VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die konstituierende Sitzung des GEMEINDERATES, am Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die konstituierende Sitzung des GEMEINDERATES, am Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim"

Transkript

1 /2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die konstituierende Sitzung des GEMEINDERATES, am Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses der Stadtgemeinde Altheim Anwesende Bgm. Vorsitzender Franz Weinberger ÖVP Vbgmin Rudolf Wintersteiger ÖVP Vbgm. Harald Huber FPÖ StR Friedrich Geisberger ÖVP StR Bettina Wetzlmayer-Spitzer FPÖ StR Franz Barth FPÖ StR Rudolf Gollhammer SPÖ GR Margit Eichinger ÖVP GR Günter Steinhögl ÖVP GR Anja Stockinger ÖVP GR Dr. Franz Mitterbauer ÖVP GR Eleonore Hinterberger ÖVP GR Ferdinand Goldfried-Doringer ÖVP GR Johannes Weinberger ÖVP GR Franz Freistetter ÖVP GR Ing. Elisabeth Stockinger ÖVP GR Leitl Franz FPÖ GR Barbara Huber FPÖ GR Georg Spindler FPÖ GR Karl Wimmer FPÖ GR Georg Schrems FPÖ GR Alfred Leitl FPÖ GR Johann Gerner FPÖ GR Erwin Billinger FPÖ GR Regina Leitl FPÖ GR Johann Schlüsslbauer SPÖ GR Josef Dax SPÖ GR Günther Füreder SPÖ GR Mag. Stefan Wimmer SPÖ GR Gerhard Reisecker SPÖ GR Klaus Priewasser SPÖ Um das Gelöbnis abzulegen sind weiters folgende Ersatzmitglieder anwesend: Johannes Feichtinger Hermann Gschaider Annemarie Lettner Alois Kasinger Armin Reiter Katrin Schlüsslbauer Ramona Stadler Ingeborg Hufnagl Petra Leidorf David Schuster ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ SPÖ SPÖ

2 Andreas Aichinger Johann Glechner Ingrid Krösslhuber Vera Gollhammer SPÖ SPÖ SPÖ SPÖ Anwesend gem. 66 Abs 2 Oö GemO 1990: Al. Franz Hörandtner Vom Vorsitzenden bestimmte Schriftführerin: Mag. Helga Fuhrmann Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um Uhr, begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte, die Zuhörer und insbesondere Herrn Bezirkshauptmann Dr. Georg Wojak, der zu Angelobung des Bürgermeisters gemäß TOP 1 und der Vizebürgermeister gemäß TOP 6 der Tagesordnung erschienen ist und erteilt dem Herrn Bezirkshauptmann das Wort. TOP 1 Angelobung des Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmann oder dessen Be auftragten ( 20 Abs 3 Oö. GemO) Der Bezirkshauptmann Dr. Georg Wojak verliest die Gelöbnisformel gem. 20 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, die wie folgt lautet: Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Der Bürgermeister legt mit den Worten Ich gelobe das Gelöbnis ab. a. Nach seiner Angelobung stellt der Vorsitzende fest, dass die Sitzung von ihm gemäß 20 Abs. 1 unter Hinweis auf die Rechtsfolgen nach 23 Abs. 1 Z. 5, der Oö. GemO 1990 einberufen wurde; b. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des neuen Gemeinderates zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am öffentlich kundgemacht wurde; c. die Beschlussfähigkeit gegeben ist und weist darauf hin, dass ein Mitglied (Ersatzmitglied) des Gemeinderates sein Mandat verliert, wenn es zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Angelobung entfernt, ohne seine Abwesenheit oder seine Entfernung durch einen triftigen Grund rechtfertigen zu können ( 23 Abs 1 Z 5 Oö. GemO. 1990) d. und gibt die weitere Tagesordnung bekannt: TAGESORDNUNG 2. Angelobung der Mitglieder und anwesenden Ersatzmitglieder des neu gewählten Gemeinderats ( 20 Abs 4) 3. Wahl des Stadtrates ( 20 Abs 5) 4. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister ( 20 Abs 7 ivm 24 Abs 2)

3 Wahl der Vizebürgermeister ( 27) 6. Angelobung der Vizebürgermeister durch den Bezirkshauptmann oder dessen Beauftragten und der weiteren Stadtratsmitglieder durch den Bürgermeister ( 24 Abs 4) 7. Organisation des Prüfungsausschusses ( 18b Abs 1, 91 Abs 1, 91a): a) Beschluss über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses b) Zuweisung des Vorschlagrechts für den Obmann an eine Fraktion c) Zuweisung des Vorschlagrechts für den Obmann-Stellvertreter an eine Fraktion d) Wahl des Obmanns e) Wahl des Obmann-Stellvertreters f) Wahl der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Prüfungsausschusses 8. Organisation der und Wahlen in die Ausschüsse ( 18b und 33) a) Einrichtung und Bezeichnung der Pflichtausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses und Festlegung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Ausschuss für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Ausschuss für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten Ausschuss für örtliche Umweltfragen b) Einrichtung und Bezeichnung der Ermessensausschüsse und Festlegung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft 9. Zuweisung der Obmann- und Obmann-Stellvertreterstellen an die Fraktionen 10. Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmann und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung 11. Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmann- und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 12 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten 13. Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten 14. Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für örtliche Umweltfragen

4 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten 16. Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann-Stellvertreters des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft, Landwirtschaft 17. Wahl der Vertreter in Organe außerhalb der Gemeinde ( 33a) a) in die Sanitätsgemeindeverbände Altheim I und Altheim II b) in den Verwaltungsausschuss für die Bodenaushubdeponie Gimpling c) in den Jagdausschuss d) in den Überwachungsausschuss für die Pfarr-Caritas-Kindergärten e) in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbands f) in die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbands 18. Reinhaltungsverband Altheim und Umgebung Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 19. Reinhaltungsverband Polling/I. und Umgebung Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung und Namhaftmachung je 1 Person für die Wahl zum Rechnungsprüfer und für die Schlichtungsstelle 20. Regionaler Wirtschaftsverband Altheim-Geinberg Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 21. Wirtschaftspark Innviertel Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung 22. Wasserverband Ache Entsendung eines Vertreters 23. Wegeerhaltungsverband Alpenvorland Entsendung eines Vertreters 24. Kommission der Gemeinden und Gemeindeverbände gem 50 Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz Entsendung eines Vertreters 25. LEADER Mitten im Innviertel Entsendung eines Vertreters in die Verbandsversammlung 26. Personalbeirat a) Entsendung von 4 Dienstgebervertretern b) Bestellung von 3 Dienstnehmervertretern 27. Bekanntgabe der Fraktionsobmänner und ihrer Vertreter 28. Erlassung einer Verordnung gem 44 Abs 2 betreffend die Übertragung von Beschlussrechten an den Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten 29. Regelmäßige Abhaltung einer Bürgerfragestunde gem 53 Abs Allfälliges

5 Anmerkungen: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit wurde auf die geschlechtsspezifischen Anpassungen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen sind in männlicher Form angeführt, gelten aber auch für weibliche Mandatare. Zitierte Gesetzesbestimmungen ohne ausdrückliche Anführung beziehen sich auf die Oö. GemO Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Stadtamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und Einwendungen bis zum Sitzungsschluss gemacht werden können. Beratungsverlauf zur Tagesordnung und Beschlüsse TOP 2 Angelobung der Mitglieder bzw. anwesenden Ersatzmitglieder des neu gewählten Gemeinderates Der Vorsitzende ersucht die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates sich zum Zwecke der Ablegung des Gelöbnisses von den Plätzen zu erheben und spricht die Gelöbnisformel gem 20 Abs 4 der Oö. Gemeindeordnung: Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Sodann schreitet der Vorsitzende die Reihen der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates ab und die Mitglieder und Ersatzmitglieder geloben einzeln in die Hand des Vorsitzenden mit den Worten Ich gelobe. TOP 3 Wahl des Stadtrates gem 20 Abs 5 Oö. GemO 1990 Der Vorsitzende berechnet die Anzahl der Mandate, die den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien im Gemeindevorstand zustehen, nach dem d Hondtschen Verfahren ( 26 Abs 2 Oö. GemO 1990): Parteienbezeichnung StR-Mandate ÖVP StR-Mandate FPÖ StR-Mandate SPÖ Mandate im GR davon 1/ ,5 davon 1/ ,33 davon 1/ ,85 Der Vorsitzende gibt gemäß 20 Abs 5 Oö. Gemeindeordnung bekannt, dass somit der ÖVP 3 Mandate, der FPÖ 3 Mandate und der SPÖ 1 Mandat im Stadtrat zustehen. Die Wahl der Stadtratsmitglieder ist gem 26 Abs 1 und 3 Oö. GemO eine Fraktionswahl. Über den Wahlvorschlag einer anspruchsberechtigten Partei ist in einem Wahlgang en bloc

6 abzustimmen. Anwesenheit von mindestens 2/3 der Fraktions-Stimmberechtigten und die absolute Stimmenmehrheit der anwesenden Wahlberechtigten ist gem 29 Abs 2 Oö. GemO 1990 erforderlich. Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass die ÖVP-Fraktion 2 übrige Stadtratsmitglieder zu wählen hat, da er als Bürgermeister auf die Liste der ÖVP-Fraktion anzurechnen ist und gibt bekannt, dass ihm folgende gültige Wahlvorschläge von der ÖVP-Fraktion, der SPÖ-Fraktion und der FPÖ-Fraktion überreicht wurden: Rudolf Wintersteiger Harald Huber Rudolf Gollhammer Friedrich Geisberger Bettina Wetzlmayer-Spitzer Franz Barth Der Vorsitzende stellt fest, dass sämtliche nachfolgende Wahlen geheim durchzuführen sind, wenn nicht der Gemeinderat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe beschließt. Er beantragt gem 52 Oö. GemO 1990 folgenden Beschluss des Gemeinderates: Die nachfolgenden Wahlen sind durch Handerheben vorzunehmen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die ÖVP-Fraktion wählt die im Wahlvorschlag genannten Personen einstimmig in den Stadtrat. Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt die im Wahlvorschlag genannte Person einstimmig in den Stadtrat. Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die SPÖ-Fraktion wählt die im Wahlvorschlag genannte Person einstimmig in den Stadtrat. TOP 4 Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister Gem 24 Abs 2 Oö. GemO 1990 hat die Anzahl der Vizebürgermeister in Gemeinden mit 31 oder 37 Gemeinderatsmitgliedern mindestens zwei bis höchstens drei Vizebürgermeister zu betragen. Die Anzahl wird vom Gemeinderat mittels Mehrheitsbeschluss in nicht geheimer Abstimmung festgelegt. Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss des Gemeinderates: Die Zahl der Vizebürgermeister wird mit 2 festgesetzt.

7 Dazu ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. TOP 5 Wahl der Vizebürgermeister gem 27 Oö. GemO 1990 Der Vorsitzende stellt fest: Die Vizebürgermeister sind auf Grund von Wahlvorschlägen der hierzu anspruchsberechtigten Fraktionen aus dem Kreis der übrigen Mitglieder des Stadtrates grundsätzlich in Fraktionswahl zu wählen. Sind zwei Vizebürgermeister zu wählen, so ist der erste Vizebürgermeister von den Gemeinderatsmitgliedern der stärksten, der zweite Vizebürgermeister von den Gemeinderatsmitgliedern der zweitstärksten im Gemeinderat vertretenen Fraktion zu wählen. Sind drei Vizebürgermeister zu wählen, bestimmt sich deren Aufteilung auf die Fraktionen nach dem d`hondtschen Verfahren (Verhältniswahlsystem 27 Abs 4, 26 Abs 2) Stimmerfordernis: mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten GR-Mitglieder Der Vorsitzende teilt mit, dass ihm folgende gültige Wahlvorschläge überreicht wurden: Von der ÖVP-Fraktion: Herr Rudolf Wintersteiger Von der FPÖ-Fraktion: Herr Harald Huber Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die ÖVP-Fraktion wählt Herrn Rudolf Wintersteiger einstimmig zum ersten Vizebürgermeister. Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt Herrn Harald Huber einstimmig zum zweiten Vizebürgermeister. TOP 6 Angelobung der Vizebürgermeister und der übrigen Mitglieder des Stadtrates Vorerst nimmt der Bürgermeister die Angelobung sämtlicher Stadtratsmitglieder vor: Der Bürgermeister verliest die Gelöbnisformel gem 20 Abs 4 der Oö. GemO 1990: Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Alle Stadträte leisten gem 24 Abs 4 Oö. GemO 1990 in die Hand des Bürgermeisters mit den Worten Ich gelobe das Gelöbnis.

8 Sodann nimmt der Bezirkshauptmann Dr. Georg Wojak die Angelobung der Vizebürgermeister gem 24 Abs 4 Oö. GemO 1990 vor und verliest die Gelöbnisformel gem 20 Abs 4 der Oö. Gemeindeordnung: Ich gelobe, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Vizebürgermeister Rudolf Wintersteiger und Vizebürgermeister Harald Huber leisten mit den Worten Ich gelobe das Gelöbnis. TOP 7 Organisation des Prüfungsausschusses ( 18b Abs 1, 91 Abs 1, 91a Oö. GemO 1990) a) Beschluss über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Der Vorsitzende berichtet: Die Anzahl der Ausschussmitglieder hat grundsätzlich der Mitgliederanzahl im Stadtrat zu entsprechen. Der Prüfungsausschuss ist so zusammenzusetzen, dass jede im Gemeinderat vertretene Fraktion mit mindestens einem Mitglied in diesem Ausschuss vertreten ist. Der Gemeinderat kann mit einem mit ¾-Mehrheit zu fassenden Beschluss diese Anzahl erhöhen oder herabsetzen, die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) muss jedoch mindestens drei betragen ( 33 Oö. GemO 1990). In den vorangegangenen Perioden war der Prüfungsausschuss mit 4 Mitgliedern besetzt. Die drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen sind übereingekommen, den Prüfungsausschuss in der neuen Periode mit 5 Mitgliedern zu besetzen. Der Vorsitzende beantragt daher folgenden Beschluss des Gemeinderates: Die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Prüfungsausschusses wird mit fünf festgesetzt. Es ergeben sich dazu keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. b) Zuweisung des Vorschlagsrechts für den Obmann an eine Fraktion c) Zuweisung des Vorschlagsrechts für den Obmann-Stellvertreter an eine Fraktion Der Vorsitzende berichtet: Der Obmann (Obmann-Stellvertreter) darf weder der Fraktion, die den Bürgermeister stellt, noch der an Mandaten stärksten Partei angehören. Zum Obmann und Obmann-Stellvertreter

9 können nur Mitglieder des Gemeinderates gewählt werden. Umgekehrt können auch Ersatzmitglieder des Gemeinderates zu Mitgliedern des Prüfungsausschusses gewählt werden. Im Parteiengespräch am haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass der Obmann von der FPÖ-Fraktion und der Obmann-Stellvertreter von der SPÖ-Fraktion nominiert werden soll. Der Vorsitzende beantragt dazu folgenden Beschluss des Gemeinderates: Das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses kommt der FPÖ-Fraktion zu. Das Vorschlagsrecht für den Obmann-Stellvertreter des Prüfungsausschusses kommt der SPÖ-Fraktion zu. Es ergeben sich dazu keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. d) Wahl des Obmannes Der Vorsitzende berichtet, dass ihm von der FPÖ-Fraktion ein gültiger Wahlvorschlag für den Obmann des Prüfungsausschusses, lautend auf Georg Spindler, vorgelegt wurde. Bei der Wahl des Obmannes (Obmann-Stellvertreters) des Prüfungsausschusses sind nur die Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt, die der vorschlagsberechtigten Fraktion angehören ( 91 Abs 3 letzer Satz Oö. GemO 1990) Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig Herrn Georg Spindler zum Obmann des Prüfungsausschusses. e) Wahl des Obmann-Stellvertreters Der Vorsitzende berichtet, dass ihm von der SPÖ-Fraktion ein gültiger Wahlvorschlag für den Obmannstellvertreter des Prüfungsausschusses, lautend auf Mag. Stefan Wimmer vorgelegt wurde. Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig Herrn Mag. Stefan Wimmer zum Obmann-Stellvertreter des Prüfungsausschusses.

10 f) Wahl der übrigen Mitglieder und Ersatzmitglieder des Prüfungsausschusses Der Vorsitzende berichtet: Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Gemeinderat in Fraktionswahl gewählt ( 33 Abs 1 und 91a Abs 5 Oö. GemO 1990). Mitglieder des Stadtrates sowie der Kassenführer dürfen dem Prüfungsausschuss nicht angehören. Der Vorsitzende teilt mit, dass ihm von jeder Fraktion ein Wahlvorschlag, die den formellen Erfordernissen gem 33 Abs 2 bzw. 29 Oö. GemO 1990 entsprechen, übergeben wurde. Sie lauten wie folgt: Günter Steinhögl Ferdinand Goldfried-Doringer Barbara Huber Johannes Weinberger Hermann Gschaider Walter Baier Christine Billinger-Schrems Petra Leidorf Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag durch Handerheben abstimmen. Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig Herrn Günter Steinhögl und Herrn Ferdinand Goldfried-Doringer zu Mitgliedern bzw. Herrn Johannes Weinberger und Herrn Hermann Gschaider zu Ersatzmitgliedern des Prüfungsausschusses. Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag durch Handerheben abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig Frau Barbara Huber zum Mitglied des Prüfungsausschusses und Herrn Walter Baier und Frau Christine Billinger-Schrems zu Ersatzmitgliedern des Prüfungsausschusses. Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag durch Handerheben abstimmen. Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig Frau Petra Leidorf zum Ersatzmitglied des Prüfungsausschusses. TOP 8 Organisation der und Wahlen in die Ausschüsse Der Vorsitzende berichtet: Gem 18b Abs 1 Oö. GemO 1990 wird zwischen Pflichtausschüssen und Ermessensausschüssen unterschieden. Diesen Beratungsausschüssen obliegen gem 44 Abs 1 Oö.

11 GemO 1990 die Vorberatung und die Antragstellung für die Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Ein Verwaltungsausschuss gem 44 Abs 2 Oö. GemO 1990 liegt vor, wenn der Gemeinderat das Beschlussrecht für bestimmte Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde diesem Ausschuss überträgt. In der letzten Funktionsperiode wurde dem Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten mit Verordnung des Gemeinderates vom , TOP 19, ein solches Beschlussrecht eingeräumt. Da die Verordnung ex lege jedenfalls mit Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates außer Kraft tritt, soll eine entsprechende Verordnung auch für die nächste Funktionsperiode beschlossen werden. Dies ist in der heutigen Sitzung unter TOP 27 vorgesehen. Pflichtausschüsse sind: Prüfungsausschuss ( 91 Oö. GemO 1990) Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten, örtliche Umweltfragen Ausschuss für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten Ausschuss für örtliche Umweltfragen (in Altheim wurde für örtliche Umweltfragen ein eigener (Pflicht)Ausschuss eingerichtet). Neben den Pflichtausschüssen kann der Gemeinderat gem 18b Abs 1 Oö. GemO 1990 jedoch weitere, sog. Ermessensausschüsse einrichten. In der noch laufenden Funktionsperiode sind dies: Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft Wahlvorschläge sind schriftlich vorzulegen und müssen von der absoluten Mehrheit der vorschlagsberechtigten Wahlpartei unterzeichnet sein. Die Möglichkeit, die Wahl des Obmannes in den einzelnen Ausschüssen vorzunehmen, ist in der Oö. GemO 1990 nicht mehr vorgesehen! Die Anzahl der Mitglieder(Ersatzmitglieder) in den Ausschüssen hat grundsätzlich der Anzahl der Mitglieder des Stadtrates, also sieben, zu entsprechen. Der Gemeinderat kann jedoch mit einem, mit 3/4-Mehrheit zu fassenden Beschluss diese Anzahl erhöhen oder herab setzen, sie muss jedoch mindestens 3 betragen. Auch Ersatzmitglieder des Gemeinderates können zu Ausschussmitgliedern gewählt werden. Seit der Novelle 2003 gibt es die Einschränkung in der Zahl der in Frage kommenden Ersatzmitglieder nicht mehr (früher nicht mehr als die doppelte Anzahl der Mandate im GR, jetzt unbeschränkt). Bei 7-köpfigen Ausschüssen ist die Mandatsverteilung gleich der Mandatsverteilung im Stadtrat: 3 ÖVP, 3 FPÖ, 1 SPÖ ( 33 Abs 2 und 24 Abs 1a Oö. GemO 1990). a) Einrichtung und Bezeichnung der Pflichtausschüsse mit Ausnahme des Prüfungsausschusses - und Festlegung der Anzahl der Mitglieder(Ersatzmitglieder) Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss des Gemeinderates: Folgende Pflichtausschüsse, bestehend aus je 7 Mitgliedern, sind einzurichten:

12 Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Ausschuss für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Ausschuss für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten Ausschuss für örtliche Umweltfragen Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. b) Einrichtung und Bezeichnung der Ermessensausschüsse und Festlegung der Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) Der Vorsitzende beantragt folgenden Beschluss des Gemeinderates: Folgende Ermessensausschüsse, bestehend aus je 7 Mitgliedern, sind einzurichten: Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. TOP 9 Zuweisung der Obmann- und Obmann-Stellvertreterstellen an die Fraktionen Der Vorsitzende berichtet: Gem 33 Abs 3 Oö. GemO 1990 haben die Fraktionen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts Anspruch auf Besetzung der Obmann- (Obmann-Stellvertreter) Stellen der Ausschüsse. Die Berechnung erfolgt gem 26 Abs 2 (D Hondtsches Verfahren). Daraus ergibt sich, dass der ÖVP 3 Obmann-(Obmann-Stellvertreter) Stellen, der FPÖ 3 Obmann-(Obmann-Stellvertreter) Stellen und der SPÖ 1 Obmann-(Obmann-Stellvertreter) Stelle zukommen. Der Obmann (Obmann-Stellvertreter) des Prüfungsausschusses ist bei dieser Aufteilung nicht anzurechnen. Ein Mitglied einer Fraktion, die keinen Anspruch auf Besetzung einer Obmann(Obmann-Stellvertreter)stelle hat, kann zum Obmann (Obmann-Stellvertreter) eines Ausschusses gewählt werden, wenn es gemeinsam von einer im Gemeinderat vertretenen Fraktion, der Anspruch auf eine Obmann(Obmann-Stellvertreter)stelle zukommt, und der Fraktion, der es angehört, vorgeschlagen wird. Diese Obmann(Obmann-Stellvertreter)stelle ist auf die Liste jener Fraktion anzurechnen, welcher der Anspruch auf diese Stelle zukommt ( 33 Abs. 3 OÖ. GemO 1990).

13 Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende stellt folgenden Antrag an den Gemeinderat: Die Obmann- (Obmann-Stellvertreter)Stellen für die unter TOP 8 lit a und lit b eingerichteten 7 Ausschüsse sind nach dem Verhältniswahlrecht, entsprechend der Anzahl der Mandate im Gemeinderat zuzuweisen. Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. Weiters stellt der Vorsitzende folgenden Antrag: Der ÖVP-Fraktion werden folgende Obmann- und Obmann-Stellvertreterstellen zugewiesen: Obmann und Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Obmann und Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten Obmann und Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft Der FPÖ-Fraktion werden folgende Obmann- und Obmann-Stellvertreterstellen zugewiesen: Obmann und Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für örtliche Umweltfragen Obmann und Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obmann im Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Der SPÖ-Fraktion werden folgende Obmann- und Obmann-Stellvertreterstelle zugewiesen: Obmann im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Obmann-Stellvertreter im Ausschuss für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten Es ergeben sich keine Wortmeldungen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben.

14 Vor den Wahlen in die einzelnen Ausschüsse und der Vertreter in Organe außerhalb der Gemeinde teilt der Vorsitzende mit, dass sämtliche Wahlvorschläge, die ihm übergeben wurden, geprüft wurden und den formellen Erfordernissen gem 33 Abs 2 bzw. 29 Oö. GemO 1990 entsprechen. TOP 10 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegen heiten sowie Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Bgm. Franz Weinberger Vbgm. Rudolf Wintersteiger Ferdinand Goldfried-Doringer Alfred Leitl Vbgm. Harald Huber Georg Schrems Günter Steinhögl Dr. Franz Mitterbauer Johannes Weinberger Alois Schreckensberger Mario Karrer Karl Wimmer Gerhard Reisecker Johann Schlüsslbauer Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreters folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Bgm. Franz Weinberger Obmann-Stellvertreter: Vbgm. Rudolf Wintersteiger Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen.

15 Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, Bgm. Franz Weinberger zum Obmann und Vbgm. Rudolf Wintersteiger zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Bau- und Straßenbauangelegenheiten. TOP 11 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Bgm. Franz Weinberger Friedrich Geisberger Günter Steinhögl Vbgm. Harald Huber Karl Wimmer Alfred Leitl Johann Schlüsslbauer Vbgm. Rudolf Wintersteiger Johannes Weinberger Paul Kobencic Franz Barth Alois Schreckensberger Mario Karrer Johann Glechner Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der FPÖ-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreters folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Vbgm. Harald Huber Obmann-Stellvertreter: Karl Wimmer Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen.

16 Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Vbgm. Harald Huber zum Obmann und Karl Wimmer zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Geothermie, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. TOP 12 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Anja Stockinger Margit Eichinger Franz Freistetter Vbgm. Harald Huber Johann Gerner Regina Leitl Rudolf Gollhammer Gerda Braunsberger Friedrich Geisberger Monika Wintersteiger Bettina Wetzlmayer-Spitzer Barbara Huber Katrin Schlüsslbauer Vera Gollhammer Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der FPÖ-Fraktion und von der SPÖ-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreters folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann-Stellvertreter: Obmann: Vbgm. Harald Huber Rudolf Gollhammer Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen.

17 Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Rudolf Gollhammer zum Obmann des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten. Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Vbgm. Harald Huber zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten. TOP 13 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Friedrich Geisberger Ing. Elisabeth Stockinger Thomas Weinberger Barbara Huber Vbgm. Harald Huber Ramona Stadler Mag. Stefan Wimmer Annemarie Lettner Johannes Weinberger Eleonore Hinterberger Katharina Huber Alois Schreckensberger Andrea Lindlbauer David Schuster Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der ÖVP-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreterin folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Friedrich Geisberger Obmann-Stellvertreterin: Ing. Elisabeth Stockinger Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen.

18 Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, Friedrich Geisberger zum Obmann und Ing. Elisabeth Stockinger zur Obmann-Stellvertreterin des Ausschusses für Jugend-, Familien-, Senioren- und Integrationsangelegenheiten. TOP 14 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für örtliche Umweltfragen Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Vbgm. Rudolf Wintersteiger Johannes Feichtinger Thomas Weinberger Georg Spindler Johann Gerner Edeltraud Leitl Mag. Günther Füreder Andreas Buchner Anja Stockinger Paul Kobencic Ingeborg Hufnagl Christine Billinger-Schrems Armin Reiter Andreas Aichinger Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der ÖVP-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreters folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Georg Spindler Obmann-Stellvertreter: Johann Gerner Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Georg Spindler zum Obmann und Johann Gerner zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für örtliche Umweltfragen.

19 TOP 15 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Wohnungs- und Siedlungsangele genheiten Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Hermann Gschaider Eleonore Hinterberger Annemarie Lettner Georg Spindler Bettina Wetzlmayer-Spitzer Barbara Huber Klaus Priewasser Günther Hofbauer Ernst Braunsberger Alois Kasinger Erwin Billinger Katrin Schlüsslbauer Georg Schrems Johannes Schlüsslbauer Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der FPÖ-Fraktion und von der SPÖ-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreters folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Obmann-Stellvertreter: Georg Spindler Klaus Priewasser Der Vorsitzende lässt sodann die FPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Georg Spindler zum Obmann des Ausschusses für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten. Der Vorsitzende lässt sodann die SPÖ-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, Klaus Priewasser zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten.

20 TOP 16 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder, des Obmanns und Obmann- Stellvertreters des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Land wirtschaft Der Vorsitzende berichtet, dass ihm folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Friedrich Geisberger Vbgm. Rudolf Wintersteiger Ing. Elisabeth Stockinger Franz Leitl Walter Baier Georg Schrems Josef Dax Günther Steinhögl Paul Kobencic Johannes Feichtinger Ingeborg Hufnagl Johann Gerner Edeltraud Leitl Petra Leidorf Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse abstimmen: Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die FPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Die SPÖ-Fraktion wählt einstimmig, die im Wahlvorschlag angeführten Personen als Mitglieder Weiters berichtet der Vorsitzende, dass ihm von der ÖVP-Fraktion für die Wahl des Obmanns/Obmann-Stellvertreterin folgende Wahlvorschläge übergeben wurden: Obmann: Friedrich Geisberger Obmann-Stellvertreter: Vbgm. Rudolf Wintersteiger Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über ihren Wahlvorschlag abstimmen. Die ÖVP-Fraktion wählt einstimmig, Friedrich Geisberger zum Obmann und Vbgm. Rudolf Wintersteiger zum Obmann-Stellvertreter des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft.

21 TOP 17 Wahl der Vertreter in Organe außerhalb der Gemeinde ( 33a Oö. GemO 1990) Der Vorsitzende berichtet: Grundsätzlich müssen diese Vertreter der Gemeinde entweder Mitglieder oder Ersatzmitglieder des Gemeinderates sein oder sie müssen wenigstens in den Gemeinderat wählbar sein oder es handelt sich um einen Bediensteten der Gemeinde. Letztere können daher auch dann in ein Organ außerhalb der Gemeinde entsandt werden, wenn sie in der betreffenden Gemeinde keinen Hauptwohnsitz und damit dort auch nicht das passive Gemeinderatswahlrecht haben. Ausnahme: Wenn in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften etwas anderes vorgesehen ist (sh. Oö. Sanitätsdienstgesetz ivm Verordnung der OÖ. LReg v : die Mitglieder der Verbandsversammlung müssen Gemeinderatsmitglieder, die Stellvertreter können auch Ersatzmitglieder des Gemeinderats sein). Der Vorsitzende beantragt gem 33a Abs 2 Oö. GemO dass, abweichend von der vorgesehenen Fraktionswahl, über sämtliche Wahlvorschläge in einem Vorgang vom Gemeinderat abgestimmt wird und dass anstatt geheimer Abstimmung, über die Wahlvorschläge durch Handerheben abgestimmt wird. Er lässt über diesen Vorschlag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. a) in die Sanitätsgemeindeverbände Altheim I und Altheim II In den Sanitätsgemeindeverband Altheim I sind, entsprechend der Einwohnerzahlen, 7 und in den Sanitätsgemeindeverband Altheim II 5 Mitglieder zu entsenden. Nach dem Verhältniswahlrecht entfallen auf die ÖVP in der Verbandsversammlung für den Sanitätsgemeindeverband Altheim I auf die ÖVP und FPÖ je 3 Mitglieder, auf die SPÖ 1 Mitglied. Im Sanitätsgemeindeverband Altheim II entfallen auf die ÖVP und FPÖ je 2 Mitglieder und auf die SPÖ 1 Mitglied. b) in den Verwaltungsausschuss für die Bodenaushubdeponie Gimpling Auf Grund der mit GR-Beschluss vom abgeschlossenen Miteigentümervereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden entsendet Altheim 5 Mitglieder. Davon entfallen auf die ÖVP und die FPÖ je 2 Mitglieder und auf die SPÖ 1 Mitglied. c) in den Jagdausschuss In den Jagdausschuss sind 3 Mitglieder (Ersatzmitglieder) zu wählen. Auf die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen entfällt je 1 Mitglied. d) in den Überwachungsausschuss für den Pfarr-Caritas-Kindergarten Auf Grund der mit der Pfarrcaritas gem. Beschluss des GR vom , TOP 4, geschlossenen Vereinbarung entsendet sowohl die Pfarr-Caritas als auch die Gemeinde 3 Vertreter (Ersatzvertreter) in den Ausschuss. Der Vorsitzende wird von der Pfarr-Caritas nominiert. Den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen steht je 1 Vertreter zu.

22 e) in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Die Zahl der Gemeindevertreter (Stellvertreter) richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung und beträgt bei bis zu 5000 Einwohnern 2. Es können nur Mitglieder und nicht Ersatzmitglieder in die Verbandsversammlung gewählt werden. Von den beiden zu entsendenden Vertretern fällt je 1 der ÖVP und FPÖ zu. f) in die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Gem 12 Abs 3 und 4 AWG 2009 haben Gemeinden bis zu Einwohner 1 Vertreter zu entsenden. Die Zahl der Vertreter, die Gemeinden mit mehr als Einwohnern zu entsenden haben, ist wie folgt zu ermitteln: Einwohnerzahl : 3.000; der Quotient ist auf eine Dezimalstelle zu berechnen und ergibt die Zahl der Vertreter : = 1,594 = 2 Vertreter. Je 1 Vertreter entfällt auf die ÖVP und FPÖ. Der Vorsitzende teilt weiters mit, dass ihm folgende gültige Wahlvorschläge überreicht wurden: Sanitätsgemeindeverband Altheim I Vbgm.Rudolf Wintersteiger Ferdinand Goldfried-Doringer Eleonore Hinterberger Vbgm. Harald Huber Georg Spindler Barbara Huber Paul Kobencic Hermann Gschaider Andreas Buchner Bettina Wetzlmayer-Spitzer Erwin Billinger Stefan Gruber Gerhard Reisecker Ingrid Krösslhuber Sanitätsgemeindeverband Altheim II Friedrich Geisberger Margit Eichinger Vbgm. Harald Huber Georg Spindler Rudolf Gollhammer Annemarie Lettner Alois Kasinger Bettina Wetzlmayer-Spitzer Stefan Gruber Klaus Priewasser

23 Verwaltungsausschuss für die Bodenaushubdeponie Gimpling Bgm. Franz Weinberger Vbgm.Rudolf Wintersteiger Vbgm. Harald Huber Georg Spindler Rudolf Gollhammer Günter Steinhögl Johannes Weinberger Bettina Wetzlmayer-Spitzer Stefan Gruber Gerhard Reisecker Jagdausschuss Johannes Feichtinger Franz Leitl Johannes Schlüsslbauer Thomas Weinberger Manfred Jodlbauer Mag. Stefan Wimmer Überwachungsausschuss für den Pfarrcaritas-Kindergarten Margit Eichinger Bettina Wetzlmayer-Spitzer Mag. Stefan Wimmer Gerda Braunsberger Andrea Lindlbauer Vera Gollhammer Verbandsversammlung Sozialhilfeverband kein Mitglied Bgm. Franz Weinberger Georg Spindler Dr. Franz Mitterbauer Vbgm. Harald Huber

24 Verbandsversammlung Bezirksabfallverband kein Mitglied Bgm. Franz Weinberger Georg Spindler Dr. Franz Mitterbauer Vbgm. Harald Huber Der Vorsitzende lässt sodann den Gemeinderat über die Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Ausschüsse/Verbände abstimmen. Der Gemeinderat wählt einstimmig die in den Wahlvorschlägen genannten Personen in die betreffenden Ausschüsse/Verbände. Zu TOP 18 bis 26 berichtet der Vorsitzende, dass auch über die Entsendung von Delegierten bzw. Vertretern in nachfolgende Verbände, Kommissionen und in den Personalbeirat gem 33a Abs 2 und 52 Oö. GemO geheim abzustimmen wäre, wenn nicht der Gemeinderat einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe beschließt. Er beantragt folgenden Beschluss des Gemeinderates: Die nachfolgenden Wahlen über die Entsendungen von Delegierten und Vertretern sind durch Handerheben vorzunehmen. Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag durch Handerheben abstimmen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben. TOP 18 Reinhaltungsverband Altheim und Umgebung; Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung Der Vorsitzende berichtet: Gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom des RHV Altheim und Umgebung entsendet die Gemeinde Altheim 6 Vertreter(Ersatzvertreter). Diese Zahl ergibt sich aus den Anteilen der Gemeinde an den Verbandsanlagen. Davon entfallen auf die ÖVP 2, auf die FPÖ 2 und die SPÖ 1 Vertreter. Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Wahlvorschläge vorliegen:

25 Delegierte: Bgm. Franz Weinberger Franz Freistetter Ernst Braunsberger Delegierte: Georg Spindler Franz Barth Ersatzdelegierte: Dr. Franz Mitterbauer Hermann Gschaider Johann Buchner jun. Ersatzdelegierte: Walter Baier Georg Schrems Delegierter: Johann Schlüsslbauer Ersatzdelegierter: Rudolf Gollhammer Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Delegierten (Ersatzdelegierten) abstimmen: Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Reinhaltungsverbandes Altheim und Umgebung zu entsenden. Die FPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Reinhaltungsverbandes Altheim und Umgebung zu entsenden. Die SPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Reinhaltungsverbandes Altheim und Umgebung zu entsenden. TOP 19 Reinhalteverband Polling/I und Umgebung; Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung und Namhaftmachung je 1 Person für die Wahl zum Rechnungsprüfer und für die Schlichtungsstelle Der Vorsitzende berichtet: Die Stadtgemeinde Altheim hat 2 Delegierte (Ersatzdelegierte) zu entsenden. Davon steht je 1 Delegierter der ÖVP und der FPÖ zu. Jedem Verbandsmitglied steht gemäß den geltenden Satzungen jedoch nur 1 Stimme zu, sodass auch von den beiden Delegierten der Stimmberechtigte zu bestimmen ist. Zusätzlich ist je 1 Person als Rechnungsprüfer bzw. Schlichter zu bestellen (Vorschlag: Aufteilung zwischen ÖVP und FPÖ). Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Wahlvorschläge vorliegen:

26 Delgierter: Delegierter: kein Mitglied Friedrich Geisberger Georg Spindler Ersatzdelegierter: Hermann Gschaider Rechnungsprüfer: Ferdinand Goldfried-Doringer Ersatzdelegierter: Franz Barth Mitglied der Schlichtungsstelle: Georg Spindler Der Vorsitzende ergänzt, dass zwar 2 Delegierte zu entsenden sind. Altheim steht aber als Verbandsmitglied nur 1 Stimme in der Verbandsversammlung zu. Er schlägt vor, dieses Stimmrecht an Herrn Friedrich Geisberger zu übertragen. Diesem Vorschlag wird von der FPÖ-Fraktion zugestimmt. Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Delegierten (Ersatzdelegierten) abstimmen: Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Reinhaltungsverbandes Polling und Umgebung zu entsenden. Die FPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Reinhaltungsverbandes Polling und Umgebung zu entsenden. TOP 20 Regionaler Wirtschaftsverband Altheim-Geinberg; Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung Der Vorsitzende berichtet: Gem 7 der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Altheim in seiner Sitzung am unter TOP 5a beschlossen Satzungen des Regionalen Wirtschaftsverbandes hat die die Stadtgemeinde Altheim 4 Vertreter(Ersatzvertreter) zu entsenden. 2 davon entfallen auf die ÖVP, und je 1 auf die FPÖ und SPÖ. Folgende gültige Wahlvorschläge liegen vor: Delegierte: Bgm. Franz Weinberger Vbgm.Rudolf Wintersteiger Delegierter: Franz Barth Ersatzdelegierte: Friedrich Geisberger Günter Steinhögl Ersatzdelegierter: Vbgm. Harald Huber Delegierter: Johann Schlüsslbauer Ersatzdelegierter: Josef Dax

27 Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Delegierten (Ersatzdelegierten) abstimmen: Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Regionalen Wirtschaftsverbandes Altheim-Geinberg zu entsenden. Die FPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Regionalen Wirtschaftsverbandes Altheim-Geinberg zu entsenden. Die SPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Regionalen Wirtschaftsverbandes Altheim-Geinberg zu entsenden. TOP 21 Wirtschaftspark Innviertel Entsendung von Delegierten in die Verbandsversammlung Der Vorsitzende berichtet: Die Stadtgemeinde Altheim hat 3 Vertreter (Ersatzvertreter) in die Verbandsversammlung zu entsenden, wobei je 1 Vertreter auf die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen entfällt. Die Mitglieder müssen Gemeinderatsmitglieder, die Stellvertreter können auch Ersatzmitglieder des Gemeinderats sein. Folgende gültige Wahlvorschläge liegen vor: Delegierter: Delegierter: Delegierter: Bgm. Franz Weinberger Georg Schrems Johann Schlüsslbauer Ersatzdelegierter: Friedrich Geisberger Ersatzdelegierter: Alois Schreckensberger Ersatzdelegierter: Josef Dax Der Vorsitzende lässt sodann die Fraktionen über ihre Wahlvorschläge betreffend die Delegierten (Ersatzdelegierten) abstimmen: Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Wirtschaftsparks Innviertel zu entsenden. Die FPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Wirtschaftsparks Innviertel zu entsenden. Die SPÖ-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in die Verbandsversammlung des Wirtschaftsparks Innviertel zu entsenden.

28 TOP 22 Wasserverband Ache; Entsendung eines Vertreters Der Vorsitzende berichtet: Gem 11 Abs 1 der Satzungen des Wasserbandes Ache haben alle Verbandsmitglieder Sitz und Stimme. Mitglieder sind gem Abs 2 die gesetzlichen Vertreter der Mitgliedsgemeinden. Die Vertretung der Stadtgemeinde Altheim wird seit jeher vom Bürgermeister ausgeübt, welcher auch Obmann des Wasserverbandes Ache ist. Folgender gültiger Wahlvorschlag liegt vor: Vertreter: kein Mitglied kein Mitglied Bgm. Franz Weinberger Stellvertreter: Vbgm. Rudolf Wintersteiger Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in den Wasserverband Ache zu entsenden. TOP 23 Wegeerhaltungsverband Alpenvorland; Entsendung eines Vertreters Der Vorsitzende berichtet: Die Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes besteht gem. 7 der Satzungen aus den Vertretern der Gemeinden, die Mitglieder des Verbandes sind. Jede verbandsangehörige Gemeinde entsendet einen Vertreter (Stellvertreter). Es können nur Mitglieder der Gemeinderäte der verbandsangehörigen Gemeinden in die Verbandsversammlung als Vertreter gewählt werden. Folgender gültiger Wahlvorschlag liegt vor: Vertreter: kein Mitglied kein Mitglied Bgm. Franz Weinberger Stellvertreter: Vbgm. Rudolf Wintersteiger Der Vorsitzende lässt sodann die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Die ÖVP-Fraktion beschließt einstimmig, die im Wahlvorschlag genannten Personen in den Wegeerhaltungsverband Alpenvorland zu entsenden.

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at

Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname

Mehr

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg

Mehr

Verhandlungsschrift Nr. 1

Verhandlungsschrift Nr. 1 Verhandlungsschrift Nr. 1 über die öffentliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz am Donnerstag, 23. Oktober 2003, im Sitzungssaal der Gemeinde. Beginn:

Mehr

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT

Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT Lfd. Nr. 3 Jahr: 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 24. Mai 2012 Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Lindbichler Gerhard

Mehr

Niederschrift TAGESORDNUNG

Niederschrift TAGESORDNUNG Niederschrift über die am Montag, den 02. Mai 2005, im Mehrzwecksaal der Hauptschule Satteins stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung. Beginn: Anwesend: Schriftführer: 19.00 Uhr

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Montag, dem 02.03.2015 im Foyer der Bettfedernfabrik

VERHANDLUNGSSCHRIFT ÜBER DIE öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates. am Montag, dem 02.03.2015 im Foyer der Bettfedernfabrik Marktgemeinde Oberwaltersdorf Bezirk Baden, NÖ. 2522 Oberwaltersdorf Badener Straße 24 Tel. 02253/ 61000 Fax: 02253/ 61000 150 E-mail: gemeindeamt@oberwaltersdorf.gv.at www.oberwaltersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

1. DRINGLICHKEITSANTRAG

1. DRINGLICHKEITSANTRAG 1. DRINGLICHKEITSANTRAG Nachwahl in den Gemeindevorstand aufgrund des Mandatsverzichtes von GV-Mitglied Franz Schöringhumer (FPÖ) AZ: 004-2/2002 Die FPÖ-Fraktion hat am heutigen Tage um 13.30 Uhr einen

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende Verhandlungsschrift Lfd.Nr. 6 Jahr 2010 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Suben am 15.12.2010, Tagungsort: Suben 7- Gemeindeamt-Sitzungszimmer Anwesende 1. Bürgermeister Seitz

Mehr

Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 6 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES

Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 6 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 6 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES am 29.12.2011 in Steinakirchen am Forst Beginn 17.30 Uhr die Einladung erfolgte am 22.12.2011

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Oö. Gemeindeordnung. Mag. Helmut Habersack. Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes. Ausbildungstyp 2. Stand:

Oö. Gemeindeordnung. Mag. Helmut Habersack. Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes. Ausbildungstyp 2. Stand: Oö. Gemeindeordnung Ausbildungstyp 2 Mag. Helmut Habersack Stand: 1.10.2010 Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes 0 INHALTSVERZEICHNIS 1. Gemeinde, Name, Stadt- und Marktgemeinden, Wappen und

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am :00 Uhr

Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am :00 Uhr Sitzung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit am 23.02.2016 23.02.2016 19:00 Uhr Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Freizeit Einladung Heusenstamm, 19.02.2016 gemäß

Mehr

SATZUNG der ÖSTERREICHISCHEN ZAHNÄRZTEKAMMER

SATZUNG der ÖSTERREICHISCHEN ZAHNÄRZTEKAMMER SATZUNG der ÖSTERREICHISCHEN ZAHNÄRZTEKAMMER Auf Grund des 19 Abs. 2 Z 10 Zahnärztekammergesetz (ZÄKG), BGBl I Nr. 154/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2006, hat der Bundesausschuss

Mehr

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich

GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St.Pölten Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES am Dienstag, 25. Februar 2014 Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr Ende der Sitzung: 19,04

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 10.04.2013 21. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 134. Geschäftsordnung

Mehr

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer.

VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Lfd. Nr. 3 Jahr: 2007 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vorderstoder, am 16. Juli 2007, Tagungsort: Gemeindesitzungszimmer. Anwesende 1. ) Bgm. Retschitzegger

Mehr

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten

Satzung. für das. Kinder- und Jugendparlament. der Gemeinde Kürten Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten 1 Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Kürten Präambel (1) Kinder und Jugendliche sind gleichberechtigte Mitglieder unserer

Mehr

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht.

Niederschrift. Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht. Sitzungstag und Tagesordnung waren ortsüblich bekannt gemacht. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Winningen am Dienstag, 17.06.2014, 19.30 Uhr im Turnerheim, Neustraße 31, Winningen Die schriftliche Einladung erfolgte form- und fristgerecht.

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am 18.04.2016 im DGH Zimmersrode Beginn: 19:05 Uhr Ende: 20:40 Uhr Für diese Sitzung

Mehr

Oö. Gemeindeordnung Ausbildungstyp 1

Oö. Gemeindeordnung Ausbildungstyp 1 Oö. Gemeindeordnung Ausbildungstyp 1 Mag. Helmut Habersack Stand: 1.10.2012 Skripten des Oberösterreichischen Gemeindebundes 0 INHALTSVERZEICHNIS 1. Gemeinde, Name, Stadt- und Marktgemeinden, Wappen und

Mehr

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2015

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2015 Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 2. Juni 2015 In der o.a. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn wurden folgende Beschlüsse gefasst: Festlegung der Zahl der Ausschüsse

Mehr

Zusammensetzung der Ausschüsse und Vertretungen für die Funktionsperiode (Stand GVE )

Zusammensetzung der Ausschüsse und Vertretungen für die Funktionsperiode (Stand GVE ) Zusammensetzung der Ausschüsse und Vertretungen für die Funktionsperiode 2010 2015 (Stand GVE 28.10.2013) Ausschüsse gemäß 51 Gemeindegesetz Der jeweils Erstgenannte ist Obmann (Obfrau), der Zweitgenannte

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -

Mehr

Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009

Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009 Verhandlungsschrift 004-1/37-2003/2009 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mühlheim am Inn am Montag, den 22. Oktober 2007 im Sitzungszimmer der Gemeinde Mühlheim am Inn. ANWESENDE:

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.

vom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn. Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,

Mehr

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside.

GV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside. GV Hohwacht Sitzung vom 17.6.2013 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 8 in Hohwacht, Restaurant Seaside Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 20.15 Uhr Ende: (Unterschriften)

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S G EMEINDE NEU STIF T INNERMANZ ING A - 3052 Innermanzing, Däneke-Platz 3, Bezirk St. Pölten Land, NÖ P R O T O K O L L Nr. GR20110712Ö über die ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

ÖKG ÖSTERREICH-KOREANISCHE GESELLSCHAFT STATUTEN

ÖKG ÖSTERREICH-KOREANISCHE GESELLSCHAFT STATUTEN ÖKG ÖSTERREICH-KOREANISCHE GESELLSCHAFT STATUTEN 1 Artikel 1 - Name, Sitz und Tätigkeit (1) Die Gesellschaft führt den Namen Österreichisch-Koreanische Gesellschaft. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT

GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT

Mehr

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg. 3. Geschäftsjahr

Mehr

Gemeinde Offering. Satzung. des Regionalen Gemeindeverbandes Bauhof H.O.K. der Gemeinden Kirchberg-Thening, Oftering und Holzhausen

Gemeinde Offering. Satzung. des Regionalen Gemeindeverbandes Bauhof H.O.K. der Gemeinden Kirchberg-Thening, Oftering und Holzhausen Anm.: Anlage zur Verordnung der Oö. Landesregierung mit der die Vereinbarung von Gemeinden über die Bildung eines Gemeindeverbandes ("H.O.K.) zum Zwecke des Betriebes eines gemeinsamen Bauhofes genehmigt

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Gemeindeverbandes Der Gemeindeverband führt den Namen Gemeindeverband für Umweltschutz (GVU) im Bezirk Scheibbs und hat seinen Sitz in Purgstall an der Erlauf. 2 Beteiligte

Mehr

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.

( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden. Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung

Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung am Dienstag,26.05.2015 im Gemeindeamt Stanz im Müztal, Sitzungssaal. Beginn der Sitzung: 18.00 Uhr Die Einladung erfolgte durch EINZELLADUNG/Kurende Der

Mehr

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen

Satzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015

Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG. Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG Stand 09. September 2015 Geschäftsordnung für den Personalausschuss des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG 1 Einsetzung Der

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom

Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom Aktuelle Fassung gültig ab 01.03.2014 Satzung des Beirates der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal vom 20.05.2010 Aufgrund der 7, 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx http://www.soliserv.de präsentiert diese Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2002 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS GESCHÄFTSORDNUNG DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form wurde mit Bescheid vom 7. April 2000, GS 4-5/VIII-8/30, vom Amt

Mehr

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt

Mehr

Marktgemeinde Blindenmarkt

Marktgemeinde Blindenmarkt 15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein

Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein Geschäftsordnung des Elternbeirates im Kinder(t)raum St. Nikolaus, Wendelstein Abschnitt I Wahl des Elternbeirats 1 Elternbeirat Kindertageseinrichtung (1) Nach Art.14 Abs. 3 des BayKiBiG ist in jeder

Mehr

außerordentliche. Hauptversammlung

außerordentliche. Hauptversammlung Verhandelt zu Frankfurt am Main, am 10.2011 Auf Ersuchen des Vorstandes des mit Sitz in Düsseldorf, geschäftsansässig: Kaiserstraße 42, 40479 Düsseldorf, - eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Satzung des Vereins Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr Füchsepower e.v. (nachfolgend auch Fanclub

Mehr

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI 6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI In nachfolgendem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Anrede verwendet selbstverständlich richtet sich die Satzung auch

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. Satzung des Land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes im Land Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1 - Name und Sitz 1. Nach der Eintragung im Vereinsregister führt der Verband den Namen: Land- und

Mehr

Abstimmungsverhalten

Abstimmungsverhalten Abstimmungsverhalten zu der am Dienstag, 7. April 2015, um 18.00 Uhr im Rathaus, 2. Stock, Sitzungssaal, stattgefundenen öffentlichen Gemeinderatssitzung über die Konstituierung des am 25. Jänner 2015

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

- Der Personalrat - Geschäftsordnung - Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe

Mehr

Verhandlungsschrift 348 / 2005

Verhandlungsschrift 348 / 2005 Verhandlungsschrift 348 / 2005 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates St. Johann am Walde am 25.02.2005 Ort: Sitzungssaal der Gemeinde St. Johann am Walde Anwesende: Ferdinand Reichinger Bürgermeister

Mehr

Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012

Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012 Satzung für den Behindertenrat der Stadt Fürth vom 24. Mai 2012 (Stadtzeitung Nr. 11 vom 6. Juni 2012) i.d.f. der Änderungssatzung vom 28. Juni 2016 (Stadtzeitung Nr. 13 vom 6. Juli 2016) Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Gemeinderatswahl am 22.03.2015. Wahlkundmachung. Ergebnis der Wahl der Gemeinderäte

Gemeinderatswahl am 22.03.2015. Wahlkundmachung. Ergebnis der Wahl der Gemeinderäte Stadt-/Markt-/ Gemeinde: FERNITZ-MELLACH Gemeinderatswahl am 22.03.2015 Wahlkundmachung Ergebnis der Wahl der Gemeinderäte Die Gemeindewahlbehörde hat nachstehendes Wahlergebnis festgestellt I. STIMMEN

Mehr

Bildung und Soziales 5.03/0

Bildung und Soziales 5.03/0 Satzung des Fachbereiches Bildung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der 70, 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

- 1 - E I N L A D U N G. Donnerstag, den 27. März 2014, um 18.00 Uhr

- 1 - E I N L A D U N G. Donnerstag, den 27. März 2014, um 18.00 Uhr - 1 - Wolfsberg, am 17.3.2014 Zahl: 004-05-2667/2014 E I N L A D U N G Gemäß 35 Abs. 1 berufe ich für Donnerstag, den 27. März 2014, um 18.00 Uhr eine Sitzung des Gemeinderates ein. Die Sitzung findet

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg B3 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (in Kraft getreten am 01.04.2014) 0 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des

Mehr

Verhandlungsschrift Gemeinderat

Verhandlungsschrift Gemeinderat Verhandlungsschrift Gemeinderat GR 005/2008 Sitzung (Zeit) 18. September 2008, 20.00 22.40 Uhr Sitzung (Ort) Sitzungssaal Gemeindeamt Gampern Vorsitzender Bürgermeister Hermann Stockinger anwesende Gemeinderäte

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979 S 094.039 Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw Vom 13. November 1979 * in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom 19.04.2000 vom 13.02.2004 Die Stadt

Mehr

S a t z u n g. der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp

S a t z u n g. der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp S a t z u n g der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung

Mehr

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H

Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H I. Form der Gemeindeverfassung... 2 1 Gemeinderatsverfassung... 2 II. Gemeinderat... 2 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten... 2 3 Zusammensetzung...

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach

Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach Satzung des Bundes staatlich geprüfter Techniker für Landbau, Weinbau und Kellerwirtschaft Bad Kreuznach 1 Name und Sitz des Bundes 1. Der Bund führt den Namen Bund staatlich geprüfter Techniker für Landbau,

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf

Gemeinde Stockelsdorf Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Verhandlungsschrift Gemeinderat der Gemeinde Gampern

Verhandlungsschrift Gemeinderat der Gemeinde Gampern Verhandlungsschrift Gemeinderat der Gemeinde Gampern GR/001/2012 Sitzung (Zeit) 19. Jänner 2012, 20.00 22.00 Uhr Sitzung (Ort) Sitzungssaal Gemeinde Gampern Vorsitzender Bürgermeister Hermann Stockinger

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005

G E S C H Ä F T S O R D N U N G. der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 G E S C H Ä F T S O R D N U N G der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 20. Mai 2005 ALLGEMEINES 1 Die im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Vereinsstatuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002

Vereinsstatuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 Vereinsstatuten im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich 2 Zweck 3. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks 4. Arten der Mitgliedschaft 5. Erwerb der Mitgliedschaft 6. Beendigung

Mehr

Fortsetzung der Niederschrift

Fortsetzung der Niederschrift Fortsetzung der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Frankenfels am Mittwoch, 04. März 2015 im Gemeinderatssitzungssaal, Frankenfels, Markt 10 Beginn: Ende:

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsart: Sitzungsort: öffentlich Alte Schule Hilders Sitzungstag: 21.02.2008 Beginn: Ende: Vorsitzender: Anwesend: 20:00 Uhr 21:30 Uhr Rudolf Drexler

Mehr

Stadtgemeinde Mank Bgm. Dipl.-Ing. Martin Leonhardsberger

Stadtgemeinde Mank Bgm. Dipl.-Ing. Martin Leonhardsberger Stadtgemeinde Amstetten in Ursula Puchebner Stadtgemeinde St. Valentin in Mag. a Kerstin Suchan-Mayr Stadtgemeinde Haag Josef Sturm Stadtgemeinde Mank Dipl.-Ing. Martin Leonhardsberger Stadtgemeinde Pöchlarn

Mehr

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG am 17. Juni 2015 VORSCHLÄGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS GEMÄSS 108 AKTG Tagesordnungspunkt 1 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG (Fassung: 01.03.2007) Der Aufsichtsrat der Pankl Racing Systems AG hat gemäß 15 (1) der Satzung folgende Geschäftsordnung für sich festgesetzt:

Mehr

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO)

Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) Gemeinderat 18. September 2015 1 Beschlüsse und Ergebnisse (gem. 35 Abs. 2 K-AGO) über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Lavamünd am Freitag, den 18. September 2015, im Sitzungssaal der Marktgemeinde

Mehr

Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Lilienthal

Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Lilienthal 1 Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates der Gemeinde Lilienthal in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 12.06.2012 Aufgrund der 10 und 58 der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Fußballclub Ostrach 1919 e.v.

Fußballclub Ostrach 1919 e.v. Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub

Mehr