Markt in der Krise: Aktionsplan für die Landwirtschaft

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1 Deutscher Bauernverband 675. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes am 28. Juni 2016 Markt in der Krise: Aktionsplan für die Landwirtschaft Erklärung des DBV-Präsidiums anlässlich des Deutschen Bauerntages 2016 Seit mehr als einem Jahr steht die deutsche Landwirtschaft, insbesondere auch die Milcherzeugung, unter einem dramatischen wirtschaftlichen Druck. Die Gründe dafür liegen unter anderem in internationalen politischen und wirtschaftlichen Krisen, die besonders auf die Landwirtschaft durchschlagen. Für die deutschen Bauern hat diese Situation existenzbedrohende Folgen. Die wirtschaftlichen Lasten politischer Krisen in Osteuropa und dem Nahen Osten können nicht alleine von den Landwirten geschultert werden. Politik, Gesellschaft und Marktpartner sind gefordert, einen Beitrag zum Erhalt einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft zu leisten und Strukturbrüche zu verhindern. Daher fordert der Deutsche Bauernverband einen Aktionsplan für die heimische Landwirtschaft, der von Marktpartnern und Lebensmitteleinzelhandel umgesetzt und vom Staat mit kurz- und mittelfristig wirksamen Unterstützungsmaßnahmen flankiert werden muss. Forderungen an die Politik Der Deutsche Bauernverband hält an seinen Forderungen in Richtung EU-Kommission, Bundes- sowie Landesregierungen nach kurzfristig wirksamen Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Landwirtschaft fest, die dem Ausmaß der Krise angemessen sind. Die hierfür angekündigten 100 Millionen Euro sind dafür bei Weitem nicht ausreichend! Erleichterungen müssen möglichst schnell umgesetzt werden. Das betrifft vor allem Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogramme, den Bundeszuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung, steuerliche Freibeträge zur Tilgung von Liquiditätshilfen, Entlastung bei der Agrardieselbesteuerung und die Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für volatile Märkte der Zukunft. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Erschließung neuer, kaufkräftiger Absatz- und Exportmärkte sind zu nutzen. Dazu zählt auch die Bereitstellung von Hermesbürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ferner sollten die weiteren bestehenden Möglichkeiten zur Stützung des Verbrauches von Milch und Milchprodukten in Angriff genommen werden. Die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels darf nicht missbraucht werden, um gegenüber Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund durchzusetzen (Anzapfverbot). Im Rahmen der Fusionskontrolle sind weitere Übernahmen durch die vier größten Konzerne des Lebensmitteleinzelhandels zu untersagen. Die Politik muss die Rahmenbedin- 1

2 gungen dafür schaffen, dass innerhalb der Wertschöpfungskette für Lebensmittel die landwirtschaftlichen Erzeuger und die Verarbeitungsunternehmen auf Augenhöhe mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhandeln können. Der DBV sieht keine Lösung in der andauernden Diskussion über neue staatliche Milchmengensysteme oder staatliche Regelungen zur Mengendisziplin auf EU-Ebene. Der DBV fordert hingegen von der EU, die Interventionsmaßnahmen im Rahmen des bestehenden Sicherheitsnetzes fortzusetzen und die Instrumente zur Stützung des Verbrauchs insbesondere von Milchprodukten zu nutzen. Außerdem sollten außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen Landwirte hinzukommen, die aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen sind, sich betrieblich neu zu orientieren, zum Beispiel mit Rücksicht auf die Zweckbindung bei der Investitionsförderung. Lebensmitteleinzelhandel Den Bekenntnissen zur Nachhaltigkeit und zur heimischen Landwirtschaft müssen die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels glaubwürdige Aktivitäten folgen lassen. Der Lebensmitteleinzelhandel muss auch seine Verantwortung ernst nehmen, die für die Landwirte eine solide ökonomische Nachhaltigkeit innerhalb der Lebensmittelkette gewährleistet. Die Ergebnisse der Verhandlungen zu den aktuell längerfristig gültigen Kontrakten liegen noch weit unter den ohnehin niedrigen Verwertungen in anderen Produktbereichen. Notwendig sind sofortige Nachverhandlungen, um zu einer Erholung der Preise beizutragen, die bei den Bauern ankommen. Das stetige Erhöhen von Produktions- und Nachhaltigkeitsstandards steht in krassem Widerspruch zu den intensiv beworbenen Niedrigpreisstrategien des Lebensmitteleinzelhandels. Im europäischen Vergleich liegen in Deutschland sowohl Erzeugerpreise als auch Lebensmittelpreise unter dem Durchschnitt. Die deutschen Landwirte sind dazu bereit, ihre Produktionsmethoden fortzuentwickeln, wenn dies honoriert und mit einer angemessenen Wertschöpfung verbunden wird. Der missbräuchlichen Ausnutzung von Nachfragemacht durch den Lebensmitteleinzelhandel müssen wirksame kartell- und wettbewerbsrechtliche Grenzen gesetzt werden. Milchwirtschaft und Molkereien Die Strukturen des Milchsektors haben trotz der Erfahrungen aus der Milchpreiskrise 2008/09 immer noch Schwächen, die gemeinsam aufgearbeitet werden müssen. Der internationale Vergleich zeigt auf, dass im deutschen Molkereisektor noch große Wertschöpfungspotenziale ungenutzt bleiben. Dies gilt vor allem in Bezug auf Markenbasis, Wertschöpfung in heimischen und Drittlandsmärkten sowie bei der Bündelung des Angebotes. Zahlreiche Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit im genossenschaftlichen Molkereisektor bestehen und sollten genutzt werden. 2

3 Zwischen Landwirten und ihren Molkereien müssen marktorientierte Vereinbarungen bei der Ausgestaltung der Lieferbeziehungen gefunden werden. Eine auf Absatzmärkte und Wertschöpfung ausgerichtete Abstimmung von Anlieferungsmengen und Erzeugerpreisen ist dringend angezeigt. Andienungs- und Abnahmepflichten sind Instrumente, die die Position der Erzeugerorganisationen im Markt stärken. Über deren Anwendung kann nicht politisch oder gesetzgeberisch entschieden werden, dies muss zwischen Landwirten und ihren Erzeugerorganisationen oder Genossenschaften erfolgen. Zusätzliche und neue Wege zur Preisabsicherung und -stabilisierung, beispielsweise über die Nutzung von Warenterminbörsen, müssen verfügbar gemacht und stärker genutzt werden. Möglichkeiten für solche Vereinbarungen, die insbesondere die Absicherung der Erzeugerpreise über einen längeren Zeitraum betreffen, sind in der Anlage zu dieser Erklärung aufgeführt. Der deutsche Milchsektor sollte die Möglichkeiten einer Branchenorganisation für die Weiterentwicklung seiner Strukturen nutzen. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche Marketing und Innovation. Die dafür bereitstehenden europäischen Finanz- und Fördermittel sollten aus Deutschland künftig in stärkerem Maße genutzt werden. Anlage: Positionspapier Lieferbeziehungen im Milchsektor 3

4 Markt in der Krise: Aktionsplan für die Landwirtschaft Anlage zur Erklärung des DBV-Präsidiums anlässlich des Deutschen Bauerntages 2016 Lieferbeziehungen im Milchsektor: Moderner gestalten statt Mengen verwalten Die wirtschaftliche Situation zu vieler Milchviehhalter ist existenzbedrohend. Ursächlich hierfür sind insbesondere wirtschaftliche und politische Krisen, welche direkte Auswirkungen auf die globalen Warenströme und damit die Wertschöpfung wichtiger Agrargüter haben. Der Deutsche Bauernverband hält daher nachdrücklich an seiner Forderung fest, dass die europäische und nationale Politik, der Lebensmitteleinzelhandel sowie die Molkereien ihrer Verantwortung für die deutschen Milchbauern gerecht werden. In wirtschaftlichen Krisenzeiten rücken auch die strukturellen Defizite innerhalb des deutschen Milchsektors in den Fokus, hierbei insbesondere die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen. Mit Auslaufen der EU-Quotenregelung liegt die Verantwortung für das Management der Anlieferungsmengen sowie den Umgang mit zunehmenden Preisschwankungen allein in den Händen der Marktakteure, also den Milchbauern und ihren überwiegend genossenschaftlich organisierten Molkereien. Es ist dringend angezeigt, Veränderungen innerhalb der Milchbranche einzuleiten, denn Planungssicherheit ist derzeit weder für Milcherzeuger noch für Molkereien in einem befriedigenden Umfang gewährleistet. Milchbauern haben keine praktikable Möglichkeit, ihren Erzeugerpreis über einen längeren Zeitraum abzusichern. Das Preisrisiko liegt somit komplett bei den Landwirten. Ferner haben Molkereien nur eine geringe Verlässlichkeit bezüglich der Anlieferungsmengen, da keine belastbare Mengenplanung und -abstimmung zwischen Milchbauern und Molkereien vorgenommen wird. Landwirte und ihre Molkereien haben über die Satzungen und Milchlieferordnungen in genossenschaftlich organisierten Unternehmen sowie über die Gestaltung von bilateralen Verträgen die Instrumente in der Hand, um auch kurzfristig entsprechende Änderungen herbeizuführen und auf veränderte Marktsituationen reagieren zu können. Es bedarf hierbei grundsätzlich keiner politischen oder staatlichen Einheitslösungen. Ziel des Milchsektors muss vielmehr sein, nicht Mengen zu verwalten, sondern durch eine zeitgemäße Gestaltung der Lieferbeziehungen Schwankungen am Markt zu begegnen.

5 2 Planungssicherheit durch Aufgabe des einheitlichen Basispreises Die Möglichkeit, Teile der Milchanlieferung preislich abzusichern, muss angegangen werden. Differenzierte Auszahlungspreise etwa durch Festpreisvereinbarungen, Bonuszahlungen zur Mengenanpassung oder eine verwertungsbezogene Preisstaffelung müssen in den Unternehmen zielorientiert diskutiert werden. Dies ist vielfach gleichbedeutend mit der Aufgabe des einheitlichen Basispreises. Durch die genannten Preismodelle können Signale von den Märkten früher und spürbarer als heute beim landwirtschaftlichen Unternehmer ankommen, so dass ein Anreiz zur zeitnahen einzelbetrieblichen Reaktion gegeben ist. Auch kurzfristig kann es angezeigt sein, Spotmilch durch differenzierte Auszahlungspreise verwertungsbezogen zu vergüten. Warenterminbörsen als Chance begreifen Die Nutzung von Warenterminbörsen muss für die Molkereien bei der Absicherung eines Teils der Erzeugerpreise eine zunehmend wichtige Rolle einnehmen. Das Management von Preisrisiken ist ein wichtiger Faktor im internationalen Wettbewerb, den die deutschen Molkereien für sich nutzen sollten, wie es in anderen Sektoren der Landwirtschaft bereits seit einigen Jahren üblich ist. Ferner können Festpreisvereinbarungen über Back-to-back-Geschäfte erfolgen, mit denen eine Molkerei die Sicherheiten, die sie über langfristige Kontrakte hat, direkt an ihre Erzeuger weitergibt. Über das längerfristige Absichern von Erzeugerpreisen kann kein dauerhaft höheres, aber ein stabileres Preisniveau erzielt werden. Andienungspflicht und Kündigungsfristen sachgerecht bewerten Im Fokus politischer Debatten steht zunehmend auch die Andienungspflicht der Genossenschaftsmolkereien. Es ist hierbei zu beachten, dass der Andienungspflicht der Milcherzeuger die Verpflichtung der Annahme durch die Molkereien gegenüber steht. Stellt man dementsprechend die Andienungspflicht in Frage, steht gleichzeitig auch die Abnahmeverpflichtung der Molkereien zur Disposition. Den Interessen von Landwirten, die stärker als Vertragslieferanten agieren wollen, sollte schon heute über eine flexiblere Ausgestaltung der Satzungen und Milchlieferordnungen sowie einer differenzierten Andienungspflicht Rechnung getragen werden. Derzeit sind Kündigungsfristen von 24 Monaten bei Genossenschaftsmolkereien üblich. Einzelne Molkereien haben in ihren zuständigen Beschlussgremien entschieden, kürzere Fristen festzulegen. Auch wenn dies aus Sicht des einzelnen Milchbauern aufgrund der schnelleren Reaktionsmöglichkeit positiv bewertet werden kann, ist gleichzeitig darauf zu achten, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der genossenschaftlichen Molkerei nicht gefährdet wird.

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