(c) Falllösungstrainig Zivilrecht Mag. Bernadette Demmelbauer
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1 1 Faber/Heidinger/Nemeth, Bürgerliches Recht, Übungs- und Diplomprüfungsfälle mit Lösungen, Wien-Graz 2006, 15ff. Gollob-Palten, Der Lern- und Prüfungsmanager, Wien 2007, 5. Kapitel, 164ff. Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, Wien 2008, 663ff. 2 1
2 Erarbeitung des Sachverhalts Erkennen von Rechtsproblemen Prüfung nach Anspruchsgrundlagen g Schriftliche Ausführung und Subsumtion 3 Erste Lesung Eventl kurzes Brainstorming Noch keine Markierungen - Unterstreichungen Zweite detaillierte Lesung Brainstorming, danach Abgleich der Ideensammlung mit dem Sachverhalt = Dritte Lesung Chronologische h Ordnung Daten notieren Zeitdiagramm Bildung von inhaltlichen Abschnitten Nach Problemgebieten zb: Erbrecht - Eigentumsvorbehalt 4 2
3 Alles, was drin steht, ist wichtig! Regelmäßige Kontrolle, ob alle Informationen verwertet wurden Alles, was wichtig ist, steht drin! Keine selbstständigen Ergänzungen Gemeint ist immer der Normalfall! Keine leeren Kilometer Sachverhalt NICHT nacherzählen Keine Selbstverständlichkeiten ausbreiten Beweislastproblematik nur, wenn besondere gesetzliche Bestimmung zb 1298, Skizze Zeitdiagramm Vertragsverhältnisse bei sachenrechtlichen Problemstellungen die Übertragungskette Sinnvolle Abschnitte bearbeiten Ergebnisse aus dem Brainstorming den Abschnitten zuordnen Wichtige Problemfelder hervorheben 6 3
4 Vom Groben zur Feinarbeit Abschnitte Personenbeziehungen feststellen Was möchten die Personen? = ANSPRUCH Hat jemand etwas verloren? Steht jemand schlecht da? Hat jemand zu viel bekommen? Hinweise im SV nicht übersehen zb: Hugo verlangt von Bert, Hugo will Rechtsnorm oder vertragliche Regelung finden Tatbestandsmerkmale 7 Anspruch Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern zb: Anspruch auf Kaufpreiszahlung 1062 Gestaltungsrecht Veränderung der Rechtslage durch einseitige Erklärung zb: Irrtumsanfechtung 871, Wandlung 932 Abs 4 Herrschaftsrecht Befugnis, auf ein Objekt unmittelbar einzuwirken und jeden anderen vom Einfluss auszuschließen zb: Eigentumsrecht 8 4
5 Gestaltungsrecht durch einseitige Erklärung Anspruch durch Tun oder Unterlassen des Anspruchsgegners Gestaltungsrecht kann Anspruch zum Entstehen bringen Schriftliche Lösung: Anspruchsgrundlage + Gestaltungsrecht anführen zb Irrtumsanfechtung 871, Keine Alternativlösungen Probleme + unterschiedlichen Meinungsstand aufzeigen Entscheidung für eine Lösung + Argumentation Keine abstrakten (nicht auf den Fall bezogenen) Ausführungen Konkurrenzen beachten Anspruchswerber kann aussuchen, worauf er seinen Anspruch stützt Immer alle Anspruchsalternativen prüfen zb: Begehren kann auf SchE oder Bereicherung gestützt werden Betrag steht jedoch nur einmal zu! 10 5
6 o WER will WAS von WEM WORAUS? SchE aus Delikt oder Gefährdungshaftung Bereicherungsansprüche Sachenrechtliche h h Ansprüche GoA Vertragliche Ansprüche 11 Primäre vertragliche Ansprüche Ansprüche auf Einhaltung des Vertrages Auch oft bei Leistungsstörungen zb: Anspruch auf Übergabe der Kaufsache 1061 Sekundäre vertragliche Ansprüche Ansprüche auf Schadenersatz wegen Vertragsverletzung Privilegien der Vertragshaftung zb: SchE wegen Mangelfolgeschaden 1295 Abs 1 Auch culpa in contrahendo 12 6
7 Voraussetzungen ungen für einen gültigen Vertrag beachten Gültiges Zustandekommen Keine Nichtigkeitsgründe zb: Geschäftsunfähigkeit, Dissens, Sittenwidrigkeit usw Vertragsinhalt nach Parteienvereinbarung beachten 13 Subsidiär gegenüber vertraglichen Ansprüchen mit Auftrag = Vertrag Geht Verwendungsansprüchen vor 1041 Wer ohne Geschäftsführung Schadenersatzanspruch möglich Geschäftsführungsabsicht + Notwendige 1036 Nützliche 1037 Unerlaubte
8 Chronologische Prüfung sinnvoll Prüfung des Erwerbs Derivativer Erwerb (Recht des Vormannes) Gutgläubiger originärer Erwerb Sonstiger originärer Erwerb Begehren auf Herausgabe Unterlassung Beseitigung 15 Verschuldenshaftung Insbesondere 1295ff Keine vertraglichen Privilegien Gefährdungshaftung Kein Verschulden gefordert zb: EKHG, PHG Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung konkurrieren nebeneinander anwendbar 16 8
9 Leistungskondiktionen Setzen ungerechtfertigte Leistung voraus Sind gegenüber Verwendungsansprüchen vorrangig, da spezieller Verwendungsansprüche Ungerechtfertigte Vermögensverschiebung, die nicht auf einer Leistung beruht 17 Keine Anspruchsgrundlagenprüfung WER ist Erbe nach X? Ermittlung des reinen Nachlasses Aktiva minus Passiva Verteilung des Nachlasses Gültigkeit der letztwilligen Verfügung Testament Erbvertrag Gesetzliches Erbrecht Ermittlung der Pflichtteile Eventl Anrechnungen Zulässigkeit der Vermögensverteilung Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche 18 9
10 Argument gegen g den Anspruch Vom Aufbau zu behandeln wie ein Anspruch Gegen Anspruchshöhe Rechtshindernd Anspruch ist gar nicht entstanden Rechtsvernichtend Anspruch besteht nicht mehr Rechtshemmend = Einrede Anspruch entsteht noch nicht 19 10
Fall Lösungstraining SS
1 Faber/Heidinger/Nemeth, Bürgerliches Recht, Übungs- und Diplomprüfungsfälle mit Lösungen, Wien-Graz 2006, 15ff. GllbPlt Gollob-Palten, Der Lern- und Prüfungsmanager, Wien 2007, 5. Kapitel, 164ff. Perner/Spitzer/Kodek,
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