Lerneinheit A Bankgeschäftliche Rahmenbedingungen
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- Max Morgenstern
- vor 8 Jahren
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1 Lerneinheit A Bankgeschäftliche Rahmenbedingungen Dr. Reinhold Rickes Inhalt Einleitung 3 Lernziele 3 1 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten Arten von Finanzmärkten Direkte Finanzierung versus indirekte Finanzierung über Finanzintermediäre Arten von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und bankähnlichen Geschäften in aufsichtsrechtlicher Hinsicht Definition des Kreditinstituts Definition des Finanzdienstleistungsinstituts Finanzunternehmen Ausnahmeregelung Institutionen des Finanzsystems 9 2 Strukturen des deutschen Bankensystems Kreditinstitute in der Statistik Rechtsformen Unternehmerische Zielsetzung Universalbanken Spezialbanken Gewinnorientiert aufgabenorientiert 15 3 Bankengruppen Kreditbanken Großbanken Regionalbanken und sonstige Kreditinstitute (einschließlich Privatbankiers) Zweigstellen ausländischer Banken Genossenschaftssektor Kreditgenossenschaften Genossenschaftliche Zentralbanken Spezialbanken Realkreditinstitute Kreditinstitute mit Sonderaufgaben Bausparkassen Kapitalverwaltungsgesellschaften Wertpapiersammelbank: Clearstream Banking AG Verbände der Kreditwirtschaft 21 Lerneinheit A 1
2 4 Sparkassen-Finanzgruppe Sparkassen Geschichtliche Eckdaten Rechtliche Grundlagen, Eigenkapital, Haftung Geschäftstätigkeit der Sparkassen Landesbanken/Girozentralen Geschichtliche Eckdaten Rechtsformen und Dienstleistungsangebot Geschäftstätigkeit der Landesbanken Sparkassen und Giroverbände Sparkassenverbund Grundlagen und Ordnungskriterien Weitere Verbundunternehmen der Sparkassen- Finanzgruppe 35 5 Einlagen- und Institutssicherungssysteme Einlagensicherungseinrichtungen des privaten Bankgewerbes Institutssicherungssysteme der Sparkassen-Finanzgruppe und der Genossenschaftsbanken Institutssicherung der Genossenschaftsbanken Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe 38 6 Banken und Sparkassen international EU-Banken Bankensystem der USA Sparkassen international 44 Zusammenfassung/Literatur 46 Übungen 48 Lösungen 51 2 Lerneinheit A
3 Einleitung Der Rahmen für das Bankgeschäft: Dazu gehören zunächst die Finanzmärkte im In- und Ausland, mit denen die Kreditinstitute im Wettbewerb stehen sowie der jeweilige Ordnungsrahmen. Für Sie geht es in dieser Lerneinheit darum, sich den inhaltlichen Standort Ihres Aufgabengebietes innerhalb dieses Rahmens zu erschließen. Sie sollten wissen, was Ihre Sparkasse gegenüber einer Geschäftsbank auszeichnet und wie beide im Bankensystem positioniert sind. Sie sollten das institutionelle Umfeld, d.h., Institutsgruppen und Finanzierungsformen kennen und einen Eindruck von der Struktur des Marktes haben. Bedeutsam sind dabei auch neue Einflüsse aus der weitgehenden Globalisierung und für Europa aus der Integration in der Europäischen Union. Sie können, nachdem Sie diese Lerneinheit durchgearbeitet haben, die Position der Kreditinstitute an den Finanzmärkten beschreiben, indem Sie die Geschäfte der Kreditinstitute als Finanzintermediäre von den Geschäftsbereichen anderer Finanzmarktakteure abgrenzen, das deutsche Bankensystem nach drei Gesichtspunkten abgrenzen, Ziele und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit der einzelnen Kreditinstitutsgruppen erläutern sowie die besondere Zielsetzung von Sparkassen und Landesbanken im Vergleich zu anderen Gruppen des Kreditgewerbes erläutern, die Unterschiede der Einlagensicherungssysteme in den verschiedenen Bankengruppen beschreiben, die Verbände der Kreditwirtschaft mit deren gemeinsamer Aufgabenstellung nennen, die Aufgabenverteilung der Sparkassen- und Giroverbände beschreiben sowie den Nutzen und die Probleme des Verbundes für Sparkassen, Landesbanken und andere wichtige Einrichtungen der Finanzgruppe erläutern, die unterschiedlichen Strukturen von Banken an den Finanzmärkten der EU und der USA darstellen sowie die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sparkassen auf internationaler Ebene aufzeigen. Lernziele Lerneinheit A 3
4 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten 1 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten Strukturen von Finanzmärkten Die Struktur des deutschen Finanzsystems ist historisch gewachsen. Sie ist ständigem Wandel unterworfen. Die Ursachen dafür sind in erster Linie Verhaltensänderungen der Marktteilnehmer, neue bank- und währungspolitische Maßnahmen, Angleichung an internationale Normen und Regeln, z.b. im Zuge der Integration in der EU, und darüber hinaus durch die Globalisierung der Finanzmärkte. Die Strukturen von Finanzmärkten lassen sich beschreiben durch: Institutionen und Märkte einschließlich dem quantitativen Gewicht, das die einzelnen Teilmärkte haben (siehe Kapitel 1.2.) den aufsichtsrechtlichen Ordnungsrahmen, durch den die Aufgaben und Spielregeln der Finanzmärkte festgelegt sind (siehe Kapitel 1.3) 1.1 Arten von Finanzmärkten Im weiteren Sinne zählt man zu den Finanzmärkten Devisenmärkte Kreditmärkte bzw. Geldmarkt und Anleihemärkte Märkte für Unternehmensbeteiligungen/Aktienmärkte Termin- und Derivatemärkte, z.b. Optionshandel, Rohstoffbörsenhandel, Handel mit Finanzmarktrisiken (Kreditausfallversicherungen/Credit Default Swaps) etc. Die weiteren Ausführungen in dieser Lerneinheit beschränken sich auf die Finanzmärkte im engeren Sinne. Dazu gehören vor allem die Kreditmärkte bzw. die Geld- und Anleihemärkte und die Märkte für Aktien und andere Unternehmensbeteiligungen. Daher soll im Folgenden eine etwas engere Definition verwendet werden. Definition: Ein Finanzmarkt ist der Ort, an dem Personen ihre Liquiditätsüberschüsse an andere Personen abgeben, die diese Liquidität in Form von Fremd- oder Eigenkapital aufnehmen möchten. 4 Lerneinheit A
5 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten Bankgeschäftliche Rahmenbedingungen 1.2 Direkte Finanzierung versus indirekte Finanzierung über Finanzintermediäre Abbildung 1: Direkte und indirekte Finanzierung Defiziteinheiten direkte Finanzierung indirekte Finanzierung Emissionsmarkt Zirkulationsmarkt Face-to-Face- Finanzierung organisierter Finanzmarkt Finanzintermediär direkte Finanzanlage indirekte Finanzanlage Überschusseinheiten Quelle: Bessler, W.: Bank: Theoretische Fundierung, Enzyklopädisches Lexikon, S Der Ausgleich von Liquditätsüberschüssen und -defiziten an den Finanzmärkten kann entweder unmittelbar zwischen den Beteiligten erfolgen (sogenannte direkte Finanzierung) oder über zwischengeschaltete Institutionen, die sogenannten Finanzintermediäre (siehe vorangegangene Abbildung). Bei der direkten Finanzierung ist wiederum zu unterscheiden zwischen einem ganz unmittelbaren Liquiditätsaustausch zwischen den Überschuss- bzw. Defiziteinheiten (sogenannte Face-to-Face-Finanzierung) oder dem Austausch über Wertpapierbörsen und andere vergleichbare organisierte Märkte. Bei der indirekten Finanzierung über Finanzintermediäre gleichen Kreditinstitute, Versicherungen oder Investmentfonds (Kapitalverwaltungsgesellschaften) als Intermediäre auf eigene Rechnung den Anlage- und Finanzbedarf der Überschuss bzw. Defiziteinheiten aus. Die Bedeutung und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Finanzierungsarten in Deutschland verdeutlicht Abbildung 2. Direkte Finanzierung Indirekte Finanzierung Lerneinheit A 5
6 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten Abbildung 2: Struktur des deutschen Finanzsystems 1.3 Arten von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und bankähnlichen Geschäften in aufsichtsrechtlicher Hinsicht Bankenaufsicht CRR-Institute Wegen ihrer besonderen volkswirtschaftlichen Bedeutung unterliegen die organisierten Finanzmärkte einer speziellen staatlichen Aufsicht. In Deutschland übernimmt diese Aufsicht vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin (Banken-, Versicherungs- und Börsenaufsicht). Dem Bereich der Bankenaufsicht werden dabei diejenigen Unternehmen zugeordnet, die mindestens eines der in 1 Abs. 1 und 1a KWG genannten Bankgeschäfte tätigen, wobei die betreffenden Unternehmen je nach Art der betriebenen Bankgeschäfte entweder als Kreditinstitute oder als Finanzdienstleistungsinstitute gelten (siehe Abbildung 3). Unternehmen die lediglich bankähnliche, nicht in 1 Abs. 1 und 1a KWG aufgeführte Geschäfte betreiben, unterliegen als sogenannte Finanzunternehmen nicht der Bankenaufsicht (siehe Kapitel 1.3.3). In der europäischen Eigenmittelverordnung CRR werden abweichende Begriffe gewählt. Als CRR-Kreditinstitut gelten nur solche Institute, die das Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben. Über einen Verweis in 1b KWG hat der deutsche Gesetzgeber jedoch klargestellt, dass auch alle anderen Kreditinstitute nach 1 Abs. 1 KWG die europäischen CRR-Vorschriften 6 Lerneinheit A
7 Stellung der Kreditinstitute an den Finanzmärkten Bankgeschäftliche Rahmenbedingungen beachten müssen. Das EU-Pendant zum Finanzdienstleistungsunternehmen ist die CRR-Wertpapierfirma. Hierzu zählen jedoch nur solche Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) bzw. der MiFiD sind. CRR-Wertpapierfirmen und CRR-Kreditinstitute werden unter dem Oberbegriff CRR-Institute zusammengefasst. Abbildung 3: Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen von Finanzintermediären (Institutsarten nach 1 KWG) Institute Kreditinstitute Finanzdienstleistungsinstitute (nach 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 12 KWG) (nach 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 10 KWG) Universalkreditinstitute Bankgeschäfte: 1 Einlagengeschäft 1a Pfandbriefgeschäft 2 Kreditgeschäft 3 Diskontgeschäft 4 Finanzkommissionsgeschäft 5 Depotgeschäft 7 Darlehensrückerwerbsgeschäft 8 Garantiegeschäft 9 Girogeschäft 10 Emissionsgeschäft 12 Geschäft der zentralen Gegenpartei CRR-Kreditinstitute ( 1 Abs. 3d Satz 1 KWG) Wertpapierhandelsbank ( 1 Abs. 3d Satz 3 KWG) 1 Finanzdienstleistungen: 1 Anlagevermittlung 1a Anlageberatung 1b Handelssystembetrieb 1c Platzierungsgeschäft 2 Abschlussvermittlung 3 Finanzportfolioverwaltung 4 Eigenhandel 5 Drittstaateneinlagenvermittlung 7 Sortengeschäft 8 Kreditkartengeschäft 9 Factoring 10 Leasing 1 Zur genauen Abgrenzung der Begriffe Wertpapierhandelsbank und Wertpapierhandelsunternehmen siehe 1 Abs. 3d Satz 2 und 3 KWG Definition des Kreditinstituts Eine detaillierte Definition des Begriffs»Kreditinstitut«gibt 1 des KWG. Definition: Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Es müssen demnach drei Kriterien erfüllt sein, damit ein Kreditinstitut vorliegt: 1. Es muss ein Unternehmen vorliegen. Bei einem Unternehmen handelt es sich (nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart) um eine wirtschaftliche Betätigung, die planmäßig und organisatorisch selbstständig in gewissem Umfang und für einen nicht unerheblichen Zeitraum ausgeübt wird. 2. Die Bankgeschäfte müssen gewerbsmäßig oder in einem Umfang ausgeübt werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Gewerbsmäßig handeln Unternehmen, wenn sie Geschäfte auf Dauer mit der Absicht betreiben, Gewinn zu erzielen. Der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb muss objektiv erforderlich sein. Ob er tatsächlich vorhanden ist, ist dabei nebensächlich. 3. Es muss mindestens eines der in 1 KWG genannten Bankgeschäfte getätigt werden (siehe Abbildung 4). Lerneinheit A 7
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