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- Christin Kurzmann
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 DIE BANK ALS GEGNER? PARTNERSCHAFT IN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINBAHNSTRASSE
2 UNTERNEHMENSFINANZIERUNG Wir beschäftigen uns mit: Verhältnis Bank zu Unternehmer bzw. zum Unternehmen Vorbereitung auf ein Bankgespräch Vertragsgestaltung Kreditsicherheiten Rating Finanzierungsberatung GesmbH 2
3 Studie Schweiz KMU-Studie: Wie zufrieden sind Sie mit der Zusammenarbeit mit Ihrer Bank? Finanzierungsberatung GesmbH 3
4 Studie Schweiz Die Mehrheit der befragten Unternehmen ist mit der Zusammenarbeit mit den Banken zufrieden Die Entwicklung der Zusammenarbeit mit der Bank wird von mehr Unternehmen positiv als negativ eingeschätzt. Noch positiver stellt sich die Zusammenarbeit aus Bankensicht dar. Finanzierungsberatung GesmbH 4
5 Studie Schweiz Die Zufriedenheit aus Unternehmenssicht korreliert positiv mit der Größe und mit der Profitabilität der Unternehmen. Finanzierungsberatung GesmbH 5
6 Studie Schweiz HAUPTSCHWIERIGKEIT: Kreditgewährungsbedingungen (namentlich die Frage der von Banken verlangten Sicherheiten bzw. die zugrundeliegenden Risikoeinschätzungen) sowie mangelhafte Kontinuität und Branchenkenntnis in der Betreuung durch Bankberater. Finanzierungsberatung GesmbH 6
7 Studie Schweiz AUS BANKENSICHT: Die Qualität der Informationen, welche Unternehmen zum Kreditgespräch mitbringen, ist aus Sicht der Banken klar ungenügend Unternehmen neigen zu einer positiveren Selbsteinschätzung Finanzierungsberatung GesmbH 7
8 Historie der Banken Österreichs Zum Beispiel: Ländliche Kreditgenossenschaft Raiffeisen Bürgerliche Gesellschaft Sparkassen Handel und Gewerbe Volksbanken Finanzierungsberatung GesmbH 8
9 Finanzierungsberatung GesmbH 9
10 KREDITGESCHÄFT Kreditantrag / Kreditgespräch Kreditprüfung Kreditentscheidung Kreditüberwachung Finanzierungsberatung GesmbH 10
11 Finanzierungsberatung GesmbH 11
12 Vorbereitung des Gesprächs Unterlagen und Informationen sammeln wirtschaftliche Daten (Bilanz, Saldenliste, KER, Planung, Soll/Ist Vergleich, etc) zeitgerecht und vorab der Bank zur Gesprächsvorbereitung übermitteln Informationen über die geplante Finanzierung Finanzierungsberatung GesmbH 12
13 Kreditgespräch: WER? BANK: FIRMA: Betreuer Vorgesetzter Fachmann (Förderung, Veranlagung, Export) Risikomanager Steuerberater Unternehmensberater Finanzchef / Buchhaltung Anwalt Finanzierungsberatung GesmbH 13
14 Kreditgespräch: WO? IM BETRIEB: Betriebsbesichtigung Fehlende Unterlagen schnell zur Hand Bankleute sind Gäste Finanzierungsberatung GesmbH 14
15 WICHTIG BEIM KREDITGESPRÄCH KEINE STÖRUNGEN (Telefon, Handy, Mitarbeiter, etc.) Mitarbeiter gegebenenfalls informieren, wenn eine Betriebsbesichtigung geplant ist die wichtigen Unternehmenszahlen wissen (ggf. Gespräch mit Steuerberater) auf Fragen vorbereiten, die bei solchen Gelegenheiten meist gestellt werden Finanzierungsberatung GesmbH 15
16 mögliche Fragen Wie entwickeln sich Markt und Branche? Gibt es Risiken durch erkennbare Lieferanten- oder Kundenabhängigkeiten? (Das ist dann der Fall, wenn es z. B. mehr als 30 % des Umsatzes nur mit einem Kunden erwirtschaftet.) Warum sollte ein Kunde gerade die Produkte bzw. Dienstleistungen Ihres Unternehmens kaufen? Finanzierungsberatung GesmbH 16
17 mögliche Fragen Welche Qualifizierung hat das Personal, welche Altersstruktur ist gegeben? Wie schaut es mit Fachkräften am Arbeitsmarkt aus? Wie steht es mit der Personalfluktuation? Wie ist eine Unternehmensnachfolge geregelt? Finanzierungsberatung GesmbH 17
18 mögliche Fragen WIRTSCHAFTLICHE SITUATION: Wichtige Veränderungen in der Bilanz im Vergleich zum Vorjahr (WARUM?) Aktuelle Situation (Auftragslage, Kunden- forderungen, Lieferantenverbindlichkeiten, eigenes und fremdes Zahlungsverhalten, Investitionsbedarf, etc.) Finanzierungsberatung GesmbH 18
19 mögliche Fragen ZUR BILANZ: Wie hat sich die Ertragslage entwickelt? Welche Ursachen haben Umsatzeinbrüche? Gibt es Ursachen für auffällig hohe Kosten? Wie hat sich der Unternehmensgewinn entwickelt - und warum? Finanzierungsberatung GesmbH 19
20 mögliche Fragen ZUR GEPLANTEN FINANZIERUNG: Welche Sicherheiten kann und will - das Unternehmen bieten? Gibt es Kredite bei anderen Banken? Wenn ja, welche - und wie werden diese Kredite bedient? Finanzierungsberatung GesmbH 20
21 mögliche Fragen Wie wird sich die geplante Investition rechnen. Wie soll die Finanzierung konkret aussehen (Art, Höhe, Nutzen, Wirtschaftlichkeit, Sicherheiten)? Finanzierungsberatung GesmbH 21
22 KREDITGESCHÄFT Kreditantrag / Kreditgespräch Kreditprüfung Kreditentscheidung Kreditüberwachung Finanzierungsberatung GesmbH 22
23 Kreditprüfung Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers Ermittlung der Risikostruktur des zu finanzierenden Objekts Ergebnis und Gründe der Entscheidung sind aktenkundig zu machen Finanzierungsberatung GesmbH 23
24 Risiko Ausfallrisiko (nur teilweise oder gar keine Rückzahlung möglich) Prüfungsmöglichkeiten Haushaltsplan - GuV-Analyse EK-Polster / Risikopuffer bestehende Verbindlichkeiten, Liquiditäts- / Terminrisiko (Nichteinhaltung von Fristen) Besicherungsrisiko (Verwertung von Sicherheiten nicht möglich oder der Wert ist gesunken) Verhaltensrisiko (Informationsasymmetrien) Liquiditätsgrade Kapitalflussrechnung Vermögensstruktur der Bilanz (Buchwerte abgleichen!) Verhalten in der Vergangenheit Termingerechtes Verhalten? Qualität eingereichter Unterlagen Finanzierungsberatung GesmbH 24
25 Ablauf der Kreditprüfung OBJEKTIV: Kreditfähigkeit persönliche Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit Zukunftschancen des Unternehmens Wirtschaftlichkeit der Investition Finanzierungsberatung GesmbH 25
26 KREDITGESCHÄFT Kreditantrag / Kreditgespräch Kreditprüfung Kreditentscheidung Kreditüberwachung Finanzierungsberatung GesmbH 26
27 Kreditentscheidung Kompetenzregelungen (WER entscheidet) 4-Augen-Prinzip? mögliche Auflagen derzeitige Geschäftspolitik der Bank ( Schweinezyklus : Risikomanagement versus Verkauf) Finanzierungsberatung GesmbH 27
28 KREDITGESCHÄFT Kreditantrag / Kreditgespräch Kreditprüfung Kreditentscheidung Kreditüberwachung Finanzierungsberatung GesmbH 28
29 Kreditüberwachung Feststellung ob sich die bei der Kreditprüfung ermittelten und der Kreditvergabeentscheidung zugrunde gelegten Daten zum Nachteil des Kreditgebers verändert haben Finanzierungsberatung GesmbH 29
30 Kreditüberwachung SCHWERPUNKTE: Umstände, die zu einer ungünstigen Beurteilung des Kreditnehmers Anlass geben (z. B.: RATING) Einhaltung der Zinszahlungs- und Kredittilgungsverpflichtungen nach Beitragshöhe und Termin Wert der Sicherheiten Finanzierungsberatung GesmbH 30
31 Kreditüberwachung Überschreitung von Kreditlinien Einhaltung von Vereinbarungen (z. B.: über die Verwendung des Kredites) Entwicklung der Erfolgs- und Liquiditätslage andere inner- und außerbetriebliche Umstände, die auf die Kreditwürdigkeit entscheidend einwirken Finanzierungsberatung GesmbH 31
32 Kreditüberwachung Ergebnisse der laufenden Kreditkontrolle sind mit denen der Kreditprüfung zu vergleichen,, und bei der Feststellung von Abweichungen ist deren Größe und Ursache festzustellen. Bei bedeutenden Abweichungen sind Maßnahmen zu setzen (z. B. zusätzliche Kreditsicherheiten bis zur Kündigung des Kredites) Finanzierungsberatung GesmbH 32
33 Kreditvertrag Ist die Grundlage für jede Finanzierung, die zwischen Bank und Kreditnehmer abgeschlossen wird Finanzierungsberatung GesmbH 33
34 Kreditvertrag Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber (Bank) mit einem gewissen Risiko verbunden Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen ja in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abgeschätzt werden kann Finanzierungsberatung GesmbH 34
35 Bestandteile des Kreditvertrages Kreditart und Kreditbetrag Kreditzinsen / Kosten Kreditlaufzeit / Tilgung Kreditsicherheiten Offenlegung der wirtsch. Verhältnisse sonstige Vereinbarungen Finanzierungsberatung GesmbH 35
36 Kreditvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen BEIDE SIND VERHANDELBAR!!! DAHER: Unbedingt genau durchlesen und gegebenenfalls mit Anwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater besprechen! Finanzierungsberatung GesmbH 36
37 BEISPIELE Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Kreditverträgen
38 Basel II - Rating Es geht um die Einschätzung der künftigen Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zins- und Tilgungsverpflichtungen termingerecht und vollständig erfüllen zu können Die Bonitätsbeurteilung erfolgt anhand standardisierter Verfahren Finanzierungsberatung GesmbH 38
39 Basel II - Rating Einerseits werden Kennzahlen aus verschiedenen Informationsbereichen des Jahresabschlusses gebildet andererseits werden zukunftsgerichtete, qualitative Faktoren einbezogen Die Ergebnisse des Ratings werden in einer Note/Kennzahl zusammengefasst Finanzierungsberatung GesmbH 39
40 Basel II - Rating Das Rating dient dazu, die Kreditnehmer in verschiedene Risikoklassen einzuteilen, die jeweils mit bestimmten Kreditkonditionen verknüpft sind Finanzierungsberatung GesmbH 40
41 Was prüft die Bank beim Rating? Die Rating-Verfahren nach Basel II beruhen zum einen auf der Analyse finanzwirtschaftlicher Größen (HARDFACTS) und auf der Bewertung qualitativer Faktoren (SOFTFACTS),, die Hinweise auf die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen geben Finanzierungsberatung GesmbH 41
42 RATING Neben den quantitativen und qualitativen Faktoren spielen die historischen Erfahrungen in der Bankbeziehung des Unternehmens eine nicht zu unterschätzende Rolle Vertrauen wird geschaffen, indem man seine Verlässlichkeit dadurch dokumentiert, dass Zusagen konsequent eingehalten und Abweichungen plausibel begründet werden können Finanzierungsberatung GesmbH 42
43 RATING Kritisch beurteilt werden eine steigende Kreditbeanspruchung ohne entsprechende Umsatzausweitung,, eine ständige Ausschöpfung oder häufige, nicht abgesprochene Überziehung des Kreditrahmens, ein unverhältnismäßiger Rückgang der Kontoumsätze sowie die Nichteinhaltung von Rückführungszusagen Finanzierungsberatung GesmbH 43
44 Kreditsicherheiten Jede Finanzierung ist für den Kreditgeber (Bank) mit einem gewissen Risiko verbunden Rückzahlung und Zinszahlungen erfolgen ja in der Zukunft, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abgeschätzt werden kann Finanzierungsberatung GesmbH 44
45 Kreditsicherheiten Sicherheiten sollen daher auch jenes "Restrisiko" abdecken, dass aufgrund der unsicheren Zukunft immer besteht Finanzierungsberatung GesmbH 45
46 bankübliche Sicherheiten 1. Pfandrechte 2. Mitschuldnerschaft 3. Bürgschaft 4. Eigentumsvorbehalt 5. Forderungsabtretung (Zession) Finanzierungsberatung GesmbH 46
47 Pfandrecht Ein Pfandrecht kann entstehen durch: Richterspruch (Exekution) Gesetz (z.b.: Vermieterpfandrecht) Vertragliche Vereinbarung (Pfandvertrag + Übergabe = Vertragspfandrecht) Finanzierungsberatung GesmbH 47
48 Pfandrecht Als Pfand kann jede Sache dienen, die im Verkehr steht. Ist die Sache beweglich, so wird sie Handpfand (Faustpfand), oder ein Pfand in engerer Bedeutung genannt; ist sie unbeweglich, so heißt sie eine Hypothek (Grundpfand). ( 448 ABGB) Finanzierungsberatung GesmbH 48
49 Pfandrecht Wertpapierlombard Sparbuch oder Guthabensverpfändung Warenlombard Grund und Boden / Liegenschaften Liegenschaftszugehör (Verpfändung von Maschinen Sicherungsübereignung ) Finanzierungsberatung GesmbH 49
50 Pfandrecht Das Pfandrecht berechtigt den (Pfand-) Gläubiger (=Bank), aus einer Sache Befriedigung zu erlangen, wenn der Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfüllt. Das heißt also, dass eine Bank den Pfandgegenstand bei Zahlungsverzug des Bankkunden (Schuldners) veräußern kann Finanzierungsberatung GesmbH 50
51 Pfandrecht Eigentümer der Sache bleibt aber der Schuldner. Der Pfandgläubiger hat an der Pfandsache kein Gebrauchsrecht! Finanzierungsberatung GesmbH 51
52 Pfandrecht Verpfändung einer Liegenschaft (Grundstück, Gebäude): HYPOTHEK (Grundschuld) daher: Hypothekar- oder Realkredit Finanzierungsberatung GesmbH 52
53 Mitschuldnerschaft Unter Mitschuldnerschaft (Schuldbeitritt) versteht man die vertragliche Verpflichtung eines Dritten gegenüber dem Gläubiger, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Schuldner für dieselbe Verbindlichkeit zu haften Finanzierungsberatung GesmbH 53
54 Mitschuldnerschaft Ein Mitschuldner dient zur zusätzlichen Besicherung einer Schuld. Der Mitschuldner verpflichtet sich gemeinsam mit dem Schuldner (Hauptschuldner), für die Forderungen des Gläubigers zu haften Finanzierungsberatung GesmbH 54
55 Mitschuldnerschaft Der Gläubiger kann wahlweise und nach eigenem Ermessen sowohl auf Schuldner, Mitschuldner oder auch auf beide Personen gleichzeitig zurückgreifen und die Schuldabdeckung verlangen Finanzierungsberatung GesmbH 55
56 Bürgschaft Sollte die Bank hinsichtlich der Rückzahlung des Kredites ein erhöhtes Risiko sehen, so wird sie die positive Kreditentscheidung von der Beibringung eines Bürgen abhängig machen Finanzierungsberatung GesmbH 56
57 Bürgschaft (ABGB) 1346: Wer sich zur Befriedigung des Gläubigers auf den Fall verpflichtet, dass der erste Schuldner die Verbindlichkeit nicht erfülle, wird ein Bürge genannt und das zwischen ihm und dem Gläubiger getroffene Übereinkommen Bürgschaftsvertrag.. Hier bleibt der erste Schuldner noch immer der Hauptschuldner, und der Bürge kommt nur als Nachschuldner hinzu. Finanzierungsberatung GesmbH 57
58 Bürgschaft Der Bürge tritt als weitere, haftende Person dem Kreditverhältnis bei Bürge ist, wer sich zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall verpflichtet, dass der Schuldner seinen Kreditrückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt Finanzierungsberatung GesmbH 58
59 Bürgschaft Gewöhnliche Bürgschaft Bürge und Zahler Haftung Ausfallsbürgschaft Entschädigungs- oder Rückbürgschaft Wechselbürgschaft Finanzierungsberatung GesmbH 59
60 Eigentumsvorbehalt Unter Eigentumsvorbehalt versteht man die vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum trotz Übergabe des Kaufgegenstandes erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergehen soll Finanzierungsberatung GesmbH 60
61 Eigentumsvorbehalt Grundsätzlich geht bei einem Kauf das Eigentum am Kaufobjekt bereits bei der Übergabe an den Käufer über. Das Eigentum bleibt jedoch beim Verkäufer, wenn ein so genannter Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde Finanzierungsberatung GesmbH 61
62 Eigentumsvorbehalt Dieser bestimmt, dass das Eigentum am Kaufgegenstand erst dann übergehen soll, wenn der Kaufpreis zur Gänze bezahlt wurde. Der Käufer ist bis dahin nur Inhaber - und nicht Eigentümer! - des Kaufgegenstandes! Finanzierungsberatung GesmbH 62
63 Eigentumsvorbehalt Finanzierungsberatung GesmbH 63
64 Zession Eine Zession ist eine Abtretung einer Forderung, die man gegenüber einem Dritten hat Die Abtretung (Zession) dieser Forderungen dient zur Besicherung des Kredites Finanzierungsberatung GesmbH 64
65 Zession Offene Forderungen / Außenstände sind für Kaufleute Kapital, das sie sowohl zur Bezahlung eigener Schulden wie zur Besicherung allfälliger von ihnen aufgenommener Kredite verwenden können Finanzierungsberatung GesmbH 65
66 Zession Bei der Zession wird in 3 verschiedene Arten von Personen unterschieden: Zedent: Das ist jener Gläubiger, der seine Forderung abtritt Zessionar: das ist der neue Gläubiger (meist eine Bank) Zessus: das ist der Schuldner Finanzierungsberatung GesmbH 66
67 Finanzierungsberatung GesmbH 67
68 Zession (1) Zedent hat Forderung gegen Schuldner (2) Zedent überträgt diese Forderung still (= ohne Verständigung des Schuldners) an den Zessionar mittels Zessionsvertrag. (3) Diesem steht nun die Forderung gegen den Zessus (Schuldner) zu. (4) Kraft Vereinbarung tritt nach außen der Zedent als Gläubiger auf; daher: stille Zession. Wegen fehlender Verständigung leistet der Schuldner aber weiterhin an den Zedenten schuldbefreiend. Finanzierungsberatung GesmbH 68
69 Zession stille Zession offene Zession bestätigte Zession Finanzierungsberatung GesmbH 69
70 Leasing VORTEILE: Bilanzverkürzung gute Sicherheit für die Bank Möglichkeit stille Reserven aufzudecken Finanzierungsberatung GesmbH 70
71 Leasing Auf Wunsch des Leasingnehmers wird ein bewegliches (Mobilienleasing) oder unbewegliches (Immobilienleasing) Investitionsobjekt vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) erworben und dem Leasingnehmer gegen Entgelt zur Nutzung für einen vereinbarten Zeitraum überlassen Finanzierungsberatung GesmbH 71
72 Leasingvertrag Bildet die rechtliche Grundlage zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber Finanzierungsberatung GesmbH 72
73 Leasingvertrag Inhalt: Vertragsdauer Verpflichtungen für den Leasingnehmer (z.b.: pflegliche Behandlung des Leasinggutes, etc.) Festlegung des Leasinggebers als Eigentümer des geleasten Gutes Verpflichtung zur Rückgabe des Gutes nach Vertragsablauf Finanzierungsberatung GesmbH 73
74 Charakteristik des Leasing Leasinggeber ist Eigentümer des Objektes Leasingnehmer hat das Nutzungs- und Gebrauchsrecht am Leasinggut Finanzierungsberatung GesmbH 74
75 Finanzierungsberatung GesmbH 75
76 Was kann geleast werden? Mobilien (Geräte, Maschinen, EDV, etc.) Kraftfahrzeuge (LKW, PKW, Busse, Motorräder, Sonderfahrzeuge, etc.) Immobilien (Baulichkeiten auf Eigen- und Fremdgrund: Hallen, Produktions- und Geschäftsgebäude, Wohnungen, Büros etc.) Finanzierungsberatung GesmbH 76
77 Leasingformen Vollamortisationsverträge (full-pay-out) Teilamortisationsverträge (Restwert) Leasingverträge mit Vorleistungen (Eigenleistungen wie: Mietvorauszahlung, Depot- oder Kautionszahlungen) Sale-and-lease-back Verträge Finanzierungsberatung GesmbH 77
78 Vollamortisationsvertrag Während der vereinbarten unkündbaren Vertragsdauer (Grundmietzeit) werden mit dem Leasingentgelt die gesamten Anschaffungskosten (bis auf die so genannte Kaufrate ) des Leasinggebers amortisiert Finanzierungsberatung GesmbH 78
79 Finanzierungsberatung GesmbH 79
80 Teilamortisationsvertrag Es wird vertraglich ein wirtschaftlich gerechtfertigter Restwert definiert, der dem voraussichtlichen Objektwert nach Ablauf des Leasingvertrages entspricht. Vorteil: niedrigere Rate, da Leasingentgelt nur für den amortisierbaren Teil Finanzierungsberatung GesmbH 80
81 Finanzierungsberatung GesmbH 81
82 Leasing mit Vorleistung Mietvorauszahlung: : ist Teil des Gesamt- leasingentgeltes, ist bei Vertragsbeginn zu entrichten und reduziert monatliche Leasingrate Depot- bzw. Kautionszahlung: zusätzliche Sicherheit für Leasinggeber bzw. Reduzierung der Zinsbelastung für den Leasingnehmer Finanzierungsberatung GesmbH 82
83 Sale-and-lease-back Verkauf eines Wirtschaftsgutes (mit oder ohne Adaptierung bzw. baulicher Veränderung) an Leasinggesellschaft und Rückverleasung z.b.: Aufdeckung stiller Reserven in einem Unternehmen Unternehmenssanierung Finanzierungsberatung GesmbH 83
84 Unterschied zwischen Leasing und Kredit VERTRAGS- PARTNER EIGENTÜMER DES OBJEKTES Bilanzierung des Objektes LEASING Lieferant = Verkäufer Leasinggeber = Käufer Leasingnehmer = Nutzer Leasinggeber Leasinggeber KREDIT Kreditgeber Kreditnehmer Kreditnehmer (eventuell EV) Kreditnehmer Finanzierungsberatung GesmbH 84
85 Unterschied zwischen Leasing und Kredit Bilanzierung in der Gewinn- u. Verlustrechnung LEASING LN bilanziert kein Anlagegut und keine Verbindlich- keit; Leasingrate = Aufwand GuV KREDIT AV und Verbindl. sind zu bilanzieren; abschreibbar: Zinsen u. AFA Finanzierungs- umfang Gesamtinvestition (Vollfinanzierung) häufig nur Teilfinanzierung Finanzierungsberatung GesmbH 85
86 Unterschied Leasing : Kredit Umsatzsteuer Finanzierungs- dauer steuerl. Investitionsbe- günstigungen LEASING max. 90 % (bei Vollamort. min. 40 %) der wirtschaftlichen Nutzungsdauer Ust.-pflichtig sind Leasingentgelte Anspruch beim Leasinggeber KREDIT keine steuerliche Einschränkung Ust.-pflichtig ist Anschaffungswert Anspruch beim Kreditnehmer Finanzierungsberatung GesmbH 86
87 Finanzierungsberatung GesmbH 87
88 Leasing und Rating DURCH BILANZSUMMENVERKÜRZUNG KOMMT ES ZU EINER VERBESSERUNG DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN KENNZAHLEN!!! Finanzierungsberatung GesmbH 88
89 FACTORING Factoring ist ein Vertragsverhältnis zwischen i.d.r. einem Lieferanten und einer auf diesen Geschäftsbereich spezialisierten Factoringbank. Die Forderungen des Lieferanten gegen seine Kunden werden an die Bank abgetreten. Im Gegenzug schreibt die Bank dem Lieferanten den Betrag der Forderung abzüglich einer Factoringgebühr gut. Finanzierungsberatung GesmbH 89
90 Finanzierungsberatung GesmbH 90
91 echtes und unechtes Factoring Beim echten Factoring übernimmt die Bank auch das Ausfallrisiko. Zahlt der Kunde nicht, erhält der Lieferant dennoch sein Geld. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Lieferanten. Zahlt der Kunde nicht, wird die Gutschrift der Bank wieder storniert. Finanzierungsberatung GesmbH 91
92 FACTORING / ZESSION Kaufvertrag Forderungen werden verkauft Factor wird Eigen- tümer der Forderung; anfechtungsfest Belehnung meist mit % Kreditvertrag Abtretung zur Kreditbesicherung Anfechtungsrisiko, da Bank Treuhänder der Forderung Belehnung nach Bonität bis max. 80 % Finanzierungsberatung GesmbH 92
93 VORTEILE Vorfinanzierung von 80-90% der Ausgangsrechnungen sofortige Liquidität bei Fakturierung umsatzdynamische Finanzierung Risikovermeidung durch Bonitätsinformation keine Sicherheiten erforderlich Auslagerung des Debitorenmanagements Finanzierungsberatung GesmbH 93
94 umsatzdynamische Finanzierung gesicherter Finanzbedarf bei steigenden Umsätzen optimale Finanzierungsanpassung in saisonal schwachen Monaten keine Rahmenbegrenzung Finanzierungsberatung GesmbH 94
95 Verhältnis Umsatz - Finanzierung Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Umsätze in T Finanzierungsrahmen Finanzierungsberatung GesmbH 95
96 FRAGEN Welche Punkte sind noch nicht ausreichend behandelt? Offene Fragen? Finanzierungsberatung GesmbH 96
97 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT UND FÜR DIE MITARBEIT! Finanzierungsberatung GesmbH 97
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