Liechtenstein and it s Role in International Tax Law
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- Angelika Walter
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1 Es gilt das gesprochene Wort! Liechtenstein and it s Role in International Tax Law Festrede von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher anlässlich der Graduiertenfeier des LL.M.-Programms in International Tax Law an der Vienna University of Economics and Business (WU) am 17. Juni 2010 in Wien
2 Liebe Absolventinnen und Absolventen, sehr geehrter Herr Professor Badelt, sehr geehrter Herr Professor Lang, liebe Gäste, ich freue mich ausserordentlich, in diesem vor allem für Sie liebe Absolventinnen und Absolventen wichtigen Moment hier zu sein und einige Worte an Sie richten zu dürfen. Ich gratulieren Ihnen an dieser Stelle herzlich zu Ihrem erfolgreichen Abschluss des LL.M.-Programms in International Tax Law. Sie haben damit bereits Ausserordentliches in einem besonderen, weil sehr dynamischen Fachbereich geleistet. Sie kommen aus aller Welt und werden in kürze wieder in alle Welt hinausgehen. Ich erlaube mir, Ihnen deshalb einleitend zwei rhetorische Fragen zu stellen: Was werden sie von Wien und dem LL.M. Programm in International Tax Law vor allem mitnehmen? Und welche Rolle werden Sie als Experten im internationalen Steuerrecht spielen? Meine Antwort zur zweiten Frage: Sie werden auf jeden Fall eine sehr wichtige Rolle spielen. Denn das internationale Steuerrecht ist die Rechtsgrundlage für die Globalisierung der Wirtschaft im 21. Jahrhundert. Nicht nur für grenzüberschreitende Finanzdienstleister ist das internationale Steuerrecht zu einem wichtigen Faktor geworden. Auch für das Funktionieren aller international operativer Unternehmen sind die neuen Standards bestimmend. Ich komme im zweiten Teil meiner Ausführungen näher auf diese neuen Standards zu sprechen.
3 Was werden Sie von Ihrer Zeit in Wien mitnehmen? Neben einer spannenden Ausbildung sicher auch eine besondere persönliche Erfahrung an einem besonderen Ort: Wien ist eine historische Schnittstelle in der europäischen Geschichte. Die Geschichte Liechtensteins ist Teil dieser Schnittstelle. Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie. Geschäftsführendes Staatsoberhaupt ist derzeit Prinz Alois von und zu Liechtenstein. Seine Familie gehört zu den ältesten Adelsfamilien in Europa überhaupt. Und ihr Stammsitz befindet auf der Burg Liechtenstein in Maria Enzersdorf, also in Niederösterreich am Rande des Wienerwaldes. Damit habe ich den Bogen von Wien nach Vaduz, von der Vergangenheit in die Gegenwart und damit zum Hauptgegenstand meiner Ausführungen geschlagen. Es ist die Frage: Welche Rolle spielt Liechtenstein heute im internationalen Steuerrecht? Lassen Sie mich zuerst einige kurze Ausführungen zu den allgemeinen Rahmenbedingungen im internationalen Steuerrecht machen. Die drei Schlüsselbegriffe für die Neudefinition dieser Rahmenbedingungen heissen Transparenz, Standardisierung und Regulierung. Diese drei Vektoren geben die Grundrichtung des Wandels vor, dem sich kein Finanzplatz, kein Finanzdienstleister und kein Finanzprodukt in Zukunft wird entziehen können. Die neue grenzüberschreitende Transparenz gilt nicht nur in Steuersachen von natürlichen und juristischen Personen. Im Zuge der Entwicklungen in der Eurozone wird sie auch für das Finanzgebaren von ganzen Staaten mindestens in Europa immer wichtiger.
4 Darüber hinaus wird die Regeldichte für alle Finanzdienstleister steigen. Unabhängig davon, ob wir das gut oder schlecht finden: Das ist der Tribut der Marktes für die Krise. Anders gesagt: Die Kunden aller Finanzplätze in Europa aber auch in den USA sind derzeit in einem gewissen Masse verunsichert. Wandel und Veränderungen der Rahmenbedingungen gab es schon immer in der Geschichte. Aber das derzeitige hohe Tempo kann schon als historisch bezeichnet werden. Aus einem stillen Fluss ist ein reissender Strom geworden. Darauf hat Liechtenstein bereits vor über einem Jahr reagiert. Die Liechtenstein Erklärung vom 12. März 2009 legte den Grundstein für die Erneuerung des Finanzplatzes. Die Liechtenstein Erklärung ist seine neue Charta. Eine Charta gilt für alle. Sie gilt für alle Akteure auf dem Finanzplatz Liechtenstein. - Liechtenstein bekennt sich in der Erklärung zum globalen OECD-Standard für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. - Wir bieten interessierten Staaten bilaterale Steuerabkommen zur effektiven Zusammenarbeit bei Steuerfragen an. - Liechtenstein will Rechtssicherheit und konformität bei gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre und des Bankkundengeheimnisses sicherstellen. - Und wir kommen damit unserer Verantwortung gegenüber den Kunden des Finanzplatzes sowie den berechtigten Steueransprüchen unserer Vertragspartner nach. Auf dieser Charta und ihren darin definierten Grundsätzen baut die neue Abkommenspolitik der Regierung auf. Mittels eines ganzen Netzes von bilateralen Steuerinformations- und Doppelbesteuerungsabkommen wollen wir für alle in- und ausländischen Dienstleister zukunftsfähige, das heisst in erster Linie strömungssichere Rahmenbedingungen schaffen.
5 Die Liechtenstein Erklärung wird vom Staatsoberhaupt sowie von allen politischen Parteien und Verbänden des Landes getragen. In der Erklärung haben wir unsere Eckwerte für den Finanzplatz, insbesondere für die internationale Steuerpolitik Liechtensteins definiert, öffentlich formuliert und international kommuniziert. Ziel unserer Anstrengungen ist der Erhalt und Ausbau der Rechtssicherheit sowie die Rechtskonformität auch in steuerlicher Hinsicht der Kunden des Finanzplatzes. Lassen Sie mich im zweiten Teil meiner Ausführungen vertieft auf die Verhältnisse auf dem Finanzplatz Liechtenstein zu sprechen kommen. Unsere Strategie zum Erhalt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Liechtenstein beruht auf drei Säulen: Erstens auf der internationalen Steuerkooperation, zweitens auf einer innovativen und wettbewerbsfähigen nationalen Steuergesetzgebung und drittens auf einer hervorragenden Qualität der Dienstleistungen in Wirtschaft und Verwaltung. Zur Steuerkooperation: Wir bieten allen interessierten Partnerstaaten an, bilaterale Abkommen zur effektiven Zusammenarbeit in Steuerfragen abzuschliessen. Verschiedene Länder haben das Angebot bereits genutzt. Mit den USA schlossen wir Ende 2008 ein Steuerinformationsabkommen ab. Insbesondere mit Grossbritannien und Deutschland haben wir im vergangenen Jahr zwei für den Finanzplatz besonders bedeutsame Abkommen abgeschlossen. Diese Abkommen sind die konkrete Umsetzung, Weiterentwicklung und Verfeinerung des OECD-Standards. Wir haben uns in unserer Abkommensstrategie neben den USA vornehmlich auf unsere Partner in Europa, in der EU, aber auch der OECD und der G-20 konzentriert.
6 Auch in Zukunft werden wir unsere Prioritäten an wirtschaftlichen, politischen und strategischen Gesichtspunkten ausrichten. Gleichzeitig werden wir aber auch mit anderen Ländern in allen Weltregionen auch mit kleineren Jurisdiktionen, die uns darum ersuchen Verhandlungen über Steuerabkommen führen und abschliessen Abkommen, die innovative und künftige Entwicklungen gerade auch im Produktebereich der Finanzindustrie miteinbeziehen. Das vor kurzem unterzeichnete Abkommen mit Hongkong ist ein Beispiel dafür. Besonders hervorheben möchte ich bei dieser Gelegenheit das Mitte August 2009 in Vaduz unterzeichnete massgeschneiderte Steuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich. Es ermöglicht bis 2015 in besonders vorteilhafter Weise die freiwillige Offenlegung nicht steuerkonformer Einkommen und Vermögen von Personen, die in Grossbritannien steuerpflichtig sind. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für die britischen Kunden und für die liechtensteinischen Finanzintermediäre und trägt mit einem speziellen Amtshilfe- und Compliance-Programm zur Erfüllung des berechtigten Steueranspruches des Vereinigten Königreichs bei. Das Abkommen macht vor allem aber ein neues Element möglich: Nämlich die von uns mit dem Abkommen erstmals klar definierte Unterscheidung und Trennung des Steuergeheimnisses vom Bankkundengeheimnis. Wie komplex die Umsetzung von internationalen Standards in Sachen grenzüberschreitender Steuerkooperation im wahren Leben ist, zeigen die bilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Liechtenstein über ein Betrugsbekämpfungsabkommen. Die zeitraubenden und komplizierten Diskussionen finden inzwischen nicht mehr zwischen Brüssel und Vaduz statt, sondern werden vor allem zwischen den Hauptstädten der 27 EU-Mitgliedstaaten geführt.
7 Ihre anhaltende Uneinigkeit zeigt unter anderem eines: Internationale und supranationale Steuerkooperation ist nicht nur eine länderspezifische Angelegenheit. Nein, sie kann inzwischen darüber hinaus auch die nationale Steuersouveränität und damit den Kern der politischen Souveränität einzelner Staaten berühren. Sie neu zu definieren ist ein langer Prozess, der für Europa und damit auch für die Schweiz und Liechtenstein möglicherweise historische Dimensionen hat. Aber kehren wir in die nüchterne Gegenwart zurück und blicken wir wieder auf die neu definierte Steuerstrategie des EWR-Mitgliedslandes Liechtenstein. Die Aushandlung von Steuerinformationsabkommen hat für uns im Endergebnis das Ziel, Doppelbesteuerungsabkommen auszuhandeln und abzuschliessen. Sie sollen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Dienstleister und Unternehmen stärken und in offenen Märkten diskriminierungsfreies Operieren fördern. Zum Steuergesetz FL: Damit aber die Nicht-Diskriminierung Realität werden kann und Liechtenstein gut auf diesen Wettbewerb vorbereitet ist, ist die zweite Säule unserer Steuerstrategie eminent wichtig: Es ist die Reform des nationalen Steuerrechts, welche unser Land im Steuerwettbewerb wieder auf eine Spitzenposition zurückbringen soll. Sehr verehrte Damen und Herren, es ist meine feste Überzeugung, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftkrise eines zeigt, dass nämlich rasche und gute Lösungen im nationalen Steuerbereich geradezu notwendig sind. In diesem Sinne bin ich überzeugt, dass die nationalen Steuersysteme in den kommenden Jahren auf dem Prüfstand stehen werden. Der Fall Griechenland zeigt die Relevanz dieser Frage mit offensichtlicher Deutlichkeit auf.
8 Genau deshalb hat die liechtensteinische Regierung mit grosser Sorgfalt eine umfassende Steuerreform eingeleitet. Das total revidierte Steuergesetz hat der Landtag bereits in einer Ersten Lesung beraten. Es steht im Einklang mit den internationalen Standards insbesondere der Abschaffung von Ring-fencing sowie im Einklang mit dem europäischen Recht. Die Stichworte dazu sind: Wahrung der Grundfreiheiten und Beachtung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen. Wir wollen mit diesem neuen Steuergesetz ein wichtiger Partner in internationalen Steuerplanungen werden und dabei sowohl bestehenden als auch neuen Unternehmen beste Bedingungen bieten. Die Steuerreform sieht unter anderem die Abschaffung der Besonderen Gesellschaftssteuern für Sitzgesellschaften vor. Diese besondere Steuerart birgt die Gefahr einer Verletzung des EWR-Abkommens hinsichtlich staatlicher Beihilfen in sich. Für die Zukunft wird stattdessen die Privatvermögensstruktur vorgeschlagen. Sie ermöglicht eine europakonforme und trotzdem attraktive Besteuerung von Vermögensverwaltungsgesellschaften. Das bedeutet eine Stärkung Liechtensteins als attraktiven Standort für die Vermögensverwaltung. Qualität der Dienstleistungen: Dem gleichen Ziel dient die dritte Säule unserer Steuerstrategie: Sie heisst hervorragende Dienstleistungen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Erfüllung dieses Anspruches ist für den Erfolg im internationalen Standortwettbewerb ebenfalls entscheidend. Der Staat muss dafür besorgt sein, dass seine eigenen Dienstleistungen funktionieren. Dies gilt insbesondere auch für den Steuerbereich. Deshalb müssen
9 die mit Steuerfragen befassten Personen der Verwaltung über ein grosses Wissen und viel Erfahrung verfügen. Sie müssen gut ausgebildet sein, rasch Auskünfte auch zu komplexen Sachverhalten erteilen können und sich auf bestimmte Sachbereiche spezialisieren. Die Praxis der Steuerbehörden muss transparent und damit voraussehbar und verlässlich sein, damit eine Steuerplanung ermöglicht wird. Ich schliesse damit meine Ausführungen über jüngsten Entwicklungen im Liechtensteinischen Steuerrecht ab. Es war ein Einblick mit vielen Facetten. Sie haben Ihnen auch gezeigt, wie spannend und vielfältig Ihre künftigen, beruflichen Möglichkeiten in der Praxis sein können. Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Weg in diesem Sinn viel Erfolg und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute. Ich bedanken mich für Ihre sehr geschätzte Aufmerksamkeit.
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