Fragenkomplex. Hauptzollamt Gießen. AUSFÜLLHILFE zum Fragenkatalog zur Selbstbewertung. (Anlage zum Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats C)

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1 Hauptzollamt Gießen AUSFÜLLHILFE zum Fragenkatalog zur Selbstbewertung (Anlage zum Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats C) Fragenkomplex Nr. Frage Hinweise 1. Informationen über das Unternehmen 1.1 Allgemeine Angaben über das Unternehmen Benennen Sie bitte Name, Sitz und Rechtsform des antragstellenden Unternehmens Benennen Sie, soweit für die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens zutreffend, a) die Haupteigentümer / -anteilseigner mit Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beteiligungsanteil, b) die Vorstandsmitglieder oder geschäftsführende Personen mit Vorname, Name und Geburtsdatum und Verweis auf Antragsformular Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats. Verweis auf Handelsregister-Eintrag (HRA und HRB). c) die Mitglieder von Beiräten und Aufsichtsräten mit Vorname, Name und Geburtsdatum Beschreiben Sie kurz Ihre wirtschaftliche Tätigkeit und benennen Sie Ihre Stellung in der internationalen Lieferkette (Hersteller, Ausführer, Spediteur, Inhaber eines Zolllagers, Frachtführer, Einführer; Kombinationen sind möglich) Benennen Sie (mit Anschrift) und geben Sie eine kurze Beschreibung der dort ausgeübten Tätigkeiten: a) die einzelnen Standorte Ihres Unternehmens sowie die Anzahl der Beschäftigten in jeder Abteilung (ggf. eine Circa-Angabe) und, Z.B. Hersteller, Ausführer oder Frachtführer oder auch Kombination aus zwei oder mehreren. Detaillierungsgrad abhängig von Größe und Komplexität des Unternehmens. Z.B. Abgabe eines Organigramms unter Ergänzung der Anzahl der jeweils beschäftigten Personen. b) die Standorte, an denen ein Dritter ausgelagerte Tätigkeiten für Ihr Unternehmen ausführt Beschreiben Sie die interne Organisationsstruktur Ihres Unternehmens sowie die Aufgaben/Zuständigkeiten jeder Abteilung Benennen Sie die wichtigsten Führungskräfte (Geschäftsführende Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen, Leiter/in der Buchhaltung, Leiter/in der Zollabteilung usw.) des Unternehmens und beschreiben Sie die diesbezüglichen Vertretungsregelungen. Detaillierungsgrad abhängig von Größe und Komplexität des Unternehmens. Z.B. Abgabe eines Organigramms unter Ergänzung der Anzahl der jeweils beschäftigten Personen. Angabe von Vor- und Nachnahmen, Geburtsdatum

2 1.2 Geschäftsvolumen Benennen Sie den jährlichen a) Umsatz b) Gewinn/Verlust Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren Geben Sie für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr das a) Einfuhrvolumen (Menge und Wert in ) aus Drittländern, b) Ausfuhrvolumen (Menge und Wert in ) in Drittländer. Die Angaben werden von den Hauptzollämtern vertraulich behandelt (Steuergeheimnis 30 AO). Möglich ist die Einreichung eines Wirtschaftsprüfungsberichts oder eines Briefs mit entsprechenden Angaben vom Steuerberater. Sollten hinsichtlich der Volumina der kommenden Geschäftsjahre keine geschätzten Erkenntnisse vorliegen, ist die Angabe keine Erkenntnisse, Erwartung leicht steigend oder Erwartung konstant möglich. c) Volumen (Menge und Wert in ) der Einlagerungen in und Auslagerungen aus einem Zoll- oder Steuerlager (soweit vorhanden) an. Schätzen Sie für die nächsten beiden Geschäftsjahre das jeweilige, voraussichtliche Volumen (sofern diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen) Kaufen Sie Waren von bzw. liefern Sie Waren an Unternehmen, die mit Ihnen verbunden sind (vgl. Artikel 143 ZK-DVO)? Wenn ja, an welche bzw. von welchen Unternehmen? 1.3 Angaben zu Zollangelegenheiten Benennen Sie die in Ihrer Organisation für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen oder die Personen, die Zollangelegenheiten bearbeiten (z.b. Zollsachbearbeiter/innen, Leiter/in der Zollabteilung) mit Angabe des Vornamens, Namens, Geburtsdatums, der Stellung in der Organisation sowie des Kenntnisstands in Bezug auf Zollfachwissen (z.b. Art und Umfang der Ausbildung, Berufserfahrung; Teilnahme an Schulungsveranstaltungen) und/oder in allgemeinen Geschäftsangelegenheiten (z.b. kaufmännische Ausbildung) Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Nehmen Sie Ihre Zollangelegenheiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung wahr? Informationen zur Verbundenheit finden Sie unter *) Link 1 auf Seite 6; Die Verbundenheit ist von Interesse, da sie Einfluss auf die Preisgestaltung bei Lieferungen zwischen Verbundpartnern haben kann. Es muss unbedingt jemand in der Firma für das Thema Zoll zuständig sein (bei kleinen Firmen möglicherweise in Personalunion mit anderen Themen). Detaillierte Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) sind wegen der eindeutigen Identifizierung der entsprechenden Personen von Bedeutung. Länge der Tätigkeit einer Person im Zollbereich ist nicht ausschlaggebend, wichtig ist vielmehr die Qualifikation (z.b. durch entsprechende Ausbildung oder Schulungen) Das Seminarprogramm der IHK Kassel zu außenwirtschaftlichen Themen finden Sie unter **) Link 2 auf Seite 6. Vertretungsverhältnis finden Sie unter ***) Link 3 auf Seite 6. Bei direkter Vertretung sind Zustimmungserklärungen notwendig und dem Fragebogen beizulegen. b) Lassen Sie sich in Zollangelegenheiten vertreten, wenn ja, durch wen und wie (direkt oder indirekt)? c) Vertreten Sie andere Personen in Zollangelegenheiten? Wenn ja, wen und wie (direkt oder indirekt)? (Geben Sie hier die wesentlichen Firmen an) Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Beschreiben Sie Ihr Vorgehen zur Anlage, Änderung und Aufbewahrung von zollrelevanten Stammdaten (z.b. Codenummern, Zollsätze, Umsatzsteuersätze, Verbrauchsteuersätze, Artikelnummern, Lieferantenund Kundenstamm) und Bemessungsgrundlagen (z.b. Zollwert). b) Welche Hilfsmittel (z.b. EDV, Schulungsunterlagen, verbindliche Zolltarifauskünfte) gibt es hierzu? Beschreibung der Vorgehensweise z.b. in Form einer Arbeitsanweisung zu der Thematik. Bei einer kleinen Firma könnte die Grundlage der Stammdatenverwaltung z.b. auch in Form einer Excel-Tabelle geführt werden. Z.B. Dateneingabe und -pflege durch Einkauf. Das Produkt wird in der Artikelkarte des Buchführungssystems mit Produktinformation, Artikelnummer, Lieferant, Ursprungsland, Zollsatz und Warennummer eingegeben Legen Sie eine Warenaufstellung der von Ihnen hauptsächlich ein- und ausgeführten Waren vor. Vorlage einer Warenaufstellung als Excel-Liste mit den erforderliche Angaben 2

3 1.3.5 a) Geben Sie für den Einfuhrbereich Codenummern, Abgabensätze (Zoll, EUSt, ggf. Verbrauchsteuern), Antidumpingzoll oder Abgabensatz bei Marktordnungswaren einschließlich Lizenz- und Genehmigungspflichten mit an. b) Geben Sie für den Ausfuhrbereich Warennummern einschließlich Lizenz- und Genehmigungspflichten mit an. Geben Sie einen Überblick über den präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung der eingeführten Waren. Welche internen Maßnahmen haben Sie getroffen, um sich zu vergewissern, dass das Ursprungsland der von Ihnen eingeführten Waren zutreffend angegeben ist? Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise bei der Ausstellung von Präferenz- und Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr. Erster Absatz: Die Frage bezieht sich auf die Wareneinfuhr. Der Aspekt der nicht-präferenziellen Ursprungsermittlung ist insbesondere in den Fällen relevant, wenn eine Firma Textilien und Stahlerzeugnisse einführt, da diese teilweise noch unter Einfuhrüberwachung stehen (z.b. Notwendigkeit der Vorlage von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr von Baumwoll- T-Shirts). Sofern zutreffend sollte beschrieben werden, wie Lieferantenerklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1., EUR.Med) eingeholt, geprüft und archiviert werden. Der Überblick über den jeweiligen Ursprung der Waren kann beispielsweise in Form einer Excel- Tabelle gegeben werden oder in der Warenaufstellung zu Frage enthalten sein. Zweiter Absatz: An dieser Stelle könnte beispielsweise eine Arbeitsund Organisationsanweisung eingereicht werden, welche die Ausstellung und Archivierung von Präferenz und Ursprungsnachweisen (z.b. Ursprungszeugnissen) beschreibt. Eine Firma, die Produkte herstellt, sollte hier den Prozess der Präferenzkalkulation darstellen. Eine Firma, welche Handel mit präferenziellen Ursprungserzeugnissen betreibt, sollte die Verknüpfung zwischen den eingeholten und ausgestellten Präferenznachweisen erläutern, z.b. durch Arbeits- und Organisationsanweisung zur Bewilligung Ermächtigter Ausführer. 2 Bisherige Einhaltung der Zollvorschriften 2.1 Beantworten Sie bitte folgende Fragen a) Wie viele Zollanmeldungen, getrennt nach Ein- und Ausfuhr wurden in den vergangenen drei Geschäftsoder Kalenderjahren jährlich eingereicht? b) Sind in den kommenden Jahren wesentliche Änderungen der Fallzahlen zu erwarten? c) Bei welchen Zollstellen haben Sie überwiegend abfertigen lassen? Punkt b.) Sollten hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, empfiehlt sich die Angabe keine Erkenntnisse. Punkt c.) Hier sind sowohl Ausfuhr- als auch Ausgangzollstellen anzugeben. Diese Angabe soll dem Hauptzollamt ermöglichen, gegebenenfalls zu den entsprechenden Zollämtern Kontakt aufnehmen zu können. Es ist nicht notwendig, Zollstellen anzugeben, über die nur in Einzelfällen abgewickelt wird. d) Welche Vertreter in Zollangelegenheiten waren hierbei beteiligt? (vgl ) 2.2 Wurden in den vergangenen drei Jahren zollrechtliche Vereinfachungen/Bewilligungen abgelehnt, widerrufen bzw. ausgesetzt? Wenn ja, welche und warum? 2.3 Haben Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen für die Meldung von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten an die betreffenden Behörden eingeführt und hierzu entsprechende Kontaktpersonen benannt? Beschreiben Sie das Verfahren und benennen Sie eine Angabe der Vor- und Nachnamen mit Stellung der Person im Unternehmen und Angabe der Erreichbarkeit. 3

4 Kontaktperson für Zollangelegenheiten. 3 Buchführungs- und Logistiksystem 3.1 Prüfpfad Verfügt Ihre Buchhaltung über einen Prüfpfad, der es den Zollbehörden ermöglicht, jede Eintragung bis zu ihrer Quelle zurückzuverfolgen, um deren Richtigkeit zu überprüfen? Beschreiben Sie, durch welche Referenzmerkmale diese Verbindungen ermöglicht werden. Der Prüfpfad stellt die vollständige und kurzfristige Nachvollziehbarkeit von zollrelevanten Vorgängen im Buchführungssystem anhand von Verbindungen zwischen Warenbewegungen, Datenerfassung und Buchungsbelegen dar. Diese Verbindungen werden durch Referenzmerkmale ermöglicht. Sie können sowohl elektronisch als auch manuell sein. Sofern Ihr Unternehmen bisher nicht über einen derartigen Prüfpfad verfügt, beschreiben Sie, wie Sie sicherstellen, dass Zollkontrollen im Buchführungssystem erleichtert werden. 3.2 Buchführungssystem Benennen Sie die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen verwendeten Buchführungssysteme. Geben Sie jeweils mit an, ob es sich dabei um eine Standardsoftware, eine speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Anwendungssoftware oder um eine manuelle Buchführung handelt: a) Finanzbuchhaltung b) Einkauf / Verkauf c) Material- oder Warenwirtschaft An dieser Stelle muss die Verknüpfung der MRN (Movement Reference Number = Nr. auf dem Ausfuhrbegleitdokument oben rechts) mit der internen Referenznummer dargestellt werden. Die interne Referenznummer kann z.b. eine Rechnungs-, Lieferschein- oder Auftragsnummer sein. Der Typ der Referenznummer sollte für alle Sendungen der gleiche sein (nicht z.b. für Sammellieferungen die Rechnungsnummer und für Ersatzteillieferungen die Lieferscheinnummer). Durch die Sicherstellung dieses Prüfpfades bzw. dieser Referenzierung soll sichergestellt werden, dass sich ein potenzieller Zoll- oder Außenwirtschaftsprüfer gezielt und ohne große Recherchen ganz bestimmte Ausfuhrvorgänge nachvollziehen kann. Sollte es sich um EDV-Systeme handeln, die vom Zoll zertifiziert sind, ist die Angabe entbehrlich. Zutreffend für folgende EDV Systeme: - SAP (R/3), - DATEV, - Oracle (Business Suite), - People Soft, - Sage (Office Line und Classic Line), - Microsoft (Microsoft Dynamics AX und Dynamics NAV, - Lexware, - BAAN. d) Logistik e) Zollabwicklung (z.b. Anschreibungen zum Zolllager, Abrechnung der aktiven Veredelung, Abwicklung des Ausfuhrverfahrens). Wie stellen Sie sicher, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme bzw. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden? Gibt es in den EDV-Systemen eine Trennung der Funktionen Entwicklung, Test und Betrieb? Durch die Trennung wird sichergestellt, dass keine Entwicklungs- und Testdaten in die Betriebsdaten einfließen Wurden Anwendungen an externe Unternehmen ausgelagert? Wenn ja, a) benennen Sie jeweils die ausgelagerten Anwendungen des Buchführungssystems. Hier bietet sich möglicherweise ein Verweis auf die Frage an, verschiedene Softwaresysteme sind hinsichtlich der Buchführungsgrundsätze zertifiziert (z.b. SAP oder auch Bericht des Steuerprüfers). Einige EDV-System erlauben die parallele Benutzung von Produktiv- und Testsystemen. Dabei bildet das Produktivsystem die reale Geschäftsabwicklung ab, während das Testsystem lediglich eine Kopie des Produktivsystems darstellt, in dem u. a. EDV Anpassungen getestet werden. Sollte dies in Ihrem Unternehmen der Fall sein, muss sichergestellt werden, dass keine Verwechslung/ Vermischung der Systeme stattfindet. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Zugriffsrechte geregelt werden. Als Antwort auf diese Frage kann unter Umständen ein einfaches Ja oder Nein genügen. Zu Punkt a.) Z.B. bei Auslagerung an Steuerberater. Zu Punkt b.) Z.B. vertragliche Festlegung, schriftliche Erklärung. b) wie ist sichergestellt, dass hinsichtlich der ausgelagerten Anwendungen die Ordnungsvorschriften und Aufbewahrungsregelungen eingehalten werden? c) an welches Unternehmen wurden die Anwendungen 4

5 3.2.5 übertragen? d) haben Dritte den Status eines AEO und wenn ja, welches AEO-Zertifikat? Beschreiben Sie, wie in den Bereichen Material- oder Warenwirtschaft und Logistik Nichtgemeinschaftswaren bzw. Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Gemeinschaftswaren bzw. nicht überwachungspflichtigen Waren unterschieden werden. 3.3 Interne Kontrollsysteme Beschreiben Sie kurz die betriebsinternen Richtlinien zum internen Kontrollsystem (Maßnahmen wie: Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterschulungen, Kontrollvorgaben zur Aufdeckung von Arbeitsfehlern, Vier- Augen- Prinzip), die in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Einkauf, Verkauf, Produktion, Material- oder Warenwirtschaft und Logistik beachtet werden müssen. Wie erfolgt jeweils die Aktualisierung? Ist der Produktionsbereich klar vom Einkaufs-, Verkaufs- und Verwaltungsbereich in den Abläufen und Verantwortlichkeiten getrennt? Wer erstellt Kalkulationen bzw. Neukalkulationen? 3.4 Materialfluss Beschreiben Sie die Erfassung (körperlich und in der EDV) des Materialflusses vom Wareneingang über die Lagerung bis hin zur Fertigung und zum Versand. Wer nimmt hier wann entsprechende Aufzeichnungen vor? Wie und wie oft werden Mengen und Bestände erfasst und wie wird mit Mengendifferenzen verfahren (z.b. Bestandsaufnahmen und Inventur)? 3.5 Zollförmlichkeiten a) Beschreiben Sie das Verfahren zur Erstellung der Zollanmeldungen/Begleitdokumente und der zollrechtlichen Anschreibungen bzw. Aufzeichnungen. b) Welche internen Kontrollmaßnahmen sind hierbei vorgesehen? c) Welche Kontrollmaßnahmen erfolgen im Falle der Vertretung durch Dritte? Handeln Sie mit Waren, die handelspolitischen Maßnahmen oder Verboten und Beschränkungen unterliegen? Wenn ja, beschreiben Sie die Verfahren bzw. Förmlichkeiten für den Umgang mit Lizenzen und Genehmigungen. Handelspolitische Maßnahmen gem. Artikel 1 Nr. 7 ZK- DVO sind z.b. Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Embargomaßnahmen oder mengenmäßige Beschränkungen. 3.6 Maßnahmen zur Sicherung von Daten Diese Frage bezieht sich auf den Einfuhrbereich und zielt auf marktordnungsrechtliche oder verbrauchssteuerpflichtige Waren sowie Waren, die sich im Verfahren der aktiven Veredelung befinden. Mögliche Antworten: Kennzeichnung der Waren in der Buchführung, an der Ware und im Lager. Hilfreich zur Sicherstellung dieses Prozesses sind auch farbige, auffällige Aufkleber (z.b. mit der Aufschrift AV-Ware ), die an der Ware angebracht werden. Hier hängt der Detaillierungsgrad der Antwort wieder stark von Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Bei diesen betriebsinternen Richtlinien ist von besonderer Bedeutung, sie auf einem aktuellen Stand zu halten. Dies kann durch Hinweise innerhalb des Textes geschehen (z.b. aktualisiert am durch ). Inhaltlich kann hier beispielsweise die regelmäßige Durchführung von Stichprobenkontrollen angeführt werden (z.b. einmal pro Monat Durchsicht einer Einfuhr- / Ausfuhranmeldung durch Qualitätsverantwortlichen oder Zollbeauftragten). Auf den ersten Teilbereich der Frage reicht als Antwort ein Ja oder Nein. Beschreibung wie eingehende Ware erfasst wird, wie ist der Warenbestand und jede Warenbewegung nachvollziehbar? Wie wird dies dokumentiert? Wie erfolgen Warenentnahmen und durch wen? Wie wird der Warenabgang dokumentiert? Z. B. permanente, wöchentliche oder monatliche Inventur. Zu Punkt a.) Zu beschreiben ist das Verfahren, über welches die Einfuhr- und/oder Ausfuhranmeldung erstellt wird (z.b. Internetausfuhranmeldung Plus) und wie die Speicherung bzw. Ablage der Aufzeichnungen erfolgt. Zu Punkt b.) Z.B. Stichproben. Möglich ist auch der Verweis auf die Frage Zu Punkt c.) Dritte z.b. Zollagentur oder Spedition Z.B. Stichproben Diese Frage ist aus Sicht des Zolls zentral für die Erteilung / Bestätigung der Bewilligung Zugelassener Ausführer und daher auch wichtig für Überprüfung der Bewilligung als Zugelassener Ausführer. Es empfiehlt sich die Abgabe einer detaillierten Arbeitsanweisung zum Themenkomplex Exportkontrolle mit Benennung der Funktion des jeweiligen Verantwortlichen. Angabe des Ausfuhrverantwortlichen, wenn ein solcher gegenüber dem BAFA benannt wurde. Nähere Hinweise dazu, finden Sie auf Seite 7 Links zur Exportkontrolle. 5

6 3.6.1 Beschreiben Sie Ihre Maßnahmen zur Datensicherung wie Backups, Wiederherstellung von Dateien und Fallback-Vorkehrungen Wie lange werden die Daten im Produktivsystem vorrätig gehalten, und wie lange werden diese Daten archiviert? Auf welchen Medien und in welchem Softwareformat werden die Daten gespeichert? 3.7 Schutz der Computersysteme Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Ihr Computersystem vor unbefugtem Eindringen zu schützen (z.b. Firewall, Antivirenprogramm, Kennwortschutz)? Nach welchen Verfahren werden Zugriffsrechte vergeben? Wer ist verantwortlich für den Schutz des Computersystems? Verfügt Ihr Unternehmen über einen Notfallplan/Sicherheitsplan für den Fall von Systemstörungen oder Systemausfall? Beschreiben Sie diesen kurz. 3.8 Schutz der Unterlagen Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den unbefugten Zugriff, den Missbrauch, die absichtliche Zerstörung und den Verlust von Informationen/Unterlagen zu erkennen bzw. die Informationen/Unterlagen davor zu schützen (z.b. beschränkte Zugriffsrechte, Erstellung von elektronischen Sicherungskopien)? Beantworten Sie bitte folgende Fragen: Z.B. tägliche oder wöchentliche Datensicherung auf Band, CD. Die Archivierung sollte (mindestens) zehn Jahre betragen im Produktivsystem sollten die Daten (mindestens) drei Jahre lang direkt abrufbar sein. Zugriffsrechte können z.b. nur über den Systemadministrator vergeben werden. Empfehlenswert ist auch eine Zuteilung der Zugriffsrechte je nach Arbeitsbereich (Buchhaltung, Vertrieb, Technik etc.) Z.B. Verweis auf Notfallverfahren im IT-Verfahren ATLAS (Pkt der Verfahrensanweisung zum IT- Verfahren ATLAS). Wichtig ist das Vermeiden von Lücken; es muss sichergestellt werden, dass bei Systemausfällen Anschreibungen im Nachhinein geführt werden. Beispielhafte Maßnahmen: Vergabe von Zugriffsrechten Arbeit über abgesicherten Zentralrechner Wöchentliche Sicherungsdateien Firewall a) Welche Mitarbeiterkategorien haben Datenzugriff auf Einzelheiten über Material- und Warenfluss? b) Welche Mitarbeiterkategorien sind befugt, diese Daten zu ändern? c) Werden Änderungen nachvollziehbar dokumentiert? Welche Sicherheitsanforderungen stellen Sie an Ihre Geschäftspartner und andere Kontaktpersonen, um einen Missbrauch von Informationen zu vermeiden (z.b. Gefährdung der Lieferkette durch unberechtigte Weitergabe von Versanddaten)? Z.B. durch Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung oder Sicherheitserklärung 4 Zahlungsfähigkeit 4.1 Wurde über das Vermögen Ihrer Firma in den letzten drei Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet? 4.2 Begründen Sie, dass Ihr Unternehmen in einer gesicherten finanziellen Lage i.s.v. Artikel 14j ZK-DVO ist. Gehen Sie dabei auf die Vermögens-, Ertrags-, Finanzlage der letzten drei Jahre ein und belegen Sie dies durch geeignete, aktuelle Unterlagen (z.b. Jahresabschluss, Finanzplanung, Wirtschaftsprüfungsbericht, Kreditzusageschreiben der Hausbanken). Beispielhafte Beweisdokumente : Entsprechendes Schreiben vom Steuerberater Wirtschaftsprüfungsbericht Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank (ist kostenlos) *) Link 1 (Frage ) html **) Link 2 in Tabelle (Frage ) ***) Link 3 in Tabelle (Frage ) 6

7 Links zur Exportkontrolle: Einstieg in die Exportkontrolle ortkontrolle.pdf Kurzdarstellung Exportkontrolle Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Embargo-Ländern Merkblatt Länderunabhängige Embargomaßnahmen Terrorismusbekämpfung 7

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