Qualitätssicherung und Ressourcenplanung in der Pflege - im Focus der Schmerzmedizin/--pflege -

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1 Qualitätssicherung und Ressourcenplanung in der Pflege - im Focus der Schmerzmedizin/--pflege - 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

2 Heilpraktikergesetz von 1939 Gutachten des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen von 2007 Heilkundeübertragung von 2010 Entwurf Pflegeberufegesetz von 2015 Gröhe-Reform von 2015 folgende Auswirkungen 4. Nationales Podium für Pflegende vom Juni Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

3 Heilpraktikergesetz Ausübung der Heilkunde i.v.m. Heilpraktikergesetz Krankenpflegegesetz Krankenpflege - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Verbindung mit 1 und 5 Heilpraktikergesetz = Gesamtverantwortung der Ärzte Delegation ärztlicher Aufgaben mit weitgehender Haftung aus Führungsverantwortung 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

4 Heilpraktikergesetz Ausübung der Heilkunde Ausübung der Heilkunde Feststellung Heilung Linderung von Krankheiten Leiden Körperschäden am Menschen 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

5 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

6 Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen von 2007 Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen von 2007 Status Quo der Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe: die Verteilung der Tätigkeiten zwischen den Berufsgruppen entspricht nicht den demografischen, strukturellen und innovationsbedingten Anforderungen, hinsichtlich der Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsberufen, insbesondere zwischen Ärzten und Pflege, besteht ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit, die interprofessionelle Standardisierung ist zu wenig ausgeprägt, wodurch Zusammenarbeit und Delegation erheblich erschwert werden, es zeigt sich eine nicht immer effiziente Arztzentriertheit der Krankenversorgung die Ausbildungen der Gesundheitsberufe bereiten nicht adäquat auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen vor. 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

7 Gutachten des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen von 2007 Die Diskussion um neue Kooperationsformen und Kompetenzen von Gesundheitsberufen ist nicht primär aus der Perspektive der Berufsgruppen, sondern auf der Basis der zukünftigen Anforderungen an das Gesundheitssystem d. h. aus der Patientenperspektive zu führen. Quelle: Kooperation und Verantwortung Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Gutachten 2007, S Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

8 Heilkundeübertragung Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach 63 Abs. 3c SGB V Beschlussdatum: Inkrafttreten: Beschluss veröffentlicht: BAnz. Nr. 46 (S. 1128) vom c_Erstfassung_BAnz.pdf 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

9 Heilkundeübertragung Die Richtlinie des G-BA definiert damit den Rahmen, in dem Krankenkassen und ihre Verbände zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben vereinbaren können. Die Vertragspartner der Modellvorhaben können auf dieser Grundlage jeweils auswählen, welche Tätigkeiten sie im konkreten Modellversuch auf lokaler Ebene einbeziehen wollen. Grundsätzlich hat der G-BA sich bei der Festlegung übertragbarer Tätigkeiten von der Zielsetzung leiten lassen, einen Rahmen abzustecken, der eine patientengerechte Versorgung und zugleich die Erprobung praktischer Modelle zulässt. Der die Modellversuche begleitenden Evaluation wird vorbehalten sein festzustellen, ob und auf welche Weise sich mit einer Übertragung von Heilkunde auf Berufsangehörige der Krankenund Altenpflege die Versorgung von Patienten verbessern lässt. Quelle: Letzter Abruf: 2015_03_29 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

10 Heilkundeübertragung Stellungnahme Bundesärztekammer Auszug I. Grundsätzliche Anmerkungen Grundsätzlich unterstützt und begrüßt die Bundesärztekammer die Weiterentwicklung der Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsberufen. Als nicht zielführend wird jedoch die Schaffung einer neuen Versorgungsebene mit Verlagerung ärztlicher Zuständigkeiten und Schaffung neuer Vorbehaltstätigkeiten für nichtärztliche Gesundheitsberufe angesehen. {...} Von daher plädiert die Bundesärztekammer für eine Ausgestaltung der Richtlinie in Richtung arztentlastender Ausschöpfung von Delegationsmöglichkeiten statt arztersetzender Substitution. Quelle: Letzter Abruf: 2015_03_29 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

11 Entwurf Pflegeberufegesetz - Diskussionsstand 2015 Quelle: Letzter Abruf: 2015_03_31 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

12 Entwurf Pflegeberufegesetz - Diskussionsstand 2015 Quelle: Letzter Abruf: 2015_03_31 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

13 Entwurf Pflegeberufegesetz - Diskussionsstand 2015 Quelle: Letzter Abruf: 2015_03_31 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

14 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

15 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

16 Was bedeutet das für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen? Übernahme von mehr Verantwortung durch die Pflegenden Pflegewissenschaften in Kombination mit akademisch ausgebildetem Pflegepersonal müssen praxisrelevante Ergebnisse liefern Träger müssen sich entscheiden, ob Schmerzlinderung ein Qualitätsmerkmal der jeweiligen Institution sein soll* Ausbau der Akutschmerzdienste als Marketing-Faktor ** Die Gesundheitspolitik muss bei Entscheidungen die herausragende Bedeutung des Themas Schmerz aus Patientensicht berücksichtigen *vgl: Meissner, W.: Qualität in der (Akut)schmerztherapie. In: Schmerz : Simanski, C. et al. : Die Qualität der postoperativen Schmerztherapie beeinflusst die Krankenhauswahl. In:Schmerz : ** Maier, Ch. Et al.: Qualität der Schmerztherapie in deutschen Krankenhäusern. In: Dtsch Arztebl Int 2010; Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

17 STRAFRECHT Verbote Gesetze Bestrafung HAFTUNGSRECHT Sorgfaltspflichtverletzung Sorgfaltspflichten Zahlung von Geld 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

18 Pflegefehler mit Patientenentschädigung Privatrecht Arbeitsrecht Öffentliches Recht Haftung mit Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld versicherbar Rückgriff Strafe mit Geld- oder Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung nicht versicherbar Rechtsanwalt Krankenpflegepersonal Staatsanwalt 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

19 Haftung zivilrechtlich strafrechtlich vertraglich 278 BGB deliktisch 833 BGB in dubio pro reo berufliche Sorgfaltspflichten objektiver Maßstab subjektiver Maßstab 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

20 Grundsatz der Delegation Behandlungsmaßnahmen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit ihrer Schwierigkeit in der Ausführung ihrer Unvorhersehbarkeit möglicher Komplikationen ihrer Regelung durch die BÄK oder Fachgesellschaften ärztliches Fachwissen voraussetzen, sind vom Arzt persönlich durchzuführen und somit nicht delegationsfähig. 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

21 Führungsverantwortung Direktionsrecht Arzt Pflegende Anordnung muss: Grundlagen der Delegation vollständig, richtig, organisatorisch durchführbar, korrekt übermittelt sein Adressat muss: ausgewählt, angeleitet, stichprobenartig kontrolliert werden Handlungsverantwortung Selbstprüfungspflicht nichtärztlicher Mitarbeiter Ausführung muss korrekt sein nichtpflegerischer Mitarbeiter 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

22 Magnetkrankenhäuser DIE DREI SCHLÜSSELKOMPONENTEN FÜR DEUTSCHLAND LEADERSHIP = FÜHRUNG, MENSCHENFÜHRUNG SHARED (CORPORATE) GOVERNANCE = GEMEINSAME (UNTERNEHMENS-) FÜHRUNG OUTCOMES = ERGEBNISSE (UNSERES HANDELNS) Gilt für alle Führungsebenen von der Stationsüber die Abteilungsleiterin bis hin zur Pflegedirektion als Mitglied des Vorstands bzw. der Direktion 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

23 Fazit: Keine Rationierung von Pflege beim Thema Schmerz. Stattdessen systematischer Ausbau der Schmerzdienste! 4. Nationales Podium für Pflegende in der Schmerzmedizin I Kassel I 12. Juni

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