N i e d e r s c h r i f t
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- Paula Bachmeier
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1 N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g d e s d e r G e m e i n d e S a a l d o r f - S u r h e i m Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Dienstag, 10. Dezember 2013 Sitzungsbeginn: Uhr Ende: Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Nutz VA Eder Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Hagenauer Franz Höhn Norbert Kern Bernhard Mooser Franz Rehrl Franz Von der Verwaltung: Bau-Techn. Hinterseer Vorsitzender: Schriftführer Nutz, 1. Bürgermeister Eder, VA
2 Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet 2. Bauanträge 2.1. Heinz Stefan, Jettingen Änderungsplan zur Rekultivierung der Kiesabbaufläche bei Surheim 2.2. Fa. Kiesgewinnung Saaldorf GmbH, Ainring Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Kies-Trockenabbaues und Rekultivierung der Kiesgrube 2.3. Lenk Martin, Freilassing Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Reitholz in Surheim 3. Bauvoranfragen 3.1. Langwieder Johann, Surheim Erweiterung der bestehenden Schreinerwerkstatt (Büro, Besprechungsraum) 3.2. Wittscheck Walter, Laufen Teilumnutzung des bestehenden Wohnhauses in Sillersdorf durch Einbau einer Schreinerei Änderung des Bebauungsplanes Helfau II in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenanhörung Änderung des Bebauungsplanes Saaldorf ; Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Behördenanhörung 6. Stellungnahme zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Arbisbichl in Laufen 7. Oberflächengestaltung der Parkflächen am Gemeindehaus in Surheim 8. Verschiedenes Seite 474
3 Erster Bürgermeister Nutz begrüßt die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses anwesend und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. a) öffentlich 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. November 2013 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Bauanträge 2.1. Heinz Stefan, Jettingen Änderungsplan zur Rekultivierung der Kiesabbaufläche bei Surheim Sachverhalt: Mit Bescheid vom wurde Herrn Stefan Heinz die Rekultivierung der Kiesabbaufläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 95 Gemarkung Surheim durch das Landratsamt Berchtesgadener Land genehmigt. Darin enthalten war eine Zufahrt über die Grundstücke Fl.Nrn. 1760, 1759 und 1763 Gemarkung Surheim mit einer Länge von ca. 440 m. Neu beantragt Herr Heinz eine unmittelbare Zufahrt von der Gemeindestraße (Zubringer) über das Grundstück Fl.Nr. 94 Gemarkung Surheim mit einer Länge von ca. 40 m. Aus ökologischen Gesichtspunkten stellt die neue Zufahrt eine erhebliche Verbesserung dar. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss erteilt unter nachfolgenden Auflagen für die neu geplante Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 95 Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen: - rechtliche Sicherung der Zufahrt über das Privatgrundstück Fl.Nr. 94 Gemarkung Surheim (= Geh- und Fahrtrecht) - staubfreie Herstellung einer ausreichenden Betriebszufahrt auf einer Länge von 80 m (Straßenbreite 4 m mit erforderlicher Einfahrtstrompete in die Gemeindestraße) - Sicherungsmaßnahmen für den zu querenden Geh- und Radweg samt dazugehöriger Entwässerungseinrichtung (Regole) Seite 475
4 - die Unterhaltslast und Verkehrssicherungspflicht für die Zufahrt sind vom Antragsteller zu tragen - die Verkehrssicherheit auf der Gemeindestraße (Zubringer) darf durch Verschmutzung der Fahrbahn nicht gefährdet werden; Verunreinigungen im Zuge der Materialanlieferungen und des Abfahrtsverkehrs sind zu vermeiden und ggf. umgehend zu beseitigen - die Zufahrt wird auf eine Dauer von 5 Jahren (ab Genehmigung) befristet - nach Abschluss der Rekultivierung bzw. nach Ablauf der Befristung ist die Zufahrt zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen; hierfür ist zugunsten eine Bankbürgschaft in Höhe von 5.000,- zu hinterlegen Hinweis: Der Änderungsplan betrifft nur die Verlegung der Zufahrt. Die übrigen Genehmigungsvorgaben zur Rekultivierung der ehemaligen Kiesgrube bleiben bestehen Fa. Kiesgewinnung Saaldorf GmbH, Ainring Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Kies-Trockenabbaues und Rekultivierung der Kiesgrube Sachverhalt: Mit Bescheid vom wurde vom Landratsamt Berchtesgadener Land der Firma Brötzner & Geisreiter OHG (Rechtsnachfolger Firma Kiesgewinnung Saaldorf GmbH) die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus samt Rekultivierung genehmigt. In der Genehmigung wurde der Kiesabbau auf fünf Jahre und die Rekultivierung auf acht Jahre befristet. Da der Kiesabbau bisher nicht abgeschlossen ist, beantragt die Firma Kiesgewinnung Saaldorf GmbH eine Verlängerung des Abbaus und der Rekultivierung um weitere fünf Jahre. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Verlängerung des Kiesabbaus und der Rekultivierung um drei Jahre zu. Der beantragten Verlängerung um fünf Jahre wird nicht zugestimmt, da zeitnah die im Flächennutzungsplan festgelegte und im Rekultivierungsplan vorgesehene landwirtschaftliche Nutzung herbeigeführt werden soll Lenk Martin, Freilassing Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Reitholz in Surheim Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 0 gegen: 9 Sachverhalt: Herr Martin Lenk beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr Gemarkung Surheim im Baugebiet Reitholz ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das geplante Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Für die Verschiebung des Wohnbaukörpers sowie der Garage beantragt Herr Lenk eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die hierzu vorgelegte Begründung wird von Seiten der Verwaltung vorgetragen. Gleichzeitig werden von Seiten der Verwaltung Bedenken hinsichtlich der Abweichung vom Bebauungsplan angeführt. Seite 476
5 Vor allem durch die Verschiebung der Garage unmittelbar an die nördliche Grundstücksgrenze wird das planerische Konzept für die Grundstücke Fl.Nrn. 1593, 1593/8, 1593/7, 1593/6 und 1593/5 Gemarkung Surheim durchbrochen. Für diese Grundstücke wurden die Garagen südlich der Wohngebäude und parallel zur Erschließungsstraße angeordnet, um im Gartenbereich eine Art Innenhof zu erhalten. Entsprechend diesen Zielen wurden auch die Anschlussleitungen für Strom, Wasser, Telefon und Kanal im nördlichen Bereich verlegt. Die neu geplante Garage befindet sich nunmehr im Bereich dieser Anschlussleitungen. Bei einer Abweichung vom Bebauungsplan entsprechend den vorgelegten Eingabeplänen muss auch bei den drei verbliebenen unbebauten Grundstücken mit einer vergleichbaren Bebauung gerechnet werden. Dies wäre auf keinen Fall mit den Grundzügen der vorliegenden Planung des Bebauungsplanes vereinbar. Beratung: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Beibehaltung des bisherigen Planungskonzeptes aus. Die vorgebrachten Gründe rechtfertigen die beantragte Befreiung nicht. Zudem erfolgt durch die vorliegende Planung eine Beeinträchtigung des nördlich angrenzenden Grundstückes. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss verweigert zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr Gemarkung Surheim das gemeindliche Einvernehmen. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Reitholz. Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird nicht zugestimmt, da durch die vorliegende Planung die Grundzüge der Planung verletzt werden. Die Anordnung der Garagen bei den Grundstücken Fl.Nrn. 1593, 1593/8, 1593/7, 1593/6 und 1593/5 Gemarkung Surheim stellt ein wesentliches Element des Bebauungsplanes dar. Durch die Verschiebung der Garage würden die Grundzüge der Planung erheblich beeinträchtigt (siehe hierzu auch o.g. Sachverhalt). 3. Bauvoranfragen 3.1. Langwieder Johann, Surheim Erweiterung der bestehenden Schreinerwerkstatt (Büro, Besprechungsraum) Sachverhalt: Herr Johann Langwieder möchte seinen Gewerbebetrieb (Schreinerei) im Gewerbegebiet Helfau II in Surheim erweitern. Geplant sind eine Büroerweiterung sowie der Anbau eines Aufenthaltsund Besprechungsraumes. Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab (Überschreitung der Baugrenzen), weshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist: Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die geplante Erweiterung der Schreinerwerkstatt ab, da dies den Vorgaben des Bebauungsplanes widerspricht. Eine Befreiung ist nicht vertretbar, da die Grundzüge der Planung betroffen sind. Ein weiteres Heranrücken an die Gemeindestraße als die zulässigen drei Meter ist aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar. Seite 477
6 3.2. Wittscheck Walter, Laufen Teilumnutzung des bestehenden Wohnhauses in Sillersdorf durch Einbau einer Schreinerei Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: 8 gegen: 1 Sachverhalt: Herr Walter Wittscheck beantragt für das Anwesen in Sillersdorf, Mühlenweg 16 eine Nutzungsänderung. In den Bereich des bisherigen Schwimmbades ist der Einbau einer Schreinerei (Ein-Mann-Betrieb) geplant. Der Bebauungsplan weist für das Baugrundstück ein Dorfgebiet aus. Ein sogenannter a-typischer Schreinereibetrieb wäre somit zulässig. Sachverhalt: Im Rahmen der Beratung wird auf einen eventuellen Konflikt Wohnen/Gewerbe hingewiesen. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass selbstverständlich die zulässigen Lärmwerte einzuhalten sind. Ggf. ist hierzu im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Teilumnutzung des bestehenden Wohnhauses in Sillersdorf, Mühlenweg 16 durch Einbau einer Schreinerei zu Änderung des Bebauungsplanes Helfau II in Surheim; Behandlung der Anregungen und Einwendungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenanhörung Sachverhalt: Zur 05. Änderung des Bebauungsplanes Helfau II in Surheim wurde die frühzeitige Bürgerund Behördenanhörung durchgeführt. Einwendungen wurden hierzu nicht vorgebracht. Lediglich vom Landratsamt Berchtesgadener Land wurde eine Ergänzung der Begründung hinsichtlich Anlass und Notwendigkeit der Änderungsplanung angeregt. Beschluss: Hinsichtlich Anlass und Notwendigkeit verweist der Bau- und Umweltausschuss auf die vorhandene Begründung. Gleichzeitig spricht sich der Bau- und Umweltausschuss für eine Ergänzung der Begründung aus. Aufgrund der zulässigen Höhe und aus städtebaulichen Gesichtspunkten werden für das Grundstück Fl.Nr. 1039/13 Gemarkung Surheim neben geneigten Dächern auch Flachdächer zugelassen. Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, das weitere Verfahren (öffentliche Auslegung und Behördenanhörung) durchzuführen Änderung des Bebauungsplanes Saaldorf ; Billigung der Planung für die öffentliche Auslegung und Behördenanhörung Sachverhalt: In der Sitzung am 08. Oktober 2013 wurden vom Bau- und Umweltausschuss die Anregungen und Einwendungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenanhörung zur 112. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplanes Saaldorf beschlussmäßig abgehandelt. Offen blieb dabei die Zufahrtssituation zum Grundstück Fl.Nr. 216/25 Gemarkung Saaldorf. Die Zufahrt ist über das Baugebiet Brunnerfeld vorgesehen. Derzeit wird die geplante Zufahrt aufgrund der vorhandenen Breite teilweise lediglich als Fußweg genutzt. Seite 478
7 Im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit Herrn Kreisbrandrat Kaltner wurden erhebliche Bedenken in Bezug auf einen ausreichenden Brandschutz vorgebracht. Weiters gibt es aufgrund der engen Zufahrtsmöglichkeit auch erhebliche Probleme bei der kanalmäßigen Erschließung des gesamten Änderungsbereiches über das Baugebiet Brunnerfeld. Zwischenzeitlich kann aufgrund eines privaten Grundstückstausches der Zufahrtsbereich erweitert werden. Die Planung wurde entsprechend abgeändert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der geänderten Planung zu. Aufgrund der Erweiterungsmöglichkeit für die Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 216/25 Gemarkung Saaldorf wird die Erschließung über das Baugebiet Brunnerfeld für ausreichend gehalten. Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, das weitere Verfahren (öffentliche Auslegung und Behördenanhörung) durchzuführen. 6. Stellungnahme zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Arbisbichl in Laufen Sachverhalt: Zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 Arbisbichl in Laufen wurde die Gemeinde Saaldorf-Surheim zur Stellungnahme aufgefordert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass Belange nicht betroffen sind. Anregungen und Einwendungen werden deshalb nicht vorgebracht. 7. Oberflächengestaltung der Parkflächen am Gemeindehaus in Surheim Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: --- gegen: --- Sachverhalt: Von den Mietern des Gemeindehauses Schulstraße 9 in Surheim wurde der Wunsch auf Umgestaltung der bisher aufgekiesten Parkflächen an der Ostseite des Gebäudes geäußert. Angedacht wurde eine Asphaltierung der Zufahrt sowie Pflasterung der Parkflächen. Beratung: Verschiedene Gemeinderäte bringen gegen eine zusätzliche Versiegelung Bedenken vor, zumal bereits jetzt im Bereich des Gemeindehauses viele Pflasterflächen vorhanden sind. Als Alternativen werden Schotterrasen oder Wechsel der Kiesflächen in Splitt oder Riesel vorgeschlagen. Ergebnis: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, weitere Überlegungen hinsichtlich der Gestaltung anzustellen. Ggf. ist eine Ortsbesichtigung durchführen. Weiteres ist die Umgestaltung auch mit dem Grundstückseigentümer abzustimmen (bei einem Teilbereich handelt es sich um eine Pachtfläche). Seite 479
8 8. Verschiedenes Beschlussfassung: Anwesend: 9 für: --- gegen: ---0 Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes wurden keine Anfragen oder Informationen vorgebracht. Seite 480
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