Rainer Sobota Leitfaden Persönliches Budget Herausgegeben vom BdB e. V.

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1 Rainer Sobota Leitfaden Persönliches Budget Herausgegeben vom BdB e. V.

2 Mitarbeit von: Brigitte Göbel, Leitfaden für die Bedarfsfeststellung Kerstin Hencke, Einführung, Anlagen und Downloads Bernard Joseph-Auguste, Die Beratungsund Clearingstelle Catharina Meier, Einführung Wolfgang Wiese, Einführung

3 Rainer Sobota Leitfaden Persönliches Budget Herausgegeben vom BdB e. V.

4 Rainer Sobota Leitfaden Persönliches Budget Herausgegeben vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e. V. 1. Auflage 2013 ISBN-Print: ISBN-PDF: Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. BALANCE buch + medien verlag, Köln 2013 Der Balance buch + medien verlag ist ein Imprint der Psychiatrie Verlag GmbH, Köln. Weitere Informationen zu Büchern des BALANCE buch + medien verlags finden Sie unter Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne Zustimmung des Verlags vervielfältigt, digitalisiert oder verbreitet werden. Lektorat: Manfred Becker, Bonn Umschlaggestaltung: GRAFIKSCHMITZ, Köln Typografiekonzeption: Iga Bielejec, Nierstein Satz: Psychiatrie Verlag, Köln Druck und Bindung: Himmer AG, Augsburg Zum Schutz von Umwelt und Ressourcen wurde für dieses Buch FSC -zertifiziertes Papier verwendet. ù Downloadmaterial im Internet unter: de/buecher/detail/book-detail/leitfaden-persoenliches-budget.html

5 Einführung 9 Entstehungsgeschichte und Sinn des Buches 9 Das Persönliche Budget: Neue Vielfalt der Optionen 11 Was ist ein Persönliches Budget? 12 Das Persönliche Budget als neuer Rechtsanspruch 15 Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Persönliche Budget? 17 Worin unterscheidet sich das Persönliche Budget von den bisherigen Leistungsformen? 18 Welche Zielgruppe ist angesprochen, wer kann das Persönliche Budget in Anspruch nehmen? 21 Wie hoch ist ein Persönliches Budget? 22 Welche Zielsetzung verfolgt das Persönliche Budget? 22 Das Persönliche Budget und die rechtliche Betreuung 23 Inhalt und Aufgaben der Budgetassistenz 26 Versicherung für Budgetassistenzen 39 Betreuungsmanagement und Bedarfsermittlung 41 Erfassung der Ist-Situation (Intake) 42 Erhebungs- und Bewertungsverfahren (Assessment) 44 Hilfeplanung und Zielplanung 46 Ermittlung und Koordination der notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung (Linking) 47 Begleitung des Hilfeprozesses (Monitoring) 49 Prozessevaluation 49

6 Das Antrags- und Bewilligungsverfahren 50 Förmlicher Antrag (Antragstellung) 50 Vorgaben und Fristen 56 Budgetgespräch und Budgetkonferenz 58 Zielvereinbarung und worauf hier zu achten ist 58 Einfaches Budget, trägerübergreifendes Budget und integriertes Budget 64 Budgetfähige Leistungen 64 Bewilligungsbescheid 65 Qualitätssicherung 66 Nachweise über den Verbrauch des Budgets 67 Die Beratungs- und Clearingstelle des BdB 68 Das Leistungsangebot 68 Ansprechpersonen 69 Anhang Wichtige Gesetzestexte BGB: Voraussetzungen einer Betreuung SGB I: Beratung SGB I: Auskunft 73 2 SGB IX: Behinderung SGB IX: Koordinierung der Leistungen SGB IX: Zuständigkeitsklärung SGB IX: Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget SGB IX: Verträge mit Leistungserbringern SGB IX: Aufgaben 79

7 60 SGB IX: Pflichten Personensorgeberechtigter SGB X: Bevollmächtigte und Beistände SGB X: Bestellung eines Vertreters von Amts wegen SGB XII: Beratung und Unterstützung, Aktivierung SGB XII: Einrichtungen und Dienste SGB XII: Abschluss von Vereinbarungen 86 Stundensätze 87 Beispiel 2: Zielvereinbarung 88 Literatur 91 Hilfreiche Kontakte und Adressen 93

8 Abkürzungsverzeichnis AZ BdB BGB Aktenzeichen Bundesverband der Berufsbetreuer/innen Bürgerliches Gesetzbuch BudgetVO Budgetverordnung EU LG PB SGB SGG UN Europäische Union Landgericht Persönliches Budget Sozialgesetzbuch Sozialgerichtsgesetz United Nations (Vereinte Nationen) ù Downloadmaterial im Internet unter: de/buecher/detail/book-detail/leitfaden-persoenliches-budget.html

9 9 Einführung Entstehungsgeschichte und Sinn des Buches Mit dem Persönlichen Budget wurde eine neue Form der Gewährung von Hilfen für Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen geschaffen. Ihr oft komplexer Hilfebedarf kann nun an individuellen Bedürfnissen und Zielen ausgerichtet und aus einer Hand finanziert werden auf Antrag der Betroffenen selbst oder der sie unterstützenden Personen. Das sind nicht selten Betreuerinnen und Betreuer. Der Arbeitsalltag der Betreuerinnen und Betreuer in Deutschland wird geprägt durch die Lebenssituationen ihrer Klienten. Diese Lebenssituationen sind nicht nur Ergebnis individueller krankheits- oder behinderungsbedingter Defizite, sondern in einem großen Maß auch Ergebnis der unflexiblen oder unzeitgemäßen Hilfestrukturen des Sozialstaates. An den Stellen oder in den Situationen, in denen das Gemeinwesen (Nachbarn, Freunde, Familie etc.) bzw. die Unterstützungsstrukturen (Ämter, Leistungsträger, Leis tungserbringer, Krankenhäuser, Pflegedienste) des Sozialstaates mit der Komplexität der Hilfebedarfs Einzelner überfordert sind, wird eine Betreuung eingerichtet. Oft wird davon ausgegangen, eine schwierige Situation ließe sich dadurch lösen, dass Betreuerinnen und Betreuer dann bestimmen können, was richtig und was falsch ist, was gemacht wird oder nicht gemacht wird. Diese Hoffnung muss meistens aber enttäuscht werden. Eine Lösung von Krisensituationen abgesehen ist nur zu erwarten, wenn es gelingt, langfristig wirkende Unterstützungsmaßnahmen zu installieren, die den individuellen Bedarf abdecken und bestehende Ressourcen berücksichtigen. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget erschien deshalb zunächst als Chance. Endlich gab es ein Instrument zur individuelleren, passgenaueren Gestaltung von Unterstützungsmaßnahmen! Es war aber auch gleichzeitig eine Gefahr für die Betreuerinnen und Betreuer: Die ohnehin ausgeprägt vorhandene Tendenz bei

10 10 Einführung Leistungsträgern des sozialen Sicherungssystems, Einsparungen bei Unterstützungsmaßnahmen zulasten der rechtlichen Betreuung vorzunehmen, verstärkte sich noch. Soweit Leistungsträger bei der Regiefähigkeit des Menschen mit Behinderung Defizite feststellten, also der Fähigkeit, Hilfeleistungen selbst zu verwalten, wurde auf die Möglichkeit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung verwiesen. Um die Chancen, die das Persönliche Budget für die Arbeit mit den Klientinnen und Klienten bietet, zu sichern und gleichzeitig zu verhindern, dass die aus dem Persönlichen Budget heraus entstehende zusätzliche Arbeit (Beratung und Unterstützung bei der Beantragung und Umsetzung des Persönlichen Budgets) ohne zusätzliche Vergütung den Betreuerinnen und Betreuern aufgebürdet wird, entstand das Projekt»Beratungs- und Clearingstelle des BdB«. Im Projekt wurden Informations- und Schulungsmaßnahmen durchgeführt, eine wissenschaftliche Begleitung zur Frage der Umsetzung des Persönlichen Budgets im Rahmen rechtlicher Betreuung organisiert und es sollten Handlungsempfehlungen für die Umsetzung von Persönlichen Budgets im Umfeld rechtlicher Betreuung erarbeitet werden. Der vorliegende Leitfaden ist ein Meilenstein im beschriebenen Projekt und soll zweierlei bieten: Erstens, eine Einführung in die Leitideen und gesetzlichen Grundlagen des Persönlichen Budgets und zweitens, methodische Handlungsempfehlungen, aber auch hilfreiche Vorlagen und Materialien für die praktische Umsetzung der Budget assistenz. Die Materialen sind für alle sozialen Berufe hilfreich, aber besonders interessant für Betreuerinnen und Betreuer, denn diese sind im Rahmen ihrer durch das Gericht übertragenen Aufgaben verpflichtet, Persönliche Budgets zu ermöglichen und die erforderlichen Beratungs- und Assistenzleistungen zu organisieren, soweit dies dem Wohl und dem Willen der Klientel entspricht. Mit diesem Leitfaden werden Erfahrungen und Lösungsstrategien, die in der Betreuungspraxis entwickelt worden sind, an alle betroffenen oder interessierten Personen weitergegeben. Unterstützungspersonen im sozialen Bereich ebenso wie Betreuerinnen und Betreuer sollen ermutigt werden, vorhandene Barrieren zu überwinden und Persönliche Budgets zu ermöglichen, damit Menschen mit Behinderungen nicht länger ihre individuellen Bedürfnisse zurückstellen müssen, wenn sie auf alltägliche Hilfen angewiesen sind. Mithilfe von Beispielen aus der Praxis werden die Möglichkeiten aufgezeigt, die das Persönliche Budget eröffnen. Beispiele zeigen, wie die

11 Das Persönliche Budget: Neue Vielfalt der Optionen 11 Durchsetzung des Rechtes auf ein Persönliches Budget und die Realisierung aussehen kann. Ebenso wird erläutert, wie Anspruchsberechtigte ihre Rechte mit Unterstützung von Betreuerinnen und Betreuern und anderen Helfern bekommen können und wie eine Beratung und Unterstützung (z. B. eine Budgetassistenz) finanziert werden kann. Das Persönliche Budget: Neue Vielfalt der Optionen Welche Möglichkeiten das Persönliche Budget bietet, Hilfen passgenauer, d. h. individueller, bedarfsgerechter und selbstbestimmt zu organisieren, sollen folgende Beispiele illustrieren: Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderungen ist mit der laufenden Betreuung durch einen Anbieter Betreuten Wohnens nicht zufrieden. Es besteht vielmehr der Wunsch, die Unterstützung einer Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen und eine andere Person mit der Erledigung von Schriftsachen zu betrauen. ô Lösung: Das Persönliche Budget. Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderungen hat von der Arbeitsagentur die Bewilligung für einen Werkstattplatz. Die Betroffene möchte aber nicht in die örtliche Werkstatt, weil diese keine Angebote für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung hat und ihr die angebotenen Arbeiten nicht gefallen. Der Wunsch ist: Mit dem Geld für den Werkstattplatz eine andere Beschäftigung ermöglichen, z. B. in einer Fahrradreparaturwerkstatt eines gemeinnützigen Trägers. ô Lösung: Das Persönliche Budget. Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung möchte aus individuellen Gründen nicht an den tagesstrukturierenden Angeboten seines Wohnheimes teilnehmen und lieber außerhalb des Wohnheimes einer Beschäftigung nachgehen. Außerhalb böte sich die Möglichkeit, für zwei Stunden täglich Post zu verteilen. ô Lösung: Das Persönliche Budget.

12 12 Einführung Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung kann krankheitsbedingt ambulante Hilfen immer nur zeitweise in Anspruch nehmen. Die Hilfe soll da sein, wenn sie gebraucht wird. ô Lösung: Das Persönliche Budget. Y Beispiel Ein Mensch mit Behinderung kann krankheitsbedingt Hilfen in Gruppen nicht annehmen, er wurde immer wieder»aussortiert«. Beschäftigungsmöglichkeiten in kleinen Betrieben außerhalb der Werkstatt könnten funktionieren. ô Lösung: Das Persönliche Budget. Was ist ein Persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Gewährung von Teilhabeleistungen für Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen. Es ist also keine eigenständige Teilhabeleistung. Ziel dieser Leistungsform ist es, allen Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen die Möglichkeit zu eröffnen, die erforderlichen Hilfen in Eigenverantwortung bestimmen und einkaufen zu können, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs, zur Erhöhung der Lebensqualität und der Erreichung der größtmöglichen Selbstständigkeit und Teilhabe notwendig sind. Die Rechtsgrundlage zum Persönlichen Budget ist 17 im SGB IX und die darauf aufbauende Budgetverordnung. 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget (1) Der zuständige Rehabilitationsträger kann Leistungen zur Teilhabe 1. allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern, 2. durch andere Leistungsträger oder 3. unter Inanspruchnahme von geeigneten, insbesondere auch freien und gemeinnützigen oder privaten Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen ( 19) ausführen. Er bleibt für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Satz 1 gilt insbesondere dann, wenn der Rehabilitationsträger die Leistung dadurch wirksamer oder wirtschaftlicher erbringen kann.

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