Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach 6 UVPG zum Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn und Errichtung eines Bodenzwischenlagers
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1 Beilage 45 Kri Allgemeinverständliche Zusammenfassung nach 6 UVPG zum Ersatzneubau der Sparschleuse Kriegenbrunn und Errichtung eines Bodenzwischenlagers MDK-km 48,66 Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Auftragnehmer: TRIOPS - Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Jacobikirchhof 1, Göttingen April 2015
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3 Bearbeitung: TRIOPS - Ökologie & Landschaftsplanung GmbH Jacobikirchhof 1, Göttingen Tel.: Fax: Leipziger Straße 27, Halle(Saale) Tel.: Fax: info@triops.eu Projektkoordination: Detlev Hildenhagen Dipl.-Biol. Ulrich Walger Dipl.-Ing. Sachbearbeitung: Ulrich Walger Dipl.-Ing. Dr. Ralf Baufeld Dipl.-Biol. Peter Gropengießer Dipl.-Biol. Technische Bearbeitung: Ulrich Walger Dipl.-Ing.
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5 Inhalt Seite Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Beschreibung des Vorhabens Bestandsanalyse Schutzgebiete Gebietsbezogener Referenzzustand Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere Schutzgut Pflanzen Schutzgut Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser Schutzgut Wasser - Grundwasser Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Konfliktanalyse Umwelterhebliche Wirkungen des Bauvorhabens Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Schutzgut Mensch Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt Ergebnis des Fachbeitrages Artenschutz Schutzgut Pflanzen und Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Oberflächenwasser Schutzgut Grundwasser Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Kompensationsmaßnahmen Einschätzung der Umwelterheblichkeit... 19
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7 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 1 1 Einleitung Die Schleuse Kriegenbrunn ist bereits seit Jahren in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt und wurde zuletzt 2009 teilweise saniert. Langfristig ist die Standsicherheit der Schleusenkammer durch Sanierungen nicht sicherzustellen. Aus diesem Grund erfolgt der Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn. Nur so ist auf Dauer ein sicherer und reibungsloser Schiffsverkehr auf dem Main-Donau-Kanal garantiert. 2 Beschreibung des Vorhabens Der Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn umfasst das Schleusenbauwerk einschließlich der Vorhäfen sowie die zugehörigen Verkehrswege und -anlagen, Betriebsflächen und Hochbauten. Hinzu kommen die Maßnahmen zur Stilllegung und zum Rückbau der bestehenden Schleuse. Die technischen Daten des Ersatzneubaus unterscheiden sich nur wenig von der bestehenden Schleuse Kriegenbrunn. Im Rahmen der technischen Vorplanung erfolgte eine Variantenbetrachtung, aus der sich in Folge der beengten Verhältnisse und insbesondere der nahen Autobahn BAB A3 sowie dem notwendigen Erhalt der Schiffbarkeit des Main-Donau- Kanals nur eine technisch machbare Variante ergab. Der Ersatzneubau erfolgt unmittelbar östlich der heutigen Schleusenkammer mit einem Abstand von 44,5 m zur heutigen Kanalachse parallel zur bestehenden Schleuse. Es ergibt sich dadurch der geringste Flächenbedarf eines Neubaus bei Erhalt der Funktionsfähigkeit der alten Schleuse. In den Vorhäfen werden neue Warteplätze für Güterschiffe und Sportboote in Spundwandbauweise hergestellt. Die Kanalsohle und böschung in den Vorhäfen wird gedichtet. Entsprechend den heutigen Verhältnissen wird beidseitig des Kanals eine durchgängige Wegeverbindung mit Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz realisiert. Die Baustelleneinrichtungsflächen liegen westlich und östlich der Schleuse im Bereich von Acker- und Gartenflächen. Als Baustraße findet die Schleusenstraße Verwendung, sie wird jedoch nach Norden verschwenkt. Die Zwischenlagerung von Bodenmassen erfolgt zwischen der Schleuse und Kriegenbrunn auf Ackerflächen. Der Oberboden ist vom Baubeginn bis nach Verfüllung der alten Schleuse zwischen zu lagern. Etwa m³ trockenes Baggergut muss z.t. bis zur Verfüllung der alten Schleusen in Kriegenbrunn bzw. Erlangen zwischen gelagert werden. Insgesamt werden etwa 21 ha Zwischenlagerflächen benötigt, wobei Oberbodenmieten eine Höhe von 2 m und die übrigen Mieten von bis zu 15 m erreichen. Die Außerbetriebnahme der bestehenden Schleuse erfolgt etwa 5 Jahre nach Inbetriebnahme der neuen Anlage durch oberflächennahen Abbruch bis zu einer Tiefe von 2 m mit anschließender Verfüllung. Die bestehende Leitzentrale in der Schleuse Kriegenbrunn wird weiterbetrieben. Vom Beginn der Bauarbeiten zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn bis zur Verfüllung der alten Schleuse vergehen voraussichtlich etwa 10 Jahre. Die Bauzeit für die neue Schleuse einschließlich der Vorhäfen beträgt dabei ca. 5 Jahre. Der Betrieb der vorhandenen Schleuse wird während der Bauzeit fortgeführt. Eine Änderung der Schiffsmengen oder größen durch den Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn ist nicht zu erwarten. Darüber hinaus sind auch keine Änderungen hinsichtlich der Schleusungszeiten oder des Schleusenbetriebs geplant.
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 2 3 Bestandsanalyse Der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsstudie wurde im Rahmen der Besprechung zur Ermittlung des Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung am 12. Oktober 2009 festgelegt. Durch Änderungen der Zwischenlagerflächen ergaben sich im Westen Erweiterungen. Generell umfasst das Untersuchungsgebiet die Wirkräume möglicher Auswirkungen auf die Schutzgüter und hat eine Größe von etwa 123 ha: etwa 500 m bis 1000 m kanalauf- und abwärts der Schleuse etwa 50 m bis 350 m landseitig der Schleuse Zwischenlagerflächen zwischen Kriegenbrunn und der Schleuse einschließlich möglicher Wirkräume für Brutvögel der Feldflur bis nach Hüttendorf. Für einzelne Schutzgüter erfolgt jedoch eine Erweiterung des Betrachtungsraumes, um bestehende weitreichende Auswirkungen einzubeziehen (z.b. Mensch). 3.1 Schutzgebiete Entlang des Kanals im Bereich der Schleuse Kriegenbrunn erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet Regnitztal. Das Untersuchungsgebiet befindet sich überwiegend innerhalb dieses Schutzgebietes während der Kanal selbst außerhalb liegt. Sein Schutzzweck besteht unter anderem in der Bewahrung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. Alle weiteren Schutzgebiete besitzen einen Abstand von über 2,5 km zur Schleuse. 3.2 Gebietsbezogener Referenzzustand Der gebietsbezogene Referenzzustand beschreibt den Zustand von Natur und Landschaft mit höchstens geringfügigen menschlichen Einflüssen. Für das Untersuchungsgebiet erfolgt die Einbeziehung des Main-Donau-Kanals als irreversible Veränderungen durch eine anthropogene Nutzung des Raumes. Der Landschaftsraum bietet aufgrund seiner hohen Vielfalt unterschiedlicher Landschaftselemente zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Der Charakter der fränkischen Sandachse wird durch charakteristische Biotoptypen unterschiedlicher Struktur (z.b. Sandkiefernwald) hervorgehoben. Selbst der Main-Donau-Kanal weist nach Umsetzung aller Maßnahmen, die sich deutlich positiv auf den ökologischen Zustand des Gewässers auswirken, die Schifffahrt aber nicht signifikant verschlechtern, eine gute Lebensraumeignung auf. Alle Flächennutzungen erfolgen extensiv unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten. In der freien Landschaft finden sich nur Pflanzenarten der potenziell natürlichen Vegetation. Für das Grundwasser als Basisressource gilt sein anthropogen unbeeinflusster Zustand hinsichtlich Grundwasserdargebot und -beschaffenheit als Referenz. Die zumeist sandigen Böden werden boden- und grundwasserschonend bewirtschaftet. Im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden durch Lärm werden die Tag- und Nachtwerte gemäß DIN der verschiedenen Gebietseinheiten eingehalten oder unterschritten.
9 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite Schutzgut Mensch Die Wohnbauflächen im Untersuchungsgebiet und seiner näheren Umgebung erreichen in Folge der Verlärmung durch angrenzende Straßen zumeist geringe Wertigkeiten. Schadstoffimmissionen sind jedoch im Untersuchungsgebiet von untergeordneter Bedeutung. Das Untersuchungsgebiet weist insgesamt ein mittleres Freizeit- und Erholungspotenzial auf, welches vor allem auf der Bedeutung der kanalbegleitenden Wege beruht. Die öffentliche Zugänglichkeit der Wege ist dabei als Grundvoraussetzung ihrer Nutzung zu sehen und erhöht damit die Gesamteinschätzung nicht. Das Untersuchungsgebiet weist außer den 5 Reihenhäusern an der Schleuse keine Wohnnutzungen auf und liegt abgesehen von Teilen der westlichen Ackerflächen nicht im Bereich des Wohnumfeldes angrenzender Dörfer, so dass sich nur eine sehr geringe Wertigkeit hinsichtlich der regionalen Bedeutung ergibt. Damit ist das Untersuchungsgebiet trotz hohem Grünflächen- und Baumanteil am Ostufer sowie insgesamt guter Infrastrukturausstattung nur von geringer Wertigkeit. 3.4 Schutzgut Tiere Die Auswahl untersuchter Tiergruppen wurde im Hinblick auf ihre Indikatorfunktion für funktionale Auswirkungen des geplanten Kanalausbaus sowie ihre artenschutzrechtliche Relevanz beschränkt. Fledermäuse Im Untersuchungsgebiet ergaben sich Nachweise von 7 Arten. 5 Arten werden in der Roten Liste Deutschlands oder Bayerns geführt. Alle Arten sind i.s. 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Die meisten Aktivitätsnachweise stammen von Zwergfledermäusen. Fledermausquartiere wurden nicht nachgewiesen. Mit insgesamt 7 sicher nachgewiesenen von 15 aufgrund der Verbreitung und Lebensraumstruktur zu erwartenden Arten ist das Untersuchungsgebiet als durchschnittlich artenreich einzustufen. Aufgrund der hohen Anzahl von Art- und Aktivitätsnachweisen, des Höhlenreichtums (potenzielle Quartiere) und der Struktur sind die höhlenreichen Teilflächen des Krähen- bzw. Regnitzholzes nahe der Regnitz sowie die eingelagerten Offenlandflächen und zugehörigen Waldsäume von hoher Wertigkeit. Die übrigen Waldflächen und die Offenlandflächen erreichen nur eine mittlere Wertigkeit. Vögel Von den 67 im Rahmen der flächendeckenden Kartierung festgestellten Vogelarten sind 49 Brutvögel bzw. mit Brutverdacht registriert. 20 Arten werden in der Roten Liste Deutschlands oder Bayerns geführt. Der stark gefährdete Kiebitz brütet auf den Ackerflächen westlich des Kanals. 5 Brutvogelarten sind i.s. 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt (Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard, Schwarzspecht und Turmfalke). Das Untersuchungsgebiet weist eine vielfältige Lebensraumausstattung auf. Die insgesamt eher geringe Anzahl an gefährdeten und anspruchsvollen Arten ist jedoch auch Ausdruck der starken anthropogenen Veränderung und des Fehlens naturnaher Elemente.
10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 4 Dem Wald(rand)bereich zur Regnitzaue kommt aufgrund des Höhlenreichtums, der hohen Dichte an Spechten sowie der inselartigen Lage der Gehölzstruktur in einer weitgehend offenen Agrarlandschaft eine hohe avifaunistische Wertigkeit zu. Diese Wertstufe gilt aufgrund der Struktur und des Höhlenreichtums auch für das kleine Wäldchen nordwestlich der Schleuse. Die gebüschreichen und extensiv genutzten bis brach liegenden Säume und Böschungen am Kanal sowie die Kanalböschungen sind von mittlerer Wertigkeit. Gleiches gilt für die Artengemeinschaft der Ackerflächen westlich der Schleuse. Sie ist zwar artenarm, wird jedoch durch zahlreiche gefährdete und anspruchsvollere Arten geprägt (z.b. Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn und Wiesenschafstelze). Amphibien Das Untersuchungsgebiet der Schleuse Kriegenbrunn ist arm an Laichgewässern und damit von geringer Wertigkeit. Reptilien Die Reptilienfauna des Untersuchungsgebietes ist mit 1 Art unter Berücksichtigung der Dimension des untersuchten Landschaftsausschnittes als artenarm einzustufen. Die Zauneidechse (Anhang FFH-IV Art) ist allerdings in geeigneten Biotopen nahezu flächendeckend anzutreffen. Sie sind von mittlerer Wertigkeit. Tagfalter, tagaktive Widderchen Auf den 7 ausgewählten Untersuchungsflächen wurden insgesamt 25 Arten nachgewiesen und eine weitere ausschließlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Von den 25 Arten werden 2 in den Roten Listen Deutschlands oder Bayerns geführt. Streng geschützte Arten i.s. 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG sind nicht vertreten. Trotz intensiver Kontrollen der Raupenfraßpflanzen ergaben sich keine Nachweise des Nachtkerzenschwärmers. Die Tagfalterfauna ist insgesamt vergleichsweise artenarm und hinsichtlich der Biotopbindung wenig anspruchsvoll. Die bedeutsamen Schmetterlingslebensräume sind kleinflächig und relativ isoliert. Günstige Bedingungen weisen vor allem die Offenlandflächen auf der Ostseite des Kanals südlich der Schleuse sowie die breiten extensiv gepflegten Kanalböschungen und der breite Grünlandstreifen entlang des Waldrands auf. Sie besitzen eine mittlere Wertigkeit. Heuschrecken Auf den 5 ausgewählten Untersuchungsflächen wurden insgesamt 13 Arten nachgewiesen. Nur eine Art wird in der Roten-Liste Deutschland geführt, alle übrigen sind ungefährdet. Die Heuschreckenfauna ist durchschnittlich artenreich. Die extensiv gepflegten Grünlandflächen der Kanalböschungen beiderseits des Kanals sowie der breite Grünlandstreifen entlang des Waldrandes besitzen eine mittlere Wertigkeit. Die Böschungen und Offenlandflächen östlich des Kanals sind z.t. sogar von hoher Wertigkeit. Die geschlossenen Wälder und die stark gepflegten Wegsäume im Dammkronenbereich im Verbund mit den befestigten Steinufern des Kanals haben dagegen eine geringe Wertigkeit als Heuschreckenlebensraum.
11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 5 Totholzkäfer An 5 ausgewählten Standorten wurden insgesamt 32 Arten nachgewiesen. Von diesen werden 6 in den Roten Listen Deutschlands oder Bayerns geführt. Insgesamt weisen nahezu alle untersuchten Standorte eine durchschnittliche Artenzahl auf und sind daher von mittlerer Wertigkeit. Makrozoobenthos Insgesamt wurden an den 32 Probestellen 54 Taxa ermittelt. Von diesen werden 6 in den Roten Listen Deutschlands oder Bayerns geführt. Keine der nachgewiesenen Arten ist streng geschützt. Die Zusammensetzung des Makrozoobenthos des Main-Donau-Kanals ist typisch für strukturärmere Gewässer und entspricht hinsichtlich der Individuen- und Taxazahl durchschnittlichen Werten ausgebauter Kanäle. Hinsichtlich der Artenzusammensetzung und der sich daraus ergebenden ökologischen Zustandsklasse bestehen zwischen der Sohle und den Unterwasserböschungen keine wesentlichen Unterschiede. Sie sind von geringer Wertigkeit. Fische Im Main-Donau-Kanal bestehen im Hinblick auf die geringwertigen Unterwasserstrukturen keine Lebensgrundlagen für arten- und individuenreiche Fischvorkommen. Zudem wird der Arten- und Individuenbestand durch Besatzmaßnahmen anthropogen beeinflusst. Es ergibt sich insgesamt eine geringe Wertigkeit des Kanals für diese Artengruppe. Gesamtbewertung Fauna Das Regnitzholz östlich der Schleuse einschließlich eingelagerter Offenlandflächen und Waldsäume besitzt wegen seiner Bedeutung für Vögel und Fledermäuse einen hohen Wert. Den gleichen Wert erreicht das Gehölz nordwestlich der Schleuse aufgrund seiner Bedeutung für Vögel. Die Böschungen und Offenlandflächen östlich des Kanals sind besonders für Heuschrecken bedeutsam und daher teilweise von hohem Wert. Die übrigen Offenlandflächen erreichen eine mittlere Wertstufe, während die Gewässer und die bebauten Flächen nur einen geringen Wert aufweisen. 3.5 Schutzgut Pflanzen Im Untersuchungsgebiet dominieren Ackerflächen (73 ha) und Wald (31 ha). Nur etwa 1,5% der Flächen im Untersuchungsgebiet weisen eine hohe Wertstufe auf. Es handelt sich um FFH-Lebensraumtypen sowie vor allem um Wald. Von mittlerer Wertstufe ist etwa ein Viertel des Untersuchungsgebietes. Im Wesentlichen zählen hierzu Gehölz- und Waldbereiche sowie extensives Grünland. Gering und sehr gering bewertete Biotoptypen nehmen knapp zwei Drittel des Gebietes ein.
12 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 6 Es kommen zwei nach 30 gesetzlich geschützte Biotoptypen vor. Einerseits ist dies der Heidelbeer-Kiefernwald (WP) als Wald trockenwarmer Standorte im Süden des Untersuchungsgebietes auf der Ostseite des Kanals und andererseits ein Auenwaldbereich (WA) im Südosten. Es gibt 3 FFH-Lebensraumtypen: Erlen-Eschenwälder (*91E0) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe (6430) Magere Flachlandmähwiesen (6510). Im Untersuchungsgebiet wachsen 21 Gefäßpflanzenarten der Roten Listen. Davon stehen 19 Arten auf der Roten Liste Bayern, 17 Arten werden auf der Roten Liste der Region Keuper- Lias-Land geführt und 1 Art befindet sich auf der Roten Liste Deutschlands. Als landesweit stark gefährdet sind die Späte Gelbsegge (Carex viridula ssp. viridula), der Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) und das Steife Barbarakraut (Barbarea stricta) hervorzuheben. Es wurden keine streng geschützten Arten gefunden. 3.6 Schutzgut Biologische Vielfalt Für die Biotoptypen wurden die charakteristischen und häufigen Pflanzenarten im Gelände aufgenommen. Aus dem Spektrum der Biotoptypen und den erfassten Pflanzenarten zeigt sich eine relativ hohe floristische Artenvielfalt. Besondere und seltene Arten wurden zwar nur in geringem Umfang erfasst, das Spektrum der für die jeweiligen Biotoptypen typischen Arten dürfte dagegen relativ vollständig vorhanden sein. Auch aus den Untersuchungen zur Fauna lassen sich Rückschlüsse auf das faunistische Artenspektrum der Biotoptypen ziehen. Die aquatischen Lebensgemeinschaften sind anthropogen stark beeinflusst und teilweise stark verarmt. Die terrestrischen Artengruppen zeigen ebenfalls eine anthropogen bedingte Verarmung, wobei einzelne Artengruppen, wie die Fledermäuse, Vögel oder Heuschrecken, noch eine relativ große Artenvielfalt aufweisen. Für das Schutzgut wird keine eigenständige Bewertung erstellt, sondern auf die entsprechenden Kapitel zu Tieren und Pflanzen verwiesen. 3.7 Schutzgut Boden Im Untersuchungsgebiet ist vorwiegend podsolige bis podsolierte Braunerde anzutreffen. Die Bodenzahlen entsprechen gemäß dem bayerischen Bodenbewertungsverfahren einer geringen Wertklasse. Am Schleusenbauwerk sind keine natürlichen Bodenschichten vorhanden. Hier besteht der Boden aus aufgefülltem Keupermaterial. Im Bereich der geplanten Baumaßnahmen an der Schleuse Kriegenbrunn befinden sich keine Altlasten. Alle Bodentypen natürlich gewachsener Böden mit einer Vegetationsbedeckung älter 30 Jahren (vorwiegend Wälder) erreichen eine sehr hohe Wertigkeit. Extensiv genutzte Standorte unter natürlich gewachsenen Böden, die sich z.b. durch Artenreichtum und geringe Nutzungsintensitäten (z.b. artenreiches Grünland, Magerrasen) auszeichnen, werden mit einer hohen Wertstufe bewertet. Etwa ein Fünftel des Untersuchungsgebietes fällt in diese beiden Kategorien.
13 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 7 Natürliche Böden, die einer intensiven Nutzung des Oberbodens unterliegen sowie anthropogen gestörte Böden mit einer Vegetationsbedeckung älter 30 Jahren (vorwiegend Wälder) werden als mittelwertig eingestuft (etwa zwei Drittel des Untersuchungsgebietes). 3.8 Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser Der Main-Donau-Kanal wurde in den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts im Regnitztal zumeist neben der stark mäandrierenden Regnitz errichtet. Gemäß der WRRL gehört der Main-Donau-Kanal zum oberirdischen Einzugsgebiet des Mains, der internationalen Flussgebietseinheit Rhein. Er ist als künstliches Gewässer keinem Gewässertyp zugeordnet. Zur Vergleichbarkeit und Bedeutungseinstufung wird er hier, ähnlich der Regnitz, als Silikatischer Mittelgebirgsfluss (Typ 9.2) charakterisiert. Der Main-Donau-Kanal erreicht im Bereich der Schleusenbauwerke einschließlich der Abschnitte mit vertikalem Uferverbau (Spundwände) hinsichtlich der Hydromorphologie nur eine sehr geringe Wertigkeit. Der anschließende Verlauf mit z.t. verklammertem Deckwerk ist von geringer Wertigkeit. Die Wasserbeschaffenheit des Main-Donau-Kanals im Bereich der Schleuse Kriegenbrunn ist dagegen als hochwertig einzustufen. In den Gewässersedimenten wurden verschiedene Schadstoffe nachgewiesen, die eine sehr geringe Wertstufe der Sedimente ergeben. Der ökologische Zustand des Main-Donau-Kanals im Hinblick auf das Schutzgut Oberflächenwasser wird geprägt von hohen Wertigkeiten des chemischen Zustandes und geringen Wertstufen der strukturellen Kriterien. Es handelt sich um einen durchschnittlichen Kanal ohne Besonderheiten. 3.9 Schutzgut Wasser - Grundwasser Das Untersuchungsgebiet wird dem Grundwasserkörper `Regnitz IA2 zugeordnet. Eine Zielerreichung gemäß WRRL hinsichtlich des mengenmäßigen Zustandes ist wahrscheinlich (guter Zustand). Der chemische Zustand wird dagegen als schlecht eingestuft (Zielerreichung unwahrscheinlich). Die Belastungen des Grundwasserkörpers lassen sich ausschließlich auf diffuse Einträge zurückführen. Die Grundwasserschutzfunktion wird für den Grundwasserkörper zudem als gering bis mittel eingestuft. Die Grundwasserfließrichtung ist großräumig von Westen nach Osten auf die Regnitz gerichtet sowie im Bereich der Schleuse vom Oberwasser zum Unterwasser. In Folge des mengenmäßig guten Zustandes im gesamten Grundwasserkörper ergibt sich für das Untersuchungsgebiet eine hohe Wertigkeit bezüglich des Kriteriums anthropogene Beeinflussung der Grundwasserquantität. Die bestehenden diffusen Belastungen führen bezüglich der anthropogenen Beeinflussung der Grundwasserbeschaffenheit zu einer mittleren Wertstufe Schutzgut Klima und Luft Das Untersuchungsgebiet befindet sich außerhalb von Belastungsräumen (z.b. Siedlungsgebiete), grenzt allerdings unmittelbar an Siedlungsflächen und Straßen an. Der Wald hat eine hohe Bedeutung für die Regulationsfunktion als Kaltluftentstehungsgebiet. Dem Klima wird im
14 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 8 Hinblick auf die Regulations- und Lebensraumfunktion eine hohe Wertstufe zugesprochen. Die Natürlichkeit des Klimas im Untersuchungsgebiet entspricht im Wesentlichen dem regionalen Charakter. Das Klima im Gebiet ist daher von hoher Wertigkeit. Insgesamt besteht eine gute Luftqualität im Untersuchungsgebiet. Die Wälder und Gehölzbestände entlang des Kanals besitzen eine Filterwirkung gegenüber Immissionen. Lufthygienische Belastungen treten allerdings insbesondere entlang der Straßen auf. Die BAB A3 weist eine sehr hohe Verkehrsbelastung auf. In einem Korridor von beiderseits 50 m wird daher nur eine geringe Wertigkeit des Schutzgutes Luft erreicht Schutzgut Landschaft Der Main-Donau-Kanal trennt im Bereich der Schleuse Kriegenbrunn Wald- von Offenlandflächen. Während sich am westlichen Ufer weite muldenartig ausgeformte landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen erstrecken, ist das Ostufer durch einen geschlossenen Waldbestand geprägt, der mehr oder weniger an den Kanal heranreicht. Das Untersuchungsgebiet kann in die Landschaftsbildeinheiten `Wald und `Offenland unterteilt werden. Das Untersuchungsgebiet befindet sich überwiegend innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Regnitztal, während der Kanal selbst außerhalb liegt. Der Landschaftscharakter der Offenlandbereiche im Untersuchungsgebiet ist in besonderer Weise vom muldenartigen Relief geprägt, welches randlich zahlreiche visuelle und nicht visuelle Störungen aufweist. Trotz einzelner naturnaher Strukturelemente wie auch die Kulissenwirkung der Waldbestände am östlichen Kanalufer ist die Landschaftsbildeinheit insgesamt wenig strukturiert, so dass die Störungen auf die gesamte Einheit ausstrahlen. Der Landschaftsbildwert des Offenlandbereiches im Untersuchungsgebiet erreicht daher nur eine geringe Wertigkeit. Die Waldbestände des Untersuchungsgebietes weisen eine überwiegend einheitliche Nutzung auf, besitzen jedoch zum Teil naturnahe Strukturen bei einem insgesamt aufgelockerten Bestand. Sie bilden eine bedeutsame landschaftsbildprägende Struktur am Rande der Regnitzaue und wirken sich damit auch positiv auf angrenzende Landschaftsbildeinheiten aus (Kulissenwirkung). Im Übrigen ist den wenigen Waldflächen im Süden von Erlangen unabhängig von ihrer Struktur eine wichtige Bedeutung für das Landschaftsbild dieses hoch verdichteten Siedlungsraumes zuzuordnen. Die Landschaftsbildeinheit Wald wird daher mit einer hohen Wertigkeit eingestuft. Weiträumige Sichtbeziehungen beschränken sich auf die Offenlandflächen westlich des Kanals. Technische Elemente, wie die Stromtrassen, die Autobahn oder der Kanal haben Korridore in der Landschaft geschaffen und ermöglichen so nur eine gestörte Fernsicht. Gut sichtbare raumtypische Orientierungspunkte im Untersuchungsgebiet sind nicht vorhanden. Als Störung des Landschaftsbildes treten vor allem die Stromtrasse in Verbindung mit dem Umspannwerk nahe der BAB A3, die Autobahnbrücke, die Gewerbegebiete beidseitig der BAB A3 aber auch das hohe Schleusenhaus auf. Als negativ ist auch die geradlinige Gewässerstruktur und damit naturferne Ausprägung des Main-Donau-Kanals einzustufen.
15 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Östlich der Schleuse Kriegenbrunn wird ein Bodendenkmal vermutet. Es handelt sich um einen Bereich mit Grabhügelfeldern aus der vorgeschichtlichen Zeit. Der Bereich ist von mittlerer Wertigkeit. Baudenkmäler oder andere kulturhistorische Objekte wie Gebäudeensembles befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet. Für betroffene Sachgüter werden die ökologischen Wirkungen ihrer Beeinträchtigung im Rahmen der weiteren ebenfalls betroffenen Schutzgüter beschrieben und bewertet (z.b. Rückbau der alten Schleuse). 4 Konfliktanalyse In der Konfliktanalyse werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter des UVPG beurteilt. Grundlage bilden die Aussagen zur Wertigkeit der Schutzgüter im Ist- Zustand und der jeweilige Veränderungsgrad zum Prognose-Zustand unter Berücksichtigung von Dauer und räumlicher Ausdehnung der Auswirkungen. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden dabei einbezogen. 4.1 Umwelterhebliche Wirkungen des Bauvorhabens Für Aussagen über die nachteiligen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter muss das Ausmaß der wahrscheinlichen Beeinträchtigungen bekannt sein. Zur besseren Übersicht sind die umwelterheblichen Wirkungen des Projekts nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Folgen unterteilt. Die baubedingten Folgen beziehen sich auf die zeitlich begrenzte Bauphase (z.b. Zuwegungen, Baufelder). Baufelder sind Flächen, die während der Bauzeit durch Baumaßnahmen in Anspruch genommen werden, nach Fertigstellung des Kanals aber als weitgehend unbeeinflusste Vegetationsflächen verbleiben (z.b. landseitige Böschungen der Betriebswege). Als anlagebedingte Folgen werden die direkt mit dem Ersatzneubau und seiner Flächeninanspruchnahme verbundenen Auswirkungen bezeichnet (Schleuse, Dämme, Böschungen, Betriebswege). Betriebsbedingte Folgen betreffen den Schiffsverkehr auf dem Kanal oder seine Unterhaltung.
16 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 10 Tabelle 1 Wesentliche Wirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Maßnahme, Veränderung Baubedingte Wirkungen Herrichtung von Bauflächen, Baufeldern, Baustelleneinrichtungsflächen, Baustraßen 2,49 ha für Baufelder und Baustelleneinrichtungsflächen bauseitige Ertüchtigung und Verschwenkung der Zufahrt (Schleusenstraße westlich der Schleuse) Baustellenbetrieb und Einrichten der Baustellen Betrieb der Baustelle über 5 Jahre Bauseitige Wasserhaltung zum Schleusenbau Bodentransporte zwischen Schleuse bzw. Anleger und Zwischenlager Baustellentransporte Transport umfangreicher Materiallieferungen über Straßen (z.b. Beton, Spundbohlen) Transport von etwa m³ Baggergut über den Main-Donau-Kanal Abtransport von etwa m³ Baggergut durch LKW oder Schiffe Zwischenlagerung von Baggergut und Oberboden im Bereich von Ackerflächen für einen Zeitraum von Jahren auf etwa 21 ha (etwa m³ Baggergut und Oberboden) Zeitweise Trockenlegung des Main-Donau-Kanals im oberen Vorhafen auf einer Länge von ca. 800 m (einige Wochen) potenzielle Wirkungen zeitlich begrenzte Flächeninanspruchnahme (Gesamtbauzeit ca. 5 Jahre) Veränderung der Bodenfunktionen durch Bodenentnahme und überschüttung Verlust von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten (siehe anlagebedingte Wirkungen) erhöhte Lärm-, Erschütterungs- und Immissionsbelastungen sowie visuelle Störungen (vor allem Wohnumfeld, Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Beeinträchtigung von terrestrischen und aquatischen Tier- und Pflanzenlebensräumen Gefährdung von Lebewesen Unterbrechung von Wegeverbindungen entlang des Kanals Belastungen durch Maschinen (Befahrung) und Bodenablagerungen Havariegefahr (vor allem Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität) zeitweise Veränderungen des Grundwasserstandes in unmittelbarer Nähe der Schleuse Verlärmung des Landschaftsraumes erhöhte Lärm- und Immissionsbelastungen vor allem in angrenzenden Wohngebieten und von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Beeinträchtigung natürlicher Bodenfunktionen Zerstörung von Acker als Tierlebensraum Störung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Veränderung des Kleinklimas Änderung von Sichtbeziehungen und Überprägung des Landschaftsbildes durch Bodenmieten von bis zu 15 m Höhe Beeinträchtigung aquatischer Lebensräume und Uferbiotope
17 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 11 Maßnahme, Veränderung Anlagebedingte Wirkungen Neubau der Schleuse einschließlich erforderlicher Bauten und Wege Inanspruchnahme von terrestrischen Flächen für die Schleuse und erforderliche Bauten sowie die Anlage neuer oder Ertüchtigung bestehender Wege Sperrung grundwasserführender Schichten durch den Baukörper der Schleuse Anpassung der Vorhäfen an die neue Schleuse Vergrößerung der Wasserfläche des Kanals um ca. 1,38 ha Veränderung der Böschungssicherung am Ostufer (Spundwand statt Trapezprofil auf 575 m) Rückbau der alten Schleuse durch oberflächennahen Abbruch der alten Schleuse (bis 2 m unterhalb heutiger Bauwerksoberkanten) und Oberbodenauffüllung potenzielle Wirkungen Verlust von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten (vor allem 6,98 ha Wald- und Gehölzflächen, 4,69 ha Grünland, 0,85 ha strukturreiche Gärten und 0,43 ha feuchte Hochstaudenfluren) Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen und des Wasserhaushaltes durch die Zunahme von (Teil-)Versiegelungen auf etwa 1,26 ha (Differenz zum Bestand) Veränderung der natürlichen Bodenfunktionen durch Bodenauftrag bzw. abtrag aber auch Gehölzentfernung Veränderung des Kleinklimas u.a. durch Gehölzentfernungen Änderung des Grundwasserdargebots Störung bzw. Überprägung des Landschaftsbildes durch optische Verbreiterung des Kanalquerschnittes und Einfügen technischer Elemente Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes Regnitztal insgesamt Zunahme aquatischer Lebensräume trotz Teilverfüllung der Westseiten der Vorhäfen abschnittsweise Beeinträchtigung der aquatischen Fauna durch vertikale Ufer Störungen lichtempfindlicher Arten durch Lichtquellen im Bereich zusätzlicher Warteund Liegeplätze Verlust von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten im Bereich heutiger Böschungen Entwicklungsmöglichkeiten von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten positive Wirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen und den Wasserhaushalt (Flächenentsiegelung) Anstieg des Grundwasserstandes im Bereich der ehemaligen Schleusen nach deren Rückbau
18 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Bei allen bau-, anlage- und betriebsbedingten Maßnahmen sind die geltenden Regeln der Technik als Minimalanforderung einzuhalten. Gleiches gilt für die einschlägigen Gesetze, Richtlinien und Normen. Die bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen der Baumaßnahmen können unter anderem durch die nachfolgenden Maßnahmen vermieden oder gemindert werden: Umsiedlung von Zauneidechsen vor der Fortpflanzungsperiode in zuvor hergerichtete Zwischenlebensräume einschließlich Errichtung von Schutzzäunen sowie ggf. Vergrämungsmaßnahmen Umsetzung vorhandener Ameisenvölker aus dem Bereich der Baumaßnahme Entfernung aller Nistkästen aus dem Bereich der Baumaßnahme außerhalb der Brutzeiten und sofortige erneute Anbringung im Umfeld der Schleuse Überprüfung potenzieller Quartierstrukturen im Bereich abzubrechender Bauten unmittelbar vor einem Abriss sowie rechtzeitige Entfernung geeigneter Quartierstrukturen für Fledermäuse im Bereich abzubrechender Bauten Vergrämung von Tierarten bzw. Entfernung der Lebensraumeignung vor Bodenablagerungen während der Fortpflanzungszeit (z.b. Feldlerche, Kiebitz, Rebhuhn) Wiedereinbau des sandigen Oberbodens zum Erhalt des Samenpotenzials der vorkommenden teils gefährdeten Pflanzenarten aber auch als Substrat für den Lebensraum von Reptilien Schaffung künstlicher Quartierstrukturen für Fledermäuse im Bereich neuer Bauten (z.b. Schleuse) Verlagerung von liegendem und stehendem Totholz aus dem Baubereich in angrenzende Waldflächen Verwendung von Pflanzmaterial aus dem gleichen Herkunftsgebiet für Pflanzungen. Nach Möglichkeit Verwendung von gebietsheimischen Pflanzmaterial sowie Verwendung von regionstypischem Saatgut für ggf. notwendige Ansaaten Beschränkung lärmintensiver Baumaßnahmen im Umfeld von Wohngebieten auf 8 Stunden pro Tag Vermeidung der Durchfahrung von Ortslagen im Rahmen des Baustellenlieferverkehrs. Nutzung von Autobahnen und Staatsstraßen Bauseitiger Erhalt der Fuß- und Radwegeverbindungen am Main-Donau-Kanal. Bedarfsgerechte Ausschilderung der bauzeitigen Umleitungsstrecken Schaffung von Zuwegungen und Informationseinrichtungen für den zu erwartenden Baustellentourismus Beachtung der gültigen Normen zum Bodenschutz (z.b. DIN , DIN ) Minimierung von Bodenverdichtungen (möglichst geringe Flächeninanspruchnahme, Geräteeinsatz entsprechend dem Stand der Technik)
19 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 13 Minimierung des Versiegelungsgrades zur Sicherung zumindest eingeschränkter Bodenfunktionen (durchlässig befestigte Wege) Sicherung und Wiedereinbringung des Oberbodens Errichtung eines Walls nahe Kriegenbrunn zu Beginn der Nutzung der Zwischenlagerflächen sowie einer Schallschutzwand nahe der Reihenhäuser an der Schleuse (Lärmschutz) Begrünung der Zwischenlager vorrangig durch natürliche Sukzession Möglichst extensive Unterhaltung der Uferbereiche des Kanals Untersuchung der vermuteten Bodendenkmale. Für den Ersatzneubau der Schleuse wurden im Verlauf des Planungsprozesses unter anderem folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Bauplanung entwickelt, die Beeinträchtigungen der Schutzgüter vermeiden oder vermindern: Verschwenkung der Baustellenzufahrt (Schleusenstraße) auf die Kreuzung nördlich von Kriegenbrunn zur Lärmminimierung im Wohngebiet Materialtransport zum Teil durch Schiffe und damit Verringerung notwendiger Transportvorgänge Verzicht auf Baueinrichtungsflächen oder Zufahrten in Waldbereichen (keine Abholzungen) Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel (z.b. LED- oder Natriumdampflampen) bzw. Leuchtmittel mit engem Lichtkegel. Diese Änderungen sind Teil der technischen Planung als Grundlage für die nachfolgenden Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen. 4.3 Schutzgut Mensch Das Schutzgut Mensch wird durch bau- und anlagebedingte Wirkungen belastet. Im Hinblick auf die bestehende Vorbelastung durch Verkehr auf den stark befahrenen Straßen und die geringen Geschwindigkeiten der LKWs beim Abbiegen verändert sich die bestehende Verlärmung durch den zusätzlichen Baustellenverkehr nur unerheblich nachteilig. Mögliche Überschreitungen von Immissionsrichtwerten in Wohngebieten werden durch einen Lärmschutzwall nahe Kriegenbrunn sowie durch eine Schallschutzwand unmittelbar vor den Reihenhäusern an der Schleuse weitgehend vermieden. Die Verluste von Gehölzstrukturen mit mittlerer Bedeutung für Freizeit und Erholung sind nur unerheblich nachteilig. Alle weiteren anlagebedingten Wirkungen führen ebenfalls nicht zu nachteiligen Veränderungen des Schutzgutes Mensch. 4.4 Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt Das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt wird durch bau- und anlagebedingte Wirkungen belastet und teilweise erheblich nachteilig verändert. Sowohl der vorübergehende als auch der dauerhafte Verlust von faunistisch wertvollen Lebensräumen und Strukturen wirkt sich je nach Tiergruppe erheblich nachteilig aus.
20 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 14 Insbesondere für Brutvögel ergeben sich im Umfeld um die Schleusenbaustelle einschließlich der Baueinrichtungsflächen nachteilige Auswirkungen. Betroffen sind die Vorkommen des Schwarzspechtes südlich des oberen Vorhafens sowie von gefährdeten und geschützten Offenlandarten (Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz) im Umfeld der Zwischenlagerfläche. Durch geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z.b. Bauzeitenregelungen, Schaffung von Ersatzlebensräumen während der Bauzeit) werden die Auswirkungen reduziert. Vergleichbares gilt für die Zauneidechsenvorkommen am Kanal. Sie werden in einen Ersatzlebensraum umgesiedelt. Die baubedingten Auswirkungen führen damit höchstens zu unerheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt. Für alle Tierarten ergeben sich erheblich nachteilige Auswirkungen aus dem vollständigen Funktionsverlust faunistischer Teilräume im Bereich neuer baulicher Anlagen. Durch den Rückbau der alten Schleuse ist jedoch auch ein Zugewinn an Lebensräumen zu berücksichtigen. Erheblich nachteilig sind zudem anlagebedingte Verluste von Wäldern und Waldrändern (Brutvögel, Fledermäuse) sowie von Offenlandflächen, Grünland, Säumen und Kanalböschungen (Brutvögel, Tagfalter). Die Beeinträchtigungen anderer Tierarten in den faunistischen Teilräumen im Bereich des Bauvorhabens wirken sich dagegen höchstens unerheblich nachteilig auf das Schutzgut Tiere und Biologische Vielfalt aus. Gleiches gilt für alle weiteren anlagebedingten Auswirkungen durch das Vorhaben. 4.5 Ergebnis des Fachbeitrages Artenschutz Gemäß den rechtlichen Anforderungen ist für das geplante Projekt eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Der Fachbeitrag Artenschutz ermittelt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten. Ferner ist zu prüfen, ob im Falle einer Erfüllung der Verbotstatbestände die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gemäss 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind. Es sind verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) sowie zur Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen) verschiedener Arten bzw. lokaler Populationen erforderlich. Neben der Umsiedlung von Zauneidechsen ist die Entwicklung von Habitaten für Feldvögel und Zauneidechsen sowie die Anlage von Gehölzen für gehölzgebundene Vogelarten erforderlich. Weiterhin müssen Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel geschaffen werden.
21 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 15 Nach Abschichtung der artenschutzrechtlich relevanten Arten und Artengruppen erfolgt für folgende Arten eine Einzelfallprüfung: 7 Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mückenfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus) Zauneidechse Brutvogelarten, die landesweit und/oder regional gefährdet sind (Dorngrasmücke, Feldlerche, Feldsperling, Gelbspötter, Goldammer, Kiebitz, Klappergrasmücke, Kuckuck, Nachtigall, Neuntöter, Pirol, Rebhuhn, Schwarzspecht, Turmfalke, Wiesenschafstelze). Darüber hinaus werden die in Bayern ungefährdeten Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes in einem vereinfachten Verfahren geprüft. Die Artenschutzrechtlichen Prüfungen ergaben, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Vogelarten Schwarzspecht, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind. Ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach 45 Abs. 7 BNatSchG Der Ersatzneubau der Schleuse ist aus zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich (Erhalt der Schiffbarkeit des Main-Donau-Kanals). Unter Berücksichtigung möglicher Alternativen und im Rahmen des Schadensbegrenzungsund Optimierungsprozesses geprüften kleinräumigen Alternativlösungen, ist im Ergebnis davon auszugehen, dass es mit Bezug zu den Planungszielen des beantragten Vorhabens keine zumutbare anderweitige Alternativlösung gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG gibt. Soweit das Entstehen von Verbotstatbeständen nicht vermieden werden kann, erfolgen FCS- Maßnahmen. Diese gewährleisten, dass der Erhaltungszustand der Arten sich nicht verschlechtert bzw. dass keine Behinderung der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands entsteht. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme nach 45 Abs. 7 sind somit erfüllt. 4.6 Schutzgut Pflanzen und Biologische Vielfalt Das Schutzgut Pflanzen und Biologische Vielfalt wird durch bau- und anlagebedingte Wirkungen belastet. Die Beeinträchtigungen beschränken sich im Wesentlichen auf den Baubereich einschließlich der Baufelder. Hier werden alle Biotope zerstört. Sowohl bau- als auch anlagebedingt kommt es zum andauernden Verlust von Biotoptypen mit langen Entwicklungszeiträumen. Es gehen vor allem 6,98 ha Wald- und Gehölzflächen verloren. Daneben werden Äcker mit 20,24 ha sowie Gärten, Grünländer und Ruderalfluren mit 6,11 ha beeinträchtigt. Im Bereich der Kanalböschungen können allerdings Grünländer erneut entstehen und auch die Ackerflächen werden nach Beendigung der Zwischenlagerung erneut landwirtschaftlich genutzt. Auf 0,43 ha ist mit einer Zerstörung von hochwertigen Uferbiotopen zu rechnen, die teilweise wiederherstellbar sind.
22 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite 16 Die baubedingten Wirkungen des Ersatzneubaus der Schleuse führen höchstens zu unerheblich nachteiligen Veränderungen des Schutzgutes Pflanzen und Biologische Vielfalt soweit es sich nicht um langzeitige oder andauernde Beeinträchtigungen handelt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Biologische Vielfalt sind für hoch- bis mittelwertige Biotoptypen erheblich nachteilig mit einem mäßig bis stark negativen Veränderungsgrad. Darin eingeschlossen sind die baubedingten aber andauernden Beeinträchtigungen (z.b. Gehölzentfernung). Erheblich nachteilige Auswirkungen betreffen im Wesentlichen Gehölz- und Waldbestände sowie verschiedene Offenlandbiotoptypen (extensives Grünland, feuchte Hochstaudenfluren). Auch die andauernde Zerstörung von geringwertigen Wald- und Gehölzbeständen mit einem Alter von über 25 Jahren ist als erheblich nachteilig einzuschätzen. Gleiches gilt für die mit einer Zerstörung von Biotopen verbundenen Verluste gefährdeter Pflanzenarten. Insgesamt wirken sich die Baumaßnahmen auf 12,95 ha erheblich nachteilig aus. Alle weiteren Auswirkungen sind nur unerheblich nachteilig, zumal auf den neuen Ufer-, Kanalund Dammböschungen Biotoptypen vergleichbarer Wertigkeit und Ausdehnung erneut entstehen. 4.7 Schutzgut Boden Durch den Ersatzneubau der Schleuse werden unter Berücksichtigung von Entsiegelungen durch den Rückbau der alten Schleuse 1,26 ha zusätzlich versiegelt. Insgesamt ergeben sich auf 9,29 ha erheblich nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen, wobei 4,89 ha hochwertige und sehr hochwertige sowie 4,40 ha mittelwertige Böden betroffen sind. Demgegenüber führt die Entsiegelung der alten Schleusenanlage zu positiven Wirkungen auf die Bodenentwicklung und die natürlichen Bodenfunktionen. Baubedingte Beeinträchtigungen außerhalb der Bauflächen und Baufelder des Vorhabens etwa durch Schadstoffeinträge oder Erosion führen unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen höchstens zu unerheblich nachteiligen Auswirkungen. Durch die Zwischenlagerung auf mittelwertigen Ackerböden kommt es in einem Zeitraum von 12 Jahren zu überwiegend unerheblich nachteiligen Auswirkungen. Nach Entfernung der Ablagerungen und Rekultivierung der Flächen ergeben sich dem Ist-Zustand vergleichbare Verhältnisse. 4.8 Schutzgut Wasser - Oberflächenwasser Das Schutzgut Oberflächenwasser wird vor allem durch bau- und anlagebedingte Wirkungen des Schleusenbaus belastet. Die baubedingten Auswirkungen haben jedoch maximal einen unerheblich nachteiligen Einfluss auf die Oberflächengewässer. Schon kurz nach der Bauzeit wird der Prognose-Zustand des Main-Donau-Kanals und anderer Gewässer wieder dem Ist-Zustand entsprechen. Auch die anlagebedingten Wirkungen verursachen höchstens unerheblich nachteilige Auswirkungen auf die Oberflächengewässer. Der Zugewinn an Kanalwasserfläche führt in Folge der geringen Wertigkeit nicht zu deutlich vorteilhaften Effekten auf das Schutzgut.
23 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite Schutzgut Wasser - Grundwasser Das Schutzgut Grundwasser wird durch Auswirkungen des Ersatzneubaus höchstens unerheblich nachteilig belastet. Die Wirkungen der Baumaßnahmen führen weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht zu erheblich veränderten Grundwasserverhältnissen. Die baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser durch den Ersatzneubau der Schleuse sind höchstens unerheblich nachteilig. Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Grundwasser durch den Ersatzneubau der Schleuse sind im Hinblick auf die zusätzlichen Versiegelungen und die Vergrößerung der Wasserfläche höchstens unerheblich nachteilig. Die Änderungen der Grundwasserströmungen und Fließzeiten des Grundwassers sind nicht nachteilig Schutzgut Klima und Luft Der Ersatzneubau der Schleuse hat nur geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft. Insbesondere die Verringerung kanalnaher Waldbestände und die Vergrößerung der Kanalwasserfläche verändern das Mikroklima und die klimatische Flächenfunktion. Die Schutzgüter Klima und Luft werden allerdings durch Auswirkungen des Ersatzneubaus bau- und anlagebedingt höchstens unerheblich nachteilig belastet Schutzgut Landschaft Veränderungen des Landschaftsbildes entstehen vor allem durch den Ersatzneubau der Schleuse in Form von Verlusten landschaftsbildprägender und raumbegrenzender Waldbestände. Daneben wird der optisch wirksame Kanalquerschnitt verbreitert und technische Elemente eingefügt. Auch durch die ausgedehnten Zwischenlager mit Ablagerungshöhen von bis zu 15 m entstehen für einen Zeitraum von 12 Jahren Veränderungen des Landschaftsbildes. Die Veränderungen des Landschaftsbildes beziehen sich auf die Landschaftsbildeinheiten Wald und Offenland. Die Schleuse Kriegenbrunn liegt im Landschaftsschutzgebiet Regnitztal, welches sich bis in die westlich der Schleuse geplanten Zwischenlagerflächen erstreckt. Baubedingte erhöhte Schadstoff- und Lärmbelastungen sowie visuelle Belastungen führen nur zu unerheblich nachteiligen Auswirkungen. Trotz verschiedener Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wirken sich die bis zu 15 m hohen Zwischenlager auf Ackerflächen westlich der Schleuse Kriegenbrunn in Folge ihrer Lage im LSG erheblich nachteilig auf das Landschaftsbild aus. Der Verlust von Wald- und Gehölzbeständen als wertvolle landschaftsbildprägende und raumbegrenzende Strukturelemente sowie die Veränderung der Übergangsbereiche zwischen den Kanalufern und den Waldflächen wirken sich erheblich nachteilig auf das Schutzgut Landschaft aus. Das Einfügen nicht angepasster Elemente (neue Schleuse) ist dagegen nicht nachteilig. Für die Integration der neuen Schleuse in ein neu zu schaffendes Landschaftsbild ist die Gestaltung der Uferflächen, der Übergangsbereiche zum Wald sowie insbesondere die Rückbaufläche der alten Schleuse entscheidend.
24 Allgemeinverständliche Zusammenfassung zum Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn, MDK-km 48,66 Seite Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Unter Einhaltung der erforderlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Untersuchung vermuteter Bodendenkmale) hat das Vorhaben weder bau- noch anlagebedingt erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Kulturgüter und sonstigen Sachgüter. Die mit dem Rückbau der alten Schleuse (sonstiges Sachgut) verbundenen umweltrelevanten Folgewirkungen sind auch zur Kompensation verschiedener Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter erforderlich. 5 Kompensationsmaßnahmen Folgende Beeinträchtigungen verbleiben auch nach der Durchführung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen: Verlust hochwertiger und schutzwürdiger Biotoptypen und Pflanzenarten Verlust von Lebensräumen geschützter und gefährdeter Tierarten (z.b. Brutvögel) Verlust von Teilen der kanalnahen Waldbestände als landschaftsbildprägende Elemente Funktionsverlust des Bodens bzw. vollständiger Verlust von Böden aus natürlichem Ausgangsmaterial bzw. mit naturnaher Vegetationsdecke durch Abgrabungen, Aufschüttungen und Versiegelungen. Kompensationsmaßnahmen sind insbesondere für erhebliche Beeinträchtigungen höherwertiger Biotoptypen erforderlich. Der Gesamtumfang betroffener höherwertiger Biotoptypen beim Neubau der Schleuse Kriegenbrunn beträgt rund 12,70 ha (hochwertig: 0,96 ha, mittelwertig: 11,74 ha). Daneben müssen aber auch die restlichen Gehölzbestände einbezogen werden, die für das Landschaftsbild oder für die Fauna bedeutsam sind (0,25 ha). Zudem bestehen Kompensationspflichten nach dem Waldgesetz (BayWaldG). Im Rahmen der Baumaßnahmen werden Standorte von 16 Pflanzenarten der Roten-Listen beeinträchtigt bzw. Wuchsorte zerstört. Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Boden betreffen natürlich gewachsene Böden auf 5,32 ha sowie anthropogen veränderte Böden (z.b. Auftrags-, Abgrabungsböden des Kanalbaus) auf 3,97 ha.
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