diejenigen Wirkfaktoren, die aufgrund der Lage des Plangebietes außerhalb des FFH-Gebietes überhaupt auf dieses einwirken können. Schall Aufgrund der Entfernung von ca m zwischen dem Plangebiet und dem FFH-Gebiet Illmenau mit Nebenbächen wird durch den von WEA innerhalb des Gebietes ausgelösten Schall keine erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und seiner o.g. Erhaltungsziele erwartet. Bei einer Entfernung von m ergeben sich als Anhaltswert bei modernen WEA mit einem Schalldruckpegel von ca. 104 db(a) Beurteilungspegel von unter 35 db(a) (siehe Abbildung 3). Diese Werte liegen unterhalb der kritischen Beurteilungspegel, welche das Kieler Institut für Landschaftsökologie im Zusammenhang mit Straßenlärm für lärmempfindliche Brutvögel ermittelt hat (BMVBS 2010). Erst ab 47 db(a) kommt es demnach zu einer Abnahme der Eignung des Lebensraums für als sehr geräuschempfindlich geltende Vogelarten wie Wachtelkönig und Ziegenmelker, da dann Partnerfindung und die Wahrnehmung von Gefahren gestört werden. Bezüglich der Einwirkung durch Lärm ist somit keine Entwertung zu erwarten. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung der für das FFH-Gebiet gelisteten Arten (siehe Tabelle 2 und Tabelle 3) durch Schallimmissionen ist nicht zu erwarten. Periodischer Schattenwurf/Befeuerung In den zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen zur Beurteilung der Auswirkungen von WEA auf Natur und Landschaft (z.b. NMUEK 2016, NLT 2014) finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Befeuerung oder den periodischen Schattenwurf von WEA erhebliche Beeinträchtigungen von Arten oder Lebensräumen zu befürchten sind. Den Hinweisen des NLT-Papiers (2014) ist lediglich zu entnehmen, dass Vögel möglicherweise den Bereich des Schlagschattens scheuen, den der Rotor auf den Erdboden projiziert. Jedenfalls könne sich ein solches Verhalten als Reaktion auf Schattenbewegungen als überlebenswichtiges Verhalten bei solchen Arten herausgebildet haben, die mit Beutegreifern aus der Luft rechnen müssen. Die gemiedene Zone könne je nach Vogelart, Jahreszeit, Aktivität, Nahrungsangebot, Flächennutzung, Witterung, Anzahl der Vogelindividuen und Anlagengröße unterschiedlich groß sein. 24

25 Gemäß den Erläuterungen des LfU (2013) wird der Schattenwurf einer WEA in den von Schattenwurf überwiegend betroffenen Himmelsrichtungen Osten und Westen abhängig von ihrer Gesamthöhe ab etwa bis m immer diffuser und schließlich nicht mehr wahrgenommen. Die Schattenprognose für den geplanten Windpark zeigt, dass das FFH- Gebiet in einem Bereich liegt, in dem astronomisch ein Schattenwurf von unter 30 min täglich möglich ist (Abbildung 4). Hierbei wird allerdings davon ausgegangen, dass der Schattenwurf in diesem Bereich bereits stark diffus ist. Bei der genannten Vogelart, Weißstorch, handelt es sich darüber hinaus nicht um Vogelarten, die regelmäßig durch Greifvögel erbeutet wird. Eine evolutionäre Anpassung in Form von Flucht vor Schattenwurf ist daher unwahrscheinlich. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Illmenau mit Nebenbächen in Form einer Beeinträchtigung der im Standarddatenbogen gelisteten Arten sowie der in der LSG-Verordnung mit den Erhaltungszielen verbundenen Vogelart ist folglich nicht zu erwarten. Bodenversiegelung Der Wirkfaktor der Bodenversiegelung entfaltet sich ausschließlich auf die innerhalb des Sondergebietes gelegenen Flächen, die als WEA-Standorte in Frage kommen. Ein Verlust oder die Entwertung von Brut- und Nahrungshabitaten bzw. die Zerstörung von Biotopen/Lebensraumtypen durch Überbauung innerhalb des FFH-Gebietes werden durch die zu prüfende Planung nicht vorbereitet. Die Versiegelung kommt daher als Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und seiner Erhaltungsziele nicht in Frage. Auswirkungen auf die Wasserbilanz, z.b. durch verminderte Retentionsvermögen der Böden im Bereich der Anlagen-Fundamente innerhalb des Plangebietes und erhöhte Abflussmengen, die bachabwärts zu Hochwasserextremen führen können, sind nicht zu befürchten. Die Fläche der Fundamente der WEA ist in Relation zur Größe der Einzugsgebiete auch bei Starkregenereignissen vernachlässigbar. Zudem sind Fundamente punktförmige Versiegelungen, die den Oberflächenabfluss nicht bis in das Gewässer weiterleiten. Kollisionsgefahr mit Rotor und Mast / Scheuch- und Vertreibungswirkung Als anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen von WEA auf Vögel sind Scheuchwirkung, Meideverhalten und Vertreibungswirkungen sowie Unfälle durch Kollisionen als problematisch bekannt (DNR 2012). Auf Basis dieser Kriterien haben einige Bundesländer und die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW 2015) eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der naturschutzrechtlichen Prüfung in Planungs- und Zulassungsverfahren im Sinne einer artbezogenen Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Im Artenschutzleitfaden (NMUEK 2016) sind verschiedene Arten bzw. Artengruppen genannt, für die entsprechend einzuhaltende Schutzabstände zu Brutstätten bzw. Reviermittelpunkten empfohlen werden. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag zum Bebauungsplan kommt zu dem Schluss, dass keine erhöhte Gefährdung für die in den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes aufgeführten Arten durch die Errichtung der geplanten WEA besteht. Auch eine erhebliche Beeinträchtigung der für das FFH-Gebiet gelisteten Amphibien-, Fisch-, Libellen- und Pflanzenarten (siehe Tabelle 2 und Tabelle 3) kann ausgeschlossen werden. 25

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