Die Darstellung eines Streitstandes im Gutachtenstil
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- Heinz Fischer
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1 Die Darstellung eines Streitstandes im Gutachtenstil Beispiel: Eigentumsverletzung bei weiterfressendem Mangel Aufbau hier: These T1 Argument1 zu T1 A2 T1 T2 A1 T2 A3 T1 A2 T2 A4 T1 Entscheidung) a. Einleitung Ob ein sog. weiterfressender Mangel eine Eigentumsverletzung darstellt, ist umstritten. Zur Frage, ob ein sog. weiterfressender Mangel eine Eigentumsverletzung darstellt, gibt es mehrere Ansichten. Zur Problematik der Eigentumsverletzung bei einem sog. weiterfressenden Mangel werden mehrere Thesen vertreten. Unter welchen Umständen bei einem sog. weiterfressenden Mangel eine Eigentumsverletzung vorliegt, wird uneinheitlich beantwortet. b. These T1 und zugehörige Argumente aa. Präsentation der These T1 Man kann mit der Rechtsprechung der Ansicht sein, daß... Der Rechtsprechung zufolge liegt eine Eigentumsverletzung vor, wenn... Man kann zu dem Ergebnis kommen, daß... Mit einer Eigentumsverletzung im Sinne von 823 I BGB könnte gemeint sein, daß der Mangel und die Gesamtsache nicht stoffgleich sind. Man könnte davon ausgehen, daß eine Eigentumsverletzung die Verneinung der Stoffgleichheit zwischen dem Mangel und der Gesamtsache voraussetzt. Eine Auffassung bejaht die Eigentumsverletzung, wenn... Vom Standpunkt der Rechtsprechung aus setzt eine Eigentumsverletzung die Verneinung.. bb. Argumente zur Unterstützung der These T1: A1 T1 A2 T1 Für diese Ansicht spricht, daß... c. These T2 und zugehörige Argumente aa. Präsentation der These T2 Diese These und ihre Argumente sind jedoch auf Widerspruch gestoßen.
2 Gutachtenstil und Aufbaufragen 17 Demgegenüber wird eingewandt, daß... Die Gegenansicht lehnt die Anwendung des Deliktsrechts bei einem sog. weiterfressenden Mangel ab. bb. Ein Argument zur Unterstützung der These T2 Formulierungen wie oben, z.b.: Für diese Ansicht spricht, daß... cc. Ein Gegenargument gegen die These T2 A1 T2 A2 T2 Formulierunen wie oben, z.b.: Dagegen spricht aber, daß.. d. Ihre Entscheidung für Meinung Nr. 1 Deshalb ist mit der Rechtsprechung davon auszugehen, daß eine Eigentumsverletzung bei der Verneinung von Stoffgleichheit zwischen Mangel und Gesamtsache vorliegt. e. Subsumtion anhand der Kriterien der bevorzugten Meinung Der fehlerhafte Gaszug und K.s Auto waren nicht stoffgleich, denn... Abschlußsubsumtion: Somit liegt eine Verletzung von K.s Eigentum vor. Literaturempfehlung: BJÖRN KERBEIN, Darstellung eines Meinungsstreits in Klausuren und Hausarbeiten, JuS 2002, 353 ff. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 3. Hinweise und Beispiele zum Gutachten-, Lehrbuch- und Urteilsstil Die folgenden Ausführungen sollten eine Wiederholung darstellen und streben keine Vollständigkeit an. a. Einige Hinweise, Aufbauregeln und Empfehlungen Aufbauregel : Obersatz Untersatz - Subsumtion aa. Obersatz im Zivilrecht ist fast immer: Wer will was von wem woraus?, bzw.: Der Anspruchssteller A kann gegen den Anspruchsgegner B einen Anspruch auf C [das Anspruchsziel] aus der Anspruchsgrundlage D haben Bsp: K kann gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus 823 I BGB haben.
3 HENNE, Darstellung eines Streitstandes im Gutachtenstil 18 bb. Untersatz: (Subsumtion) Beispiel: K.s Handlung verletzte B.s Körper und damit ein von 823 I BGB erfaßtes Rechtsgut. cc. Schlußsatz Beispiel: K hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz Typische Wörter für den Gutachtenstil sind deshalb: Folglich, Daher, Deswegen, Mithin (im Gegensatz zum Urteilsstil:, der durch Ausdrücke wie weil, denn etc. geprägt ist) Aufbauregel : Anspruch entstanden? erloschen? Einreden? also: erloschen z.b. durch Anfechtung ( 119 BGB, 142 BGB); Einrede der Verjährung ( 194 I BGB, 222 I BGB) Aufbauregel : Kombination von Urteils- und Gutachtenstil Für eine gute Klausur kommt es entscheidend auf Ihre Fähigkeit zu, an den richtigen Stellen zum Urteilsstil umzuschalten, will heißen: Unproblematisches nicht zu problematisieren ( Es müßte eine Verletzung des Rechtsguts Leben vorliegen. Eine Verletzung des Lebens liegt vor, wenn der Tod eines Menschen eingetreten ist. X ist tot. Daher liegt eine Verletzung des Rechtsgutes Leben vor. Der Bearbeiter vergeudet Zeit, der Korrektor Nerven, besser: Durch den Tod von X liegt eine Verletzung des Rechtsgutes Leben vor.) Aufbauregel : Verwenden Sie das heute unter Juristen übliche Gliederungssystem: nicht , sondern A.I.1.a.aa.α Aufbauempfehlung : Folgen Sie bei Streitfragen aus pragmatischen Gründen der Lösung der Rechtsprechung (bis auf ganz wenige Ausnahmen, im wesentlichen nur im Strafrecht). Begründung: Es ist auf diesem Wege nahezu garantiert, daß Sie die Probleme der Klausur ausschöpfen und nicht vorzeitig aussteigen und mit Hilfsgutachten anfangen müssen. Diese Empfehlung bitte nicht als Aufforderung zur Meinungslosigkeit verstehen! Aufbauempfehlung : Vermeiden Sie eine Zergliederung Ihres Gutachtens. Negativbeispiel: A. Anspruch des K gegen B auf Schadensersatz aus 823 I BGB K könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz aus 823 I BGB haben I. Anspruch entstanden Der Anspruch müßte entstanden sein. 1. Objektiver Tatbestand
4 Gutachtenstil und Aufbaufragen 19 Fraglich ist, ob der objektive Tatbestand verwirklicht ist. a. Rechtsgutverletzung Ein Anspruch setzt zunächst voraus, daß ein von 823 I BGB geschütztes Rechtsgut verletzt ist. aa. Eigentum In Betracht kommt eine Verletzung des Eigentums von K. [...] All dies läßt sich ohne Zergliederung und ohne inhaltlichen Verlust auch erheblich kürzer fassen: A. Anspruch des K gegen B auf Schadensersatz aus 823 I BGB I. Es könnte bei K eine Rechtsgutsverletzung in Form einer Beschädigung seines Eigentums vorliegen. [...] II. Dem damit entstandenen Anspruch darf keine Einrede entgegenstehen. Beachten Sie bitte außerdem: - Jedenfalls im Zivilrecht sind Klausuren häufig um eine oder mehrere Streitfragen herum konstruiert der Klausursteller will vorrangig diese Fragen diskutiert sehen, der Rest ist dann im wesentlichen Einkleidung. Anders als im Strafrecht gibt es im Zivilrecht vergleichsweise selten Rennfahrerklausuren, wo im wesentlichen nur eine Vielzahl von Paragraphen im Urteilsstil abgehandelt werden soll. Allerdings: es gibt eine Vielzahl längst erledigter Streitstände, die nur noch deshalb so bekannt sind, weil sie eingängig sind. Diese alten Streitstände geben aber nur noch höchst selten den Anlaß für eine Klausur. - Bei allen handschriftlichen Arbeiten (so lange es sie noch im Studium gibt warum eigentlich?): Bitte nicht an dieser Stelle geizig sein kaufen Sie gutes, und das heißt: teures Schreibgerät und Papier. Für eine schlechte Handschrift sind Sie nur sehr begrenzt verantwortlich, aber ausnahmslos für gerolltes Papier (weil sie einen Billigkuli in das Papier gepreßt haben) und für das Durchscheinen des nächsten Blattes (weil Sie kein 80 g/m 2 -Papier verwendet haben) - Das folgende unterliegt der Gefahr, großväterlich-betulich zu klingen und (schlimmer noch) als Verkennung der Wertigkeit von Sekundärtugenden zu gelten. Deshalb sei eine utilitaristische Begründung gewählt: Fehler bei der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik werden Ihnen massiv schaden, wenn sie mehr als sehr gelegentlich auftreten. Gemeint ist nicht das kuriose Durcheinander von alter und den Varianten der neuen Rechtschreibung hier sind die Unterschiede bekanntlich in der Praxis nicht sonderlich erheblich. Gemeint ist,
5 HENNE, Darstellung eines Streitstandes im Gutachtenstil 20 was ansonsten falsch ist. Kaum ein Korrektor wird sich die Mühe machen, offiziell eine Abwertung Ihrer Klausur herbeizuführen, denn das ist mühsam. Sondern: Die Fehler werden zu ihrem Nachteil in den letztlich unüberprüfbaren Prozeß der Notenbildung eingehen, denn der Korrektor oder die Korrektorin haben durch die Rechtschreibverstöße unter anderem eine Minderung der Lesegeschwindigkeit hinnehmen müssen.
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