DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 24. August 2015
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- Arnim Waldfogel
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1 DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 24. August 2015 Punkt 1: Mitteilungen 1. Genehmigung der ersten Haushaltsplananpassung für das Jahr 2015 Mit Erlass vom 7. Juli 2015 hat Fr. Vize-Ministerpräsidentin Weykmans die erste Haushaltsplananpassung der Stadt gebilligt. 2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 Mit Erlass vom 7. Juli 2015 hat Fr. Vize-Ministerpräsidentin Weykmans die Jahresrechnung 2014 der Stadt gebilligt. Punkt 2: Umbesetzung im Verwaltungsrat der V.o.G. Verkehrsverein Eupen Am 10. Juli 2014 schied Fr. Annabelle Mockel, vom Stadtrat am 3. Dezember 2012 bezeichnete Vertreterin der PFF-MR-Fraktion im Verwaltungsrat der VoG Verkehrsverein Eupen, auf eigenen Wunsch aus diesem Verwaltungsrat aus. Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der PFF-MR kein neuer Vertreter benannt. Auf Wunsch der PFF-MR vom 6. Juli 2015 wird H. Axel Kittel als neuer Vertreter bezeichnet. Punkt 3: Verwaltungsstrafen: a) Aufnahme der Bestimmungen zum Halten und Parken in die allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung als Teil 2: Park- und Halteverboten Das Verwaltungsstrafgesetz erlaubt es den Gemeinden, Park- und Haltevergehen administrativ zu verfolgen. Voraussetzung hierfür ist ein zwischen den Gemeinden und der Staatsanwaltschaft abgeschlossenes Vereinbarungsprotokoll. Im Hinblick auf die Einführung der Verfolgung dieser Vergehen haben Gespräche sowohl im Kollegium der Polizeizone als auch mit der Prokuratorin des Königs stattgefunden. Da die Verfolgung von Park- und Haltevergehen auf dem Gebiet der Polizeizone einheitlich bleiben soll, werden die diesbezüglichen Bestimmungen als Teil 2 Park- und Haltevergehen in die allgemeine verwaltungspolizeiliche Verordnung eingefügt. Die bereits bestehenden Artikel werden künftig unter Teil I, Öffentliche Ordnung Öffentliche Sauberkeit Öffentliche Ruhe, geführt. b) Genehmigung des Vereinbarungsprotokolls mit der Prokuratorin des Königs und Anpassung der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung in Bezug auf die gemischten Verstöße Bei den Gesprächen im Polizeikollegium und mit der Prokuratorin des Königs wurde die Rolle der Gemeinden bei der Verfolgung der gemischten Verstöße festgelegt und diesbezügliche Änderungen der allgemeinen verwaltungspolizeilichen Verordnung in Betracht gezogen. So sollen künftig nur die gemischten Verstöße mit starkem Bezug zur öffentlichen Ordnung durch die Gemeinden geahndet werden, nämlich Zerstörung von Bäumen und nächtliche Ruhestörung. Alle anderen gemischten Verstöße fallen weiterhin in die Kompetenz der
2 Staatsanwaltschaft. Das vorgelegte Vereinbarungsprotokoll mit der Staatsanwaltschaft wurde gemeinsam mit der Prokuratorin des Königs und dem Leiter der Polizeizone Weser-Göhl ausgearbeitet und enthält neben der Definition der von der Gemeinde bzw. der Staatsanwaltschaft zu verfolgenden Vergehen auch Details zur Zusammenarbeit. Punkt 4: Genehmigung der Lastenhefte betreffend: a) die Anschaffung eines Abfallsaugers mit elektrischem Fahrantrieb Durch die Neugestaltung der Innenstad besteht ein höherer Bedarf an Abfallsaugern. Da die bestehenden Abfallsauger veraltet sind und ersetzt werden müssen, empfiehlt es sich, einen Abfallsauger mit elektrischem Fahrantrieb für den städtischen Bauhof anzuschaffen. Das durch den städtischen Bauhof und den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung eines solchen Abfallsaugers vor. Die Kosten werden auf ca einschl. MwSt. geschätzt und können mit dem unter Artikel 875/ des Haushaltsplanes 2015 vorgesehenen Kredit bestritten werden. Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung b) die Anschaffung von Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof (2015) Nach durchgeführter Bedarfsanalyse empfiehlt es sich, diverses Betriebsmaterial für den städtischen Bauhof für das Jahr 2015, d. h. Akkuschrauber, Rasenmäher, Motorsägen usw. anzuschaffen. Das durch den städtischen Bauhof und den Technischen Dienst erstellte Lastenheft sieht die Anschaffung des benötigten Betriebsmaterials für den städtischen Bauhof vor. Die Kosten werden auf ca einschl. MwSt. geschätzt und können mit dem unter Artikel 137/ des Haushaltsplanes 2015 vorgesehenen Kredit bestritten werden. Vergabeart: Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung Punkt 5: Städtische Straßenverkehrsordnung: a) Genehmigung einer Ergänzungsverordnung betreffend die Markierung von Parkstellen in der Hisselsgasse auf Höhe der Anwesen 5 bis 11 Aufgrund des akuten Mangels an Parkplätzen in der unteren Hisselsgasse parken Autofahrer gerne außerhalb der vorhandenen Parkplatzmarkierung, in Gassen und in Kurven. Trotz Parkverbotsschildern an Garagentoren und Einfahrten sowie Parkverbotsmarkierungen auf der Fahrbahn stellen Autofahrer ihre Fahrzeuge oft so ungünstig ab, dass manche Einfahrten nicht mehr frei bleiben. Diese Problematik tritt insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Werthplatz auf. Deshalb beschließt der Stadtrat, Parkstellen in der Hisselsgasse auf Höhe der Anwesen 5 bis 11 auf der rechten Seite neu einzurichten bzw. zu markieren sowie mittels Pollern abzugrenzen und die städtische Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen. b) Genehmigung einer Ergänzungsverordnung betreffend die Markierung einer Ausweichzone in der Hisselsgasse auf Höhe des Anwesens 4
3 Aufgrund des Mangels an Bürgersteigen in der unteren Hisselsgasse sind Fußgänger gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. In der Kurve auf Höhe des Anwesens Hisselsgasse 4 entlang einer hohen Hecke ist die Straße so eng, dass sich das Kreuzen von Fußgängern und Fahrzeugen als recht problematisch und unsicher gestaltet. Deshalb beschließt der Stadtrat, eine Ausweichzone in der Hisselsgasse auf Höhe des Anwesens Nr. 4 auf der linken Seite zu markieren und die städtische Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen. Somit wird der Autofahrer gezwungen, effektiv rechts zu fahren und mehr Platz für die Fußgänger zwischen der vorhandenen Hecke und den Fahrzeugen zu lassen. c) Genehmigung einer Ergänzungsverordnung betreffend die Einrichtung eines Parkverbots in der Hisselsgasse auf der linken Seite ab dem Anwesen 4 bis zur Kreuzung mit der Schulstraße Aufgrund des akuten Mangels an Parkplätzen in der unteren Hisselsgasse parken Autofahrer gerne außerhalb der vorhandenen Parkplatzmarkierung, unter anderem auf der linken Seite der Straße, so dass manche Einfahrten nicht mehr frei bleiben. Diese Problematik tritt insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Werthplatz auf. Aufgrund des Vorgenannten empfiehlt es sich, ein Parkverbot in der Hisselsgasse auf der linken Seite ab dem Anwesen Nr. 4 bis zur Kreuzung mit der Schulstraße einzurichten und die städtische Straßenverkehrsordnung entsprechend anzupassen. Punkt 6: Neuausschreibung der Behandlung des Sondermülls der Haushalte: Erteilung eines Mandates an die COPIDEC Seit Bestehen der Wertstoffhöfe wird der öffentliche Auftrag zur Sammlung und Behandlung des Sondermülls der Haushalte durch die Wallonische Region an Entsorgerfirmen vergeben, wobei die diesbezüglichen Kosten von zurzeit 1,28 /Einwohner auch durch diese getragen werden. Nunmehr hat die wallonische Regierung jedoch beschlossen, den Ende 2015 auslaufenden Vertrag nicht zu erneuern und die Entsorgung samt deren Kosten ab Oktober 2015 den Interkommunalen bzw. den Gemeinden, die Wertstoffhöfe selbstständig betreiben, zu übertragen. Die mit der Müllverarbeitung betrauten Interkommunalen der wallonischen Region, darunter INTRADEL, haben die COPIDEC scrl. einerseits mit der Übernahme des laufenden Vertrages bis Jahresende und andererseits mit der Neuausschreibung dieser Dienstleistung für die Periode beauftragt, da durch eine gemeinsame Ausschreibung für alle Wertstoffhöfe auf dem Gebiet der wallonischen Region ein besseres Angebot zu erwarten ist. Der Stadtrat beschließt deshalb, sich diesem Vorgehen anzuschließen und: - die Übertragung ab dem 1. Oktober 2015 des laufenden, öffentlichen Auftrags betreffend die Sammlung und Behandlung des Sondermülls der Haushalte an die COPIDEC scrl. gutzuheißen, - der COPIDEC scrl. ein Mandat im Hinblick auf die Neuausschreibung betreffend die Sammlung und Behandlung des in den Eupener Wertstoffhöfen gesammelten Sondermülls der Haushalte zu erteilen. Punkt 7: Genehmigung des Verwaltungsmandats an die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau für fünf Wohnungen im Anwesen Borngasse 1 und 1/A Für das städtische Wohnungsbauprojekt auf dem Brauereigelände Borngasse wurden seitens
4 der Wallonischen Region im Rahmen der Neugestaltung von stillgelegten sanierungsbedürftigen Industriebrachen sowie im Rahmen der kommunalen Verankerung des Wohnungswesens - Zweijahresplan Finanzbeihilfen zum Bau von 7 Sozialwohnungen und 4 Durchschnittswohnungen bewilligt. In Anwendung der gesetzlichen Vorgaben muss die Vermietung dieser Wohnungen über die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau erfolgen. Per Verwaltungsmandat vom 5. Dezember 2013 wurde das Gebäude Borngasse 1/B mit 5 Sozialwohnungen an die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau übertragen. Nach Konzertierung mit der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau wurde mit Schreiben vom 10. Juni 2014 bei der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft in Charleroi ein Abweichungsantrag eingereicht zur Festlegung der Ausgangsmieten der vier Durchschnittswohnungen im Gebäude Borngasse 1 und 1/A. In seiner am 6. Mai 2015 eingegangenen Entscheidung vom 10. April 2015 genehmigte Herr Regionalminister P. Furlan den durch die Stadt Eupen und die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau eingereichten Abweichungsantrag N 2015/460/25/01 und legt die Ausgangsmieten der vier Durchschnittswohnungen wie folgt fest: - Borngasse 1, Wohnung 1: 524 / Monat (3 % statt 5 % Selbstkostenpreis) - Borngasse 1A, Wohnung 2: 368 / Monat (2,5 % statt 5 % Selbstkostenpreis) - Borngasse 1A, Wohnung 3: 431 / Monat (3 % statt 5 % Selbstkostenpreis) - Borngasse 1A, Wohnung 4: 450 / Monat (2,5 % statt 5 % Selbstkostenpreis) Nach Erhalt des Einverständnisses der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau vom 15. Juni 2015 zu den Bedingungen des Vertragsentwurfs können schlussendlich die vier Durchschnittswohnungen sowie eine Sozialwohnung im Gebäude Borngasse 1 und 1/A im Wege eines Verwaltungsmandats für die Dauer von 9 Jahren übertragen werden, beginnend zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltungskosten der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau werden festgelegt auf 15 % der bezogenen Mieten (Betrag einschl. MwSt.). Das Gewinnsaldo nach Abzug der Verwaltungskosten wird an die Stadt Eupen abgeführt. Punkt 8: Rückübertragung eines Geländestreifens an den Parzellierer der Straßeninfrastruktur Schöne Aussicht Im Rahmen des Parzellierungsprojekts Schöne Aussicht wurde 1988 ein Geländestreifen im Eigentum des Herrn Norbert Groteclaes kostenlos in das öffentliche Wegenetz der Stadt Eupen übertragen. Da der Gehsteig seinerzeit nicht in der ursprünglichen Breite ausgebaut worden ist, soll ein Geländestreifen in einer Größe von 92 m² in Einklang mit den Prinzipien der Rückübertragung, wie sie in den Gesetzen zur Enteignung von 1962, 1926 und 1835 festgehalten wurden, an den Parzellierer zum symbolischen Euro rückübertragen werden, zuzüglich Vermessungskosten und Übertragungskosten zum pro-fisco-wert von 125 /m². Punkt 9: Genehmigung des Lastenheftes für die Vergabe der Versicherungsverträge Die Versicherungsverträge, die im Jahr 2011 für eine Dauer von 4 Jahren abgeschlossen wurden, laufen zum 31. Dezember 2015 aus, so dass das Versicherungsportefeuille ab dem 1. Januar 2016 erneuert werden muss. Das Lastenheft umfasst ein einziges Los, welches in die vier üblichen großen Bereiche unterteilt ist: 1) Arbeitsunfälle
5 2) Sachschäden (Feuer, Allrisiken usw.) 3) Haftpflicht (allgemeine Haftpflicht, Rechtsschutz, Gefährdungshaftpflicht objektive Verantwortung usw.) 4) Fahrzeuge Vergabe im Verhandlungsverfahren nach nationaler und europaweiter Bekanntmachung Kostenschätzung: pro Jahr Punkt 10: Bewilligung von Zuschüssen zu Gunsten des ESB für die Sportlager 2014 und zu Gunsten des Provinzialverbandes Lüttich der Generaldirektoren für den Provinzialkongress 2015 * * *
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