Endbericht Horstkontrolle zur Teilfortschreibung (Windkraft) des Flächennutzungsplans (FNP) in der VG Kelberg

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1 Endbericht Horstkontrolle zur Teilfortschreibung (Windkraft) des Flächennutzungsplans (FNP) in der VG Kelberg 14. April 2016 Aktualisierte Fassung Auftraggeber: Dr. Sprengnetter und Partner GbR Brohltalstraße 10, Brohl-Lützing Internet: Auftragnehmer: Im Alten Forstamt Fritz-Henkel-Straße Rengsdorf Tel Fax Inhaltliche Bearbeitung: Alexander Diel, Geograf M.A. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 1

2 1 Anlass und Auftrag Die Verbandsgemeinde Kelberg plant die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zum Themenbereich Erneuerbare Energie (Windkraft). Da insbesondere einige Groß- und Greifvögel (bspw. Milane, Störche, Uhu) gegenüber Windenergieanlagen (WEA) als kollisions- bzw. störungsempfindlich gelten, sind diese bereits auf FNP-Ebene gemäß dem rheinland-pfälzischen Leitfaden (Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz VSW & LUWG 2012) mit Abstandsempfehlungen zu besetzten Brutstätten zu berücksichtigen. Das Institut für Umweltplanung (IfU) wurde durch die Dr. Sprengnetter und Partner GbR Anfang März 2016 mit einer Nachkontrolle ausgewählter Horste und einer Übersichtskartierung beauftragt. Weiterhin sollten Horste geprüft werden, die der Dr. Sprengnetter und Partner GbR Ende Juli 2016 zugetragen wurden. 2 Untersuchungsmethodik a) Horstsuche und -kontrolle Dem Verfasser wurden zunächst Informationen zu Greifvogel- und Schwarzstorchhorsten übermittelt. Diese Horste wurden bei einem gemeinsamen Ortstermin der Unteren Naturschutzbehörde mit einer Bürgerinitiative verortet 1. Die Horste wurden Anfang März durch das IfU aufgesucht. Bei dieser Horstnachkontrolle wurden weitere Horst-Zufallsfunde dokumentiert und in die weitere Betrachtung mit einbezogen. Durch den Verfasser wurden beim Landesamt für Umwelt (LfU) die Arten-Daten angefragt und ausgewertet. In der Auswertung wurden nur gemäß VSW & LUWG 2012 als windkraftsensible aufgeführte Vogelarten berücksichtigt 2. Für die VG Kelberg konnten diesen Daten Hinweise zu Rot- und Schwarzmilan entnommen werden. Ergaben sich hieraus deutliche Hinweise auf Brutstätten, wurden diese zunächst Mitte März aufgesucht. Sofern Horste aus den o.g. Hinweisen im Gelände nicht angetroffen werden konnten, erfolgte in diesem Bereich auch keine Horstnachkontrolle. Dem Verfasser wurden weiterhin drei Uhu-Brutstätten in der Verbandsgemeinde mitgeteilt. Diese wurden dem Verfasser telefonisch durch Hrn. Brücher (Vorsitzender EGE) bestätigt. Zwei Horste liegen in z.t. aktiven Steinbrüchen. Aus Sicherheitsgründen und weil die Brutwände recht gut anhand von Luftbildern zu verorten sind, wurden diese Uhu-Brutstätten nicht durch den Verfasser aufgesucht. Ein Brutplatz in einem kleinen Steinabbruch bei Retterath wurde durch den Verfasser im April aufgesucht und bestätigt. 1 mündliche Mitteilung von Frau Weber (Dr. Sprengnetter und Partner GbR) 2 Siehe auch Schreiben des MULEWF vom N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 2

3 Die Horstaufsuche bzw. nachkontrolle wurde auf Grund des späten Untersuchungszeitraumes äußerst behutsam durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist eine Besetzung der Reviere und Bruthorste bereits möglich und Störungen können hier schnell zum Brutabbruch führen. Im April erfolgte an zwei Terminen ( und ) eine Nachkontrolle der erfassten Horste. Hierbei wurden alle Horste berücksichtigt, die im Laufe der Horstsuche (s.o.) erfasst wurden, d.h. inkl. der Horste, die sich aus den LfU-Daten ableiten ließen bzw. aus eigenen Beobachtungen ergänzt werden konnten. Nachdem eine Nutzung bestätigt werden konnte, wurde der Horst nicht erneut aufgesucht, um erhebliche Störungen zu vermeiden. b) Übersichtskartierung Da möglichst schlüssige Aussagen zum aktuellen Brutvorkommen von Rotmilanen und Schwarzstörchen bis Ende März/ Anfang April erbracht werden sollten, wurde gemäß der Revierkartierung als zielorientierte Methodik zur Erfassung der Territorialen Saison- Population beim Rotmilan (Milvus milvus) (Norgall 1995) versucht über das Verhalten der Vögel (insbesondere Rotmilane und Schwarzstörche) Hinweise auf eine aktuelle Revierverteilung und Horstnutzung zu erlangen, denn bei einer reinen Horst-Nachkontrolle besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit Wechselhorste nachzuweisen 3. Zwischen Anfang und Ende März erfolgten daher insgesamt 3 Übersichtskartierungen im Umfeld der erfassten Horste (s.o.). c) Festlegung von Revieren und Brutplätzen für das Jahr 2016 Bei dem sehr kurzem Untersuchungszeitraum besteht generell das Risiko nicht alle Reviere zu erfassen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Horste bei der Kontrolle unbesetzt sind, d.h. dass kein Tier im Horst oder der unmittelbaren Umgebung sitzt, die Tiere hier jedoch nach Kartierende (letzte Begehung am ) zur Brut schreiten. Die Festlegung von in 2016 besetzten Revieren folgt daher folgenden gutachterlichen Status. 1. Bruthorst: Es wurde mindestens ein brütendes Tier im Horst angetroffen. Meist wurde zuvor das Verhalten aus Punkt 2. Und 3. beobachtet. 2. Revierpaar mit zugeordnetem Horst: Territoriales Verhalten an mindestens zwei Begehungen im Umfeld geeigneter/ bekannter Horste meist einhergehend mit Horstanoder abflügen. 3. Revier: Territoriales Verhalten von mindestens einem Tier im geeigneten Bruthabitat. Ein Horst kann hier nicht immer zugeordnet werden oder eine Nutzung ist für das Kartierjahr unklar. Paare des Status 1. sind als Brutpaar für 2016 zu werten. Da die Revierpaare mit zugeordnetem Horst als Brutpaare aus Vorjahren bekannt sind bzw. die zugeordneten Horste auf einen traditionellen Horst der Art hindeuten, werden diese für 2016 ebenfalls als Brutpaar gewertet. Hier ist eine Brut in 2016 als wahrscheinlich anzusehen. Reviere weisen zwar auf ein Brutpaar in Vorjahren (traditionelles Bruthabitat) oder Folgejahren (Neuansiedlung) hin. 3 Rotmilane aber auch andere Greifvögel sowie Großvögel wie Störche können in Abhängigkeit verschiedener Einflüsse ihren Neststandort über mehrere Jahre nutzen, oder diese wechseln. Wechselhorste in mehreren hundert Metern bis Kilometer sind für Rotmilane und Schwarzstörche bekannt (vgl. ORTLIEB 1989, 1998 und JANSSEN et al. 2004) N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 3

4 Für das Kartierjahr 2016 sind allerdings keine Aussagen zur Lage und Nutzung eines Brutplatzes möglich. Sie sind daher nur als Revier zu werten und im Rahmen der Untersuchungen für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge näher zu berücksichtigen. Entsprechend sollte auch mit den Horsten verfahren werden, für die keine Besetzung in 2016 festgestellt werden konnte, zu denen allerdings Hinweise auf frühere Nutzungen vorliegen. d) Prüfung weiterer Horste im August 2016 Ende Juli 2016 wurden der Dr. Sprengnetter und Partner GbR u.a. seitens der Unteren Naturschutzbehörde des benachbarten Kreises Vordereifel (schriftliche Mitteilung durch Fr. Ridder, ) Angaben zu einem Schwarzstorchhorst bei Boos/ Münk übermittelt. Dieser konnte, da die zuständige Sachbearbeiterin Fr. Ridder nicht erreichbar war, durch Rückfragen beim zuständigen Revierförster (Hr. Schneider) bestätigt werden (Telefonat am ). Unter anderem von Herr Schneider wurde dem Verfasser weiter mitgeteilt, dass dieser Schwarzstorchhorst nach der erfolgreichen Brut abgestürzt ist (ehemaliger Greifvogelhorst in einer Lärche, der wohl durch den Schwarzstorch übernommen wurde und der von den Jungtieren zerstört wurde). Der Horst wird daher in der kommenden Brutsaison nicht wieder genutzt werden können. Ein 5 jähriger Bestandsschutz ist daher hier nicht anzusetzen, da zukünftige Brutplätze dieses Brutpaares nicht vorhersehbar sind. Der Brutwald ist daher in der Karte 1 dargestellt. Es wird jedoch kein pauschaler Abstandsschutz für diesen Horstbereich empfohlen. Das Brutpaar sollte im Rahmen der Kartierungen zur Erstellung der Unterlagen für die Genehmigungsanträge nach dem BImSchG näher untersucht werden, da Wiederansiedlungen im näheren Umfeld des abgestürzten Horstes anzunehmen sind. Weiterhin wurden Ende Juli 2016 der Dr. Sprengnetter und Partner GbR Hinweise des NABU Kreis Daun (Fr. Feyerabend) zugänglich und dem Verfasser weitergeleitet. Einige der hier dargestellten Horste sind dem Verfasser bereits bekannt gewesen und sind in den beigefügten Karten 1 und 2 dargestellt. Sie werden in Kapitel 3 berücksichtigt. Auf eine gesonderte Darstellung dieser Horste wird verzichtet. Es wurden jedoch auch weitere Horste bzw. Reviere des Rotmilans und des Schwarzmilans aus den vergangenen Jahren benannt. Diese konnten auf Grund der fortgeschrittenen Brutzeit nicht mehr im Gelände überprüft werden (die Daten wurden dem Verfasser Anfang August übermittelt. Zu diesem Zeitpunkt sind Milanhorste i.d.r. nicht mehr besetzt, Jungtiere halten sich dann nur noch sporadisch im Nestbereich oder der Nähe auf). Diese Meldungen werden im Folgenden nur nachrichtlich als Hinweise aufgegriffen. Sie sind in Karte 1 dargestellt. Für zwei Rotmilanreviere kann vom Verfasser kein Horstbereich exakt zugeordnet werden, hier ist der Punkt als ungefähre Lage des Revierzentrums bzw. des anzunehmenden Horstbereiches zu sehen 4. Zwei weitere Rotmilanreviere wurden nicht in die beigefügten Karten übernommen, da in der, dem Verfasser übermittelten Karte, nur per Pfeil auf einen Bereich gedeutet wird, der außerhalb der Karte liegt. Eine Verortung der Reviere ist daher nicht möglich. Eine vertiefende Betrachtung dieser Hinweise erfolgt nicht, da sie durch den Verfasser nicht geprüft werden konnten. Weiterhin wurde dem Verfasser auch der Hinweis übermittelt, dass über einem ehemaligen Schwarzstorchhorst bei Mannebach mehrfach Schwarzstörche bei der Balz beobachtet wurden. Der Horst ist nach Dr. Sprengnetter und Partner GbR seit mindestens 5 Jahren nicht 4 Die ungefähre Verortung entstammt der mündlichen Übermittlung der Lage von Rotmilanvorkommen des Forstrevierleiters an den Verfasser am Eine genauere Verortung war kurzfristig nicht möglich N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 4

5 besetzt. Ein Bestandsschutz liegt daher hier nicht vor. Neue Revierbesetzungen und Brutvorkommen sind im Rahmen der Kartierungen zur Erstellung der Unterlagen für die Genehmigungsanträge nach dem BImSchG näher zu prüfen. Der Horstbereich wird in Karte 1 dargestellt (s.o.). Weitere Hinweise seitens des Nabu bspw. zu Waldschnepfen-Vorkommen werden nicht weiter verfolgt, da sie auf FNP-Ebene nicht von Belang sind und im Rahmen der Genehmigungsplanungen zu berücksichtigen sind. Dem Verfasser wurden über die Dr. Sprengnetter und Partner GbR Mitte August zwei weitere Hinweise zu Schwarzstorchhorsten mitgeteilt. Die Hinweise kamen von Hrn. Nägel (Forstrevierleiter). Die Horste wurden durch den Verfasser sowie Hrn. Heyne (Schwarzstorchexperte des Landesforstes) in Augenschein genommen. Nach der Fachexpertise von Hrn. Heyne sind beide Horste definitiv nicht als Schwarzstorchhorst anzusehen. Es fanden sich keine Hinweise auf eine diesjährige Nutzung oder den Bau der Horste durch Schwarzstörche. Ferner sind beide Horste als Habichthorste anzusprechen. Die Horste werden daher im Folgenden nicht weiter berücksichtigt. 3 Ergebnisse Wie oben bereits dargelegt, wurden zunächst alle bekannten Horste (aus Ortstermin, eigene Zufallsbeobachtungen und LfU-Daten; Punkte a) und b)) nachgesucht und eine aktuelle Nutzung geprüft. Ein Besatz konnte zu dieser Zeit noch nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Daher wurde der Besatz ergänzend anhand der Beobachtungen (Übersichtskartierung) bewertet. Ergänzt wurden die Untersuchungen durch die Horstkontrollen im April. Es folgt mit Kapitel 3.1 zunächst eine Ergebnisdarstellung und Einschätzung aller erfassten Horste. Im Anschluss erfolgt die Endbewertung entsprechend der Statusangaben aus Kapitel 2. für die relevanten Horste (Kapitel 3.1.2). Alle Horste sind in der beigefügten Karte 1 dargestellt 5. Horste aus dem Ortstermin sind mit Großbuchstaben, eigene Zufallsbeobachtungen durch römische Ziffern und LfU-Angaben durch arabische Zahlen beschriftet. Der Karte 2 ist die Endbewertung inkl. der Abstandsempfehlungen gemäß VSW & LUWG 2012 zu entnehmen. Hier ist erneut anzumerken, dass bei der vorliegenden Untersuchung nur ausgewählte Horste überprüft wurden. In der Verbandsgemeinde Kelberg sind weitere Brutstätten windkraftsensibler Arten zu erwarten und bekannt, die in den Flächennutzungsplan mit einfließen. 3.1 Ergebnisse der Kartierungen Horste aus dem Ortstermin (UNB und BI) A: An dieser Stelle ist dem Verfasser eine bestätigte Rotmilanbrut aus 2015 übermittelt worden. Der Horst wurde an der verorteten Stelle nicht gefunden. Allerdings wurden in unmittelbarer Umgebung 3 Horste (II IV) gefunden, die auf Grund der Bauart von Rotmilanen genutzt werden können. Die Integration von Müll (Plastik, Schnüre) in ei- 5 auf die Darstellung des Schwarzstorchhorstes wurde aus Artenschutzgründen verzichtet. Die Abstandsempfehlungen gemäß VSW & LUWG 2012 sind in Karte 2 enthalten. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 5

6 nige Horste lässt weiterhin auf eine Nutzung durch Milane in der Vergangenheit schließen. Eine aktuelle Nutzung konnte zunächst nicht bestätigt werden. Bei der Übersichtskartierung konnten jedoch schließlich Horstan- und abflüge, Revierverteidigung und Demonstrationsflüge über dem Horst dokumentiert werden. Weiterhin wurde bei der Horstkontrolle am ein brütender Rotmilan im Horst angetroffen. Hier konnte somit eine Brut in 2016 bestätigt werden. B: An dieser Stelle ist dem Verfasser ein 2015 nicht besetzter Rotmilanhorst übermittelt worden. Der Horst wurde in etwa an der verorteten Stelle gefunden (vgl. VI). Es handelt sich um einen sehr kleinen Horst in der Kronenspitze einer Kiefer. Eine aktuelle Nutzung konnte nicht bestätigt werden. Aus den Beobachtungen gehen einige Nahrungssuchflüge zwischen Borler und Bodenbach hervor. Allerdings konnte zu keiner Zeit Revierverhalten beobachtet werden. Die Horstnachkontrolle erbrachte ebenfalls keinen Besatz des Horstes. Dem Verfasser liegen insgesamt keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen in diesem Bereich vor. Der Horst ist daher für 2016 als nicht besetzt anzusehen. Im Umfeld von Borler und Bodenbach sind auf Grund der Vorkenntnisse (vgl. LfU- Daten 8-10) und der Habitatausstattung sowie der dokumentierten Rotmilanaktivität Rotmilan-Reviere zu vermuten. C: Hier wurde dem Verfasser eine bestätigte Rotmilan Brut für 2015 übermittelt. Der Horst wurde an der verorteten Stelle gefunden. Es handelt sich um einen sehr kleinen Horst in einer großen Eichen-Kronengabel. Ggf. ist der Horst gegenüber dem Vorjahr etwas zerfallen. Für diesen Horst konnte kein Besatz festgestellt werden. Weiterhin deuten keine Rotmilanaktivitäten auf eine besondere Bedeutung dieses Horstes für Rotmilane in 2016 hin. Ferner ist eine regelmäßige Präsenz von Mäusebussarden in diesem Waldabschnitt feststellbar gewesen. Der Horst ist somit für 2016 als unbesetzt anzusehen. Etwas südlich wurde dem Verfasser ein weiterer Horst (ohne weitere Hinweise) mitgeteilt (blau). Dieser konnte nicht aufgefunden werden. Allerdings wurden nordwestlich davon zwei weitere Horste gefunden (XIII und XIV, s. Kapitel 3.1.3). D: Hier wurde dem Verfasser eine bestätigte Rotmilan-Brut für 2015 übermittelt. Am Horstbaum sollten Steigeisenspuren erkennbar gewesen sein. Der Horste sollte sich nach den übermittelten Hinweisen in einem kleinen Feldgehölz befinden. Hier wurde kein adäquater Baum gefunden (nur Sträucher und sehr kleine junge Bäume). Ein Horst wurde ebenfalls nicht vorgefunden. Es wurde ca. 650 m nordwestlich von D an der K 65 ein Horst gefunden (VII). Weiterhin wurden in einem kleinen Feldgehölz ca. 500 m westlich von D zwei kleine Horste gefunden (vermutlich Krähennester). Zumindest für den westlichen Horst (XXIII) ist eine Nutzung durch Greifvögel (Mäusebussard, Rotmilan o.a.) auf Grund der Größe nicht auszuschließen. Für die genannten Horste konnte jedoch kein Rotmilanbesatz für 2016 festgestellt werden. Aus den Beobachtungen gehen regelmäßige Aktivitäten im angrenzenden Offenland hervor. Allerdings konnte zu keiner Zeit Revierverhalten beobachtet werden. Dem Verfasser liegen insgesamt keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen in diesem N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 6

7 Bereich vor. Ein Revierpaar im weiträumigen Umfeld von Brück ist jedoch anzunehmen. E: Hier wurde dem Verfasser der Hinweis zu einem gefällten Rotmilan-Horstbaum 2015 aus 2015 übermittelt. Trotz der klaren Hinweise aus 2015 wurde der Bereich aufgesucht. Es konnte auch im näheren Umfeld kein Horst gefunden werden. Ca. 400 m nordöstlich wurde ein sehr kleiner Horst (vermutlich Krähennest) als Zufallsbeobachtung dokumentiert (VIII). Da Rotmilane gelegentlich auch solch kleine Horste ausbauen, wurde dieser bei den weiteren Beobachtungen mit berücksichtigt. Aus den Beobachtungen gehen vereinzelte Rotmilan Nahrungssuchflüge im Umfeld von Boxberg hervor. Allerdings konnte zu keiner Zeit Revierverhalten beobachtet werden. Dem Verfasser liegen daher insgesamt keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen in diesem Bereich vor. Ein Revierpaar im weiträumigen Umfeld von Boxberg ist jedoch anzunehmen. F: Hier wurde dem Verfasser eine bestätigte Rotmilan-Brut aus 2015 übermittelt. An dieser Stelle und im erweiterten Umfeld konnte bei der Horstnachsuche kein Horst gefunden werden. Weiterhin erfolgten keine relevanten Rotmilan-Aktivitäten in diesem Bereich. Für das Jahr 2016 wird für den genannten Horstbereich eine Brut ausgeschlossen. G: Hier wurde dem Verfasser der Hinweis auf eine Rotmilan-Brutstätte (keine weiteren Hinweise) übermittelt. Dieser nur unweit des vermeintlichen Horstes F gelegene Horst wurde bei der Nachsuche vorgefunden. Der Horst weist durch Bauart und Lage typische Eigenschaften eines Rotmilanhorstes auf. Mit den Beobachtungen konnte hier bereits ein Rotmilanrevier bestätigt werden. Weiterhin wurden hier direkte Horsteinflüge dokumentiert. Die Horstnachkontrolle am 11. April 2016 erbrachte den Brutnachweis durch einen brütenden Rotmilan im Horst. Für diesen Bereich liegt auch ein Hinweis vom NABU vor (s. Kapitel 2 d), wonach dieser Horst 2015 vom Rotmilan besetzt war. H & i: Für die beiden Horste wurde dem Verfasser der Hinweis auf einen Bussard Horst bzw. den Verdacht auf Wespenbussard Horst übermittelt. Für den Horst H wurde bei der Nachsuche ein sehr kleiner Horst in eine Kiefer gefunden (XII). Einer Nutzung durch Mäusebussarde in Vorjahren kann nicht ausgeschlossen werden. Horst I wurde an etwas versetzter Position in einer Kiefer gefunden (XI). Beide Horstbäume sind markiert. Der Horst weist keine typischen Eigenschaften eines Wespenbussard Horstes auf. Die Einarbeitung von Plastikstücken in den Horst sprechen vielmehr für die Nutzung von Milanen in der Vergangenheit. Bei den Beobachtungen konnte hier keine Greifvogelaktivität festgestellt werden. Ferner wurde bei der Besatzkontrolle kein eindeutiger Hinweis auf eine Nutzung der Horst durch Greifvögel in 2016 erbracht. Eine Nutzung durch Wespenbussarde ist nicht auszuschließen, kann allerdings zum derzeitigen Stand nicht überprüft werden, da die Art erst im Mai im Brutgebiet eintrifft und die Horste besetzt. Zudem werden Horst von der Art regelmäßig neu gebaut, sodass der tatsächliche Bruthorst selten im N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 7

8 Vorhinein bestimmt werden kann. Derzeit müssen daher beide Horste als unbesetzt angesehen werden. J: Hier wurde dem Verfasser eine bestätigte Schwarzstorch-Brut für 2015 westlich von Kelberg übermittelt. Der Horst wurde bei der Nachsuche aufgefunden. Es handelt sich um einen typischen Schwarzstorchhorst was die Lage und Bauart betrifft. Das imposante Nest lässt ferner auf eine langjährige Nutzung schließen. Der Horst wird aus Artenschutzgründen nicht in den Karten dargestellt. Aus den Beobachtungen kann eine Nutzung des Horstes für 2016 angenommen werden. Es wurde mehrfach ein Schwarzstorch-Paar im Umfeld des Horstes beobachtet. Ein Einflug in den Horstwald wurde ebenfalls dokumentiert. Ferner konnte eine Nutzung des Trierbaches bei Kelberg als Nahrungshabitat nachgewiesen werden. Die Art ist insbesondere in der Horstbesetzungsphase äußerst störungsanfällig. Daher wurde nur eine Horstnachkontrolle durchgeführt. Hierbei wurde sich sehr behutsam dem Horst aus einem Fichtenbestand heraus genähert. Sobald der Horst mittels Fernglas erkennbar und die Nutzung durch den Schwarzstorch in 2016 bestätigt werden konnte, wurde sich wieder vorsichtig vom Beobachtungspunkt entfernt. Im Horst konnte ein Schwarzstorch beim Komfortverhalten beobachtet werden. Das Tier wurde augenscheinlich durch die Kontrolle nicht gestört. Der Horst ist daher für 2016 als vom Schwarzstorch besetzt anzunehmen LfU-Arten-Datenbank Hier werden weitere Hinweise zu windkraftsensiblen Vogelarten dargestellt, die der LfU- Datenbank entnommen werden konnten. 1: Der Datenbank ist hier ein Fortpflanzungsnachweis von 2007 zu entnehmen. Bei der Nachsuche konnte hier kein Horst gefunden werden. Aus den Beobachtungen gehen keine Hinweise auf ein Brutvorkommen in diesem Bereich für 2016 hervor. 2: Der Datenbank ist hier ein Revierpaar mit Verdacht auf Fortpflanzung und zugeordnetem Horst aus 2013 und 2014 zu entnehmen. An dieser Stelle wurde ein Horst gefunden, der durchaus in Vorjahren von Rotmilanen genutzt werden konnte (XXIV). In geringer Entfernung wurde zudem ein größerer Horst vorgefunden, der ebenfalls typische Eigenschaften eines Rotmilanhorstes aufweist (XIX). In diesem Bereich hielt sich mehrfach ein Kolkrabenpaar mit territorialem Verhalten auf. Aus den Beobachtungen geht für diesen Waldbereich deutliches Revierverhalten von einem Rotmilanpaar hervor. Weiterhin erfolgten mehrfach Waldanflüge in einen kleinen, gut abgrenzbaren Bereich, in dem der bekannte Horst liegt. Hieraus lässt sich bereit ein besetztes Rotmilanrevier mit zuzuordnendem Horst ableiten. Bei der Horstnachkontrolle konnte (noch) kein Horstbesatz festgestellt werden. Allerdings ist weiterhin eine Bindung an diesen Bereich sowie typisches Revierverhalten feststellbar gewesen. Das Kolkrabenpaar konnte hier zuletzt nicht mehr angetroffen werden. Da Kolkraben sehr früh im Jahr zu Brut schreiten können, ist der Abzug aus dem Brutrevier nach Brutabschluss denkbar. Ggf. Hat sich der Brutbeginn des Rotmilans auf Grund des territorialen Kolkrabenpaares verzögert. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 8

9 3 & 4: Der Datenbank ist hier ein Rotmilan Brutpaar (3) und ein Schwarzmilan Revierzentrum (4) aus 2013 zu entnehmen. An dieser Stelle wurden insgesamt 4 Horste gefunden (XVI, XVII, XVIII und XX), die auf Grund der Bauart und Lage alle von Milane stammen können. In zwei Horsten wurden Plastikstücke vorgefunden. Horst XVIII wies bei der Nachkontrolle mehr Plastik im Horstbereich auf, als bei der Ersterfassung. Hier scheint somit Horstbauaktivität stattgefunden zu haben. Weiterhin konnte in diesen Waldbereich der Einflug mit Nistmaterial beobachtet werden. Bei den Beobachtungen wurde ferner typisches Revierverhalten von Rotmilanen im Bereich dieser Horste beobachtet (Schweben über Wald, Revierkampf, Anflug Horstbereich). Bei der Horstnachkontrolle wurde bislang keine aktuelle Brut festgestellt. Allerdings war weiterhin territoriales Verhalten von Rotmilanen feststellbar. Insgesamt ist hier daher ein Rotmilanrevier mit zugeordnetem Horst XVIII für 2016 zu verzeichnen. Obwohl Schwarzmilane im April in Mitteldeutschland schon ihre Reviere besetzen, konnte die Art bei den Begehungen nicht nachgewiesen werden. Dies kann u.a. an der kurzen Beobachtungszeit liegen. Generell ist auf Grund der Habitateignung und der Vorkenntnisse sowie der Horsteigenschaften eine Nutzung dieses Waldbereiches durch Schwarzmilane auch in 2016 als möglich anzusehen. Als möglicher Bruthorst scheint insbesondere der Horst XVII geeignet. Schwarz- und Rotmilane brüten immer wieder in enger Nachbarschaft, was sogar den Bruterfolg steigern kann (GELPKE & STÜBING 2010). 5: Der Datenbank ist hier ein Verdacht auf Fortpflanzung für Rotmilane für 2012 zu entnehmen. Da dieser Punkt im Zentrum von Höchstberg liegt, ist eine Verortung von möglichen Fortpflanzungsstätten nicht möglich gewesen. Der Punkt wurde nicht näher untersucht, da mit der kurzen zur Verfügung stehenden Erfassungszeit kaum vernünftige Aussagen zu erwarten gewesen wären. Dem Verfasser liegen daher insgesamt keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen in diesem Bereich vor. 6: Der Datenbank ist hier ein Verdacht auf Fortpflanzung für Rotmilane für 2000 zu entnehmen. Der Punkt wurde aufgesucht, hier konnte kein Horst gefunden werden. Es wurde hier keine Aktivität von Greifvögeln beobachtet. Dem Verfasser liegen daher insgesamt keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen in diesem Bereich vor. 7: Der Datenbank lassen sich noch Hinweise zu Rotmilan-Vorkommen entnehmen. Hier werden allerdings keine genaueren Angaben gemacht. Im weiträumigen Umfeld wurden immer wieder Rotmilane jagend angetroffen. Zu Brutvorkommen liegen dem Verfasser allerdings keine weiteren Hinweise vor (vgl. D in Kapitel und VII, XXII und XXIII in Kapitel 3.1.3). 8-10: Diese Gebiete sind in der Datenbank als Fortpflanzungsgebiete aus den Jahren bezeichnet. Hier konnte über Nahrungsflüge im Offenland von Borler und Bodenbach hinaus (vgl. auch Horst B) keine Aktivität festgestellt werden. Hier liegen keine Hinweise zu aktuellen Brutvorkommen vor. Mindestens Ein Revierpaar im weiträumigen Umfeld von Borler ist jedoch anzunehmen. 11: Der Datenbank lässt sich hier ein Fortpflanzungsnachweis für 2012 entnehmen. Der Horst wurde bei Horstkontrolle gefunden (XIII, siehe auch Anmerkungen bei Horst C). Der Horst weist typische Eigenschaften eines Rotmilanhorstes auf. Weiterhin konnte hier regelmäßig Revierverhalten und eine gewisse Horstbindung eines Rotmilanpaa- N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 9

10 res festgestellt werden. Einmalig konnte der Abflug beider Tiere aus dem Horstbereich dokumentiert werden. Die Besatzkontrolle im April erbrachte jedoch noch keinen Brutnachweis. Daher ist hier ein Revierpaar mit zugeordnetem Horst (XIII/ 11) belegt. Bei der Horstkontrolle konnte hier ein Kolkrabenpaar beobachtet werden. Weiterhin befindet sich unweit dieses Horstes ein Mäusebussardbrutpaar. Evtl. ist interspezifisches Revierverhalten für eine Verzögerung der Brutphase verantwortlich. 12&13:Der Datenbank sind hier Rotmilan-Meldungen ohne weitere Hinweise aus 2013 zu entnehmen. Hier wurde eine Übersichtsbeobachtung durchgeführt. Es konnte nur ein Rotmilan-Nahrungssuchflug beobachtet werden. Aus diesen Hinweisen und Beobachtungen lassen sich keine fundierten Aussagen zu aktuellen Brutvorkommen treffen Eigene erfasste Horste Hier werden Horste behandelt, die während der Kartierungen als Zufallsbeobachtungen mit dokumentiert wurden und die nicht bereits unter Kapitel 3.1 und 3.2 bearbeitet wurden. Weiterhin werden hier ggf. ergänzenden Angaben zu bereits behandelten Horsten gemacht. I: Der Horst wurde während der Übersichtskartierung in Waldrandlage erfasst. Kunststoffreste weisen auf eine Nutzung durch Milane in Vorjahren hin. Bei den Übersichtskartierungen wurden hier regelmäßig Balzende und allgemein territoriale Rotmilane angetroffen. Zunächst wurde das Revierzentrum dieses Paares östlich von I in einem kleinen Feldgehölz vermutet, in dem auch ein kleiner Horst nachgewiesen werden konnte (XXI). Hier erfolgten häufiger Waldeinflüge und Revierverhalten. Bei der Besatzkontrolle im April wurde im Bereich I ein sich territorial verhaltender Schwarzmilan angetroffen, der hier heftig von einem Rotmilanpaar attackiert wurde. Nicht selten übernehmen Schwarzmilane den bereits besetzten Horst von Rotmilanen, da sie sich zu diesem Zeitpunkt (sie kommen später im Brutgebiet an als Rotmilane) noch in einer aggressiveren Phase befinden (ORTLIEB 1989 und 1998). Wie die Brutplatzverteilung 2016 letztendlich stattfinden wird, kann aus den Untersuchungen noch nicht vorausgesehen werden. Dennoch ist Insgesamt aus den Beobachtungen ein Rotmilanrevier mit zugeordnetem Horst I abzuleiten. Ferner ist in diesem Bereich ein Schwarzmilanrevier anzunehmen, für das allerdings kein Horst zugeordnet werden konnte. II & III: Nicht besetzte Horste. IV: Rotmilan Bruthorst 2016, s. A V: Hier wurde ein kleiner Horst in einem Buchen-Jungwald aufgenommen. Die Bauart deutet auf einen kleinen Wespenbussard Horst hin. Für 2016 kann für diese Art noch kein Besatz erbracht werden (vgl. I). VI: VII: VIII: Horst unbesetzt, siehe B Horst durch ein Mäusebussard Paar besetzt ist (beide Tiere im Horst angetroffen). Horst unbesetzt, siehe E N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 10

11 IX & X: Hier scheint aus dem Ortstermin ein Horst (ohne weitere Hinweise) bekannt zu sein. Der Horst wurde aufgesucht. Es wurden an leicht abweichender Stelle die beiden Horste IX und X gefunden. In Horst IX konnte bei den Horstnachkontrollen jeweils frisch eingetragene Koniferen-Äste festgestellt werden. Die Aktivität im Umfeld des Horstes lässt weiterhin auf eine Nutzung durch Mäusebussarde in 2016 schließen. XI: XII: Horst vermutlich unbesetzt, siehe i Horst unbesetzt, siehe H XIII: Rotmilan Revierpaar dem dieser Horst zugeordnet werden kann vgl. 11 XIV: XV: Mäusebussard-Bruthorst in Hier wurde typisches Revierverhalten sowie Aktivität im/ am Horst verzeichnet. Dieser Horst wurde als Zufallsbeobachtung erfasst. Der recht große Horst liegt am Waldrand am Triererbach bei Kelberg und enthält reichlich Plastikstücke. Eine zumindest ehemalige Nutzung durch Rot- oder Schwarzmilane ist daher anzunehmen. Ein aktueller Besatz ist nicht bekannt. Für diesen Bereich liegt auch ein Hinweis vom NA- BU vor (s. Kapitel 2 d), wonach dieser Horst voraussichtlich 2015 vom Rotmilan besetzt war. XVI: Ggf. Rotmilan-Wechselhorst zu XVIII XVII: Vermutlich Schwarzmilanhorst aus Vorjahren. Aktuell konnte kein Besatz festgestellt werden. XVIII: Rotmilan Revierpaar dem dieser Horst als voraussichtlicher Bruthorst für 2016 zugeordnet werden kann. Siehe 3. Für diesen Bereich liegt auch ein Hinweis vom NABU vor (s. Kapitel 2 d), wonach dieser Horst voraussichtlich in den Jahren vom Rotmilan besetzt war. XIX: XX: XXI: Der Horst war im März von einem Kolkraben-Paar besetzt. Am 11. April konnte hier keine Kolkrabenaktivität mehr verzeichnet werden. Der Horst ist auf Grund der Bauart als Rotmilan-Wechselhorst zu 2 (XXIV) zu betrachten. Ggf. Rotmilan-Wechselhorst zu XVIII Kleiner ovaler Horst im Feldgehölz. Ggf. Rotmilan-Wechselhorst zu I XXII: Krähennest, kein aktueller Besatz bekannt XXIII: Kleiner Krähennestartiger Horst, evtl. Greifvogelhorst aus Vorjahren. Keine Hinweise auf Rotmilannutzung in Vorjahren. Kein aktueller Besatz feststellbar Uhu-Hinweise der EGE Über die Europäische Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.v. (EGE) und den ortsansässigen Nabu wurden dem Verfasser (über die Untere Naturschutzbehörde und den AG) Uhu- Brutstätten in der VG Kelberg mitgeteilt, die im Folgenden näher erläutert werden. Uhu Brutpaar Uh1: N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 11

12 Der Brutplatz liegt an der Landstraße L95 in einem kleinen Steinbruch. Hier konnte durch den Verfasser eine Brut für 2016 bestätigt werden. Auch der NABU (s. Kapitel 2 d) weist wohl auf diesen Brutplatz hin (in der übermittelten Karte nicht genauer erkennbar, da nur mit Pfeil über den Bildrand angedeutet). Uhu Brutpaar Uh2: Dieses, nach Angaben von Hrn. Brücher (Vorsitzender der EGE) traditionelle Uhu-Brutpaar, brütet im Steinbruch Brechwerk am Höchstberg südöstlich der Gemeinde Höchstberg. Laut Hr. Brücher sind hier in allen Feldwänden Brutnischen möglich und tlw. auch bekannt. Ein Wechsel des Brutplatzes ist auch durch den aktiven Bergbaubetrieb hin zu neu entstehenden bzw. weg von zerstörten Brutwänden bekannt und in der Zukunft anzunehmen. Daher sollte der gesamte Steinbruch (jedoch nur die Bereiche mit geeigneten Brutwänden und entsprechendem Ausbaupotenzial) als Brutplatz angesehen werden. Die Brutplatzverortung in der Karte 2 zeigt das Zentrum des Steinbruchs. Im Zug von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen sind daher v.a. die aktuellen Brutplätze zu berücksichtigen. Uhu Brutpaar Uh3: Der traditionelle Brutplatz befindet sich nach Angaben von Hrn. Brücher in einer kleinen Felswand bei Drees in der Nähe des Offroadparks des Nürburgringes (Uh3a). Ca. 650 m Östlich davon befindet sich ein Wechselhorst dieses Brutpaares der ebenfalls regelmäßig genutzt wird. Daher sind beide Brutwände als traditionelle Brutplätze des Uhus anzusehen. 3.2 Endbewertung Aus den Ergebnissen der eigenen Kontrollen ergeben sich folgenden Revier, Revierpaare mit Horst und Bruthorste 6. Diese sind in Karte 2 dargestellt. Der Bruthorst des Schwarzstorches wird jedoch aus Artenschutzgründen nicht dargestellt. In diesem Kapitel werden weiterhin Angaben zu weiteren nicht windkraftsensiblen Arten gemacht, sofern sich diese aus den Ergebnissen ableiten lassen Rotmilan Für den Rotmilan konnten mit den Untersuchungen zwei Bruthorste (BH) und vier Revierpaare mit zugeordnetem Horst (RPH) ermittelt werden. Die Revierpaare mit Horst sind in der weiteren Betrachtung als Bruthorste zu werten, da eine Brut in 2016 noch anzunehmen ist bzw. es sich um traditionelle Brutplätze handelt. Im Einzelnen konnten folgende Reviere mit Horst bzw. Bruthorst ermittelt werden: Bruthorste: 6 hier wird erneut darauf hingewiesen, dass Hinweise, welche der Verfasser nicht selbst prüfen konnte, bzw. welche nicht von der Naturschutzbehörde kamen, nicht weiter betrachtet werden. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 12

13 Rm-BH 1: Horst G aus Kapitel nordwestlich Arbach Rm-BH 2: Horst A aus Kapitel zwischen Bodenbach und Bauler Revierpaare mit Horst: Rm-RPH 1: Horst I aus Kapitel westlich Bauler Rm-RPH 2: Horst 11 aus Kapitel zwischen Müllenbach und Zermüllen Rm-RPH 3: Horst 3 aus Kapitel südlich Höchstberg Rm-RPH 4: Horst 2 aus Kapitel nördlich Ulmen-Vorpochten Reviere: Rm-R1: im Umfeld von Bauler Rm-R2: im Umfeld von Boxberg. Rm-R3: im weiteren Umfeld von Brück Schwarzmilan Für den Schwarzmilan konnte mit den Untersuchungen auf Grund des frühen Kartierzeitraumes kein Brutnachweis erbracht werden. Allerdings ist ein Revier westlich von Borler anzunehmen. Weiterhin ist eine Nutzung des bekannten Fortpflanzungsgebietes südlich von Höchstberg möglich. Dies sollte im Rahmen der Untersuchungen für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge berücksichtigt werden. Reviere: Swm-R1: in Verbindung mit Rm-RPH1 westlich Bauler Schwarzstorch Der Schwarzstorch konnte mit einem Bruthorst westlich von Kelberg nachgewiesen werden. Der Horst scheint ein traditioneller, langjährig besetzter Bruthorst des Schwarzstorches zu sein. Eine regelmäßige Nutzung in 2016 konnte bereits im April durch deutliche Kotspuren ( Kalken ) am Horst belegt werden. Als Nahrungshabitat konnte der Trierbach zwischen Müllenbach und Zermüllen nachgewiesen werden. Hier wurden beide Tiere des Brutpaares beim gemeinsamen Landeanflug beobachtet. Bruthorst: Sst-BH 1: Horst J aus Kapitel westlich Kelberg Nach Angaben von Hrn. Heyne (Schwarzstorch-Experte Landesforst Rheinland-Pfalz) sind in der Verbandsgemeinde weitere Schwarzstorchvorkommen bekannt. Unweit des Rotmilan Revierpaares mit Horst (Rm-RPH 4) bei Ulmen-Vorpochten wurde bei den Begehungen regelmäßige Aktivität eines Schwarzstorches festgestellt. Im weiträumigen Umfeld ist hier daher ein Schwarzstorch-Brutplatz zu vermuten. Dies sollte im Zuge der Untersuchungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Beachtung finden. Weiterhin sind die Hinweise aus Kapitel 2 d) zu beachten. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 13

14 3.2.4 Uhu Für die Verbandsgemeinde Kelberg konnten drei angestammte Uhu-Brutplätze ausgemacht werden. Der Brutplatz bei Retterath konnte vom Verfasser im April 2016 bestätigt werden. Für die anderen beiden Brutplätze ist von einer Brut in 2016 auszugehen. Entsprechend Kapitel ist für Uh-BH2 der Wechselhorst und für Uh-BH3 der gesamte geeignete Bereich des Steinbruchs als Brutplatz zu berücksichtigen. Bruthorst: Uh-BH1: Uh-BH2: Uh-BH3: Brutplatz südlich von Retterath Wechselnde Brutplätze im Steinbruch Brechwerk Brutplatz mit Wechselhorst bei Drees Weitere Beobachtungen Aus den Kartierungen lassen sich noch zwei Mäusebussard-Bruthorst sowie je ein Mäusebussard (Mb) und ein Kolkraben (Kra) Revierpaar mit zugeordnetem Horst ableiten. Bruthorst: Mb-BH1: Mb-BH1: Revierpaare mit Horst: Mb-RPH1: Kra-RPH1: Horst XIV aus Kapitel zwischen Müllenbach und Zermüllen Horst VII aus Kapitel nordöstlich von Brück Horst IX aus Kapitel südlich von Bongard Horst XIX aus Kapitel nördlich von Ulmen-Vorpochten N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 14

15 4 Liste herangezogener Unterlagen, Quellen und beteiligte Personen BAUER, H-G & BERTHOLD, P (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas. Bestand und Gefährdung. AULA-Verlag. Wiesbaden BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Passeres-Singvögel. AULA-Verlag GmBP, Wiesbaden. DIETZEN C., T. DOLICH, T. GRUNDWALD, P. KELLER, A. KUNZ, M. NIEHUIS, M. SCHÄF, M. SCHMOLZ & M. WAGNER (2015): Die Vogelwelt von Rheinland-Pfalz. Band 2 Entenvögel bis Storchenvögel (Anseriformes Ciconiiformes). Fauna und Flora in Rheinland- Pfalz, Beiheft 47:I-XX, Landau. DÜRR, T (2015): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg; Stand 18. Dezember 2015 GEDEON, K., C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, C. SUDFELDT, W. EIKHORST, S. FISCHER, M. FLADE, S. FRICKE, I. GEIERSBERG, B. KOOP, M. KRAMER, T. KRÜGER, N. ROTH, T. RYSLAVY, S. STÜBING, S.R. SUDMANN, R. STEFFENS, F. VÖKLER UND K. WITT (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und Dachverband Deutscher Avifaunisten, Münster. GELPKE, C. & STÜBING, S. 2010: Bestandsentwicklung und Bruterfolg von Rot- und Schwarzmilan (Milvus milvus u. M. migrans) in einem nordhessischen Untersuchungsgebiet. In: Vogel und Umwelt. Zeitschrift für Vogelkunde und Naturschutz in Hessen. Band 18, Heft 1-3: (2010). Hrsg.: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Oberste Naturschutzbehörde. Wiesbaden. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. (Hrsg); Bauer, K.M. (2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas Bd. 1 S. 415., Bd. 4 S AULA-Verlag, Wiesbaden, genehmigte Lizenzausgabe ebook Vogelzug-Verlag im Humanitas Buchversand. ISSELBÄCHER, T., HORMANN, M., KORN, M., STÜBING, S., GELPKE, C., KREUZIGER, J. & T. GRUNWALD (a) (Entwurf ): Raumnutzungsanalyse Rotmilan - Untersuchungs- und Bewertungsrahmen für Windenergie-Planungen. AG fachliche Standards. Mainz/Frankfurt. ISSELBÄCHER, T., HORMANN, M., KORN, M., STÜBING, S., GELPKE, C., KREUZIGER, J. & T. GRUNWALD (b) ( ): Aktionsraumanalyse Rotmilan - Untersuchungsrahmen für Windenergie-Planungen in Rheinland-Pfalz. AG fachliche Standards der VSW. Mainz/Frankfurt. JANSSEN, G., Hormann, M., Rohde, C. (2005): Der Schwarstorch. Neue Brehm-Bücherei, Westarp Wissenschaften Verlagsgesellschaft mbh, Hohenwarsleben LUWG - LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland-Pfalz. Autoren: T. & K. ISSELBÄCHER. N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 15

16 LUGV - LANDESAMT FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ BRANDENBURG (01. Juni 2015): Information über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. Autoren: T. LANGGEMACH & T. DÜRR. MAMMEN, U. (2010b): Bestand und Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland. Aus MEROS Monitoring Greifvögel und Eulen Europas. MEBS, DR. T. & SCHMIDT, DR. D. (2014): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. 2. Auflage. Franckh-Kosmos Verlag GmBP & Co. KG, Stuttgart. MULEWF 2015: MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN. Schreiben des Staatssekretärs vom 17. Juli 2015 zu: Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. NORGALL, A. (1995): Revierkartierung als zielorientierte Methodik zur Erfassung der Territorialen Saison-Population beim Rotmilan Milvus milvus. Vogel und Umwelt 8: ORTLIEB, R. (1989): Der Rotmilan: Milvus milvus. 3. überarbeitete Auflage. Die Neue Brehm- Bücherei, 532. Ziemsen Verlag, Wittenberg Lutherstadt. ORTLIEB, R. (1998): Der Schwarzmilan: Milvus migrans. Die Neue Brehm-Bücherei, 100. Westarp Wissenschaften-Verlagsgesellschaft mbh, Hohenwarsleben. RICHARZ, K. (2013): Fachliche und rechtliche Aspekte des Vogelschutzes im Rahmen des Ausbaus der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Vortrag bei den 9. Mainzer Arbeitstagen des LUWG; ROHDE, C. (2009): Funktionsraumanalyse der zwischen 1995 und 2008 besetzten Brutreviere des Schwarzstorches Ciconia nigra in Mecklenburg-Vorpommern. Ornithologischer Rundbrief Mecklenburg-Vorpommern 46, Sonderheft 2: SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUD- FELDT (Hrsg. 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 792 S. TUB (TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN ): Fachtagung: Windenergie und Vögel Ausmaß und Bewältigung eines Konflikts. 2. (endgültige) Fassung. Institut für Landschafts- und Umweltplanung Fachgebiet Landschaftsplanung insbes. Landschaftspflegerische Begleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Frankfurt. TUB (TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERLIN); FA WIND WWU MÜNSTER (2015): Fachtagung: Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen - Bundesweiter Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG VSW (Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, Frankfurt/Main) & LUWG (Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz) (2012): Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz. Arten-schutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete. Autoren: Klaus Richarz, Martin Hormann, Matthias Werner, Simon Lud- N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 16

17 wig, Thomas Wolf. Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Reinland-Pfalz Gesetzesgrundlagen BNATSCHG GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBL. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5 G v I, S LNatSchG Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz vom 06. Oktober 2015 RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Rote Listen SIMON, L., BRAUN, M. GRUNDWALD, T., HEYNE, K-H., ISSELBÄCHER, T. & WERNER, M. (2014): Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz (Stand 2012). Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz, Mainz. SÜDBECK, P. BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF [Nationales Gremium Rote Liste Vögel] (2007): Rote List der Brutvögel Deutschlands 4. Fassung, 30. November Berichte zum Vogelschutz 44, bzw. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), , Beteiligte Personen Fr. Weber Dr. Sprengnetter und Partner GbR Hr. Moll Landesforts Rheinland-Pfalz, Revierleiter Forstrevier Nohn-Barsberg Hr. Brücher Vorsitzender EGE, mündliche Mitteilungen vom Hr. Heyne Schwarzstorchexperte Landesforst Rheinland-Pfalz Hr. Nägler Landesforts Rheinland-Pfalz, Revierleiter Forstrevier Kelberg Hr. Schneider Landesforts Rheinland-Pfalz, Büroleiter Forstamt Zell N:\FNP VG Kelberg\Bericht\ Endbericht.doc 17

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