An die Mitglieder des Deutschen Bundestages. 17. Juni Orthopädie in Deutschland

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1 Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes 1. Vizepräsident Landesvorsitzender Nordrhein ٠ Bezirksvorsitzender Düsseldorf Dr. med. Andreas Gassen Dr. med. Andreas Gassen ٠ Schadowplatz 12 ٠ Düsseldorf An die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dr. med. Andreas Gassen Schadowplatz Düsseldorf Fon Fax Geschäftsstelle Kantstraße Berlin Fon Fax Mail Bankverbindung Deutsche Apotheker- und Ärztebank BLZ Kto Juni 2010 Orthopädie in Deutschland Die Problematik der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist allen Akteuren bewusst. Auch die Fachärzteschaft sieht sich in der Verantwortung. Der medizinische Fortschritt hat den Einwohnern unseres Landes eine hohe Lebenserwartung bei guter Lebensqualität und in dieser Form im Vergleich zu anderen Ländern hervorragenden medizinischen Versorgung gebracht. Wesentlich hierzu beigetragen haben die Fachärzte in Praxis und Klinik. Die Orthopäden und Unfallchirurgen als versorgende Fachärzte in der Fläche haben hieran einen großen Anteil. Die Orthopäden und Unfallchirurgen in Klinik und Praxis als Fachärzte für Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates leisten einen wesentlichen Beitrag in der Versorgung von Patienten aller Altersgruppen. Sie erhalten die Mobilität und Lebensqualität vieler Patienten und sorgen für die schnelle Rückkehr von Verletzten und Erkrankten ins Arbeitsleben. Die demographische Entwicklung wird den Bedarf an Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie in Klinik und Praxis weiter ansteigen lassen. Leider hatte gerade unsere Fachgruppe bereits nach der letzten Honorarreform mit erheblichen Honorarverlusten zu kämpfen. Hier ist dringender Nachbesserungsbedarf gegeben. Weitere Honorarverluste werden zwangsläufig Versorgungslücken entstehen lassen- schlechtere Versorgung in der Fläche, Ansteigen von AU Zeiten etc. sind die unausweichliche Folge. Wir möchten die Entwicklung im Gesundheitswesen gerne konstruktiv und gestaltend begleiten und bieten unsere Mitarbeit auch bei der Ressourcenallokation an. gez. Dr. Andreas Gassen Vorstand i. S. d. 26 BGB Vorstand nicht i. S. d. 26 BGB Präsident Helmut Mälzer 1. Vizepräsident Dr. med. Andreas Gassen 2. Vizepräsident Prof. Dr. med. Karsten E. Dreinhöfer 1. Schatzmeister Dr. med. Peter Heppt 2. Schatzmeister Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz 1. Schriftführer Dr. med. Helmut Weinhart 2. Schriftführer Prof. Dr. med. Karl-Dieter Heller Generalsekretär DGOOC Prof. Dr. med. F. U. Niethard

2 Stellungnahme: Verhandlungen zur Gesundheitsreform für den Gesundheitsmarkt (Sparpaket) Möglichkeiten der Einsparungen im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung Einführung: In Folge der steigenden Morbidität, der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschritts sieht der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. keine direkten Einsparmöglichkeiten. Das Regelleistungsvolumen (RLV) inkl. der qualitätsbedingten Zusatzvolumen (QZV) der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie bereitet bereits heute dem Großteil der Praxen immense Probleme. Einzelpraxen können so nicht mehr wirtschaftlich geführt werden. In Gemeinschaftspraxen werden lediglich noch die Kosten erwirtschaftet. Wohin weitere Einsparungen führen, ist offenkundig. Bei weiteren Einsparungen ist die ambulante flächendeckende medizinische Versorgung, die schon in vielen Regionen krankt, nicht weiter zu gewährleisten. Mögliche Lösungen: 1. Konsequente Umwandlung von bisher stationären Leistungen in ambulante Leistungen (Einsparmöglichkeiten s. Anhang). Stationäre Einweisungen bei Wahleingriffen unter Facharztvorbehalt. Bei kostenintensiven Indikationen Einholen einer Zweitmeinung. 2. Förderung des ambulanten Operierens und des Belegarztwesens durch Anhebung des Punktwerts für ambulante Operationen von derzeit 3,5 Cent auf 5,11 Cent. Überprüfung der Indikationsstellung für eine stationär erforderliche OP unter Einbeziehung der ambulanten Fachärzte. 3. Bereichsbezogene Hausarzt / Facharzt - Budgetbelastung für veranlasste Leistungen z. B. bei MRT, CT, und Labor, d.h. Berücksichtigung des Budgetbezuges und Entlastung des Honorartopfes der Fachärzte durch Budgetierung der Überweisung zu teuren diagnostischen Maßnahmen, insbesondere MRT und Labor. 4. Kostenreduzierung im Selbsteinweisungs-Sektor durch Überprüfung des Einweisungsverhaltens z. B. der klinikeigenen MVZ. Nicht gemeint sind ärztlich geführte MVZ durch ambulante Fachärzte. 5. Förderung präventiver und konservativer orthopädischer Leistungen in Praxis und Reha zur Vermeidung kostenintensiver Operationen, z.b. Bandscheiben-OP. 6. Entbürokratisierung seitens der Krankenkassen durch Erhebung eines extrabudgetären Betrages für Anfragen.

3 7. Begrenzung der Berechtigung zum Auslösen radiologischer Leistungen auf Ärzte mit nachgewiesener Fachkunde. Überprüfung der veranlassten Kosten auf fachfremd fachbezogen. 8. Abschaffung der Superbürokratie: Die Krankenkassen sind in der Zahl vom ca auf ca. 170 geschrumpft, die Reduktion der Verwaltungskosten ist jedoch nicht in gleichem Maße erfolgt. Hier wird weiterhin ein Betrag verbraucht, der in der Höhe der Gesamtaufwendungen für die ambulante Medizin liegt. 9. Bestätigung des Leistungsempfängers zu stationären Rechnungen und überprüfen derselben auf Plausibilität anhand des Regelwerks. 10. Gesonderte wirtschaftliche Betrachtung der freiberuflichen Tätigkeit des Arztes (GKV, PKV, Gutachten) in Abgrenzung zur Vertragsarzttätigkeit. Beendigung der Quersubventionierung der vertragsärztlichen Tätigkeit aus der PKV. 11. Kontaktbezogene Besuchsgebühr von 5 Euro für alle Arztbesuche bei Haus und Facharzt unter Beachtung der bereits bestehenden sozialverträglichen Klausel (Härtefall). 12. Einführung eines sogenannten Mindestregelleistungsvolumen, das den wirtschaftlichen Betrieb einer voll arbeitenden Kassenarztpraxis gewährleistet. 13. Unterbindung von zu verschreibenden Wellnessleistungen (s. Anhang) Empfehlung: Kostenerstattung in Orientierung an der GOÄ mit sozialem Ausgleich bei Bedürftigkeit (bestehende Härtefallklausel) und Modifikationen auf Basis des Steuerungssatzes. Gesetzlich fixierte Abtretungserlaubnis der Forderung auf Erstattung des Patienten gegenüber der Krankenversicherung an den Arzt. Das bringt Transparenz in die Abrechnungen und somit auch in die Versorgungsleistungen. Sollte dies nicht umsetzbar sein, dann Rückführung der Vertragsmandate in die Bundesländer und Wiederauflösung des Gemeinsamen Spitzenverbandes der Krankenkassen. Einheitliche Beitragssätze sind zutiefst wettbewerbsfeindlich und berücksichtigen nicht die Gegebenheiten vor Ort. Dadurch kommt es zu bundesweiten Verwerfungen im System, die zu den eingangs definierten Problemen in der Versorgung der Bevölkerung führen.

4 Besondere Situation des Fachgebietes Orthopädie und Unfallchirurgie und einzelner Regionen: 1. Hausarztzentrierte Versorgung - kontaktunabhängige Pauschalen sind Kostentreiber ohne Gewinn für die Versorgung z.b. AOK BaWü: 65.-Euro/anno für den Hausarzt - vgl. RLV Orthopädie ca. 24 Euro/Quartal) 2. Dringend notwendig ist die Überprüfung der Liquidität der AOKen Ba Wü und Bayern für die Weiterführung der HZV. Beispiel aus dem Praxisalltag: Laut AOK Studie steigt die Zahl der Wirbelsäulenoperationen dramatisch. In 3 Jahren > 10% - Kosten für eine ambulante BS-Operation ca Euro + Narkose - stationäre BS-Operation ca Euro - konservative orthopädische Bandscheibenbehandlung ca. 25 Euro im Quartal - Die Kassen blockieren jeden qualifizierten Vorschlag für IV Verträge z. B. zur Minderung der stationären Kosten und Verbesserung der konservativen Therapie. Abschließend ein Blick ins Nachbarland: Frankreich hat circa ein Viertel weniger Einwohner als Deutschland, Kostenerstattung und eine gesetzliche Krankenversicherung. Hierzu benötigt sind circa 8000 Angestellte für die Verwaltung. In Deutschland leisten wir uns etwa das 20fache an Verwaltungspersonal.

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