Vorhaben der K+S KALI GmbH Rohrfernleitungsanlage zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Nordsee/Jade

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1 Vorhaben der K+S KALI GmbH Rohrfernleitungsanlage zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Nordsee/Jade Antragskonferenz / Scopingtermin für ein Raumordnungsverfahren (ROV) am im Regierungspräsidium Kassel, Beginn Uhr, Ende Uhr, Teilnehmerliste liegt an Protokoll TOP1 Begrüßung und Einführung Herr Riehm, Regierungspräsidium Kassel, Obere Landesplanungsbehörde (Raumordnungsbehörde) Die Begrüßung und Vorstellung der Vertreter des Regierungspräsidiums Kassel Herr Riehm, Frau Linnenweber und Herr Schäfer (Obere Landesplanungsbehörde). Auf Nachfrage ins Publikum gibt es zu der vorgesehenen Tagesordnung keine Einwände. Herr Riehm gibt Erläuterungen zu dem Vorhaben und beschreibt den Verfahrensablauf: Antragskonferenz Inhaltlicher Gegenstand dieser Konferenz ist das Vorhaben der K+S KALI GmbH zum Bau und einer bis zu 450 km langen Fernleitung für salzhaltige Abwässer aus der Produktion und der Haldenentwässerung aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier von Philippsthal zur Nordsee. Das Vorhaben Rohrfernleitung zur Nordsee ist der empfohlene Entsorgungsweg des Runden Tisches, von dem angenommen wird, dass er der umweltgerechteste und langfristig tragfähigste Weg der Entsorgung ist. Der Antragsteller ist dabei, seine Abwassermenge aus der Produktion weiterhin zu reduzieren. Die Menge des Haldenwassers nimmt jedoch mit Anwachsen der Halden stetig zu und wird nach Abschluss der Bergbauphase noch auf sehr lange Zeit weiterhin anfallen ( Ewigkeitslast ). Die Versenkung des Abwassers in den Untergrund ist keine Zukunftsoption, ihre Ableitung allein über die Werra ist ausgeschlossen. Die Genehmigungen zur Versenkung sind befristet, für die Werra werden die zulässigen Werte stufenweise niedriger und eine weitere Nutzung des Gewässers ist nur im begrenzten Umfang möglich. Auch die Genehmigung weiterer Haldenerweiterungen ist daher abhängig von einer langfristigen Entsorgungsstrategie für das anfallende Abwasser. Der mögliche Weg von Philippsthal zur Nordsee führt durch die Bundesländer Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dafür werden jeweils getrennte Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, dessen Anforderungen inhaltlich unter den zuständigen Planungsbehörden der Länder abgestimmt werden. Die Raumordnungsbehörde teilt dem Antragsteller mit, welche Unterlagen für die Durchführung eines ROV benötigt werden und was zur Vorbereitung einer Entscheidung untersucht werden muss. Die Antragskonferenz dient dazu, gemeinsam mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange und den betroffenen Gebietskörperschaften und anerkannten Naturschutzverbänden diese Notwendigkeiten zu ermitteln. Grundlage dieser Antragskonferenz mit Scopingtermin ist die Beschreibung des Vorhabens und der Untersuchungsmethode hinsichtlich Umfang und Inhalt, wie es in den vorgelegten Unterlagen des Antragstellers (im Internet aufrufbar unter: aufgeführt ist. Die Antragskonferenz dient zur Erarbeitung der Verfahrensunterlagen. Sie ist nicht 1

2 der Beginn des Raumordnungsverfahrens. Die Antragskonferenzen finden zeitlich eng zusammen gefasst bis 09. April 2014 in allen drei Ländern statt. Nach Abschluss der Antragskonferenzen in den anderen Ländern und nach dem Ende der Frist für schriftliche Stellungnahmen wird in länderübergreifender Abstimmung der Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser wird dann auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht werden. Raumordnungsverfahren, Erfordernis und Rechtsgrundlagen Im Juni 2012 haben die zuständigen Ministerien der drei Länder gemeinsam entschieden, dass für die Rohrfernleitungsvorhaben die Durchführung von ROV erforderlich ist. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in jedem der beteiligten Länder unterschiedlich. Das hessische Landesplanungsrecht verweist unmittelbar auf das Bundesraumordnungsrecht. Hier gelten dann das Raumordnungsgesetz (ROG) und die Raumordnungsverordnung (RoV). Die Notwendigkeit für ein ROV entsteht dann, wenn es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben bestimmter Art handelt. Dafür enthält die RoV einen Katalog von Vorhaben, bei denen im Normalfall von einer ROV-Notwendigkeit auszugehen ist. Die Rohrfernleitung fällt in Hessen nicht unter diesen Katalog. Die RoV gibt aber den Landesbehörden die Befugnis, weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen. Weil diese Bedingungen für die Rohrfernleitung gegeben sind, ist entschieden worden, ein ROV durchzuführen. Sobald die Antragstellerin alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat, leitet das Regierungspräsidium mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens das ROV förmlich ein. Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist dabei insbesondere eine sog. Vorzugsvariante, für die der Vorhabenträger die Prüfung der Raumverträglichkeit beantragt. Bei diesem Verfahren wird dann - voraussichtlich neben der Beteiligung der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und Verbände auch die Öffentlichkeit einbezogen. Das Raumordnungsverfahren endet nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit einer landesplanerischen Beurteilung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese landesplanerische Beurteilung wird veröffentlicht und sie dokumentiert auch das Ergebnis der Abwägung über die im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen. Die landesplanerische Beurteilung ist im anschließenden Zulassungsverfahren für die Rohrfernleitung als Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen. Die Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben wird in einem anschließenden Genehmigungsverfahren geprüft. Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren Oberweser Für die Entsorgungsoption Rohrfernleitung zur Oberweser, die vom Antragsteller ebenfalls erwogen und vorbereitet wird, liegen dem Regierungspräsidium Kassel inzwischen die Musterunterlage zur Vollständigkeitsprüfung und der Antrag auf Durchführung eines ROV vor. Es handelt sich um einen behördeninternen Prüfschritt, nach dem es wahrscheinlich ist, dass noch Änderungen an den Unterlagen erfolgen. Die Inhalte dieser Unterlagen und die Prüfung ist nicht Gegenstand dieser Antragskonferenz. Ein ROV wird eingeleitet, wenn dafür vollständige Unterlagen vorliegen. Die beiden Entsorgungswege werden vom Antragsteller als getrennte Vorhaben beantragt. Die Auswirkungen des Zwecks des Vorhabens langfristige Entsorgung des Salzabwassers - auf den Wasserkörper gehen als betriebsbedingte Auswirkungen in die Bewertung im ROV ein. Zusammenhang mit dem Wasserrechtsverfahren Die wasserrechtliche Einleiterlaubnis als Grundlage für den Betrieb der Rohrleitungseinrichtung ist ein eigenes Verfahren und wird nicht im ROV geregelt. Die Aussicht auf eine 2

3 brauchbare Einleitgenehmigung ist jedoch Voraussetzung für die Rechtfertigung des Vorhabens und damit auch für das Raumordnungsverfahren. Dies gilt sowohl für die Oberweserleitung als auch für die Nordseeleitung. Bei der Nordsee liegt die Zuständigkeit dafür beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). TOP 2 Vorstellung des Vorhabens und seiner Hintergründe, Herr Willecke, K+S KALI GmbH Herr Willecke stellt sich und Herrn Dr. Eichholtz von K+S KALI GmbH sowie Herrn Justka vom Planungsbüro Lange vor. Nach einer Unternehmensvorstellung berichtet er über den Anlass der Planung und beschreibt das Vorhaben und die ermittelten Korridore für eine Leitungsplanung. Die Erläuterungen zum Hintergrund des Vorhabens werden anhand einer zusammenfassenden Präsentation dargestellt (aufrufbar im Internet unter: Insbesondere werden Hinweise zur Entstehung der Abwässer und zum Bedarf der Ableitung aufgezeigt. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die im Rahmen des Integrierten Maßnahmenkonzeptes gemäß öffentlich rechtlicher Vereinbarung zwischen Hessen, Thüringen und der K+S KALI GmbH vorgesehen bzw. schon umgesetzt sind werden erläutert. Die Methode für die Voruntersuchungen wird beschrieben. Die technische Beschreibung der Rohrfernleitung und der Bauablauf werden dargestellt. Auf Nachfrage von Herrn Jürgen van der Horst (Bürgermeister der Stadt Arolsen), warum die Stadt Bad Arolsen in der Liste der betroffenen Gemeinden bei allen Korridoren benannt ist, wird klargestellt, dass die Stadt Bad Arolsen nur vom geplanten Trassenkorridorverlauf A betroffen ist und eine redaktionelle Anpassung in den Planunterlagen erfolgt. TOP 3 Vorstellung der Trassenkorridore Herr Justka (Planungsbüro Lange) Zunächst wird die Identifizierung des Einleitbereichs in die Nordsee beschrieben. Nach Darstellung der abstrakten Trassierungsgrundsätze zur Ermittlung der Trassenkorridore werden von Herrn Justka die Grundsätze für den konkreten Variantenvergleich auf Raumordnungsebene erläutert (aufrufbar im Internet unter: und wie aus der Bewertung die für ein ROV zu ermittelnde Vorzugstrasse festlegt werden soll. Trassierungsgrundsätze Herr Kleibl (Landkreis Kassel) fragt, ob auch eine Vereinbarkeit mit geplanten Infrastruktureinrichtungen geprüft wird und verweist auf die Planungen zur SuedLink. Herr Riehm stellt an einer Karte dar, dass für einen Abschnitt im Bereich von Borken bis Homberg eine Parallelführung im Abstand von ca km erkennbar ist. Der Hinweis, die SuedLink-Planung zu betrachten, wird daher als Anforderung an die Raumordnungsunterlagen aufgenommen. Herr Dr. Serong (Bundesnetzagentur) führt dazu aus, dass sich das SuedLink-Vorhaben noch in einem informellen Stadium befindet. Eine geplante Rohrfernleitung im Verfahren aber ebenfalls beachtet würde. Herr Riehm bittet den Vorhabenträger um Informationen zu möglichen Zwischen- und Scheitelbecken. Herr Willecke prognostiziert für den nordhessischen Mittelgebirgsbereich die Notwendigkeit solcher Becken, die genaue Größe und Lage ist jedoch von der bautechnischen Planung abhängig und zum jetzigen Planungsstand sind Angaben dazu noch nicht möglich. 3

4 Trassenkorridorabschnitte Anhand der Karten im Maßstab 1: werden die einzelnen Blätter zu den Korridoren von Herrn Justka vorgestellt. Herr Riehm bittet jeweils um ergänzende Hinweise und weist nochmals auf die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 2. Mai 2014 (für Hessen) hin. Blatt 01: keine Hinweise Blatt 02: Herr Bgm. Müller (Gemeinde Knüllwald) fragt nach Trassenalternativen im ersten Planungsabschnitt. Herr Justka führt dazu aus, dass im ersten Abschnitt eine Parallelführung mit der MIDAL möglich ist und grundsätzlich kein zusätzliche Schneise durch eine weitere Trasse in diesem Bereich für notwendig erachtet wird. Blatt 03: keine Hinweise Blatt M 04: Herr Elborg (Regierungspräsidium Kassel, Bergaufsicht) weist in diesem Bereich auf ehemalige Bergbaubereiche bei Malsfeld-Ostheim und Felsberg hin. Hier sei mit Bodenveränderungen durch den Altbergbau zu rechnen. Der oberflächennahe Braunkohlenbergbau am Heiligenberg stellt ebenfalls einen zu berücksichtigten Bereich dar. Die Hinweise werden von ihm schriftlich nachgereicht. Blatt M 05: Herr Elborg (Regierungspräsidium Kassel, Bergaufsicht) weist im Bereich Schauenburg auf ehemaligen Braunkohlenbergbau hin. Herr Kleibl (Landkreis Kassel) regt an, im Bereich des Naturparks Habichtswald eine gemeinsame Erdverkabelung mit der geplanten SuedLink zu prüfen. Frau Linnenweber erläutert dazu, dass die Stromkabeltrasse die Kriterien der gesetzlichen Vorschriften im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) für eine Erdverkabelung erfüllen muss, um als Erdkabel ausgeführt werden zu können. Herr Justka erläutert dazu, dass der technische Aufwand für eine weitere Parallelführung von Stromerdkabel, Gasleitung und Salzrohrleitung schwierig sein wird, da der Raum immer enger wird. Herr Hellmuth (BUND) fragt nach der technischen Ausführung bei der Autobahnquerung. Herr Justka erläutert dazu, dass hier der Rohrvortrieb im Pressverfahren vorgesehen wird. Frau Braunewell (Stadt Baunatal) fragt nach der Bauausführung bei der Gewässerquerung. Herr Justka beschreibt die grundsätzliche Meidung enger Gewässertäler bei der Korridorplanung. Die technische Detailplanung bei der Querung von Gewässern III Ordnung bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten. Ein geschlossenes Vortriebsverfahren ist bei Gewässern wegen der kiesigen Bodenverhältnisse oft nicht möglich. Blatt M 06: Herr Bgm. Raue (Gemeinde Habichtswald) fragt, inwieweit gemeindliche Entwicklungsplanungen (hier geplantes Gewerbegebiet an der A44/Ortsteil Ehlen) berücksichtigt werden. Herr Justka entgegnet, das Vorhaben von gemeindlichen Planungen nur betrachtet werden können, wenn sie Eingang in die geeigneten Plangrundlagen gefunden haben. Absichtserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie als Hinweise vorgetragen werden. Frau Linnenweber bittet daher diese Planungsabsicht den Vorhabenträger mitzuteilen. Herr Riehm führt dazu aus, dass sich im vorgesehen Bereich durch die vorhandene MIDAL- Leitung bereits ein freizuhaltender Schutzstreifen befindet und dieser sich dann ggfs. verbreitern würde und hier ein Bauverbot bestehen würde. Blatt M 07: Keine Hinweise 4

5 Blatt O 04: Keine Hinweise Blatt O 05: Herr Elborg (Regierungspräsidium Kassel, Bergaufsicht) weist im Bereich Fuldabrück-Dörnhagen auf zwei Sandgruben im Untersuchungskorridor hin. Blatt W 04: Keine Hinweise Blatt W 05: Herr Justka weist hier auf eine notwenige Querung eins FFH-Gebietes am Gewässerlauf hin. Herr Hiligus (Stadt Bad Wildungen) verweist in diesen Bereichen auf die hohe Bedeutung der Heilquellen für Bad Wildungen und fordert die Berücksichtigung dieser Belange. Blatt W 06: Herr Bgm. Feldmann (Stadt Waldeck) hat zu diesen Bereichen Fragen zu Ausgleich und Kompensation der Maßnahme und verweist auf die vielfältigen gemeindlichen Renaturierungsmaßnahmen, die mit Fördergeldern finanziert wurden und nicht gefährdet werden dürften. Herr Justka bittet um diese Unterlagen, um das Renaturierungs- und Ausgleichskonzept in die Planung einbeziehen zu können. In diesen Bereich werde dann eine Umgehung und bei Gewässerquerungen eine geschlossene Bauweise geprüft. Kompensationsmaßnahmen für die Rohrfernleitung können erst im nachfolgenden Genehmigungsverfahren festgelegt werden. Sollte die Stadt dafür geeignete Flächen bereitstellen, so können diese im Genehmigungsverfahren benannt/angeboten werden. Blatt Blatt W 07: Herr Bgm. van der Horst (Stadt Bad Arolsen) bittet in der Gemarkung Massenhausen zwei Vorranggebiete für die Windenergie und grundsätzlich den Heilquellenschutz zu beachten. Auch Herr Bgm. Schröder (Diemelstadt) verweist auf einen Konflikt mit den Vorranggebieten für die Windenergie im Gemeindegebiet. Frau Krey (Hessenmobil) verweist auf die bestehenden und geplanten Straßen und den sich daraus ergebenden Abstimmungsbedarf und bittet weiterhin die zuständigen regionalen Standorte und Hessenmobil in Wiesbaden zu beteiligen. TOP 4 Vorstellung des beabsichtigten Untersuchungsrahmens, Herr Justka (Ingenieurbüro Lange) Die Gliederungsansicht der Antragsunterlagen und der Untersuchungsrahmens für die UVU anhand der Unterlage wird erläutert. Umweltauswirkungen (Kap. 4) Herr Riehm (Obere Landesplanungsbehörde) fordert neben den anlagen-, bau- und betriebsbedingten Wirkungen (Kap. 4) auch die störfallbedingten Auswirkungen zu betrachten. Auch die Betrachtung der Auswirkungen durch die Einleitung in die Gewässer ist zur Gesamtbewertung und Planrechtfertigung erforderlich. Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Kap. 5.3) Schutzgüter- Herr Justka erläutert die schutzgutbezogenen Untersuchungen im ca. 600 m breiten Untersuchungsraum der Trassenkorridore. Zu den Schutzgütern ergeben sich nachfolgende Hinweise und Fragen: 5

6 Herr Bitsch (BUND) bemängelt, dass die Wirkungen der geplanten Speicherbecken auf Tiere und Pflanzen in Abhängigkeit der gewählten Bauweise nicht einbezogen wurden. Herr Willecke (K+S KALI GmbH) erläutert dazu, dass in Abhängigkeit der Ausführung (geschlossene Speicher oder offene Becken) nach noch zu erstellender technischer Detailplanung diese Betrachtung in die Umweltprüfung einbezogen wird. Frau Braunewell (Stadt Baunatal) sieht den Eingriff im Wald nicht nur baubedingt sondern dauerhaft, da der Schutzstreifen nicht mehr bewaldet werden darf. Herr Justka erläutert, dass der 6 m breite Streifen zwar frei bleiben muss aber weiterhin im Waldzusammenhang steht und so rechtlich Wald bleibt. Frau Sinning (Landkreis Kassel, Fachbereich Boden und Gewässer) fragt nach dem Umgang mit Bodenüberschussmassen und Herr Justka erklärt, dass die geringen Aushubmassen auf dem Arbeitsstreifen verbracht werden können bevor dieser wieder mit dem zuvor gelagerten Oberboden abgedeckt wird. Herr Hellmuth (BUND) fragt nach Aussagen zur Betriebsart der Pumpen und evtl. Umweltgefährdungen durch Emissionen (Pumpengeräusche) oder Schmier- und Betriebsstoffe. Herr Willecke (K+S KALI GmbH) sieht die Behandlung dieser Umweltbelange auf der Zulassungsebene. Herr Riehm bestätigt, dass diese Belange auf der Genehmigungsebene zu behandeln sind. Zu der Gliederung der UVU in den Antragunterlagen fragt Herr Hellmuth (BUND) zu der Betrachtung der Nullvariante, ob dies auch die Möglichkeit des Verbringens in den Abbau (Versatz) betrifft. Herr Justka erwidert, dass dies im Erläuterungsbericht (siehe Gliederung Kapitel A Erläuterungsbericht, Anhang 1 der Antragsunterlage) dargestellt wird. Herr Riehm ergänzt, dass die Nullvariante nicht in der Form gesehen werden kann, dass das Material der bestehenden Halden vollständig wieder in den Abbau verbracht werden kann. Die Halden bleiben und eine Lösung zur Abwasserentsorgung ist zwingend erforderlich. Für Herrn Helmut stellt dies keine Lösung dar und Frau Linnenweber nimmt den Hinweis zur Kenntnis und erläutert, dass diese Problematik in der Antragsbegründung und im Erläuterungsbericht des Vorhabenträgers behandelt wird. Herr Brauneis (HGON) bittet um Bearbeitung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen im Planungsmaßstab 1: Herr Riehm erläutert, dass diese Bearbeitungstiefe für ein Raumordnungsverfahren nicht angemessen ist. Lediglich in erkennbaren Konfliktsituationen könne dies erforderlich werden. Auch Herr Justka sieht bei der erforderlichen Vergleichbarkeit auf Raumordnungsmaßstab bei der Betrachtung und Bewertung der Schutzgüter keine Möglichkeit für eine generelle Abweichung der Untersuchungstiefe. Herr Helmut erwidert dazu, dass der Antragsteller notwendige Daten erfassen muss und in einigen sensiblen Bereichen durchaus eine kleinräumigere Erfassung notwendig werden kann. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtliche Kurzbetrachtung und Variantenvergleich (Kap ) Zu den Natura Vorstudien (Gliederung Kapitel D der Antragsunterlagen) erläutert Herr Justka, dass mit diesem Instrument die Prognose ermöglicht werden soll, erhebliche Beeinträchtigungen eines FFH- oder VS-Gebietes durch das Vorhaben auszuschließen. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann, wird eine Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Herr Schütz (Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde) sieht die erhebliche Betroffenheit bei drei FFH-Gebieten im Untersuchungsraum und wird die Gebiete in seiner schriftlichen Stellungnahme benennen. 6

7 Herr Justka stellt dar, dass in Kapitel F (Gesamtplanerische Variantenvergleich, Kap. 5.6) für alle Korridore in den drei betroffenen Bundesländern entsprechende Darstellungen zusammengeführt werden sollen. Herr Egelkamp (Gascade Gastransport GmbH) hält seine Forderung aufrecht, die er bereits bei der Antragskonferenz zu Oberweserleitung vorgetragen hat, dass zur Gasleitung ein Regelabstand von 6 Meter und in Engstellen von 4 Meter zu prüfen ist. Zu der Frage nach der Vereinbarkeit der in den Unterlagen aufgeführten Lebensdauer der Rohrleitung von 50 Jahren mit dem Anfall der Haldenabwässer über mehrere hundert Jahre verweist Herr Dr. Eichholtz (K+S KALI GmbH) auf die nicht vorhersehbare zukünftige Entwicklung, z.b. einer evtl. späteren Verwendung der Halde als Rohstoffquelle. Wenn die Leitung aber länger als ihre Lebenserwartung über die Bergbauphase hinaus benötigt würde, müsse eine abgängige Leitung durch eine neue Leitung ersetzt werden. Die Frage, ob die Rohrleitung ggf. für das Abspülen der vorhandenen Halden geeignet sei, erläutert Herr Dr. Eichholtz (K+S KALI GmbH), dass allein schon die erforderliche Wassermenge zur Verflüssigung der Halde nicht vorhanden ist und der theoretisch erforderliche Zeitraum bei der Rohrdimensionierung dafür sehr lang sei. Herr Hellmuth (BUND) trägt den Wunsch an das Regierungspräsidium weitere Genehmigungen für Haldenerweiterungen von der Genehmigungsfähigkeit der Rohrleitung abhängig zu machen. Herr Franke (Bergaufsicht) fragt nach der Möglichkeit einer kompletten Haldenabspülung und den damit erforderlich größeren Leitungsquerschnitt. Herr Dr. Eichholtz (K+S KALI GmbH) erläutert dazu, dass in dem vorgesehen Zeitraum dazu ca. 50 bis 140 Millionen m³ Salzabwasser jährlich entsorgt werden müssten, die wohl der wasserrechtliche Genehmigungsrahmen nicht zulässt und auch nicht die erforderliche Spülwassermenge zur Verfügung stehen würde. Frau Braunewell (Stadt Baunatal) bittet die lokalen Alternativen zu prüfen und Herr Dr. Eichholtz entgegnet, dass mit 7 Millionen m³ Haldenabwässer bereits die geforderte lokale Minimierung der Abwässer erreicht wird und weitere Potenziale geprüft würden, wobei das lokale Konzept von K+S im Vordergrund steht. Herr Kleibl (LK Kassel) fordert daher in den Unterlagen eine nachvollziehbare Begründung für eine Fernleitung. TOP 5/6 Zusammenfassung und weiteres Vorgehen Herr Riehm bedankt sich bei den Teilnehmern und Akteuren für die engagierte Mitwirkung. Er bittet die schriftlichen Stellungnahmen bis 2. Mai 2014 abzugeben und auch die heute vorgetragenen Hinweise zum Verfahren bis dahin vorzulegen. Das Protokoll wird an den Einladungs-Verteiler geschickt. Die Folien und Präsentationen werden im Internet auf der Startseite des Regierungspräsidiums veröffentlicht. Nach Durchführung der Antragskonferenzen in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen wird es eine gemeinsame Festlegung des Untersuchungsrahmens und zum Umfang der UVS geben, nach dem der Vorhabenträger die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren vorzulegen hat. Der Untersuchungsrahmen wird ebenfalls im Internet veröffentlicht. Die Durchführung der Antragskonferenz ist aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der Empfehlung des Runden Tisches. (gez. Kelka/Riehm) 7

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