Sechsstreifiger Ausbau der A 10 Nördlicher Berliner Ring Bereich km 188 bis km 193 Unbewirtschaftete Rastanlage

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1 Sechsstreifiger Ausbau der A 10 Nördlicher Berliner Ring Bereich km 188 bis km 193 Unbewirtschaftete Rastanlage Standortabwägung D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 1 von 13

2 Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung Vorbemerkungen Standortbeschreibung Standort 1: RA km 188,164 östlich Lindenhof Standort 2: RA km 190,544 westlich Karower Chaussee Standort 3: RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante Standort 3a: RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich Standort 4: RA km 193,320 östlich Abwägung Zusammenfassung Anlage: 1. Übersichtsskizze der Rastanlagenstandorte 2. Raumwiderstandskarte Land Berlin D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 2 von 13

3 1 Veranlassung Im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 10 nördlicher Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken Havelland (km 155,0) und Schwanebeck (km 195,8) werden die gemäß geltendem Technischen Regelwerk an Bundesautobahnen erforderlichen unbewirtschafteten Rastanlagen hergestellt. Grundlage für die Standortwahl der Rastanlagen bilden: - die Abstände zu den bestehenden und geplanten Rastanlagen auf den Autobahnen A 10, A 11 - die gemäß Rastanlagenkonzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) vom vorgesehenen Standorte für Rastanlagen - naturschutzfachliche und technische Untersuchungen zu den einzelnen Rastanlagenstandorten im Rahmen des Planungsprozesses - Abstimmungen zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin im Rahmen des Planungsprozesses. Im Planungsprozess wurde der Standort bei km 192,3 im Bereich des Kappgrabens untersucht und technisch beplant. Die Rastanlagen an diesem Standort sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. In den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren wurden weitere Standortvorschläge unterbreitet. Die vorliegende Abwägung soll die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen und Planungen zusammenfassen, die Standorte bewerten und den günstigsten Standort begründen. 2 Vorbemerkungen In den Richtlinien 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom über ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur werden Prinzipien des Verkehrssicherheitsmanagements formuliert. So heißt es in den Richtlinien unter (17): Eine ausreichende Zahl von Parkplätzen am Straßenrand ist nicht nur zur Vermeidung von Kriminalität, sondern auch für die Verkehrssicherheit von großer Bedeutung. Parkplätze ermöglichen es den Fahrern von Kraftfahrzeugen, rechtzeitig eine Ruhezeit einzulegen und die Reise anschließend mit voller Aufmerksamkeit fortzusetzen. Die Einrichtung einer ausreichenden Zahl sicherer Parkplätze sollte daher integraler Bestandteil des Sicherheitsmanagements für die Straßenverkehrsinfrastruktur sein. Das deutsche Technische Regelwerk die Richtlinien für Rastanlagen an Straßen (RR) 1981, die Vorläufige Hinweise zu den Richtlinien für Rastanlagen an Straßen bezüglich Autobahnrastanlagen (VHRR) 1999 und die Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (ERS) sieht die Anordnung von Rastanlagen im Abstand von 15 km bis 20 km auf beiden Seiten der Autobahn vor. Durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg wurde unter Berücksichtigung der bestehenden Rastanlagen und der Ausbauplanungen des Autobahnnetzes ein Rastanlagenkonzept für das Land Brandenburg erstellt, das mit Datum vom durch den damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestätigt wurde. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 3 von 13

4 Dieses Konzept beinhaltet ein Raster von bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Autobahnen, das den Ausbau bestehender und den Neubau von Rastanlagen vorsieht. Ziel dieses Konzepts war es, die im Technischen Regelwerk vorgegebenen Abstände von Rastanlagen umzusetzen. Bei der Bedarfsermittlung ist nicht allein auf das bestehende Netz der Rastanlagen abzustellen, sondern es sind auch die geplanten ergänzenden Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Deshalb wurden für die Standortwahl folgende Rastanlagen berücksichtigt: - Tank- und Rastanlage Seeberg A 10, km 12,3 - Rastanlagen Ladeburger Heide/Probstheide A 11, ca. km 11,0 - Tank- und Rastanlage Briesetal (geplant) A 10, ca. km 177,0 Weiterhin macht das Technische Regelwerk Vorgaben zu den Mindestabständen zwischen der Rastanlage und einem benachbarten Knotenpunkt, die nach der Art des folgenden Knotenpunktes bzw. nach der Art der folgenden Rastanlage bestimmt werden. Dieser Abstand wird dem Ende des jeweiligen Einfädelungsstreifens und dem Beginn des nachfolgenden Ausfädelungsstreifens gemessen. Vor Autobahnkreuzen und dreiecken beträgt dieser Abstand m bzw m. Vor Anschlussstellen und bewirtschafteten Rastanlagen beträgt der Abstand m. Bezogen auf die Beschilderung beträgt der Abstand m. Dieser Wert wird in der weiteren Untersuchung berücksichtigt. Eine Reduzierung des Abstande auf 600 m ist im Ausnahmefall möglich, wenn eine Doppelankündigung erfolgt. Die Alternativstandorte im näheren Umfeld werden unter Berücksichtigung der Belange - Abstände zu benachbarten Rastanlagen - Abstände zu Knotenpunkten - Ver- und Entsorgungsleitungen im Umfeld - Eingriffe in Natur und Landschaft - Abstände zur Bebauung - Aufwand für die technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) - zusätzliche Aufwendungen - entwässerungstechnische Restriktionen betrachtet. 3 Standortbeschreibung Um die Vergleichbarkeit der Standorte zu gewährleisten, wird an jedem Standort beidseitig der A 10 eine Anlage betrachtet, die der Planfeststellungsvariante entspricht. 3.1 Standort 1: RA km 188,164 östlich Lindenhof Der Standort befindet sich im Bereich unbebauter Flächen zwischen der unterführten B 109 (Schönerlinder Straße, km 187,173) und der überführten Hobrechtsfelder Chaussee (km 188,859). Die Ein- bzw. Ausfahrstreifen haben einen Abstand von ca. 570 m zum Ende des westlich anschließenden Autobahndreiecks Pankow. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 4 von 13

5 Der Standort befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Buch. Das LSG wurde mit folgenden Schutzzwecken ausgewiesen: - Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Bodenhaushalts, insbesondere der feuchten Bodenverhältnisse - Erhaltung des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit (Waldformationen des Bucher Altforstes, landwirtschaftlich genutzte, Weitläufigkeit vermittelnde Flächen und reich strukturierte ehemalige Rieselfelder Hobrechtsfelden). Die Anlage von baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet ist gemäß der Verordnung über das LSG verboten. Der Rastanlagenstandort befindet sich in einem Gebiet mit einem hohen Raumwiderstand. Insbesondere das Schutzgut Wasser hat eine hohe Bedeutung. Im Bereich der nördlichen Rastanlage werden Bodendenkmale begründet vermutet. Die südliche Anlage befindet sich innerhalb von für den sechsstreifigen Ausbau vorgesehenen Ausgleichsflächen, auf denen Wiederaufforstungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Der Abstand zu den Gewerbeanlagen südlich der A 10 beträgt ca. 320 m und der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung Lindenhof westlich der B 109 beträgt ca. 880 m. Die versorgungstechnische Erschließung der Anlagen wäre über das Gewerbegebiet südlich der A 10 möglich. Die Länge der zu errichtenden Ver- und Entsorgungsleitungen beträgt ca. 520 m. Das Bauwerk 88/19159 über den Lietzengraben muss für die Herstellung der östlichen Ein- und Ausfahrstreifen auf einer Länge von 6,00 m um 2 1,25 = 2,50 verbreitert werden. 3.2 Standort 2: RA km 190,544 westlich Karower Chaussee Der Standort befindet sich in der Nähe bebauter Flächen zwischen der überführten Bahnstrecke (BW 88Ü4 bei km 190,127) und der unterführten Karower Chaussee (BW 90/19163 bei km 190,930). Der Abstand zum AD Pankow im Westen beträgt ca m, der zum AD Schwanebeck im Osten ca m. Die Rastanlage auf der Nordseite liegt im Bereich einer 380 kv-freileitung. Der Standort befindet sich im Gebiet der Panke-Niederung und innerhalb des Naturparks Barnim. Der Untersuchungsbereich weist einen hohen Raumwiderstand auf. Insbesondere das Schutzgut Wasser hat eine hohe Bedeutung. Der Abstand der Autobahn zur benachbarten Wohnbebauung beträgt im Süden ca. 95 m (Wohnbebauung im Bereich Ballonplatz) und im Norden ca. 300 m bis zur Bebauung Friedrich- Richter-Straße. Bei Annahme einer Ver- und Entsorgung der Rastanlagen aus dem nächstliegenden Wohngebiet südlich der A 10 beträgt die Länge der Ver- und Entsorgungsleitungen ca. 200 m. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 5 von 13

6 Für den gewählten Standort ergibt sich die Notwendigkeit, das Bauwerk über die Panke auf einer Länge von 10 m um 2 1,25 = 2,50 für die Anlage der westlichen Ein- und Ausfahrstreifen zu verbreitern. Auf Grund der anstehenden, schlecht versickerfähigen Böden (Geschiebelehm/-mergel) ist eine Versickerung des Oberflächenwassers der Rastanlage nicht möglich. Das Oberflächenwasser muss einer Vorflut zugeführt werden. 3.3 Standort 3: RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante Der Standort befindet sich östlich der bebauten Flächen im Land Berlin auf vorhandenen Ackerflächen bei km 192,3. Für diesen Standort beträgt der Abstand zum AD Schwanebeck ca. 975 m, der zum AD Pankow ca m. Die Rastanlage auf der Südseite der A 10 wird von einer parallel zur A 10 verlaufenden 110 kv- Freileitung gequert. Der Standort befindet sich auf Ackerflächen und nicht im Bereich eines landschaftspflegerischen Schutzgebietes. Im Bereich des Rastanlagen-Standortes werden Bodendenkmale vermutet. Der Abstand zur benachbarten Bebauung beträgt ca. 220 m nördlich der A 10 (Kastanienweg) und ca. 350 m südlich der A 10 (Bebauung Siedlungsring). Die Länge der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Wasser- und Abwasseranschlüsse im Bereich der Karower Straße nördlich der A 10 beträgt ca. 410 m. Für den Energieanschluss im Bereich beträgt die Länge der herzustellenden Leitung ca. 650 m. Das Oberflächenwasser wird in das Rückhaltebecken bei km 192,0 eingeleitet. Die nördliche Anlage wird mit einem blickdicht bepflanzten Sichtschutzwall umgeben, der an die Lärmschutzwand der A 10 angeschlossen wird. 3.4 Standort 3a: RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich Für diesen Standort wird die nördliche Rastanlage gegenüber der Lösung der Planfeststellung bis westlich des BW 90Ü1 () verschoben. Die Rastanlage auf der Südseite der A 10 verbleibt am Standort bei km 192,339. Der Abstand der Ausfahrt der nördlichen Rastanlage zum östlich benachbarten AD Schwanebeck beträgt 650 m. Die verschobene Rastanlage wird von einer 380 kv-freileitung gequert. Der Standort befindet sich auf Ackerflächen mit geringem Raumwiderstand außerhalb von landschaftspflegerischen Schutzzonen. Der Abstand der verschobenen nördlichen Rastanlage zur Bebauung Kastanienweg beträgt ca. 620 m. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 6 von 13

7 Die Längen der Anschlüsse für die Wasser-/Abwasseranbindung betragen für beide Rastanlagen ca. 820 m bis in den Bereich Karower Straße nördlich der A 10 und ca. 280 m für den Energieanschluss im Bereich des es. Die Entwässerung erfolgt über das Rückhaltebecken bei km 192,0. Die nördliche Anlage wird mit einem blickdicht bepflanzten Sichtschutzwall umgeben, der an die Lärmschutzwand der A 10 angeschlossen wird. 3.5 Standort 4: RA km 193,320 östlich Der Standort befindet sich östlich des Überführungsbauwerks im Zuge des s (BW 90Ü1 bei km 192,939). Die östlichen Ein-/Ausfahrstreifen der Rastanlage schließen unmittelbar an das angrenzende AD Schwanebeck an. Der Standort befindet sich im Bereich von Ackerflächen mit geringem Raumwiderstand. Der Abstand zur benachbarten Wohnbebauung beträgt ca m nördlich der A 10 (Kastanienweg) und ca m zur Gewerbebebauung Bucher Weg südlich der A 10. Bei einer Ver- und Entsorgung für Wasser und Abwasser über die Anschlüsse im Bereich Karower Straße nördlich der A 10 beträgt die Länge der entsprechenden Leitungen ca m. Für den Energieanschluss im Bereich des es ist eine Leitungsverlegung von ca. 440 m Länge erforderlich. Die Entwässerung erfolgt über das Rückhaltebecken bei km 192,0. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 7 von 13

8 4 Abwägung In der nachstehenden Tabelle werden die Standorte gegeneinander abgewogen. Merkmal Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 3a Standort 4 RA km 188,164 östlich Lindenhof RA km 190,544 westlich Karower Chaussee RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich RA km 193,320 östlich Lindenberger Weg Abstand zu benachbarten Rastanlagen 1. A 10 km 12,3 (T+R Seeberg) 2. A 10 km 177 (T+R Briesetal geplant) 3. A 11 km 11,0 (PWC Ladeburger Heide) 1. 19,9 km 2. 11,2 km 3. 18,6 km 1. 17,6 km 2. 13,5 km 3. 16,3 km 1. 15,8 km 2. 15,3 km 3. 14,5 km 1. 16,4 km 2. 14,7 km 3. 15,1 km 1. 14,8 km 2. 16,3 km 3. 13,5 km Abstände zu Knotenpunkten AD Pankow: ~570 m Unterschreitung Mindestabstand von 600 m Wegweisung nicht gewährleistet erschwerte Orientierung im Knotenpunkt AD Schwanebeck: ~5.150 m AD Pankow: ~2.950 m AD Schwanebeck: ~2.750 m Einhaltung des Regelwertes von m AD Pankow: ~4.720 m AD Schwanebeck: ~975 m Unterschreitung des Regelwertes von m Einhaltung des Mindestwertes von 600 m AD Pankow: ~5.050 m AD Schwanebeck: ~650 m Unterschreitung des Regelwertes von m AD Pankow: ~5.720 m AD Schwanebeck: 0 m Unterschreitung Mindestabstand von 600 m Wegweisung nicht gewährleistet erschwerte Orientierung im komplexen Knotenpunkt Ver- und Entsorgungsleitungen im RA Nord liegt im Bereich RA Süd liegt unter RA Nord liegt unter D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 8 von 13

9 Merkmal Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 3a Standort 4 RA km 188,164 östlich Lindenhof RA km 190,544 westlich Karower Chaussee RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich RA km 193,320 östlich Lindenberger Weg Umfeld 380 kv-freileitung 110 kv-freileitung 380 kv-freileitung RA Süd liegt unter 110 kv-freileitung Eingriffe in Natur und Landschaft LSG Buch Bauverbot hoher Raumwiderstand bewertungsrelevantes Schutzgut: Wasser hoher Raumwiderstand bewertungsrelevantes Schutzgut: Wasser (Panke-Niederung) Naturpark Barnim geringer Raumwiderstand Ackerflächen Bodendenkmal geringer Raumwiderstand Ackerflächen teilweise Bodendenkmal geringer Raumwiderstand Ackerflächen Nordseite: Bodendenkmal Südseite: Eingriff in vorgesehene Aufforstungsfläche des sechsstreifigen Ausbaus Abstände zur Bebauung Süd: ~320 m zum Gewerbegebiet Süd: ~95 m zum Bereich Ballonplatz Süd: ~350 m zur Bebauung Siedlungsring Süd: ~350 m zur Bebauung Siedlungsring Nord: ~1.090 m zur Bebauung Kastanienweg Nord: ~880 m zu Lindenhof Nord: ~300 m zur Bebauung F.-Richter-Straße Nord: ~220 m zur Bebauung Kastanienweg Nord: ~620 m zur Bebauung Kastanienweg Süd: m zur Gewerbebebauung Bucher Weg Aufwand für die technische Er- TW, AW, E: ~520 m bis zum GG westlich der RA TW, AW, E: ~200 m zur Wohnbebauung südlich TW: ~410 m zu Anschluss im Bereich TW: ~820 m zu Anschluss im Bereich TW: ~1.470 m zu Anschluss im Bereich D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 9 von 13

10 Merkmal Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 3a Standort 4 RA km 188,164 östlich Lindenhof RA km 190,544 westlich Karower Chaussee RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich RA km 193,320 östlich Lindenberger Weg schließung (Verund Entsorgung) (TW-Trinkwasser AW-Abwasser E-Energie, Kosten brutto) und südlich der A 10 TW: = ,00 / AW: = ,00 E: = der A 10 TW: = ,00 / AW: = ,00 E: = 8.400,00 Karower Straße AW: ~410 m zu Anschluss im Bereich Karower Straße E: ~650 m im Bereich TW: = ,00 Karower Straße AW: ~820 m zu Anschluss im Bereich Karower Straße E: ~280 m im Bereich TW: = ,00 / Karower Straße AW: ~1.470 m zu Anschluss im Bereich Karower Straße E: ~440 m im Bereich TW: = ,00 / Gesamt: ,00 Gesamt: ,00 AW: = ,00 AW: = ,00 AW: = ,00 E: = ,00 E: = ,00 E: = ,00 Gesamt: ,00 Gesamt: ,00 Gesamt: ,00 zusätzliche Aufwendungen Verbreiterung des BW 88 (km 188,696) über den Lietzengraben um 2 1,25 6,00 = 15,00 15,00 m² 3.200,00 /m² =48.000,00 Verbreiterung des BW 89 (km 190,26) über die Panke um 2 1,25 10,00 = 25,00 25,00m² 3.200,00 /m² =80.000,00 D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 10 von 13

11 Merkmal Standort 1 Standort 2 Standort 3 Standort 3a Standort 4 RA km 188,164 östlich Lindenhof RA km 190,544 westlich Karower Chaussee RA km 192,33 Kappgraben Planfeststellungsvariante RA km 192,662 Kappgraben Nord westlich RA km 193,320 östlich Lindenberger Weg entwässerungstechnische Restriktionen LSG Buch : bodenentwässernde Maßnahmen verboten schwierige Vorflutverhältnisse keine ,50 = zusätzliche Aufwendungen für Entwässerung zum RRB , zusätzliche Aufwendungen für Entwässerung zum RRB D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 11 von 13

12 Der Abstand zu benachbarten Rastanlagen ist für alle Standortvarianten kein ausschlussrelevantes Entscheidungskriterium. Trotz der geringfügigen Abweichungen von den im Technischen Regelwerk vorgegebenen Abstandswerten sind alle Varianten möglich. Der Standort 1 unterschreitet den durch das Technische Regelwerk für die Wegweisung vorgegebenen Mindestabstand von 600 m zum benachbarten Autobahndreieck Pankow. Außerdem befindet sich dieser Standort im Landschaftsschutzgebiet Buch. In der Verordnung zum Schutz der Landschaft in Buch und über das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung im Bezirk Pankow von Berlin vom 23. Juni 2002 wird die Errichtung baulicher Anlagen aller Art verboten. Damit kann dieser Standort nicht realisiert werden. Der Standort 2 befindet sich in einem Bereich hohen Raumwiderstands, bei dem insbesondere das Schutzgut Wasser bewertungsrelevant ist, da sich in diesem Bereich das Fließgewässer Panke befindet. Weiterhin liegt der Standort im Naturpark Barnim. Somit ergibt sich auch für diesen Standort aus umweltfachlicher Sicht eine ungünstige Bewertung. Der Standort weist außerdem einen Abstand von lediglich 95 m zur benachbarten Wohnsiedlung südlich der A 10 auf und liegt damit im Vergleich aller Standortvarianten am dichtesten an einer vorhandenen Wohnbebauung. Die im Standortbereich anstehenden Böden erfordern eine Ableitung des Oberflächenwassers in eine Vorflut. Ob die Panke in diesem Fall überhaupt geeignet wäre, wurde nicht untersucht, wird aber wegen des o.g. explizit ausgewiesenen hoch bewerteten Schutzgutes Wasser in diesem Bereich in Frage gestellt. Aus den genannten Gründen ist eine Realisierung der Rastanlagen an diesem Standort abzulehnen. Für die Standorte 1 und 2 fallen zusätzliche Kosten für die Verbreiterung von Brückenbauwerken an. Die Standorte 3, 3a und 4 liegen im Bereich von Ackerflächen mit einem geringen Raumwiderstand und können aus umweltfachlicher Sicht etwa gleich bewertet werden. Die Standorte 3 und 3a sind aus technischer Sicht etwa gleich zu bewerten. Sie halten den Mindestwert für den Abstand von 600 m zu benachbarten Knotenpunkten ein. Die Einhaltung der immissionstechnischen Grenzwerte ist für beide Standorte gesichert. Die Kosten für die mediale Erschließung liegen für den Standort 3a im Vergleich mit dem Standort 3 um ca ,- höher. Der Standort 4 unterschreitet den durch das Technische Regelwerk für eine verständliche Wegweisung vorgegebenen Mindestabstand von 600 m zum Autobahndreieck Schwanebeck zu 100%. Dies stellt auch insbesondere wegen der Kompliziertheit des Autobahndreiecks Schwanebeck (Verknüpfung des Autobahndreiecks mit der bisherigen Anschlussstelle Berlin-Weißensee) ein Ausschlusskriterium dar. 5 Zusammenfassung Die durchgeführten Voruntersuchungen ergaben, dass aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit, dichter Bebauung und einer schwierigen Entwässerungssituation im Bereich von Berlin-Buch sowie wegen des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets Buch die Einordnung von unbewirtschafteten Rastanlagen im Bereich des Landes Berlin nicht möglich ist. Weiterhin ergaben die Untersuchungen, dass der Standort 4, östlich des es, auf Grund der nicht eingehaltenen Mindestabstände zum Autobahndreieck Schwanebeck nicht realisiert werden kann. D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 12 von 13

13 Die Standorte 3 und 3a zwischen der Landesgrenze Brandenburg/Berlin und dem Lindenberger Weg sind aus technischer und umweltplanerischer Sicht dem Grunde nach beide möglich, negativ bei Standort 3a zu bewerten ist die Lage unter einer 380 kv-freileitung. Aktiver Lärmschutz ist bei beiden Standorten zur Berücksichtigung der A 10 als Hauptemittent parallel zur A 10 erforderlich/ vorgesehen. In Würdigung der Nähe der Bebauung Neu Buch ist ein blickdicht bepflanzter, 3 m hoher Sichtschutzwall geplant. Da der in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte Standort (3) die wirtschaftlichere Lösung insbesondere wegen der günstigeren Lage zu den Ver- und Entsorgungsanschlusspunkten darstellt, wird dieser Standort als Vorzugsstandort favorisiert. Dipl.-Ing. Ralf Baumann D:\Baumann\Test\A10_Berichte_Präsentationen\RA_Kappgraben\RA_Kappgraben_Standortabwaegung_2011_05_16.docx Seite 13 von 13

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