Lärmminderungsplanung in München

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1 Lärmminderungsplanung in München Fachveranstaltung Laute Straßen - leise Politik? am Dieter Kemmather Referat für Gesundheit und Umwelt

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen und Ziele 2. Lärmkartierung 3. Lärmaktionsplan RGU-UW 12 Folie 2

3 1 Grundlagen und Ziele Lärm Lärm ist unerwünschter, störender Schall Beinträchtigung Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Minderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit Belästigung 70% der Bevölkerung fühlen sich häufig oder andauernd durch Lärm belästigt der überwiegende Teil der Bevölkerung empfindet Lärm als eine der größten Umweltbelastungen Gesundheitsgefährdung ab einer Dauerbelastung von etwa 65 db(a): Herzinfarktrisiko steigt an RGU-UW 12 Folie 3

4 1 Grundlagen und Ziele Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm Ein Übermaß an Schall - in Stärke und Dauer - kann nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen. Folgen: Veränderungen von Blutdruck Herzfrequenz anderen Kreislauffaktoren Mögliche Langzeitfolgen: Gehörschäden Änderungen biologischer Risikofaktoren (z. B. Blutfette, Blutzucker, Gerinnungsfaktoren) Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Arterienverkalkung Bluthochdruck Herzkrankheiten (einschließlich Herzinfarkt) Quelle: UBA, Lärmwirkungen RGU-UW 12 Folie 4

5 1 Grundlagen und Ziele Gesetzliche Grundlagen Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Umgebungslärmrichtlinie / 49 / EG Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in das BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingefügt: BImSchG 47a-f RGU-UW 12 Folie 5

6 1 Grundlagen und Ziele Anhaltswerte für die Aktionsplanung Anhaltswert zur Prüfung, ob für ein Gebiet ein Lärmaktionsplan aufzustellen ist: 70 db(a) für den LDEN und 60 db(a) für den LNight (gemäß Stadtratsbeschluss vom ) RGU-UW 12 Folie 6

7 2 Lärmkartierung Lärmkartierung Von der Landeshauptstadt München wurden Lärmkarten für den Straßenverkehr, den Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahn-Verkehr sowie Industrie- und Gewerbegelände erstellt. Die Lärmkarten für Schienenwege der Eisenbahn des Bundes wurden vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt. RGU-UW 12 Folie 7

8 2 Lärmkartierung Lärmkartierung - Inhalt In den Lärmkarten wird die Lärmsituation für die o.g. Lärmquellen graphisch dargestellt. Die Lärmkarten enthalten zudem eine Darstellung der Überschreitung von Anhaltswerten für die Lärmindizes LDEN und LNight sowie tabellarische Angaben über die geschätzte Anzahl der Menschen in Gebieten mit bestimmten Lärmbelastungen. RGU-UW 12 Folie 8

9 2 Lärmkartierung Lärmquellen Hauptstraßennetz Straßen ab DTV von ca Kfz/24h (ca. 620 km von 2800 km) Straßenbahnen und U-Bahnen gesamtes Straßenbahnnetz (ca. 68 km) oberirdisches U-Bahnnetz (ca. 12 km) Darstellung: Accon GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt München Gewerbeflächen 27 IVU-Anlagen (Gesamtfläche 2 km²) Übersichtsplan der Lärmquellen, die durch die LH München kartiert werden RGU-UW 12 Folie 9

10 2 Lärmkartierung Eingangsdaten für das Berechnungsmodell Straßenachsen als 3D-Polygone incl. Verkehrsdaten (DTV, Lkw-Anteil), zulässige Geschwindigkeit, Straßenoberfläche Tunnel Geländemodell Gebäude 3D mit Einwohnerzahlen Schallschutzwand RGU-UW 12 Folie 10

11 2 Lärmkartierung Ergebnis: Lärmkarte Straße LDEN Lärmberechnung: Accon GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 12 Folie 11

12 2 Lärmkartierung Anzahl der von Verkehrslärm belasteten Menschen in München Anzahl belasteter Menschen (nach VBEB) durch db(a) Straßenverkehr über bis Summe RGU-UW 12 Folie 12 LDEN LNight Schienenverkehr (Tram und U-Bahn) LDEN LNight

13 Lärmaktionsplan Lärmaktionsplan enthält Ziele Strategien Maßnahmen zur Lärmminderung Lärmaktionsplanung bedeutet: Schutz der Gesundheit Steigerung der Wohnqualität (und damit auch des Immobilienwerts) Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien RGU-UW 12 Folie 13

14 Lärmaktionsplan - Aufbau Analyse vorhandener Planungen und Schallschutzmaßnahmen Analyse der Lärm- und Konfliktsituation - Lärmanalysen, Konfliktanalysen - Betroffenenanalysen - Ermittlung der Untersuchungsgebiete - Ermittlung von ruhigen Gebieten Maßnahmenplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Gesamtkonzept Wirkungsanalysen (Kosten-Nutzen-Analysen) AKTIONSPLAN RGU-UW 12 Folie 14 - Maßnahmen - Aussagen zu Wirkamkeit, Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen

15 Mögliche Lärmminderungsmaßnahmen Verkehrsplanung - Verkehrslenkung / Verkehrsmanagement - Förderung ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr Bauleitplanung - Nutzung von Eigenabschirmung bei Neuplanungen / Raumorientierung Verordnungsrechtliche Maßnahmen - Reduzierung der zul. Höchstgeschwindigkeit Maßnahmen auf dem Weg der Schallausbreitung - aktive Schallschutzmaßnahmen (z.b. Schallschutzwand) - passive Maßnahmen (z.b. Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) Maßnahmen an der Quelle - lärmarme Fahrzeuge (Motorgeräusche, Reifenrollgeräusche) - lärmmindernder Fahrbahnbelag / lärmarme Gleise (Rasengleis) wirtschaftliche Anreize - Förderprogramme zur Verbesserung der Wohnqualität RGU-UW 12 Folie 15

16 In München umgesetzte Maßnahmen Beispiele für vor Inkrafttreten der EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzte Maßnahmen: - Verkehrsbeschränkung / Verkehrsmanagement / Verkehrssteuerung - Förderung des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs - ÖPNV-Beschleunigung - Tempo-30-Zonen - Tunnelbau - Lärmschutzwände - Lärmmindernde Fahrbahnbeläge - Lärmreduzierung bei der Trambahn und U-Bahn RGU-UW 12 Folie 16

17 In München umgesetzte Maßnahmen Beispiel Lärmmindernde Fahrbahnbeläge Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden in München in folgenden Straßenabschnitten lärmmindernde Fahrbahnbeläge eingebaut: - Chiemgaustraße zwischen Pfälzer-Wald-Str. und Rosenheimer Straße - Fürstenrieder Straße zwischen Waldfriedhofstraße und BAB A 96 - Moosacher Straße zwischen Riesenfeld- und Lerchenauer Straße - Wasserburger Landstraße zwischen Friedenspromenade und Stadtgrenze - Landsberger Straße zwischen Am Knie und Lohensteinstraße - Landsberger Straße zwischen Fürstenrieder Straße und Elsenheimerstraße - Orleansstraße zwischen Rosenheimer Straße und Orleansplatz - Leopoldstraße zwischen Schenkendorfstraße und Schmalkaldener Straße RGU-UW 12 Folie 17

18 Lärmanalyse, Konfliktanalyse - Konfliktplan Darstellung: Accon GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt RGU-UW 12 Folie 18

19 Ermittlung der Untersuchungsgebiete In München werden in weiten Bereichen die maßgebenden Anhaltswerte überschritten. Es ist erforderlich, die Belastungsschwerpunkte zu erfassen und Untersuchungsgebiete herauszuarbeiten, für die prioritär Lärmminderungsmaßnahmen untersucht werden. Haupt-Kriterien für die Festlegung von Untersuchungsgebieten Höhe des Lärmpegels Anzahl der betroffenen Einwohner RGU-UW 12 Folie 19

20 RGU-UW 12 Folie 20

21 Maßnahmenplanung im Rahmen des Lärmaktionsplans Ziel: Ausarbeitung von A) stadtweiten langfristigen Strategien und B) kleinräumigen Maßnahmen für die Untersuchungsgebiete Schritte: 1) Ausarbeitung eines ersten Maßnahmenkatalogs durch einen stadtinternen Arbeitskreis 2) Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit (2010) 3) Entwurf Lärmaktionsplan (Stadtratsbeschluss ) 4) Auslegung des Entwurfs, zweite Beteiligung der Öffentlichkeit 5) Lärmaktionsplan Endfassung (Stadtratsbeschluss ) RGU-UW 12 Folie 21

22 A) Langfristige Strategien - Übersicht Maßnahme A) Verkehrsverflüssigung Grüne Welle Maßnahme B) Umweltorientierte Verkehrssteuerung Maßnahme C) Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs auf den Münchner Autobahnring A 99 Maßnahme D) Wirtschaftsverkehr Maßnahme E) Handlungsprogramm Mittlerer Ring Maßnahme F) Mobilitätsmanagement Maßnahme G) Parkraummanagement Maßnahme H) Förderung des allgemeinen ÖPNV Maßnahme I) Maßnahmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Maßnahme J) Ausbau Park and Ride (P+R), Bike and Ride (B+R) Maßnahme K) Förderung Fahrradverkehr Maßnahme L) Nahmobilität RGU-UW 12 Folie 22

23 B) Kleinräumige Maßnahmen Der Entwurf des Lärmaktionsplans sah Maßnahmen vor wie - Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen - Überprüfung der Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten Streckenabschnitten - Maßnahmen am Fahrweg der Straßenbahn - Schallschutzfenster Diese Vorschläge wurden grundsätzlich durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München in den Lärmaktionsplans übernommen. Nicht vom Stadtrat übernommen wurde jedoch der Vorschlag, zu überprüfen, ob Tempo 30 auf einzelnen Streckenabschnitten eingeführt werden kann. RGU-UW 12 Folie 23

24 RGU-UW 12 Folie 24

25 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge Die Gesamtemission eines vorbeifahrenden Fahrzeugs setzt sich zusammen aus Rollgeräusch (Reifen-Fahrbahngeräusch) und Antriebsgeräusch (Motorgeräusch) RGU-UW 12 Folie 25

26 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge Die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche - Hohlraumgehalt, Oberflächengestalt, Rauhigkeit hat einen wesentlichen Einfluss auf das Reifen-Fahrbahngeräusch. Lärmarme Asphaltbeläge: - offenporige Asphaltbeläge - Asphaltbeläge mit einem geringeren Größtkorndurchmesser. Vorteile: (deutliche) Pegelminderung bei Geschwindigkeiten ca. > 40 km/h kein Eingriff ins Ortsbild Nachteile: innerorts wenig Erfahrungen in der praktischen Anwendung (schalltechnische Eigenschaften / technische Haltbarkeit) zu kurze freie Fahrstrecken sind ungeeignet für den Einbau von lärmmindernden Belägen RGU-UW 12 Folie 26

27 Tempo 30 (als Maßnahme nicht im Münchener LAP enthalten) Durch eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h vermindert sich - der Mittelungspegel (für alle KfZ) um ca. - der Vorbeifahrtpegel (eines Lkw) um Vorbeifahrtpegel Lkw: 50 km/h 30 km/h Mittelungspegel: 50 km/h (alle Kfz) 30 km/h (alle Kfz) RGU-UW 12 Folie db(a) 6,1 db(a)

28 Straßenbahn Maßnahmen am Fahrweg der Straßenbahn: Reduzierung von Erschütterungen und sekundärem Luftschall durch die Verwendung von Masse-Feder-Systemen Lärmminderung durch den Ersatz von Schottergleisen durch Rasengleise Reduzierung des Kurvenquietschens durch den Einsatz von Spurkranzschmierung und stationären Schmieranlagen im Bereich enger Kurvenradien Im Bereich Müller- / Fraunhoferstraße (Untersuchungsgebeit A_14 des LAP) wurden - Maßnahmen zur Verringerung des Kurvenquietschens sowie - Maßnahmen zur Verringerung von störenden Geräuschen beim Überfahren der Weichen- und Kreuzungsanlage bereits durch die SWM / MVG umgesetzt. RGU-UW 12 Folie 28

29 Schallschutzfenster Warum Schallschutzfenster? Wohnbedürfnisse tagsüber: - ungestört Kommunizieren - ungestört Radio hören nachts: - störungsfreier Schlaf Beeinträchtigung und Belästigung Straßen- oder Schienenverkehrslärm Gewerbelärm Nachbarschaftslärm Abhilfe Lärmminderung an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Schallschutzfenster RGU-UW 12 Folie 29

30 Nutzen eines Schallschutzfensters ruhiges und gesundheitsverträgliches Wohnen auch an verkehrsreichen Straßen mögliche Nachteile Fenster muss geschlossen bleiben raumklimatische Nachteile (Frischluftmangel, Schimmel) Einbau von Lüftungseinrichtungen erforderlich im Falle zu hoher Schalldämmung: - Isolationsgefühl - verstärkte Hörbarkeit von Geräuschen aus Nachbarwohnungen RGU-UW 12 Folie 30

31 Grundlagen und Wirkung von Schallschutzfenstern Schalldämmung der Fenster (altes Fenster ca. 25 db) ist um ein vielfaches geringer als das einer Außenwand (55 db) Das Fenster ist entscheidend beim Schutz gegen Außenlärm Die Schalldämmung des Fensters hängt insbesondere ab - von der Scheibendicke - vom Scheibenabstand (bei Mehrfachverglasungen) - von der Fugendichtigkeit von Rahmen zu Mauerwerk - von der Fugendichtigkeit zwischen Flügel und Rahmen - Die Schalldämmung wird daneben beeinflusst durch - die Frequenz des einfallenden Schalls - den Schalleinfallswinkel RGU-UW 12 Folie 31

32 Städtisches Schallschutzfensterprogramm Förderung des Einbaus von Schallschutzfenstern in ausgewählten Bereichen RGU-UW 12 Folie 32 Förderhöchstbetrag: Euro je Wohnung Insgesamt stehen bis Euro zur Verfügung ( Euro pro Jahr) Das Schallschutzfensterprogramm ist Teil der Lärmminderungsplanung der Landeshauptstadt München und deshalb zunächst örtlich beschränkt. Es wird bevorzugt in den Untersuchungsgebieten des Lärmaktionsplans eingesetzt. Ob sich ihr Wohngebäude in einem für das SSFP förderfähigen Bereich befindet, kann im Internet unter überprüft werden.

33 Antrag und Zuschuss Der Antrag auf finanzielle Förderung muss vor Beauftragung der Arbeiten gestellt und bewilligt worden sein. Antrags- und zuschussberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen / Gebäudeeigentümer Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, jedoch nicht mehr als Euro je Wohnung. Bei den Höchstwerten sind der Aus- und der Einbau (einschließlich der anfallenden Versiegelung), DämmMaßnahmen an Rollladenkästen, der mögliche Einbau von Schalldämmlüftern sowie alle sonstigen Nebenkosten berücksichtigt. RGU-UW 12 Folie 33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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