Allgemeine Wirtschaftslehre Fälle zur Sozialversicherung

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1 I Allgemeine Wirtschaftslehre Fälle zur Sozialversicherung Arbeitsunfall Die Kolleginnen Frau Wingender und Frau Kober sind als Steuerfachangestellte bei Steuerberaterin Jutta Tillmann in Potsdam beschäftigt. An einem Freitag, dem , ereignen sich zwei Unfälle: Frau Wingender verunglückt auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte. Frau Kober stürzt mittags in einem Restaurant, in dem sie ihr Mittagessen einnehmen wollte, zu dem Frau Tillmann einen Zuschuss leistet. Beide Arbeitnehmerinnen müssen ärztlich behandelt werden. Welche gesetzliche Versicherung übernimmt die Unfallkosten? Welcher Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung trägt jeweils folgende Aufwendungen: 1. Witwenrente, 2. Verletztenrente, 3. Arbeitslosengeld, 4. Umschulung, 5. Vorsorgeuntersuchung, 6. Pflegegeld, 7. Berufsberatung, 8. Unfallverhütungsmaßnahmen, 9. ärztliche Behandlung bei Windpocken? Z! Frau Wingender: Es handelt sich um einen Arbeitsunfall (Weg Wohnung Arbeitsstätte). Die Unfallkosten zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Frau Kober: Es handelt sich um einen privaten Unfall. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Z! 1. Rentenversicherung 2. Unfallversicherung 3. Arbeitslosenversicherung 4. Arbeitslosenversicherung 5. Krankenversicherung 6. Pflegeversicherung 7. Arbeitslosenversicherung 8. Unfallversicherung 9. Krankenversicherung

2 Arbeitgeberzuschuss I Arbeitgeberzuschuss Axel Brandes ist kaufmännischer Angestellter der Firma FahrradFlott GmbH in Kaiserslautern und hat zwei Kinder. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt im Mai ,00.Er hat auf seiner Lohnsteuerkarte einen monatlichen Freibetrag von 800,00.Er ist (alternativ) 1. freiwilliges Mitglied der Tarner Ersatzkasse (Beitragssatz 14,4 %, durchschnittlicher Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2006: 13,3 %). 2. Mitglied der privaten Krankenversicherung Alligans (monatlicher Beitrag inkl. Pflegeversicherung 620,00 ). 3. Mitglied der privaten Krankenversicherung DBV Sommertour (monatlicher Beitrag inkl. Pflegeversicherung 410,00 ). Z! Unabhängig von der Kranken-/Pflegeversicherung ist der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen RV und AV in allen drei Alternativen gleich. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt beträgt 4.600,00, der Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ist für die Sozialversicherung ohne Bedeutung. RV: 19,9 %:2von 4.600,00 = 457,50 Arbeitgeberanteil ALV: 4,2 %: 2von 4.600,00 = 96,60 Arbeitgeberanteil Für die KV/PV gilt: Ist der Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse, zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (allerdings wird der Beitrag max. von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben => 3.562,50 ). Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer privaten Krankenversicherung, zahlt der Arbeitgeber max. die Hälfte des tatsächlich gezahlten Beitrags, aber max. die Hälfte des durchschnittlichen gesetzlichen Beitrags. (Hier müssen zwei Obergrenzen beachtet werden.) Der durchschnittliche gesetzliche Beitrag ergibt sich aus: 13,3 %:2von 3.562,50 =236,91 für die KV, 1,7 %:2von 3.562,50 =30,28 für die PV, gesamt also 267, Der Arbeitgeber zahlt die Beitragshälfte, also insges. (14,4 % +1,7 %) :2=8,05 %,von 3.562,50 =286, Die Hälfte der tatsächlich gezahlten Aufwendungen wäre 310,00.Der Arbeitgeberanteil beträgt aber max. 267,19, sodass die Differenz (also 352,81 )vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. 3. Die Hälfte der tatsächlich gezahlten Aufwendungen wären 205,00.Das ist weniger als der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen. Der Arbeitgeber zahlt diese 205,00. Der Arbeitgeber spart also mit, wenn sich der Arbeitnehmer in einer günstigen privaten Krankenversicherung versichert. Ermitteln Sie für alle drei Alternativen den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Sozialversicherung

3 I Allgemeine Wirtschaftslehre Kreditsicherungen Die Realkredite werden unterteilt in Lombardkredit (Pfand), Sicherungsübereignung, Hypothek und Grundschuld. Erläutern Sie diese Arten der Kreditsicherung. Eine Grundschuld ist eine Schuld ohne Schuldgrund! Lombardkredit Der Lombardkredit ist ein Kredit, der durch Pfandrecht an einer beweglichen Sache gesichert ist. Der Kreditgeber wird Besitzer der Sache, der Kreditnehmer bleibt Eigentümer. Wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtung aus dem Kredit nicht erfüllt, hat der Kreditgeber das Recht, das Pfand zu verwerten. Für diese Art von Kredit eignen sich leicht verkäufliche, wertbeständige Waren wie Schmuck, Aktien, Münzen. Sicherungsübereignung Bei der Sicherungsübereignung wird der Kreditgeber zum bedingten Eigentümer einer Sache, der Kreditnehmer bleibt aber Besitzer. Wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtung aus dem Kredit nicht erfüllt, hat der Kreditgeber das Recht, den übereigneten Gegenstand zu verwerten. Diese Kreditart wird oft gewählt für Fahrzeuge, Maschinen und Warenlager. Hypothek Die Hypothek ist ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung. Sie ist immer an eine Forderung gebunden. Hypotheken werden in der Abteilung III im Grundbuch eingetragen. Neben der dinglichen Haftung haftet der Kreditnehmer auch mit seinem übrigen Vermögen (persönliche Haftung). Grundschuld Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück. Sie ist im Gegensatz zur Hypothek von einer Forderung unabhängig. Der Kreditnehmer haftet nur dinglich, nicht auch mit seinem persönlichen Vermögen. Auch die Grundschuld wird im Grundbuch Abteilung III eingetragen

4 II Steuerlehre Fälle zur Einkommensteuer (ESt) Veräußerung Gewerbebetrieb Der 60-jährige Friedrich Freizeid möchte sich zur Ruhe setzen und veräußert seinen Gewerbebetrieb zum an Katharina Karriera. Er legt zum folgende Schlussbilanz vor: A Bilanz P Grundstück ,00 Kapital ,00 Gebäude ,00 Verbindlichkeiten ,00 Maschinen ,00 Umlaufvermögen , , ,00 In den Bilanzpositionen sind folgende stillen Reserven enthalten: Grundstück ,00 Gebäude ,00 Maschinen ,00 Die übrigen Bilanzansätze stimmen mit den Teilwerten überein. Es wird vereinbart, dass Karriera am Tag der Veräußerung an Freizeid einen Betrag von ,00 in bar zu zahlen hat. Darüber hinaus fallen durch die Übertragung des Grundstücks Gebühren in Höhe von 1.000,00 an. Ermitteln Sie den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn von Freizeid und erstellen Sie die Eröffnungsbilanz von Karriera. Beurteilung für Freizeid: Es handelt sich um eine Betriebsveräußerung im Ganzen, da im Rahmen der Veräußerung alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden. Die daraus erzielten Gewinne gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ( 16 [1] Satz 1 Nr. 1EStG). Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (Buch-) Wert des Betriebsvermögens übersteigt ( 16 [2] Satz 1 EStG). Unter bestimmten Voraussetzungen ( 16 [4] EStG) wird dem Steuerpflichtigen für die Veräußerung ein Freibetrag gewährt. Freizeid erfüllt diese Voraussetzung, da er das 55. Lebensjahr vollendet hat. Daher ergibt sich folgende Berechnung:

5 II Steuerlehre Fälle zur Einkommensteuer (ESt) Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit Frau Jeanette Kleinebeckel ist 29 Jahre alt und Bürokauffrau. Sie bezog im Kalenderjahr 2007 ein monatliches Bruttogehalt von 2.000,00. Weihnachts- oder Urlaubsgeld wurden nicht gezahlt. Die Auszahlung erfolgte auf ihr Konto. Ihr Arbeitgeber hat Frau Kleinebeckel ein Handy gestellt. Neben den betrieblichen Kosten zahlte er auch die auf die Privatgespräche entfallenen Telefoneinheiten. Im Jahr 2007 ist auf diese Weise ein Betrag von 220,00 für Privattelefonate zustande gekommen. Im Wonnemonat Mai 2007 hat Frau Kleinebeckel geheiratet. Aus diesem Grund hat ihr Arbeitgeber ihr mit dem Maigehalt einen zusätzlichen Betrag von 300,00 ausgezahlt. Frau Kleinebeckel tätigte im Jahr 2007 folgende Aufwendungen: Fachliteratur: 60,00 Fortbildungskosten: 2.120,00 Gewerkschaftsbeitrag: 32,00 Sie fuhr an 220 Arbeitstagen mit dem eigenen Pkw von ihrem Wohnort Neuss zur Arbeitsstätte in Kaarst, das sind 7 Entfernungskilometer. Ermitteln Sie die Einkünfte nach 19 EStG. Z! Stpfl. Einnahmen ,00 Werbungskosten: Fachliteratur 60,00 Fortbildungskosten 2.120,00 Gewerkschaftsbeitrag 32,00 Kontoführungsgebühr 16,00./ ,00 Einkünfte ,00 Die Zuwendung anlässlich ihrer Hochzeit ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Übernahme der Kosten für die Privattelefonate durch den Arbeitgeber ist steuerfrei nach 3 Nr. 45 EStG. Die Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden, da Frau Kleinebeckel weniger als 20 km Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückgelegt hat

6 III Rechnungswesen Fälle zur Anlagenwirtschaft Inzahlungnahme Die Kopyshop GmbH aus Karlsruhe hat am 1. April 2007 eine neue Kopieranlage zum Listenpreis von ,00 netto erworben. Es wurde mit der Lieferfirma ein Sonderrabatt von 10 % vereinbart. Die GmbH zahlte unter Abzug von 2% Skonto. Der Lieferant nimmt eine bereits vollständig abgeschriebene Kopieranlage für ,00 netto in Zahlung. Die Maschine hat noch einen Erinnerungswert von 1,00. Der Hausspediteur berechnete 8.850,00 netto für die Überführungskosten der neuen Maschine. Die neue Kopieranlage wird über ein Bankdarlehen finanziert. Gehen Sie aus Vereinfachungsgründen davon aus, dass die jährliche Zinsbelastung im ersten Jahr ,00 beträgt, die monatlich berechnet wird. Die Tilgung ist mit 4.880,00 monatlich vereinbart. Die Nutzungsdauer ist auf 15 Jahre festgesetzt. Alle Verbindlichkeiten werden per Banküberweisung gezahlt. a) Ermitteln Sie die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der neuen Kopieranlage. b) Errechnen Sie die Auswirkungen der aufgezeigten Geschäftsfälle auf das Jahresgesamtergebnis für 2007 der Kopyshop GmbH. Die GmbH will einen möglichst hohen Gewinn ausweisen. c) Errechnen Sie die Auswirkungen der aufgezeigten Geschäftsfälle auf das Gesamtergebnis der GmbH, wenn die Kopyshop GmbH einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen will. Welche Konsequenzen hat diese Entscheidung für die Folgejahre? a) Anschaffungspreis ,00./. 10 % Rabatt ,00 Zwischensumme ,00./. 2% Skonto 7.200,00 Lieferantenpreis ,00 + Spediteur 8.850,00 Anschaffungskosten ,00 b) Abschreibung: ,00 verteilt auf 15 Jahre und bezogen auf neun Monate./ ,50 Zinsen für neun Monate bei ,00 /Jahr./ ,00 Verkauf der alten Kopieranlage ,00 Erhöhung des Gesamtergebnisses ,50 c) Abschreibung: 20%von ,00 bezogen auf neun Monate./ ,50 Zinsen./ ,00 Verkaufserlös der alten Kopieranlage ,00 Gewinnminderung./ ,50 Wechsel zur linearen AfA ist möglich, wenn lineare AfA- Berechnung höhere Beträge als degressive AfA ergibt. degressive AfA entspricht eher der tatsächlichen Wertminderung

7 Aktivierungspflichtige AK III d) Kauf der Kopieranlage Rabatt wird nicht gebucht. Kopieranlage ,00 Vorsteuer ,00 an Verbindlichkeiten ,00 Berücksichtigung von Skonto Verbindlichkeiten 8.568,00 an Vorsteuer 1.368,00 an Kopieranlage 7.200,00 Spediteur Kopieranlage 8.850,00 VorSt 1.681,50 an Bank ,50 Verkauf der alten Kopieranlage Verbindlichkeiten ,00 an Erlöse aus Anlagenverkäufen ,00 USt 9.120,00 Ausbuchung der Kopieranlage (Erinnerungswert) Auslagenabgang 1,00 an Kopieranlage 1,00 Zahlung der Restsumme Verbindlichkeiten ,00 an Bank ,00 d) Bilden Sie die Buchungssätze für den Kauf der neuen Kopieranlage und den Verkauf der alten Kopieranlage. Der Restbetrag wurde per Banküberweisung beglichen. Aktivierungspflichtige AK Ein Industriebetrieb erwirbt im Januar eine automatische Druckmaschine zum Preis von ,00 netto. Die Lieferfirma gewährt einen Sonderrabatt von 15 % auf den Kaufpreis. Für den Transport und die Verpackung werden 7.000,00 netto und für die Montage 2.400,00 netto berechnet. Das Fundament stellt das Unternehmen selbst her, es entstehen HK in Höhe von ,00.Die Anschaffung muss teilweise finanziert werden, für ein Darlehen von ,00 müssen Zinsen in Höhe von ,00 pro Jahr gezahlt werden. Durch Banküberweisung unter 3% Skonto wird die Rechnung beglichen. a) Anschaffungspreis ,00./. Rabatt 15 % ,00 = ,00 + Transport und Verpackung 7.000,00 + Montage 2.400,00 = ,00./. Skonto 3% 8.442,00 = ,00 + Fundament ,00 = aktivierungspflichtige AK ,00 Zinsen bleiben unberücksichtigt. b) AfA-Satz linear 100 %:12Jahre = 8,333 % 3 = 25% degressiv (nicht 30 %als Maximalsatz) a) Ermitteln Sie die aktivierungspflichtigen AK. b) Errechnen Sie den höchstzulässigen Abschreibungssatz im 1. Jahr bei zwölf Jahren Nutzungsdauer. 281

8 IV Lernfeldorientierte Aufgaben 4.9 Situationsaufgabe 9 Abgabenordnung Am Montag, , geht beim Finanzamt Göttingen folgender Brief ein: Gustav Grobian Ganz-Frech-Str. 15 Göttingen An Finanzamt Jetzt reicht es mir endgültig. Ich bin total sauer. Letzte Woche bin ich aus dem Krankenhaus entlassen worden und heute finde ich in meiner Jackentasche einen Brief, nämlich die Beschwerde, die ich gegen meinen Einkommensteuerbescheid 2006 einlegen wollte. Bloß weil mich der blöde Radfahrer auf dem Bürgersteig niedergefahren hat, sodass ich mit einer Gehirnerschütterung zehn Tage im Krankenhaus gelegen habe! Jetzt sagen Sie bloß nicht, Sie nehmen die Beschwerde nicht mehr an, weil sie nicht fristgerecht ist! Ihr falscher Steuerbescheid trägt den Poststempel (Montag), so lange ist das ja nun auch noch nicht her. Kann man ja wohl erwarten, dass Sie meinen Steuerbescheid noch ändern, schließlich haben ja Sie (!!!) einen falschen Bescheid erlassen. Sie hätten doch wissen müssen, dass ich noch Werbungskosten habe und nur vergessen habe die Belege beizulegen. Ein bisschen mehr Fürsorge hätte ich schon erhofft. Ohne Grüße Gustav Grobian Anlage Fehlende Belege über Werbungskosten

9 Einspruchsfrist IV Fristberechnung: a) Fristbeginn: 3Tage nach Aufgabe zur Post ( 2[2] Nr. 1AO), also am b) Fristdauer: 1Monat ( 355 [1] AO) c) Fristende: Wird das Finanzamt den angefochtenen Steuerbescheid ändern? Begründen Sie Ihre Rechtsauffassung. Der Brief erreicht das Finanzamt außerhalb der Einspruchsfrist. Aber innerhalb der Einspruchsfrist war der Unfall, der zu dem Krankenhausaufenthalt geführt hat. Damit war Grobian ohne Verschulden daran gehindert, die Einspruchsfrist als gesetzliche Frist einzuhalten. Deshalb kann er Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, 110 AO. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (hier erfüllt) und muss nicht ausdrücklich erfolgen. Auch ein mit Begründung verspätet eingereichter Einspruch ist als Antrag auf Wiedereinsetzung zu deuten. Die versäumte Handlung ist nachzuholen. Auch das ist hier erfolgt, der Einspruch liegt dem Finanzamt vor. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen nach 357 (1) Satz 1 AO, das ist hier gegeben. Die unrichtige Bezeichnung (hier als Beschwerde) schadet dem Einspruch nicht, 357 (1) Satz 4 AO. Der Einspruch ist damit zulässig. Offensichtlich ist er auch begründet. Die fehlenden Werbungskostenbelege sind beigefügt. Damit wird das Finanzamt den Steuerbescheid des Gustav Grobian ändern. PS: Der Umgangston von Herrn Grobian ist dennoch nicht zur Nachahmung empfohlen!

10 V Mandantenorientierte Sachbearbeitung 5.7 Fall 7 Steuerbarkeit und Steuerpflicht Mandantin Erika Engeln lebt und arbeitet in Schneeberg im Erzgebirge. Sie stellt in Handarbeit als Schnitzerin Krippenfiguren her. Bisher hat sie diese Figuren ausschließlich an Touristen des Ortes Schneeberg verkauft, aber seit sie einen eigenen Internetauftritt hat, erhält sie immer mehr Nachfragen aus Polen und sogar aus den USA. Frau Engeln ist darüber im Zweifel, wie sie Verkäufe nach Polen oder in die USA umsatzsteuerlich abwickeln muss. Erläutern Sie Frau Engeln Steuerbarkeit und Steuerpflicht solcher Verkäufe. Auf Nachfrage erfahren Sie, dass sich polnische Familien, aber auch ein polnischer Spielzeughändler für die von Frau Engeln hergestellten Figuren interessieren. 428 Lieferungen in die USA: unbeachtlich, ob an private Kunden oder Unternehmer Lieferung hat Ort in Schneeberg nach 3(6) UStG, damit steuerbar als Ausfuhrlieferung nach 6(1) Satz 1Nr. 1UStG i. V. m. 4 Nr. 1 a UStG steuerfrei Ausfuhrnachweise müssen erbracht werden. Rechnungen ohne USt Lieferungen nach Polen: a) An private Kunden (Lieferschwelle wird nicht überschritten) Ort der Lieferung: grundsätzlich nach 3 (6) UStG in Schneeberg, damit steuerbar Steuerbefreiung prüfen: keine innergemeinschaftliche Lieferung, da nicht an erwerbsbesteuerten Unternehmer steuerpflichtig mangels Befreiung Rechnung mit deutscher USt b) An private Kunden (Lieferschwelle wird überschritten) Ort der Lieferung nach 3cUStG in Polen in Deutschland nicht steuerbar also keine deutsche USt aber USt in Polen, deshalb Rechnung mit polnischer USt, deshalb: evtl. Fiskalvertreter in Polen suchen c) An Unternehmer Ort der Lieferung nach 3(6) UStG in Schneeberg steuerbar steuerfrei nach 6aUStG i. V. m. 4Nr. 1bUStG als innergemeinschaftliche Lieferung, da Erwerber ein Unternehmer, der der Erwerbsbesteuerung in Polen unterliegt Rechnung ohne deutsche USt, aber mit Hinweis auf die steuerfreie Lieferung Formvorschriften beachten: USt-IdNr

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