Bsp.: ist gefragt, ob K einen Anspruch gegen V hat, ist nur dieser Anspruch zu prüfen, nicht Ansprüche V gegen K oder D gegen V und K
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- Arthur Steinmann
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1 Gutachten-Tipps: A. Vorbereitung der Falllösung I. SV lesen und Skizze genaues Lesen und Übertragen des SV in die Skizze ggf. Daten eintragen oder Zeitstrahl fertigen II. wichtige Stichworte notieren: beruhigt und sichert, dass man Ideen nicht vergisst III. Fallfrage genau beachten: 1. Überflüssige Erörterungen kosten Zeit Bsp.: ist gefragt, ob K einen Anspruch gegen V hat, ist nur dieser Anspruch zu prüfen, nicht Ansprüche V gegen K oder D gegen V und K 2. Frage nach der Rechtslage? Zu prüfen sind alle denkbaren Ansprüche der Beteiligten gegeneinander 3. Wirksamkeit der Anfechtung? Anfechtungsgrund; Anfechtungserklärung; Anfechtungsfrist; ggf. Anwendbarkeit ( 119 II); hier nicht prüfen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist (überflüssig) IV. Gliederung, Konzept? allenfalls kurze Überlegung/Skizze über mögliche Ansprüche Suche nach Anspruchsgrundlagen! möglichst früh mit Ausarbeitung beginnen Richtwert: % oder 30 70% B. Jede Arbeit beginnt mit Anspruchsgrundlage! Ausnahme: spezielle Fallfragen: - wer ist Eigentümer? - kann V anfechten? 1
2 C. Subsumtion: Anspruchsgrundlagen haben meistens gesetzliche - Voraussetzungen, die zu prüfen sind Subsumtion: T R S = T S R D. Gewichten: I. Unproblematisches knapp hier Urteilsstil erlaubt Problematisches breiter Bsp.: wenn Kaufvertrag unproblematisch, keine langen Ausführungen zum Vertragsschluss, zu Angebot und Annahme, sondern knapp erörtern: V könnte gegen K einen Anspruch aus 433 II haben Voraussetzung ist ein wirksamer Kaufvertrag. Ein Kaufvertrag liegt vor, fraglich ist allein, ob dieser Vertrag durch Anfechtung vernichtet wurde ( 142 I ). II. Auch Ergebnisse und Zwischenschritte schreiben, die ihnen selbstverständlich erscheinen 1. Bsp.: Zwischenergebnis und Überleitung Ergebnis: Ein wirksamer Kaufvertrag ist zustande gekommen Fraglich ist, ob das Rechtsgeschäft infolge einer Anfechtung nichtig geworden ist. Dies setzt voraus, dass ein Anfechtungsgrund besteht, dieser anwendbar ist und die Anfechtung form- und fristgerecht erklärt wurde. 2. Auch Ansprüche erörtern (knapp), die im Ergebnis nicht erfüllt sind arg.: Korrekturassistent weiß nicht, dass Sie es wissen Bsp.: 985 scheidet aus, weil V gem. 929 Sache an K übereignet hat (schreiben!) 2
3 3. Prüfungsschemata nicht sklavisch abspulen (allenfalls gedanklich) Bsp.: Anspruch entstanden/anspruch erloschen 4. Trivialitäten vermeiden: Bsp.: KfZ = bewegliche Sache, daher Übereignung nach 929 BGB E. Äußere Form: I. 1/3 Rand; nur einseitig beschreiben Grund: Raum für Korrekturen Vorteil: spätere Einfügungen noch möglich II. Seitenzahlen: Orientierung für alle III. Aufbau: 1. Arbeit gliedern: nicht Fließtext anbieten, sondern gliedern: A I 1 a nicht mehr ; wer a sagt, muss auch b sagen 2. Absätze und Überschriften verwenden (wie in meinen Lösungsskizzen) nicht aber bunte Stifte verwenden; Unterstreichungen str. IV. Leserlichkeit: enorm wichtig F. Sprache: I. Stil, Ausdruck 1. Einfache, klare Sprache (Prägnanz!) Bsp.: Zu prüfen ist, ob ; Voraussetzung ist 2. keine Schachtelsätze 3. Überflüssige Füllwörter vermeiden ( letztendlich, im Endeffekt ) 4. Nicht unsicher schreiben: vermutlich, wahrscheinlich haben in Klausur nichts zu suchen 3
4 5. Sachlich schreiben, nicht persönlich: Nicht: Ich bin der Meinung, dass V zurecht die Anfechtung erklärt hat sondern: Die Anfechtung ist wirksam II. Juristische Genauigkeit Es kommt nicht auf sprachliche Schönheit, wohl aber auf juristische Genauigkeit an Wichtige Definitionen lernen und verwenden (Zugang, Eigenschaften, Inhaltsirrtum), Karteikarten Begriffliche Präzision: - Vertrag kommt zustande (nicht: tritt in Kraft ), ist wirksam - Rechtsgeschäft ist wirksam, nichtig oder schwebend unwirksam, verpflichtet - Anspruch entsteht oder entfällt, erlischt - Leistung ist/wurde unmöglich Orientierung: Gesetz III. Abkürzungen: 1. Gesetze: BGB, HGB 2. Gerichte: korrekt zitieren BGH, BVerwG, BVerfG (nicht BVG) 3. Keine sachlichen Abkürzungen, vor allem keine selbsterdachten: WUPR = Werkunternehmerpfandrecht EBV (= Eigentümer-Besitzer Verhältnis) ist gebräuchlicher, aber unschön APkR (= allg. Persönlichkeitsrecht) IV. Inhalt 1. Entscheidend sind Qualität der Begründungen (Schlüssigkeit), nicht Ergebnis oder h.m. 4
5 2. Ganz wichtig: mit dem Gesetz arbeiten und dieses zitieren Anspruchsgrundlage: 812 I 1 Fall 1 wirksamer Kaufvertrag gem. 433 Übereignung gem Keine abstrakten Erörterungen (Lehrbuch-Stil), sondern hart am Fall arbeiten und diesen stringent lösen Bsp.: allg. Erörterung des Abstraktions- und Trennungsprinzips bringt nichts; Sie sollen es richtig anwenden Literaturhinweise: H. Putzke, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 2. Aufl Thomas M. J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 4. Aufl. 2008, ter Haar/Lutz/Wiedenfels, Prädikatsexamen Der selbstständige Weg zum erfolgreichen Examen, 2004 B. Lange, Jurastudium erfolgreich, Planung, Lernstrategie, Zeitmanagement, 4. Aufl Schwab/Löhnig, Falltraining im Zivilrecht, Ein Übungsbuch für Anfänger, 3. Aufl
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