Zinssätze im HGB und IFRS-System am Beispiel der betrieblichen Altersversorgung und der Unternehmensbewertung

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1 Zinssätze im HGB und IFRS-System am Beispiel der betrieblichen Altersversorgung und der Unternehmensbewertung IFRS-Forum Juli 2017

2 Inhaltsübersicht Vorbemerkungen 3 Zinssätze bei Bewertungsanlässen 7 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen 12 Sonderfall: Negative Zinsen 20 Fazit 22 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 2

3 Vorbemerkungen Auswirkungen des Kapitalmarktumfelds und der Niedrigzinspolitik Auswirkungen der Finanzkrise: seit 2007/2008 konstant sinkendes Zinsniveau, insbesondere motiviert durch die geldpolitischen Entscheidungen der Notenbanken Leitzins der EZB seit Mitte 2014 praktisch bei 0% Neue Phänomene: Negative Zinsen (z.b. bei Bundesanleihen)! Auch der Basiszinssatz ist seit Januar 2013 negativ Auseinanderfallen von Kapitalisierungszins und Unternehmensrenditen Forschungsprojekt beim IASB zu Abzinsungssätzen (vor dem Hintergrund unterschiedlicher Konzeptionen in einzelnen Standards) Zinssätze haben für die Rechnungslegungszwecke erheblichen Einfluss; die Bedeutung steigt insbesondere infolge der geldpolitisch motivierten Entscheidungen der Zentralbanken 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 3

4 Vorbemerkungen Die Entwicklung ausgewählter Zinsen Basiszins: sehr geringes Niveau Basiszins Bundesanleihe mit Laufzeit von 10 Jahren: Negative Realverzinsung Teilweise negative Nominalverzinsung EZB-Leitzins: seit 2014 nahe Null Rendite der jeweils jüngsten Bundesanleihe mit einer vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren Ausgewählte Leitzinsen Quelle: Deutsche Bundesbank 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 4

5 Vorbemerkungen Beispiele für die Rolle des Zinses in der Rechnungslegung HGB 253 Abs. 2: Abzinsung langfristiger Rückstellungen 255 Abs. 3: Zinsen für Fremdkapital als Herstellungskosten IDW S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen IDW St/HFA 1/1986: Bewertung von Zero-Coupon-Anleihen IFRS IAS 19: Abzinsung von Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses IAS 23: Aktivierungsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei qualifizierenden Vermögenswerten IAS 36: Barwertermittlung des erzielbaren Betrages IFRS 9: Effektivzinsmethode und Wertminderung mittels Barwertkalkül IFRS 13: Fair Value-Ermittlung durch Modelle 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 5

6 Inhaltsübersicht Vorbemerkungen 3 Zinssätze bei Bewertungsanlässen 7 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen 12 Sonderfall: Negative Zinsen 20 Fazit 22 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 6

7 Zinssätze bei Bewertungsanlässen Bewertungsanlässe Bewertung ist kein Selbstzweck, sondern erfolgt immer anlassbezogen Interne Anlässe Unternehmensverkäufe Gesellschafterauseinandersetzungen Purchase Prize Allocation Externe Anlässe Unternehmensübernahmen (Squeeze Out) vertragliche Konzernstrukturierungen (Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge) Impairment Testing 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 7

8 Zinssätze bei Bewertungsanlässen Bestimmung des Kapitalisierungszinses Im Rahmen des wertorientierten Managements und bei bilanziellen Aspekten wird zur Ermittlung des Kapitalisierungszinses regelmäßig auf das Konzept der gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) zurückgegriffen. WACC = E K re + D K b 1 t Der Kapitalisierungszinssatz ergibt sich als Summe der Kosten des (Marktwerts des) Eigenkapitals und der Kosten des (Marktwerts des) Fremdkapitals. Die Ermittlung der Eigenkapitalkosten erfolgt gewöhnlich durch das CAPM: r e = rf + β r m rf Basiszins (nach St.) + Betafaktor x Marktrisikoprämie (nach St.) Marktrisikoprämie: erwartete Marktrendite risikolose Rendite (Basiszins) Zur Bestimmung des angemessenen Fremdkapitalkostensatzes (Zinssatz) werden die zum Stichtag geltenden durchschnittlichen Fremdkapitalkonditionen herangezogen. 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 8

9 Zinssätze bei Bewertungsanlässen Eigenkapitalrendite Niedriger Basiszins = hoher Unternehmenswert? Empirisch bewegen sich die beobachtbaren impliziten Gesamtrenditeforderungen in einem engen Korridor Die Annahme einer langfristig stabilen Gesamtrenditeforderung wird damit gestützt Die Kapitalmarktsituation weist auf eine erhöhte Risikoaversion der Kapitalmarktteilnehmer hin Bei konstanten erwarteten realen Renditen des Marktportfolios führt jede Erhöhung des Basiszinssatzes zu einer gleichzeitigen Reduzierung der Marktrisikoprämie und umgekehrt Im Ergebnis führt dies zu einer schwankenden Marktrisikoprämie Empfehlung FAUB (IDW): Marktrisikoprämie innerhalb einer Bandbreite von 5,5 7,0 % (vor Steuern) Deutschen Bundesbank (vgl. Monatsbericht April 2016): Hinweis, dass die gegenwärtige Höhe der Aktienrisikoprämie als relatives Bewertungsmaß von Aktien im Vergleich zu Bundesanleihen durch das derzeit niedrige Zinsniveau bedingt sei Seit dem Absinken des Basiszinssatzes ist ein Anstieg der impliziten Marktrisikoprämie ersichtlich (Weitestgehende) Kompensation des eigenkapitalkostensenkenden Effekts aus dem Rückgang des Basiszinssatzes durch die gestiegene Marktrisikoprämie 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 9

10 Zinssätze bei Bewertungsanlässen Fremdkapitalkosten Bei den Fremdkapitalkosten lässt sich ein ähnliches Phänomen beobachten Die durchschnittlichen Fremdkapitalkosten sind nach der Finanzkrise zwar signifikant gesunken Insbesondere in den letzten beiden Jahren verbleiben die Fremdkapitalkosten allerdings auf gleichem Niveau Es ist davon auszugehen, dass die von den Fremdkapitalgebern verlangten Risikoprämien im Durchschnitt zugenommen haben. Fazit: Die Kapitalkosten sind für die Unternehmen (beinahe) gleich geblieben 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 10

11 Inhaltsübersicht Vorbemerkungen 3 Zinssätze bei Bewertungsanlässen 7 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen 12 Sonderfall: Negative Zinsen 20 Fazit 22 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 11

12 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Auswirkung auf die Bewertung von Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen nach HGB Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzten Erfüllungsbetrag anzusetzen ( 253 Abs. 1 HGB) Diskontierungszinssatz für die Ermittlung des geschätzten Erfüllungsbetrages: Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen: Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (bis zum ; Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie) durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (ab zum ) sonstige Rückstellungen: dem der Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre Erleichterung: bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren, sehr lang laufenden Verpflichtungen kann ein einheitlicher Marktzinssatz auf Basis einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet werden Ermittlung und Bekanntgabe der Abzinsungszinssätze durch die Deutsche Bundesbank Quelle: mercer 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 12

13 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Auswirkung auf die Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach HGB Niedrigzinsphase und Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die aktuelle Niedrigzinsphase führte aufgrund des historisch niedrigen EZB-Leitzinses zu einem ständigen Absinken des Abzinsungszinssatzes auf Basis des Sieben-Jahres-Durchschnitts Folge: der Erfüllungsbetrag der langfristigen Rückstellungen stieg an und belastete das HGB-Ergebnis Durch die im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgte Verlängerung der Jahresanzahl (nunmehr 10 Jahre), über die der Zinsdurchschnitt zu bilden ist, sind (noch) Jahre zu berücksichtigen, in denen relativ hohe Zinssätze herrschten Folge: Die Ergebnisbelastung wird (zunächst) abgemildert In den Folgejahren ergeben sich allerdings entsprechende Erhöhungen (geschätzt auf Basis des gegenwärtigen Zinsniveaus) 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 13

14 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Auswirkung auf die Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach HGB Probleme Es ist bei der Bewertung eine genaue Abgrenzung zwischen Rückstellungen von Altersversorgungsverpflichtungen und sonstigen Rückstellungen (bspw. Altersteilzeit) vorzunehmen Der Entlastungseffekt durch den höheren Durchschnittszinssatz wird c.p. im weiteren Zeit- bzw. Bewertungsverlauf umgekehrt. Entlastungen in der Gegenwart bedingen höhere Aufwendungen in den Folgejahren Der Zehnjahresdurchschnittswert wird bei dem auf absehbare Zeit sehr niedrigen allgemeinen Zinsniveau weiter absinken und damit zu entsprechenden GuV-Belastungen führen. In den Folgejahren ergeben sich geschätzt auf Basis des gegenwärtigen Zinsniveaus folgende Rechnungszinssätze: : 3,69% : 3,23% : 2,82% Bei einem Anstieg von Zins/Inflation ergeben sich über den Anstieg von Anwartschafts- und Gehaltstrends bei gleichzeitig nahezu unverändertem (Durchschnitts-) Zins eine kumuliert höhere Belastung 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 14

15 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Auswirkung auf die Bewertung von leistungsorientierten Plänen (IFRS) Arten von Altersversorgungszusage Beitragsorientierte Pläne (DCP): Unternehmen entrichtet festgelegte Beträge an eine eigenständige Einheit, hat aber weder rechtlich noch faktisch die Verpflichtung weitere Zahlungen zu leisten, wenn die Einheit nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Ansprüche von Arbeitnehmern aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllen Leistungsorientierte Pläne (DBP): Pläne, in deren Rahmen das Unternehmen die versicherungsmathematischen Risiken sowie das Investitionsrisiko übernehmen Bestimmung des Barwertes einer leistungsorientierten Verpflichtung Der Zinssatz ist gemäß der Fristigkeit der Verbindlichkeit auf Basis von high quality corporate bonds zu ermitteln Dafür wurden bisher von Standardsettern, Wirtschaftsprüfern und Aktuaren üblicherweise Firmenanleihen mit AA- Ratings herangezogen Grund: im langjährigen Mittel lagen diese Zinssätze nur um rund 0,5 Prozentpunkte über den Zinssätzen für (quasi sichere) Staatsanleihen mit AAA-Rating 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 15

16 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Auswirkung auf die Bewertung von leistungsorientierten Plänen (IFRS) Folgen der Finanzmarktkrise und Niedrigzinsphase Der Abstand zwischen der Rendite von Staatsanleihen mit AAA- Rating und der Rendite von Firmenanleihen mit einem AA-Rating hatte sich von 0,5 Prozentpunkten auf bis zu über 2 Prozentpunkten erhöht Der Kreis der AA-gerateten Unternehmensanleihen hat sich zwischenzeitlich erheblich reduziert Diskussionspunkte: Gelten Anleihen mit einem Rating unter AA als high quality corporate bonds? IFRS IC: es handelt sich um keinen relativen, sondern um einen absoluten Qualitätsmaßstab, dabei ist eine konsistente Vorgehensweise notwendig Wann sind Anleihen als nicht mehr liquide anzusehen? Quelle: mercer Zinsverlauf Der durchschnittliche Diskontierungszinssatz ist niedrig, aber positiv Nach IAS 19 ist eine yield curve zu konstruieren und sind Zinssätze für jede Duration zu ermitteln. Der durchschnittliche Diskontierungssatz beinhaltet auch negative Sätze für sehr kurze Durationen Soll für solche kurzen Durationen, für die der Zins negativ ist, der Diskontierungssatz null sein oder den tatsächlichen Zins wiedergeben? 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 16

17 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Spezialfall: Bilanzierung von mittelbaren Versorgungszusagen nach IAS 19 in der Niedrigzinsphase Deutsche Bilanzierungspraxis: Bilanzierung von Versorgungszusagen unter Einbeziehung von Versicherungspolicen (u. a. Direktversicherungen, (rückgedeckte) Unterstützungskassen) entweder als DCP klassifiziert oder als DBP klassifiziert und wie ein DCP buchhalterisch behandelt ( DBP mit DCP Accounting ) Begründung: das Haftungsrisiko/die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wurde als sehr unwahrscheinlich ( remote ) eingeschätzt Auswirkungen des aktuellen Niedrigzinsumfelds: eingeschränkte Anlagemöglichkeiten der zwischengeschalteten Versicherungen mit der Folge, dass Versorgungseinrichtungen ihre Zusagen teilweise nicht mehr erfüllen und Erhöhung der Prämien oder Kürzungen der Leistungen das Haftungsrisiko/die Einstandspflicht des Arbeitgebers kann nicht mehr als remote eingestuft werden Welche bilanziellen Folgen entstehen, wenn die Inanspruchnahme des Arbeitgebers aufgrund der Niedrigzinsphase nicht mehr als remote eingestuft werden kann? 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 17

18 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen Spezialfall: Bilanzierung von mittelbaren Versorgungszusagen nach IAS 19 in der Niedrigzinsphase IDW RS HFA 50: Modul IAS 19 Neueinschätzung bei unveränderter Klassifizierung als DBP Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus einer Versorgungszusage stellt bei einem DBP eine versicherungsmathematische Annahme dar Aus einer Änderung dieser versicherungsmathematischen Annahme resultiert ein versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust, der im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen ist (IAS (c)) Wurde ein DBP bislang wie ein DCP behandelt, ist die Versorgungszusage aufgrund der gestiegenen Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme in der Folge nach den Regeln leistungsorientierter Plan zu bilanzieren Die Nettoverbindlichkeit aus dem Plan ist gegen OCI einzubuchen Umklassifizierung von DCP zu DBP Versorgungszusagen werden in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt als DCP oder DBP klassifiziert. Dabei muss geschätzt werden, wer im Wesentlichen die versicherungsmathematischen Risiken trägt (IAS 19.30) Eine Schätzung ist zu überarbeiten, wenn sich die Umstände ändern, auf deren Grundlage die Schätzung erfolgt ist, oder als Ergebnis von neuen Informationen oder zunehmender Erfahrung (IAS 8.34) Wird die Einschätzung dahingehend geändert, dass die Zusage (bislang als DCP qualifiziert), aufgrund der gestiegenen Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme in einen DBP umzuklassifizieren ist, ist die Nettoverbindlichkeit erfolgswirksam einzubuchen (IAS 8.36) 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 18

19 Inhaltsübersicht Vorbemerkungen 3 Zinssätze bei Bewertungsanlässen 7 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen 12 Sonderfall: Negative Zinsen 20 Fazit 22 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 19

20 Negative Zinsen Ausweis negativer Zinsen Fall: Finanzielle Vermögensgegenstände resp. Vermögenswerte mit einem negativen Zinskupon HGB BFA des IDW Nach 29 RechKredV sind in den Zinsaufwendungen Aufwendungen zu erfassen, die im Zusammenhang mit der Mittelherkunft, d. h. der Passivseite, entstanden sind, unabhängig von ihrer Berechnung Gemäß 30 Abs. 2 RechKredV sind im Provisionsaufwand u. a. Aufwendungen für Dienstleistungsgeschäfte und Provisionen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen auszuweisen Für den Ausweis von negativen Zinsen sieht daher das IDW die Position Zinserträge als angemessen an Soweit es zum Verständnis des Abschlusses erforderlich ist, sind zusätzliche Erläuterungen zu machen IFRS IFRIC IC Bei negativen Zinsen für Vermögensanlagen handelt es sich mangels Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens um keine Erträge i. S. d. IAS 18 Negative Zinsen sind daher nicht als negativer Zinsertrag auszuweisen Ausweis in einem geeigneten Aufwandsposten Soweit es zum Verständnis des Abschlusses erforderlich ist, sind zusätzliche Erläuterungen zu machen Ausweis dieses gesonderten Posten im Zinsergebnis wird als zulässig betrachtet 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 20

21 Inhaltsübersicht Vorbemerkungen 3 Zinssätze bei Bewertungsanlässen 7 Zinssätze bei der Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen 12 Sonderfall: Negative Zinsen 20 Fazit 22 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 21

22 Fazit Zinssätze haben einen maßgeblichen Einfluss innerhalb der Rechnungslegung und beeinflussen Bewertungsergebnisse z.t. in erheblichem Ausmaß Die (geld-)politisch motivierten Entscheidungen der Zentralbanken seit der Finanzkrise verstärken diesen Effekt. Gesetzgeber, Standardsetter und Rechnungsleger bemühen sich um angemessene Lösungen, um den Effekten der Niedrigzinspolitik zu begegnen Angesichts der jüngsten Verlautbarungen der EZB werden sich die Rahmenbedingungen wohl nicht in absehbarer Zeit ändern 17TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 22

23 Kontakt WP/StB Thomas Gloth Partner Baker Tilly Cecilienallee Düsseldorf Telefon: Fax: TG_001D.pptx HGB IFRS Zinsen TG Juli 2017 Seite 23

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