Abschnitt II. Vermögen und Schulden 2012 Eingegangene Verpflichtungen 2012

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1 1 Abschnitt II Vermögen und Schulden 2012 Eingegangene Verpflichtungen 2012 Inhaltsverzeichnis Vorbericht und Vermögensnachweisung 3 Nachweisung der Verschuldung sowie der Bürgschaften des Landes 5 Nachweisung über die im Haushaltsjahr 2012 in Anspruch 15 genommenen Verpflichtungsermächtigungen Nachweisung über die im Haushaltsjahr 2012 eingegangenen Verpflichtungen, 19 die in kommenden Haushaltsjahren zu Ausgaben führen können Seite

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3 3 Vorbericht zur Vermögensnachweisung des Landes für das Haushaltsjahr 2012 Bei dem Nachweis der Forderungen des Landes Niedersachsen aus Darlehen und ähnlichen Rechtsgeschäften handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung des Landesvermögens nach Art. 69 NV und 86 LHO. Diese Darstellungsweise trägt der auch vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages und vom Niedersächsischen Landesrechnungshof geforderten Verkürzung des Vermögensnachweises Rechnung. Die Neukonzeption ist in den Richtlinien zur Neugestaltung der Vermögensnachweisung des Landes (RdErl. d. MF vom Nds. MBl S ) statuiert, die im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesrechnungshof erlassen worden sind. Nachweisung der Forderungen des Landes aus Darlehen und ähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich des Sondervermögens: Bestand zu Beginn des Haushaltsjahres Bestandskorrekturen in ,30 EUR -0,01 EUR Veränderungen: 1. mit haushaltsmäßiger Zahlung (Tit , Obergr. 17, 18, 85, 86 und 87) 2. a) Zugänge b) Abgänge Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,90 EUR 5.843,62 EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR ,74 EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR ,00 EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,56 EUR ,28 EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR Epl ,-- EUR --,-- EUR SdV ,00 EUR ,33 EUR Sa ,46 EUR ,97 EUR ,49 EUR mit haushaltsmäßiger Zahlung (außerhalb der unter 1. aufgeführten Obergruppen) und sonstige vermögenswirksame Beträge ohne haushaltsmäßige Zahlung a) Zugänge b) Abgänge Sa ,89 EUR ,72 EUR ,83 EUR 3. Zu- und Abgänge aus Berichtigungen aus Vorjahren a) Zugänge b) Abgänge Sa. --,-- EUR --,-- EUR --,-- EUR Bestand am Ende des Haushaltsjahres ,95 EUR Zu 1. - SdV Kap Der Forderungsbestand aus Darlehen nach dem BAföG ist auf Grund haushaltsmäßiger Zahlungen ermittelt, nicht jedoch über Einzelforderungsbestände gegenüber den Darlehnsnehmern.

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5 1 5 Nachweisung der Verschuldung sowie der Verpflichtungen des Landes aus Bürgschafts-, Gewähr- oder anderen ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verträgen für das Haushaltsjahr 2012 Allgemeines Nach 3 des Gesetzes über das Schuldenwesen des Landes Niedersachsen vom (Nds. GVBl. Nr. 31/2003 S. 446) ist vom Finanzministerium ein Hauptbuch der Landesschulden zu führen. Über die Schulden und Verpflichtungen des Landes ist dem Landtag unverzüglich nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres vom Finanzministerium Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung, die unabhängig von der jährlichen Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen des Landes erfolgt, dient dem Erfordernis des Art. 69 der Niedersächsischen Verfassung vom (Nds. GVBl. S. 107) hinsichtlich der Rechnungslegung der Schulden.

6 6 1. Verschuldung des Landes a) Gesetzliche Grundlagen Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom (Nds. GVBl S. 475) Gesetz zur Rückführug der Nettoneuverschuldung 2012 und 2013 und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs vom (Nds. GVBl S. 523) b) Kreditermächtigungen EUR Die aufgrund der unter a) genannten Gesetze erteilten Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt einschließlich der auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Einnahmereste aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen des Haushaltsjahres 2011 beträgt Sie wurde ausgeschöpft mit , ,54

7 7 c) Entwicklung der fundierten Schulden Bezeichnung Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2012 EUR Schuldenstand am Ende des Haushaltsjahres 2012 EUR mithin Zugang + Abgang - EUR 1. Kreditmarktschulden Wertpapierschulden Landesschatzanweisungen , , ,00 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich bei Kreditinstituten , , ,00 beim sonstigen inländischen Bereich , , ,93 zusammen , , ,93 2. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Hypotheken-, Grund- u. Rentenschulden , , ,60 zusammen , , ,60 3. Schulden im öffentlichen Bereich beim Bund Wohnungsbaudarlehen und , , ,75 Sonstige Darlehen zusammen , , ,75 Fundierte Schulden insgesamt (1-3) , , ,58 Die Systematik der Darstellung des Schuldenstandes richtet sich, um die Vergleichbarkeit mit anderen Gebietskörperschaften zu gewährleisten, nach dem ab dem Jahr 2010 aufgrund von EU-Anforderungen geänderten Erhebungsprogramm der Schulden der staatlichen Haushalte. d) Stand der Kassenkredite am EUR Äußere Kassenkredite ,00 Innere Kassenkredite ,00 Kassenkredite insgesamt ,00 nachrichtlich: Kreditaufnahme des Landes über die NBank Zweck Stand (0508/0540/5061) 0508 Städtebauförderung und Stadterneuerung 0540 Gesundheitsverwaltung und Gesundheitswesen, hier: Krankenhausfinanzierung 5061 Landesanteil an den Darlehen nach 17 Abs. 2 BAföG Stand EURO , , , , ,65

8 8 2. Verpflichtungen des Landes aus Bürgschafts-, Garantie- oder ähnlichen EUR wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verträgen a) Die Ermächtigung für die Übernahme von Garantien und Bürgschaften beträgt ,00 Der Stand der vom auf Grund der durch die Haushaltsgesetze übernommenen Bürgschaften und Eventualverpflichtungen (einschließlich der Verpflichtungen der früheren Länder Braunschweig und Oldenburg sowie des Provinzialverbandes Hannover) betrug unter Berücksichtigung der erloschenen Verpflichtungen Vorjahresmeldung Übernahme Garantie zugunsten Nord/LB G-MTN-Programm (besteht seit 2009) am 31. Dezember 2011 Zugänge im Haushaltsjahr 2012 Abgänge im Haushaltsjahr 2012 Stand der Verpflichtungen am 31. Dezember 2012 Das Rest-Obligo aus diesen Verpflichtungen beträgt , , , , , , ,46 b) Die tatsächliche Inanspruchnahme des Landes aus Bürgschafts-, Gewähr- oder anderen ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verträgen betrug in den Rechnungsjahren in den Haushaltsjahren im Haushaltsjahr 1980 im Haushaltsjahr 1981 im Haushaltsjahr 1982 im Haushaltsjahr 1983 im Haushaltsjahr 1984 im Haushaltsjahr 1985 im Haushaltsjahr 1986 im Haushaltsjahr 1987 im Haushaltsjahr 1988 im Haushaltsjahr 1989 im Haushaltsjahr 1990 im Haushaltsjahr 1991 im Haushaltsjahr 1992 im Haushaltsjahr 1993 im Haushaltsjahr 1994 im Haushaltsjahr 1995 im Haushaltsjahr 1996 im Haushaltsjahr 1997 im Haushaltsjahr 1998 im Haushaltsjahr 1999 im Haushaltsjahr 2000 im Haushaltsjahr 2001 im Haushaltsjahr 2002 im Haushaltsjahr 2003 im Haushaltsjahr 2004 im Haushaltsjahr 2005 im Haushaltsjahr 2006 im Haushaltsjahr 2007 im Haushaltsjahr 2008 im Haushaltsjahr 2009 im Haushaltsjahr 2010 im Haushaltsjahr 2011 im Haushaltsjahr 2012 Zusammen Abzüglich der Einnahmen des Landes aus Rückflüssen (Tilgungen) im Rahmen der Sicherheitenverwertung tatsächliche Inanspruchnahme , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,06

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10 10 c) Bürgschaften des Landes Niedersachsen (ohne Wohnungsbau) Stand 31. Dezember 2012 Lfd. Nr. Datum des Vertrages Gläubiger (Aktenzeichen) Schuldner Zweck der Verbindlichkeit Höhe der Verbindlichkeit EUR 1 Kreditinstitute (38 38/4 u. 100) Einzelschuldner Allg. Förderung der nds. Wirtschaft einschl. sozialer und kultureller Einrichtungen Kreditinstitute (38 38/44) Nds. Bürgschaftsbank GmbH Rückbürgschaft für Unternehmen des gewerblichen Mittelstands Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH (vormals GKSS-Forschungszentrum Geesthacht GmbH) (38 38/85) Garantie für Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz Kreditinstitute (38 38/89) Bürgschaft zur Absicherung von Finanzierungsvorhaben der HanBG Gesellschaft für biotechnologische Forschung mbh (GBF) (38 38/92) Garantie zur Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz Mittelständische Beteiligungsges. mbh (38 38/99) Nds. Bürgschaftsbank GmbH Rückgarantie für Garantien der Nds. Bürgschaftsbank GmbH für Beteiligungen GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, als Rechtsnachfolgerin der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft (BBfS), Bochum (38 38/103) Rückbürgschaft im Zshg. mit einer Bürgschaft gegenüber sozialen Organisationen und Einrichtungen Kreditinstitute Investitions- und Förderbank Niedersachsen - Nbank 9 Kreditanstalt für Wiederaufbau 10 Kreditanstalt für Wiederaufbau Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Objektgesellschaft Erfüllung der Verpflichtungen des Landes aus 17 Abs. 2 u. 56 BAföG Programm-Mittel zur energetischen Wohnraummodernisierung Mittel des KfW-Infrastrukturprogramm für den Neubau des Transplantationsforschungszentrums und der Frauenklinik der MHH Kreditanstalt für Wiederaufbau Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Städtebaufinanzierung und Förderung von Krankenhausinvestitionen IES Institut für Entwickungsplanung Landeshaftung für Ansprüche der VBL und Strukturforschung GmbH, Hannover Versorgungsanstalt des Bundes u.der Länder (VBL), Karlsruhe/Landeskrankenhäuser Landeshaftung für rückständige Ansprüche der VBL im Insolvenzfall Europäische Investitionsbank, Luxemburg, BLB, Bremen OLB AG, Oldenburg bzw. Wilhelmshaven Kreditanstalt für Wiederaufbau JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG Bürgschaften für JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG MAN AG, Salzgitter bzw. Nds. Landgesellschaft mbh (NLG), Hannover NLG, Hannover bzw. Risikoabsicherung für bisher unbekannte Altlasten und die dafür bei der NLG verbleibende Haftung im Zusammenhang mit einem Flächenverkauf an die MAN AG Landeskreditbank Baden- Württemberg - Förderbank (L-Bank) Veräußerung der Landesanteile an den LTS-Darlehnsrückflüssen Kreditanstalt für Wiederaufbau Ausfallbürgschaft für die Rückzahlung von Studienbeitragsdarlehen der KfW nach 11 a Abs. 5 NHG geändert durch Vertrag vom Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - (NORD/LB) Staatlich garantiertes Emissionsprogramm zur Sicherstellung des mittelfristigen Refinanzierungsbedarfs der NORD/LB Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - (NORD/LB) Garantievertrag über eine Mezzanine (Finanz)Garantie zur Entlastung des regulatorischen Eigenkapitals der NORD/LB

11 11 Höhe der beurkundeten Gewährleistungsverbindlichkeiten des Landes Obligo Grundlage der Verbindlichkeit Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Nds. Landtages Bis Ende des Haushaltsjahres genehmigte, aber noch nicht erklärte Verbindlichkeiten Zweck und Inhalt der Verbindlichkeit sowie sonstige Vermerke % EUR EUR vom EUR EUR diverse HG Ausfallbürgschaft diverse HG Rückbürgschaft des Landes in Höhe von 26 % der Ausfallbürgschaften der Bürgschafts-bank Garantie HG Absicherung von Finanzierungen der HanBG Garantie 31 des Garantiebetrages HG Rückgarantie für Beteiligungen HG Rückbürgschaft HG Ausfallbürgschaft Ausfallbürgschaft Ausfallbürgschaft (darüber hinaus nach neuem LTS-Gesetz) Selbstsch. Bürgschaften Ausfallbürgschaft (LT) HG Garantie Ausfallbürgschaft HG Sonstige Gewährleistung / (Haushaltsklausur) Garantie HG Ausfallbürgschaft Abs. 4 HG 2009 Garantie Abs. 4 HG 2012/2013, AfHuF am Garantie Summe

12 12 d) Bürgschaften des Landes Niedersachsen für den Wohnungsbau Stand 31. Dezember 2012 Lfd. Nr. Datum des Vertrages Gläubiger (Aktenzeichen) Schuldner Zweck der Verbindlichkeit Höhe der Verbindlichkeit EUR Kreditinstitute (38 38/51) Bauherren Nachstellige Wohnungsbaudarlehen Kreditinstitute (38 38/102) Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Finanzierung von Darlehensauszahlungen i. R. der vereinbarten Wohnungsbauförderung

13 13 Höhe der beurkundeten Gewährleistungsverbindlichkeiten des Landes Obligo (geschätzt) Grundlage der Verbindlichkeit Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Nds. Landtages Bis Ende des Haushaltsjahres genehmigte, aber noch nicht erklärte Verbindlichkeiten Zweck und Inhalt der Verbindlichkeit sowie sonstige Vermerke % EUR EUR vom EUR EUR HG Ausfallbürgschaft des Landes Globale Rückbürgschaft des Bundes in Höhe von 50 % für die ab übernommenen Landesbürgschaften HG Ausfallbürgschaft und/oder Garantie Summe

14 14

15 1 15 Nachweisung über die im Haushaltsjahr 2012 in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Allgemeines Nach Artikel 69 Satz 1 Niedersächsische Verfassung hat die Finanzministerin oder der Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungen im Laufe des nächsten Haushaltsjahres Rechnung zu legen. Eine Buchführung, wie sie für Einnahmen und Ausgaben besteht, gibt es zur Zeit für eingegangene Verpflichtungen noch nicht. Bis dahin werden die im Laufe eines Haushaltsjahres belegten Verpflichtungsermächtigungen (VE) dem Finanzministerium im folgenden Haushaltsjahr von den Ressorts gemeldet (VV Nr. 1.6 zu 38 LHO) und u. a. in die Mittelfristige Planung (Mipla) übernommen. Aufgrund dieser Meldungen wurde die nachfolgende Aufstellung erstellt, die die im Haushaltsjahr 2012 und davor belegten VE und die sich daraus ergebenden möglichen Belastungen folgender Haushaltsjahre enthält. Verschiebungen von Zahlungsabläufen, Wegfall von Zahlungsverpflichtungen und Verlagerungen in andere Einzelpläne machen Korrekturen der Ausgangswerte notwendig, um die mögliche Belastung realistisch darzustellen. Diese Änderungen sind als saldierter Korrekturbetrag in der Tabelle aufgeführt. Abweichungen in den Summen sind aufgrund von Rundungsdifferenzen möglich.

16 16 Durch Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen sind Rechtsverpflichtungen entstanden bzw. können entstehen in den Haushaltsjahren in Euro Einzelplan VE belegt ff Summe Einzelplan 01 bis Niedersächsischer Korrektur Landtag in 2012 gesamt in bis Einzelplan 02 bis Niedersächsische Korrektur Staatskanzlei in 2012 gesamt in bis Einzelplan 03 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Inneres und Sport üpl üpl gesamt in bis Einzelplan 04 bis Niedersächsisches Korrektur Finanzministerium in 2012 gesamt in bis Einzelplan 05 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration gesamt in bis Einzelplan 06 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Wissenschaft und Kultur apl gesamt in bis

17 17 Durch Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen sind Rechtsverpflichtungen entstanden bzw. können entstehen in den Haushaltsjahren in Euro Einzelplan VE belegt ff Summe Einzelplan 07 bis Niedersächsisches Korrektur Kultusministerium in gesamt in bis Einzelplan 08 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Wirtschaft, Arbeit und Verkehr üpl üpl gesamt in bis Einzelplan 09 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Ernährung, Landwirt schaft, Verbraucher schutz und Landes entwicklung gesamt in bis Einzelplan 11 bis Niedersächsisches Korrektur Justizministerium in üpl gesamt in bis

18 18 Durch Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen sind Rechtsverpflichtungen entstanden bzw. können entstehen in den Haushaltsjahren in Euro Einzelplan VE belegt ff Summe Einzelplan 12 bis Niedersächsischer Korrektur Staatsgerichtshof in 2012 gesamt in bis Einzelplan 13 bis Allgemeine Korrektur Finanzverwaltung in 2012 gesamt in bis Einzelplan 14 bis Niedersächsischer Korrektur Landesrechnungshof in 2012 gesamt in bis Einzelplan 15 bis Niedersächsisches Korrektur Ministerium für in 2012 Umwelt und Klima schutz gesamt in bis Einzelplan 17 bis Landesbeauftragter Korrektur für den Datenschutz in gesamt in bis Einzelplan 20 bis Allgemeine Hoch- Korrektur bauangelegenheiten in gesamt in bis Gesamt- bis summen Korrektur gesamt in bis

19 19 Nachweisung über die im Haushaltsjahr 2012 eingegangenen Verpflichtungen (ohne VE), die in kommenden Haushaltsjahren zu Ausgaben führen können Kapitel Titel Höhe der Verpflichtung EUR Fälligkeit der Zahlung Begründung Einzelplan ,00 quartalsweise Erfüllung von Rechtsverpflichtung für Geschäftsbedarf ,00 quartalsmäßig Softwarepflege/Wartung Flow Fact ,00 nach Lieferung Erstellung Bodenrichtwerte (Dr. E. Pöll) ,00 in 2013 Dienstleistungen/Wartung MAGELLAN (Lineas) ,00 nach Lieferung Microsoftlizensierung EA Rate über LSKN Einzelplan , Zuwendungsbescheid 5 PI /12: 3.683,00 ; Bewilligungszeitraum endet am Zuwendungsbescheid 5 PI /12: 3.439,00 ; Bewilligungszeitraum endet am , Mehrere Verträge mit Projektpartnern zum Aufbau des Netzwerkese zum Themenfeld "Baukultur" einschl. eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Wolfsburg sowie 2 Verträge in der Siedlungsentwicklung zum Themenfeld "Kommunaler Klimaschutz". Die Verpflichtungen wurden gem. 38 (4) S. 2 LHO eingegangen , Zuwendungsbescheid 4 SL FSJ-P 12: ,00 ; Bewilligungszeitraum endet am , Zuwendungsbescheid 3 SL /12/FMZ/30-1: ,50 ; Bewilligungszeitraum endet am Einzelplan TGr , Messen: Schlusszahlung an den Messebauer für die Gemeinschaftsstände auf der CeBIT und Hannover Messe 2013, Vertrag vom , Messen: Schlusszahlung an den Organisator für die Gemeinschaftsstände auf der CeBIT und Hannover Messe 2013, Vertrag vom , Kompetenzzentrum Versicherungswirtschaft Fortführung; durch Bescheid vom , Fraunhofer Projektgruppe ITEM, Verlängerung des Bewilligungszeitraumes vom Ausgleichsansprüche bei Beteiligungsgesellschaften ohne Zuordnung einer Haushaltsstelle ,00 Kumulierter Betrag der bestehenden fälligen/noch nicht fälligen Verpflichtungen/Forderungen des Landes gegen folgende Einrichtungen: Deutsches Primatenzentrum GmbH - Göttingen, Helmholtz-Zentrum Geesthacht GmbH Zentrum für Material- und Küstenforschung, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH - Braunschweig, Hochschul-Informations-System GmbH - Hannover, Innovationszentrum Niedersachsen GmbH - Hannover, Innovatives Niedersachsen GmbH - Hannover, Leibniz-Institut DSMZ, Niedersachsen Global GmbH - Hannover, Niedersächsische Staatstheater Hannover GmbH - Hannover ,17 Summe der eingegangenen Verpflichtungen

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