Einführung zur Arbeitsgemeinschaft BGB AT
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- Sebastian Brauer
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1 Allgemeines Einführung zur Arbeitsgemeinschaft BGB AT Pflicht-AG: 11 Termine Scheinvoraussetzung: 8 Termine Ablauf: Theorie anhand der WuV-Fragen und eine Falllösung Beteiligung und Diskussion (Namensschilder) Materialien: Fälle, Lösungen, en Benutzername: student3 Passwort: prinzipientheorie Hausaufgaben: Vor- und Nachbereitung der Fälle, Literaturempfehlungen (Lehrbuch, Aufsätze) lesen, Wiederholungs- und Vertiefungsfragen bearbeiten, Fall ausdrucken Zwischenprüfung: Uhr CAP 2 Frederik Paulsen Hörsaal Prüfungsausweis mitbringen Inhalt: ½ Wissensabfrage und ½ Falllösung eines Falles Arbeitsmittel 1. Gesetzestext Schönfelder Nomos 2. Lehrbücher Schack BGB Allgemeiner Teil, 14. Aufl Brox/Walker Bürgerliches Recht AT, 37. Aufl Faust Bürgerliches Gesetzbuch AT, 4. Aufl Leiphold, BGB I- Einführung und Allgemeiner Teil, 7. Aufl Schack/Ackmann, Das Bürgerliche Recht in 100 Leitentscheidungen, 6. Aufl Kommentare Palandt BGB, 72. Aufl Jauernig BGB, 14. Aufl Hilfsmittel Köhler Prüfe Dein Wissen, Bürgerliches Recht AT, 26. Aufl Kropholler Studienkommentar BGB, 13. Aufl Zeitschriften JuS, Jura, JA Online-Datenbanken (Beck-Online / Juris) 1
2 Ablauf des Studiums Grundstudium Sem. Zwischenprüfung (3x BGB, 2x ÖR, 1x StGB) + mind. einen Grundlagenschein Kleine Übungen (BGB, StGB, ÖR) Praktika (Amtsgericht, Verwaltung, Wahlpraktikum) Beginn der großen Übungen (BGB, ÖR, StGB: jeweils mind. 1 Klausur und 1 HA) AG-Teilnahme: BGB AT, StGB AT, ÖR Grundrechte Schwerpunkt studium Sem. Fachspezifische Fremdsprachenausbildung und Schlüsselqualifikation Fortsetzung der großen Übungen Abschluss: Universitärer Teil der juristischen Pflichtfachprüfung (Schwerpunktprüfung) = 1/3 der Examensnote Examensvorbereitung Sem. Wiederholung und Vertiefung des Pflichtfachstoffes und Examensübungsklausuren Abschluss: Staatlicher Teil der juristischen Pflichtfachprüfung (Klausuren: 3x BGB, 2x ÖR, 1x StGB und Mündliche Prüfung) = 2/3 der Examensnote Kerngebiete im Zivilrecht, 3 III JAVO 1. Allgemeine Lehren 1. Sem. 2. BGB AT 1. Sem. 3. Schuldrecht AT 2. Sem. 4. Schuldrechte BT 3. Sem. 5. Sachenrecht 3. Sem. 6. Familienrecht im Überblick 4. Sem. 7. Erbrecht im Überblick 4. Sem. 8. Handelsrecht im Überblick 4. Sem. 9. Gesellschaftsrecht im Überblick 4. Sem. 10. Arbeitsrecht im Überblick 4. Sem. 11. Zivilverfahrensrecht im Überblick 4. und 5. Sem. 2
3 Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches 1. Buch: Allgemeiner Teil Allgemeine Regeln für die weiteren 4 Bücher des BGB Personen Sachen Rechtsgeschäfte 2. Buch: Schuldrecht Recht der Sonderbeziehung zw. Personen Schuldrecht AT Inhalt des SV AGB Leistungsstörungen Erlöschen des SV Schuldrecht BT Vertragl. SV Gesetzl. SV 3. Buch: Sachenrec ht Recht der Beziehungen zw. Personen und Sachen Besitz Eigentum Beschränkt dingliche Rechte 4. Buch: Familienrecht Ehe Verwandtschaft Vormundschaft Betreuung Pflegschaft 5. Buch: Erbrecht Erbfolge Rechte des Erben Testament Erbvertrag Pflichtteil Inhalt der AG Grundlagen des Zivilrechts Grundbegriffe Die jur. Argumentation Die Falllösung Der Gutachtenstil Personenlehre Rechtsfähigkeit Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsgeschäftslehre Die Willenserklärung Der Vertragsschluss (Auslegung von Verträgen) Wirksamkeit v. Verträgen Geschäftsfähigkeit Willensmängel Stellvertretung und Botenschaft 3
4 Die Methode der Fallbearbeitung I. Erfassen des Sachverhalts Zunächst muss man sich die Fallfrage anschauen und diese erfassen. Die Fallfrage kann sehr konkret ("Kann A von B den Kaufpreis ihv verlangen?") oder auch sehr allgemein gehalten sein ("Wie ist die Rechtslage?"). Nur zu dieser Fallfrage dürfen Ausführungen gemacht werden! Im Anschluss sollte der (unstreitige) Sachverhalt vor dem Hintergrund der Fallfrage mind. zweimal gelesen werden. Danach bietet es sich ggf. an, eine Skizze und einen Zeitstrahl anzufertigen. Skizzenbeispiel: A 823, 227 B I, II C Beispielsfall: A schlägt den B in Notwehr. Am folgenden Tag fährt der C den B aus Unachtsamkeit mit dem Fahrrad an. Beispiel für einen Zeitstrahl: KV zw A und B Defekt des Pkw Bitte von A an B um Reparatur 433 BGB 434 BGB 439 BGB II. Die Fallkonkretisierung Beispielsfall: A kauft am bei B einen Pkw. Am 27. Mai stellt A fest, dass der Wagen Öl verliert. Erst am teilt er dies dem B mit und bittet um Reparatur. Wer will was von wem woraus? Bildung von 2-Personen-Verhältnissen Wer will? Was? Von wem? Wer ist Anspruchsteller? Was ist das Begehren (Anspruchsziel) des Anspruchstellers? Wer ist Anspruchsgegner? 4
5 Woraus? Auf welche Anspruchsgrundlage kann der Anspruchsteller sein Begehren stützen? Welche Norm enthält die gewünschte Rechtsfolge? III. Auffinden der Anspruchsgrundlage Häufig kommen für ein und dasselbe Begehren mehrere verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht. Für das Prüfen der Anspruchsgrundlagen hat sich folgende Reihenfolge bewährt: 1. Vertragliche Ansprüche 2. Vertragsähnliche/Gesetzliche Ansprüche 3. Dingliche Ansprüche 4. Deliktische Ansprüche 5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche Grund der Reihenfolge: Vertragliche Abreden (zb Haftungsausschluss etc.) können sich auf die übrigen Anspruchsgrundlagen auswirken. Aufbau erspart Inzidentprüfungen IV. Prüfungsaufbau des einzelnen Anspruchs Anspruch entstanden? Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage, z.b. Vertragsschluss 145 ff BGB Rechtshindernde Einwendungen, z.b. Minderjährigkeit 107 ff BGB Anspruch erloschen? Rechtsvernichtende Einwendung, z.b. Anfechtung 142 I BGB oder Erfüllung 362 BGB Anspruch durchsetzbar? Rechtshemmende Einrede, z.b. Verjährung 214 BGB IV. Lösungsskizze / Gutachtenstil / Subsumtion 1. Lösungsskizze Die Lösungsskizze sollte als "Skelett" die Tatbestandsmerkmale und Probleme enthalten. Zeitlich sollte man in der Zivilrechtsklausur max. 1/3 der Bearbeitungszeit investieren. Dabei ist wichtig, dass man eine feste Gliederung im Kopf hat. 5
6 2. Gutachtenstil Im juristischen Studium muss die Fallfrage in einem Gutachten gelöst werden. Dieser "Gutachten-Stil" unterscheidet sich dabei maßgeblich von dem "normalen" Aufsatz-Stil. Im Gutachten-Stil wird die zu lösende Frage zunächst als offen behandelt. Erst wenn sich die Überlegungen derart verdichtet haben, dass man aus ihnen das Ergebnis schlussfolgern kann, wird dieses Ergebnis auch mitgeteilt. In einem Gutachten kommt erst die Begründung, dann das Ergebnis! 1. Obersatz: Formulierung der Fragestellung 2. Isolierung der tatbestandlichen Voraussetzungen 3. Definition des Tatbestandsmerkmals 4. Subsumtion: Vergleich des abstrakten Tatbestandsmerkmals mit dem konkreten Sachverhalt 5. Ergebnis: Antwort auf die Fallfrage Bsp.: A könnte von B die Zahlung von aus 433 Abs. 2 BGB verlangen. Dies setzt voraus, dass zwischen A und B ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch zwei sich deckende Willenserklärungen, die die wesentlichen Vertragsteile enthalten (Angebot und Annahme, vgl. 145 ff. BGB) A und B haben sich über den Kauf des Fernsehers zu einem Preis von wirksam geeinigt. Somit hat A gegen B einen Anspruch auf Zahlung von aus 433 Abs. 2 BGB. 3. Subsumtion Die Aufgabe des Rechtsanwenders besteht darin, festzustellen, ob die vom Gesetzgeber geschaffene abstrakt-generelle Rechtsnorm mit dem zu beurteilenden Sachverhalt übereinstimmt: Die Subsumtion. 6
7 Grundlage jeder Subsumtion ist der sog. Syllogistische Schluss Hypothese: Fraglich ist, ob Justus einen Schönfelder besitzt. Definition: Jeder Jurist besitzt einen Schönfelder. Subsumtion: Justus ist Jurist. Schlusssatz (conclusio): Also besitzt Justus einen Schönfelder. Aus zwei Aussagen wird also eine dritte gewonnen, die logisch zwingend ist. Dabei kann man nicht einfach "einen Sachverhalt unter eine Norm" subsumieren; vielmehr geht es darum, den Sachverhalt unter jedes einzelne Tatbestandsmerkmal zu subsumieren (mehrfache Einzelbegriffs-Subsumtion). Notwendige Voraussetzung für einen solchen evidenten logischen Schluss ist aber, dass der Rechtsbegriff definiert wird. Im Umkehrschluss aber kann eine solche Definition unterbleiben, wenn das Übereinstimmen von Rechtsbegriff und Sachverhalt evident ist! Die Definition des Rechtsbegriffs erarbeitet man sich mit Hilfe der Auslegung. 7
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