G E M E I N D E - I N F O

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1 G E M E I N D E - I N F O Ausgabe erstes Halbjahr 2008 G E M E I N D E W I E L E N B A C H Informationen und Berichte aus dem Gemeindegeschehen der Gemeindeteile Wielenbach Wilzhofen Siedlung Hardt Haunshofen Bauerbach Ein in periodischen Abständen erscheinendes Informationsblatt herausgegeben von der Gemeinde Wielenbach Peter-Kaufinger-Straße 10, Wielenbach Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Erster Bürgermeister K. Steigenberger Namentlich gekennzeichnete Artikel geben ausschließlich die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder.

2 2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorwort des ersten Bürgermeisters Seite 3 Informationen aus dem Gemeinderat Wielenbach Seite 6 Auszüge aus den Sitzungen von Dezember 2007 bis Juli 2008 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Aktuelles aus den Gemeindeteilen Seite 20 Aktuelle Hinweise Seite 21 Beitrag der Grund- und Teilhauptschule Wielenbach Seite 24 Personalien, Eheschließungen, Geburten, Seite 27 Geburtstage, Ehejubiläen, Sterbefälle Terminkalender Seite 31 Anlagen: -Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter - Hauhaltssatzung der Gemeinde Wielenbach für das Haushaltsjahr Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter - Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung Wielenbach und der Mitglieder im Hauptschulverband Weilheim - Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - Information Warnung der Bevölkerung bei besonderen Gefahren - Wichtige Informationen zu Ambrosia - Wielenbacher Ferienprogramm

3 3 Vorwort des ersten Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, kaum hat der Sommer kalendarisch angefangen, hat man das Gefühl, als seien die wärmsten Tage und Abende im Jahr schon wieder vorbei. Ich wünsche Ihnen allen aber gerade zur Urlaubs- und Ferienzeit viele schöne Tage, besonders wenn Sie in unserer Heimat bleiben. Für alle Kinder und Jugendlichen wurde von den Jugendleitern des Sportvereins Wielenbach ein interessantes und umfangreiches Ferienprogramm zusammengestellt (siehe Anlage 8). Den Organisatoren und den Veranstaltern dafür ein herzliches Dankeschön! Die Kommunalwahl am 2. März zählt längst zur Vergangenheit. Aber trotzdem möchte ich es nicht versäumen, für das große Vertrauen, das Sie mir bei der Bürgermeisterwahl gaben, ein herzliches Danke zu sagen. Am 8. Mai trat der neu gewählte Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Im Anschluss wurden die ausgeschiedenen Gemeinderäte verabschiedet. Zum Dank und als Anerkennung wurde ihnen je ein Bild (Fotographie) von Wielenbach des Kunstmalers Walter Rose aus dem Jahre 1934 überreicht. Aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind: Andreas Gugger (18 Jahre), Siegfried Sedelmayr (12 Jahre), Andreas Ücker (6 Jahre), Alfred Abenthum jun. (6 Jahre) und Hans Engel-Arlt (2 Jahre). Neue Mitglieder des Gemeinderates sind Lorenz Geiger, Michael Neu, Irmgard Fendt, Hermann Gerold und Georg Ginter. Mit 6 Frauen im Gemeinderat hat Wielenbach den größten Frauenanteil im gesamten Landkreis Weilheim-Schongau. Zur zweiten Bürgermeisterin wurde Andrea Jochner-Weiß in einer geheimen Abstimmung des neuen Gemeinderates gewählt. Frau Jochner-Weiß konnte sich auch bei der Wahl zur stellvertretenden Landrätin im Kreistag durchsetzen. Dazu herzlichen Glückwunsch! Für unsere Gemeinde kann dies nur als sehr positiv angesehen werden. Neu besetzt wurden auch die einzelnen Ausschüsse und verschiedene Aufgabengebiete mit dafür zuständigen Referenten. Zur Information darüber ist die Besetzung der Ausschüsse und Referenten in der Anlage abgedruckt. Für das laufende Jahr war noch der alte Gemeinderat für die Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes zuständig. Damit wurden die Weichen für das Jahr 2008 und darüber hinaus für größere Baumaßnahmen gestellt. Das Jahr 2008 ist geprägt von vielen Baumaßnahmen, verteilt auf alle Ortsteile.

4 4 Viele Vorhaben wurden schon mehrere Jahre geschoben, andere müssen wegen der Bereitstellung von Fördermitteln oder durch staatliche Vorgaben zeitnah durchgeführt werden. Bei den Haushaltsberatungen hat sich der Finanzausschuss eingehend mit dieser Thematik befasst. Schließlich konnte man sich zur Durchführung aller anstehenden Maßnahmen durchringen, auch wenn dafür nach dem Haushaltsplan ca ,-- Kredite aufgenommen werden mussten. Allerdings war man sich auch darüber im Klaren, dass die Kreditaufnahmen nach Abschluss der geplanten Maßnahmen innerhalb weniger Jahre getilgt werden müssen, um die Zinsbelastung in Grenzen zu halten. Dies bedeutet aber auch für die nächsten Jahre eine zurückhaltende, ohne große Investitionen auskommende Finanzplanung. Die im letzten Info angekündigten Vorhaben sind zum Großteil in Bau oder sind gerade in Vorbereitung. Fertiggestellt ist bereits die neue Brücke über den Hardtbach an der Straße von der Hardtsiedlung nach Raucherberg. Kostenpunkt wie vereinbart pauschal ,--. Die Ortsdurchfahrt in Wilzhofen konnte erst Mitte Juni begonnen werden, weil die Gemeinde ein anderes Finanzierungsprogramm wählen musste, um Zuwendungen für den geplanten Ausbau zu erhalten. Bis Ende Juli müsste der Kanalbau abgeschlossen sein und der Straßenbau beginnen, der sicherlich noch weitere 2 3 Monate in Anspruch nehmen wird. In Bauerbach sollte die Ortsdurchfahrt sowie der Dorfplatz spätestens Ende August begonnen werden. Bauherr ist in diesem Fall die Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Haunshofen-Bauerbach. Zur Ausgestaltung des Dorfplatzes wird dringend ein gebrauchter steinerner Brunnen oder ein alter Trog (Grand) gesucht. Wenn jemand einen geeigneten Brunnen weiß oder selbst irgendwo im Verborgenen hält, wäre die Gemeinde froh, diesen erwerben zu können, um ihm am Dorfplatz einen würdigen Standort zu geben (bitte bei der Gemeinde melden!) Im Zuge der Bauhofsanierung wurde auf dem Hallendach eine Photovoltaikanlage mit ca. 17 KWp-Leistung installiert und in Betrieb genommen. Auf Jahre gesehen, eine Investition, die sich lohnt. Mit der Fertigstellung des Rohbaus zur Bauhoferweiterung ist bis Ende Juli zu rechnen. Die anderen Gewerke schließen sich zeitlich an, so dass im September der restliche Umzug vom alten in den neuen Bauhof erfolgen kann. Anschließend steht der Abbruch der alten Bauhofgebäude an, bevor mit dem Bau des neuen Feuerwehrhauses begonnen werden kann.

5 5 Auch in Haunshofen laufen zur Zeit zwei Baustellen der Gemeinde. Der Umbau des Dorfgemeinschaftshauses schafft noch mehr Arbeit als erwartet. Trotzdem kämpfen sich fast immer die Gleichen mit viel Staub und Dreck Raum für Raum vorwärts. Es wäre sicher wünschenswert und für die Einzelkämpfer wieder eine Aufmunterung, wenn ab und zu auch mal ein Neuer am Samstag hinzu käme. Für ausreichend Essen und Trinken ist wie immer bestens gesorgt. Die Ertüchtigung der Kläranlage in Haunshofen geht langsam dem Bauende zu. Im August stehen noch einige Spritzteerungen aus. Neben der Tannenstraße bekommen auch Teile der Moosstraße und ein kurzes Stück der Waldstraße (Verlängerung) eine neue Oberfläche. Auch der Regenwasserkanal in der Fichtenstraße wird nicht vergessen. Unser Ingenieurbüro ist bereits am Vorbereiten der Ausschreibungsunterlagen. Zur Wasserversorgung wurde im Wasserschutzgebiet im Norden Wielenbachs eine Versuchsbohrung bis auf 22 m abgeteuft. Es bleibt noch offen, ob der noch andauernde Pumpversuch eine ausreichende Menge Wasser liefern kann. Es tut mir leid, wenn ich diesmal nur über gemeindliche Baumaßnahmen berichten kann. Blättern Sie ruhig weiter, es gibt auch noch anderes Interessantes zu lesen. Für die bevorstehende Urlaubs- und Ferienzeit wünsche ich Ihnen eine erholsame Zeit und dazu auch das richtige Wetter. Ihr Korbinian Steigenberger

6 6 Informationen (Auszüge) aus dem Gemeinderat Sitzung vom Vorstellung der Planung für die Erschließungsmaßnahme im Baugebiet Alter Sportplatz durch das Ing.- Büro Weidner & Osterrieder, Herrn Osterrieder. Herr Osterrieder vom Ing.-Büro Weidner & Osterrieder erläutert die Planung für die Erschließungsmaßnahme im Baugebiet Alter Sportplatz. Die Gesamtkosten für die Erschließungsmaßnahme (innere Erschließung sowie Teilausbau der Rosenstraße und Blumenstraße) belaufen sich auf ca ,--. Vom AWA-Ammersee gku wird zur Entwässerung der Grundstücke eine Druckentwässerung vorgeschlagen für eine Freispiegelentwässerung würden Mehrkosten in Höhe von ca ,-- anfallen. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt in drei Bauabschnitten: Zuerst erfolgt die Erschließungsmaßnahme im inneren Bereich des Baugebietes. Anschließend erfolgt der Gesamtausbau der Rosenstraße (Einmündung Blumenstraße bis Einmündung Weilheimer Straße) sowie der Blumenstraße (Einmündung Wilzhofer Straße bis Einmündung Edelweißstraße). Sitzung vom Bebauungsplan Mischgebiet an der Bahnhofstraße ; Vorstellung des Vorentwurfes, Aufstellungsbeschluss, weiteres Verfahren Mit Datum vom hat das Planungsbüro Bögl und das Büro Umwelt und Planung den überarbeiteten Vorentwurf mit integrierten Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Mischgebiet an der Bahnhofstraße vorgelegt. Herr Bögl erläutert den Vorentwurf, der im Süden des Baugebietes nun einen 5m breiten Grünstreifen, zur Trennung des Mischgebietes zum späteren Wohngebiet, vorsieht. In diesem Streifen soll zugleich die Oberflächenentwässerung der Grundstücke sowie die abgetrennten Drainagen von Süden in einem offenem Graben abgeleitet werden. Damit die maximale Einleitungsmenge in den vorhandenen Graben nicht überschritten wird, soll eine Retentionsmulde mit Überlauf entstehen. Die bestehende Verrohrung entlang der östlichen Grundstückgrenze ist aufzulassen und als offenes Gewässer auszubilden. Als Ausgleichsfläche für die m² Bauland wurde mit dem Faktor 0,4 eine Fläche von 1963 m² ermittelt. Davon können 854 m² im Planungsgebiet und m² extern ausgeglichen werden. Der externe Ausgleich erfolgt auf einem Teilbereich des Grundstücks der Gemeinde mit der Fl. Nr der Gemarkung Weilheim (ehem. Schöpf). Die Ausgleichsflächen sowie die erforderlichen Maßnahmen sind von den Eigentümern der Baugrundstücke zu ersetzen. Die Festsetzungen über die Planungsgrundlagen wurden bereits in der Sitzung am beschlossen. Eventuelle Änderungen könnten noch berücksichtigt werden. Zu regeln ist noch die Unterhaltspflicht der Ausgleichsflächen. Dies sollten die Bauwerber übernehmen. Der Gemeinderat hat zur Einleitung des weiteren Verfahrens den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

7 7 Der Gemeinderat Wielenbach beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß 30 Abs. 1 BauGB zur Ausweisung eines Mischgebietes auf den Fl. Nr. 531/2 Teilfläche und 533 Teilfläche der Gemarkung Haunshofen. Außerdem ist das weitere Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Der Bebauungsplan erhält den Namen: Mischgebiet an der Bahnhofstraße Erlass einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl. Nr. 172 (T), 132 (T) und 138 (T) der Gemarkung Wielenbach; Vorstellung des Vorentwurfes, Aufstellungsbeschluss, weiteres Verfahren Mit Datum vom hat das Planungsbüro Bögl und das Büro Umwelt und Planung den überarbeiteten Vorentwurf mit integrierten Grünordnungsplan zur Einbeziehungssatzung Nelkenstraße vorgelegt. Aufgrund der festzusetzenden grünordnerischen Maßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen im geplanten Baugebiet wird für die betroffene Fläche ein Kompensationsfaktor von 0,2 vorgeschlagen. Dadurch entsteht bei einer überplanten Fläche von 2060 m² x 0.2 = 412m² Ausgleichsbedarf. Die benötigten 412 m² gleicht die Gemeinde auf einem Teilbereich des Grundstücks mit der Fl. Nr der Gemarkung Weilheim aus. Die Ausgleichsflächen sowie die erforderlichen Maßnahmen sind von den Eigentümern der Baugrundstücke zu ersetzen. Der Gemeinderat hat zur Einleitung des weiteren Verfahrens den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Gemeinderat Wielenbach beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf den Fl. Nr. 172 Teilfläche 132 Teilfläche und 138 Teilfläche der Gemarkung Wielenbach. Außerdem ist das weitere Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Der Einbeziehungssatzung erhält den Namen: Nelkenstraße Antrag des VdK-Ortsverbandes Wielenbach auf a) Aufstellen von Ruhebänken b) Abschrägen von Gehsteigen Mit Schreiben vom stellt der VdK, Ortsverband Wielenbach vertreten durch die Vorsitzende Therese Dittrich den Antrag zum Aufstellen von Ruhebänken auf dem Weg zum Friedhof, sowie das Abschrägen von Gehsteigen. Zu a): Das Aufstellen von Bänken wird grundsätzlich als notwendig erachtet. Die Bänke sollten einheitlich aussehen und bis spätestens Sommer 2008 aufgestellt werden. Darüber sollte mit dem Ortverschönerungsverein ein Gespräch geführt werden. Zu b): Auch das Abschrägen der Gehsteige wird grundsätzlich als notwendig erachtet. An der Pähler Str. wird dies Seitens der Gemeinde erledigt. An der Grünbachbrücke muss aufgrund von technischen Schwierigkeiten erst noch eine fachliche Begutachtung erfolgen.

8 8 Sitzung vom Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages mit der E.ON Bayern über a) Straßenbeleuchtung Dorfstraße, Bauerbach b) Straßenbeleuchtung Alte Münchner Straße, Wilzhofen Zu a) Im Zuge des Ausbaues der Dorfstraße in Bauerbach soll auch die Straßenbeleuchtung neu erstellt werden. Bisher stehen 4 Masten mit Leuchtstofflampen in diesem Bereich. Geplant sind 7 Leuchtstellen des Typs Siteco SR50 LPH 5,0 m. Im Bereich des zukünftigen Dorfplatzes wäre evtl. eine gestalterische Leuchte zu empfehlen. Die Kosten der 4 Ersatzleuchten für die bestehenden Masten werden zu 100 % von e-on Bayern übernommen. Gemäß dem Angebot der e-on Bayern verbleibt für alle 7 Straßenlampen ein Gesamtbetrag von 3.108,41 brutto bei der Gemeinde. Dem Vertrag zum Neubau und zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Dorfstraße in Bauerbach mit Gesamtkosten von 3.108,41 brutto wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsansätze sind zu berücksichtigen. Zu b) Im Zuge des Ausbaues der Alten Münchner Straße in Wilzhofen soll auch die Straßenbeleuchtung neu erstellt werden. Bisher stehen 4 Leuchtstellen in diesem Bereich. Geplant sind 9 Leuchtstellen des Typs Siteco SR 50 LPH 5,0 m (s. Lageplan). Gemäß dem Angebot der e-on Bayern verbleibt abzüglich des Finanzierungsbeitrages ein Gesamtbetrag von brutto 7.012,54 bei der Gemeinde. Eine genaue Festlegung der Standorte kann durch den Bauausschuss noch vor Ort erfolgen. Dem Vertrag zum Neubau und zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Alten Münchner Straße in Wilzhofen mit Gesamtkosten von brutto 7.012,54 wird zugestimmt. Entsprechende Haushaltsansätze sind zu berücksichtigen. Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Der Entwurf wurde bereits im Gemeinderat, zuletzt in der öff. Sitzung vom , besprochen. Die zu überarbeitenden bzw. zu klärenden Punkte wurden nach einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau, Herrn Dorda, eingearbeitet. Die Verordnung wird nochmals erläutert. Vor Erlass der Verordnung wird diese dem Landratsamt Weilheim-Schongau, Kommunalaufsicht, rein vorsorglich zur Kenntnis und Prüfung übersandt. Der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird in vorgelegter Form zugestimmt. Die Verordnung ist als Anlage abgedruckt (Anlage 1).

9 9 Sitzung vom Beschluss des Haushaltsplanes 2008 mit Anlagen und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2008 Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008, die Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2011 sowie die geplanten Investitionen für die Jahre 2008 bis 2011 wurden durch den Finanzausschuss in vier Sitzungen am , , und vorberaten. Nachträglich wurden noch Ansätze in Höhe von für einen Steg über den Grünbach Sportplatz Wielenbach und für eine erforderliche Erweiterung der Wasserleitung zum Gewerbegebiet Süd mit in Ansatz gebracht. Daneben wurden auch noch aktuelle den Haushalt betreffende Erkenntnisse eingearbeitet, ohne dass der von Finanzausschuss beratene und empfohlene Haushaltsentwurf maßgeblich betroffen ist. Weiterhin wurden im Vorfeld die jeweiligen Einzelpläne mit den Vertretern des Kindergartens, bzw. Elternbeirates, der Freiwilligen Feuerwehr und den Bauhofmitarbeitern besprochen. Die Wünsche wurden soweit möglich mit aufgenommen. Der Haushaltsplan 2008 ist gekennzeichnet von enormen notwendigen Investitionsvorhaben. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Alten Münchner Str., Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Haunshofen, Erweiterung des Bauhofes, Tagwasserkanal Fichtenstraße, Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Haunshofen-Bauerbach und nicht zuletzt der Beginn des Feuerwehrhausbaus in Wielenbach. Dies führt zu einem beachtlich hohen Haushaltsvolumen im Vermögenshaushalt für das Jahr 2008 von rund Vergleicht man die vergangenen und zukünftigen (siehe Grafiken) Jahre, so wird deutlich, dass der Vermögenshaushalt 2008 teilweise mehr als Einnahmen wie Ausgaben als in den anderen Jahren vorsieht. In diesen Einnahmen sind dann in diesem Jahr auch erstmals wieder Kreditaufnahmen in Höhe von bis zu vorgesehen, da verständlicherweise eine solche Ausgabenlast von der Gemeinde, trotz einer weiterhin guten Einnahmensituation, in einem solchen kurzen Zeitraum nicht ohne fremde Mittel bewerkstelligt werden kann. Zusammengefasst hat der Haushaltsplan 2008 mit einigen Unwegsamkeiten zu kämpfen: Dies sind vor allem deutlich höhere Personalkosten, weitere notwendige Unterhalts- und Reparaturmaßnahmen, eine stark gestiegene Kreisumlage und hohe Investitionen und Kreditaufnahmen mit daraus folgenden Verbindlichkeiten. Dem Haushaltsplanentwurf 2008 mit seinen Bestandteilen gemäß 2 Abs. 1 KommHV sowie den Anlagen nach 2 Abs. 2 KommHV wird in vorgelegter Form ohne Änderung zugestimmt. Der Finanzplan, für die Jahre 2007 bis 2011 mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm, als Anlage des Haushaltsplan 2008 nach 2 Abs. 2 Nr. 6 KommHV, wird gemäß Art. 70 Abs. 4, Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 GO, VV Nr. 2 zu 24 KommHV in vorgelegter Form beschlossen. Desweiteren wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 erlassen. Die Haushaltssatzung ist als Anlage abgedruckt (Anlage 2).

10 10 Sitzung vom (konstituierende Sitzung) Vereidigung der neu gewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder Erster Bürgermeister Steigenberger nimmt den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Lorenz Geiger, Michael Neu, Hermann Gerold, Georg Ginter und Irmgard Fendt folgenden Eid ab: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe." Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO). Ein zweiter Bürgermeister muss, ein dritter Bürgermeister kann gewählt werden. Der Gemeinderat beschließt keinen dritten Bürgermeister zu wählen. Wahl des weiteren Bürgermeisters und Vereidigung des weiteren Bürgermeisters Der erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der weitere Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen ist und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf: 1. Jochner Weiß, Andrea 12 Stimmen 2. Lengenleicher, Maria 3 Stimmen 3. Thumann, Lorenz 1 Stimme Der erste Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Gemeinderatsmitglied Andrea Jochner - Weiß mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit erneut zur zweiten Bürgermeisterin gewählt ist. Festlegung eines weiteren Vertreters der Bürgermeister Der Gemeinderat bestimmt gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des ersten und zweiten Bürgermeisters einen weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates. Dieses Mitglied muss Deutscher im Sinne von 116 Abs. 1 Grundgesetz sein. Bisheriger Vertreter war Bernhard Kölbl. Der Gemeinderat bestimmt aus seiner Mitte das Gemeinderatsmitglied Bernhard Kölbl zum weiteren Vertreter.

11 11 Festlegung der Ausschüsse und Zahl der Mitglieder Es werden folgende Ausschüsse gebildet: 1. Haupt- und Sozialausschuss; -vorberatend- Aufgaben: Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, des Gewerbewesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur- und Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Einrichtungen, der Wirtschaftsförderung (einschl. Angelegenheiten des Fremdenverkehrs), Senioren, Familien, Behinderten, der demografischen Entwicklung, der Ortsentwicklung ohne Finanz-, Personal-, Bau- und Umweltangelegenheiten. 2. Finanzausschuss; -vorberatend- Aufgaben: Erstellen des Haushaltsplanes 3. Personalausschuss; -beschließend- Aufgaben: Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten und Angestellten mit Ausnahme der Bürgermeister; die Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden insoweit hiermit vom Gemeinderat übertragen (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO 4. Bauausschuss; -beschließend- Aufgaben: Angelegenheiten des Bauwesens (Stellungnahme zu Bauvorhaben), soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet. 5. Rechnungsprüfungsausschuss Aufgaben: Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen (örtliche Rechnungsprüfung, Art. 103 Abs. 1 GO). Bestellung der Mitglieder und Vertreter in die Ausschüsse Die Ausschussmitglieder werden vom Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt. Dazu ist ein Mehrheitsbeschluss gem. Art. 51 Abs. 1 GO notwendig. Bei der Bestellung ist der Gemeinderat an die Vorschläge der in ihm vertr. Parteien und Wählergruppen gebunden. Die Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Vertreter ist als Anlage abgedruckt (Anlage 3). Bestellung der Mitglieder im Schulverband Wielenbach Die Gemeinde Wielenbach entsendet neben dem ersten Bürgermeister (sog. geborenes Mitglied) gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG aufgrund der Schülerzahl von über 100 aber unter 200 Schülern noch zwei weitere Mitglieder (sog. gekorene Mitglieder) in die Schulverbandsversammlung. Bestellung eines Mitgliedes im Hauptschulverband Weilheim Die Gemeinde Wielenbach entsendet neben dem ersten Bürgermeister (sog. geborenes Mitglied) gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG aufgrund der Schülerzahl von über 50 aber unter 100 Schülern ein weiteres Mitglied (sog. gekorenes Mitglied) in die Verbandsversammlung des Hauptschulverbandes Weilheim. Die Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wielenbach und des Hauptschulverbandes Weilheim ist als Anlage abgedruckt (Anlage 4).

12 12 Bestellung von Referenten Über die Verteilung der Geschäfte unter die Gemeinderatsmitglieder beschließt der Gemeinderat (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO). Er kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiet (Referate) zur Bearbeitung zuteilen. Bei der Bestellung dieser Referenten besteht keine Bindung an den Proporz. Referenten haben keine Verwaltungsbefugnisse, außer sie wurden vom ersten Bürgermeister nach Anhörung der weiteren Bürgermeister gem. Art. 39 Abs. 2 GO ausdrücklich übertragen. Die Bestellung der Referenten ist in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts als Anlage abgedruckt (Anlage 5). Festsetzung der Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen; Erlass bzw. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die von der Gemeinde Wielenbach erlassene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist als Anlage abgedruckt (Anlage 5). Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Ehestandesbeamten Nach 1 Abs. 1 i.v.m. Abs. 3 Satz der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) kann die Gemeinde einen Standesbeamten, dessen Aufgabengebiet auf bestimmte Bereiche des Standesamts beschränkt ist, bestellen. Diese Regelung ermöglicht es, die Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungsbeamten zu ernennen. Die vorgeschriebene Eignung zum Standesbeamten müssen diese nicht erfüllen. Erster Bürgermeister Korbinian Steigenberger wird mit Wirkung zum gemäß 1 Abs. 1 i.v.m. Abs. 3 Satz 3 i.v.m. 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) zum Standesbeamten des Standesamtesbezirks Wielenbach mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen auf jederzeitigen Widerruf bestellt. Sitzung vom Antrag auf einfache Änderung des Bebauungsplanes Alter Sportplatz Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Wandhöhe von 6,20 m soll unverändert bleiben. Der Antrag begehrt lediglich die Änderung bzw. den Zusatz, dass Dachaufbauten wie z.b. Quergiebel über die zulässige Wandhöhe von 6,20 m hinaus zulässig sind. Bei der beantragten Dachkonstruktion würde die Wandhöhe des Quergiebels 8,05 m betragen. Ohne Änderung des Bebauungsplanes müsste alternativ ein zwar bebauungsplankonformer aber deutlich größerer Quergiebel gebaut werden. Eine solche vergleichbare Änderung wurde bereits im Bebauungsplan Forster Str. vorgenommen. Es ergeht weiterer Sachvortrag. Die beiden Varianten wurden anhand von Planunterlagen vorgestellt und erläutert.

13 13 Der einfachen Änderung des Bebauungsplanes Alter Sportplatz in Wielenbach hinsichtlich der zulässigen Wandhöhe für Dachaufbauten bis zu einer maximalen Wandhöhe von 8,10 m wird zugestimmt. Die in Punkt 2.2. der planungsrechtlichen Festsetzungen festgesetzte Wandhöhe gilt nur für den Hauptbaukörper. Dazu gehören nicht Widerkehren, Zwerch- und Quergiebel und dgl.. Die Breite von Widerkehren, Zwerch- und Quergiebeln darf nicht mehr als das 0,4-fache der traufseitigen Wandlänge des Hauptgebäudes betragen. Das vereinfachte Änderungsverfahren ist durchzuführen. Antrag des Sportvereins Haunshofen auf Investitionszuschuss zum Bau des Sportheimes Mit Schreiben vom beantragt der Sportverein Haunshofen e.v. einen weiteren Zuschuss in Höhe von für die Fertigstellung des Vereinsheimes mit Außenanlagen, Begrünung und Pflasterung. Der Sportverein Haunshofen erhält für das Jahr 2008 einen Investitionszuschuss im Rahmen der im HHPL 2008 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von für die Fertigstellung des Vereinheimes in Haunshofen. Vereinbarung über die gemeinsame Ausführung von Maßnahmen der Dorferneuerung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Haunshofen-Bauerbach und der Gemeinde Wielenbach; Maßnahme Dorfstraße und Dorfplatz Bauerbach In der vorgenannten Maßnahme ist mit der Teilnehmergemeinschaft eine Vereinbarung über die Ausführung der Maßnahme abzuschließen. Die Vereinbarung regelt vor allem die Kostenbeteiligung der Gemeinde, da in diesem Fall die Teilnehmergemeinschaft als Bauträger auftritt. Insgesamt betragen die voraussichtlichen Kosten der Gemeinde Haushaltsmittel stehen derzeit in Höhe von zur Verfügung. Mögliche Einsparungen im eingerichteten Deckungskreis können verwendet werden. Der Vereinbarung über die gemeinsame Ausführung von Maßnahmen der Dorferneuerung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Haunshofen-Bauerbach und der Gemeinde Wielenbach für die Maßnahme Dorfstraße und Dorfplatz Bauerbach wird zugestimmt. Bebauungsplan Mischgebiet Bahnhofsstraße, Haunshofen; Beschlussfassung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim In der Sitzung vom wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes konnte nicht abschließend behandelt werden. Der Nachweis über die Sickerfähigkeit des Untergrundes sollte durch ein Gutachten eingeholt werden. Die Sickerfähigkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Die Niederschlagswasserbeseitigung kann deshalb wie bereits in der Bauleitplanung dargestellt, nur über eine Ableitung in den vorhandenen Graben gesichert werden. Dafür ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Für die

14 14 Erstellung der Antragsunterlagen wurde das Ing.-Büro Osterrieder, Sobotta, Schmidbauer, Kampberg beauftragt. Um den Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim abhelfen zu können, wird für die Niederschlagswasserbeseitigung im geplanten Mischgebiet Bahnhofstraße in Haunshofen eine wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung in den bestehenden Graben beantragt. Einspeisevertrag für Stromerzeugung nach dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich vom (EEG) mit der E.ON Bayern Netz GmbH; Photovoltaikanlage Bauhofdach Blumenstraße 22 Die Vergütung ist gesetzlich geregelt. Ein Beschluss ist dringend erforderlich, da der Anschluss baldmöglichst erfolgen soll. Dem Einspeisevertrag für Stromerzeugung nach dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der erneuerbaren Energien im Strombereich vom (EEG) mit der E.ON Bayern Netz GmbH für die Photovoltaikanlage auf dem Bauhofdach, Blumenstraße 22 wird zugestimmt. Einbeziehungssatzung Nelkenstraße; -Satzungsbeschluss- Sitzung vom Die Gemeinde bezweckt mit der Einbeziehungssatzung die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke 132, 138 und 172 für Einheimische zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am Der betroffenen Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Billigungsbeschluss erfolgte in der Sitzung vom Die Gemeinde Wielenbach erlässt aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 23 Gemeindeordnung (GO), Art. 81 Bayerische Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Planzeichenverordnung (PlanZVO), diese Einbeziehungssatzung Nelkenstraße Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung der Bahnübergänge Brandleiten und Pfaffenquelle ; Stellungnahme der Gemeinde In der Sitzung vom wurde der Gemeinderat bereits kurz über den Sachverhalt informiert. Mit der Sitzungsladung wurde der jeweilige Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren übersandt.

15 15 Eine offizielle Stellungnahme der Gemeinde ist laut Auskunft der Regierung von Oberbayern zwar erst nach offizieller Auslegung möglich. Dennoch kann sich der Gemeinderat bereits jetzt mit dem Thema befassen und zum richtigen Zeitpunkt seine Einwende vorbringen. a) Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung des Bahnübergangs Brandleiten Der Bahnübergang Brandleiten dient hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen. Der Bahnübergang ist mit einer Anrufschranke technisch gesichert. Als Ersatz für den wegfallenden Bahnübergang wird ein ca. 500 m langer Parallelweg zum Bahngleis mit Anschluss an den Bahnübergang Hollerbergstraße errichtet, so dass der entstehende Umweg mit maximal 580 m gering ausfällt. Die Beseitigung wird mit der Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahn- und Straßenverkehrs sowie der Vermeidung von Instandhaltungskosten begründet. Aus Sicht der Gemeinde bestehen gegen die Beseitigung des Bahnüberganges Brandleiten grundsätzlich keine Einwende, sofern folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Ausbau des Weges auf eine Fahrbahnbreite von 4,50 m 2. Schaffung einer Bucht für Gegenverkehr 3. Anerkennung einer Widmung des Weges 4. Ausbau für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr (mindestens 40 to) 5. Klärung der Unterhaltspflicht (Unterhalt durch Bahn oder durch Gemeinde mit entsprechender Vergütung b) Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung des Bahnübergangs Pfaffenquelle Aus Sicht der Bahn scheidet aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der notwendigen Investitionskosten eine Erweiterung des Bahnüberganges aus. Die nächstgelegene Gleisquerungsmöglichkeit in Richtung München ist die Bahnunterführung Hardtstraße. In Richtung Garmisch-Partenkirchen bietet der Bahnübergang Dietlhofen die nächste Anschlussmöglichkeit. Der somit entstehende Umweg beträgt laut Bahn max m. Aus Sicht der Gemeinde und auch der Regierung von Oberbayern ist das Vorgehen der Bahn nicht nachvollziehbar. Gerade erst zu Beginn diesen Jahres wurde der 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und der Bahn, der die Nachrüstung einer linienförmig wirkenden Ausschalteinrichtung (Belegtmelder) zur Verbesserung der Sicherheit beinhaltet, von beiden Seiten unterschrieben. Die Regierung von Oberbayern hatte zugestimmt. Baubeginn sollte 2008 sein. Warum die Bahn innerhalb von 4 Monaten eine völlig andere Haltung einnimmt, ist nicht ersichtlich. Die Gemeinde Wielenbach erhebt gegen die Beseitigung des Bahnübergangs Pfaffenquelle folgende Einwende: 1. Anbindung vieler Land- und Forstwirtschaftsflächen nur über den Bahnübergang Dietlhofen möglich 2. der landwirtschaftliche Weg wurde gezielt gebaut um den landwirtschaftlichen Verkehr von der B 2 fernzuhalten

16 16 3. Kreuzung B 2 Wielenbach Dietlhofen ist sehr unübersichtlich (für landwirtschaftlichen Verkehr nicht geeignet) 4. Radfahrer und Fußgänger, sowie wichtiger Bereich für die Naherholung werden eingeschränkt 5. Investitionskosten für die Belegtmeldeeinrichtung im Jahr 2008 umsonst 6. Zufahrt zum gemeindlichen Wasserhochbehälter nur über Bahnübergang Dietlhofen 7. Zufahrt zum Gemeindeteil Schörghof entfällt 8. Notweg für FFW, Rettungsfahrzeuge entfällt; Hardtsiedlung im Notfall (Waldbrand) abgeschnitten 9. Gemeinde war am Bau des Weges und des Bahnüberganges finanziell beteiligt In das Verfahren sollten neben dem Bauernverband auch das Staatliche Bauamt, die MdL Frau Renate Dodell sowie der MdB Herr Alexander Dobrindt eingebunden werden. Die Auflassung des Bahnüberganges muss unbedingt verhindert werden. Rudolf-Seeberger-Allee 20 Gasthof zu Post ; Antrag auf Umwidmung bzw. Änderung des Bebauungsplans Wielenbach Ortskern von einer Gaststätte auf 2 Wohnungen Der Antrag wurde in der Bausschusssitzung vom bereits beraten. Aus der Niederschrift des Bauausschusses: Mit Schreiben vom wird die Umwidmung der vorhandenen Gaststättenräume im Anwesen Rudolf-Seeberger-Allee 20 in zwei Wohneinheiten mit je ca. 105 m² Wohnfläche beantragt. Das Anwesen liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplanes Wielenbach Ortskern. Für das Anwesen sind gemäß Bebauungsplan 10 Wohneinheiten vorgesehen. Für eine Umwidmung wäre eine Änderung des Bebauungsplanes auf 12 Wohneinheiten nötig. Der Bauausschuss empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen. Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Ortskern Wielenbach ab. Dorfgemeinschaftshaus Haunshofen; Änderung des Fluchtweges Der bisher geplante Fluchtweg wurde vom Behindertenbeauftragten des Landratsamtes Weilheim- Schongau, Herr Pabst, nicht akzeptiert. Die bereits begonnenen Baumaßnahmen wurden gestoppt. Der neue Lösungsvorschlag in Form eines Steges/einer Brücke wird von Herrn Frank Buchberger, Haunshofen erläutert. Mit diesem wäre auch der Behindertenbeauftragte einverstanden. Bisher fehlt noch der offizielle Plan. Die Gemeinde muss sich bei diesem Lösungsvorschlag aber auf deutliche Mehrkosten einstellen. Mit dem vorgestellten Lösungsvorschlag besteht Einverständnis. Die Angelegenheit soll schnellst möglich vorangetrieben werden.

17 17 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüssen Sitzung vom Baugebiet Alter Sportplatz ; Festsetzung des Preises pro m² für die Gemeindegrundstücke Für den Verkauf der Gemeindegrundstücke im Baugebiet Alter Sportplatz wird ein Preis von 170,-- /qm (ohne Erschließung) festgesetzt. Hinweis: Die Gemeinde bietet 1 Bauplatz mit 711 m² zum Verkauf an. Sanierung des Gemeindebauhofes: 3.1 Vergabe der neuen Heizungsanlage 3.2 Vergabe der Toranlage Sitzung vom zu 3.1 Die Gemeinde Wielenbach ist mit der Vergabe an die Fa. Haustechnik Oberland, Weilheim zum Angebotspreis von brutto ,40 einverstanden. Zu 3.2 Die Gemeinde Wielenbach ist mit der Vergabe an die Fa. Wassermann GmbH & Co. KG, Nürnberg zum Angebotspreis von brutto ,60 einverstanden. Sitzung vom Hardtbachbrücke; Vergabe der Reparatur und Neubau der Hardtbrücke Einer freihändigen Vergabe der Reparatur- und Neubauarbeiten an der Hardtbachbrücke zum Angebotspreis von brutto an die Fa. Eberl Bauunternehmung GmbH in Bernried wird zugestimmt. Sitzung vom Dorfgemeinschaftshaus Haunshofen; Vergabe der Brandschutztüren Den Auftrag für die Lieferung der Brandschutztüren für das Dorfgemeinschaftshaus erhält die Fa. Kircher, Weilheim zum Angebotspreis von brutto. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2008 aufzunehmen. Ausbau und Sanierung der Alten Münchner Straße, Wilzhofen; Vergabe der Ausbauarbeiten Den Auftrag für den Ausbau und Sanierung der Alten Münchner Straße in Wilzhofen erhält die Fa. Haseitl GmbH & Co. Betriebs KG, Schongau zum Angebotspreis von ,86 brutto, vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch die Regierung von Oberbayern. Die Auftragserteilung erfolgt nach Abklärung und Ausräumung eventueller zuwendungsschädlicher Belange.

18 18 Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Haunshofen; Zustimmung zum Netzanschlussvertrag der e-on Bayern Dem Netzanschlussvertrag der E-on Bayern für die Stromversorgung der Kläranlage Haunshofen mit Kosten von ,47 brutto wird zugestimmt. Erweiterung und Ertüchtigung der Kläranlage Haunshofen; a) Vergabe der Bauarbeiten für den Trinkwasseranschluss und Stromkabelverlegung b) Vergabe der Leistungen für das Ausbaggern des Klärteiches 1 Zu a) Der Auftrag für die Bauarbeiten zur Herstellung einer Trinkwasserleitung von Haunshofen zur Kläranlage wird an die Fa. Strommer, Schongau zum Angebotspreis von ,89 brutto vergeben. Zu b) Der Auftrag für das Ausbaggern des Klärteiches 1 wird an die Fa. Strommer, Schongau zum Angebotspreis von ,25 brutto vergeben. Sitzung vom Kläranlage Haunshofen a) Vergabe der Bauarbeiten b) Vergabe der Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten c) Vergabe der Teichbelüfter nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen: d) Vergabe der Rechenanlage Beschluss zu a): Den Auftrag der für die Ertüchtigung der Kläranlage erforderlichen Bauarbeiten erhält die Fa. Strommer Tiefbau GmbH, Schongau, zum Angebotspreis von ,39 brutto. Beschluss zu b): Die Ausschreibung für die Zimmerer-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten des Rechengebäudes der Kläranlage Haunshofen wird nach VOB/A 26 b aufgehoben. Der Zuschlag wird auf das Nebenangebot der Fa. Gebr. Lautenbacher GmbH, Bauerbach, zum Angebotspreis von ,72 (brutto) erteilt. Vor Auftragserteilung ist die Rechtmäßigkeit der Vergabe durch die VOB-Stelle (Regierung von Oberbayern) prüfen zu lassen. Beschluss zu c): Den Auftrag für die Belüfteraggregate ohne Wartungsvertrag erhält die Firma Fuchs, Mayen, zum Angebotspreis von ,65 (brutto). Beschluss zu d): Den Auftrag für die Rechenanlage der Kläranlage Haunshofen erhält die Firma Huber AG, Berching, mit dem Alternativangebot 2 und 4 ohne LV Position zum Angebotspreis von ,26 brutto. Der im Angebot enthaltene Wartungsvertrag wird separat in Auftrag gegeben.

19 19 Erweiterung und Sanierung des Bauhofes; Vergabevorschläge an die KFB, Reuth, zur Auftragserteilung der einzelnen Gewerke Die Gemeinde Wielenbach ist mit der Vergabe der einzelnen Gewerke wie vorgeschlagen einschließlich der Photovoltaikanlage einverstanden. Gewerk: Firma: Angebotspreis (brutto): - Baumeisterarbeiten Fa. Staltmayr ,00 - Fensteraustausch Fa. Schlechtleitner 2.700,00 - Zimmerer- und Holzbauarbeiten Fa. Lautenbacher 8.987,33 - Stahlbauarbeiten Fa. Mayr ,39 - Dachdeckungsarbeiten Fa. Lautenbacher ,98 - Spenglerarbeiten Fa. Lautenbacher 4.155,48 - Metallbauarbeiten Fa. Wassermann GmbH & Co.KG ,-- - Fassadenverglasung Fa. Der Glaswerker ,36 - Maler- und Lackierarbeiten Fa. Müller 9.520,00 - Trockenbauarbeiten Fa. Baierl & Demmelhuber GmbH 9.341,50 - Heizungsanlage Fa. Haustechnik Oberland GmbH ,13 - Elektroinstallationsarbeiten Fa. Zach ,57 - Abgasabsaugung Fa. Miller 2.513,04 - PV-Anlage Fa. Solarzentrum Oberland ,00 Wasserversorgung der Gemeinde Wielenbach, Brunnen Nord; Auftragsvergabe für die Errichtung eines Grundwassererkundungsbrunnen Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Bohrung des Grundwassererkundungsbrunnen der Fa. Kling, Zusmarshausen, als günstigsten Bieter zum Angebotspreis von ,84 brutto zu erteilen. Schöffenwahl 2008; Aufstellung der Vorschlagsliste an das Amtsgericht Für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Weilheim und den Strafkammern beim Landgericht München II wird zur Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgeschlagen: 1. Rudolf Tenzer, Tassilostr. 3, Wielenbach 2. Genovefa Hutter-Nitzsche, Forster Str. 2 a, Wielenbach

20 20 Aus den Gemeindeteilen W I E L E N B A C H Mobilfunkstation O 2 Die neu eingerichtete Funkanlage des Mobilfunkanbieters O 2 am bereits bestehenden Standort (E-Plus) nimmt in den nächsten Wochen ihren Betrieb auf. W I L Z H O F E N Hochwasserrückhaltebecken Der Ortsverschönerungsverein Wielenbach Wilzhofen stellt am Rückhaltebecken eine Schautafel sowie eine Bank auf. Dafür im Namen der Gemeinde ein herzliches Dankeschön. Frau Katharina Ulbrich stiftet am Rückhaltebecken ebenfalls eine Ruhebank. Auch dafür im Namen der Gemeinde ein herzliches Vergelt s Gott. Verpachtung Grundstück Die Gemeinde Wielenbach beabsichtigt, das Grundstück am Haunshofer Weg vor der Bahnlinie (ehem. Koch) zu verpachten. Das Grundstück hat eine Größe von ca m². Pachtangebote können ab sofort an die Gemeinde Wielenbach gerichtet werden. H A U N S H O F E N und B A U E R B A C H Maibaum Die Ortsburschen stellten am 1. Mai traditionell den Bauerbacher Maibaum auf. Allen Helfern und Spendern auch im Namen der Gemeinde ein herzliches Dankeschön. DSL Die Telekom teilt mit, dass eine grobe Kostenschätzung eines DSL-Anschlusses für die Ortsteile Haunshofen und Bauerbach eine Deckungslücke von ,-- ergibt und somit ein wirtschaftlicher Ausbau der Ortsteile nicht möglich ist. Die Förderung vom Freistaat Bayern beträgt maximal ,--. Zur Zeit werden weitere Verhandlungen geführt. Alle Interessenten an einem DSL-Anschluss werden weiter informiert.

21 21 A K T U E L L E H I N W E I S E Neubesetzung der Geschäftsleitung der Gemeinde Wielenbach Nach dem Ausscheiden der Verwaltungsangestellten Deglmann wurde die Geschäftsleitung der Gemeinde Wielenbach zum dem bisherigen Kämmerer der Gemeinde, Herrn Stefan Popp, übertragen. Kinderbetreuung durch Tagesmütter Die Gemeinde fördert ab zunächst befristet bis zum Ende des Kindergartenjahres 2008/2009 die Betreuung von Kindern aus der Gemeinde Wielenbach bei Tagesmüttern aus dem Gemeindegebiet freiwillig, ohne Anwendung des BayKiBiG, mit 1 je Betreuungsstunde. Die Förderung gilt für Kinder, deren Betreuungsbedarf nicht im gemeindlichen Kindergarten abgedeckt werden kann. Der Elternbeitrag ohne Verpflegung beträgt maximal 4 je Stunde, wovon 1 von der Gemeinde übernommen wird. Die Förderung erfolgt widerruflich. Sobald das LRA Weilheim-Schongau eine entsprechende Stelle eingerichtet hat, richtet sich die Förderung nach dem BayKiBiG. Antragsmodalitäten: Der Förderbetrag wird monatlich nach Vorlage entsprechender Nachweise ausbezahlt. Ein entsprechendes Antragsformular ist in der Gemeinde erhältlich. Nach Eingang und Prüfung des Antrages soll die Förderung zeitnah ausgezahlt werden. Hinweis: Falls Sie qualifizierte Tagesmutter in Wielenbach sind und Interesse an einer Vermittlung haben, können Sie sich gerne bei der Gemeinde Wielenbach (Tel. 0881/ ) melden. In Kürze wird der Verein Tagesmütter in und um Weilheim gegründet. Interessierte Tagesmütter aus dem Gemeindegebiet können mit Frau Dagmar Brandmeir, Tel. 0881/ Kontakt aufnehmen. Neues Verkehrsschild in Wielenbach - Mitnahmehaltestellen M Mitfahrer Die Gemeinde Wielenbach hat einem Antrag aus der Bürgerversammlung entsprochen, im Ortsbereich Wielenbach Mitnahmehaltestellen einzurichten. Dort können sich Bürger einfinden, die Richtung Weilheim wollen. Autofahrer, die nach Weilheim fahren, können dann ihre Mitbürger mitnehmen. Die Mitnahmehaltestellen werden an folgenden Punkten errichtet: Rathaus, beim Buswartehäuschen Rudolf-Seeberger-Allee, Höhe Edeka-Markt Weilheimer Straße, Bushaltestelle Die Beschilderung der Mitnahmehaltestellen erfolgt voraussichtlich zum 01. August Die Gemeinde Wielenbach hofft gerade in Zeiten steigender Kraftstoffpreise auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung.

22 22 Fundamt Folgende Gegenstände wurden beim Fundamt der Gemeinde Wielenbach abgegeben: mehrere Handy mehrere Schlüssel eine Sonnenbrille mehrere Fahrräder Brillenetui Reisezeit Angesichts der bevorstehenden Reisezeit bitten wir Sie, Ihre Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeitsdauer zu überprüfen und ggf. eine Neuausstellung des Personalausweises/Reisepasses zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin ca. 3 Wochen in Anspruch nimmt. Im Einzelfall und vor der Reisesaison kann sich dieser Zeitraum deutlich verlängern. Verkauf von Ferienpässen 2008 Ab Anfang Juli können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr den Pfaffenwinkel-Ferienpass 2008 im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wielenbach erwerben. Wie schon in den Vorjahren kostet der Ferienpass 2008 heuer auch wieder 4,00 Euro. Wielenbacher Ferienprogramm 2008 Das Wielenbacher Ferienprogramm, liegt im Einwohnermeldeamt des Rathauses zur Abholung bereit. Eine Programmübersicht ist in der Anlage dieses Gemeinde-Info s abgedruckt (Anlage 8). Zimmernachweis für die Gemeinde Wielenbach In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen von Urlaubern und Besuchern nach geeigneten Unterkünften in unserem Gemeindegebiet. Die Gemeinde Wielenbach hat in diesen Fällen bisher eine Liste aller ihr bekannten Übernachtungsmöglichkeiten per Post oder an die Interessenten weitergeleitet. Um alle Vermieter von Zimmern oder Apartments zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen die kostenlose Möglichkeit auf der Liste aufgeführt zu werden. Bei Interesse teilen Sie uns bitte Name, Anschrift, Telefonnummer oder adresse sowie die Art der Übernachtungsmöglichkeit mit. Information zur Hundesteuer Der Hundesteuerpflicht unterliegt jede Person, die einen über 4 Monate alten Hund hält. Auch wer einen steuerpflichtigen Hund (älter als 4 Mon.) im Laufe des Jahres erwirbt, hat den Hund bei der Gemeinde Wielenbach anzumelden. Hierbei ist unerheblich, ob der Vorbesitzer die Hundesteuer für ihn bereits in Wielenbach oder einer anderen Gemeinde/Stadt entrichtet hat. Ebenso ist es erforderlich, den Hund, wenn er verkauft, getötet oder verendet ist unverzüglich abzumelden. Wir bitten um Beachtung und ggf. darum die nicht erfolgten Hundean- bzw. abmeldungen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Wielenbach nachzuholen. Freiwillige Hilfe für Großfamilie gesucht Eine im Gemeindegebiet lebende Großfamilie benötigt dringend Unterstützung bei der Kinderbetreuung und evtl. im Haushalt. Falls jemand die Familie 1 x wöchentlich vormittags unterstützen kann, bitte melden bei Frau Andrea Jochner-Weiß, Tel /

23 23 Aktuelles zum Feuerbrand Im letzten Jahr gab es im Voralpenland einen starken Befall mit der meldepflichtigen Pflanzenkrankheit Feuerbrand. Die Einzelmeldepflicht wurde ausgesetzt, da in zahlreichen Gärten und in der Flur Befall diagnostiziert wurde. Die Bevölkerung wurde über die Presse, Gemeindeblätter und die Gartenbauvereine gebeten, befallene Zweige zurückzuschneiden. Um die Infektion zu stoppen sind in fast allen Gemeinden Brandplätze geschaffen worden oder im Schongauer Raum das Material an das Heizkraftwerk geliefert worden. Aktuell sind wieder vermehrt Symptome festzustellen. Die Gemeinde Wielenbach wird deshalb im Bauhof an der Blumenstraße einen Sammelplatz einrichten, an dem die befallenen Hölzer abgelagert werden können. Bitte beachten Sie, dass die Ablieferung erst nach Absprache mit dem Bauhofleiter Herrn Nudlbichler (Tel. 0160/ ) erfolgen soll. Bei Unsicherheiten, ob ein Baum mit Feuerbrand befallen ist, wenden Sie sich bitte zuerst an die Gartenbauvereine. Ansprechpartner für Wielenbach und Wilzhofen ist Herr Alfons Schmid (Tel. 0881/40662), für Haunshofen und Bauerbach Herr Richard Huber (Tel /1240). Brunnen für Dorfplatz in Bauerbach gesucht Für den neugestalteten Dorfplatz in Bauerbach wird ein Dorfbrunnen gesucht. Wer einen passenden Brunnen, Trog oder Grand abgeben kann, bitte bei der Gemeinde (0881 / ) melden. Klärwärter gesucht Die Gemeinde Wielenbach sucht für die Kläranlage Haunshofen voraussichtlich ab Oktober 2008 einen Klärwärter für ca. 20 Std./Monat. Handwerkliche Kenntnisse sind erforderlich. Die Vergütung erfolgt im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses. Nähere Auskünfte erteilt Bürgermeister Steigenberger, Tel. 0881/ Nachwuchs für Blaskapelle Wielenbach gesucht Ab dem neuen Schuljahr startet die Blaskapelle Wielenbach mit der Ausbildung von Jungmusikern für alle Instrumente einer Blasmusik. Interessierte ab 10 Jahren können sich informieren bzw. melden bei Andi Blüchel, Tel. 0171/

24 24 Wielenbach, Schule und Schulleben 07 / 08 Rückblick auf das zweite Halbjahr in Streiflichtern - Ausblick Verabschiedung von Herrn Schulamtsdirektor Martin Barth Am Montag, dem , wurde der frühere Schulamtsdirektor und Leiter des Staatlichen Schulamts Weilheim Schongau, Herr Martin Barth, offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Unter der Leitung von Frau Hermann durften auch unsere Flötengruppe und eine kleine Volkstanzgruppe bei der musikalischen Gestaltung dieser Feier mitwirken. Neue Leiterin des Staatlichen Schulamts ist jetzt Frau Gabriele Freidhoff. Wir wünschen beiden für die kommenden Jahre das Allerbeste. Bayerische Schachmeisterin an unserer Schule Anna Hälterlein ( Kl. 4b ) wurde in ihrer Altersgruppe Bayerische Schachmeisterin der Mädchen und durfte somit auch an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, wo sie einen Platz unter den besten 20 Mitstreiterinnen errang. Bei einer kurzen Zusammenkunft in unserer Aula haben wir dem Mädchen im Kreis aller Schüler zu ihrem großartigen Erfolg gratuliert. Die Klassen 6 und 3a im Schullandheim Die Schüler der 6. Klasse waren vom bis zum im Schullandheim. Unter meiner Leitung und der Begleitung von Frau Seibert verbrachten wir erlebnisreiche Tage in der Jugendherberge Scharling bei Kreuth am Tegernsee, die bestimmt allen in guter Erinnerung bleiben werden. Die Klasse 3a kam erst in dieser Woche von ihrem Schullandheimaufenthalt in Oberammergau ( ) zurück. Frau Huber hatte als Klassenleiterin mit Frau Dörr ( Lehramtsanwärterin an unserer Schule ) und Frau Seibert zwei sichere Begleitpersonen dabei. Ein besonderer Dank gilt dabei Frau Seibert, die als Pensionistin der Schule immer hilfreich zur Seite steht, und dem Elternbeirat, der den Schullandheimaufenthalt beider Klassen finanziell kräftig unterstützt hat.

25 25 Projekt Ich bin stark mit großem Zuspruch Der vom Elternbeirat initiierte Kurs Ich bin stark wurde von Schülern und Eltern sehr gut angenommen. Hans Leinauer ( Polizei Weilheim ) leitete mit einem mehrköpfigen Team dieses Sicherheitstraining für Kinder, das in den Monaten Mai und Juni in unserem Haus stattfand. Drei Gruppen von jeweils 20 Schülern kamen an vier Nachmittagen zusammen, um durch wichtige Ratschläge und Übungen ihr Selbstbewusstsein zu stärken und mehr Selbstsicherheit zu entwickeln. Die Vereinigten Sparkassen steuerten für dieses Projekt einen größeren Geldbetrag bei. Besten Dank! Projekt gesund leben fit bleiben vom bis Unter dem Motto gesund leben fit bleiben standen die Projekttage vom 23. bis zum 26. Juni an unserer Schule. Die Mädchen und Buben der neun Klassen konnten sich an verschiedenen Projekten und Workshops rund um das Thema Gesundheit von Körper, Geist und Seele beteiligen. Ein Highlight war dabei das Theaterstück Einfach anders, aufgeführt von der Gruppe heiterbiswolkig, die zum Verein Brücke e.v. gehört. Den Kindern sollte in diesen Tagen auf vielfältige Weise bewusst gemacht werden, wie wichtig Sport, eine ausgewogene und sinnvolle Ernährung sowie ein friedliches Miteinander für eine gesunde Lebensweise sind, um körperlich, seelisch und geistig fit zu bleiben. Den Abschluss bildete ein auf das Motto der Projekttage abgestimmtes, gut besuchtes Spielfest. Weitere Aktionen und Veranstaltungen - kurz zusammengefasst Die Schuleinschreibung für die Kinder der nächsten ersten Klassen wurde am Mittwoch, dem durchgeführt. Ein großes Dankeschön dem Elternbeirat, der sich an diesem Tag um die Verpflegung von Kindern und Eltern kümmerte! Am Montag, dem , erfolgte in unserer Turnhalle die Preisverleihung für den Malwettbewerb, der von der Raiffeisenbank ausgeschrieben wurde. Kinder mit prämierten Arbeiten erhielten dabei sehr schöne Preise. Herzlichen Dank der Raiffeisenbank Weilheim! Die Schüler der 4. Klassen schlossen am ihre Lern- und Übungseinheiten zum sicheren Fahrradfahren auf dem neuen Verkehrsübungsplatz in Peißenberg mit einer theoretischen und praktischen Fahrradprüfung ab. Im Rahmen der Aktion Wildnis! Bach haben die Schüler der Kl. 4a in Projekttagen den Hardtbach bei der Hardtsiedlung näher erkundet. Das Unternehmen wurde von den Kindern in Bild und Text festgehalten und auf einer Stellwand in der Aula dokumentiert. Dazu gab es auch ausführliche Presseberichte im Weilheimer Tagblatt und im Kreisboten. Im Juni besuchten die Klassen 1a und 1b den Imker Herrn Klein, der den Kindern seine Bienenstöcke zeigte und viel Wissenswertes über die Bienen erzählte. In der nächsten Woche findet unter der Leitung von Frau Kolb ( 1b )und Frau Hermann ( 1a ) für die Kleinen und deren Eltern ein gemeinsames Buchstabenfest statt. Die Schüler der Kl. 3b verbrachten am die Nacht in der Haunshofener Schule. Unter der Obhut von Frau Littwin und der Mithilfe von Tobi Schwaiger hatten die Kinder ihre große Freude an einer spannenden Lesenacht. Am nächsten Tag stärkten sich alle bei einem gemeinsamen Frühstück in der Schule.

26 26 Sportfest und sportliche Wettbewerbe Bei schönem Wetter und angenehmen Temperaturen konnte am Mittwoch, dem , unser Sportfest auf dem Platz des Sportzentrums durchgeführt werden. Herzlichen Dank allen Eltern, die durch ihre Mithilfe die Lehrkräfte wirksam unterstützten und dafür sorgten, dass die von Frau Kolb organisierte Veranstaltung sicher und reibungslos verlief. In besonderer Weise möchten wir auch dem Sportverein danken, der uns bei sportlichen Ereignissen stets sein Entgegenkommen und seine Hilfsbereitschaft erfahren lässt. Unsere Schulmannschaften nahmen auch heuer wieder im Bereich Fußball und Leichtathletik an den Kreismeisterschaften teil. Beim Fußballendturnier in Peißenberg belegte unsere Mannschaft, gebildet von Buben und Mädchen der Kl. 4a, den 5. Platz. Beim Leichtathletikwettbewerb in Peiting war unsere Vertretung ( vornehmlich Mädchen und Buben der 4. Klassen ) u.a. durch krankheitsbedingte Ausfälle ziemlich geschwächt und musste sich nicht zuletzt auch deshalb mit dem 11. Rang zufrieden geben. Endgültige Auflösung der Teilhauptschule und die Folgen für die Schule Nach diesem Schuljahr wird die endgültige Auflösung der Teilhauptschule vollzogen. Mit der jetzigen 6. Klasse besucht zum letzten Mal eine Hauptschulklasse unsere Schule. Dazu gäbe es viel zu sagen es ist einfach nur schade! Durch die neu geschaffene Schulstruktur geht auch die Haunshofener Schulzeit zu Ende, ab kommendem Schuljahr werden im Schulhaus von Haunshofen keine ausgelagerten Klassen mehr untergebracht sein. Die Volksschule Wielenbach wird zur reinen Grundschule, es gibt nur noch acht Klassen, die Schülerzahl sinkt im nächsten Jahr ganz erheblich ( ca. 180 ); dies wirkt sich auch auf die Zahl der Lehrkräfte aus. Wie das konkret aussieht, ist vorerst noch offen. Eines steht jedoch fest: Die gesamte Umstrukturierung stellt für unsere Schule und den Schulort Wielenbach einen herben Verlust dar, Schule und Schulort büßen zweifellos einen erheblichen Teil ihrer Besonderheit und Bedeutung ein. Eine Entwicklung, die wir zwar nicht zu verantworten haben, die jedoch uns allen, der ganzen Schulfamilie und der Gemeinde, sehr wehtut. Trotzdem, oder gerade deshalb, wollen wir am Dienstag, dem , bei einer kleinen gemeinsamen Feier beim Haunshofener Schulhaus ( 10:00 Uhr 11:30 Uhr ) von einem sehr wertvollen, unvergesslichen Teil Wielenbacher bzw. Haunshofener Schulgeschichte Abschied nehmen. Dank und Wünsche zum Schuljahresschluss Am Ende dieses Schuljahres möchten wir all den Stellen und Personen von Herzen danken, die für uns durch ihre Anteilnahme, ihr Interesse und vielfältiges Mitwirken das gilt auch für eine konstruktive Kritik eine große Hilfe waren. Gemeinde und Schulverband sind dabei ebenso eingeschlossen wie Elternbeirat, Eltern und andere unerwähnten, guten Geister. Herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und für die kooperative Arbeit in vielen Bereichen des schulischen Lebens! Wir wünschen allen eine schöne, erholsame Urlaubs- und Ferienzeit. Die Kinder, die sich mit dem Ende dieses Schuljahres von unserer Schule verabschieden, begleiten unsere besten Wünsche. Viel Glück für ihren weiteren Lebensweg! Zugleich freuen wir uns auf die Kinder, die im nächsten Jahr an unserer Schule sind, ganz besonders auf die Mädchen und Buben der künftigen ersten Klassen, die mit 38 Schülern besetzt sein werden. ( Ferien: / erster Schultag: Dienstag, ) Mit freundlichen Grüßen Andreas Gugger, Rektor, mit allen Kollegen und Mitarbeitern

27 27 P E R S O N A L I E N Wir gratulieren den glücklichen Eltern zum Nachwuchs November Quirin Sebastian Schwabl, Wilzhofen 19. Dezember Barbara Kröner, Wielenbach 20. Dezember Charlotte Marie Markwart, Wielenbach 28. Dezember Julius Paul Frank Haberstroh, Wielenbach Januar Amelie Julia Prochaska, Wielenbach 07. Februar Jonas Richter, Wielenbach 10. Februar Tanita Führer, Wilzhofen 19. Februar Stefan Melzer, Wielenbach 23. Februar Oliver Martin Musil, Wielenbach 17. März Karina Anna Sophie Nägele, Haunshofen 28. März Tobias Quirin Huber, Haunshofen 21. Mai Anna Magdalena Pfundstein, Haunshofen 30. Mai Kathrin Stefanie Geiger, Wielenbach 02. Juni Kilian Zahler, Wielenbach 08. Juni Lena Weingessl, Wielenbach Wir gratulieren den Eheschließenden Dezember Herrn Thomas Prochaska und Frau Michaela Gerold, beide Wielenbach Februar Herrn Hans Jürgen Steiger und Frau Michaela Weinhart, beide Wielenbach 22. Februar Herrn Alfred Abenthum und Frau Claudia Woltering, beide Wielenbach 25. März Herrn Alois Weiß, Spatzenhausen und Frau Christine Falterer, Wielenbach 06. April Herrn Richard Huber und Frau Theresa Wiedemann, beide Bauerbach 25. April Herrn Andreas Pfundstein und Frau Elisabeth Bach, beide Haunshofen 23. Mai Herrn Dominik Bräuer und Frau Manuela Scory, beide Wilzhofen

28 Juni Herrn Dominik Schöpf, Wielenbach und Frau Sabrina Huber, Weilheim i.ob 16. Juni Herrn Jürgen Köb und Frau Susanne Hafner, beide Wielenbach 24. Mai Herrn Franz Ceslik und Frau Dagmar Pesl, beide Bauerbach 21. Juni Herrn Mirko Wagner und Frau Nadja Gresser, beide Haunshofen 04. Juli Herrn Dominik Schaub und Frau Katja Wittrin, beide Haunshofen Wir gratulieren zur GOLDENEN HOCHZEIT Dezember Herrn Manfred und Frau Thea Kühn, Wielenbach April Herrn Sebastian und Frau Maria-Hildegard Kilzheimer, Wielenbach 23. Mai Herr Alwin und Frau Irmgard Landsperger, Wielenbach Wir gratulieren unseren Mitbürgern zum Geburtstag zum Dezember Herr Manfred Hamann, Wielenbach Januar Frau Anneliese Schmidt-Düsterhöft, Wielenbach 05. Februar Herr Helmut Möhring, Bauerbach 05. Februar Herr Gerhard Thiebach, Haunshofen 12. Februar Frau Elisabeth Zizler, Wielenbach 27. Februar Herr Konrad Schwaiger, Bauerbach 07. März Herr Georg Färber, Wielenbach 20. April Herr Dietfried-Adolf Laszka, Wielenbach 10. Mai Herr Helmut Merkel, Wielenbach

29 Mai Herr Adolf Dreylling, Haunshofen 14. Mai Frau Elfriede Schwedler, Wilzhofen 22. Mai Herr Wilhelm Dangel, Wielenbach 23. Mai Frau Monika Höldrich, Wielenbach 06. Juni Herr Hans Tillig, Wielenbach 24. Juni Herr Rudolf Blessing, Wilzhofen 30. Juni Herr Franz Lampl, Wilzhofen 06. Juli Herr Karl Eppendorfer, Wielenbach 09. Juli Herr Wilhelm Listl, Wielenbach zum Februar Herr Stefan Schäffler, Wielenbach 21. Februar Frau Wilma Lies, Wielenbach 22. März Herrn Josef Brandmeir, Wielenbach 07. April Frau Marianne Degenhart, Haunshofen 27. April Frau Rosina Zichraser, Wielenbach 03. Mai Herr Richard Pfisterer, Wilzhofen 18. Mai Herr Karl Jungwirth, Wielenbach 26. Mai Herr Adolf Pesl, Bauerbach 29. Mai Herr Günter Poos, Wielenbach 17. Juni Frau Waltraut Zedelmayr, Haunshofen 22. Juni Frau Mechthilde Stiller, Wielenbach 28. Juni Frau Elfriede Wilbig, Haunshofen zum Januar Frau Aloisia Loistl, Wielenbach 03. Februar Frau Anna Malner, Wilzhofen 22. März Frau Rosina Schwaiger, Wielenbach 11. Juni Herr Johann Satzger, Bauerbach Zum Januar Frau Frieda Roppelt, Wielenbach 22. Januar Frau Eugenia Schrenk, Wilzhofen 23. Januar Frau Maria Betz, Wielenbach 06. Februar Frau Maria Spring, Wielenbach 19. Februar Herr Bruno Thiel, Haunshofen 21. Juni Frau Rosa Hollweck, Wilzhofen zum Mai Frau Hildegard Thalhofer, Wilzhofen

30 30 Ein ehrendes Gedenken unseren Verstorbenen Dezember Herr Leonhard Lautenbacher, Haunshofen 24. Dezember Herr Michael Steber, Wielenbach 25. Dezember Frau Maria Deiser, Wielenbach Januar Frau Katharina Brennauer, Haunshofen 06. Januar Herr Hermann Gerold, Wielenbach 08. Januar Frau Therese Gröbl, Wielenbach 14. Januar Frau Walburga Weilguni, Wielenbach 15. Januar Frau Helga Steffen, Wielenbach 09. Februar Frau Theres Schneider, Wielenbach 11. Februar Frau Marie Prochaska, Wielenbach 12. März Frau Gertrud Thiel, Haunshofen 30. März Herr Paulus Balser, Wielenbach 31. März Herr Mario Rico Hutterer, Wielenbach 21. April Herr Josef Engelbert Adam, Haunshofen 22. April Frau Anna Maria Oelke, Wilzhofen

31 31 Terminübersicht 2.Halbjahr Gartenfest des Trachtenvereins Wielenbach Hobbykickerturnier der Vereine in Haunshofen Patrozinium Hardtkapelle Ortsverschönerungsverein Wielenbach: Wanderung von Peißenberg nach Hohenpeißenberg Veteranenausflug Haunshofen Damenfussball-Turnier des SV Haunshfoen Ausflug des Trachtenvereins Wielenbach nach Bamberg Radlrallye des SV Wielenbach ab der Grünbachstub n Jahresausflug des VdK Kirchenchorausflug Haunshofen Bruder- Klaus-Gottesdienst Wallfahrt nach Altötting des Trachtenvereins Wielenbach Jahreshauptversammlung des Schützenvereins Haunshofen Erntedankfest Aktion Minibrot Gartlerhoagarten Ewige Anbetung in Haunshofen Weinfest des Veteranenvereins Wielenbach Herbstfest des Sportvereins und Trachtenvereins Haunshofen Ewige Anbetung in Wilzhofen Ewige Anbetung in Wielenbach Freundschaftssingen des Volksliederchores in Raisting, Hotel Post Kirchweih in Haunshofen Kirchweihtanz des Trachtenvereins Haunshofen Leonhardi in Bauerbach / Theateraufführungen in Wielenbach Volksliederchor: Messe zum Gedenken verstorbener Mitglieder Vorstandssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Haunshofen / Theateraufführungen in Wielenbach Volkstrauertag Generalversammlung des Trachtenvereins Haunshofen / Theateraufführungen in Wielenbach Einkehrtag der Männer in Wilzhofen Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins Wielenbach Engelamt in Haunshofen Weihnachtsmarkt in Haunshofen Nikolausfeier des Trachtenvereins Wielenbach Adventsingen in Bauerbach Änderungen vorbehalten

32 Gemeinde Wielenbach Anlage 1 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), erlässt die Gemeinde Wielenbach folgende Verordnung. Allgemeine Vorschriften 1 Inhalt der Verordnung Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflicht auf den öffentlichen Straßen der Gemeinde Wielenbach. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. (2) Gehbahnen sind a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen oder b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in der Breite von 1,00 m, gemessen von der sichtbaren Straßenbegrenzungslinie aus oder c) selbständige Fuß- und Radfahrerwege. (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Reinhaltung der öffentlichen Straßen 3 Verbote (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. (2) Insbesondere ist es verboten, a) auf öffentlichen Straßen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen;

33 33 b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; c) Klärschlamm, Steine, Bauschutt, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die Straßen verunreinigt werden können, 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu schütten oder einzuleiten. (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Reinigung der öffentlichen Straßen 4 Reinigungspflicht (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), die Gehbahnen ( 2 Abs. 2) bzw. die in 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischen liegende Grundstücke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf. Zur Nutzung dinglich Berechtigte sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere öffentliche Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine öffentliche Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. 5 Reinigungsarbeiten (1) Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Verpflichteten a) Gehbahnen, die befestigt sind (z.b. Asphalt- oder Pflasterbelag), von Abfällen, Unrat, Staub und Schmutz zu reinigen, sowie von Gras und Unkraut zu befreien. b) Gehbahnen, die nicht befestigt sind, von Abfällen und Unrat zu reinigen, von Gras und Unkraut zu befreien. (2) Die Reinigung muss sobald die Gehbahn verunreinigt ist vorgenommen werden. 6 Reinigungsfläche (1) Die Reinigungsfläche sind nur die vor dem Grundstück liegenden Gehbahnen im Sinne des 2 Abs. a und c. (2) Die Verpflichtung der beteiligten Anlieger umfasst den Gehbahnabschnitt, auf dessen Länge das Grundstück des Vorderliegers eine gemeinsame Grenze mit der öffentlichen Straße besitzt.

34 34 (3) Bei einem Eckgrundstück erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Gehbahnabschnitt. 7 Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass Vereinbarungen nach 8 abgeschlossen sind. (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt. 8 Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarung zu regeln. (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinander stehen, wie die Grundstücksflächen. Sicherung der Gehbahnen im Winter 9 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorderund Hinterlieger die in 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 3, 7 und 8 gelten sinngemäß. 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Verpflichteten haben die Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten. Zu diesem Zweck haben Sie an Werktagen von 6.30 bis Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 bis Uhr a) die Gehbahnen soweit wie möglich von Schnee und Eis frei zu machen; b) bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis die Gehbahnen mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) - nicht jedoch mit ätzenden Mitteln oder grober Schlacke - ausreichend zu bestreuen, sobald und sooft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind am Rande der Gehbahn oder bei sehr engen Gehbahnen am Rand der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht unnötig behindert

35 35 wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. (3) Es ist untersagt, Schnee oder Eis von privaten Grundstücken auf öffentlichen Straßen zu lagern. 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungsfläche ist die Gehbahn im Sinne des 2 Abs. 2 dieser Verordnung. (2) 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. Schlussbestimmungen 12 Befreiung und abweichende Regelungen (1) Befreiungen vom Verbot des 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. (2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbeschadet des 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 13 Ordnungswidrigkeiten Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, 2. die ihm nach den 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. 14 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

36 Gemeinde Wielenbach H A U S H A L T S S A T Z U N G Anlage 2 der Gemeinde Wielenbach, Landkreis Weilheim-Schongau für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wielenbach folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab ,00 EUR ,00 EUR Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf ,00 EUR festgesetzt. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf ,00 EUR festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.h. b) für Grundstücke (B) 330 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 EUR festgesetzt. Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft

37 37 Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter: Anlage 3 Folgende Gemeinderatsmitglieder wurden in die nachstehenden Ausschüsse gewählt: Haupt- und Sozialausschuss Finanzausschuss Personalausschuss Bauausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied: Jochner-Weiß, Andrea Schmid, Georg Kölbl, Bernhard Fendt, Irmgard Ginter, Georg Schröferl, Tobias Mitglied: Schmid, Georg Bartl, Sabine Kölbl, Bernhard Obrecht, Kerstin Hallhuber, Erna Gerold, Hermann Mitglied: Bartl, Sabine Neu, Michael Thumann, Lorenz Lengenleicher, Maria Ginter, Georg Schröferl, Tobias Mitglied: Thumann, Lorenz Jochner-Weiß, Andrea Geiger, Lorenz Lengenleicher, Maria Zach, Peter Weber, Gerhard Mitglied: Kölbl, Bernhard Geiger, Lorenz Neu, Michael Obrecht, Kerstin Hallhuber, Erna Gerold, Hermann Stellvertreter: Neu, Michael Bartl, Sabine Thumann, Lorenz Lengenleicher, Maria Zach, Peter Weber, Gerhard Stellvertreter: Thumann, Lorenz Neu, Michael Geiger, Lorenz Lengenleicher, Maria Ginter, Georg Schröferl, Tobias Stellvertreter: Kölbl, Bernhard Jochner-Weiß, Andrea Schmid, Georg Fendt, Irmgard Zach, Peter Weber, Gerhard Stellvertreter: Schmid, Georg Neu, Michael Kölbl, Bernhard Obrecht, Kerstin Ginter, Georg Gerold, Hermann Stellvertreter: Bartl, Sabine Thumann, Lorenz Jochner-Weiß, Andrea Fendt, Irmgard Zach, Peter Schröferl, Tobias

38 38 Anlage 4 Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung Wielenbach: In die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wielenbach werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt: Mitglied: Jochner-Weiß Andrea Obrecht Kerstin Stellvertreter: Gerold Hermann Zach Peter Bestellung der Mitglieder im Hauptschulverband Weilheim: In die Schulverbandsversammlung des Hauptschulverbandes Weilheim werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt: Mitglied: Obrecht Kerstin Stellvertreter: Bartl Sabine

39 Anlage 5 Gemeinde Wielenbach Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Wielenbach erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Zusammensetzung des Gemeinderats Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern. 2 Ausschüsse (1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: a) den Haupt- und Sozialausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, b) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern, c) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern d) den Bauausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern e) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. (2) 1 Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis d genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister. 2 Im Rechnungsprüfungsausschuss führt Gemeinderatsmitglied Bernhard Kölbl den Vorsitz. Dieser wird vertreten durch Gemeinderatsmitglied Erna Hallhuber. (3) 1 Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2 Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse). (4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. (2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder und die Ausschussmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld von pauschal 20,00 für die ersten zwei beendeten Sitzungsstunden und von 8,00 für jede weitere angefangene Sitzungsstunde. Die notwendige Teilnahme der Mitglieder der Ausschüsse an Orts- und Besichtigungsterminen dient zur Vorbereitung der Beschlussfassung. Die hierfür anfallenden Zeiten gelten als Sitzungstätigkeit.

40 40 (3) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten im Rahmen ihrer notwendigen Teilnahme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der jeweiligen Referententätigkeit für den dadurch bedingten Aufwand eine Entschädigung von 10,00 je angefangene Stunde. (4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. Die zweite Bürgermeisterin ist Ehrenbeamtin. 4 Erster Bürgermeister 5 Weitere Bürgermeister 6 Referenten Der Gemeinderat wählt zu den nachstehenden Aufgabengebiete folgende Referenten mit beratender und unterstützender Funktion: Aufgabengebiet 1: Gemeindliche Grundstücke und Gemeindewald: Aufgabengebiet 2: Straßen, Brücken, Gewässer, Straßenbeleuchtung: Aufgabengebiet 3: Öffentliche Grünanlagen, Friedhof: Lorenz Thumann Lorenz Geiger Erna Hallhuber Aufgabengebiet 4: Sport- und Freizeitanlagen, Sportreferent: - für das Gebiet Wielenbach/Wilzhofen Hermann Gerold - für das Gebiet Haunshofen/Bauerbach Georg Ginter Aufgabengebiet 5: Kinderbetreuung Aufgabengebiet 6: Jugend (Jugendreferent) Sabine Bartl Kerstin Obrecht Aufgabengebiet 7: Feld- und Waldwege - für das Gebiet Wielenbach/Wilzhofen Gerhard Weber - für das Gebiet Haunshofen Georg Schmid 7 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am 01.Mai 2008 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom i. d. F. vom außer Kraft.

41 41 Anlage 6

42 42 Anlage 7 Wichtige Informationen zu Ambrosia artemisiifolia Die aus Amerika eingeschleppte beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), tritt in Deutschland immer häufiger auf. Ihr unscheinbarer Wuchs, der dem vieler Ackerunkräuter ähnlich ist, lässt viele Gartenbesitzer nicht einmal wissen, dass die Pflanze in ihrem Garten gedeiht. Die Allergene der Pollen der beifußblättrigen Ambrosie haben ein besonders hohes Allergie auslösendes Potential. Deswegen sollte bei Erkennen der Pflanze im Garten, das Aufkommen umgehend mit Handschuhen und gegebenenfalls Feinstaubmaske, beseitigt werden. Da ihre Samen sehr lange keimfähig sind, ist die Pflanze in die Mülltonne zu entsorgen und nicht auf den Komposthaufen. Ambrosia kann ab August über ihren charakteristischen traubenförmigen Blütenstand am Ende der Sprossachse mit nach unten hängenden Blütenköpfen identifiziert werden. Eher gedrungen im Wuchs, erreicht sie eine Höhe von 30 bis 180 cm. Die Blätter sind doppelt gefiedert und beidseitig grün. Es bestehen Verwechslungsmöglichkeiten mit den heimischen Wildkräutern Beifuß und Gänsefuß. Häufig sind die Samen der Ambrosie im Vogelfutter zu finden, was vermehrte Funde von Pflanzen an Futterplätzen erklärt. Um dem entgegen zu wirken, bieten einige Hersteller auch Ambrosia freies Vogelfutter an. Aber auch durch verunreinigtes Saatgut kann die Pflanze in Gärten und öffentliche Flächen gelangen. Wichtig ist die vollständige Beseitigung der Ambrosie, mit Wurzel und Blütenstand, sowie die Nachkontrolle der Stelle auf erneutes Aufkommen. Größere Stückzahlen bitte an die Beauftragten für Ambrosia bei den Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau melden. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

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