SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL

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1 SAMTGEMEINDE FLOTWEDEL Flächennutzungsplan 16. Änderung Begründung mit Umweltbericht / 3(2)/ 4(2) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit/ der Behörden PLANUNGSBÜRO PETERSEN AM UHRTURM HANNOVER TEL FAX MAILBOX@PBP-HANNOVER.DE

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE TEIL I: BEGRÜNDUNG Vorbemerkung Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Sondergebiete SO-Biogas Wohnbaufläche/ Fläche für Landwirtschaft Erläuterungen zu den Teilflächen Gemeinde Eicklingen (Eicklingen) - Teilfläche E Gemeinde Langlingen (Neuhaus) - Teilfläche L Gemeinde Langlingen (Hohnebostel) - Teilfläche L Gemeinde Langlingen (Nienhof) - Teilfläche L Gemeinde Wienhausen (Nordburg) - Teilfläche W Flächenbilanz TEIL II: Umweltbericht Einleitung a Inhalt und Ziele der Flächennutzungsplan-Änderung b Ziele des Umweltschutzes Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen a Bestandsaufnahme und Bewertung a1 Änderungsbereich E a2 Änderungsbereich L a3 Änderungsbereich L a4 Änderungsbereich L a5 Änderungsbereich W b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes c Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nachteiliger Auswirkungen d Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben Technische Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten Zusammenfassung Planzeichenerklärung

3 TEIL I: BEGRÜNDUNG HINWEIS ZUR BauNVO Für die Zeichnerischen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Februar 1990 (BGBl. I, S.132), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I, S.479) maßgeblich. (Planzeichenerklärung siehe letzte Seite) 3

4 0.0 Vorbemerkung Die Samtgemeinde Flotwedel verfügt seit 1978 über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Aufgrund der fortschreitenden städtebaulichen Entwicklungen, geänderter Planungserkenntnisse und neuer gesetzlicher Regelungen wurden immer wieder Anpassungen und Ergänzungen der Darstellungen in der vorbereitenden Bauleitplanung erforderlich. Aus diesem Grund hat die Samtgemeinde Flotwedel bereits mehrere Änderungsverfahren durchgeführt bzw. eingeleitet, die in der nachfolgenden Übersicht kurz zusammen gefasst sind: Nr. betroffene Gemeinden Inhalte Teil- Verfahrensstand flächen 1. rechtsverbindlich 2. rechtsverbindlich 3. rechtsverbindlich 4. rechtsverbindlich 5. alle Mitgliedsgemeinden allgem. Fortschreibung 17 rechtsverbindlich 6. Eicklingen Kiesabbau Verfahren eingestellt 7. Bröckel Bereich B-Plan Nr. 6 1 rechtsverbindlich 8. Eicklingen Bereich B-Plan Nr Verfahren eingestellt, Einbeziehung in die 12. F- Plan-Änderung 9. alle Mitgliedsgemeinden Windkraftstandorte 3 rechtsverbindlich 10. Wienhausen / Offensen Wohnbaufläche / Grünfläche 2 rechtsverbindlich 11. Eicklingen Gewerbegebietserweiterung 1 rechtsverbindlich 12. alle Mitgliedsgemeinden allgem. Fortschreibung 23 rechtsverbindlich (Bauflächenerweiterung) 13. Wienhausen / Öffentliche Einrichtungen/ 4 rechtsverbindlich Langlingen Gewerbegebietserweiterung 14. alle Mitgliedsgemeinden allgemeine Fortschreibung 38 rechtsverbindlich Teil Eicklingen Gemischte Baufläche M 2 rechtsverbindlich Teil 2 Wienhausen 15. Bröckel Eicklingen 16. Eicklingen Langlingen Wienhausen SO - Einzelhandel Gemischte Baufläche M Grünflächen Fläche für Gemeinbedarf Sondergebiete SO-Biogas / Wohnbaufläche - W 3 rechtsverbindlich 5 Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen TÖB ( 3(2) u. 4(2) BauGB) Von den Änderungen der vorliegenden 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Mitgliedsgemeinden - Eicklingen mit einer Teilfläche im Ortsteil Eicklingen (SO-Biogas) - Langlingen mit insgesamt drei Teilflächen in den Ortsteilen Hohnebostel, Neuhaus (beide SO-Biogas) und Nienhof (Wohnbaufläche W) - Wienhausen mit einer Teilfläche im Ortsteil Nordburg (SO-Biogas) betroffen. 4

5 1.0 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 1.1 Sondergebiete SO-Biogas Innerhalb der Samtgemeinde Flotwedel soll die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien weiterhin unterstützt und planerisch vorbereitet werden. Dazu sollen auch Biogas-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 0,5 MW ermöglicht werden, die damit nicht mehr unter den Sonderstatus der Privilegierung fallen. Dadurch werden zugleich zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten für die landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen und ein Beitrag zu ihrer Standortsicherung geleistet. Allerdings kann die gemeindliche Planung zu Standorten der Biogaserzeugung und nutzung im landwirtschaftlichen Bereich i.d.r. nicht in Form einer klassischen Angebotsplanung erfolgen, sondern sie findet vorrangig als Reaktion auf konkret gestellte Ansiedlungswünsche statt. Die Standortwahl ist von vielen Parametern abhängig, die von den Gemeinden nicht unbedingt beeinflussbar sind. Neben den Eigentumsverhältnissen und einer grundsätzlichen Investitionsbereitschaft einzelner Betreiber besitzt dabei insbesondere die Verfügbarkeit von Gärsubstraten (z.b. nachwachsende Rohstoffe oder organische Abfälle) in möglichst geringer Entfernung zur Anlage eine hohe Bedeutung. Dieses gilt auch für die Einspeisungsmöglichkeiten in das öffentliche Strom- und/oder Gasnetz sowie die Optionen für die Wärmenachnutzungsmöglichkeiten. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass jeder der geplanten Standorte grundsätzlich an vorhandene Netze angeschlossen werden kann und die Wirtschaftlichkeit von den potenziellen Investoren geprüft wurde. Die anfallende Abwärme kann z.b. - zur Trocknung von land- oder forstwirtschaftlichen Produktionsgütern, - zur Beheizung von Viehaufzuchtställen oder Gewächshäusern, - zur Beheizung einer nahen Hofstelle oder eines nahen Siedlungsbereiches - zur Versorgung von Wärmeabnehmern über mobile Wärmespeicher - Nachverstromung genutzt werden. Die tatsächliche Nutzung ist von den jeweiligen Einzelfaktoren der Standorte abhängig und kann nicht im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung bestimmt werden. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet zwei Standorte, die neu entwickelt werden sollen, und zwei Erweiterungen von bereits bestehenden Biogasanlagen, die im Rahmen der Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 6d BauGB errichtet worden sind. 1.2 Wohnbaufläche/ Fläche für Landwirtschaft Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Ortsteil Nienhof der Gemeinde Langlingen am östlichen Ortsrand die Ausweisung einer Fläche für Sportanlagen Reiten sowie einer Grünfläche als Abstandssicherung zu der angrenzenden Wohnbebauung erfolgt. Ziel war es, hier den Bau einer Reithalle mit angrenzendem Reitplatz zu ermöglichen. Dieses Planungsziel wurde jedoch zwischenzeitlich aufgegeben. Stattdessen wird jetzt bis auf eine Bautiefe für ca. 3-4 Wohngrundstücke wieder die Sicherung der Fläche entsprechend ihrer ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung (Weide) angestrebt. Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes soll jetzt eine Anpassung der gemeindlichen Planung an die veränderten Nutzungsziele erfolgen. 5

6 2.0 Erläuterungen zu den Teilflächen 2.1 Gemeinde Eicklingen (Eicklingen) - Teilfläche E Flächennutzungsplan wirksame Fläche für Landwirtschaft (ca. 2,14 ha) Darstellung geplante Sondergebiet SO-Biogas (ca. 2,14 ha) Darstellung Ziele und Zwecke der Planung Die geplante Flächennutzungsplandarstellung soll vorrangig die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage über die Privilegierung hinaus ermöglichen. Angestrebt wird die Nutzung der erzeugten Wärme/ Energie durch die angrenzende Hofstelle selbst, zu der die Anlage gehört. Ergänzende Nutzungen oder Anlagen, welche die erzeugte Wärme/Energie direkt vor Ort abnehmen sollen, sind zu diesem Planungszeitpunkt nicht bekannt. Eine unzulässige Zersiedlung des Freiraums wird mit der Planung nicht eingeleitet, vielmehr ist durch die erst im Jahr 2000 erfolgte Neuansiedlung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes (Wohnhaus, Stallungen) im Außenbereich und durch die Zulassung einer direkt angrenzenden Biogasanlage bis 0,5 MW in der jüngsten Vergangenheit bereits ein raumwirksamer, baulicher Ansatz vorhanden. Aufgrund der angestrebten Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ergeben sich auch keine alternativen Standortmöglichkeiten. Ausgangslage Die Teilfläche E umfasst ca. 2,14 ha. Sie liegt nördlich der bebauten Ortslage von Eicklingen an der Gemeindestraße Zum Kiesteich. Diese nachgeordnete Straße mündet in die im Westen verlaufende Landesstraße L 311 (Dorfstraße) ein. Die Flächen gehören zu einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, der als Aussiedlerhof mit seinen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden direkt an den Planbereich angrenzt und im Jahr 2000 hier in Betrieb genommen wurde. Die zum Hof gehörende Biogasanlage, die erst vor wenigen Jahren als privilegiertes Bauvorhaben errichtet wurde, liegt innerhalb des Änderungsbereiches nördlich der Wirtschaftsgebäude. Die auf 0,5 MW begrenzte Energieleistung dieser Anlage soll zur besseren Auslastung bestehender Ressourcen erweitert werden. Darüber hinaus werden das Plangebiet und die angrenzenden Flächen derzeit als Acker intensiv bewirtschaftet. Erhaltenswerter Baumbestand oder Bewuchs ist im Änderungsbereich nicht vorhanden. Im Osten liegen die Sandabbau Flächen sowie das Vereinshaus mit Schießstand, die ebenfalls über die Gemeindestraße Am Kiesteich erschlossen werden. Nördlich und Südöstlich des Plangebietes sind Waldflächen vorhanden. Das Sondergebiet hält jeweils einen Abstand von mindestens 50 m zu diesen Waldstücken ein. Beeinträchtigungen insbesondere des nördlichen Waldes, durch Beunruhigung und Beschattung (Südexposition) durch eine Anlagenerweiterung können somit auf ein Minimum reduziert werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Wald südöstlich des Änderungsbereiches durch den Kiesabbau und den Schießstand mit Vereinsheim bereits vorbelastet ist. Durch den 50 m Abstand wird gleichzeitig eine Gefährdung der Anlageerweiterung oder der sich hier aufhaltenden Personen durch umstürzende Bäume oder herabfallende Kronenteile vermieden. Als zusätzliche präventive Maßnahme sollten Fermenter, Gärrestlager, Heizkraftwerk und Notfackel mit größtmöglichem Abstand zum Wald angeordnet werden. 6

7 Da der Vorsorgeabstand von 150 m zwischen dem Änderungsbereich und den Waldflächen unterschritten wird, muss sowohl die bestehende Biogasanlage, als auch die geplante Erweiterung als komplett geschlossenes System betrieben werden. Stallgebäude und vorhandene Biogasanlage an der Gemeindestraße Am Kiesteich Wohngebäude des landwirtschaftlichen Betriebes an der Gemeindestraße Am Kiesteich Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes Der Änderungsbereich E ist bisher im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Flotwedel als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Er liegt innerhalb eines Rohstoffsicherungsgebietes für den Hoch- und Tiefbau sowie innerhalb des Rohstoffsicherungsgebietes Salzstock Wienhausen. 7

8 Luftbild (Auszug aus Google-earth - kombiniert mit ALK) Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Teiländerung E (Abb. ohne Maßstab) 8

9 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Celle Das Regionale Raumordnungsprogamm trifft für den Änderungsbereich folgende Festlegungen: a) Besondere Entwicklungsaufgabe Ländliche Siedlung Die Gemeinde Eicklingen wird wegen der im Ort noch vorhandenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Ländliche Siedlung eingestuft. Die geplante Flächennutzungsplan-Änderung dient der Standortsicherung eines dieser Betriebe. b) Vorsorgegebiet für Landwirtschaft Der Änderungsbereich liegt aufgrund hoher, natürlicher, standortgebundener landwirtschaftlicher Ertragspotenziale innerhalb eines Vorsorgegebietes für Landwirtschaft. Es handelt sich dabei um eine Randlage innerhalb des großräumigen Vorranggebietes, so dass große zusammenhängende Flächen durch die Erweiterung der Biogasanlage weder zerschnitten noch in ihrer Bewirtschaftung beeinträchtigt werden, wichtige Wegebeziehungen werden nicht unterbrochen. Durch die geplante Erweiterung wird nicht nur die wirtschaftliche Basis eines landwirtschaftlichen Betriebes in der Gemeinde Eicklingen verbessert, die Flächen befinden sich auch im Eigentum dieses Betriebes, so dass den Zielen unter a) und b) mit dieser Planung grundsätzlich entsprochen wird. c) Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung Sand Das RROP für den Landkreis Celle sah bereits in seiner Fassung aus dem Jahr 1993 östlich der L 311 und nördlich der bebauten Ortslage von Eicklingen ein Vorranggebiet für oberflächennahe Rohstoffe Sand vor. Auszug aus den Zeichnerischen Festlegungen des RROP 1993, (Abb. ohne Maßstab) 9

10 In der Fassung aus dem Jahre 2005 wird dieser Bereich östlich der L 311 aufgegliedert: - in ein Vorranggebiet im Osten, wo auf einer Teilfläche bereits seit Längerem Sand abgebaut wird, und - in ein Vorsorgegebiet, das somit in seinem Status reduziert wurde. Dagegen wurde das Vorsorgegebiet westlich der Landesstraße 311 erheblich erweitert. In dem Vorsorgegebiet östlich der L 311 wurde an der Straße Am Kiesteich im Jahr 2000 eine Aussiedlerhofstelle in Betrieb genommen, die mit den landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden, einem Wohnhaus und einer vor wenigen Jahren ergänzten Biogasanlage (als privilegiertes Vorhaben) eine Fläche von ca. 1,9 ha belegt. Die umliegenden Flächen gehören zu dieser Hofanlage und werden ackerbaulich genutzt. Gewerbliche oder sonstige Ansiedlungen, die den Betriebsstandort gefährden könnten, sind auf diesen Flächen nicht vorgesehen. Aufgrund dieser bestehenden Ansiedlung ist die Samtgemeinde Flotwedel der Auffassung, dass dem Sandabbau an dieser Stelle kein Vorrang mehr eingeräumt werden kann. Ansonsten sind die seit 2000 erteilten Baugenehmigungen nicht nachvollziehbar, zumal sie erhebliche private Investitionen ausgelöst haben und die Betriebsumsiedlung auf diese Fläche natürlich vor dem Hintergrund erfolgt ist, dass der Standort auch Erweiterungsoptionen aufweist und damit langfristig gesichert ist. Der weitere Sandabbau innerhalb des Vorranggebietes wird durch die Planung nicht gefährdet oder beeinträchtigt, da das bestehende Abbaugelände und die möglichen östlichen Ergänzungsflächen vollständig östlich der geplanten Sonderbaufläche Biogas liegen und somit durch die Planung nicht berührt oder überlagert werden. Auszug aus den Zeichnerischen Festlegungen des RROP 2005, (Abb. ohne Maßstab) 10

11 Eine zwingende Notwendigkeit für die Freihaltung der jetzt neu überplanten Teilfläche kann auch aufgrund der Gesamtgröße des im RROP dargestellten Vorranggebietes von ca. 900 ha nicht nachvollzogen werden, da sich das Vorranggebiet vorrangig in westlicher Richtung westlich der L 311 ausdehnt. Zudem wird durch die demografische Entwicklung und die zurückgehende bauliche Entwicklung zukünftig erheblich weniger an Sand-Rohstoffen benötigt werden. Insbesondere beim Straßenbau werden heute bereits vielfach Recyclingprodukte eingesetzt. Insofern ist es, abweichend von den Zielen der Raumordnung städtebauliche vertretbar, wenn die bestehende Biogasanlage und die beabsichtigte Erweiterungsfläche als Sondergebiet für Biogas im Flächennutzungsplan dargestellt werden, um damit den Hofstandort dauerhaft zu sichern und die Zielsetzung der Förderung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Rohstoffen zu unterstützen. d) Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft / Vorranggebiet für ruhige Erholung Nördlich des Änderungsbereiches liegt ein Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft, dass zugleich durch ein Vorranggebiet für ruhige Erholung und in den Randbereichen auch durch das Vorsorgegebiet für Landwirtschaft überlagert wird. Aufgrund der verbleibenden Abstände zu diesen Erholungs- und Natur- /Landschaftsbereichen sowie der ausschließlichen Zufahrt über die Straße Am Kiesteich sind durch die Erweiterung der Biogasanlage keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Zudem können im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Pflanz- und Pufferzonen zur landschaftlichen Einbindung eingefordert und gesichert werden. Landschaftsrahmenplan/ Naturschutzfachliche Belange Der Landschaftsrahmenplan trifft für den Änderungsbereich keine besonderen Aussagen oder Zielvorgaben. Erschließung Die verkehrliche Erschließung des landwirtschaftlichen Betriebes mit dem geplanten Sondergebiet "Biogas" erfolgt über den Gemeindeweg "Zum Kiesteich", der auf freier Strecke in die Landesstraße L 311 einmündet. Über diesen Knotenpunkt werden auch die Zu- und Abfahrten zur Sandabbau-Fläche und zum Schießstand mit Vereinshaus abgewickelt. Erfahrungsgemäß kann bezüglich der bestehenden Biogasanlage (0,5 MW - privilegiertes Vorhaben) von einem durchschnittlichen Lieferverkehr (Zu- und Abfahrten) von insgesamt ca. 566 Fahrzeugen/ Jahr bei 25 t / Fahrzeug ausgegangen werden. Dies sind bei 250 Arbeitstagen pro Jahr lediglich ca. 2-3 Fahrzeuge / Tag. Mit einer Erweiterung der Anlage werden zwar zusätzliche Belieferungsmengen erforderlich. Im jetzigen Stadium der vorbereitenden Bauleitplanung können hierzu jedoch nur Annahmen getroffen werden. Wenn man von einer Verdoppelung der elektrischen Anschlussleistung auf ca. 1 MW ausgeht, müsste man, abhängig von der Größe der eingesetzten Fahrzeuge (hier 25t), mit maximal ca. 4-6 Fahrzeugen / Tag in der Zeit von 8 18 Uhr rechnen, bei dem Einsatz größerer Fahrzeuge würde sich die Anzahl dieser Fahrten allerdings entsprechend reduzieren. Außerdem sind auch die Lage der Anbauflächen zum Anlagenstandort und damit die Richtung der notwendigen Transportfahrten von Bedeutung für die Belastung des Knotenpunktes. Diese Zahlen und Aspekte verdeutlichen, dass eine mögliche Erweiterung der bestehenden Biogasanlage in einem Umfang, wie sie durch diese Flächennutzungsplanänderung ermöglicht wird, voraussichtlich zu keinen erheblichen Steigerungen der Verkehrsbelastungen am Einmün- 11

12 dungspunkt der Gemeindestraße in die Landesstraße führen werden. Zumindest in diesem Stadium der Planung kann daher auf besondere verkehrstechnische Untersuchungen und insbesondere auch auf eine Kosten-Übernahmeanerkennung durch die Gemeinde verzichtet werden. Erst im Zuge einer weiteren Konkretisierung der Planungen können die zu erwartenden Verkehrsbewegungen exakter ermittelt und die Notwendigkeit verkehrstechnischer Maßnahmen am Einmündungspunkt "Zum Kiesteich" / L 311 beurteilt werden. Kampfmittel Die Zentrale Polizeidirektion weist darauf hin, dass nach Auswertung der alliierten Luftbilder eine Bombardierung/Kriegseinwirkungen/Bodenverfärbungen im Planungs-/Grundstücks und Trassenbereich stattgefunden hat und in der näheren Umgebung Schützenlöcher und Splittergräben erkennbar sind. Daher ist davon auszugehen, dass noch Bombenblindgänger vorhanden sein können, von denen eine Gefahr ausgehen kann. Aus Sicherheitsgründen werden Gefahrenerforschungsmaßnahmen empfohlen. 12

13 2.2 Gemeinde Langlingen (Neuhaus) - Teilfläche L Flächennutzungsplan wirksame Fläche für Landwirtschaft (ca. 1,98 ha) Darstellung geplante Sondergebiet SO-Biogas (ca. 1,98 ha) Darstellung Ziele und Zwecke der Planung Die geplante Flächennutzungsplandarstellung soll die Errichtung einer neuen Biogasanlage an der Kreisstraße 48 (Langlinger Straße) ermöglichen. Die Flächen gehören zu einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, der sich mit seinen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden in unmittelbarer Nähe südöstlich des geplanten Anlagenstandortes befindet. Mit der erzeugten Energie / Wärme soll der Betrieb selbst versorgt werden, ergänzende Nutzungen oder Anlagen zur Abnahme der erzeugten Wärme/Energie direkt vor Ort sind zu diesem Planungszeitpunkt nicht bekannt. Eine unzulässige Zersiedlung wird mit der Planung nicht eingeleitet, vielmehr ist der Landschaftsraum in diesem Abschnitt durch einzelne Hofstellen vorgeprägt, wie sie z.b. entlang der K 48 in Sichtweite vorhanden sind (z.b. Bereich Neuhaus). Mit der Planung soll der bestehende landwirtschaftliche Vollerwerbsbetrieb hinsichtlich seiner Erwerbsmöglichkeiten unterstützt und gesichert werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu dem angestammten Betriebsstandort ergeben sich auch keine alternativen Standortmöglichkeiten, zumal eine bauliche Nutzung der Flächen südlich der Kreisstraße durch die Aller mit ihren Überschwemmungs- und Schutzbereichen eingeschränkt bzw. unzulässig ist. Ausgangslage Der Standort liegt direkt an der Langlinger Straße (K 48) nördlich der Aller und nahe dem Siedlungsbereich Neuhaus, aber deutlich abgesetzt von den bebauten Ortslagen Langlingen und Nienhof. Im Norden und Osten des Änderungsbereiches verläuft ein Feldweg, an dessen Knickpunkt eine Baumgruppe steht. Veränderungen an dem Gehölzbestand sind durch die Planung weder erforderlich noch beabsichtigt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind zwei Gebäudegruppen vorhanden, von denen die östliche Gruppe zu dem landwirtschaftlichen Betrieb gehört. Weiter westlich wird bereits eine Biogasanlage betrieben (auf dem Luftbild noch nicht vorhanden). Die Fläche des Änderungsbereiches wird derzeit als Acker intensiv genutzt. Ansonsten grenzen im Westen, Norden, Osten und Süden ebenfalls Ackerflächen an. Mit der direkten Lage an der Kreisstraße in geringer Entfernung zu dem Gebäudebestand und der vorhandenen Biogasanlage ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für eine technische Erschließung gegeben sind. Die verkehrliche Anbindung des geplanten Anlagenstandortes an das klassifizierte Straßennetz (hier K 48) kann über den vorhandenen Feldweg erfolgen. 13

14 Luftbild (Auszug aus Google-earth) mit räumlichen Geltungsbereich der Teilfläche L Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Teiländerung L (Abb. ohne Maßstab) 14

15 Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Flotwedel ist der Änderungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Der vorhandene Wald im Osten liegt ca. 200 m entfernt, zu anderen Waldflächen im Norden und Südwesten beträgt der Abstand ca. 350 m und mehr. Die nächste Biogasanlage befindet sich ca. 310 m westlich. Die Aller verläuft in mindestens 200 m Entfernung. Aufgrund der topografischen Verhältnisse sind das Überschwemmungsgebiet und die angrenzenden Acker- und Grünlandflächen durch die Planung nicht betroffen. Das Plangebiet wird z.t. durch die Richtfunktrasse 110 überlagert, im Westen durch eine 380 kv-freileitung überquert und im Osten durch die Erdölleitung Höhne-Hänigsen durchzogen. Diese Erdölleitung besitzt einen Schutzstreifen von 3 m beidseitig vom Rohrscheitel, in dem weder Bauarbeiten noch andere leitungsgefährdende Maßnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung der GDF Suez statthaft sind. Regionales Raumordnungsprogramm Das Plangebiet liegt in einem großräumigen Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft. Die großen zusammenhängenden Flächen werden jedoch durch die randliche Lage des Änderungsbereiches nicht zerschnitten. Entlang der Kreisstraße verläuft ein regional bedeutsamer Radwanderweg zur Erschließung von Erholungsgebieten. Auszug aus den Zeichnerischen Festlegungen des RROP 2005 (Abb. ohne Maßstab) 15

16 Mit der Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Flotwedel und der Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde an der K 48 bereits ein gleichartiger Standort für eine Biogasanlage rund 310 m westlich dieser Teiländerung L planerisch gesichert. Das genehmigte westliche Plangebiet stellt eine erhebliche Vorbelastung in Bezug auf die Verwirklichung des raumordnerischen Ziels der ruhige Erholung in Natur und Landschaft dar, die einer Ablehnung des mit der 16. Änderung geplanten (deutlich kleineren) Sondergebiets Biogas entgegen steht. Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes soll allerdings ein Ausgleich für die verloren gehenden Zielfunktionen entwickelt und dauerhaft gesichert werden. Dieser Ausgleich ist - ggf. auch in komprimierter Form - zwingend und könnte z.b. adäquat zu dem westlich vorhandenen Sondergebiet SO-Biogas durch eine der raumordnerischen Funktion des Landschaftsraumes angemessene Eingrünung des neuen Anlagenstandortes erfolgen (z.b. durch eine mehrreihige Baum-/Strauchhecke aus standortheimischen Gehölzen). Die zeichnerische Darstellung einer solchen Eingrünungsfläche und möglicher zusätzlicher Maßnahmen wird im Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Maßstäblichkeit jedoch nicht vorgenommen.. Ungeachtet der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erscheint auch eine Teilverlegung des straßenbegleitenden Erholungs-/Radwanderweges nördlich um die beiden Biogasanlagenstandorte herum unter Einbeziehung gemeindeeigener Grundstücke und Flächen der begünstigten Landwirte denkbar. Entsprechende Überlegungen sind im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu prüfen. Landschaftsrahmenplan/ Naturschutzfachliche Belange Der Landschaftsrahmenplan trifft für den Änderungsbereich selbst keine Aussagen. Östlich des Plangebietes beginnt in ca. 200 m bis 250 m Abstand ein Buchen-Eichenwald, der die Voraussetzungen als geschützter Landschaftsbestandteil nach 28 NNatG erfüllt und dessen Schutzzweck die Erhaltung eines naturnahen, charakteristisch ausgeprägten Waldes ist. Im Süden erfüllt die Aller die Voraussetzungen zur Einstufung als Naturschutzgebiet nach 24 NNatG. Dieser Abschnitt wird überlagert durch ein potenziellen Landschaftsschutzgebiet nach 26 NNatG, dessen Schutzzweck der Erhalt eines ausschließlich durch Grünlandnutzung geprägten Niederungsbereiches und die Entwicklung eines großflächigen, extensiv genutzten Feuchtgrünlandes ist und damit auch von Bedeutung als Nahrungsfläche für den Weißstorch ist. Dieser Schutzbereich erstreckt sich in diesem Landschaftsabschnitt vorrangig entlang der Aller in südlicher Richtung bis zur Kreisgrenze. Aufgrund der Abstände werden voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf schutzbedürftige Arten und Lebensgemeinschaften erwartet. Außerdem sollte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung u.a. durch eine entsprechende allseitige Eingrünung der Flächen die landschaftliche Einbindung gesichert und damit zugleich auch eine Pufferzone für Flora und Fauna geschaffen werden. Südlich des Änderungsbereiches liegt in einem Abstand von ca. 160 m bis 270 m das FFH- Gebiet Nr. 90. Weiterhin sind hier auch landesweit bedeutsame Brutvogelgebiete und wertvolle Bereiche für Gastvögel kartiert. (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Bei den möglichen Auswirkungen durch die Planung ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der baulichen Anlagen und intensiven Bewirtschaftung der Ackerflächen sowie der westlich bestehenden Biogasanlage bereits eine Vorbelastung dieses Landschaftsbereiches gegeben ist. 16

17 Auszug aus der Internetseite des Nds. Umweltministeriums FFH-Gebiet Nr. 90 Standort einer vorhandenen Biogasanlage Lage des Plangebiets L FFH-Gebiet Nr. 90 (Aller) Auszug aus der Internetseite des Nds. Umweltministeriums Standort einer vorhandenen Biogasanlage Lage des Plangebiets L Landesweit bedeutsame Brutvogelgebiete Auszug aus der Internetseite des Nds. Umweltministeriums Standort einer vorhandenen Biogasanlage Lage des Plangebiets L wertvoller Bereich für Gastvögel (Status offen) 17

18 Kampfmittel Die Zentrale Polizeidirektion weist darauf hin, dass nach Auswertung der alliierten Luftbilder keine Bombardierung im Planungs- bzw. /Grundstücksbereich erkennbar sind. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen in Bezug auf Abwurfkampfmittel keine Bedenken. Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, soll die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Zentralen Polizeidirektion umgehend benachrichtigt werden. 18

19 2.3 Gemeinde Langlingen (Hohnebostel) - Teilfläche L Flächennutzungsplan wirksame Fläche für Landwirtschaft (ca. 1,39 ha) Darstellung geplante Sondergebiet SO-Biogas (ca. 1,39 ha) Darstellung Ziele und Zwecke der Planung Die geplante Darstellung des Flächennutzungsplanes soll vorrangig die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage über die bisher zulässige Grenze der Privilegierung hinaus ermöglichen und planungsrechtlich absichern. Die Anlage dient einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb in Hohnebostel östlich des Änderungsbereiches. Das Plangebiet bezieht zu diesem Zweck die Flächen der bereits errichteten Anlage mit ein. Ergänzende Nutzungen und Bauvorhaben, welche die erzeugte Wärme/Energie direkt vor Ort abnehmen, sind zu diesem Planungszeitpunkt nicht bekannt. Eine unzulässige Zersiedlung des Landschaftsraumes wird mit der Planung nicht eingeleitet, vielmehr ist durch die technischen Bauwerke der in jüngerer Vergangenheit errichteten Anlage bis 0,5 MW bereits ein raumwirksamer, baulicher Ansatz vorhanden. Mit der angestrebten Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ergeben sich auch keine alternativen Standortmöglichkeiten. Ausgangslage Der Standort liegt an der Kreisstraße K 53 im Außenbereich westlich der Ortslage von Hohnebostel. Die umgebenden Flächen werden überwiegend als Ackerflächen intensiv bewirtschaftet. Die bereits vorhandene Biogasanlage wird über die Kreisstraße (Schwanenbruchweg) direkt erschlossen. Diese Zufahrt würde auch für die angestrebte Anlagenerweiterung genutzt werden. Durch das Plangebiet verläuft südlich der Biogasanlage ein Graben mit einem großen Einzugsgebiet. Die Erhaltung der ökologischen Funktionen dieser offenen Wasserführung ist im Hinblick auf die zukünftige Nutzung der Fläche zu beachten. 19

20 Bestehende Biogasanlage innerhalb des Änderungsbereiches L an der K 53 Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet eine Landwirtschaftliche Fläche dar. In ca. 270 m Entfernung in östlicher Richtung sind die als Dorfgebiete eingestuften Bauflächen von Hohnebostel dargestellt und in ca. 300 m westlicher Richtung beginnt Wald. Die ersten Gebäude von der Ortslage Heese nördlich des Änderungsbereiches sind ca. 350 m entfernt. Der Flächennutzungsplan sieht für diese Bebauung jedoch keine Bauflächendarstellung vor, eine weitere Entwicklung dieser Siedlung im Außenbereich wird somit planerisch nicht abgestrebt. Die Ortslage von Berg, die als Dorfgebiet ausgewiesen ist liegt mehr als 500 m nördlich des Planungsgebietes. In ca. 230 m Abstand zur Teilfläche L verläuft die Grenze der Samtgemeinde Flotwedel und Kreisgebietsgrenze. 20

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