Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges (Stand: ) 1 Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Portoersatz 1.2 Kennwortvereinbarung unentgeltlich 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches Fach 17,85 p. a. 1.4 Wertstellung Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 1.5 S-VorsorgePlus Vertrag Abschluss-,Vertriebs- sowie Verwaltungskosten 0,00 EUR Bearbeitungskosten für (Teil-) Verfügungen - Auszahlung Altersvorsorge Eigenheimbetrag 50,00 EUR - Übertragung auf anderen Anbieter 50,00 EUR - Teilung im Rahmen des Versorgungsaus- 50,00 EUR gleichs bei Scheidung - Förderschädliche Verfügung 50,00 EUR 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks (nur American-Express) Einreichung von Fremdwährungs-Reiseschecks zur Kontogutschrift Einreichung von Euro-Reiseschecks zur Kontogutschrift je Scheck 2,00 abhängig vom Preismodell 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges (Stand: ) 2 4. Sonstige Kredite Es gelten die vertraglich vereinbarten Zinsen und Entgelte. Regelsätze sind dem jeweils aktuellen Preisaushang zu entnehmen. 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren - Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Girosammelverwahrung 1,25 vom Kurswert zzgl. MWSt - Streifbandverwahrung 1,50 vom Kurswert zzgl. MWSt - Wertpapierrechnung 2,00 vom Kurswert zzgl. MWSt - Mindestpreis pro Posten 5,00 zzgl. MWSt - Mindestpreis pro Depot 13,00 zzgl. MWSt - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung (soweit durch vom Kunden 5,00 zzgl. MWSt zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung kostenfrei - Erträgnisaufstellung kostenfrei - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich - Automatische Quellensteuerrückerstattung Entgelt pro Antrag (Land) 23,52 zzgl. MWSt zzgl. Entgelt pro Posten 3,78 zzgl. MWSt zzgl. fremde Spesen ca. 25, Effektive Stücke - Einlieferung (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 20,00 zzgl. angefallener Auslgen - Einlösung von fälligen Wertpapieren, kostenfrei Zinsscheine, nur hauseigene IHS

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges (Stand: ) Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Options- 1,00 % vom Kurswert scheine, börsennotierte - Inland mind. 20,00 Investmentfonds - Ausland mind. 40,00 - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % vom Kurswert - Inland mind. 20,00 - Ausland mind. 40,00 - Investmentfonds Deka CF *) jew. Ausgabeaufschlag - Investmentfonds andere jew. Ausgabeaufschlag Anbieter CF *) *) über Fondsgesellschaft - Limite - Erteilung 3,00 - Änderung 3,00 - Streichung 3,00 - Verlängerung 3,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,0 % - Mindestpreis 5, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges (Stand: ) 4 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes je nach Größe auf Anfrage 7. Sonstiges Erträgnisaufstellung 1) 5, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate Kostenersatz - Telefaxe Kostenersatz - SWIFT-Nachrichten 30,00 - Fotokopien 0,40 je Seite - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung unentgeltlich von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretenden Umstände verursacht) je nach Aufwand 17,00 / Stunde Duplikaterstellung auf Anfrage (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Bankauskunft im Auftrag des Kunden auf Anfrage Bankbürgschaft (Aval) auf Anfrage 1) Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.

6 1 Dienstleistung I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontoführung: Preis in EUR Modellbezeichnung: Konto mit Zukunft S-Giro-Direkt S-Giro-Plus S-Giro-Classic Mtl. Grundpreis 0,00 1,00 4,00 2,00 Preis je Geschäftsvorfall** 0,00 1,00 * 0,30 0,20 *** Bargeschäfte an der Kasse 0,00 1,00 0,30 1,00 *** (Ein- und Auszahlungen) Freiposten beleglos kostenfrei 25 Stück siehe *** *nur bei beleghaften Geschäftsvorfällen oder bei telefonischen Aufträgen oder Aufträgen in der Filiale. **Postenentgelt wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen. *** 5 Buchungsposten á 0,20 EUR oder 1 Bargeschäft an der Kasse kostenfrei, jede weitere Buchung wie angegeben. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung / Übermittlung in der vereinbarten Form (KAD), Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren unentgeltlich Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)* - Tagesauszug bei Abholung in der Geschäftsstelle abhängig vom Preismodell bei Postversand zzgl. Portoersatz - Wochenauszug bei Abholung in der Geschäftsstelle abhängig vom Preismodell bei Postversand zzgl. Portoersatz -Monatsauszug bei Abholung in der Geschäftsstelle abhängig vom Preismodell bei Postversand zzgl. Portoersatz * Bei dem Modell S-Giro-Direkt nur elektronischer Kontoauszug möglich. Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Auszugsversand von am Kontoauszugsdrucker nach 90 Kalendertagen nicht abgerufenen Kontoumsätzen Auszugsversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Kalendertagen nicht abgerufenen Rechnungsabschlüssen Portoersatz Portoersatz Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 1,50 je Auszug

7 2 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen **. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. ** Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 2) 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Schweinfurt Jägersbrunnen Schweinfurt 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Schweinfurt Registergericht HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Geschäftsstellen der Sparkasse unterhalten den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - sonstigen Feiertagen (wie z.b. Neujahr, Karfreitag ) - Werktage, an denen die kontoführende Stelle wegen örtlicher Besonderheiten (Fasching, Kirchweih o. ä.) geschlossen hat. Dies wird rechtzeitig per Aushang in der Niederlassung bekannt gemacht. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) - für beleghafte Zahlungsaufträge per Vordruck, Datenfernübertragung (DFÜ) mit Begleitzettel - Kundenzentrum Rossmarkt und Filialen: Ende der Öffnungszeit - für beleglose Zahlungsaufträge - Selbstbedienungsterminal, Online-Banking: 19:30 Uhr - Datenfernübertragung (DFÜ) mit elektronischer Unterschrift: 19:30 Uhr 2) Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

8 3 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstr Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

9 4 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 3) in Euro oder in anderen EWR- Währungen 4) Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 5) max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 6) max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 5) max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 6) max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II ) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 4) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) mit elektronischer Unterschrift. 6) Überweisung per Vordruck, Datenfernübertragung (DFÜ) mit Begleitzettel.

10 5 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN / BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) beleghafte Überweisung 7) Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleglose per Dauerauftraweisung* per Eilüber- Überweisung 8) je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN / BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA- Überweisung) je nach Preismodell bzw. auf Nachfrage Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,15 %, mind. 10,00 zuzügl. 2,50 0,15 %, mind. 10,00 zuzügl. 2,50 0,15 %, mind. 10,00 zuzügl. 5,50 0,15 %, mind. 10,00 zuzügl. 15,00 nicht möglich Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten").. Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lauten und nicht vollständig bzw. fehlerhaft erteilt werden (z.b. Fehlen von IBAN und ggf. BIC), wird die Sparkasse bestmöglich ausführen und hierfür ein zusätzl. Repair-Entgelt in Höhe von 10,00 in Rechnung stellen. * Hinweis: Bei einer Eilüberweisung zur Barauszahlung können bei der auszahlenden Stelle weitere Entgelte anfallen. 7) Überweisung per Vordruck, Datenfernübertragung (DFÜ) mit Begleitzettel. 8) Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ) mit elektronischer Unterschrift.

11 6 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) - 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt ,00 * Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. *Sofern das vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Entgelt 20,00 übersteigt, ist die Sparkasse berechtigt, dem Zahler den übersteigenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen. d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 pro Geschäftsvorfall Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach 5,00 pro Geschäftsvorfall Ablauf der Widerrufsfrist zzgl. Ersatz von Aufwendungen *) Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers 5,00 pro Geschäftsvorfall durch den Kunden zzgl. Ersatz von Aufwendungen *) Rücküberweisungen nur Ersatz von Aufwendungen *) Bei Rücküberweisungen durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters wegen fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden, können durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers und zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung abhängig vom Preismodell Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: *) Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12 7 Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN / BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN / BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister je nach Preismodell bzw. auf Nachfrage 0,15 %, mind. 10,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten") oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 9) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 10) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 11) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 9) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 10) Z. B. US-Dollar. 11) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

13 8 bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 1 je nach Preismodell bzw. auf Nachfrage 0,15 %, mind. 10,00 zuzüglich 2,50 Aufschlag / Zusatzentgelt bei sonstigen Zahlungen (bei Entgeltregelung 0 oder 1) Dauerauftrag 3,00 Eilüberweisung 12,50 nicht möglich 0,15 %, mind. 10,00 zuzüglich 2,50 zuzüglich 20,00 * Hinweis: *Sofern das vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. der zwischengeschalteten Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellte Entgelt 20,00 übersteigt, ist die Sparkasse berechtigt, dem Zahler den übersteigenden Betrag nachträglich in Rechnung zu stellen. Überweisungen, die nicht vollständig bzw. fehlerhaft erteilt werden (z.b. Fehlen von IBAN und ggf. BIC bei Überweisungen innerhalb Deutschlands, in andere EWR-Mitgliedstaaten, in die Schweiz und nach Monaco, bzw. Kontonummer/ BIC bei Überweisungen in alle übrigen Länder), wird die Sparkasse bestmöglich ausführen und hierfür ein zusätzliches Repair-Entgelt in Höhe von 10,00 in Rechnung stellen. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 pro Geschäftsvorfall Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach 20,00 pro Geschäftsvorfall Ablauf der Widerrufsfrist zzgl. Ersatz von Aufwendungen *) Seite 5 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers 20,00 pro Geschäftsvorfall durch den Kunden zzgl. Ersatz von Aufwendungen *) Seite 5 Rücküberweisungen nur Ersatz von Aufwendungen *) Seite 5 Bei Rücküberweisungen durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bzw. eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters wegen fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden, können durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers und zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Überweisungsgutschriften abhängig vom Preismodell a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)

14 9 Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0" oder 2" werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN / BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgelt in Euro je nach Preismodell bzw. auf Nachfrage 0,15 %, mind. 10,00 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)* Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung abhängig vom Preismodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1,50 * andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

15 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung abhängig vom Preismodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift 1, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung abhängig vom Preismodell Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift- Mandates kostenlos Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift 1, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco, Schweiz abhängig vom Preismodell Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift 1,50

16 SEPA-Firmen-Lastschrift Entgelte Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Monaco, Schweiz abhängig vom Preismodell Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift- Mandates kostenlos Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift 1, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften: SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften - frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage im CORE -Verfahren bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Bei Folgelastschriften im CORE -Verfahren - frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelast- - frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage schriften im COR1 -Verfahren bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift (Euro-Express-Lastschrift) SEPA-Firmen-Lastschriften: Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften - frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

17 12 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis 12) MasterCard Standard, VISA Card* - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold* - Hauptkarte (jährlich) 69,00 - Zusatzkarte (jährlich) 55,00 MasterCard X-Tension* - bis max. zum 30. Geburtstag (jährlich) 18,00 *Der Kartenpreis verringert sich bei einem getätigten Jahresumsatz ab 4.000,00 EUR, 8.000,00 EUR, bzw ,00 EUR im Folgejahr um 10,00 EUR, 20,00 EUR, bzw. 50,00 EUR. Die vorgenannte Preisreduzierung ist maximal bis zum gezahlten Kartenpreis möglich. Grundlage bilden die Umsätze des vergangenen Laufzeitjahres. MasterCard Basis - bis zum 27. Geburtstag (jährlich) 18,00 - ab dem 27. Geburtstag (jährlich) 23,00 BusinessCard (MasterCard, VISA Card) -jährlich- 20,00 BusinessCard Gold (MasterCard) -jährlich- 69,00 12) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.

18 13 Motivkarte/PictureCard (MasterCard Standard/Gold, Master Card X-Tension) Zuschlag auf Jahrespreis 5,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte auf Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber) - für eine MasterCard Standard, MasterCard Gold, BusinessCard (MasterCard/VISA Card), BusinessCard Gold (MasterCard) 17,00 - für eine MasterCard Basis/MasterCard X-Tension 10,00 Ersatzkarte wegen Namensänderung 7,50 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen Postversand auf Kundenwunsch Portoersatz Portoersatz Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 5,00 pro Abrechnungsstichtag Einsatz der Karte im Inland und EWR-Raum in Euro 0,00 % vom Umsatz Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 14) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 14) Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1,75 % vom Umsatz 1,75 % vom Umsatz 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 15) 5,50 Täglicher Verfügungsrahmen 16) SparkassenCard je nach Einsatz 17): (Ein abweichender Verfügungsrahmen muss schriftlich vereinbart werden.) - Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 18) Geldautomaten 1.500,00 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.200,00 - Aufladen der Geldkarte 500,00, max. 200,00 je Ladevorgang 14) Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 15) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. 16) Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 17) Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 18) Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.

19 14 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: entfällt Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden 8,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber) Anforderung einer Aktivierungs-PIN 4,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Vergessen der PIN) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden kostenfrei (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 18a) kostenfrei - bei Zahlung in Fremdwährung 1,0% des Umsatzes, mind. 1,00 - max. 6,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) GeldKarte 1,0% des Umsatzes, mind. 1,00 - max. 6,00 - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) kostenfrei an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken kostenfrei an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind kostenfrei 18a) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

20 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,0 % vom Umsatz, mind. 6,00 mit unserer VISA Card entfällt 2,0 % vom Umsatz, mind. 6,00 Barauszahlung an eigene Kunden bei am Schalter am Geldautomaten fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) - bei anderen Sparkassen und Landesbanken in Deutschland entfällt kostenfrei - bei ZD im EWR 18b) in EUR, die ein direktes Kundenentgelt erheben entfällt 18c) - bei ZD innerhalb und außerhalb des EWR 18b), die kein direktes Kundenentgelt 18d) erheben in EUR und Fremdwährung: entfällt 6,00 mit Kreditkarte (MasterCard/VISA Card) - im Inland und Ausland 3,0% vom Umsatz 2,0% vom Umsatz mind. 6,00 mind. 6,00 18b) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18c) Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 18d) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

21 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen in Euro im EWR Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 19) als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR abhängig von der Währung Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 2,50 auf Konten bei anderen Sparkassen 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,50 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Ausnahme: Kostenfrei bei caritativen Zwecken. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 2,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,50 Ausnahme: Kostenfrei bei caritativen Zwecken. 5. Online Banking und Electronic Banking 5.1 Online Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges kostenfrei - Bereitstellung von TAN-Listen je TAN-Liste entfällt - Bereitstellung von smstan - 5 smstan pro Monat kostenfrei - jede weitere smstan 0,10 - Bereitstellung von pushtan - 5 pushtan pro Monat kostenfrei - jede weitere pushtan 0,03 - Bereitstellung von HBCI mit Karte - Erste Karte kostenfrei - Folgekarten wegen Sperrung 10,00 Das Entgelt fällt nicht an, wenn die Ersatzbeschaffung von der Sparkasse zu vertreten ist. 19) Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

22 17 - Kontowecker (Umsatz-, Limit-, Kontostands- und Dispowecker) - Benachrichtigung per kostenfrei - Benachrichtigung per SMS (je SMS) 0,10 - Benachrichtigung per push-nachricht (je Nachricht) 0,03 - Beim Dispowecker sind alle 3 Benachrichtigungsmöglichkeiten kostenfrei 5.2 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS - Beauftragung mittels FinTS: - Überweisungen abhängig vom Preismodell - Lastschrifteinzüge abhängig vom Preismodell - Beauftragung mittels FTAM (ELKO bzw. EBICS): - Überweisungen abhängig vom Preismodell - Lastschrifteinzüge abhängig vom Preismodell - Eilüberweisungen - mittels FTAM/EBICS als DTE Auftrag - pro Geschäftsvorfall 5,00 * - Euro-Expresszahlung - mittels FinTS - pro Geschäftsvorfall 5,00 * * wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein - Scheckeinlösung (Inland in Euro) abhängig vom Preismodell - Scheckeinzug (Inland in Euro) abhängig vom Preismodell - Scheckvordrucke kostenfrei - Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Portoersatz

23 18 - Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre aufgrund einer Weisung oder im Auftrag des Kunden (bei Scheckausstellung durch den Kunden) pro Scheck 7,50 - generelle Schecksperre aufgrund einer Weisung oder im Auftrag des Kunden (bei Scheckausstellung durch den Kunden) 15,00 - Sparkassenscheck für Kunden (Inland in Euro) pauschal 30,00 Wertstellung gem. Wertstellungsgrundsätzen, Sie erhalten diese am Schalter 2. Scheckverkehr in anderen EWR-Währungen oder Drittstaatenwährungen und grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Inland in anderen EWR-Währungen oder Drittstaatenwährungen und Scheckzahlungen in das Ausland in Euro: Scheckzahlung durch uns im Kundenauftrag pro Scheck 0,15 %, mind. 10,00 (Scheckausstellung durch BayernLB) zuzüglich 2,50 Scheckausstellung durch den Kunden pro Scheck 0,15 %, mind. 10,00 in anderen EWR-Währungen oder Drittstaatenwährungen: Scheckzahlung durch uns im Kundenauftrag pro Scheck 0,15 %, mind. 10,00 (Scheckausstellung durch BayernLB bzw. zuzüglich 2,50 Korrespondenzbank im Ausland) Scheckausstellung durch den Kunden pro Scheck 0,15 %, mind. 10,00 b) Scheckzahlungen aus dem Inland in anderen EWR-Währungen oder Drittstaatenwährungen und Scheckzahlungen aus dem Ausland c) Rückschecks - Eingang vorbehalten pro Scheck 5,00, mind. 15,00 je Einreichung - Inkasso (nach Eingang) pro Scheck 0,15 %, mind. 25,00 - pro Scheck 0,15 %, mind. 25,00 d) Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre aufgrund einer Weisung oder im Auftrag des Kunden - bei Scheckausstellung durch den Kunden siehe Ziffer III.1. Allgemein - bei Scheckzahlung durch uns im Kundenauftrag pro Scheck 25,00

24 19 e) Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

25 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden 1 Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kundenbeschwerdestelle Charlottenstr Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

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