AMTSBLATT. der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach. Kirmeszeit in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Altenfeld.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT. der Verwaltungsgemeinschaft. Großbreitenbach. Kirmeszeit in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Altenfeld."

Transkript

1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld 22. Jahrgang Böhlen - - Gillersdorf Wildenspring Freitag, den 16. September 2011 Inhalt in Schlagzeilen: - Friedersdorf Bekanntmachung - Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren Bekanntgabe Vermessungsarbeiten an der geplanten 380-kV-Leitung Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau der Gemeinde Böhlen Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Gemeinden Friedersdorf und Wildenspring Satzungen über die Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinden Friedersdorf, Gillersdorf und der Stadt Großbreitenbach Nachlese zum Blaubeerfest in Wildenspring Nummer 9 Impressum: Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: Andreas Barschtipan - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKSFarben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 e (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Kirmeszeit in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Altenfeld 264. Kirmes vom Böhlen Kirmes vom Programm: Programm: Freitag, Uhr Bratwurstbraten an der Mehrzweckhalle Samstag, Uhr Frühschoppen bei Bratwurst u. Bier (Mehrzweckhalle) Uhr Traditioneller Kirmesumzug mit der Herschdorfer Blaskapelle (ab Mehrzweckhalle) anschließend gemütl. Beisammensein bei Blasmusik Uhr Kinderkirmes mit Spiel u. Spaß Uhr Großer Kirmestanz mit Dynamic Samstag, Uhr Kirmestanz mit Jenny s Liveband & Tanzeinlagen Sonntag, Uhr Kirchweihgottesdienst Uhr Kindertanz mit DJ Heiko (Spiel, Spaß & Überraschung) Uhr Disco mit DJ Heiko Montag, Umzug mit Ständchen Uhr Disco mit DJ Heiko Freitag, Uhr Jugendtanz mit Revolving Door Samstag, Uhr Kirmestanz mit Synchron u. dem traditionellen Begräbnis Alle Veranstaltungen finden in der MEHRZWECKHALLE ALTENFELD statt. Sonntag, Uhr Kirmesgottesdienst (Kirche) Uhr Tradition. Kirmesständchen Freitag, Uhr Rockparty mit Jukeboxx Samstag, Lichterfest zur Kirmes mit T(w)o Unplugged (Kirche St. Anna )

2 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 2- Nr. 9/2011 Nächster Redaktionsschluss: Donnerstag, den Nächster Erscheinungstermin: Freitag, den Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro belegt werden. Weitere Informationen zu diesem Gesetz können bei der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach eingeholt werden. Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Bekanntmachung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Wir möchten hiermit darauf hinweisen, dass der Landtag am das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren beschlossen hat. Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, also am 01. September 2011 in Kraft. Gleichzeitig wird zu diesem Zeitpunkt die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung außer Kraft treten. Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden sind. Wer bei Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes einen Hund hält, ist verpflichtet: - den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Diese Kennzeichnung hat der Halter innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum , der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach anzuzeigen und nachzuweisen. - Gleichzeitig ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von Euro für Personenschäden und in Höhe von Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Diese Haftpflichtversicherung ist ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum , bei der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach nachzuweisen. Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind sowie gefährliche Hunde. Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde und hat einen Sachkundenachweis zu erbringen sowie eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Nach diesem neuen Gesetz gelten nachfolgend benannte Hunde der Rassen als gefährlich: - Pitbull-Terrier - American Staffordshire-Terrier - Staffordshire-Bullterrier - Bullterrier - sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden und Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden. Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Hund hält, für den eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung erteilt wurde, hat ebenfalls o. g. Haftpflichtversicherung abzuschließen und nachzuweisen sowie diesen Hund innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, spätestens jedoch bis zum , unfruchtbar machen zu lassen. Tragende Hündinnen sind spätestens 10 Wochen nach dem Wurf unfruchtbar zu machen. Großbreitenbach, den Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Bekanntgabe Vermessungsarbeiten an der geplanten 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz (bis Landesgrenze Thüringen / Bayern) Die Fa. Imp GmbH mit Sitz in Halle/Saale, Grenzstraße 26 ist durch die 50Hertz Transmission beauftragt, in Umsetzung der Ergebnisse des beim Thüringer Landesverwaltungsamtes mit Abschluss einer Landesplanerischen Beurteilung vom beendeten Raumordnungsverfahrens, Vermessungsarbeiten in dem dafür zur Verfügung stehenden Trassenkorridor des angegebenen Vorhabens durchzuführen. Die Arbeiten werden im Zeitraum bis ausgeführt. Bei Rückfragen ist die Firma imp GmbH unter der Tel.-Nr / zu erreichen. gez.: Beyersdorf Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Großbreitenbach Aufgrund einer Mitteilung der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises veröffentlichen wir zur bereits bestehenden - Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - folgende redaktionelle Änderung: Das im Kopf der Satzung angegebene Datum - vom 26. Mai ist zu ändern. Neu muss dafür der 08. Juni 2011 eingesetzt werden. Außerdem ist folgender Beschluss- und Genehmigungsvermerk der Kommunalaufsicht zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer öffentlich bekannt zu geben: 1. Mit Beschlussfassung vom 26. Mai 2011 hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach eine Hundesteuersatzung für die Stadt Großbreitenbach beschlossen. 2. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 08. Juni 2011, Az die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer rechtsaufsichtlich gewürdigt. (1) Die vorgelegte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Großbreitenbach wird rechtsaufsichtlich genehmigt. (2) die Satzung ist nach Zugang dieses Bescheides auszufertigen und anschließend mit der Genehmigung zu veröffentlichen. (3) Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Großbreitenbach, den 19. August 2011 Enders in

3 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 3- Nr. 9/2011 Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Stadt Großbreitenbach vom 22. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Stadt Großbreitenbach die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Stadt Großbreitenbach erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 14. April 1993 außer Kraft. Großbreitenbach, den 22. August 2011 Enders in Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Altenfeld Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Altenfeld richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 14. Oktober 2011 Uhrzeit: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Gemeinderatssitzung Altenfeld Am fand die 12. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Altenfeld im Seniorenraum des Bürgerhauses statt. In dieser Sitzung wurde folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; TOP 2) TOP 3) TOP 4) TOP 5) Abstimmung der Tagesordnung; Protokollkontrolle des Protokolls vom 03. Mai 2011: Abstimmung: 9 Ja-Stimmen Beschluss zur Hebesatzsatzung Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2011 Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Informationen und Anfragen. Gemeinde Böhlen Aufstellung zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau beschlossen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Beschlussvorlage für die 19. öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Beschluss-Nr. 53/19/11 Bezeichnung der Vorlage: Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 2 Obere Kurau Eingereicht durch: - Herr Krannich Erarbeitet durch: VWG-Vorsitzenden - Herrn Beyersdorf Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen beschließt die Aufstellung einer 3. Änderung zum B-Plan Nr. 2 Obere Kurau. Das Verfahren wird gemäß 13 a Baugesetzbuch (B-Plan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach. Begründung: Der rechtskräftige B-Plan Nr. 2 Obere Kurau in der Fassung nach der 2. Änderung soll im nordöstlichen Planbereich geändert werden. Die Änderung beinhaltet den Wegfall der Planstraßen C und D, die Änderungen der Baufenster sowie die Änderung der zulässigen Bauweise. Der Bereich der 3. Änderung ist in der Anlage in einer Gegenüberstellung zur ursprünglich festgesetzten Planung dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss sowie das Verfahren nach 13 a BauGB ist ortsüblich bekannt zu geben. gez. Krannich Uhrzeit: Wo: Samstag, 15. Oktober :00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr Annahmestelle - Bauhofgebäude am Bürgerhaus, Kirchstraße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Der Gemeinderat der Gemeinde Böhlen bestätigt die Beschlussvorlage: ges. Zahl der Mitglieder:...9 davon anwesend:...8 Ja-Stimmen:...8 Nein-Stimmen:...0 Stimmenthaltungen:...0 gez. Krannich (Siegel) Anlage siehe nächste Seite

4 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 4- Nr. 9/2011 Anlage Planskizze Anlage zum Beschluss 53/19/11: Planskizze zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Obere Kurau - Beschluss über den Beitritt zur Resolution zum Kommunalen Finanzausgleich Beschluss-Nr. 55/19/11 Beschlussvorschlag mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. - Beratung und Beschluss über den Antrag der Gemeinde Meuselbach-Schwarzmühle zur Gebietsänderung - Beschluss-Nr. 56/19/11 Beschluss mit 8 Ja-Stimmen gefasst. - Stellungnahme der Gemeinde zu einem Projekt einer geplanten Ausgleichsmaßnahme zum Trassenbau der 380-kV- Leitung Am 19. August fand eine außerordentliche Gemeinderatssitzung statt. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: - Auftragsvergabe der Bauleistungen zur Gestaltung des Dorfplatzes - Beschluss-Nr. 58/20/11 mit 7 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung bestätigt. Gemeinde Friedersdorf Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Friedersdorf 1. Bekanntmachung des Beschlusses zum Entwurf des B- Planes An der Ortsstraße Der Gemeinderat Friederdorf hat in seiner Sitzung am den Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Beschlussvorlage zur 16. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Beschluss-Nr.: 23/16/2011 Bezeichnung der Vorlage: Beschluss des Entwurfes zum B-Plan An der Ortsstraße in Friedersdorf Erarbeitet durch: VwG-Vorsitzenden Herrn Beyersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Böhlen richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: 01. Oktober 2011 bis 01. November 2011 Uhrzeit: Wo: dienstags von 14:00-18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Annahmestelle - Gemeindeplatz in der Wildenspringer Straße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinderatssitzung Am 11. August 2011 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Böhlen statt. Folgende Beschlüsse wurden dort gefasst und sollen heute öffentlich bekannt gemacht werden: - Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Obere Kurau Nr. 2 - Beschluss-Nr. 53/19/11 Der Beschlussvorschlag wurde mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. - Beschluss über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - Beschluss-Nr. 54/19/11 Diese Beschlussvorlage wurde ebenfalls mit 8 Ja-Stimmen bestätigt. Eingereicht durch: Herrn Traute Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße sowie dessen Offenlegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Die Träger öffentlicher Belange sind über den Entwurf zu informieren. Der Beschluss über die Offenlegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung:Gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bürgerversammlung am wurde der Entwurf zum B- Plan An der Ortsstraße mit entsprechender Begründung erarbeitet. Der Entwurf ist nun vom Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren. Traute Der Gemeinderat beschloss o. g. Beschlussvorlage. Zahl des Gemeinderates insgesamt:...7 davon anwesend:...6 Ja-Stimmen:...4 Nein-Stimmen:...0 Enthaltungen:...0 Traute - Siegel - Aufgrund des 38 ThürKO waren 2 Mitglieder des Gemeinderates weder an der Beratung noch an der Abstimmung beteiligt. 2. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes B-Plan An der Ortsstraße Hiermit wird bekannt gemacht, dass der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 23/16/2011 beschlossene Entwurf zum B-Plan An der Ortsstraße in der Zeit vom bis einschließlich im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbrei-

5 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 5- Nr. 9/2011 tenbach, Markt 11, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum B-Plan vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Traute Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Friedersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 14. Oktober 2011 Uhrzeit: 13:00-18:00 Uhr Uhrzeit: Wo: Samstag, 15. Oktober :00-12:00 Uhr Annahmestelle - an der ehemaligen Dreschhalle (gegenüber Gemeindesaal) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Aufgrund einzuhaltender Veröffentlichungsfristen wird die nachfolgende Satzung erneut bekannt gemacht: Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinde Friedersdorf vom 15. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Gemeinde Friedersdorf die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Gemeinde Friedersdorf erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Friedersdorf, den 15. August 2011 Traute Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Friedersdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinderatssitzung Am 25. August 2011 fand die 16. Gemeinderatssitzung in Friedersdorf statt. In dieser Sitzung wurden folgende Themen beraten und folgende Beschlüsse gefasst: TOP 1: Protokollkontrolle TOP 2: Kurzüberblick über den Jahresabschluss 2010 TOP 3: Beschluss zur Resolution der thüringischen Gemeinden und Städte zur kommunalen Finanzausstattung 2012, Beschluss-Nr. 22/16/2011 mit 6-Ja-Stimmen einstimmig beschlossen TOP 4: Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtet 2011 gem. 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT AG sowie über die mittelbare Beteiligung an der ETE im Jahr 2010 TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: Straßenreparaturen Anträge auf Fällen von Bäumen Geplante Baumaßnahmen Ölschröte (Brücke) Beschluss des Entwurfes zum B-Plan An der Ortsstraße in Friedersdorf mit 4 Ja-Stimmen bestätigt Mitteilungen u. Anfragen Gemeinde Gillersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Gillersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Uhrzeit: Wo: Freitag, 14. Oktober 2011 und Samstag, 15. Oktober :00 Uhr - 16:00 Uhr Annahmestelle - Landweg (neben Gemeindeparkplatz) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Aufgrund einzuhaltender Veröffentlichungsfristen wird die nachfolgende Satzung erneut bekannt gemacht: Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung der Gemeinde Gillersdorf vom 15. August 2011 Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), in Verbindung mit den 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.

6 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 6- Nr. 9/2011 September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Gemeinde Gillersdorf die folgende Satzung über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 1 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung Die Gemeinde Gillersdorf erklärt anstelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der jeweils gültigen Fassung für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gillersdorf, den 15. August 2011 Hauffe Siegel Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Gillersdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinderatssitzung Am 29. Juni 2011 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gillersdorf statt. Folgende Beschlüsse wurden dort gefasst: - Beschluss einer Hebesatz-Satzung Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr Beschluss-Nr. 20/9/11 Der Beschlussvorschlag wurde mit 7 Nein-Stimmen abgelehnt. - Beschluss über die Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung - Beschluss-Nr. 21/9/2011 Die Beschlussvorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen bestätigt. Gemeinde Wildenspring Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung er Gemeinde Wildenspring 1. Bekanntmachung des Beschlusses zur 1. Änderung des Entwurfes des B-Planes Am Milchberg Der Gemeinderat Wildenspring hat in seiner Sitzung am den Entwurf zum B-Plan Am Milchberg beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich gekannt gemacht. Beschlussvorlage zur 5. öffentlichen Gemeinderatssitzung am Beschluss-Nr.: 7/5/2011 Bezeichnung der Vorlage: Beschluss des Entwurfes der 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg Erarbeitet durch: VwG-Vorsitzenden Herrn Beyersdorf Eingereicht durch: Herrn Hornschuh Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg sowie dessen Offenlegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit den im Protokoll vermerkten Änderungen. Die Träger öffentlicher Belange sind über den Entwurf zu informieren. Der Beschluss über die Offenlegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: Gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Bürgerversammlung am wurde der Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Am Milchberg mit entsprechender Begründung erarbeitet. Der Entwurf ist nun vom Gemeinderat zu beraten und zu beschließen. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren. Hornschuh Der Gemeinderat beschloss o. g. Beschlussvorlage. Zahl des Gemeinderates insgesamt:...7 davon anwesend:...5 Ja-Stimmen:...5 Nein-Stimmen:...0 Enthaltungen:...0 Hornschuh - Siegel - Es waren keine Mitglieder des Gemeinderates aufgrund 38 ThürKO weder von der Beratung noch von der Abstimmung ausgeschlossen. 2. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes B-Plan Am Milchberg Hiermit wird bekannt gemacht, dass der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 7/5/2011 beschlossene Entwurf zur 1. Änderung des B-Planes Am Milchberg in der Zeit vom bis einschließlich im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 11/13, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum B-Plan- Entwurf vorgebracht werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen der Bauleitplanung Am Milchberg nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, so weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden. Hornschuh Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Wildenspring richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen von bis zu 1 cbm je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Uhrzeit: Freitag, 14. Oktober 2011 und Samstag, 15. Oktober :00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Wo: Annahmestelle - Buswendeschleife am Ortseingang Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenlose Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinderatssitzung Wildenspring Am fand die 3. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Übergabe des Gemeindesaales nach der Grundsanierung zur Nutzung an die Einwohner und Vereine; TOP 2) TOP 3) Informationen zur Gestaltung Kinderspielplatz; Informationen über Bewerbungen zum Bau von Garagen auf dem Mischgebiet Milchberg. - Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. -

7 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 7- Nr. 9/2011 Gemeinderatssitzung Wildenspring Mi, Fr Uhr Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Am fand die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Übergabe des Kinderspielplatzes; TOP 2) Information zum Stand Garagenbau im Mischgebiet Milchberg ; TOP 3) Information zur Arbeit von Teilnehmern des sozialen Betriebes in der Gemeinde. Gemeinderatssitzung Wildenspring Am fand die 5. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wildenspring im Kulturraum statt. Es wurde Folgendes beraten bzw. beschlossen: TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; TOP 2) TOP 3) TOP 4) TOP 5) TOP 6) TOP 7) TOP 8) Abstimmung der Tagesordnung; Protokollkontrolle der Protokolle vom , und Alle Protokolle wurden mit 5 Ja-Stimmen bestätigt. Festlegungen aus den Protokollen; Beschluss über den Entwurf mit Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Am Milchberg Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss der Verwaltungskostensatzung Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss über die Gebietsänderung zwischen der Gemeinde Wildenspring und der Gemeinde Meuselbach-Schwarzmühle Abstimmung: 5 Ja-Stimmen Beschluss über die Resolution der Thüringer Städte und Gemeinden gegen den Entwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2012 Abstimmung: 5 Ja-Stimmen TOP 9) Mitteilungen und Anfragen. - Ende des öffentlichen Teils der Sitzung. - Sa, So, Feiertag Uhr Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Außerhalb der Vorhaltezeit muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. Rettungsdienst Bei lebensgefährlichen Zuständen ist nach wie vor die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über die Tel.-Nr. 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Großbreitenbach Großbreitenbach Tel.: (036781) Tel.: (036781) Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:00 u :00 Uhr Di 08:00-11:00 und - 16:00-19:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 07:00-11:00 Uhr Do 08:00-12:00 und 16:00-18:00 Uhr - Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:00 Uhr Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin Dr. med. H. J. und M. Ullrich, Altenfeld Tel. (036781) Mo 08:00-11:00 Uhr Di 08:00-11:00 Uhr Mi - Do 08:00-11:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau Notfalldienst Der Kassenärztliche Notfalldienst (Bereitschaftsdienst) wird für den Altkreis Ilmenau weiter wie folgt durchgeführt: Für den gesamten Altkreis Ilmenau gibt es nur noch eine Telefonnummer für den KV Bereitschaftsdienst mit dem Sitz in der Rettungsstelle Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh - Standort Ilmenau - Tel. Nr. 0180/ Von dort werden alle Hausbesuche koordiniert. Der Notfalldienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Rettungsstelle Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche ab Rettungsstelle Ilm- Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Vorhaltezeiten: (Bitte Änderungen ab beachten!) Mo, Di, Do Uhr Uhr einen Sitzdienst im Krankenhaus Uhr Uhr einen Fahrdienst vom Krankenhaus aus Stadt Großbreitenbach Infoteil Zur Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema: Die Thüringer Gemeinschaftsschule Ein Modell für unsere Schule? laden wir Sie am Mittwoch, dem , um Uhr in die Sporthalle Am Vitzberg in Großbreitenbach ein. Als Gast erwarten wir Herrn Prof. Dr. Roland Merten, Staatssekretär im Thür. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Petra Enders Stadt Großbreitenbach Petra Möller Leiterin der Staatl. Grundschule Andrea Köhler Leiterin der Staatl. Regelschule

8 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 8- Nr. 9/2011 Bürgerhaushalt Großbreitenbach Bereich Verkehr Liebe Bürgerinnen und Bürger. bereits im vergangenen Jahr bekamen wir im Rahmen der Beteiligungsphase des Bürgerhaushaltes eine Vielzahl von Vorschlägen und Hinweisen zum Bereich Verkehr und Verkehrssicherheit. Einige konnten bereits umgesetzt werden. Wichtigster Kernpunkt des Bürgerhaushaltes ist die aktive Bürgerbeteiligung. Deshalb möchten wir Sie einladen: am Mittwoch, dem 12. Oktober 2011 um Uhr in das Feuerwehrgerätehaus Gemeinsam mit Ihnen, Stadträten, dem Ordnungsamt der VG, Herrn Grün vom Verkehrsamt Ilmkreis und der Verkehrswacht Ilmkreis möchten wir > Hinweise und Vorschläge aus dem Bereich Verkehr diskutieren. > Für und Wider abwägen und > gemeinsam nach praktikablen Lösungen suchen. Mögliche Schwerpunktthemen: > Ideen für geeignete Maßnahmen zur (sicheren) Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Friedensstraße > Tempolimit Hauptstraße/ Bereich Bäckerei Rosenberger > sofern geprüfter Planentwurf Ilmenauer Straße vorliegt: Diskussion zum Fußgängerverkehr (Überwege, Ampeln, Inseln...) > Erfahrungsaustausch bzgl. geeigneter Maßnahmen zur rücksichtsvollen und vorausschauenden Verkehrsteilnahme Alle interessierten Bürger sind recht herzlich dazu eingeladen. Petra Enders, in Bürgerhaushalt Großbreitenbach Die diesjährige aktuelle Beteiligungsphase ist angelaufen. Aktuelle konkrete Abfragethemen sind: > die zukünftige Gestaltung des Schulumfeldes und > mögliche/ notwendige Maßnahmen auf Grund der kommunalen Finanzlage 2012 Sobald ein mit dem Straßenbauamt Mittelthüringen abgestimmter Planungsentwurf für die Ilmenauer Straße vorliegt, werden wir Sie auch hierzu um Ihre Meinung bitten. Infos zu den Themen und den Beteiligungsbogen erhalten Sie: per Hauswurfsendung, im Internet unter oder im Rathaus Bis können Sie uns ihre Vorschläge/ Hinweise einreichen. Petra Enders, in Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2011 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. am Frau Theresia Gaebelein, Mörlenbacher Straße 16 zum 90. Geburtstag, am Frau Margard Ortloff, Friedensstraße 47 zum 88. Geburtstag, am Herrn Heinz Macholdt, Hauptstraße 137 zum 85. Geburtstag, am Herrn Hartmut Stuhl, Zwiebelmarkt 35 zum 75. Geburtstag, am Herr Werner Krannich, Poststraße 9 zum 83. Geburtstag, am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am am und am Frau Käthe Hartwig, Hüttenweg 24 Herrn Edmund Wollmann, Hohe Tanne 8 Frau Karin Schaab, Friedensstraße 28 Herrn Herbert Geilfuß, Hauptstraße 18 Frau Hella Macholdt, Ilmenauer Straße 14 Frau Erika Schmidt, Mörlenbacher Straße 3 Frau Ruth Krannich, Am Glaswerk 24 Frau Elli Woth, Mörlenbacher Straße 18 Frau Hella Krannich, Hauptstraße 63 Frau Brunhilde Pohl, Ilmenauer Straße 12 Frau Elise Schmidt, Mörlenbacher Straße 11 Frau Irmgard Koch, Neuhäuser Straße 40 Frau Sigrid Herrmann, Neuhäuser Straße 21 Herrn Herbert Kowal, Myliusstraße 4 Frau Lianne Sommer, Thomas-Mann-Straße 11 Herrn Kurt Morgenroth, Hauptstraße 122 Frau Charlotte Müller, Bahnhofstraße 22 Frau Elfriede Schöler, Wiesenweg 6 Frau Margarete Schulz, Am Glaswerk 35 Frau Kriemhilde Winkler, Hauptstraße 109 Herrn Kurt Rauch, Hauptstraße 89 Frau Irmgard Acker, Mörlenbacher Straße 8 Senioren - Kommunikationszentrum Veranstaltungen im September 2011 zum 78. Geburtstag, zum 82. Geburtstag, zum 78. Geburtstag, zum 83. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 79. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 80. Geburtstag, zum 76. Geburtstag, zum 75. Geburtstag, zum 92. Geburtstag, zum 91. Geburtstag, zum 82. Geburtstag, zum 81. Geburtstag, zum 85. Geburtstag, zum 77. Geburtstag, zum 81. Geburtstag. Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13 statt. Dienstag, Uhr Herr Bank stellt seine Produkte vor Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag u. v. m. Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Dienstag, Uhr Videonachmittag Kräutermarkt 2011 Mittwoch, Uhr Spiele-Nachmittag Skat- Runde Brettspiele u. v. m. Donnerstag, Uhr Sport-Nachmittag Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind recht herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Rainer Telefon: /249172

9 Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 9- Nr. 9/2011 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach , Uhr Gehren, Kirche: Regionaler Kirchentag der Region Großbreitenbach, anschl. Kaffeetrinken Sa , Uhr Willmersdorf: Erntedankfest , Uhr Großbr.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl , Uhr Großbr.: Gottesdienst Uhr Böhlen: Erntedankfest, anschl. Kaffeetrinken Uhr Gillersdorf: Erntedankfest Wir sammeln Erntegaben und Spenden für die Ilmenauer Tafel, Außenstelle Großbreitenbach. Herzlichen Dank , Uhr Großbr.: Erntedankfest und Festgottesdienst zum 40-jährigen Posaunenchorjubiläums, anschließen gemeinsames Mittagessen , Uhr Böhlen: Kirmesgottesdienst Uhr Friedersdorf: Gottesdienst , Uhr Großbr.: Der Anderen Gottesdienst, Marienschule, gestaltet durch die Jugendlichen der Gemeinde, anschl. Kaffeetrinken Sa., , Uhr Böhlen: Gottesdienst , Uhr Willmersdorf: Gottesdienst Uhr Großbr.: Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Uhr Gillersdorf: Gottesdienst , Uhr Friedersdorf: Gottesdienst Gottes Segen für Sie und Ihre Familie wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Vereine und Verbände Tischtennisclub Großbreitenbach e. V. Sportlerehrung Nachwuchs des Ilm- Kreises 2010/11 Ivonne und Philipp nach den Mitteldeutschen Meisterschaften In würdigem Rahmen wurde auch in diesem Jahr die Ehrung der besten Nachwuchssportler des Ilm- Kreises vorgenommen. Dabei waren, wie auch schon in den Vorjahren, Philipp Tresselt und Ivonne Grudnick vom TTC Großbreitenbach. Ivonne wurde für den Thüringer Meistertitel im Einzel sowie Platz 2 im Doppel bei den Thüringer Meisterschaften der B- Schülerinnen und Platz 3 bei den erstmals ausgetragenen Mitteldeutschen Meisterschaften geehrt. In der Thüringer Rangliste ihrer Altersklasse belegt Ivonne Platz 2. Philipp konnte zum 5. Mal in Folge den Thüringer Meistertitel im Doppel sowie Platz 3 im Einzel bei den Thüringer Meisterschaften erreichen und wurde Zweiter bei den Mitteldeutschen Meisterschaften. Er qualifizierte sich damit als erster Tischtennisspieler Südthüringens überhaupt zur Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der Schüler. In der Thüringer Rangliste seiner Altersklasse belegt Philipp Rang 3. Geehrt wurde auch Trainer Gerd Welsch für seine jahrelange erfolgreiche Nachwuchsarbeit beim TTC Großbreitenbach. Herzlichen Glückwunsch! Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Touristische Informationsstelle Montag Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag Gemeinde Altenfeld Gemeindemitteilungen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Öffnungszeiten der Touristinformation: Die Touristinformation ist bis auf weiteres geöffnet von Mo - Fr. von 9.00 bis Uhr. Gemeindliche Informationen: Informationen zur Annahme von Baum- und Strauchschnitt finden Sie in den amtlichen Mitteilungen der VG Großbreitenbach Gemäß der Kurtaxordnung der Gemeinde Altenfeld vom , 6, sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen, verpflichtet, Kurbeitrag von ihren Gästen einzuheben und haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrages. Wir bitten unsere Vermieter die noch offenen Kurtax-Beträge für das 1. Halbjahr 2011 in der Touristinformation (Mo-Fr Uhr bis Uhr) abzurechnen oder auf das Konto der Gemeinde Altenfeld einzuzahlen. Öffnungszeiten und Veranstaltungen: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von Uhr Tel.: /42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von bis Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Kegeln in der Turnhalle von Uhr und Uhr Anmeldung bei Herrn Bergmann: Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2011 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. am Herrn Paul Escher, Brunnenstraße 6 zum 75. Geburtstag, am Herrn Gerhard Kummer Klemmsteinstraße 9 zum 80. Geburtstag,

10 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2011 am Frau Erika Schmidt, Das gemeinsame Pfarramt Neustadt-Altenfeld Bergstraße 9 zum 70. Geburtstag, am Herrn Walter Schmidt, Wenn sie uns persönlich sprechen wollen, das Büro in Neustadt Neustädter Straße 14 zum 76. Geburtstag, ist montags bis mittwochs von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. am Herrn Peter Maechler, Außerhalb dieser Zeit, rufen sie an unter (036781) 41911, per Remy&Geiser Straße 13 zum 68. Geburtstag, Fax unter (036781) oder , sowie am Frau Maria Busch, evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de am Grundstraße 27 zum 70. Geburtstag, Herrn Rolf-Dieter Höfeld, Unterer Dezemhieb 29 zum 69. Geburtstag, Gemeinde Böhlen am Frau Ilona Schmidt, Burgstraße 2 zum 71. Geburtstag, am Frau Elisabeth Huthmann, Gießübler Straße 1 zum 81. Geburtstag, Senioren am Frau Charlotte Jahn, Neustädter Straße 1 zum 90. Geburtstag, am Frau Anneliese Wenzel, Geburtstagsglückwünsche Bergstraße 45 zum 76. Geburtstag, Allen Jubilaren des Monats September 2011 gratulieren der am Herrn Herbert Höfner, und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im Lange Gasse 47 zum 76. Geburtstag, und neuen Lebensjahr. am Frau Heidemarie Wenzel, am Frau Christa Koch, Bergstraße 9 zum 68. Geburtstag. Schwarzmühler Straße 8 zum 77. Geburtstag, am Frau Brigitte Hirsch, Ortsstraße 64 b zum 73. Geburtstag, am Herrn Hans Methfessel, Ortsstraße 38 zum 73. Geburtstag, am Herrn Georg Girbardt, Ortsstraße 85 zum 70. Geburtstag, am Frau Evelore Finn, Kirchliche Nachrichten am Ortsstraße 92 zum 66. Geburtstag, Frau Angelika Römhild, Ortsstraße 46 zum 65. Geburtstag, am Herrn Hans Schneider, Schwarzmühler Straße 10 zum 76. Geburtstag, Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt am am Frau Hildegard Henkel, Rennsteig, Kirchgemeinde Altenfeld Karl-Marx-Straße 5 zum 76. Geburtstag, am Herrn Lutz Berger, Erntedank weitet den Blick Großbreitenbacher Straße 3 zum 71. Geburtstag, am Frau Brunhilde Holland, Schwarzmühler Straße 16 zum 76. Geburtstag, am Herrn Georg Fischer, Ortsstraße 4 zum 76. Geburtstag, am Frau Karin Herold, Ortsstraße 50 zum 65. Geburtstag, am Frau Edith Kiehn, Ortsstraße 32 zum 76. Geburtstag, am Hubert Henklein, Ortsstraße 26 zum 68. Geburtstag, und am Wir haben ein kleines Körbchen Tomaten geschenkt bekommen. Dunkelrot leuchtende Tomaten, frisch aus dem Gewächshaus von guten Bekannten. Vielen Dank, die sind aber schön! Am nächsten Tag haben wir die Freude geteilt. <Du, eure Tomaten dieses Jahr, die sind ein wirkliches Gedicht!> <Wollt ich nochmal welche, wir wissen im Moment nicht wohin?> <Ja, warum nicht, aber nur wenn ihr sie nicht verarbeiten könnt.> <Kein Problem> Ein Geschenk, einfach so, und wir waren beieinander. Wie das gut tut, die Tomaten und das nette Gespräch. Nach einer Weile: Wie gerne hätte ich dieses Körbchen zu den Hungernden ans Horn von Afrika gebracht. Geschenke öffnen die Augen für andere. Erntedank verbindet uns mit Gott, aus dessen Hand wir als Christen unsere Ernte nehmen. Und Dank öffnet uns die Augen für andere Menschen. Wenn wir spenden und helfen, tut es uns gut. Wir können uns fröhlich statt essen, ohne die Hungernden am Horn von Afrika zu vergessen.. Ein Geschenk, eine Spende und wir sind beieinander und helfen uns gegenseitig zu leben. Gottesdienste: in der Kirche 18. September 11 in Gehren 2. Geburtstag der Waldregion; Zentralgottesdienst 25. September Uhr Gottesdienst 09. Oktober Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest 23. Oktober Uhr Gottesdienst 30. Oktober Uhr Kirchweihgottesdienst Weitere Gemeindeveranstaltungen: mittwochs Uhr Frauennachmittag am 21. Sept.; 5. Okt.; 19. Okt. und siehe Aushang Uhr Christenlehre jede Woche, außer in den Ferien donnerstags in Neustadt Uhr VOKO - Club am 15.Sept.; 29. Sept.; 13. Okt. Frau Linda Ulrich, Ortsstraße 123 a Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen zum 78. Geburtstag. Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Böhlener Carneval Verein e. V. In Böhlen wird es akustisch Belln Acoustic Night Am 24. September ist es endlich soweit, in der Mehrzweckhalle in Böhlen drücken sich mehrere Künstler die Klinke in die Hand. Zur Eröffnung des Abends um 19 Uhr geben die drei Jungs von T(w)o Unplugged ihren Mix aus deutschem Liedermachergut und Songs internationaler Songwriter zum Besten.

11 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2011 Der Hauptact des Abends ist ohne Zweifel der Singer und Songwriter Rüdiger Mund aus Jena. Die Leidenschaft für die Musik ist ihm hörund sichtbar in die Wiege gelegt. Seine Songs und Konzerte kommen von Herzen und bewegen sich auf schmalem Grad zwischen Rock, Folk, Blugrass, Indie u. ä.. Immer ehrlich, erdig und an seinen musikalisch, amerikanischen Wurzeln, verbreiten die eingängigen Melodien und seine Präsenz schon beim ersten Hören ihre charmant rockige Aura. Ganz neu im Programm ist, seine wiederentdeckte Liebe zu deutschen Texten. Wenn er mal nicht solistisch unterwegs ist, schreibt er Songs oder tourt mit seiner Band STÖCKE & STEINE. Zum Ausklang des Abends spielt die Thüringer Band Just Unplugged. Die sieben jungen Musiker aus der Schwarzatalregion ziehen seit nun mehr vier Jahren jedes Publikum in ihren Bann. Die akustischen Interpretationen abseits der kommerziellen Musikbewegung im Stil des MTV Unplugged sind ein Garant für gute Unterhaltung und eine gelungene Party! Senioren Geburtstagsglückwünsche Monate September/Oktober 2011 Der und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat September/Oktober bis zum Erscheinen des nächsten TWE - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. am 04. September Herrn Bernhard Sommer, Ortsstraße 26 A zum 79. Geburtstag am 07. September Frau Lieselotte Baum, Ortsstraße 12 zum 83. Geburtstag am 11. September Frau Waltraud Schmidt, Ortsstraße 15 zum 88. Geburtstag am 17. September Frau Brunhilde Tischer, Ortsstraße 10 zum 75. Geburtstag am 18. September Frau Rosemarie Pohlemann, Ortsstraße 1 E zum 71. Geburtstag am 21. September Herrn Uto Sommer, am 12. Oktober Ortsstraße 1 A zum 71. Geburtstag Frau Margard Kirchner, Ortsstraße 48 zum 85. Geburtstag Für das leibliche Wohl lädt der Böhlener Carneval Verein e.v. ab 19 Uhr zu Bratwurst und vollen Fässern Bier in den Kulturpalast Mehrzweckhalle ein. Der Eintritt beträgt 5 EUR pro Person. Es wird ein Abend mit viel handgemachter Musik, stilvollem Ambiente und einem unvergesslichen Konzerterlebnis. Gemeinde Friedersdorf Gemeindemitteilungen Öffnungszeiten der Kleiderkammer Friedersdorf Ab 01. September 2011 ist unsere Kleiderkammer wie folgt geöffnet: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:00-15:00 Uhr 11:00-17:00 Uhr 07:00-15:00 Uhr 11:00-17:00 Uhr 07:00-15:00 Uhr Kleidungsstücke und Textilien aller Art nimmt die Kleiderkammer zu jeder Zeit gern entgegen. Bei Bedarf werden diese durch uns abgeholt. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nr / Traute Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Gillersdorf Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats September 2011 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am feiert Herr Manfred Baltaga, Hauptstraße 1 seinen 70. Geburtstag, am Frau Ellen Harraß, Schwarzburger Straße 50 ihren 73. Geburtstag, am Frau Johanna Wagner, Schwarzburger Straße 44 ihren 77. Geburtstag, am Herr Ludwig Rauche, Schwarzburger Straße 57 seinen 75. Geburtstag, am Herr Rudolf Löhl, Schwarzburger Straße 28 seinen 71. Geburtstag und ebenfalls am Herr Bernd Rißland, Am Langen Berg 13 seinen 68. Geburtstag.

12 Amtsblatt der VG Großbreitenbach Nr. 9/2011 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat September 2011 Der der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat September ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. am Frau Ingrid Harwath, Ortsstraße 3 A zum 71. Geburtstag am Herrn Karl Rocktäschel, Ortsstraße 2 zum 85. Geburtstag am Herrn Reiner Bergmann, Ortsstraße 14 zum 70. Geburtstag am Herrn Harri Wiegand, Ortsstraße 12 zum 73. Geburtstag am Frau Ilona Fritz, Ortsstraße 22 zum 74. Geburtstag am Herrn Wolfgang Werlich, Ortsstraße 8 zum 75. Geburtstag am Frau Hildegard Traute, Ortsstraße 60 zum 92. Geburtstag am Frau Hedwig Kämtner, Ortsstraße 55 C zum 82. Geburtstag am Frau Gisela Dörnfeld, Ortsstraße 54 zum 75. Geburtstag möchten uns herzlich bei Klaus-Dieter Beetz bedanken, der es möglich machte, das wir in diesem Jahr das Laserschießen durchführen konnten. Danke auch an Linda, die sich jedes Jahr etwas Neues für unsere Kinder ausdenkt. Die Lose unserer Tombola waren ebenso schnell vergriffen wie das selbstgebackene Brot aus dem Holzbackofen. Zur Wahl der Blaubeermajestät stellten sich in diesem Jahr drei Bewerberinnen. Den Titel holte sich, nach einem Jahr Pause, Franziska Haß zurück. Sie siegte knapp vor ihren Mitstreiterinnen. Nochmals herzlichen Glückwunsch. Ich möchte mich an dieser Stelle im Namen unserer Vereinsmitglieder bei allen Beteiligten bedanken, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes viel Engagement zeigten. Hierbei denke ich besonders an Claudia und Markus Hopf, Susann Hertwig und unserem Reiner Hornschuh. Danke an nachstehende Sponsoren, der Gemeinde Böhlen und der Kirchgemeinde Großbreitenbach für die uneigennützige Hilfe. Ein besonderer Dank gebührt auch den Backfrauen des Ortes, die uns jedes Jahr schmackhaften Kuchen und auch Kaffee bereitstellen. Sie alle trugen ganz wesentlich zum Gelingen unseres Festes bei. Wir als kleiner Verein würden das ohne die Genannten gar nicht schaffen und wissen diese Hilfe zu schätzen. Das Lob unserer Gäste aus nah und fern nehmen wir zum Anlass, unsere nächsten Feste noch attraktiver zu gestalten, denn ein zufriedener Gast ist für uns das schönste Geschenk. Kirchliche Nachrichten Die drei Bewerberinnen Nadine, Franziska und Grit mit dem ehemaligen und unserem jetzigen und der Vorsitzenden des Heimatvereins Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Heimatverein Silberdistel Wildenspring e. V. Blaubeerfestnachlese Zu unserem 13. Blaubeerfest am 31. Juli 2011 ließen uns die kleinen blauen Früchtchen ganz schön in Stich, denn sie hingen nicht so üppig wie gewohnt an den Sträuchern. Aber zum Glück lagerten in den Gefrierschränken der Wildenspringer noch Reserven aus dem Vorjahr, so dass das Fest gerettet war. Trotz der wechselhaften Wetterlage fanden sich doch zahlreiche Besucher ein, die einen unterhaltsamen Nachmittag im Gemeindesaal erlebten. Zu den Klängen der Körnbachtaler Blasmusik aus Elgersburg wurde kräftig das Tanzbein geschwungen. Die Kinder konnten sich auf einer Hüpfburg tummeln oder sich im Biathlon-Laserschießen üben. Andrang war auch immer bei Linda, die Gipsabdrücke von Gesicht und Händen anfertigte. Wir Ein Ständchen vor dem Saal Beide Fotos: Gorshöfer, Großbreitenbach Sponsoren: Bautischlerei Michael Matz, Oberschöbling Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Agrargenossenschaft Köngisee Gemeinde Wildenspring Augenoptiker Gortan, Großbreitenbach Zahnarztpraxis Maik und Silke Gießler, Großbreitenbach

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kitzscher Aufgrund von 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung in Verbindung mit 2 und 7 Abs. 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung) - Lesefassung - Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Nordhausen (Hundesteuersatzung) (Präambel) 1 Steuertatbestand (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

HUNDESTEUERSATZUNG. der Stadt Papenburg. Hundesteuersatzung Seite 1 von 6. in der Fassung vom

HUNDESTEUERSATZUNG. der Stadt Papenburg. Hundesteuersatzung Seite 1 von 6. in der Fassung vom Hundesteuersatzung Seite 1 von 6 HUNDESTEUERSATZUNG der Stadt Papenburg in der Fassung vom 03.07.2003 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Steuergegenstand...2 2 Steuerpflichtiger...2 3 Steuermaßstab und Steuersätze...2

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach

AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 25. Jahrgang Freitag, den 10. Oktober 2014

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbekanntmachung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21.04.1993 in gültiger Fassung in Verbindung

Mehr

Amtlicher Teil. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen

Amtlicher Teil. Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen 21. Jahrgang Mittwoch, den 08.Februar 2012 Nummer 2 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Stadtratssitzung am 26.01.2012 wurden nachfolgend aufgeführte

Mehr

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign. Monat: Januar Anzahl Bänder: 9 01.01.2015 Donnerstag Do DO 02.01.2015 Freitag Fr FR 03.01.2015 Samstag 04.01.2015 Sonntag 05.01.2015 Montag Mo1 MO 06.01.2015 Dienstag Di DI 07.01.2015 Mittwoch Mi MI 08.01.2015

Mehr

Weimarer Ortsrecht 22.9 Seite 1 Kulturförderabgabe für Übernachtungen i.d.f.d. 2.Änderung

Weimarer Ortsrecht 22.9 Seite 1 Kulturförderabgabe für Übernachtungen i.d.f.d. 2.Änderung Seite 1 Die Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen wurde vom Stadtrat der Stadt Weimar in seiner Sitzung am 26.01.2005 beschlossen, bekanntgemacht im Amtsblatt vom 27.02.2005.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 14.10.2015 Nummer 28 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 108. Änderung

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift

Gemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift Gemeinde Gudow Der Vorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gudow am Dienstag, den 19.07.2016; Bürgerhaus, Kaiserberg 15, 23899 Gudow Beginn: Ende: 19:30 Uhr

Mehr

Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil

Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil Protokoll der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Unterbreizbach öffentlicher Teil Tag: Donnerstag, 4. Februar 2016 Beginn: 19.00 Uhr Ende öffentlicher Teil: 20.00 Uhr Ort: Besprechungsraum/Gemeindeverwaltung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Seite 1 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: 07.05.2013 im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Anwesenheit: Vorsitzender: Herr Herpich (Die Linke-Fraktion)

Mehr

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung

Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach. - Hundesteuersatzung Satzung über die Anmeldung von Hunden und die Erhebung der Hundesteuer in Lörrach - Hundesteuersatzung (Redaktionelle Fassung) vom 21. November 1996, geändert durch Satzung vom 26. Oktober 2000 und vom

Mehr

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Lauterbach

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Lauterbach Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Lauterbach Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R 9.1 GEMEINDE LEINGARTEN LANDKREIS HEILBRONN S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG DER H U N D E S T E U E R Der Gemeinderat der Gemeinde Leingarten hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Wald Der Gemeinderat der Gemeinde Wald hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg am

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4.

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Lutherstadt Wittenberg (HUNDESTEUERSATZUNG) in der Fassung der 4. Änderungssatzung Aufgrund der 4, 6 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Nachstehend wird die Hundesteuersatzung der Stadt Pirna in der seit 01.01.2012 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt:

Nachstehend wird die Hundesteuersatzung der Stadt Pirna in der seit 01.01.2012 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: Nachstehend wird die Hundesteuersatzung der Stadt Pirna in der seit 01.01.2012 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind berücksichtigt: 1. die Hundesteuersatzung vom 03.04.2012, öffentlich bekannt gemacht

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer. (Hundesteuersatzung HS) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HS) Der Gemeinderat der Gemeinde Gutach hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg sowie 2, 5a, 6 und 8 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates

Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates Beschlüsse der 7. Sitzung des Gemeinderates Beschlussnummer: 07/66-2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch stimmt dem Antrag des MDR-Fernsehen zur Aufzeichnung von Ton und Bild während der Gemeinderatssitzung

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer GROßE KREISSTADT ROTTWEIL Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hat auf Grund von 4 Gemeindeordnung Baden- Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2, 9 Abs. 3 und

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Gemeinde Muggensturm Landkreis Rastatt Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm Der Gemeinderat der Gemeinde Muggensturm hat aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie 2, 5

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Widerristhöhe: cm Gewicht: kg, Merkmale / Fellfarbe: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum des Hundes: Monat / Jahr

Widerristhöhe: cm Gewicht: kg, Merkmale / Fellfarbe: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum des Hundes: Monat / Jahr Anmeldung / Abmeldung eines Hundes gemäß Hundesteuersatzung der Gemeinde Heek vom 17.12.2015 gleichzeitig Meldung der Haltung von Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW vom 18.12.2002 Halterangaben:

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Amtliches Bekanntmachungsblatt der kostenloses Exemplar Nr. 01-16. Jahrgang 21. Januar 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung

Mehr

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau öffentliche N I E D E R S C H R I F T 1 : Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X Sitzung am : 07.07.2009 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Sitzungsbeginn

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015. INHALT Datum Titel Seite. 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 19. Mai 2015 Nr. 16/2015 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 91 13.05.2015 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 142 92 15.05.2015 Bekanntmachung der Sitzung des

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg

Stadt Neuenbürg Enzkreis. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Stadt Neuenbürg Enzkreis Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Neuenbürg Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform

S a t z u n g. über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode. 1 Träger und Rechtsform S a t z u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Rotterode Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen

Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Hauptsatzung der Gemeinde Einhausen Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S. 674,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am Öffentliche Bekanntmachung Nr. 60-005-2016 zur Veröffentlichung am 30.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Wolfsacker der Stadt Eberbach Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

INFORMATIONSBLATT. Hundehaltung in Wiener Neustadt

INFORMATIONSBLATT. Hundehaltung in Wiener Neustadt INFORMATIONSBLATT Hundehaltung in Wiener Neustadt 1) Hundeanmeldung so einfach geht s: Zuständig: MA 8 Abgabenamt Anmeldung eines Hundes: Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich vorgenommen werden

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schondorf a. Ammersee (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee erläßt aufgrund Art. 12 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches

Mehr

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom

Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Nobitz vom 03.07.2001 Aufgrund der 19, 20 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in

Mehr

Gemeinde Ketsch 968.11. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung)

Gemeinde Ketsch 968.11. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ketsch (Hundesteuersatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs.2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer

STADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. S A T Z U N G über die Hundesteuer STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen S A T Z U N G über die Hundesteuer Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am 11.11.2014 Bestehendes Planungsrecht: Bebauungsplan 2226 BP 2226, rechtskräftig seit 09.12.2004 BP 2358 BP 2226 > Art

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus

Niederschrift. über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor. Sitzungstermin: Mittwoch, Krempermoor, Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Krempermoor Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Krempermoor Anwesend sind: Herr Mike Heller Herr Jens-Peter Sierck Frau Karla Wentzlaff Weitere Anwesende: Herr Reiner

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinfurra (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinfurra (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinfurra (Hundesteuersatzung) Auf der Grundlage der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21. A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 106 - Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2006 nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Übung

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 10. Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Unterausschusses

Mehr

Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Hauptsatzung der Stadt Cloppenburg vom 29. September 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.06.2011 Auf Grund der 6 und 7 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW

STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW STADT BAD LIEBENZELL LANDKREIS CALW SATZUNG über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05. Dezember 2000 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 7. Februar 2012 Stadtrecht Bad Liebenzell

Mehr

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Stadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Mehr

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:20 Uhr 20:30 Uhr Veranstaltungsraum

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Moringen

Hundesteuersatzung der Stadt Moringen 21.0 Hundesteuersatzung der Stadt Moringen Aufgrund der 6, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und des 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), in der jeweils geltenden

Mehr

H U N D E A N M E L D U N G

H U N D E A N M E L D U N G H U N D E A N M E L D U N G Name, Vorname der Hundehalter Anschrift der Hundehalter Telefon Seit wann wird der Hund in Verden gehalten (bitte Datum eintragen) Rasse des Hundes (bitte Nachweis beifügen)

Mehr

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind.

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind. Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit Ahrbergen-Giesen St. Vitus St. Maria St. Martin Pfarrbrief Nr. 8/2013 (17.08. - 01.09.2013) Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief

Mehr