Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III- SW12

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III- SW12 Bauträgerauswahl für Baugrundstücke des Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm für Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B) Übernahme der Bauträgerschaft durch das Sozialreferat Darmstädter Straße, Teilfläche aus Flst. 1059, Gemarkung Moosach Bunzlauer/Baubergerstraße, Teilfläche aus Flst. 1503/4, 1503/20, 1503/62, 1503/67, Gemarkung Moosach Thalkirchner/Königsdorfer Straße, Flurnummer 10684/ 40, Gemarkung 6 Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe an der Darmstädter Straße (Produkt 2.1.1) Realisierung des Kinderkrippenbaus im Rahmen des Gesamtprojektes Neubau einer viergruppigen Kinderkrippe an der Bunzlauer/Baubergerstraße (Produkt 2.1.1) Realisierung des Kinderkrippenbaus im Rahmen des Gesamtprojektes Neubau einer integrierten Kindertageseinrichtung mit 2 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen (Kooperationseinrichtung) an der Thalkirchner/Königsdorfer Straße Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Das Kommunale Wohnungsbauprogramm B und C, welches im wohnungspoli - tischen Handlungsprogramm Wohnen in München, III am und in seiner Fortsetzung Wohnen in München, IV am durch die Vollversamm - lung verabschiedet wurde, ist so konzipiert, dass die errichteten Wohnungen dem Sozialreferat langfristig und mit gesicherten Belegungsrechten zur Verfügung stehen, um die schwindenden Sozial- und Belegrechtswohnungsbestände teilweise

2 Seite 2 von 20 aufzufüllen. Angesichts der Bedarfslage wurde eine reine Objektförderung analog dem 1. Förderweg beschlossen. In dem Programm enthalten ist die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum für sozial Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B 125 WE p.a.), verknüpft mit einer Rahmenkonzeption für eine sozialorientierte Hausverwaltung. Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Entscheidungs- bzw. Anhörungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Sozialreferats vorliegt. Im Zuge der Ausbauoffensive Kinderkrippen wurden potenzielle Standorte in der AG Ausbauoffensive Kindertageseinrichtungen unter Beteiligung von Planungsreferat, Kommunalreferat, Baureferat, Stadtkämmerei und Schulreferat behandelt und abgestimmt (vgl. Beschluss des gemeinsamen Ausschusses des Verwaltungsund Personalausschusses, des Kinder- und Jugendhilfeausschuss und des Schulund Sportausschuss vom ). Es wurde eine Empfehlung ausgesprochen die Maßnahmen im Eigentum zu beplanen, umzusetzen und zu halten. Standortplanung und Grundstücksakquise Im Laufe des Jahres 2009 wurden in Abstimmung mit der referatsübergreifenden Koordinierungsrunde Wohnen in München, IV folgende grundsätzlich für das Programm KomPro/B freigegebenen Grundstücke in das Förderverfahren aufgenommen. KomPro/B mit integrierter Kinderkrippe Darmstädter Straße, Teilfläche aus Flst. 1059, Gemarkung Moosach Bunzlauer/Baubergerstraße, Teilfläche aus Flst. 1503/4, 1503/20, 1503/62, 1503/67, Gemarkung Moosach KomPro/B mit integrierter Kindertageseinrichtung (Kindergarten und Kinderkrippe) Thalkirchner/Königsdorfer Straße, Flurnummer 10684/ 40, Gemarkung 6 Verbleib im städtischen Eigentum - Bauträgerauswahl Das Sozialreferat hält es im Sinne einer nachhaltigen Wohnungs- und Grundstückspolitik für zweckmäßig, die oben genannten Grundstücke im Eigentum der Landeshauptstadt München/Sozialreferat zu belassen und eine städtische Gesellschaft mit der Baubetreuung und der Hausverwaltung der Grundstücke zu beauftragen. Die besondere Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der dadurch möglichen dauerhaften Belegungsbindung wurde dem Sozialausschuss in einer

3 Seite 3 von 20 Bekanntgabe des Sozialreferats zum Thema Kostenvergleich: Kosten der Wohnungslosigkeit Kosten Wohnungsbau KomPro am dargestellt. Aufgrund der langfristigen Sicherung der Belegrechte und der vielfältigen städtischen Nutzungen sowie aufgrund einer schnellen Umsetzung sollen die Grund - stücke und Objekte im Eigentum der Landeshauptstadt München/Sozialreferat verbleiben. Die Landeshauptstadt München erhält mit dem Neubau einer Kinderkrippe bei einer Projektabwicklung bis 2013 eine über das Maß der FAG Förderung hin - ausgehende Bundesförderung in einer Größenordnung von rund 70 %. Um die zu erwartende Bundesförderung in Höhe von ca. 6,86 Mio. für die LHM zu sichern, wird eine besondere Dringlichkeit der Projekte festgestellt. Im Sinne einer ökonomischen und zeitgerechten Projektabwicklung sollte eine Realisierung der Gesamtmaßnahme nach der Maßgabe von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus einer Hand erfolgen. Um dies zu gewährleisten, soll die Baubetreuung von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG übernommen werden. Der Konzern GWG München mit seinem Tochterunternehmen, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) zeichnet sich durch besondere Erfahrungen und eine anerkannte Praxis in der sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen, den Konzern GWG mit der Baubetreuung sowie mit der langfristigen Haus- und Objektverwaltung gemäß oben dargelegter Vorgehensweise zu beauftragen. Die GWG ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Hierzu sind noch die genauen vertraglichen Modalitäten auszuarbeiten. Es wird darauf verzichtet, den Punkt Bauträgerauswahl in diesem Beschluss je Grundstück zu nennen. Baugrundstück Darmstädter Straße Das an der Darmstädter Straße liegende städtische Grundstück Flurst liegt im Umgriff des Bebauungsplanes 1501 vom Der Bebauungsplan setzt als Art der Nutzung Mischgebiet (MI), das Maß der baulichen Nutzung mit GFZ 1,0 fest. Der Bebauungsplan weist drei Baufelder unterschiedlicher Größe aus. Auf einem noch festzulegenden Baufeld ist ein Wohngebäude mit voraussichtlich 30 Wohneinheiten sowie einer zu integrierenden Kinderkrippe geplant. Die Finanzierung der Wohnungen soll im kommunal geförderten Wohnungsbau im Förderprogramm KomPro/B erfolgen.

4 Seite 4 von 20 Lage, Sozialverträglichkeit und umgebende Struktur wurden positiv für eine Wohnnutzung im Rahmen von KomPro/B geprüft. Der auf dem Grundstück vorhandene Lagerplatz für eine U- Bahn- Baustelle wird im Frühjahr 2010 geräumt. Förderung nach KomPro/B Das städtische Grundstück steht vermögensrechtlich beim Allgemeinen Grundvermögen zu Buch. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wohngebäudes und Inbetriebnahme der Kinderkrippe ist die für den vorgenannten Zweck genutzte Grund - stücksteilfläche abzutrennen und zum Buchwert auf das Sozialreferat zu übertragen. Der Buchwert des Grundstücks beträgt 760 Euro/m² Grundstücksfläche. Die vermögensrechtliche Übertragung erfolgt nicht haushaltsrelevant. Der exakte Umgriff der Teilfläche ist vom Kommunalreferat zu ermitteln und an das Sozialreferat zu übergeben. Um den Grundsatz der Landeshauptstadt München zum Klimaschutz für München Rechnung zu tragen, sollen die Wohngebäude - wenn wirtschaftlich und ökono - misch vertretbar - als KfW- Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) errichtet werden. Die Gesamtkosten beinhalten eine Risikoreserve von 10 %. Die für das Projekt ermittelten Kosten für den Wohnungsbau werden auf ca. 5,2 Mio. geschätzt. Als Bauherr benötigt das Sozialreferat für den Wohnungsbau ein Eigenkapital von voraussichtlich 2,25 Mio.. Der Betrag für das Eigenkapital wird durch die Stadtkämmerei zeitgerecht im Haushalt bereitgestellt. Die weiteren Baukosten für den Wohnungsbau sind durch die Wohnungsbauförder - darlehen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gedeckt. Die Mittel für den Kommunalen Wohnbauförderdarlehen sind im Investitionsprogramm des Planungsreferats berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München IV vom ). Integrierte Kinderkrippe In die künftige Wohnbebauung ist vom Bauherrn eine viergruppigen Kinderkrippe baulich zu integrieren. Hierfür wird eine Nutzfläche von ca. 570 m² plus Verkehrsflächen plus 480 m² Freifläche benötigt. Die Kinderkrippe ist im EG und ggf. zusätzlich im 1. OG zu situieren.

5 Seite 5 von 20 Bei einer freistehenden Kinderkrippe als städtische Eigenplanung würden gemäß den fortgeschriebenen Kennwerten des Standardreduzierungsbeschlusses vom Baukosten (inkl. Ersteinrichtung, jedoch ohne Risikoreserve) von rd. 2,1 Mio. anfallen. Diese Kosten wurden gemäß den Kennwerten des Standardreduzierungsbe - schlusses vom kalkuliert. Es handelt sich hierbei um eine Kostenermittlung ohne Planungsgrundlage. Konkrete Kostenangaben können erst nach Vorliegen einer detaillierten Planung gemacht werden. Die für die Kinderkrippenplanung zuständige Fachdienststelle des Sozialreferates wird die Planungen für den Standort einleiten und zu gegebener Zeit, bei Vorlage der Kostenermittlung durch den Bauträger, die erforderliche Ermächtigung mit Genehmigung des Nutzerbedarfsprogrammes und entsprechender Kostenauf - nahme in das Mehrjahresinvestitionsprogramm beim UA 4642 einholen. Die Landeshauptstadt München erhält mit dem Neubau einer Kinderkrippe bei einer Projektabwicklung bis 2013 ein über das Maß der FAG Förderung hinausge - hende Bundesförderung. Dabei wird jeder neu errichtete Kinderkrippenplatz mit einer anerkannten m²- Zahl von 9 und dem Kostenrichtwert von multi - pliziert, und davon 70 % ermittelt die Förderung. Hierbei ergibt sich für die Krippenmaßnahme an der Darmstädter Straße eine Förderung in Höhe von voraus - sichtlich Die Kinderkrippe wird die Voraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG erfüllen, der staatliche kind- und nutzungsbezogene Förderanteil ist somit gesichert. Damit für die Kinderkrippe staatliche Investitionszuwendungen nach Art. 10 FAG gesichert werden können, ist vor Abschluss des Projektmanagementvertrages eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Stadtkämmerei bei der Regierung von Oberbayern herbeizuführen; diese liegt bereits vor und ist bis zum befristet. Im Sinne einer ökonomischen und zeitgerechten Projektabwicklung sollte eine Realisierung der Gesamtmaßnahme nach der Maßgabe von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus einer Hand erfolgen. Bereitstellung des Grundstücks Für oben genanntes Grundstück liegt kein Eintrag im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. Eine Anfrage des Kommunalreferats an das Referat für Gesundheit und Umwelt ist ergangen. Sollten sich auf dem Grundstück Bodenverunreinigungen befinden, die gemäß einer Empfehlung des Referats für Gesundheit und Umwelt zu beseitigen sind, sollte dies im Zuge der Projektabwicklung erfolgen. Da die Altlastenbeseitigung durch die geplante Neubebauung ausgelöst wird, sind die Entsorgungskosten im

6 Seite 6 von 20 Sinne einer transparenten Ressourcendarstellung vom Sozialreferat zu tragen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Verwaltungshaushalt als Aufwand unter der Finanzposition zu veranschlagen. Bei den Kosten handelt es sich um Herstellungsaufwand des Grundstücks; er ist später nicht den Bauwerkskosten zuzurechnen. Finanzierung der Baumaßnahme - Zusammenfassung Die Finanzierung der Wohnungen im Rahmen von KomPro/B ist durch die Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates am über das wohnungspolitische Handlungsprogramm Wohnen in München IV gesichert und kann zeitgerecht bereitgestellt werden. Die ermittelten Gesamtkosten für das Bauprojekt belaufen sich gemäß Grobkos - tenschätzung auf insgesamt rund 7,3 Mio.. Nachfolgend werden die einzelnen Finanzpositionen zusammengeführt und der Kostenrahmen dargestellt. 5,2 Mio. Gesamtkosten Wohnen 2,1 Mio. Gesamtkosten Kinderkrippe (inkl. Erstausstattungskosten von gesamt ) 7,3 Mio. Projektgesamtkosten Voraussetzung für eine Fertigstellung bis 2013 ist eine kurzfristige Freimachung des Grundstücks, das derzeit als Lagerfläche für den U- Bahn- Bau dient. Baugrundstück Bunzlauer/Baubergerstraße Die an der Bunzlauer Straße bzw. Baubergerstraße liegenden städtischen Grundstücke Flurst. 1503/4, - /20, - /62, - /67 Moosach (Größe insgesamt 3204 m²) liegen im Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplans 1450 vom Der Bebauungsplan setzt als Maß der baulichen Nutzung eine GFZ von 1,5 fest. Sie ist als Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. Innerhalb des festgesetzten Bauraumes kann entlang der Baubergerstraße und an der östlichen Grundstücksgrenze bis zur Bunzlauer Straße ein zusammenhängendes 4 - geschossiges Wohngebäude ohne Zwischenraum in L- Form errichtet werden. In einer Arkadenbaulösung kann dann der Baukörper noch in die Bunzlauer Straße (Flurst. 1503/3) hineinragen. Mit der Festsetzung einer Geh- und Radfahrfläche im BPlan von der Baubergerstraße zur Bunzlauer Straße soll eine Durchgangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit geschaffen werden. Es ist vorgesehen, das Grundstück im kommunal geförderten Wohnungsbau im Fördermodell KomPro/B zu bebauen. In Teilen der Erdgeschosses sollen zusätzlich Räume für eine Kinderkrippe eingeplant werden.

7 Seite 7 von 20 Lage, Sozialverträglichkeit und umgebende Struktur wurden positiv für eine Wohnnutzung im Rahmen des KomPro/B geprüft. Das Kreisverwaltungsreferat prüft aktuell nochmals, ob der Bedarf für die Realisierung eines Bürgerbüros an diesem Standort besteht. Derzeit wird das Grundstück noch als Lagerplatz für U- Bahn Bauarbeiten genutzt. Das Baureferat sagte jedoch zu, das Areal bis spätestens zu räumen. Förderung nach KomPro/B Das Baugrundstück, bestehend aus Teilflächen der Flnr. 1503/4, 1503/20, 1503/62 und 1503/67 kann - neben einer Kinderkrippe - in einer Größenordnung von ca. 25 Wohneinheiten für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau für sozial Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B) bereitgestellt werden. Es befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München und ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wohngebäudes und der Inbetriebnahme der Kinderkrippe vom Allgemeinen Grundvermögen zum dortigen Buchwert auf das Sozialreferat zu übertragen. Dieser beträgt /m². Die Übertragung erfolgt nicht haushaltsrelevant. Der exakte Umgriff der Teilfläche ist gemäß Planung vom Kommunalreferat zu ermitteln und an das Sozialreferat zu übergeben. Um den Grundsatz der Landeshauptstadt München zum Klimaschutz für München Rechnung zu tragen, sollen die Wohngebäude - wenn wirtschaftlich sinnvoll - als KfW- Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) errichtet werden. Die Gesamtkosten beinhalten eine Risikoreserve von 10 %. Die für das Projekt ermittelten Kosten für den Wohnungsbau werden auf ca. 4,8 Mio. geschätzt. Als Bauherr benötigt das Sozialreferat für den Wohnungsbau ein Eigenkapital von voraussichtlich 2,1 Mio.. Der Betrag für das Eigenkapital wird durch die Stadtkämmerei zeitgerecht im Haushalt bereitgestellt. Die weiteren Baukosten für den Wohnungsbau sind durch die Wohnungsbauförder - darlehen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung gedeckt. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referates für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München IV vom ).

8 Seite 8 von 20 Integrierte Kinderkrippe In die künftige Wohnbebauung ist vom Bauherrn eine viergruppigen Kinderkrippe baulich zu integrieren. Hierfür wird eine Nutzfläche von ca. 570 m² plus Verkehrsflächen plus 480 m² Freifläche benötigt. Die Kinderkrippe ist im EG und ggf. zusätzlich im 1. OG zu situieren. Bei einer freistehenden Kinderkrippe als städtische Eigenplanung würden gemäß den fortgeschriebenen Kennwerten des Standardreduzierungsbeschlusses vom Baukosten (inkl. Ersteinrichtung, jedoch ohne Risikoreserve) von rd. 2,1 Mio. anfallen. Diese Kosten wurden gemäß den Kennwerten des Standardreduzierungsbeschlusses vom kalkuliert. Es handelt sich hierbei um eine Kostenermittlung ohne Planungsgrundlage. Konkrete Kostenangaben können erst nach Vorliegen einer detaillierten Planung gemacht werden. Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird die Planungen für den Standort einleiten und zu gegebener Zeit, bei Vorlage der Kostenermittlung durch den Bauträger, die erforderliche Ermächtigung mit Genehmigung des Nutzerbedarfspro - grammes und entsprechender Kostenaufnahme in das Mehrjahresinvestitionspro - gramm beim UA 4642 einholen. Die Landeshauptstadt München erhält mit dem Neubau einer Kinderkrippe bei einer Projektabwicklung bis 2013 ein über das Maß der FAG Förderung hinausgehende Bundesförderung. Dabei wird jeder neu errichtete Kinderkrippenplatz mit einer anerkannten m²- Zahl von 9 und dem Kostenrichtwert von multi - pliziert, und davon 70 % ermittelt die Förderung. Hierbei ergibt sich für die Krippenmaßnahme an der Bunzlauer/Bauberger Str. eine Förderung in Höhe von voraussichtlich Die Kinderkrippe wird die Voraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG erfüllen, der staatliche kind- und nutzungsbezogene Förderanteil ist somit gesichert. Damit für die Kinderkrippe staatliche Investitionszuwendungen nach Art. 10 FAG gesichert werden können, ist vor Abschluss des Projektmanagementvertrages eine Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Stadtkämmerei bei der Regierung von Oberbayern herbeizuführen; diese liegt bereits vor und ist bis zum befristet. Im Sinne einer ökonomischen und zeitgerechten Projektabwicklung sollte eine Realisierung der Gesamtmaßnahme nach der Maßgabe von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus einer Hand erfolgen.

9 Seite 9 von 20 Bereitstellung des Grundstücks Für oben genanntes Grundstück liegt ein Eintrag unter der Nummer im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. Mit einer Stellungnahme des Referates für Gesundheit und Umwelt ist demnächst zu rechnen. Voraussichtlich wird Anfang 2010 ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Kosten das Referat für Gesundheit und Umwelt trägt. Sollten sich auf dem Grundstück Bodenverunreinigungen befinden, die gemäß einer Empfehlung des Referats für Gesundheit und Umwelt zu beseitigen sind, sollte dies im Zuge der Projektabwicklung erfolgen. Da die Altlastenbeseitigung durch die geplante Neubebauung ausgelöst wird, sind die Entsorgungskosten im Sinne einer transparenten Ressourcendarstellung vom Sozialreferat zu tragen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Verwaltungshaushalt als Aufwand unter der Finanzposition zu veranschlagen. Bei den Kosten handelt es sich um Herstellungsaufwand des Grundstücks; er ist später nicht den Bauwerkskosten zuzurechnen. Finanzierung der Baumaßnahme - Zusammenfassung Die Finanzierung der Wohnungen im Rahmen von KomPro/B ist durch die Beschlussfassung der Vollversammlung des Stadtrates am über das wohnungspolitische Handlungsprogramm Wohnen in München IV gesichert und kann zeitgerecht bereitgestellt werden. Die ermittelten Gesamtkosten für das Bauprojekt belaufen sich gemäß Grobkostenschätzung auf insgesamt rund 6,9 Mio.. Nachfolgend werden die einzelnen Finanzpositionen zusammengeführt und der Kostenrahmen dargestellt. 4,8 Mio. Gesamtkosten Wohnen 2,1 Mio. Gesamtkosten Kinderkrippe (inkl. Erstausstattungskosten von gesamt ) 6,9 Mio. Projektgesamtkosten Im Sinne einer ökonomischen und zeitgerechten Projektabwicklung sollte eine Realisierung der Gesamtmaßnahme nach der Maßgabe von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aus einer Hand erfolgen. Voraussetzung für die zeitgerechte Fertigstellung des Objekts ist die Freimachung des Grundstücks bis Januar Baugrundstück Königsdorfer Straße Die stadteigenen Flurstücke 10684/39 (1019 m²) und 10684/40 (2204 m²) Sektion VI liegen im Stadtbezirk Sendling. Das Gelände wird noch als Parkplatz für die Großmarkthalle genutzt. Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke als Allgemeines Wohngebiet (WA) und im integrierten Landschaftsplan mit Maßnahmen zur

10 Seite 10 von 20 Verbesserung der Grünausstattung dargestellt, bebaubar nach 30(3) BauGB in Verbindung mit 34 BauGB. Entlang der Königsdorfer Straße und der Thalkirchner Straße sind Baulinien festgesetzt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Aufstel - lungsbeschlusses A 1780 und liegt im Erhaltungssatzungsgebiet Sendling, in Kraft getreten am für die Dauer von 5 Jahren. Laut Kommunalreferat wollen die Markthallen München Anfang/Mitte 2010 auf ihrem Grundstück Flurst /2 mit dem Bau eines 5- geschossigen Parkhauses mit insgesamt 237 Stellplätzen (davon 45 Stellplätze für Anwohnerinnen und Anwohner) beginnen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen für die Beschäftigten der Großmarkthalle liegt auf dem Gelände der Großmarkthalle. Die Erdgeschosszone mit 45 Stellplätzen dient als Anwohnergarage. Die hierfür notwendige Garagenzufahrt liegt deshalb außerhalb des Betriebsgeländes der Großmarkthalle auf dem städtischen Grundstück an der Thalkirchner Straße 109 (Flurst / 39). Den durch die Grundin - anspruchnahme durch das Parkhaus entstandenen Wertverlust der städtischen Grundstücke haben die Markthallen München dem Allgemeinen Grundvermögen zu erstatten. Die Baulücke entlang der Königsdorfer Straße soll mit einem Wohngebäude geschlossen werden, wobei folgende Nutzungen vorgesehen sind: ca m² GF für Wohneinheiten im kommunal geförderten Wohnungsbau im Fördermodell KomPro/B; ca. 500 m² GF für die Unterbringung von 2 Wohngruppen für betreutes Wohnen, zuzüglich Freiflächen; ca m² GF für die Errichtung einer integrierten Kindertageseinrichtung mit 3 Kinderkrippen- und 2 Kindergartengruppen, zuzüglich ca. 860 m² Freifläche. Wohnungen Kommunale Förderung (Fördermodell noch nicht festgelegt) Die dann noch vorhandene Baulücke an der Thalkirchner Straße 109 soll mit einem Wohnhausneubau geschlossen werden. Laut Kommunalreferat schätzt das Baureferat, dass die Baukosten für ein Wohngebäude mit 10 Wohneinheiten und eigener TG bei etwa 1,0 Mio. Euro (Kostenstand 6/2006) liegen werden. In Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung könnten die Wohnungen im geförderten Wohnungsbau nach einem noch festzulegenden Fördermodell errichtet werden. Der Grundstücksnachbar Thalkirchner Straße 107 (Flurst /19) hat den Wunsch geäußert, dass er für den Abtransport seiner Müllcontainer das Grundstück der Stadt mit benützen möchte. Die Gespräche hierüber laufen. Die endgül -

11 Seite 11 von 20 tigen Planungen für den Wohnhausneubau werden zeigen, ob dem Ansuchen des Grundstücksnachbarn Rechnung getragen werden kann. Die Bereitstellung der Baulücke für die Überplanung mit Wohnungen soll im Zusammenhang mit der Gesamtbebauung an der Königsdorfer Straße durch die GWG vorgenommen werden. Das Kommunalreferat, als für diese Bebauung federfüh - rendes Referat, wird in dieser Angelegenheit zeitgerecht an die GWG herantreten. Die noch zu ermittelnden Baukosten für das Wohnhaus an der Thalkirchner Straße 109 sind in Absprache mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereit zu stellen. Sie sollen durch die Ausreichung eines Wohnungsbaudarlehens zu gegebener Zeit gedeckt werden. Das Kommunalreferat wird dem Stadtrat eine gesonderte Beschlussvorlage zur Entscheidung unterbreiten, in der die Eigentümerschaft, die Art der Nutzung, der Verwaltung sowie der Förderung geklärt werden. Förderung nach KomPro/B Die Baulücke entlang der Königsdorfer Straße soll neben den zwei Wohngruppen für betreutes Wohnen und der integrierten Kindertageseinrichtung mit einem Wohngebäude mit ca m² GF für Wohneinheiten im kommunal geförderten Wohnungsbau im Fördermodell KomPro/B geschlossen werden. Die Baukosten für die geplanten Wohnungen im Wohnhausneubau an der Königsdorfer Straße sollen im Rahmen des kommunal geförderten Mietwohnungs - baus (KomPro/B) für sozial Benachteiligte im Wohnungsmarkt finanziert werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München, es ist zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vom Allgemeinen Grundvermögen zum dortigen Buchwert auf das Sozialreferat zu übertragen. Dieser beträgt /m², insgesamt Die Übertragung erfolgt nicht haushaltsrelevant. Finanzierung KomPro/B Um den Grundsatz der Landeshauptstadt München zum Klimaschutz für München Rechnung zu tragen, sollen die Wohngebäude - wenn wirtschaftlich sinnvoll - als KfW- Effizienzhaus 55 (EnEV 2009) errichtet werden. Die Gesamtkosten beinhalten eine Risikoreserve von 10 %. Die für das Projekt ermittelten Kosten für den Wohnungsbau werden auf ca. 4,9 Mio. geschätzt. Als Bauherr benötigt das Sozialreferat für den Wohnungsbau ein Eigenkapital von voraussichtlich 2,1 Mio..

12 Seite 12 von 20 Der Betrag für das Eigenkapital wird durch die Stadtkämmerei zeitgerecht im Haushalt bereitgestellt. Die weiteren Baukosten sind durch die Wohnungsbauförderdarlehen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung gedeckt. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss Wohnen in München IV vom ). Kindertageseinrichtung In die künftige Wohnbebauung ist vom Investor eine Kindertageseinrichtung mit 2 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen (Kooperationseinrichtung) baulich zu integrieren. Hierfür wird eine GF von ca m² und eine Außenspielfläche von 860 m² benötigt. Die Kindertageseinrichtung ist im EG und ggf. zusätzlich im 1. OG zu situieren. Bei einer freistehenden Kindertageseinrichtung als städtische Eigenplanung würden gemäß den fortgeschriebenen Kennwerten des Standardreduzierungsbeschlusses vom Baukosten (inkl. Ersteinrichtungskosten, jedoch ohne Risikoreserve) von rd. 2,6 Mio. anfallen. Die Landeshauptstadt München erhält mit dem Neubau einer Kinderkrippe bei einer Projektabwicklung bis 2013 ein über das Maß der FAG Förderung hinausgehende Bundesförderung in einer Größenordnung von rund 70 %. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Mit dem Beschluss Pflegerische Versorgung älterer Menschen in München Bedarfsplanung vollstationäre Pflegeplätze und alternative Versorgungsformen des Sozialhilfeausschusses vom und des Sozialausschusses vom wurde das Sozialreferat mit der Erarbeitung eines Versorgungungs - konzepts beauftragt, in dem dargestellt wird, wie der in dieser Vorlage ermittelte Versorgungsbedarf (für zusätzlich pflegebedürftige Menschen bis 2015) einerseits durch die Schaffung von modernen vollstationären Pflegeeinrichtungen und andererseits durch die Schaffung von Alternativen zu vollstationären Pflegeplätzen gedeckt werden kann (Punkt 2 d). Das Sozialreferat wurde dabei beauftragt bis zu 50 % des hier ermittelten Bedarfs über die Realisierung alternativer Versorgungskonzepte zu decken. Als Alternative zu vollstationären Pflegeeinrichtungen werden insbesondere ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf gewertet. Das Sozialreferat geht von einem relevanten Bedarf in diesem Feld aus. Aktuell wird die Pflegebedarfsplanung des Sozialreferats überarbeitet. Eine Vorlage im Stadtrat ist für das 1. Quartal 2010 geplant. In diesem

13 Seite 13 von 20 Rahmen wird der Bedarf für solche Versorgungskonzepte erneut überprüft und dargestellt werden. Das Konzept zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen in München, behandelt in der Vollversammlung vom , das auf die o.g. Bedarfsplanung folgte, beinhaltete den Auftrag, im Rahmen von Wohnen in München IV bedarfsgerecht barrierefreie Wohnungen insbesondere für ältere Menschen vorzusehen, ebenso wie jährlich 15 Wohneinheiten für betreute Wohngemeinschaften (Punkt 1.6), sowie eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngemeinschaften zu initiieren (Punkt 1.10). Im Rahmen dieser Aufträge wird die Schaffung zweier ambulant betreuter Wohngemeinschaften am vorgeschlagenen Standort befürwortet. Als Rahmenbedingungen ist ein Raumprogramm vorzugeben, das den Bezug von jeweils etwa acht pflegebedürftigen Menschen ermöglicht. Umsetzungsbeispiele und Vorgaben beinhaltet die Dokumentation des Ideenwett - bewerbs der Bayerischen Architektenkammer aus dem Jahr 2006, hier Seite 13 ff ( Wohnungsbau in München, Wohngemeinschaft Demenz 1 ). Der Planung des Raumprogramms ist ebenso der Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, hier Seite 19 ff 2, zugrunde zu legen. Des Weiteren sind die ordnungsrechtlichen Vorgaben des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes 3 zu beachten, die beispielsweise Vorgaben zur Integration eines ambulanten Pflegedienstes, der Größe und Organisation der ambulant betreuten Wohngemeinschaften beinhaltet (Dritter Teil, Besondere Vorschriften für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Betreute Wohngruppen). Bedeutende Eckpunkte sind beispielsweise die maximale Anzahl der Mieterinnen und Mieter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft sowie die Wahrung des Gaststatus des ambulanten Pflegedienstes. Es sind die Vorgaben des Sozialen Wohnungsbaus zu integrieren. Sinnvoll ist es, hier von Anfang an eine anteilige Raumzuordnung auszuweisen, die auch die Nutzung durch Selbstzahlerinnen / Selbstzahler bzw. eine sozialverträgliche Miete mit Abweichungen (EOF bis + 60 %) ermöglicht. 1 Download / media/ / A rchitektur/barrierefreies_bauen/wohngemeinschaft_demenz.pd f 2 Download: / - taetssicherunginambulantbetreutenwohngemeinschaften.pdf 3 Download: / pflewoqg.htm

14 Seite 14 von 20 Bereitstellung des Grundstücks Für oben genanntes Grundstück liegt kein Eintrag im Altlastenverdachtsflächenkataster vor. Eine Anfrage des Kommunalreferats an das Referat für Gesundheit und Umwelt wird ergehen. Sollten sich auf dem Grundstück Bodenverunreinigungen befinden, die gemäß einer Empfehlung des Referats für Gesundheit und Umwelt zu beseitigen sind, sollte dies im Zuge der Projektabwicklung erfolgen. Da die Altlastenbeseitigung durch die geplante Neubebauung ausgelöst wird, sind die Entsorgungskosten im Sinne einer transparenten Ressourcendarstellung vom Sozialreferat zu tragen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Verwaltungshaushalt als Aufwand unter der Finanzposition zu veranschlagen. Bei den Kosten handelt es sich um Herstellungsaufwand des Grundstücks; er ist später nicht den Bauwerkskosten zuzurechnen. Die Beschlussvorlage ist mit dem Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Baureferat, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Schul- und Kultusreferat und der Stadtkämmerei abgestimmt. Anhörung der Bezirksausschüsse Mit Beschluss der Vollversammlung vom wurde den Bezirksausschüssen bei KomPro/B- Projekten ein Informations- bzw. Unterrichtungsrecht eingeräumt (Anlage 1 der BA- Satzung, Sozialreferat, Punkt 15). Den Bezirksausschüssen sind die Unterlagen bzgl. o.g. Bauvorhabens zur Kenntnis zugeleitet worden. Der Bezirksausschuss des 10. Stadtbezirkes hat mit Schreiben vom zur Beschlussvorlage Stellung genommen (sh. Anlage 4). Das Sozialreferat nimmt zum Standort Darmstädter Straße wie folgt Stellung: Dem Sozialreferat wurde für das Bauvorhaben Kinderkrippe und KomPro/B an der Darmstädter Straße lediglich eine Teilfläche des städtischen Grundstücks zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit für die Verwertung der restlichen Flächen liegt allein beim Eigentümer, dem Kommunalreferat. Das Sozialreferat weist darauf hin, dass eine Gesamtüberplanung des Areals eines längeren Abklärungs- und Abstimmungszeitraumes bedarf. Für den Abruf der Fördermittel der Regierung von Oberbayern für den Neubau von Kinderkrippen ist jedoch eine zeitnahe Beplanung und Realisierung des dem Sozialreferat zugewiesenen Teilgrundstücks unerläßlich. Jegliche Verzögerung führt dazu, dass die Fertigstellungsfrist (2013) für den Abruf der Fördermittel nicht eingehalten werden und somit die Landeshauptstadt München die Gesamtkosten alleine tragen müsste.

15 Seite 15 von 20 Das Sozialreferat erachtet die Vorstellung der Detailpläne zu den jeweiligen Grundstücken im Bezirksausschuss 10 als sinnvoll. Im Gegensatz zu bisherigen Bauvorhaben im Stadtbezirk 10, die im Rahmen des Kommunalen Programms realisiert wurden, werden alle Baugrundstücke im Eigentum des Sozialreferats umgesetzt. Das Sozialreferat hat daher selbst sehr großes Interesse, ggf. architek - tonische und stadtgestalterische Versäumnisse im Rahmen eines konstruktiven Erfahrungsaustausches zu vermeiden. Das Sozialreferat nimmt zum Standort Bunzlauer/Baubergerstr. wie folgt Stellung: Mit Zuleitung der Beschlussvorlage zur Bauträgerauswahl Bunzlauer Str./Baubergerstr. zur Kenntnisnahme, teilte der BA 10 mit, dass die Nutzungen Krippe und KomPro/B abgelehnt werden. Begründung war unter anderem, dass an diesem Standort ein Bürgerbüro oder Einzelhandel- bzw. Dienstleistungsgewerbe zu realisieren sei. Das Sozialreferat selbst sieht mit der Realisierung von aufgeführten Nutzungen keinen Ausschlussgrund für die eigenen Nutzungen Krippe und geförderten Wohnungsbau. Da diese Nutzungen lediglich einen Teilbereich an möglichem Baurecht in Anspruch nehmen werden, steht die Restfläche prinzipiell für die vom BA geforderten Nutzungen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Verwertung dieser Restfläche liegt beim Eigentümer, dem Kommunalreferat. In Abstimmung mit dem Kommunalreferat wurde vereinbart, dass im Zuge der Baumaßnahme Krippe/KomPro die Verwertungsmöglichkeiten für das Gesamtareal durch die künftige Baubetreuerin GWG/MGS geprüft werden sollen. Nach Abklärung der realisierbaren Nutzungen auf der Restfläche wird dann, wie oben dargestellt, das Kommunalreferat über die künftige Verwertung entscheiden. Die zeitnahe Beauftragung einer Überplanung der Gesamtflächen kann erst mit Bauträgerauswahl durch den Stadtrat erfolgen. Daher wurde im Zuge einer Besprechung zu diesem Grundstück am mit der BA- Vorsitzenden seitens dem Amt für Wohnen und Migration mitgeteilt, dass an der Beschlussvorlage Bunzlauer Str./Baubergerstr. festgehalten wird. Die Belange des BA 10 werden in den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Bezug nehmend auf die Ablehnung des Standorts für eine Krippennutzung aufgrund der hohen Lärm- und Abgasbelastung merken wir an, dass hierzu auch eine Stellungnahme des RGU vorliegt. Darin wurde darauf hingewiesen, dass vor Bebauung weitere Emissionsgutachten zu beauftragen sind. Das Ergebnis ist von den Architekten in den Planungen zu berücksichtigen (z.b. Situierung der Freiflächen, etc.).

16 Seite 16 von 20 Das Sozialreferat wird die Punkte des RGU in einer gesonderten Jugendamtsvor - lage behandeln. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Zurek, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern und den Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse des 6. und 10. Stadtbezirkes, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kommunalreferat, dem Schul- und Kultusreferat, dem Baureferat, dem Gesundheit und Umwelt und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Das Unternehmen GWG wird mittels Projektsteuerungsvertrag als Baubetreuerin für das Wohnbauvorhaben mit ca. 30 Mietwohnungen in das kommunale Wohnungsbauprogramm für sozial Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B) mit integrierter 4- gruppiger Kinderkrippe auf dem städtischen Grundstück - Teilfläche aus Flst. 1059, Gemarkung Moosach (Projekt Darmstädter Str. ) ausgewählt. Die GWG ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Die Eigentümerschaft verbleibt bei der Landeshauptstadt München/Sozialreferat. 2. Das Unternehmen GWG wird mittels Projektsteuerungsvertrag als Baubetreuerin für das Wohnbauvorhaben mit ca. 25 Mietwohnungen in das kommunale Wohnungsbauprogramm für sozial Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B) mit integrierter 4- gruppiger Kinderkrippe auf dem städtischen Grundstück - Teilfläche aus Flst. 1503/4, 1503/20, 1503/62, 1503/67, Gemarkung Moosach (Projekt Bunzlauer/Baubergerstraße ) ausgewählt. Die GWG ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Die Eigentümerschaft verbleibt bei der Landeshauptstadt München/Sozialreferat.

17 Seite 17 von Das Unternehmen GWG wird mittels Projektsteuerungsvertrag als Baubetreuerin für das Wohnbauvorhaben mit ca. 18 Mietwohnungen in das kommunale Wohnungsbauprogramm für sozial Benachteiligte am Wohnungsmarkt (KomPro/B), 2 ambulant betreute Wohngemeinschaften für je etwa acht pflegebeürftige Menschen sowie mit integrierter Kindertageseinrichtung mit 2 Kindergarten- und 3 Kinderkrippengruppen (Kooperationseinrichtung) / 40, Gemarkung München VI (Projekt Königsdorfer Straße ) ausgewählt. Für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sowie Raumzuordnungen auszuweisen, die die Nutzung durch Selbstzahlerinnen und Selbstzahler bzw. eine sozialverträgliche Miete mit Abweichungen (EOF bis +60 %) ermöglicht. Die GWG ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Die Eigentümerschaft verbleibt bei der Landeshauptstadt München/Sozialreferat. 4. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die beiden viergruppigen Kinderkrippen an der Darmstädter Straße und Bunzlauer/Bau - bergerstraße in die Wohnbebauung als Gesamtmaßnahme zu integrieren. 5. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird beauftragt, die integrierte Kindertageseinrichtung an der Königsdorfer Straße in die Wohnbebauung als Gesamtmaßnahme zu integrieren. 6. Das Schul- und Kultusreferat wird gebeten, nach einer geprüften Kostenermitt - lung des Bauträgers für die integrierte Kindertageseinrichtung an der Königsdorfer Straße die erforderlichen Ermächtigungen zur Planung mit Genehmigung der Nutzerbedarfsprogramme im Schul- und Sportausschuss einzuholen. 7. Die für die Kinderkrippenplanung zuständige Fachdienststelle wird gebeten, nach Vorlage einer konkreten Kostenermittlung des Bauträgers für die beiden integrierten viergruppigen Kinderkrippen an der Darmstädter Str. und an der Bunzlauer/Baubergerstr. die Ermächtigung zur Planung mit Genehmigung der

18 Seite 18 von 20 Nutzerbedarfsprogramme im Kinder- und Jugendhilfeausschuss einzuholen und die Aufnahme der Maßnahme in das Mehrjahresinvestitionsprogramm im Kinder- und Jugendhilfeausschuss einzuholen. 8. Mit der Objektverwaltung und sozialorientierten Hausverwaltung der drei Bauprojekte wird die GWG beauftragt. 9. Das Sozialreferat wird beauftragt, die voraussichtliche Entsorgung der Bodenverunreinigung in der Bunzlauer/Baubergerstraße zu veranlassen. Die hierfür erforderlichen Auszahlungsmittel in noch zu ermittelnder Höhe sind beim Produkt (Finanzposition , Innenauftrag , Sachkon - to ) zusätzlich zum Nachtragshaushalt 2010 anzumelden. 10. Die benötigten Wohnbauförderungsmittel stehen auf der Finanzposition des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfü - gung. Sie werden nach den Bewilligungskriterien des Programms analog dem 1. Förderweg errechnet und über eine Veranschlagungsberichtigung dem Sozialreferat in den programmüblichen Baufortschrittsraten als Baukosten übertragen. 11. Die Stadtkämmerei wird gebeten, die als Eigenmittel für den Wohnungsbau benötigten rund 6,45 Mio. bei der Finanzposition (Produkt - leistung und ) zeitgerecht bereitzustellen. 12. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent

19 Seite 19 von 20 Christine Strobel Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweit - schrift wird bestätigt. 2. An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher und die/den Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses des 6. und 10. Stadtbezirkes (8- fach) An das Sozialreferat, S- Z- SP/RSP An das Sozialreferat, S- II- KT An das Sozialreferat, S- III- LG/H An das Sozialreferat, S- III- U An das Sozialreferat, S- III- S An das Sozialreferat, S- Z- F/H- MIP An das Sozialreferat, S- Z- F/H- AV An das Sozialreferat, S- III- M An das Kommunalreferat, GV/Wo An das Kommunalreferat, GV/St An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I/42 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II- 2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II- 3 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II- 4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/1 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV- 1

20 Seite 20 von 20 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV- 2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV- 3 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV- 4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, SG 3 An das Schul- und Kultusreferat, ZIM An das Baureferat, H 53 An das Referat für Gesundheit und Umwelt, RGU- UW21 An die Frauengleichstellungsstelle z. K. Am I.A.

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