Prof. Dr. Hermann Reichold. Übung im Zivilrecht nger

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1 Prof. Dr. Hermann Reichold Übung im Zivilrecht für r Anfänger nger

2 Allgemeines zur Klausurenerstellung Einführung in die Erstellung einer Anfängerklausur im Bürgerlichen Recht als Beispielsfall dient die erste Anfängerklausur, die Prof. Reichold in seiner letzten Übung im WS 2007/2008 gestellt hat I. Allgemeines zur Klausurenerstellung II. Organisatorisches III. Klausurtechnik 2 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

3 I. Allgemeines zur Klausurenerstellung Typische Fehler Die Technik der Klausurerstellung bereitet den Studierenden in den ersten Semestern oft größere Probleme als das materielle Recht. Die zu lösenden rechtlichen Probleme werden oft erkannt und auch der (halbwegs) "richtigen" Lösung zugeführt. Dennoch wird die Klausur häufig nicht als ausreichende Leistung angesehen. Den Studierenden wird vorgeworfen, dass die Klausur falsch aufgebaut sei, dass kein Gutachtenstil verwendet wurde und eine saubere Subsumtion fehle. 3 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

4 I. Allgemeines zur Klausurenerstellung Warum sind die Formalia entscheidend? Warum wird aber auf die richtige Technik der Klausurerstellung so viel Wert gelegt? Warum ist nicht entscheidend, dass das Ergebnis richtig ist? Die richtige Klausurtechnik ist nicht nur l'art pour l'art führt zu den rechtlichen Problemen verhindert, dass Probleme übersehen werden vermeidet die Prüfung von Überflüssigem ist die Umsetzung des "juristischen Denkens" in Schriftform zeigt, dass mit rechtlichen Problemen in wissenschaftlicher Weise umgegangen werden kann wird die dargestellte Klausurtechnik nicht angewandt, zeigt dies, dass der Studierende nicht über das juristische Denkvermögen verfügt, das erwartet wird 4 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

5 II. Organisatorisches Was ist alles zu beachten? 1. Voraussetzung für das Bestehen der Übung 2. Teilnahmevoraussetzungen 3. Einlass und Sitzordnung 4. Hilfsmittel und Täuschungsversuche 5. Bearbeitungszeit 6. An die Klausur in formaler Hinsicht gestellte Anforderungen 7. Relevanter Prüfungsstoff 8. Sonstiges 5 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

6 II. Organisatorisches 1. Voraussetzungen für das Bestehen der Übung Im Rahmen einer Anfänger Übung werden 1 Hausarbeit und 2 Klausuren gestellt. Um die Übung zu bestehen, muss die Hausarbeit und eine Klausur bestanden werden (Bewertung mit mindestens 4 Punkten). Wird die Hausarbeit nicht bestanden, so hat man die Möglichkeit, die nach Vorlesungsschluss ausgegebene Hausarbeit der nächsten Übung mitzuschreiben und sich diese anrechnen zu lassen ( 4 Abs. 2 Satz 2 StudPrO 2010). 6 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

7 II. Organisatorisches 2. Teilnahmevoraussetzungen Um an der Klausur teilnehmen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 1. Eintragung in die Übungsteilnahmeliste (Ausschlussfrist: , 17 Uhr!) 2. Teilnahme an einer (beliebigen) Fallbesprechung 7 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

8 II. Organisatorisches 3. Einlass und Sitzordnung Rechtzeitig da sein - nur auf markierte Plätze sitzen Lichtbildausweis mitbringen 8 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

9 II. Organisatorisches 4. Hilfsmittel und Täuschungsversuche Erlaubt ist die Verwendung von Gesetzes-Textausgaben wie etwa der dtv-textausgaben, auch des "Schönfelder" bzw. der entsprechenden Nomos-Textausgaben. keine Wortanmerkungen vereinzelte Paragraphenhinweise Unterstreichungen und Hervorhebungen soweit kein System 9 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

10 II. Organisatorisches 5. Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Zeitstunden 10 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

11 II. Organisatorisches 6. An die Klausur in formaler Hinsicht gestellte Anforderungen Bewerbung um gute Note Eine formal einwandfreie Klausur sollte folgenden Anforderungen entsprechen: 1) Deckblatt 2) Seitenrand / Kennzeichnung 3) Darstellung 4) Unterschrift Papier nur einseitig beschreiben Absätze, eine leserliche Schrift und die Vermeidung von Rechtschreibe- und Zeichensetzungsfehler erleichtern den Lesefluss des Korrektors bitte kein Maximal Minimal Prinzip: Maximale Information auf minimaler Seitenanzahl 11 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

12 II. Organisatorisches 7. Relevanter Prüfungsstoff Prüfungsstoff der ersten Klausur der Anfängerübung im Bürgerlichen Recht Probleme des Allgemeinen Teils des BGB, Probleme des Vertragsschlusses", das heißt, es geht um die Frage: "Ist ein Vertrag zustande gekommen? Wirksamkeit von Willenserklärungen die Auslegung von Willenserklärungen das Zustandekommen von Verträgen durch Angebot und Annahme die Anfechtung von Willenserklärungen und Fragen im Hinblick auf die (fehlenden) Geschäftsfähigkeit und die Stellvertretung Obwohl Probleme aus dem Schuldrecht somit grundsätzlich kein Prüfungsstoff sind, müssen Sie dennoch einige wenige Kenntnisse im Schuldrecht besitzen (z. B. 433, 812 BGB) 12 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

13 II. Organisatorisches 8. Sonstiges Der härteste Klausurgegner ist die ZEIT! 13 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

14 III. Klausurtechnik Wie ist bei der Klausurerstellung vorzugehen? 1. Die Erfassung des Sachverhalts 2. Die Erstellung der Lösungsskizze 3. Die Ausformulierung der Lösung 14 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

15 III. Klausurtechnik 1. Die Erfassung des Sachverhalts Die Erfassung des Sachverhalts (1) A. Die Fallfrage Der Klausursachverhalt besteht aus zwei Teilen. Der Schilderung eines Lebenssachverhalts und der oder den zu beantwortenden Fallfragen. Es empfiehlt sich, bereits vor dem ersten Durchlesen des Lebenssachverhalts die Fallfrage(n) zu lesen. Dies hat folgende Gründe: Der Aufbau der Klausurlösung wird von den 4 W-Fragen beherrscht: Wer will was von wem woraus? Zwischen zwei Arten von Fallfragen kann unterschieden werden: Fallfrage "Wie ist die Rechtslage?", so sind sämtliche denkbaren Ansprüche aller im Sachverhalt genannten Personen gegeneinander zu prüfen. Eingeschränkte Fallfrage: Extremfall: Kann V(erkäufer) von K(äufer) die Zahlung des Kaufpreises verlangen? Ist die Fallfrage in diesem Sinne eingeschränkt, können das Augenmerk bereits beim ersten Durchlesen des Lebenssachverhalts auf die betroffenen Personen und Anspruchsgrundlagen gerichtet werden. 15 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

16 III. Klausurtechnik 1. Die Erfassung des Sachverhalts Die Erfassung des Sachverhalts (2) B. Der Lebenssachverhalt Nach dem Lesen der Fallfrage wird der Lebenssachverhalt gelesen. Auch hierbei sollten bereits einige Gedanken im Hinterkopf gemacht werden. Diese lauten: Welche Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht? Enthält der Sachverhalt bekannte Probleme (aus den soeben genannten Gründen insbesondere Probleme des Vertragsschlusses)? 16 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

17 III. Klausurtechnik 2. Die Erstellung der Lösungsskizze Der Sinn und Zweck der Lösungsskizze Anspruchsgrundlagen und Probleme sind ausgemacht. Was spricht dagegen, nun sofort an das Ausformulieren der Klausur zu gehen? Die Lösungsskizze dient beim Ausformulieren der Lösung als Gerüst, an dem beim Ausformulieren der Lösung "entlanggehangelt" werden kann dient als Rahmen, der beim Ausformulieren der Lösung ausgefüllt wird hilft dabei, in der Klausur den Überblick zu behalten spielt für die richtige Zeiteinteilung eine entscheidende Rolle, da sie aufzeigt wo die Schwerpunkte der Klausur zu setzen sind hält vor Augen, "wieviel" noch beim Ausformulieren der Lösung abgearbeitet werden muss Das Hauptproblem beim Erstellen der Lösungskizze, Aufbaufragen müssen gelöst werden In welcher Reihenfolge sind die Anspruchsgrundlagen abzuprüfen wie sieht der Prüfungsaufbau bei den einzelnen Anspruchsgrundlagen aus? 17 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

18 III. Klausurtechnik 3. Die Ausformulierung der Lösung Was ist hierbei zu beachten? Anwendung von Urteils- und Gutachtenstil (einschließlich Subsumtion) Richtiger Umgang mit Meinungsstreitigkeiten 18 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

19 Viel Erfolg! 19 Prof. Dr. Hermann Reichold 2011 Universität Tübingen

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