Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Bayern aus Sicht des LBV

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1 Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Bayern aus Sicht des LBV

2 Gliederung Bedeutung der WRRL für den Naturschutz Schnittmengen mit Naturschutzbelangen 1. Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Bestandsaufnahme - Ausweisung Schutzgebiete - Ausweisung wasserabhängiger Landökosysteme und Grundwasserkörper - Ausweisung erheblich veränderter/künstlicher Gewässer 3. Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Konkrete Forderungen an die bayerische Umsetzung

3 Bedeutung der WRRL für den Naturschutz Bedeutung der WRRL vergleichbar mit Natura 2000 (FFH/VS-Richtlinie) Umsetzungs-Richtlinie Neben Verschlechterungsverbot werden zwei konkrete Ziele definiert: guter Zustand und gutes ökologisches Potential

4 Definition Wasserkörper Gewässer oder Aue?

5 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Wasserforum auf Landesebene Information und Anhörung der Verbände zwei Arbeitsgruppen zu konkreten Schwerpunktthemen Bestandsaufnahme wichtige Grundlage für Bewirtschaftungspläne Stellungnahmen der Verbände ohne Resonanz; Einflussnahme fraglich

6 1. Öffentlichkeitsbeteiligung Forderung der Verbände nach regionaler bzw. lokaler Ebene (Bsp. SH) Regionalforen unter Beteiligung der Verbände auf Ebene der Teilflussgebiete gestartet Information der breiten Bevölkerung fehlt Wichtig: Schaffen einer grundsätzlich positiven Atmosphäre zu Umsetzung!

7 TEILFLUSSGEBIETE IN BAYERN Anlage 3 federführende Wasserwirtschaftsämter sonstige Wasserwirtschaftsämter Amtsbezirksgrenzen der Wasserwirtschaftsämter Seen Flüsse Wasserscheiden 10 Teilflussgebiete Iller-Lech Altmühl-Paar Naab-Regen-Schwarze Laaber Isar Inn Oberer Main Regnitz Unterer Main Bodensee Elbe Weser Quelle StMLU

8 2. Bestandsaufnahme Ausweisung der Schutzgebiete Auswahl wasserabhängiger Arten und Lebensräume und Verschneidung mit Natura 2000-Kulisse WRRL-Verpflichtung im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete - Bestimmung des Umfangs des grund- und oberflächenwasserbezogenen Bedarfs der Gebiete - Entscheiden, ob signifikantes Risiko besteht - gegebenenfalls geeignete Maßnahmen treffen Wichtigste Norm für Schutzgebiete ist das Erreichen des guten Erhaltungszustands

9 Natura 2000 Stand 07/04 Wasserabhängige Natura-2000-Gebiete (Σ = 381)

10 Natura 2000 Gebiete Bayern

11 2. Bestandsaufnahme Ausweisung wasserabhängiger Landökosysteme BMU-Stellungnahme zur Ausweisung: aus allen gw-abhängigen Ökosystemen werden folgende ausgewählt: FFH/SPA gem. europ. Naturschutzrecht NSGs, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke, LSGs, Biotope nach 30 BNatschG, Flächennaturdenkmale gem. nat. Naturschutzrecht

12 2. Bestandsaufnahme Ausweisung wasserabhängiger Landökosysteme Ergebnis der Arbeitsgruppe: bayerischer Weg 1. Gebietsauswahl LfU erarbeitet Gebietskulisse Natura 2000 (wasserabh. Arten und Habitate) ABSP-Gebiete (II-IV) und Verschneidung mit Lebensraumtypengruppe feucht plus Hauptbestände Wiesenbrüter, Auen, etc. Keine Berücksichtigung in der Bestandsaufnahme!

13 2. Bestandsaufnahme Ausweisung wasserabhängiger Landökosysteme Ergebnis der Arbeitsgruppe: bayerischer Weg 2. Größe der Grundwasserkörper Beschreibung der Grundwasserkörper unter Berücksichtigung der wasserabhängigen LÖ (Ausweisung von Zonen, die der Größe des wasserabh. LÖ entsprechen) Weitergehende Beschreibung (Analyse inwieweit der Zustand des Ökosystems vom GW-Stand beeinflusst/verursacht ist) Monitoring Maßnahmen sind festzulegen, um Wasserhaushalt zu verbessern

14 Wasserabhängige Landökosysteme

15 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Diskussion im Wasserforum I Erstes Ergebnis: ca. 60% der bayer. Gewässer sind hmwb Arbeitsgruppe wurde initiiert Grundsätzliche Kritik an bayerischer Ausweisung LBV-Vorschlag basierend auf CIS- Leitfaden

16 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Definition hmwb erhebliche Veränderung der natürlichen Bedingungen des Wasserkörpers muss sehr offensichtlich sein Veränderung des WK muss umfassend/großräumig und tiefgreifend (sowohl Hydrologie als auch die Morphologie erheblich verändert) Veränderungen müssen dauerhaft (irreversibel) sein

17 Vorläufige Einstufung erheblich veränderter Gewässer (HMWB) in Bayern ( Gewässer mit Gewässerstrukturkartierung (GSK) nach Übersichtsverfahren Gewässer ohne Gewässerstrukturkartierung 1. Status-Quo-Feststellung (*: Liegen erhebliche hydromorphologische Veränderungen vor? (GIS-Abfrage bei 1.1 und 1.2, Ortskenntnisse bei 1.3) 1.1 GIS-Abfrage der Gewässerstrukturkartierung: 1.2 GIS-Abfrage der ergänzenden - Gesamtbewertung = 6 oder =7 Datenzusammenstellung: - Einzelbewertung: Querbauwerke = 5 (Abstürze) - Einzelbewertung: Linienführung = 5 und (stark verändert) Uferverbau >= 5 (Länge >= 10 % verbaut) - Einzelbewertung: Auenutzung >= 6 und (Acker/Bebauung > 50%) Uferstreifen = 0 (Uferstreifen fehlt) - Einzelbewertung: Abflussregelung = 5 (Rückstau) - Einzelbewertung: Ausuferungsvermögen = 7 (stark vermindert) - Morphologische Veränderungen = ja (stark veränderte Linienführung) - Durchgängigkeit = nein (z. B. Querbauwerke) 1.3 Ergänzende Bewertung mit Ortskenntnissen (Ortseinsicht in der Regel nicht erforderlich): - Schwallbetrieb - Ausleitungsstrecke, im Umsetzungszeitraum (bis 2015) voraussichtlich keine ausreichende Restwassermenge realisierbar (Wasserrecht bzw. Restwasser nach bayer. Restwasserleitfaden, d. h. bezogen auf Mindestabfluss Gewässerökologie Q GÖ = 5/12 MNQ) -- Rückstau > 1km (Ergänzende Erhebung aus Wasserkraftkataster und Kenntnissen der WWA) Kein Kriterium erfüllt Mindestens 1 Kriterium erfüllt Vorläufige Einstufung des Gewässerabschnitts: Nicht erheblich verändert 2. Abschätzung der zukünftigen Entwicklung (*: Sind die hydromorphologischen Auswirkungen bis 2015 voraussichtlich reversibel? (Überprüfung der Nutzungsintensität mit Orts-/ Fachkenntnissen) Ablaufschema Vorläufige Einstufung erheblich veränderter Gewässer Alle Auswirkungen voraussichtlich reversibel Kein Kriterium für Gewässerabschnitt erfüllt Vorläufige Einstufung des OWK : Nicht erheblich verändert Nicht reversible Veränderungen wegen: Urbanisierung (Entwicklungsflächen nicht verfügbar): - Siedlung/ Industrie beidseitig oder - Verrohrung > 300m oder - Hochwasserschutz bebauter Gebiete Wasserkraftnutzung/-speicherung: Rückstau > 1km Schifffahrt: Bundeswasserstrasse (Ausnahme: frei fließende Strecken) 3. Iterationsschritt: Ausweisung von Oberflächenwasserkörpern (OWK) Abgrenzung von OWK mit vorläufiger Einstufung von OWK, die infolge von Eingriffen durch den Menschen in ihrem Wesen erheblich verändert sind (Orientierungswert zur Mindestlänge: 5 Kilometer) Mindestens 1 Kriterium erfüllt bei < 30% der Gewässerabschnitte im OWK A Mindestens 1 Kriterium erfüllt bei 30-70% der Gewässerabschnitte im OWK B Vorläufige Einstufung des OWK noch nicht möglich Es bestehen noch Unsicherheiten über die ökologischen Auswirkungender Veränderungen Mindestens 1 Kriterium erfüllt bei > 70% der Gewässerabschnitte im OWK C Mind. 1 Auswirkung voraussichtlich nicht reversibel Mindestens 1 Kriterium für Gewässerabschnitt erfüllt Vorläufige Einstufung des OWK : Erheblich verändert (vorläufige Negativliste) (* Die vorläufige Einstufung gilt für die erste Bestandsaufnahme (2004); Prüfstrecken sind jeweils die Gewässerabschnitte des Gewässernetzes im Berichtsmaßstab (DLM1000W) Stand:

18 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Ergebnis 1. Arbeitsgruppe - Kein grundsätzlich verändertes Vorgehen - Einzelne Anregungen, wie Einführung eines Positiv-Kriteriums wurden berücksichtigt - StMUGV anerkennt, dass z. T. noch Diskussionsbedarf besteht

19 etwa km

20 Abfrage basierend auf GSK, Stand 10/03

21 Einstufung für B-Bericht, Stand 12/04

22 Einstufung für B-Bericht, Stand 01/05

23 Einstufung für B-Bericht, Stand 03/05

24 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Einstufungen als künstlich oder erheblich verändert (in % der Gewässerlänge): Vorläufige Einstufung : Natürliches Gewässer Möglicher Kandidat für erheblich verändert Künstlich oder erheblich verändert Fließgewässer: 46 % (42%) 31 % (27%) 23 % (31%) Seen: 31 Seen natürliche Seen 21 Speicher-/Baggerseen ( ) Stand 12/04

25 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Bund (Empfehlung LAWA) Bayern Bis 30% natürlich 30-70% Kandidat ab 70% hmwb Bis 10% natürlich 10-30% Kandidat Ab 30% hmwb

26 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb LBV-Kritik an bayerischer Ausweisung Fließgewässer Zu große Abschnittsbildung Grenzwerte (10-30%) zu niedrig Landwirtschaft und Bundeswasserstraße als Kriterien ungeeignet

27 2. Bestandsaufnahme Ausweisung hmwb Problematisch an den Ländergrenzen; Ba.- Wü. ist dem Vorschlag der LAWA gefolgt Nationale bzw. internationale Abstimmung läuft ohne Verbandsbeteiligung;

28 Erheblich verändert?

29 Erheblich verändert?

30 Erheblich verändert?

31 Erheblich verändert?

32 Erheblich verändert?

33 Erheblich verändert?

34 Niederbayerische Donau = hmwb?

35 Niederbayerische Donau = hmwb? Dieter Scherf

36 Einstufung internationale Donau

37 Konkrete Forderungen an die bayerische Umsetzung - Öffentlichkeitsbeteiligung Starten einer Informationskampagne, Slogan Gründung von Arbeitsgruppen auf der Ebene der Gew. II (SH) mit Entscheidungsbefugnis für vorgezogene Maßnahmen Stärkere Einbindung der Verbände; Rückkopplung nach Stellungnahmen Nationale bzw. internationale Abstimmung läuft mit wenig Verbandsbeteiligung; IKSR und IKSE arbeiten mit Verbänden; IKSD nicht optimal!

38 Konkrete Forderungen an die bayerische Umsetzung - Grundsätzliches Auswahl und Entwicklung von Referenzgewässer für alle in Bayern vorkommenden Fließgewässertypen Schwerpunkt der Umsetzung muss bei Gewässern mit noch gutem Potential beginnen Konkurrierende Planungen wie Hochwasserschutz, Gewässerentwicklungsplanung, Auenprogramm, Natura 2000 auf WRRL-Ziele überprüfen Zuständigkeit an Bayerns Fließgewässer in eine Hand! Bund an BWS; BY an Gew. I, Bezirke an Gew. II, Kommunen an Gew. III

39 Konkrete Forderungen an die bayerische Umsetzung - Grundsätzliches Synergieefekte WRRL, NATURA 2000, Auenprogramm, Hochwasserschutz ermitteln und nutzen Schutzgebiete um Nachmeldekulisse ergänzen Konfliktanalysen bei unterschiedlichen Zielen (FFH, WRRL) Auswahl und Festlegung von Zielarten bzw. Bioindikatoren

40 Konkrete Forderungen an die bayerische Umsetzung - Nutzungen Festlegung von Mindeststandards Bsp. geplantes Kraftwerk am Lech in Augsburg Schifffahrt ist kein Kriterium für hmwb! Naturschutzfachliche Daten müssen bei Bestandsaufnahme Berücksichtigung finden

41 Was macht der LBV? Teilnahme am Wasserforum Erarbeiten von Positionen und Stellungnahmen Informationspaket für Kreisgruppen Öffentlichkeitsarbeit 2005: 17 Veranstaltungen zur WRRL! an 6 Regionalkonferenzen mit 26 Vertretern, davon 18 Kreisgruppen teilgenommen Vernetzung von Verbänden Gründung Flussallianzen und initiativen Kritische und konstruktive Begleitung der Umsetzung

42 Gemeinsam für unsere Flüsse!

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