Wahl zum 17. Deutschen Bundestag. 27. September Endgültige Ergebnisse - Wahlkreis 163

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wahl zum 17. Deutschen Bundestag. 27. September Endgültige Ergebnisse - Wahlkreis 163"

Transkript

1 Wahl zum 17. Deutschen Bundestag 27. September Endgültige Ergebnisse - Wahlkreis 163

2 Anmerkung zur Gleichbehandlung von Frau und Mann: Im Bundeswahlgesetz sowie in der Bundeswahlordnung werden für Personen- und Funktionsbezeichnungen grundsätzlich die männlichen Formen verwendet. Um ein flüssiges Lesen und leichtes Verstehen der Ausführungen der vorliegenden Wahlbroschüre zu gewährleisten, wurde diese Form beibehalten und auf den Zusatz -/innen verzichtet. Der Herausgeber bittet hierfür um Verständnis. Herausgeber: Redaktionsschluss: 30. September 2009 Satz: Entgelt: Bestellnummer: S4/2009 zu beziehen durch: Stadt Chemnitz Die Oberbürgermeisterin Bürgermeisteramt/Amt für Organisation und Informationsverarbeitung Stadt Chemnitz Amt für Organisation und Informationsverarbeitung 10,00 e (zuzüglich Versandkosten) Stadt Chemnitz Amt für Organisation und Informationsverarbeitung Abteilung Statistik, Wahlen Chemnitz Hausadresse: Markt Chemnitz Tel.: Fax: statistik@stadt-chemnitz.de Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Medien bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Die Weiterverwendung der Daten, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhaltsverzeichnis 1 Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlorganisation Wahlvorschläge Wahlkreisbewerber Landeslisten Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Wahlergebnisse Erststimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Ergebnis der Erststimmen in den Stadtteilen Zweitstimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Ergebnis der Zweitstimmen in den Stadtteilen Briefwahlergebnis der Stadt Chemnitz Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich Vergleich der Bundestagswahlen Vergleich der Chemnitzer Ergebnisse zum Land Sachsen Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Anhang 28 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

4 4 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

5 1 Wahlverfahren 1 Wahlverfahren 1.1 Gesetzliche Grundlagen Am 27. September 2009 fand in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt. Sie wurde auf der Grundlage des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) und der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz vom 16. April 2002 (SächsGVBl. S. 141) durchgeführt. 1.2 Wahlsystem Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der nach dem Bundeswahlgesetz möglichen Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden für die Dauer von 4 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. 299 der zu wählenden Abgeordneten werden über Kreiswahlvorschläge durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Personenwahl), die übrigen Abgeordneten über Landeswahlvorschläge (Landeslisten der Parteien) nach den Prinzipien einer Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hatte dementsprechend bei der Bundestagswahl zwei Stimmen; eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei. Wahl nach Kreiswahlvorschlägen In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der die meisten Stimmen im Wahlkreis auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los. Wahl nach Landeslisten Entsprechend der Stimmenanteile, die eine Landesliste bei der Bundestagswahl erhalten hat, werden ihr Sitze im Bundestag zugeteilt. Zur Berechnung der Anzahl Bundestagsmandate, die einer Landesliste zugeteilt werden, wird folgendes Verfahren (Sainte-Laguë/Schepers) angewandt: Sofern es sich nicht um Listen handelt, die von Parteien nationaler Minderheiten eingereicht wurden, werden nur Parteien (Landeslisten) berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben oder in mindestens drei Wahlkreisen den erfolgreichen Wahlkreisbewerber stellen konnten. Die für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen werden addiert. Nicht berücksichtigt werden Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, für den in dem betreffenden Land keine Landesliste existiert. Von den insgesamt 598 zu vergebenden Abgeordnetensitzen wird die Zahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber abgezogen, für die in dem betreffenden Land keine Landesliste existiert oder deren Partei weder mindestens fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten hat noch mindestens in drei Wahlkreisen den erfolgreichen Wahlkreisbewerber stellt. Die verbleibenden Sitze werden wie folgt verteilt: Es werden alle für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Zweitstimmen addiert und durch einen Zuteilungsdivisor, der sich aus dem Quotienten der Gesamtzahl der gültigen Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Wahlvorschläge und der Anzahl der zu vergebenden Sitze ergibt, dividiert: Gesamtstimmenanzahl eines Wahlvorschlages ( ) Gesamtstimmenanzahl aller Wahlvorschläge mit mindestens 5 % Gesamtzahl der Sitze Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufoder abgerundet, dass die Gesamtzahl zu vergebender Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Entfallen nach dieser Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

6 2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Berechnungsvorschrift mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, wird der Zuteilungsdivisor soweit heraufgesetzt, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herabzusetzen. Erhält eine Landesliste, auf die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Zweitstimmen aller zu berücksichtigenden Landeslisten entfallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, so wird ihr von den nach Zahlenbruchteilen zu vergebenden Sitzen zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. Die so ermittelte Anzahl Sitze für die einzelnen Parteien (Listen) wird jeweils parteiintern, ebenfalls nach dem oben beschriebenen Verfahren auf die einzelnen Landeslisten aufgeteilt. Von der für jede Landesliste errechneten Abgeordnetenzahl wird die Zahl der von der Partei in den Wahlkreisen des Landes errungenen Sitze (Direktmandate) abgerechnet. Die restlichen Sitze werden aus der Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Erhält eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, so behält sie diese Mandate als so genannte Überhangmandate. Die Gesamtzahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhöht sich entsprechend. 1.3 Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung) Wahlberechtigt waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaß, derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasste, wer sich auf Grund einer Anordnung nach 63 in Verbindung mit 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befand. Der urkundliche Nachweis der Wahlberechtigung erfolgte durch Eintragung in das Wählerverzeichnis. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) Wählbar war, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war und das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Nicht wählbar war, wer vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen war, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß. 2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation 2.1 Wahlgebietsgliederung Das Gebiet der Stadt Chemnitz in den seit gültigen Grenzen bildete zur Bundestagswahl am 27. September 2009 entsprechend dem Bundeswahlgesetz den Wahlkreis Chemnitz. Zum Vollzug der Wahlhandlung wurde das Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke eingeteilt, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. Dadurch wurde u. a. eine stadteilbezogene Auswertung der Wahlergebnisse ermöglicht. Die Zuordnung der Wahlbezirke zu den einzelnen Stadtteilen ist in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt. 6 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

7 2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Tabelle 1: Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen Stadtteil Wahlbezirke von Nr. bis Nr. Anzahl Zentrum Schloßchemnitz Furth Glösa-Draisdorf Borna-Heinersdorf Ebersdorf Hilbersdorf Euba Sonnenberg Lutherviertel Yorckgebiet Gablenz Adelsberg Kleinolbersdorf-Altenhain Altchemnitz Bernsdorf Reichenhain Erfenschlag Harthau Einsiedel Klaffenbach Helbersdorf Markersdorf Morgenleite Hutholz Kapellenberg Kappel Schönau Stelzendorf Siegmar Reichenbrand Mittelbach Kaßberg Altendorf Rottluff Rabenstein Grüna Röhrsdorf Wittgensdorf Stadt Chemnitz x x 163 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

8 3 Wahlvorschläge 2.2 Wahlorganisation Wählen konnten diejenigen Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwar durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen waren. Wenn es Wahlberechtigten am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten sie bis zum 25. September, 18:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich oder persönlich bei der Briefwahlstelle einen Wahlschein und die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Wer einen Wahlschein hatte, konnte sein Wahlrecht am Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk des Stadtgebietes oder bereits vor dem Wahltag durch Briefwahl ausüben. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Feststellung der Wahlergebnisse war für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und mindestend drei Beisitzern, eingesetzt. Zur Organisation der Ermittlung des Briefwahlergebnisses wurden 24 Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahllokale öffneten am 27. September 2009, 8:00 Uhr, und schlossen 18:00 Uhr. Die Briefwahlstelle war in der Zeit vom 7. September 2009 bis 25. September 2009, montags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (am 25. September von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr) geöffnet. 3 Wahlvorschläge Aufgrund des kombinierten Wahlsystems von Personen- und Verhältniswahl wird bei der Wahl des Bundestages zwischen Kreiswahlvorschlägen und Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) unterschieden. Kreiswahlvorschläge konnten von Parteien und nach Maßgabe des 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) von einzelnen Wahlberechtigten, Landeslisten nur von Parteien eingereicht werden. Eine Partei konnte in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag und in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Der Wahlvorschlag für einen Wahlkreis durfte nur den Namen eines Bewerbers enthalten; jeder Bewerber durfte nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Bewerber für Landeslisten durften nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Unterstützungsunterschriften Jeder Kreiswahlvorschlag einer Partei oder eines Wahlberechtigten für die Bundestagswahl mußte von mindestens 200 Wahlberechtigten des entsprechenden Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern es sich nicht um eine Partei einer nationalen Minderheit oder um eine Partei, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten war, handelte. Landeslisten konnten nur von Parteien eingereicht werden. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, konnten Landeslisten nur einreichen, wenn sie von 0,1 % der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, eigenhändig unterzeichnet waren. Dies galt nicht für Landeslisten von Parteien nationaler Minderheiten. 3.1 Wahlkreisbewerber Am 31. Juli 2009 beschloss der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahl am 27. September 2009 im Wahlkreis Chemnitz die in Tabelle 2 zusammengestellten Kreiswahlvorschläge zuzulassen. Tabelle 2: Zur Bundestagswahl im Wahlkreis Chemnitz zugelassene Wahlkreisbewerber Partei Name, Vorname Beruf/Stand Jahrgang CDU Heinrich, Frank Theologe 1964 SPD Müller, Detlef Lokführer, Bundestagsabgeordneter 1964 DIE LINKE Leutert, Michael Bundestagsabgeordneter 1974 FDP John, Robin Großhandelskaufmann 1976 GRÜNE Zais, Petra Diplom-Gesellschaftswissenschaftlerin 1957 NPD Schubert, Jörg Informationselektroniker 1956 Die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber in Tabelle 2 entspricht ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten richtet. 8 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

9 4 Wahlbeteiligung 3.2 Landeslisten Um die Zweitstimmen bewarben sich im Freistaat Sachsen 9 Parteien. Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich für Parteien nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreichten. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. In Tabelle 3 sind alle Parteien, die sich im Freistaat Sachsen mit einer Landesliste an der Wahl zum Bundestag beteiligten, entsprechend ihrer Reihenfolge auf dem Stimmzettel zusammengestellt. Tabelle 3: Zur Bundestagswahl in Sachsen angetretene Parteien Listennummer Partei Abkürzung 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 3 DIE LINKE DIE LINKE 4 Freie Demokratische Partei FDP 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 6 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 7 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 8 DIE REPUBLIKANER REP 9 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD 4 Wahlbeteiligung 4.1 Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Zur Bundestagswahl am 27. September 2009 waren Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Das entsprach einem Anteil von 85,50 % der Bevölkerung von Chemnitz. An der Wahl beteiligten sich 66,18 % der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Damit lag die Wahlbeteiligung um 9,87 %-Punkte niedriger als zur letzten Bundestagswahl im Jahr Die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, und somit per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises Chemnitz abstimmen zu können, wurde von 15,57 % der Wahlberechtigten wahrgenommen. Von den Wahlberechtigten mit Wahlschein beteiligten sich 96,46 % an der Briefwahl. Der Anteil der Briefwähler an den Wahlberechtigten betrug somit 15,01 %; der Anteil der Briefwähler an den Wählern 22,69 %. In Tabelle 4 sind die wichtigsten Angaben zur Wahlbeteiligung zusammengefasst. Tabelle 4: Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl Wahlberechtigte/Wähler Anzahl Anteil in % Einwohner am x Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,43 mit Wahlschein ,57 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,69 Wahlbeteiligung x 66,18 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 15,01 In Kapitel 6.1 wird die Wahlbeteiligung an den Bundestagswahlen und die aller seit 1994 durchgeführten Wahlen miteinander verglichen. 4.2 Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Da eine nach Stadtteilen differenzierte Ermittlung des Wahlergebnisses für die Briefwahl nicht möglich war, ließen sich sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Wahlergebnisse auf Stadtteilebene nur für die Urnenwahl auswerten. Tabelle 5 gibt einen Überblick über die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in den Stadtteilen und die Anzahl der Wähler, die am Wahltag in einem Wahllokal des betreffenden Stadtteils ihre Stimme abgaben. Die sich anschließende Stadtteilkarte veranschaulicht die Beteiligung an der Urnenwahl in den Chemnitzer Stadtteilen. Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

10 4 Wahlbeteiligung Dargestellt ist, sowohl in Tabelle 5 als auch auf der Stadtteilkarte, der Anteil der Urnenwähler ohne Wahlschein an den Wahlberechtigten ohne Sperrvermerk des jeweiligen Stadtteils. Tabelle 5: Wahlberechtigte und Wähler zur Bundestagswahl in den Stadtteilen Stadtteil Wahlberechtigte Wahlberechtigte ohne SV Urnenwähler ohne WS Anteil Urnenwähler ohne WS an den Wahlberechtigten ohne SV in % Veränderung gegenüber 2005 Zentrum ,91 60,52-12,61 Schloßchemnitz ,12 69,03-12,91 Furth ,49 69,16-12,67 Glösa-Draisdorf ,46 80,72-9,26 Borna-Heinersdorf ,00 76,01-11,01 Ebersdorf ,26 75,01-14,75 Hilbersdorf ,67 68,30-14,63 Euba ,01 82,08-12,07 Sonnenberg ,81 62,82-13,01 Lutherviertel ,13 66,73-11,60 Yorckgebiet ,57 74,70-11,13 Gablenz ,64 75,51-12,87 Adelsberg ,85 83,73-10,88 Kleinolbersdorf-Altenhain ,22 83,05-7,83 Altchemnitz ,94 72,93-11,99 Bernsdorf ,92 71,40-12,48 Reichenhain ,91 83,34-7,43 Erfenschlag ,18 80,96-6,78 Harthau ,71 72,91-13,20 Einsiedel ,76 80,07-9,31 Klaffenbach ,78 81,41-12,63 Helbersdorf ,38 67,98-11,60 Markersdorf ,05 69,43-12,38 Morgenleite ,36 65,21-14,85 Hutholz ,20 62,78-12,58 Kapellenberg ,10 71,63-10,53 Kappel ,05 70,10-14,05 Schönau ,39 77,57-11,18 Stelzendorf ,37 79,24-12,87 Siegmar ,00 74,77-9,77 Reichenbrand ,81 78,29-11,48 Mittelbach ,90 77,00-9,10 Kaßberg ,25 73,11-9,86 Altendorf ,39 74,71-11,32 Rottluff ,26 76,89-7,63 Rabenstein ,96 81,14-9,18 Grüna ,80 76,11-11,31 Röhrsdorf ,48 75,51-11,03 Wittgensdorf ,14 73,67-13,53 10 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

11 4 Wahlbeteiligung Bundestagswahl am in Chemnitz Wahlbeteiligung Anteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 56,0 56,0 bis unter 63,0 63,0 bis unter 69,0 ab 69,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

12 5 Wahlergebnisse 5 Wahlergebnisse 5.1 Erststimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Von den zu wählenden Abgeordneten für den Bundestag wurden 299 über Kreiswahlvorschläge durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Personenwahl) gewählt. In der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 163) stellten sich 6 Bewerber zur Wahl. Von den wahlberechtigten Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der Wahl beteiligten, wurden insgesamt gültige Erststimmen abgegeben; somit waren nur 1,26 % der Erststimmen ungültig (siehe Tabelle 6). Tabelle 6: Anzahl gültiger und ungültiger Stimmen Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte ,00 Wähler ,00 Gültige Erststimmen ,74 Ungültige Erststimmen ,26 Gültige Zweitstimmen ,82 Ungültige Zweitstimmen ,18 Die meisten der gültigen Stimmen entfielen mit einem Anteil von 34,14 % auf Frank Heinrich (CDU). Tabelle 7 und Abbildung 1 geben das Erststimmenergebnis für den Wahlkreis Chemnitz wieder. Tabelle 7: Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber Partei Bewerber Stimmen Anzahl Anteil in % CDU Heinrich, Frank ,14 SPD Müller, Detlef ,14 DIE LINKE Leutert, Michael ,86 FDP John, Robin ,01 GRÜNE Zais, Petra ,03 NPD Schubert, Jörg ,83 Abbildung 1: Erststimmenergebnis der Wahlkreisbewerber FDP 9,01% GRÜNE 6,03% NPD 2,83% DIE LINKE 27,86% CDU 34,14% SPD 20,14% 12 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

13 5 Wahlergebnisse 5.2 Ergebnis der Erststimmen in den Stadtteilen Die Wahlergebnisse für die Stadtteile konnten nur für die Urnenwahl ausgewertet werden, da die Resultate der Briefwahl stadtteilbezogen nicht vorliegen. In der folgenden Tabelle 8 wurden die Urnenwahlergebnisse der Wahlkreisbewerber in den einzelnen Stadtteilen von Chemnitz aufbereitet. Tabelle 8: Stimmenanteile der Wahlkreisbewerber in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Stadtteil Stimmenanteile (Urnenwahl) in % CDU SPD DIE LINKE FDP GRÜNE NPD Zentrum 26,14 19,29 34,68 9,22 6,22 4,45 Schloßchemnitz 33,62 19,65 25,20 10,71 7,26 3,55 Furth 33,86 17,73 28,29 11,75 4,38 3,98 Glösa-Draisdorf 45,66 17,88 19,21 9,66 4,57 3,01 Borna-Heinersdorf 35,64 19,44 25,84 9,58 5,90 3,61 Ebersdorf 36,90 18,11 25,71 10,34 4,83 4,10 Hilbersdorf 33,21 19,26 25,93 11,01 6,11 4,49 Euba 42,65 16,34 21,37 10,83 5,51 3,29 Sonnenberg 29,61 18,94 29,76 10,43 6,65 4,60 Lutherviertel 29,61 18,43 31,79 9,74 6,93 3,50 Yorckgebiet 31,39 24,09 31,12 5,93 4,25 3,21 Gablenz 31,24 21,61 32,10 7,50 4,56 2,99 Adelsberg 42,76 17,47 20,14 10,89 6,45 2,28 Kleinolbersdorf-Altenhain 44,89 16,61 19,49 13,34 4,87 0,80 Altchemnitz 34,50 20,02 27,57 9,51 4,47 3,93 Bernsdorf 30,34 22,12 29,32 9,17 6,41 2,64 Reichenhain 41,74 21,15 19,26 10,19 6,47 1,19 Erfenschlag 39,96 23,23 18,59 10,78 5,76 1,67 Harthau 42,54 16,40 20,58 11,73 4,97 3,78 Einsiedel 43,24 18,05 19,79 10,05 5,81 3,06 Klaffenbach 40,49 23,61 19,69 9,55 3,92 2,73 Helbersdorf 28,98 22,65 34,20 6,85 3,46 3,87 Markersdorf 28,91 20,85 36,56 7,01 3,84 2,84 Morgenleite 30,04 20,24 36,16 6,37 3,62 3,56 Hutholz 26,53 18,75 37,93 7,82 3,72 5,25 Kapellenberg 32,61 23,80 30,63 6,35 3,97 2,64 Kappel 30,83 22,35 32,10 6,72 3,90 4,11 Schönau 39,04 18,50 21,66 12,41 4,65 3,74 Stelzendorf 44,51 20,18 18,69 10,68 3,56 2,37 Siegmar 33,52 21,11 28,75 8,98 4,92 2,72 Reichenbrand 39,09 19,72 25,07 9,21 4,90 2,01 Mittelbach 42,70 16,08 23,08 11,32 3,63 3,20 Kaßberg 30,61 21,41 26,49 9,44 10,20 1,84 Altendorf 34,29 20,37 28,14 8,65 5,75 2,79 Rottluff 42,72 16,12 20,19 11,46 6,80 2,72 Rabenstein 42,60 18,46 21,62 8,38 6,78 2,15 Grüna 40,65 20,40 22,15 9,29 5,18 2,32 Röhrsdorf 39,60 16,91 23,15 13,56 3,96 2,82 Wittgensdorf 41,85 16,46 25,80 8,98 4,02 2,89 Stadt (ohne Briefwahl) 34,28 20,15 27,78 9,12 5,53 3,14 Der Sieger im Wahlkreis 163, Frank Heinrich (CDU), erreichte sein bestes Ergebnis mit 45,66 % der abgegebenen gültigen Erststimmen im Stadtteil Glösa-Draisdorf, der Zweitplazierte Michael Leutert (DIE LINKE) mit 37,93 % im Stadtteil Hutholz und der Drittplazierte Detlef Müller (SPD) mit 24,09 % im Stadtteil Yorckgebiet. Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

14 5 Wahlergebnisse 5.3 Zweitstimmenergebnis in der Stadt Chemnitz Mit der Zweitstimme wurde im Gegensatz zur Erststimme, mit der ein Wahlkreisbewerber gewählt wurde, für die Landesliste einer Partei votiert. Wie in Tabelle 6 dargestellt, waren von den insgesamt abgegebenen Zweitstimmen Stimmen gültig, was einen Anteil von 1,18 % ungültiger Zweitstimmen ergibt. Den höchsten Zweitstimmenanteil in der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 163) erreichte die CDU mit 30,54 % der gültigen Stimmen. Ihr Vorsprung vor der zweitplatzierten Partei DIE LINKE mit 28,59 % der gültigen Stimmen beträgt somit 1,95 %-Punkte. Drittstärkste Partei war die SPD mit einem Anteil von 17,09 % der gültigen Zweitstimmen. Die Ergebnisse der Landeslisten der in der Stadt Chemnitz zur Bundestagswahl angetretenen Parteien wurden in Tabelle 9 zusammengestellt. Abbildung 2 veranschaulicht das Zweitstimmenergebnis graphisch. Tabelle 9: Zweitstimmen der Parteien in der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 163) Partei Stimmen Anzahl Anteil in % CDU ,54 SPD ,09 DIE LINKE ,59 FDP ,75 GRÜNE ,08 NPD ,71 BüSo 813 0,60 REP 537 0,40 MLPD 305 0,23 Abbildung 2: Zweitstimmen ausgewählter Parteien zur Bundestagswahl in der Stadt Chemnitz Stimmenanzahl CDU SPD DIE LINKE FDP GRÜNE Sonstige 5.4 Ergebnis der Zweitstimmen in den Stadtteilen Auch die Zweitstimmen konnten stadtteilbezogen nur für die Urnenwahl ausgewertet werden. Die Zweitstimmenanteile der fünf in Chemnitz stimmenstärksten Parteien wurden in Tabelle 10 zusammengestellt; die übrigen Parteien wurden unter Sonstige zusammengefasst. In den Abbildungen 3 bis 7 sind für die fünf in Chemnitz stimmenstärksten Parteien die Ergebnisse bei den Zweitstimmen in den Stadtteilen mit ihren höchsten bzw. niedrigsten Stimmenanteilen graphisch dargestellt. Die sich anschließenden Stadtteilkarten zeigen für diese fünf Parteien die prozentuale Stimmenverteilung der Zweitstimmen in den Chemnitzer Stadtteilen. Zu beachten ist, dass es sich bei allen auf Stadtteilebene dargestellten Ergebnissen um Auswertungen der Urnenwahl handelt; Resultate der Briefwahl liegen nur auf Stadtebene vor. 14 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

15 5 Wahlergebnisse Tabelle 10: Zweitstimmenanteile der Parteien in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Stimmenanteile (Urnenwahl) in % Stadtteil CDU DIE LINKE SPD FDP GRÜNE Sonstige Zentrum 22,42 33,99 16,84 12,46 8,60 5,69 Schloßchemnitz 28,20 25,38 16,30 16,14 8,95 5,04 Furth 29,28 31,08 16,53 14,74 4,18 4,18 Glösa-Draisdorf 39,49 21,77 15,17 14,36 5,44 3,76 Borna-Heinersdorf 32,11 25,78 15,71 14,38 7,50 4,53 Ebersdorf 32,13 25,99 14,88 15,28 6,34 5,38 Hilbersdorf 28,02 26,55 16,89 15,05 7,50 6,00 Euba 36,07 22,08 12,34 17,07 7,52 4,92 Sonnenberg 25,85 30,53 15,95 13,43 7,98 6,26 Lutherviertel 26,19 32,75 15,63 12,81 7,56 5,06 Yorckgebiet 28,76 32,25 20,74 9,04 5,11 4,09 Gablenz 28,56 32,60 18,79 10,54 5,49 4,03 Adelsberg 37,87 21,18 15,26 16,69 6,15 2,86 Kleinolbersdorf-Altenhain 38,35 20,34 14,89 19,06 5,28 2,08 Altchemnitz 29,60 28,86 17,26 13,80 4,93 5,55 Bernsdorf 27,30 29,78 18,96 12,35 7,81 3,80 Reichenhain 38,73 19,89 17,51 14,43 7,35 2,10 Erfenschlag 34,76 20,63 19,70 15,24 6,69 2,97 Harthau 35,88 21,27 14,12 18,69 5,17 4,87 Einsiedel 38,50 20,09 15,67 13,94 6,77 5,04 Klaffenbach 38,76 22,32 14,14 14,82 5,79 4,17 Helbersdorf 25,85 34,97 20,42 9,50 4,25 5,01 Markersdorf 25,57 37,45 17,82 10,04 4,75 4,37 Morgenleite 25,69 37,25 18,81 10,38 3,75 4,13 Hutholz 24,67 38,52 15,76 10,43 4,24 6,38 Kapellenberg 28,83 32,48 18,88 10,87 5,28 3,65 Kappel 26,49 32,69 19,58 10,69 5,02 5,52 Schönau 34,17 21,36 16,23 16,44 7,15 4,64 Stelzendorf 39,47 19,58 16,02 17,06 5,04 2,82 Siegmar 29,07 29,98 18,66 13,60 5,25 3,44 Reichenbrand 34,35 26,85 16,25 13,44 5,95 3,17 Mittelbach 35,70 23,34 14,95 17,29 4,32 4,41 Kaßberg 26,52 27,27 17,31 13,47 12,55 2,88 Altendorf 30,49 28,86 17,33 12,42 7,24 3,66 Rottluff 39,61 20,00 12,43 17,28 6,99 3,69 Rabenstein 34,78 22,35 16,86 15,45 7,54 3,02 Grüna 35,56 23,20 18,41 13,35 6,16 3,31 Röhrsdorf 36,16 22,66 15,64 16,31 4,88 4,34 Wittgensdorf 34,66 27,90 14,29 14,39 4,69 4,07 Stadt (ohne Briefwahl) 30,10 28,53 17,17 13,20 6,70 4,30 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

16 5 Wahlergebnisse Abbildung 3: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (CDU) CDU Rottluff Glösa-Draisdorf Stelzendorf... Markersdorf Hutholz Zentrum 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 Stimmenanteil in % Abbildung 4: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (DIE LINKE) DIE LINKE Hutholz Markersdorf Morgenleite... Rottluff Reichenhain Stelzendorf 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 Stimmenanteil in % Abbildung 5: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (SPD) SPD Yorckgebiet Helbersdorf Erfenschlag... Harthau Rottluff Euba 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 Stimmenanteil in % 16 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

17 5 Wahlergebnisse Abbildung 6: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (FDP) FDP Kleinolbersdorf-Altenhain Harthau Mittelbach... Markersdorf Helbersdorf Yorckgebiet 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 20,0 Stimmenanteil in % Abbildung 7: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (GRÜNE) GRÜNE Kaßberg Schloßchemnitz Zentrum... Hutholz Furth Morgenleite 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 Stimmenanteil in % Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

18 Bundestagswahl am in Chemnitz CDU Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 27,0 27,0 bis unter 32,0 32,0 bis unter 36,0 ab 36,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

19 Bundestagswahl am in Chemnitz DIE LINKE Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 22,0 22,0 bis unter 27,0 27,0 bis unter 32,0 ab 32,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 97 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

20 Bundestagswahl am in Chemnitz SPD Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 15,0 15,0 bis unter 16,0 16,0 bis unter 18,0 ab 18,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

21 Bundestagswahl am in Chemnitz FDP Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 12,0 12,0 bis unter 14,0 14,0 bis unter 16,0 ab 16,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 97 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

22 Bundestagswahl am in Chemnitz GRÜNE Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 5,0 5,0 bis unter 6,0 6,0 bis unter 7,5 ab 7,5 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

23 5 Wahlergebnisse 5.5 Briefwahlergebnis der Stadt Chemnitz Wahlberechtigten, denen es am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten die Briefwahl in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit der Stimmabgabe nutzten Wahlberechtigte; das entspricht 15,01 % der Wahlberechtigten und 22,69 % der Wähler. Tabelle 11 zeigt das Briefwahlergebnis für die Erstund Zweitstimmen im Vergleich zur Urnenwahl, Abbildung 8 veranschaulicht die Erst- und Zweitstimmenergebnisse der Urnen- und Briefwahl für ausgewählte Parteien. Tabelle 11: Briefwahlergebnis zur Bundestagswahl im Vergleich zur Urnenwahl Partei Erststimmen Zweitstimmen Briefwahl Urnenwahl Briefwahl Urnenwahl Anzahl Anteil in % Anteil in % Anzahl Anteil in % Anteil in % CDU ,64 34, ,06 30,10 SPD ,08 20, ,83 17,17 DIE LINKE ,11 27, ,77 28,53 FDP ,64 9, ,23 13,20 GRÜNE ,75 5, ,36 6,70 NPD 545 1,78 3, ,66 3,02 BüSo ,59 0,61 REP ,23 0,45 MLPD ,26 0,22 Abbildung 8: Erst- und Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien im Vergleich zwischen Urnenwahl und Briefwahl 35,0 30,0 25,0 Stimmenanteil in % 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU SPD DIE LINKE FDP GRÜNE Sonstige Erststimmen Briefwahl Erststimmen Urnenwahl Zweitstimmen Briefwahl Zweitstimmen Urnenwahl Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

24 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.1 Vergleich der Bundestagswahlen Vergleich der Wahlbeteiligung An der Bundestagswahl 2009 beteiligten sich in Chemnitz 66,18 % der wahlberechtigten Chemnitzer Bürger. Im Jahr 2005 war die Wahlbeteiligung mit 76,05 % noch um ca. 10 %-Punkte höher; 2002 lag sie bei 74,54 % und 1998 sogar noch bei 82,12 %. In Tabelle 12 wurden die Vergleichsdaten für noch einmal zusammengestellt. Abbildung 9 zeigt einen Vergleich der Wahlbeteiligung an den seit 1994 durchgeführten Wahlen. Da für die seit 1997 eingemeindeten Ortschaften für die zurückliegenden Wahlen nur Urnenwahlergebnisse verfügbar sind, konnten die folgenden Vergleiche nur auf der Grundlage der jeweils aktuellen Gebietsstände der Stadt Chemnitz angegeben werden. Tabelle 12: Wahlbeteiligung zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Wahlberechtigte/Wähler/Wahlbeteiligung Wahlberechtigte Wähler darunter Briefwähler Wahlbeteiligung 73,35 82,12 74,54 76,05 66,18 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten 8,46 9,41 11,94 14,62 15,01 Anteil Briefwähler an den Wählern 11,53 11,46 16,02 19,22 22,69 Abbildung 9: Entwicklung der Wahlbeteiligung seit 1994 BW 2009 LW 2009 KW 2009 OB 2006 BW 2005 LW 2004 KW 2004 BW 2002 OB 2001 LW 1999 KW 1999 BW 1998 BW 1994 LW 1994 KW ,17 15,01 33,82 41,04 11,18 47,78 38,78 8,07 53,15 23,54 7,24 69,22 61,43 14,62 23,95 51,17 9,11 39,72 37,01 6,38 56,60 62,61 11,94 25,46 34,85 5,78 59,37 51,81 8,83 39,36 42,44 6,08 51,48 72,71 9,41 17,88 64,89 8,46 26,65 53,50 6,06 40,44 63,10 5,14 31,76 Urnenwähler Briefwähler Nichtwähler 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0 Anteil in % BW-Bundestagswahl; LW-Landtagswahl; KW-Kommunalwahl; OB - Oberbürgermeisterwahl 24 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

25 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich Vergleich der Zweitstimmen In Tabelle 13 sind die Zweitstimmenanteile der Parteien, die 2009 an der Bundestagswahl teilnahmen, im Vergleich zu den Bundestagswahlen der Vorjahre dargestellt. Abbildung 10 stellt die Gewinne und Verluste derjenigen Parteien, die sich sowohl 2005 als auch 2009 an der Bundestagswahl beteiligten, dar. Tabelle 13: Vergleich der Zweitstimmenanteile zu den Bundestagswahlen in der Stadt Chemnitz Partei Zweitstimmenanteil in % CDU 27,28 26,48 24,32 30,54 SPD 30,22 35,52 26,68 17,09 DIE LINKE 24,69 19,70 26,37 28,59 FDP 3,62 7,03 9,81 12,75 GRÜNE 4,99 5,06 5,50 7,08 NPD 0,78 0,74 3,22 2,71 BüSo 0,11 0,17 0,68 0,60 REP 2,34 2,11 1,69 0,40 MLPD - - 0,14 0,23 Abbildung 10: Gewinne und Verluste ausgewählter Parteien bei den Zweitstimmen zur Bundestagswahl 2009 im Vergleich zu 2005 CDU 6,22 SPD -9,59 DIE LINKE 2,22 FDP 2,94 GRÜNE 1,58 NPD BüSo REP -1,29-0,51-0,08 MLPD 0,09-10,0-8,0-6,0-4,0-2,0 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 Verlust in %-Punkten Gewinn in %-Punkten Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

26 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.2 Vergleich der Chemnitzer Ergebnisse zum Land Sachsen Dem im Folgenden dargestellten Vergleich der Chemnitzer Wahlergebnisse zum Land Sachsen liegen die endgültigen Ergebnisse der Stadt Chemnitz (Wahlkreis 163) und die vorläufigen Ergebnisse des Freistaates Sachsen (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) für die Zweitstimmen zu Grunde. Die größte positive Abweichung des Chemnitzer Wahlergebnisses gegenüber dem Land Sachsen war bei der Partei DIE LINKE zu verzeichnen, die in Chemnitz einen um 4,10 %-Punkte höheren Stimmenanteil als im Land Sachsen erzielte. Die größte negative Abweichung hatte die CDU mit einem um 5,10 %-Punkte geringeren Stimmenanteil in Chemnitz als in Sachsen. In Tabelle 14 wurden die Chemnitzer Ergebnisse den Landesergebnissen gegenübergestellt; Abbildung 11 veranschaulicht die Ergebnisse für ausgewählte Parteien graphisch. Tabelle 14: Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse zum Land Sachsen Anteil gültiger Zweitstimmen in % Partei Chemnitz Land Sachsen CDU 27,3 26,5 24,3 30,5 32,7 33,6 30,0 35,6 SPD 30,2 35,5 26,7 17,1 29,1 33,3 24,5 14,6 DIE LINKE 24,7 19,7 26,4 28,6 20,0 16,2 22,8 24,5 FDP 3,6 7,0 9,8 12,8 3,6 7,3 10,2 13,3 GRÜNE 5,0 5,1 5,5 7,1 4,4 4,6 4,8 6,7 NPD 0,8 0,7 3,2 2,7 1,2 1,4 4,8 4,0 BüSo 0,1 0,2 0,7 0,6 0,1 0,3 0,6 0,8 REP 2,3 2,1 1,7 0,4 1,9 1,0 0,5 0,3 MLPD - - 0,1 0, ,1 0,2 Abbildung 11: Vergleich der Chemnitzer Zweitstimmenergebnisse 2009 zum Land Sachsen 40,0 35,0 Chemnitz Sachsen 30,0 Stimmenanteil in % 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU SPD DIE LINKE FDP GRÜNE Sonstige 26 Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

27 6 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich 6.3 Ergebnisse der Bundestagswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Die Grundlage des in Tabelle 15 und Abbildung 12 dargestellten Vergleichs der Wahlergebnisse von Chemnitz mit Dresden und Leipzig bildeten die endgültigen Ergebnisse von Chemnitz und Leipzig (Quelle: sowie die vorläufigen Ergebnisse von Dresden (Quelle: für die Zweitstimmenanteile der Parteien. Tabelle 15: Zweitstimmenergebnisse der Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig Anteil gültiger Zweitstimmen in % Partei Chemnitz Dresden Leipzig CDU 26,5 24,3 30,5 30,8 26,1 33,6 23,9 24,5 28,0 SPD 35,5 26,7 17,1 31,9 26,5 15,0 40,2 32,3 18,1 DIE LINKE 19,7 26,4 28,6 17,0 19,7 21,2 17,7 22,5 25,5 FDP 7,0 9,8 12,8 7,4 13,9 13,6 6,8 7,9 12,3 GRÜNE 5,1 5,5 7,1 8,8 8,6 12,6 7,8 8,3 12,0 NPD 0,7 3,2 2,7 0,9 3,1 2,6 0,8 2,6 2,7 BüSo 0,2 0,7 0,6 0,3 0,5 1,0 0,2 0,5 0,9 REP 2,1 1,7 0,4 0,7 0,2 0,2 0,5 0,2 0,2 MLPD - 0,1 0,2-0,2 0,2-0,1 0,2 Abbildung 12: Zweitstimmenergebnis ausgewählter Parteien in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig 35,0 30,0 Chemnitz Dresden Leipzig 25,0 Stimmenanteil in % 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU SPD DIE LINKE FDP GRÜNE Sonstige Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

28 Anhang Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken zur Bundestagswahl am 27. September 2009

29 Anhang - Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung Erststimmen Zweitstimmen in % Wahlbezirk gesamt darunter gesamt darunter mit WS mit WS (Urnenwahl) ungültig gültig ungültig gültig , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

30 Anhang - Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung Erststimmen Zweitstimmen in % Wahlbezirk gesamt darunter gesamt darunter mit WS mit WS (Urnenwahl) ungültig gültig ungültig gültig , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September 2009

31 Anhang - Ergebnisse in den Chemnitzer Wahlbezirken Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung Erststimmen Zweitstimmen in % Wahlbezirk gesamt darunter gesamt darunter mit WS mit WS (Urnenwahl) ungültig gültig ungültig gültig , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , B B B B B B B B B B B B B Stadt Chemnitz, Bundestagswahl 27. September

Dezernat 5 Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport

Dezernat 5 Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport Dezernat 5 Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Sport Stadt Chemnitz Dezernat 5 09106 Chemnitz Dienstgebäude Markt 1 09111 Chemnitz Stadträtin Frau Petra Zais Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Datum 23.06.2011

Mehr

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Der Bundeswahlleiter Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der und nach Altersgruppen Informationen des Bundeswahlleiters Herausgeber: Der Bundeswahlleiter,

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Städte wirklich? Analyse am Beispiel der Stadt Chemnitz

Städte wirklich? Analyse am Beispiel der Stadt Chemnitz Renaissance der Großstädte? Gibt es den Trend Zurück in die (Innen)-Städte Städte wirklich? Analyse am Beispiel der Stadt Chemnitz Forschungsfrage Das schreiben die Medien: Die Deutschen zieht es in die

Mehr

Wahlen in Berlin 2011

Wahlen in Berlin 2011 Wahlen in Berlin 2011 Bericht der Landeswahlleiterin zugleich Statistischer Bericht B VII 2-2 5j / 11 Wahlen in Berlin am 18. September 2011 statistik Berlin Brandenburg Abgeordnetenhaus Bezirksverordnetenversammlungen

Mehr

Wahlen in Berlin 2011

Wahlen in Berlin 2011 Wahlen in Berlin 2011 Bericht der Landeswahlleiterin zugleich Statistischer Bericht B VII 2-3 5j / 11 Wahlen in Berlin am 18. September 2011 statistik Berlin Brandenburg Abgeordnetenhaus Bezirksverordnetenversammlungen

Mehr

Wahl Der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014

Wahl Der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 Der Bundeswahlleiter Wahl Der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 Heft 4 Wahlbeteiligung und Stimmabgabe der und nach Altersgruppen Statistisches

Mehr

STADT CHEMNITZ SCHWANGERE MÄDCHEN UND FRAUEN IN NOT

STADT CHEMNITZ SCHWANGERE MÄDCHEN UND FRAUEN IN NOT STADT CHEMNITZ SCHWANGERE MÄDCHEN UND FRAUEN IN NOT Informationen und Angebote Hilfe annehmen heißt Hoffnung haben Die vorliegende Broschüre... erklärt Situationen... bricht Tabus... hilft zu verstehen...

Mehr

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S.

Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 22. März 2012 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: 36/2012 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur

Mehr

Ergebnisse nach Wahlkreisen. Ergebnisse für den Kreis Borken insgesamt. Ergebnisse nach Städten und Gemeinden im Kreis Borken

Ergebnisse nach Wahlkreisen. Ergebnisse für den Kreis Borken insgesamt. Ergebnisse nach Städten und Gemeinden im Kreis Borken B U N D E S T A G S W A H L A M 2 2. S E P T E M B E R 2 0 1 3 Endgültige Ergebnisse für den Kreis Borken Ergebnisse nach Wahlkreisen Ergebnisse für den Kreis Borken insgesamt Ergebnisse nach Städten und

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Wie man wählt: Die Bundestagswahl

Wie man wählt: Die Bundestagswahl Wie man wählt: Die Bundestagswahl Niedersachsen Herausgegeben von Karl Finke Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Wir wählen mit Sie läuft und läuft und läuft und kommt vor jeder Wahl erneut

Mehr

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Kurzhinweise zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Es gibt im Betrieb noch keinen Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. Ein Betriebsrat soll jetzt gewählt werden.

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben) 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 50 Bekanntmachung 2-10

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 50 Bekanntmachung 2-10 AMTSBLATT Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. März 2012 Nr. 12 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 50 Bekanntmachung 2-10 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen 5 Rhein-Erft-Kreis

Mehr

Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL

Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL Wie man wählt: BUNDESTAGSWAHL Von Karl Finke/Ulrike Ernst Inklusion im Bundestag Die 2009 verabschiedete UN Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Bundesrepublik auch Wahlen barrierefrei zu machen

Mehr

WAHL ZUM 16. DEUTSCHEN BUNDESTAG AM 18. SEPTEMBER 2005

WAHL ZUM 16. DEUTSCHEN BUNDESTAG AM 18. SEPTEMBER 2005 Der Bundeswahlleiter WAHL ZUM 16. DEUTSCHEN BUNDESTAG AM 18. SEPTEMBER 2005 Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag 2005 Statistisches Bundesamt Der Bundeswahlleiter WAHL ZUM

Mehr

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts

Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft des öffentlichen Rechts Wahlordnung der Ev. Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 159 Wahlordnung der Evangelischen Fachhochschule Berlin, Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Körperschaft

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008

I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

Wahlbekanntmachung. Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen ( 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt: Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten der FernUniversität in Hagen am 23. März 2016 vom 23. Dezember 2015 Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen

Mehr

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG)

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) DrittelbG Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat: "Drittelbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2004

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

Informationen zur Wählerpotenzial-Analyse

Informationen zur Wählerpotenzial-Analyse Dipl.-Inform. Matthias Moehl Mittelweg 41a 20148 Hamburg e-mail: matthias.moehl@election.de fon 040 / 44 85 17 mobil 0171 / 477 47 86 Informationen zur Wählerpotenzial-Analyse Wähler motivieren und hinzugewinnen

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen 12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 1/5 12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 2/5 12. Wer eine Meisterprüfung besteht soll vom Land eine Prämie 3/5 12.

Mehr

- Bauprogramm Sachstandsbericht - Instandhaltungsprogramm Sachstandsbericht - Bauprogramm 2016 - Instandhaltungsprogramm 2016 - Sitzungstermine 2016

- Bauprogramm Sachstandsbericht - Instandhaltungsprogramm Sachstandsbericht - Bauprogramm 2016 - Instandhaltungsprogramm 2016 - Sitzungstermine 2016 B 1179 Amtsblatt Nummer 43 71. Jahrgang Montag, 19. Oktober 2015 Einzelpreis 1,40 Aufsichtsratssitzung der Stadtbau-GmbH Regensburg Am Mittwoch, den 21. Oktober 2015 findet die 3. Aufsichtsratssitzung

Mehr

Wie wir wählen. Land-Tags-Wahlen 2014

Wie wir wählen. Land-Tags-Wahlen 2014 Wie wir wählen Land-Tags-Wahlen 2014 Ihre Wahl ist wichtig. 2014 wird in Sachsen der Land-Tag gewählt. Gehen Sie zur Wahl. Wer wählen geht, bestimmt mit wie sich Sachsen entwickelt. Sie bestimmen, welche

Mehr

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952

Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 Die Landtagswahlen in Baden-Württemberg seit 1952 Monika Hin Monika Hin M. A. ist Leiterin des Referats Mikrozensus, Erwerbstätigkeit, Wohnungswesen, Wahlen im Statistischen Landesamt Baden- Württemberg.

Mehr

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Ihre Stimme zählt! Wie man wählt: Europawahl Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Diese Wahlhilfebroschüre entstand durch die Kooperation folgender

Mehr

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013. SPDCDULNKGRNFDPNPD PIR R1 AfD R2 SPDCDULNKGRNFDPNPD PIR R3 AfD R4. Höchster Zweitstimmenanteil

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013. SPDCDULNKGRNFDPNPD PIR R1 AfD R2 SPDCDULNKGRNFDPNPD PIR R3 AfD R4. Höchster Zweitstimmenanteil Bundestagswahl 2013 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 statistik Berlin Brandenburg Endgültiges Ergebnis Brandenburg Tabellen Kommentierung Grafiken und Karten 56 SPDCDULNKGRNFDPNPD

Mehr

Die Durchführung der Betriebsratswahl

Die Durchführung der Betriebsratswahl Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl 2. aktualisierte und erweiterte Auflage Normales Wahlverfahren nach 16 und 17 BetrVG in Betrieben mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern

Mehr

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN Greußen/Grüningen Clingen Niederbösa Topfstedt Trebra Wasserthaleben Westgreußen Jahrgang 17 Donnerstag, den 28.05.2009 Nummer 10/09 10.00-18.00 Uhr Betriebsführungen,

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

Seminar E-Democracy Elektronische Wahlen. IKT, Organisation, Rechtsgrundlagen von Christian Schmitz

Seminar E-Democracy Elektronische Wahlen. IKT, Organisation, Rechtsgrundlagen von Christian Schmitz Seminar E-Democracy Elektronische Wahlen IKT, Organisation, Rechtsgrundlagen von Christian Schmitz Inhalt Wahlen Rechtliches Anforderungen an elektronische Wahlen Beispiele Ausblick & Fazit Inhalt Wahlen

Mehr

Landtagswahl 2013. agis Leibniz Universität Hannover Arbeitsgruppe Interdisziplinäre Sozialstrukturforschung

Landtagswahl 2013. agis Leibniz Universität Hannover Arbeitsgruppe Interdisziplinäre Sozialstrukturforschung Landtagswahl 2013 in der Region Hannover Ergebnisse Analysen Vergleiche LANDESHAUPTSTADT Hannover agis Leibniz Universität Hannover Arbeitsgruppe Interdisziplinäre Sozialstrukturforschung Landtagswahl

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen 1/7 2/7 3/7 4/7 5/7 6/X Legende stimme zu stimme nicht zu neutral CDU / CSU Christlich Demokratische Union Deutschlands / Christlich-Soziale Union in Bayern e.v. SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Mehr

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) MitbestG Ausfertigungsdatum: 04.05.1976 Vollzitat: "Mitbestimmungsgesetz vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153), das zuletzt

Mehr

Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat 974 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 27. Mai 2004 Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat Vom 18. Mai 2004 Der Bundestag

Mehr

2.1 Für die Ausländerbeiratswahlen 2015 gelten neben der Verordnung über die Wahltagsbestimmung

2.1 Für die Ausländerbeiratswahlen 2015 gelten neben der Verordnung über die Wahltagsbestimmung Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Nur per E-Mail Kreisausschüsse der Landkreise und Magistrate der kreisfreien

Mehr

Stichwort Wahlen Grundpfeiler der Demokratie

Stichwort Wahlen Grundpfeiler der Demokratie Stichwort Wahlen Grundpfeiler der Demokratie Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gehören zur Grundlage der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wer wählt, nimmt großen Einfluss

Mehr

Teil 1 Wahl des Personalrats Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

Teil 1 Wahl des Personalrats Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO) Vom Aufgrund von 92 des Sächsischen

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungssatzung)

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungssatzung) Stadt 32.900 Chemnitz Satzung über die nreinigung in der Stadt Chemnitz (nreinigungssatzung) Redaktioneller Stand: Januar 2016 Inhalt 1 Allgemeines 2 Übertragung der Reinigungspflicht 3 Gegenstand der

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger FS 2012 Hausarbeit Bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag im Jahr 2005 hatten sich mehrere besonders fortschrittliche Kommunen dafür entschieden, Wahlcomputer"

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G der Universität Heidelberg zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung-WahlO) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich S. 1 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit S. 2 3 Zeitpunkt der Wahlen

Mehr

Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose

Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose Auslandsbüro Kroatien Die Wahlen zum kroatischen Parlament: Das kroatische Wahlsystem und der Versuch einer Prognose 05.07.2007 Das Wahlsystem des Parlaments wird durch einfache Gesetze bestimmt. Per Verfassung

Mehr

Europawahlordnung (EuWO)

Europawahlordnung (EuWO) Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4335) geändert worden ist Inhaltsübersicht

Mehr

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie Die Wahllokale erhaltend die vorkonfigurierten USB-Sticks vom Rathaus. Bei der Erfassung der Stimmzettel durch mehrere Gruppen (in unserem Beispiel zwei Erfassungsgruppen pro Wahl), achten Sie im Vorfeld

Mehr

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Präambel...2 1 Jugendparlament...2 2 Aufgaben und Rechte...2 3 Pflichten...3 4 Zusammensetzung...3 6 Wahlvorschläge...4 7 Wahlvorgang...4 8 Geschäftsgang...4

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 In der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hierzu dient der nachfolgende Überblick: 1. Errichtung von Betriebsräten 1 Abs. 1 Satz

Mehr

An die Kreiswahlleiter der Landtagswahlkreise 1 bis 55. nachrichtlich: Hessisches Statistisches Landesamt. Wahlerlass Nr. L 24

An die Kreiswahlleiter der Landtagswahlkreise 1 bis 55. nachrichtlich: Hessisches Statistisches Landesamt. Wahlerlass Nr. L 24 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden An die Kreiswahlleiter der Landtagswahlkreise 1 bis 55 nachrichtlich: Hessisches

Mehr

dient ausschließlich der Information. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der

dient ausschließlich der Information. Sie darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der E i n e s t a r k e F r a k t i o n Impressum Herausgeberin: SPD-Bundestagsfraktion Nina Hauer MdB Parlamentarische Geschäftsführerin Platz der Republik 1 11011 Berlin Redaktion: Ralf Bergmann Birgitt

Mehr

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 Mitteilungs Blatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 INHALT Inhalt INHALT WAHLEN 1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES

Mehr

Betriebsratswahlen. Die vier Wahlphasen. www.verdi-bub.de/brwahl. Damit alles stimmt.

Betriebsratswahlen. Die vier Wahlphasen. www.verdi-bub.de/brwahl. Damit alles stimmt. Betriebsratswahlen Die vier Wahlphasen www.verdi-bub.de/brwahl Damit alles stimmt. Vor der Wahl Wahlzeitraum Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt. Gesetzlicher Wahlzeitraum: 1. März bis 31.

Mehr

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen 1. Das Tempolimit auf brandenburgischen Alleen soll beibehalten 8. Der Verfassungsschutz Brandenburg soll aufgelöst 13. Potsdam soll an das ICE-Streckennetz angeschlossen 18. Auch der Besitz geringer Mengen

Mehr

Satzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb

Satzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb Satzung für den Seniorenbeirat der Großen Kreisstadt Selb Die Stadt Selb erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August

Mehr

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben

2. Deutsche, die eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehaben Freie und Hansestadt Hamburg Europawahl am 25. Mai 2014 Informationsblatt für Seeleute 1. Wahlberechtigung 1.1 Deutsche Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

Mehr

Öffentliche Handelslehranstalt (Handelsschule an der Markthalle)

Öffentliche Handelslehranstalt (Handelsschule an der Markthalle) BILDUNGSEINRICHTUNGEN 1 Öffentliche Handelslehranstalt (Handelsschule an der Markthalle) Kurzbezeichnung: StadtA Chemnitz Handelslehranstalt Überlieferungszeitraum: 1848-1950 Bestandsumfang: 10 indhilfsmittel:

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung)

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) Seite 1 von 6 Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) 1 Wahlvorstand (1) Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegen einem Wahlvorstand.

Mehr

Wählen ist einfach: Die Bundestagswahl

Wählen ist einfach: Die Bundestagswahl Wählen ist einfach: Die Bundestagswahl In leichter Sprache! Herausgegeben von in Zusammenarbeit mit Gehen Sie zur Bundestagswahl und wählen Sie bei der Bundestagswahl mit! Wählen ist ganz einfach. Wir

Mehr

VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden

VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN. Wahlleitfaden VERTRAUEN IST GUT BETRIEBSRAT IST BESSER BETRIEBSRATSWAHLEN Wahlleitfaden Inhalt Einleitende Benutzerhinweise A. Wo sind Betriebsräte zu wählen? I. Vereinfachtes und normales Wahlverfahren II. Mindestgröße

Mehr

Nachhaltige Wohnungsmarktanpassung - Prognosen und Trends -

Nachhaltige Wohnungsmarktanpassung - Prognosen und Trends - Nachhaltige Wohnungsmarktanpassung - Prognosen und Trends - Tobias Jacobs www.analyse-konzepte.de Folie 1 Prognosen und Trends zwischen www.analyse-konzepte.de Folie 2 Analysen und Befragungen als Prognose-Basis

Mehr

Simulation der Landtagswahl 2011

Simulation der Landtagswahl 2011 Simulation der Landtagswahl 2011 von Manfred Binder Wisst Ihr, welche Chancen Jörg Matthias Fritz für den Wahlkreis Göppingen und Bernhard Bele Lehle für den Wahlkreis Geislingen haben, bei der Landtagswahl

Mehr

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen 1/6 2/6 3/6 4/6 5/6 Legende stimme zu stimme nicht zu neutral SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP Freie Demokratische

Mehr

Vergleich der Positionen

Vergleich der Positionen 2. Es sollen EU-weite gemeinsame Bürgerentscheide eingeführt 8. Edward Snowden soll in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl gewährt 9. EU-Bürger sollen Sozialleistungen nur von ihrem Heimatland empfangen direkt

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 52/2012 vom 16. Juli 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 52/2012 vom 16. Juli 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 52/2012 vom 16. Juli 2012 Wahlordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende -

Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende - Stadt Heidenau Stadtwahlausschuss - Der Vorsitzende - Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Wahl des Stadtrates der Stadt Heidenau am 25. Mai 2014 Der Stadtwahlausschuss der Stadt Heidenau

Mehr

I. Die Wahl des Betriebsrats, Arbeiter- und Angestelltenrats ( 15 bis 25 des Gesetzes)

I. Die Wahl des Betriebsrats, Arbeiter- und Angestelltenrats ( 15 bis 25 des Gesetzes) Nr. 26 Tag der Ausgabe: Berlin, den 9. Februar 1920 (Nr. 7288) Wahlordnung zum Betriebsrätegesetze 1. Vom 5. Februar 1920. Auf Grund des 25 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (Reichs- Gesetzbl.

Mehr

Bitte - füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift

Bitte - füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift 1 Antrag für Deutsche auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 20 und Wahlscheinantrag gemäß 17 Absatz 5 der Europawahlordnung Erstausfertigung Anlage 2 (zu 17 Absatz 5 EuWO) 2 An die Gemeindebehörde

Mehr

Satzung. des BERLINER APOTHEKER-VEREIN Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.v.

Satzung. des BERLINER APOTHEKER-VEREIN Apotheker-Verband Berlin (BAV) e.v. Satzung des BERLINER APOTHEKER-VEREIN in der Fassung der Beschlüsse vom 03.11.1981, geändert am 27.02.1989, geändert am 22.11.1990 zuletzt geändert am 18.12.2003, die Änderung tritt am 01. Januar 2004

Mehr

Wahlordnung für das Gutachterwesen der AiF

Wahlordnung für das Gutachterwesen der AiF Wahlordnung für das Gutachterwesen der AiF (Hinweis: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich

Mehr

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie

AAnleitung Team zur PC-Wahl Freischaltung informiert: der DEFENDO Firewa d Anleitungie Durch anschließen des USB-Sticks an dem Erfassungs-PC erhalten Sie folgende Bildschirmmaske. Klicken Sie auf . Die Stimmzettelerfassung wird über die Datei Bayern.exe

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage TOP

Durchlaufende Sitzungsvorlage TOP DS-Nr. 42/14 Durchlaufende Sitzungsvorlage öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Beratungsfolge Sitzungsdatum TOP Stadtvertretung 05.11.2014 13. 25 Vertreter Abstimmungsergebnis * gew. anw. ja nein

Mehr

Amtliche Bekanntmachung 042/2013

Amtliche Bekanntmachung 042/2013 Amtliche Bekanntmachung 042/2013 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Herzogenrath für die im Jahr 2014 stattfindende allgemeine Kommunalwahl Gemäß 24

Mehr

Merkblatt. Betriebsratswahl 2014. Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht. Stand: Januar 2014

Merkblatt. Betriebsratswahl 2014. Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht. Stand: Januar 2014 1 Merkblatt Betriebsratswahl 2014 Abteilung Arbeitsmarkt, Tarifpolitik und Arbeitsrecht Stand: Januar 2014 2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 3 B. Allgemeine Grundsätze für die Betriebsratswahl... 4

Mehr

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts

Mehr

Wahlordnung 2001 (WO)

Wahlordnung 2001 (WO) Wahlordnung 2001 (WO) Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I 3494), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juni 2004 (BGBl. I 1393) Erster Teil.

Mehr

Schulung für Wahlvorstände

Schulung für Wahlvorstände Schulung für Wahlvorstände Kommunal- und Landratdirektwahl, sowie die Volksabstimmung am Sonntag, dem 27. März 2011 Wahlamt der Stadt Eltville am Rhein Ansprechpartner: Herr Dieter Schenk Telefon: 06123

Mehr

Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß 25 und 26 GO NRW vom 19.12.

Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß 25 und 26 GO NRW vom 19.12. Satzung zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden gemäß 25 und 26 GO NRW vom 19.12.1997 Aufgrund von 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit 41 Absatz

Mehr

ONLINE DOKUMENTATION

ONLINE DOKUMENTATION e.v. 15. Mai 2012 ONLINE DOKUMENTATION DR. STEPHAN EISEL www.kas.de Wer warum die wählt ANALYSE DER LANDTAGSWAHLEN 2011/12 IN BERLIN, DEM SAARLAND, SCHLESWIG-HOLSTEIN UND NORDRHEIN-WESTFALEN Innerhalb

Mehr

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Herausgegeben von der Sächsischen Staatskanzlei Nr. 12/2003 Dresden, den 8. September 2003 F 48501 Inhaltsverzeichnis Seite 15. 08. 2003 Gesetz zur Änderung des

Mehr

Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten?

Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten? Pflichten des Arbeitgebers Worauf ist besonders zu achten? Sie haben als Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl insbesondere folgende Pflichten: Sie sind während des Wahlverfahrens

Mehr

Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes

Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzes Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) Auf Grund des 126 des Betriebsverfassungsgesetzes

Mehr

Zahl der Studienanfänger und der Approbationen in der Medizin

Zahl der Studienanfänger und der Approbationen in der Medizin Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/3735 Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Bonn, den 15. August 1972 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Zahl der

Mehr

Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen

Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 4028 A HESSEN Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen HERAUSGEGEBEN VOM HESSISCHEN MINISTERIUM DER JUSTIZ, FÜR INTEGRATION UND EUROPA 63. Jahrgang Wiesbaden, den 1. Mai 2011 Nr. 5 Inhalt: Seite Veröffentlichungen

Mehr

850 Jahre Wülfingerode

850 Jahre Wülfingerode 11. Jahrgang 01. Mai 2004 Nr. 5 850 Jahre Wülfingerode Veranstaltungsplan der Festwoche SONNTAG, 16.05.2004 14.00 Uhr Festlicher Gottesdienst anlässlich der Festwoche in der St. Elisabeth Kirche Wülfingerode,

Mehr

Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)

Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015

Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015 Wahlordnung der IHK Flensburg in der Fassung vom 9. Dezember 2015 1 Wahlmodus (1) Die IHK-Zugehörigen wählen nach den folgenden Bestimmungen für die Dauer von sechs Jahren bis zu 67 Mitglieder der Vollversammlung.

Mehr

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 20 Senftenberg, den 05. August 2013 Nr. 10/2013. Verantwortlich für den Inhalt:

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 20 Senftenberg, den 05. August 2013 Nr. 10/2013. Verantwortlich für den Inhalt: Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald - Lausitz Jahrgang 20 Senftenberg, den 05. August 2013 Nr. 10/2013 Herausgeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Mehr

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) BetrVGDV1WO Ausfertigungsdatum: 11.12.2001 Vollzitat: "Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Seite Abbildungen Abb. 1 Abb. 2 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in Sachsen und in der Bundesrepublik Deutschland im Dezember

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt

Satzungs- und Verordnungsblatt 203 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 21 Memmingen, 23. August 2002 44. Jahrgang

Mehr

Betriebsratswahlen 2010

Betriebsratswahlen 2010 Betriebsratswahlen 2010 Agenda Vorüberlegungen - zur Betriebsratsfähigkeit - zum Termin - zu den Kosten Vorbereitung durch den Wahlvorstand - Bestellung - Stellung und Aufgaben - Wählerliste (wer kann

Mehr

Protokoll der 3. Sitzung des Reformausschuss des 55. Studierendenparlaments der Universität Münster am 6. 3. 2013

Protokoll der 3. Sitzung des Reformausschuss des 55. Studierendenparlaments der Universität Münster am 6. 3. 2013 Protokoll der 3. Sitzung des Reformausschuss des 55. Studierendenparlaments der Universität Münster am 6. 3. 2013 Beginn 18.16h Anwesende stimmberechtigte Mitglieder: Marius Kühne (CampusGrün) Tobias Heinze

Mehr