Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Oktober 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab Oktober 2015 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges Dienstleistung 1. Sparkonto 1.1 Sparkontoeröffnung / Sparkontoschließung 0, Übertragung eines Sparvertrages - auf andere Kreditinstitute 0,00 - innerhalb der Sparkassenorganisation 0, Kennwortvereinbarung 5, Aufbewahrung eines Sparkassenbuches jährlich 10,00 (nicht: Kreditzweck) 1.5 Verlust eines Sparkassenbuches - Sperre 0,00 - Kraftloserklärung durch gerichtliches Aufgebotsverfahren 0,00 - interne Kraftloserklärung Guthaben bis unter 500,00 Euro 25,00 Guthaben ab 500,00 Euro 50, Bearbeitungsentgelt für die Beratung und Annahme einer Erklärung zu Gunsten Dritter pro Sparkonto 10, Bearbeitungsentgelt für die Beratung und Eröffnung eines Mietkautionskontos - für Kunden 20,00 - für Nichtkunden 50, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.9 S-VorsorgePlus - Kapitalübertrag auf anderen Anbieter 100,00 - Versorgungsausgleich 150,00 - Auflösung 100,00 - Eigenheimentnahme 100,00 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Barauszahlung von Reiseschecks - EURO-Reiseschecks mit Codierzeile 0,00 - EURO-Reiseschecks ohne Codierzeile und 1,50 %o, mindestens 10,00 Fremdwährungsschecks zzgl. 0,25 %o Courtage, mindestens 2,00 Rücknahme von Reiseschecks pro Abrechnung 5,00 Scheckabwicklungspreis je Stück zum Sichtkurs bei Nicht-EWWU-Währungen 0,75 2

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges Dienstleistung An- und Verkauf von Sorten (einschl. Tausch DM in EURO) - für Nicht-Euro-Währung pro Abrechnung 1,50 - bei Barabwicklung pauschal 3,00 - Einzahlung DM auf ein Konto 10% vom Euro-Gegenwert mind. 3,00 max. 25,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Wertpapiere 4.1 Depotleistungen - Depotpreis incl. Umsatzsteuer p.a. - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung auf Basis des Bestandes am Jahresende - je Einzelposten 3,00 - zuzüglich 0,14 % vom Kurswert - mindestens je Depot 15,00 - Depot ohne Bestand 15,00 Anmerkung: Für IHS der Kreissparkasse Melle und Fondsanteile des IP Grönegau werden keine Gebühren berechnet. Bei Depotschließung im Rahmen eines externen Depotübertrages werden anteilige Depotkosten gerechnet auf volle abgelaufene Monate in Rechnung gestellt. - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden incl. Umsatzsteuer - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 11,90 - unterjährige Depotaufstellung 11,90 - Erträgnisaufstellung 0,00 - Depotübertragung 0,00 - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 3

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges Dienstleistung 4.2 Effektive Stücke - Einlieferung 119,00 - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) je Gattung 15,00 - Einlösung von fälligen Wertpapieren (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,25 % vom Gegenwert mind. 25,00 max. 250,00 - Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen und Ertragsscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,50 % vom Gegenwert mind. 15,00 max. 250, Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren Buchung über Sparkassendepot (mit Beratung, auch telefonisch) - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds 0,70% vom Kurswert zzgl. 20,00 Euro - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50% vom Kurswert zzgl. 20,00 Euro - Investmentfonds der Deka-Gruppe (ausserbörslich) - Investmentfonds anderer Anbieter (ausserbörslich) Buchung über Sdirekt-Depot (ohne Beratung)* - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds Kauf Verkauf Ausgabe-/ Rücknahmepreis Ausgabepreis 0,70% vom Rücknahmepreis zzgl. 20,00 Euro 0,35% vom Kurswert zzgl. 10,00 Euro - Festverzinsliche Wertpapiere 0,25% vom Kurswert zzgl. 10,00 Euro - Investmentfonds der Deka-Gruppe (ausserbörslich) - Investmentfonds andere Anbieter (ausserbörslich) * Auftragserteilung via PC unter oder unter Nutzung von Online-Banking-Software Kauf Verkauf Ausgabe-/ Rücknahmepreis Ausgabepreis 0,35% vom Rücknahmepreis zzgl. 10,00 Euro 4

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges Dienstleistung Der Erwerb und die Rückgabe oder der Verkauf von IHS der Kreissparkasse Melle und von Fondsanteilen des IP Grönegau werden kostenfrei abgewickelt. - Limite - Erteilung 0,00 - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. 4.4 Kapitaltransaktionen - Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis siehe Bezugsrechte und Spitzenregulierungen - bis 50 Euro Kurswert 5,00 - bis 500 Euro Kurswert 15,00 - ab 500 Euro Kurswert 20, Zeichnung / Zuteilung von Aktien - Transaktionspreis siehe Zertifikatesparpläne - regelmäßiger Kauf je Abrechnung 2,50% vom Kurswert - regelmäßiger Verkauf je Abrechnung 2,50% vom Kurswert - einmaliger Kauf oder Verkauf siehe Fondssparpläne - regelmäßiger Kauf kostenfrei - regelmäßiger Verkauf kostenfrei - einmaliger Kauf oder Verkauf siehe Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei der Vermittlung von Geschäften mit Verbundunternehmen erhält die Sparkasse von ihren jeweiligen Vertragspartnern Vermittlungs- und/oder Bestandsprovisionen. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf Wunsch von unseren Anlageberatern. Informationen über Kosten und Sicherheitsleistungen finden Sie in unserem Ordner Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Bedingungen. 5

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kontoüberziehungen, Wertpapiergeschäft, Safes/Schließfächer, Sonstiges Dienstleistung 5. Safes/Schließfächer Mietpreis für Safes (pro Jahr) bis 7,5 cm 25,00 bis 15,0 cm 50,00 bis 30,0 cm 75,00 über 30,0 cm 100,00 Der vereinbarte Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Er wird quartalsmäßig abgerechnet. Angefangene Quartale werden voll berechnet. Sparkassenbuchschließfächer (pro Jahr) 5,00 Briefschließfächer (pro Jahr) 0,00 Instandsetzung Defekte und Schlüsselverlust: Reparatur Sparkassenbuchschließfach -pauschal- 59,00 Reparatur Tresorschließfach -1 Schlüssel verloren- 149,00 Reparatur Tresorschließfach -2 Schlüssel verloren- 249,00 6. Sonstiges Auf Wunsch des Kunden erbrachte Dienstleistungen, z.b. (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Bescheinigungen jeglicher Art - Erstellung von Duplikaten - Nachforschungen - Adressermittlungen - Einholung von Auskünften Je nach Aufwand pro Stunde 40,00 mind. 10,00 zzgl. ggf. Fremdkosten zzgl. ggf. Sachkosten Die Erstellung einer Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich 6

7 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Neue Kontomodelle ab 01. Mai 2015 GIRO STAR GIRO STAR Exclusiv GIRO STAR BASIS GIRO direkt Monatspreis, je angefangenem Monat 9,95 4,95 3,95 2,95 Kontoführung - Auszahlung GAA / Einzahlung CashRecycler inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv - Auszahlung Kasse / Einzahlung Kasse inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv - Nutzung Sparkassen-GA bundesweit inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv - beleglose Buchungen inklusiv inklusiv 0,40 inklusiv - Überweisungen am SB-Terminal inklusiv inklusiv 0,15 1,75 - Überweisungen im Online-Banking inklusiv inklusiv 0,15 inklusiv - Überweisungen vom Kunden ausgefüllt inklusiv inklusiv 0,60 1,75 - Überweisungen durch Mitarbeiter ausgefüllt inklusiv 1,75 1,20 1,75 - Überweisungen durch telef. Kundenservice inklusiv 1,75 1,20 1,75 - Scheckeinreichung inklusiv inklusiv 0,60 inklusiv Dauerauftrag (Einrichtung, Änderung, Aussetzung) - durch Kunden im Online-Banking inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv - durch Kunden am SB-Terminal inklusiv inklusiv inklusiv 1,75 - durch Mitarbeiter inklusiv 1,75 1,75 1,75 Kontoauszüge* - Kontoauszugsdrucker inklusiv inklusiv inklusiv entfällt - Elektronischer Kontoauszug inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv - Tagesauszug inklusiv 0,30 0,30 entfällt - Wochen- bzw. Monatsauszug inklusiv 0,75 0,75 entfällt - bei Versand zzgl. inklusiv Porto Porto entfällt Online-Banking-Nutzung - chiptan, einmalig inklusiv 10,00 10,00 10,00 - sms-tan, je sms inklusiv 0,09 0,09 0,09 - push-tan inklusiv inklusiv inklusiv inklusiv SparkassenCard - Erstkarte (Kontoinhaber) inklusiv inklusiv inklusiv 1 Karte inklusiv - Zweitkarte (Partnerkarte) inklusiv inklusiv inklusiv 10,00 - ab 3. Karte inklusiv 10,00 10,00 10,00 Guthabenverzinsung siehe _ Preisaushang (Buchungs- und Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) * siehe ggf. weitere Preise unter Punkt B.I.2 7

8 Dienstleistung Alte Kontomodelle (Eröffnung bis ) Giro Basis Giro Online Giro Exclusiv Monatspreis, je angefangenem Monat 3,00 4,00 11,00 Kontoführung - 5 Barabbuchungen pro Abrechnungsmonat für das eigene Konto inklusiv inklusiv inklusiv - Buchungen im Online-Banking und am SB-Terminal 0,15 inklusiv inklusiv - beleglose Buchungen 0,40 inklusiv inklusiv - Scheckbuchungen und beleghafte Buchungen 0,60 1,75 inklusiv - Überweisungen durch Mitarbeiter ausgefüllt 1,20 1,75 inklusiv - eine MasterCard oder VISACARD Standard- pro Konto inklusiv - Guthabenzins ab EUR Durchschnittsguthaben 0,10 % Dauerauftrag Kontoauszüge Online-Banking-Nutzung SparkassenCard siehe B.II.2.d siehe B.I.2 siehe B.II.5 siehe B.II.4.2 Besondere Kontoführung von Privatgirokonten Sonstige Dienstleistungen Bürgerkonto - Kontoführung Preise wie GIRO STAR BASIS Geldmarktkonto (Anlagekonto) Grundpreis der Kontoführung, je angefangenem Monat 0,00 - Postenpreis für unzulässige Zahlungsverkehrsbuchungen - nach Geschäftsvorfall wie GIRO STAR BASIS - Nachttresoreinzahlung 3,00 (Buchungs- und Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) 8

9 Dienstleistung 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung am Kontoauszugsdrucker bzw. als elektronischer Kontoauszug im Online-Banking keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden als - Tagesauszug - bei Postversand 0,30 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,30 - Wochenauszug / Monatsauszug - bei Postversand 0,75 zzgl. Porto - bei Abholen in der Geschäftsstelle 0,75 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker / im Online-Banking nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen (spätestens 30 Tage nach Erstellung des Rechnungsabschlusses) Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei maschineller Erstellung (bis 12 Monate nach Erstellung je Zweitschrift 5,00 des Originalauszuges) - manuelle Erstellung je nach Aufwand pro Stunde 40,00 mind. 10,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9

10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Melle Mühlenstr Melle 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Handelsregister A 6318 beim Amtsgericht Osnabrück 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - den gesetzlichen Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstellen: Vormittags: 8.30h bis 12.30h Nachmittags: 14.00h bis 16.30h Donnerstags zusätzlich: 16.30h bis 18.00h Der Annahmezeitpunkt gilt für alle Übermittlungswege von Zahlungsvorgängen. Spezielle Annahmezeiten der Geschäftsstelle Schiplage/St. Annen: Vormittags: 9.00h bis 12.00h Freitag Nachmittag: 14.00h bis 16.30h 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10

11 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung /EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen -Schlichtungsstelle- Schiffgraben Hannover Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn eingelegt werden. 11

12 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer B.II.1.5 b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer B.II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 12

13 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart beleghafte Überweisung 7 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto (GiroBasis und GIRO STAR BASIS) beleglose Überweisung 8 per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein 0,60 0,15 0,40 entfällt 10,00 0,60 0,15 0,40 10,00 10,00 Ausführung ohne IBAN/BIC nicht möglich. Repair-Gebühr: 10,00 siehe 2.2 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen im Rahmen eines Kontomodells gesondert vereinbart sind (siehe Ziffer B.I.1 Preismodelle für Privatkonten ). 7 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13

14 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt 0 1,5%o vom Euro-Gegenwert beleghaft / nicht STP*: mind. 15,00 beleglos: mind. 10,00 1 beleghaft / nicht STP: mind. 15,00 beleglos: mind. 10,00 zzgl. Fremdspesen - unter ,00 - unter EUR ,00 40,00 - ab EUR ,00 60,00 zzgl. Courtage 0,25%o vom Euro-Gegenwert, mind. 2,00 zzgl. SWIFT-Kosten 1,50 zzgl. bei Eilzahlungen / Faxbestätigungen 10,00 (incl. SWIFT-Kosten d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Reklamation) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern pro Stunde mind. * STP: Vorliegen einer BIC, Fedwire (USA) oder Sort-Code (GB) und IBAN bzw. Kontonummer 40,00 10,00 zzgl. Fremdkosten 14

15 Dauerauftrag (alte Kontomodelle Eröffnung bis ) Einrichtung/Änderung auf Veranlassung des Kunden - stationär, telefonisch 1,50 - SB-Terminal, Online-Banking 0,00 Aussetzung eines Auftrages auf Kundenwunsch * 1,50 Ausführung: siehe Preis beleglose Buchung im jeweiligen Kontomodell * * Preis wird nur erhoben, wenn im Auftrag oder im Interesse des Kunden Dauerauftrag Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Dauerauftrages - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines Dauerauftragswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Daueraufträgen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Reklamation) - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern pro Stunde mind. 40,00 10,00 zzgl. Fremdkosten Spardaueraufträge Einrichtung/Änderung/Löschung/Ausführung 0,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung durch die Sparkasse 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 15

16 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften (Zahlungseingänge) Giro Basis (alt) und Basis GIRO STAR BASIS Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro 0,40 entfällt 0,40 0,40 0,40 0,40 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: - bis 50,00 Euro netto - ab 50,00 Euro 1,00%o vom Euro-Gegenwert mind. 10,00 max. 100,00 zzgl. Courtage 0,25%o vom Euro-Gegenwert, mind. 2,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits im Rahmen eines Kontomodells gesondert vereinbart sind (siehe Ziffer B.I.1 Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 16

17 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe c) aa) - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) siehe c) aa) - übrige Länder (sonstige Zahlungen) siehe c) bb) siehe c) bb) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 17

18 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 siehe c) bb) 1 siehe c) bb) cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe pro Stunde - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 40,00 10,00 zzgl. Fremdkosten Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 18

19 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro (Giro Basis) 0,40 0,40 übrige Länder 0,40 zzgl. bei Eingang über SWIFT 1,00%o vom Euro-Gegenwert, mind. 10,00, max. 100,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt in Euro 0 Courtage: 0,25%o vom Euro-Gegenwert, mind. 2,00 2 Courtage: 0,25%o vom Euro-Gegenwert, mind. 2,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9 und aus weiteren Staaten (Monaco, Schweiz) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer B.II.1.5. Entgelte Lastschrifteinlösung: siehe Preis beleglose Buchung im jeweiligen Kontomodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - schriftliche Benachrichtigung 5,00 9 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 19

20 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen siehe Preise beleglose Buchung am jeweiligen Kontomodell c) sonstige Entgelte Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Lastschrifteinlösungen 0,75 c) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA- Firmen-Lastschrift-Mandats 0,00 Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, Lastschriften aus weiteren Staaten (Monaco, Schweiz) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen siehe Preise beleglose Buchung am jeweiligen Kontomodell 20

21 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Lastschrifteinlösungen 0,75 b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA- Firmen-Lastschrift-Mandats 0,00 Unterrichtung über berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift - schriftliche Benachrichtigung 5,00 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( Core -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften bei Folgelastschriften frühestens 13 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 16.00h vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift frühestens 13 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 16.00h vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist (COR1 - Verfahren = Euro- Express-Lastschrift): bei Erst- und Einmal- und Folgelastschriften frühestens 13 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16.00h vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst- und Einmal- und Folgelastschriften frühestens 13 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16.00h vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 21

22 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis 12 MasterCard / Visa Card Standard 20,00 MasterCard Gold / Visa Card Gold 66,00 MasterCard Basis Kreditkarte/Visa Basis Kreditkarte Erwachsene 30,00 MasterCard Basis Kreditkarte/Visa Basis Kreditkarte Jugendliche 18,00 MasterCard mit Bild: Grundpreis + 2,00 MasterCard Business Standard / VISA Business Standard 20,00 - Kartenpreisrückerstattung - ab Umsatz für Waren und Dienstleistungen p.a. 10,00 - ab Umsatz für Waren und Dienstleistungen p.a. 20,00 MasterCard Business Gold / VISA Business Gold 66,00 - Kartenpreisrückerstattung - ab Umsatz für Waren und Dienstleistungen p.a. 33,00 - ab Umsatz für Waren und Dienstleistungen p.a. 66,00 Firmenlogo auf Business Card einmalig 175,00 MasterCard bzw. VISA Emergency Card 230,00 MasterCard bzw. VISA Emergency Cash 150,00 12 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind 22

23 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 13 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card 0,00 Einsatz der Karte in Fremdwährungen 14 (innerhalb und 1,50 % vom Umsatz außerhalb des EWR-Raums) Barauszahlung (siehe Ziffer B.II.4.4) Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer B.II.6. dieses Verzeichnisses. 23

24 4.2 Debitkarte (SparkassenCard/Kundenkarte /SparkassenCard Plus) Bei allen alten Kontomodellen (Eröffnung bis ): Eine SparkassenCard/Kundenkarte und eine Partnerkarte sind kostenlos. Alle weiteren Debitkarten pro Jahr: 5,00 für Konten ab siehe B.I.1 Täglicher Verfügungsrahmen 16 Limit in EUR SparkassenCard je nach Einsatz 17 : Abheben von Bargeld an eigenen Geldautomaten 1.500,00 Abheben von Bargeld an fremden 18 Geldautomaten 500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.000,00 und Aufladen der Geldkarte 200,00 Sollte die Verbindung zum Konto gestört sein, können abweichende Limite zum Einsatz kommen. Das Abheben von Bargeld mit einer Kundenkarte ist nicht möglich. Bei der SparkassenCard Plus besteht keine Geldkartenfunktion. Kreditrahmen (mind EUR, max EUR wird individuell eingeräumt. Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 19 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 0,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1,00% vom Euro-Gegenwert mind. 1,00 max. 4,00 Barauszahlung (siehe Ziffer B.II.4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals 0,00 an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister Fremdkosten - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24

25 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Schalter entfällt am Geldautomaten unentgeltlich bei ZD im EWR 20, die ein direktes Kundenentgelt 21 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 20, die kein direktes Kundenentgelt 22 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus-System in Euro bei ZD im EWR 23 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus-System bei ZD außerhalb des EWR 23 im Maestro/Cirrus-System entfällt unentgeltlich entfällt 3,50 entfällt 3,50 entfällt 4,00 entfällt 4,00 mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland entfällt 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,50% Auslandseinsatzentgelt bei Zahlung in Fremdwährung und bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25

26 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung 24 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer B.II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter B.II.1.1. b) und B.II.2.2.a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 10,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bei Bareinzahlungen zu Gunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter B.II b) und B.II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 24 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26

27 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges 0,00 Bereitstellung von sms für TAN-Verfahren und Kontowecker, je sms 0,09 Push-TAN 0, Electronic Banking Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 25 Zum Abruf durch den Kunden a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestellter Datei 5,00 Zum Abruf durch Dritte (z.b. Service-Rechenzentren, Hausverwaltungen etc.) im Auftrag des Kunden mtl. 3,00 Zum Abruf im SWIFT/MT940-Format mtl. 29,75 (incl. MwSt.) 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS Beauftragung mittels ELKO (EBICS) Postenpreis: Siehe Preis beleglose Buchung im jeweiligen Kontomodell Eilüberweisungen - mittels ELKO (EBICS) als DTE-Auftrag - pro Datei 3,00 - pro Posten * 1,00 - mittels ELKO (EBICS) als DTE-Auftrag eigenes Haus - pro Datei 3,00 - pro Posten * 1,00 * Werden nur erhoben, wenn im Auftrag oder Interesse des Kunden 25 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 27

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung (Belastung) Giro Basis / GIRO STAR BASIS 0,40 Scheckeinzug Inland (Gutschrift) Giro Basis / GIRO STAR BASIS 0,60 Scheckvordrucke Individualvereinbarung Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Individualvereinbarung Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 (Sperre erfolgt im Interesse und Auftrag des Kunden) Bereitstellung eines unbestätigten Nord/LB-Schecks 10,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut (Eingang vorbehalten) Buchungstag - andere Kreditinstitute (Eingang vorbehalten) Buchungstag + 2 Geschäftstage Bei Scheckeinreichungen später als 10:00h gilt der nächste Geschäftstag als Buchungstag. - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 26 per Bank-Scheck Scheckausstellung 10,00 in EUR 1,5%o vom Euro-Gegenwert mind. 15,00 in Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25%o vom Euro-Gegenwert mind. 2,00 Portoauslagen bei Ausstellung durch Nord/LB 5,00 26 /27 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 28

29 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland zur Gutschrift Eingang vorbehalten 27 in EUR - bis 250,00 Euro 10,00 - ab 250,00 Euro 1,50%o mind. 15,00 max. 125,00 Portoauslagen 1,50 in Fremdwährung siehe oben, zzgl. Courtage: 0,25%o vom Euro-Gegenwert mind. 2,00 c) Scheckzahlungen aus dem Ausland zum Inkasso in EUR 2,00%o mind. 30,00 in Fremdwährung siehe oben, zzgl. Courtage: 0,25%o vom Euro-Gegenwert mind. 2,00 Portoauslagen 1,50 d) Rückschecks in EUR 1,50%o mind. 30,00 in Fremdwährung siehe oben, zzgl. Courtage: 0,25%o vom Euro-Gegenwert mind. 2,00 Portoauslagen 1,50 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit diese bereits im Rahmen eines Kontomodells gesondert vereinbart sind (siehe Ziffer B.I.1. Preismodelle für Privatkonten ). 26 /27 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 29

30 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 30

31 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung /EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen -Schlichtungsstelle- Schiffgraben Hannover Näheres regelt die Schlichtungsordnung des Sparkassenverbandes Niedersachsen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach Bonn eingelegt werden. 31

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