N i e d e r s c h r i f t
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- Alma Tiedeman
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1 N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g d e s B a u - und U m w e l t a u s s c h u s s e s d e r G e m e i n d e S a a l d o r f - S u r h e i m Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Dienstag, 08. Dezember 2015 Sitzungsbeginn: Uhr Ende: Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Bernhard Kern VfA Kogoj Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Gruber Stefan Kanz Stefan Dr. Mallach Notker Wallner Markus Dr. Koch Klaus Hagenauer Franz beruflich Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer, VA Eder Vorsitzender: Schriftführer Bernhard Kern Erster Bürgermeister Kogoj, VfA
2 Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet 2. Bauanträge 2.1 Huber Fritz, Mooswastl Verkleinerung des Scheunenanteils am bestehenden Gebäude 2.2 Nutz Nicole + Kamml Christian, Haberland Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau für das alte Wohnhaus 2.3 Streitwieser Ludwig, Ragging Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für eine Gerätehalle 2.4 Prechtl Anton, Leustetten Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude 3. Bauvoranfragen 3.1 Petersohn Walter und Garcia Alicia Diana, Saaldorf Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses 3.2 Miller Hans-Peter, Obersurheim Aufstockung des besth. Wohnhauses sowie Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes in Gausburg 3.3 Nitzinger Helmut, Surheim Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung eines bestehenden Garagengebäudes und Einbau einer Wohnung 3.4 Görgmeier Ernie, Gausburg Anfrage auf Bebauung und Grundstücksteilung 3.5 Sterner Erwin jun., Surheim Einbau einer 5. Wohneinheit in das bestehende Anwesen in Surheim Schidenhoferstraße 3 4. Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Sillersdorf wegen Grundstückseinfriedung (Weingerl/Kleber) 5. Stellungnahme zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Pflegerbreiten II der Stadt Laufen 6. Stellungnahme zu rneuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf 7. Widmung einer Ortsstraße in Obersurheim 8. Anfragen und Informationen Seite 155
3 Erster Bürgermeister Bernhard Kern begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderat Dr. Klaus Koch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend war.) Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10. November 2015 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Bauanträge 2.1 Huber Fritz, Mooswastl Verkleinerung des Scheunenanteils am bestehenden Gebäude Sachverhalt: Herr Huber Fritz möchte im Bereich der landwirtschaftlichen Widerkehr beim Anwesen Mooswastl 1 einen Teilbereich abbrechen und in verkleinerter Form einen Ersatzbau errichten. Dieser soll für landwirtschaftliche Maschinen und als Lagerraum dienen. Das Bauvorhaben ist als privilegiert anzusehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Verkleinerung des Scheunenanteils beim landwirtschaftlichen Anwesen in Mooswastl 1 (Fl.Nr Gemarkung Saaldorf) das gemeindliche Einvernehmen. 2.2 Nutz Nicole + Kamml Christian, Haberland Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau für das alte Wohnhaus Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.) Sachverhalt: Frau Nicole Nutz und Herr Christian Kamml planen die Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau für das alte Wohnhaus in Haberland 18. Hierfür wird ein Teil des Anwesens Haberland 18 abgerissen und höhengleich im größerem Ausmaß neu errichtet. Von der bestehenden Ergänzungssatzung ist in Bezug auf Vorgabe der Kniestockhöhe eine Befreiung erforderlich, da bei Neubauten lediglich eine Kniestockhöhe von 1,60 m zulässig ist. Seite 156
4 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses als Ersatzbau für das alte Wohnhaus in Haberland 18 (Fl.Nr Gemarkung Surheim) das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen der Entwicklungssatzung hinsichtlich der Wandhöhe zugestimmt. Aus städtebaulichen Gründen ist die Befreiung vertretbar, da nur dadurch ein höhengleicher Verlauf des Firstes beim verbleibenden Bestand und beim Neubau möglich ist. 2.3 Streitwieser Ludwig, Ragging Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für eine Gerätehalle Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.) Sachverhalt: Beim bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen in Ragging 9 beabsichtigt Herr Ludwig Streitwieser die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für eine Gerätehalle. Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Der Betrieb von Herrn Streitwieser ist als privilegiert anzusehen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für eine Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Das Einvernehmen wird vorbehaltlich einer landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. 2.4 Prechtl Anton, Leustetten Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 0 (Gemeinderat Stefan Kanz ist nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung persönlich beteiligt (Planfertiger) und somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.) Sachverhalt: Beim bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäude zum Anwesen Leustsetten 12 plant Herr Anton Prechtl bauliche Änderungen, den Anbau einer zweiten Garage, sowie die Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zum Anbau einer zweiten Garage sowie Anhebung und Erneuerung des Dachstuhls am bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr Gemarkung Saaldorf in Leustetten das gemeindliche Einvernehmen. Seite 157
5 3. Bauvoranfragen 3.1 Petersohn Walter und Garcia Alicia Diana, Saaldorf Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses Sachverhalt: Frau Alicia Diana Garcia und Herr Walter Petersohn planen eine Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses in Saaldorf, Vitusweg 11. Vorgesehen ist der Abbruch der Garage mit seitlicher Neuerrichtung, eine Verlängerung des Wohnhauses sowie ein seitlicher Anbau. Da durch diese An- und Neubauten die Baugrenzen des Bebauungsplanes Am Moosweg überschritten werden, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Vom Bau- und Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 10. November 2015 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt der Bauvoranfrage von Herrn Petersohn Walter und Frau Garcia Alicia Diana das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Moosweg zugestimmt. Durch die geplanten Abweichungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Hierfür sind vor allem die Grundstücksgröße und die topographischen Gegebenheit maßgebend. Durch die Reduzierung der Dachneigung bei der Garage wird weiterhin der ruhige Baukörper des Hauptgebäudes mit Satteldach gewahrt. 3.2 Miller Hans-Peter, Obersurheim Aufstockung des best. Wohnhauses sowie Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes in Gausburg Sachverhalt: Das bestehende Wohnhaus in Gausburg 18 beabsichtigt Herr Hans-Peter Miller entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gausburg aufzustocken. Abweichend vom Bebauungsplan ist weiters der Neubau von Garagen mit Büro vorgesehen. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes beim Anwesen in Gausburg 18 (Fl.Nr. 607 Gemarkung Surheim) das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gausburg für den Anbau eines zweigeschossigen Garagen- und Bürogebäudes zugestimmt. Seite 158
6 Beim geplanten Anbau handelt es sich unter Berücksichtigung des vorhandenen Baukörpers und einer Grundstücksgröße von qm um einen untergeordneten Gebäudeteil wodurch die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aufgrund der vorhandenen Topographie stellt sich der Baukörper bezüglich der Wandhöhe als eingeschossiges Gebäude dar. Hinsichtlich Kubatur wird auf die Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 607/3 Gemarkung Surheim verwiesen. Weiters ist die geplante Büronutzung entsprechend BauNVO ausnahmsweise im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Unter den Gesichtspunkten Innenverdichtung und sparsamer Umgang mit Grund- und Boden wird die Befreiung städtebaulich als vertretbar angesehen. 3.3 Nitzinger Helmut, Surheim Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung eines bestehenden Garagengebäudes und Einbau einer Wohnung Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Sachverhalt: Herr Helmut Nitzinger möchte beim Anwesen Laufener Straße 22 insurheim eine Holzlege abbrechen und das bestehende Garagengebäude erweitern und aufstocken. Im Ober- und Dachgeschoss ist der Einbau einer Wohneinheit vorgesehen. Das geplante Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Laufener Straße ab, da aus einem festgesetzten Nebengebäude ein eigenständiges Hauptgebäude entstehen würde. Es wird deshalb auch eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert zum Abbruch der Holzlege, Anbau und Aufstockung eines Garagengebäudes mit Einbau einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 29 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Abgelehnt wird gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Laufener Straße in Surheim, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch den Wohnungsaufbau im Ober- und Dachgeschoss wird aus dem festgesetzten Nebengebäude ein eigenständiges Hauptgebäude. Dies ist mit den Grundzügen der Planung nicht vereinbar. 3.4 Görgmeier Ernie, Gausburg Anfrage auf Bebauung und Grundstücksteilung Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: -- gegen: -- Die Anfrage wird auf Wunsch der Bauantragstellerin Görgmeier Ernie von der Tagesordnung abgesetzt. Seite 159
7 3.5 Sterner Erwin jun., Surheim Einbau einer 5. Wohneinheit in das bestehende Anwesen in Surheim Schidenhoferstraße 3 Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Sachverhalt: Herr Erwin Sterner jun. möchte in das bestehende 4-Familienhaus in Surheim, Schidenhoferstraße 3 eine 5. Wohneinheit einbauen. Das Anwesen befindet sich baurechtlich im Außenbereich. Eine Privilegierung ist nicht gegeben. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert Herrn Sterner Erwin jun. das gemeindliche Einvernehmen, da für das geplante Bauvorhaben im Außenbereich die nötige Rechtsgrundlage fehlt. 4. Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Sillersodrf wegen Grundstückseinfriedung (Weingerl/Kleber) Sachverhalt: Die Familien Kleber und Weingerl möchten entlang der Straßengrenzen beim Doppelhaus in Sillersdorf, Mühlenweg 2a und 2b eine Natursteinmauer im Zusammenhang mit einer Geländeauffüllung errichten. Die Mauer ist mit einer Höhe von ca. 70 cm vorgesehen, bei einem Straßenabstand von 70 cm. Der Bebauungsplan Sillersdorf sieht für Grundstückseinfriedungen allerdings lediglich eine max. Sockelhöhe von 0,20 m vor. Für die geplante Einfriedung ist deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. In der Situng vom 06. Oktober 2015 hatte der Bau- und Umweltausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung grundsätzlich der geplanten Einfriedung zugestimmt. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Sillersdorf für die Errichtung einer Natursteinmauer im Zusammenhang mit einer Geländeauffüllung beim Doppelhaus in Sillersdorf, Mühlenweg 2 a und 2 b zu. Durch die geplante Grundstückseinfriedung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. 5. Stellungnahme zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Pflegerbreiten II der Stadt Laufen Sachverhalt: Im Rahmen der frühzeitigen Behördenanhörung zur 04. Änderung des Bebauungsplanes Pflegerbreiten II (Bereich ehemalige Bahnhofgaststätte) wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim durch die Stadt Laufen zur Stellungnahme aufgefordert. Seite 160
8 Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass durch die 04. Änderung des Bebauungsplanes Pflegerbreiten II der Stadt Laufen Belange nicht berührt werden. Es werden deshalb keine Anregungen und Einwendungen vorgebracht. Weiters beschließt der Ausschuss, dass eine weitere Beteiligung am Bauleitverfahren nicht erforderlich ist. 6. Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf Sachverhalt: Im Rahmen der erneuten Anhörung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim zur Stellungnahme aufgefordert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass Belange durch die vorgelegte Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf nicht betroffen sind. Es werden deshalb keine Anregungen und Einwendungen vorgebracht. 7. Widmung einer Ortsstraße in Obersurheim Sachverhalt: Ein Teilbereich der Straße Fl.Nrn. 986/12 und 995/2/Tfl. Gemarkung Surheim in Obersurheim (entlang des Grundstückes Hobmayer) ist bisher nicht öffentlich gewidmet. Eigentümer dieses Straßenstückes ist die Gemeinde Saaldorf-Surheim. Zur Sicherung einer geordneten Zufahrt für das geplante Anwesen von Herrn Hobmayer ist eine öffentliche Widmung erforderlich. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorhandene Straße Fl.Nrn. 986/12 und 995/Tfl. Gemarkung Surheim entsprechend beiliegenden Lageplan als öffentliche Ortsstraße zu widmen. Die neu gewidmete Straße wird Bestandteil der Ortsstraße Obersurheimer Dorfstraße zum Mühlbach. 8. Anfragen und Informationen Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: -- gegen: -- Sachverhalt: Staatstraße 2104 Bürgermeister Kern informierte den Bau- und Umweltausschuss, dass am der Termin mit dem Landwirtschaftsamt Traunstein stattgefunden hat. Das Gespräch mit Staatssekretär Eck findet heuer nicht mehr statt. Seite 161
9 Termine Mittwoch, den Vereinsbesprechung um Uhr im Feuerwehrhaus in Saaldorf Freitag, den Gemeinderatssitzung mit Abschlussessen im Gasthaus Lederer Samstag, den Nikolauskonzert der Musikkapelle Steinbrünning mit Stabübergabe von Michael Spitzauer an Florian Hauser Samstag, den Stefaniekonzert mit der Musikkapelle Surheim in der Turnhalle in Surheim Dienstag, den nächste Bauausschusssitzung Donnerstag, den nächste Gemeinderatssitzung Samstag, den Klausurtagung zum Ortsentwicklungskonzept von Uhr Uhr Donnerstag, den Sondersitzung des Gemeinderates wegen dem Ortsentwicklungskonzeptes (Das Gesamtkonzept wird per Mail verschickt und der Abschlussbericht in Papierform am Freitag, an jeden Gemeinderat zum Durcharbeiten bis zur Klausur ausgehändigt.) Donnerstag, den Sondersitzung des Gemeinderates wegen dem Ortsentwicklungskonzeptes Sonstiges Gemeinderat Albert Gaugler regt an, sämtliche Bebauungspläne auf die Homepage der Gemeinde Saaldorf- Surheim zu stellen, um sie für jeden zugänglich zu machen. Bürgermeister Kern sichert dies für die digitalen Pläne zu. Gemeinderat Dr. Klaus Koch gib bekannt, dass die Randsteine bei der Verkehrsinsel vor dem Kindergarten Waldmaus zu scharf sind, wogegen man etwas unternehmen sollte. Weiters spricht er eine Kranablagerung an der Kreisstraße BGL 2 bei Neuhaberland an. Hier sollte von Seiten der Gemeinde etwas unternommen werden, da sich die Ablagerung negativ auf das Landschaftsbild auswirkt. Bürgermeister Bernhard Kern erläutert, dass die Firma Seitz aus Tittling bereits mit der Abrundung der Randsteine beauftragt wurde und wegen der Kranlagerung wird sich die Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen. Gemeinderat Gruber Stefan möchte wissen, ob es nicht möglich wäre von den Kommunen her einen Plan zu bekommen wo alle Leitungen aufgezeichnet sind (Strom, Wasser, etc.), sodass man nicht von Stelle zu Stelle rennen muss, um die nötigen Informationen zu erhalten. Bürgermeister Bernhard Kern entgegnete, dass es ein Modul vom Landkreis geben soll, insofern wird alles digitalisiert. Jedoch wird die Gemeinde künftig nichts preisgeben, wofür andere Ansprechpartner verantwortlich sind, da man sich sonst leicht haftbar macht. Gemeinderat Eder Robert weist auf eine Verunstaltung des Ortsbildes durch das Schrottfahrzeug von Herrn Holzmayr in der Unteren Straße in Saaldorf hin. Bürgermeister Bernhard Kern gibt bekannt, dass Herr Holzmayr erneut von der Gemeindeverwaltung angeschrieben werden würde. Gemeinderat Wallner Markus weist auf eine Unebenheit an der Kreisstraße BGL 3 im Bereich der Kiesgrubenzufahrt hin. Bürgermeister Bernhard Kern gibt bekannt, dass dies schon angemahnt wurde und der Auftrag für die Schadensbehebung bereits erteilt ist. Gemeinderat Gaugler Albert weist weiters auf zwei Straßenlaternen hin, die ausgefallen sind. Eine ist hingegen schon wieder normal in Betrieb, die zweite funktioniert jedoch immer noch nicht. Herr Hinterseer von der Gemeindeverwaltung wird sich darum kümmern. Seite 162
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