Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT I
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1 Kontakt Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil I AG BGB-AT I Raum 1046 erasmus.faber@jura.uni-augsburg.de
2 Allgemeines Inhalt der AG: Übung der Fälle für Klausur Stoff der Klausur: Vorlesung, AG Materialien zur AG zum Download im Internet Besuch der AG ist freiwillig Aber: Mitarbeit in der AG, gemeinsame Entwicklung der Lösungen Daher: Vorbereitung wichtig: - Lesen der Aufgabenstellung ( - Gedanken zur Lösung der Fälle machen
3 Allgemeines Bücherempfehlungen Lehrbücher Fallsammlungen Skripten
4 und Ratschläge zur Bearbeitung zivilrechtlicher Klausuren
5 Einführungsfall Polizist P fährt mit seinem neuen Opel Kadett nach einem Streit mit seinen Skatbrüdern in reichlich angetrunkenem Zustand (1,8 Promille) und in überhöhter Geschwindigkeit durch Augsburg. An einer Kreuzung im Univiertel fährt er über eine rote Ampel und rast in den Fiat Panda der G hinein. Daraufhin ist das Gehirn der G erschüttert und ihr Wagen um die Hälfte kleiner als zuvor. Infolge der Gehirnerschütterung kann sie 2 Wochen lang nicht arbeiten. Welche Tatsachen sind rechtlich relevant? In welchen Rechtsgebieten sind sie einzuordnen?
6 Welche Tatsachen sind rechtlich relevant? 1. Zu schnelles Fahren 2. Alkohol am Steuer 3. Rote Ampel 4. Zusammenstoß der Pkw 5. Gehirnerschütterung der G 6. Totalschaden am Pkw der G 7. Arbeitsunfähigkeit der G 8. Polizisteneigenschaft des P
7 In welchen Rechtsgebieten sind sie einzuordnen? Öffentliches Recht Strafrecht Zivilrecht Zu schnelles Fahren Zu schnelles Fahren Gehirnerschütterung Rote Ampel Polizisteneigenschaft Alkohol am Steuer Rote Ampel Unfall mit Totalschaden Arbeitsunfähigkeit Gehirnerschütterung Unfall mit Totalschaden
8 A. Erfassen des Sachverhalts 1. genaues Durchlesen mehrmals Bearbeitervermerk beachten! erste Anmerkungen am Rand machen 2. Sachverhalt alle Daten auf ihre rechtliche Erheblichkeit prüfen nichts hineininterpretieren (keine Sachverhaltsquetsche ) vom lebensnahen Normalfall ausgehen, sofern nichts dazu gesagt
9 B. Entwickeln der rechtlichen Lösung generell: schrittweise lösen I. das äußere Vorgehen Gliederung machen: Entwurf in Stichworten Prüfungsreihenfolge festlegen Probleme markieren
10 II. gedankliche Vorgehensweise Wer will was von wem woraus? 1. Ermittlung von Anspruchsgegnern und zielen Anspruchsgegner (Wer will etwas von wem?) Anspruchsziel (Was wird gewollt?) Anspruchsgegner paarweise auflisten (Bearbeitervermerk beachten!)
11 2. Anspruchsgrundlage auffinden Woraus? alle denkbaren Anspruchsgrundlagen sammeln diese in sinnvolle Reihenfolge bringen es gilt grundsätzlich: 1. vertragliche Ansprüche (Vertrag vor Gesetz!) 2. vertragsähnliche Ansprüche (GoA; cic) 3. dingliche Ansprüche 4. deliktische Ansprüche 5. bereicherungsrechtliche Ansprüche
12 3. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung a) Herausarbeiten der Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsgrundlage in ihre Tatbestandsmerkmale zerlegen eventuelle weitere Voraussetzungen in anderen Normen suchen es gilt grundsätzlich: 1. Anspruch entstanden a) Entstehungsvoraussetzungen b) Wirksamkeitshindernisse (rechtshindernde Einwendungen) 2. Anspruch erloschen (rechtsvernichtende Einwendungen) 3. Anspruch durchsetzbar (rechtshemmende Einreden)
13 b) Prüfung des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen Subsumtion unproblematische Tatbestandsmerkmale kurz prüfen (Definition - Subsumtion) Problematisches (mindestens zwei verschiedene Lösungen denkbar) ausführlich erörtern - Feststellung des Problems - Auslegung der Norm klassische Methoden sind: * Auslegung nach dem Wortlaut * historische Auslegung * systematische Auslegung * teleologische Auslegung - saubere, logische Argumentation im Erörterungsstil (Pro & Contra)
14 4. Billigkeitskontrolle Achtung! kann sehr gefährlich sein, da eigenes Billigkeitsgefühl nicht immer der Rechtslage entspricht
15 C. Niederschreiben der Lösung spätestens nach einem Drittel der Zeit beginnen! I. Gutachtenstil (<> Urteilsstil) 1. Obersatz: Fragestellung/Hypothese (was prüfe ich im Folgenden) 2. Prüfung (Subsumtion) a) Definition b) Begründung c) (Zwischen-)Ergebnis 3. Ergebnis (Antwort auf Obersatz)
16 Beispiel: B fährt ohne sich umzudrehen rückwärts aus einer Parklücke und stößt dabei den PKW des A an. Kann A von B Schadensersatz verlangen?
17 "Es ist zu prüfen, ob dem A gegen B aus 823 I BGB ein Anspruch auf Ersatz wegen Beschädigung seines PKW zusteht. B hat den PKW des A angefahren und damit eine im Eigentum des A stehende Sache beschädigt. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich; die Beschädigung war somit rechtswidrig. Fraglich ist, ob das Anfahren durch Fahrlässigkeit des B erfolgt ist. Fahrlässig hätte B gehandelt, wenn er die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen hätte ( 276 I 2 BGB). B ist im Augenblick des Anfahrens rückwärts gefahren, ohne sich dabei nach hinten umzusehen, wozu er als sorgfältiger Autofahrer verflichtet gewesen wäre. B hat also die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht gelassen und mithin fahrlässig gehandelt. Dem A steht folglich aus 823 I BGB ein Anspruch auf Schadensersatz gegen B zu."
18 Merke: Begründung vor Ergebnis typische Formulierungen: 1. Obersatz: Fraglich ist, ob Möglicherweise ist aber Problematisch ist, Es könnte ein vorliegen. 2. Begründung: Da Weil 3. Ergebnis: Daher Mithin Somit Folglich
19 II. Gliederung, Zitieren, Formalien Text immer voll ausformulieren durch Gliederungspunkte übersichtlicher gestalten Großbuchstaben, römische und arabische Ziffern, Kleinbuchstaben verwenden einzelne Gliederungspunkte müssen gleichwertig sein nur dann untergliedern, wenn man mindestens zwei Gliederungspunkte hat nicht zu sehr gliedern: flüssiger & zusammenhängender Text!
20 immer Paragraphen genau zitieren: 1. Paragraphenzeichen oder Artikel Art. 2. genaue numerische Angabe des Paragraphen mit Absatz, Satz, eventuell Alternative/Halbsatz/Nr./Buchst. 3. Gesetzesangabe! (BGB, StGB, StVO, etc.) Formalien zur Klausur: - alle Blätter nur einseitig beschriften - links ein Drittel Korrekturrand lassen - Kopf : Veranstaltung, Dozent, eigener Name, Matrikelnummer - auf ein sauberes Schriftbild achten
21 III. Sprache einfach und verständlich ausdrücken Fachbegriffe aber durchaus benutzen kurze und klar strukturierte Sätze Ausführungen auf die Lösung der Fallfrage beschränken keine allgemeinen und theoretischen Ausführungen, sondern immer nur im Rahmen der Falllösung
22 D. Wenn es nicht weitergeht? Problem hinten anstellen, Rest lösen Problem in Erörterungsform lösen (Pro & Contra-Liste) im Zweifel die Lösung wählen, die zu mehr Problemen führt (Sachverhaltsangaben besser ausschöpft)
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT I
Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT I Sabine Seidenschwann Rechtsassessorin Raum 1024 Sabine.Seidenschwann@jura.uni-augsburg.de Allgemeines Allgemeines Allgemeines Inhalt der AG: Übung
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