Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse Emsland

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1 S Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse Emsland Gültig ab 31. Oktober 2009 Stand: 01. August 2015

2 Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 31. Oktober 2009 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch Kennwortvereinbarung 5, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. S-Vorsorge Plus 2.1 Anbieterwechsel auf einen anderen Anbieter 100, Nacherstellung von Unterlagen 10,00 3. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1 %, mindestens 5,00 Barauszahlung von Reiseschecks pro Scheck 1,95 4. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am Girosammelverwahrung 1,5 vom Kurswert/ Nennwert - Streifbandverwahrung 1,5 vom Kurswert/ Nennwert - Wertpapierrechnung 1,5 vom Kurswert/ Nennwert - Mindestpreis 2,50 pro Posten, mind pro Depot

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Abrechnungen kostenlos - übrige Duplikate 12,50 - unterjährige Depotaufstellung je nach Aufwand 60,00 pro Std. - Erträgnisaufstellung 12,50 - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung 25,00 zzgl. Auslagen - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 12,50 pro Gattung, evtl. Fremdkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,50 %, mind. 25,00, max. 250,00 pro Abschnitt - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte Investmentfonds Ordererteilung beim Berater 25,00 Grundpreis zzgl. 0,50 % des Ordervolumens, 0,20 % für das Ordervolumen über 50 T Ordererteilung online 15,00 Grundpreis zzgl. 0,35 % des Ordervolumens, 0,10 % für das Ordervolumen über 50 T

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 %, mind. 15,00 (Berechnungsgrundlage = Nennwert, bei Null-Kupon- Anleihen erfolgt die Berechnung auf den ausmachenden Betrag) 0,20 %, mind. 12,00 (Berechnungsgrundlage = Nennwert, bei Null-Kupon- Anleihen erfolgt die Berechnung auf den ausmachenden Betrag) Preis in EUR - Investmentfonds Deka / andere Anbieter Ordererteilung beim Berater Ordererteilung Online - Kauf/Verkauf über die Kapitalanlagegesellschaft zum jeweiligen Ausgabe -/ Rücknahmepreis 25,00 15,00 - Kauf/Verkauf an der Börse Grundpreis zzgl. Grundpreis zzgl. 0,50 % des 0,35 % des Ordervolumens, Ordervolumens, 0,20 % für das 0,10 % für das Ordervolumen Ordervolumen über 50 T über 50 T - Mindestpreis pro Transaktion 2,50 pro Posten, mind. 15,00 pro Depot - Limite - Erteilung 0,00 - Änderung 5,00 - Streichung 5,00 - Verlängerung 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 0,50 % - Mindestpreis 5, Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Schließfächer Standard Meppen Stadtmitte Haselünne Haren Rütenbrock / Dalum Höhe bis 6,0 cm 25,00 25,00 25,00 7,5 cm 30,00 30,00 50,00 15,0 cm 40,00 50,00 50,00 20,0 cm 50,00 70,00 70,00 30,0 cm 60,00 80,00 80,00 40,0 cm 70, ,0 cm 80, AVM-Anlagen Papenburg Werlte Emsbüren/Spelle Höhe bis Höhe bis Höhe bis 6,8 cm 30,00 4,5 cm 15,00 30,00 5,2 cm 30,00 10,2 cm 40,00 7,5 cm 25,00 50,00 8,6 cm 40,00 17,0 cm 60,00 14,0 cm 30,00 60,00 12,0 cm 60,00 20,4 cm 80,00 18,8 cm 80,00 Lg. 30 cm Br. 19,5 cm Mietbeginn im 24-Std.- Nutzung Lg. 35 cm Br. 25 cm 1. Quartal Belastung 100 % der Jahresmiete 2. Quartal Belastung 75 % der Jahresmiete 3. Quartal Belastung 50 % der Jahresmiete 4. Quartal Belastung 25 % der Jahresmiete Öffnungszeiten Vorübergehende Miete: anteilige Jahresmiete, mind. 25 % 24-Std.- Nutzung Nutzung während Öffnung SB-Bereich Neues Schloss (Einbau): 50,00 zzgl. fremder Kosten Einzug des Preises: jährlich nachträglich zum 15. November eines Jahres

7 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate 0,00 - Telefaxe 0,00 - Fotokopien 0,00 - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) unentgeltlich - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 60,00 pro Std. (soweit durch vom Kunden vertretende Umstände verursacht) 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Jahreskontoauszug im Darlehensbereich 10,00 - Monatskonto 3,00 - Sonstige je nach Aufwand 60,00 pro Std. 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 20, Bankbürgschaft (Avalkredite) - Avalprovision 2 % - Ausstellungsgebühr (Ausnahme Bieteraval) - Eigene Vordrucke 25,00 (betragsunabhängig) - Fremde Vordrucke 50,00 - Ausstellungsgebühr Bieteraval - Eigene Vordrucke 50,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.

8 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Kontomodelle Festpreiskonto Onlinekonto Pfändungs- Servicekonto schutzkonto Monatspreis 8,00 Euro 3,00 Euro 2,50 Euro 2,50 Euro Jahrespreis SparkassenCard 2 Karten inklusive 2 Karten inklusive 5,00 Euro 5,00 Euro Kontoführung inklusive inklusive inklusive inklusive Kontoauszüge an Kontoauszugsdrucker der Sparkassen und Landesbanken kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Online-Buchungen kostenlos kostenlos 0,11 Euro 0,11 Euro Beleglose Buchungen (z.b. Lastschriften, Kartenzahlungen) Preis für beleghaft eingereichte Überweisungen Preis für Scheckeinreichungen Bareinzahlung an der Kasse Barauszahlung an der Kasse Barauszahlung am Geldautomat S- Finanzgruppe Bareinzahlung am Geldautomat Sparkasse Emsland kostenlos kostenlos 0,35 Euro 0,35 Euro kostenlos 1,00 Euro 0,35 Euro 0,35 Euro kostenlos 0,51 Euro 0,51 Euro 0,51 Euro kostenlos 0,31 Euro 0,35 Euro Insgesamt 5 Freiposten mtl. 2,00 Euro kostenlos 1,00 Euro 0,35 Euro 2,00 Euro kostenlos kostenlos 0,11 Euro kostenlos kostenlos kostenlos 0,11 Euro 0,11 Euro Gold-Kreditkarte 35,00 Euro 35,00 Euro 65,00 Euro nicht verfügbar Kreditkarte 20,00 Euro 20,00 Euro 20,00 Euro nicht verfügbar Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Auszugsdrucker online (Internetfiliale) Schließfach / Abholer Postversand Postversand Zwangsauszug Geschäftsgirokonto 0,00 0,00 0,00 0,00* 0,00* Privatgirokonto 0,00 0,00 0,50 0,50* 0,00* Onlinekonto 0,00 0,00 0,50 0,50* 0,00* Geldmarktkonto 0,00 0,00 0,50 0,50 0,00 Jugendgirokonto 0,00 0,00 0,50 0,50 0,00 * Die Sparkasse Emsland wird zusätzlich die anfallenden gültigen Portokosten in Rechnung stellen.

9 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 180 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 3,50 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je 3,50 Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Emsland Obergerichtsstraße Meppen 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Osnabrück, HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - gesetzlichen Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): 16 Uhr (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

11 Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachsen anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassenverband Niedersachsen, Schlichtungsstelle, Schiffgraben 6-8, Hannover Näheres regelt die Schlichtungsordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden.

12 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ

13 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto ( Servicekonto) beleghafte Überweisung 8 PG/GG beleglose Überweisung 9 PG/GG per Dauerauftrag PG/GG per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) 0,35/0,40 0,11/0,11 0,35 /0,40 12,50 beleghaft 5,00 ELKO 7,50 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) 0,35/0,40 0,11/0,11 0,35 /0,40 12,50 beleghaft 5,00 ELKO 7,50 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,5, mind. 12,50; max. 150,00 zzgl. 5,50 Euro-Expresszahlung online Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 9 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

14 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 1 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 -bis einschl ,00 : 20,00 -über ,01 bis einschl ,00 : 40,00 -über ,01 : 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Aufwand 37,50 pro Std. - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Aufwand 37,50 pro Std. Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe je nach Aufwand 37,50 pro Std. - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern je nach Aufwand 37,50 pro Std. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,50 Eilüberweisung zur Barauszahlung 12,50 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

15 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro PG/GG Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35 / 0,40 (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem 0,35 / 0,40 anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 EWR-Mitgliedsstaates lautet Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

16 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung in Euro (PG/GG) 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 / 0,40 - Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 / 0,40 - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 - bis einschl ,00 : 20,00 - über ,01 bis einschl ,00 : 40,00 - über ,01 : 60,00 Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

17 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 1 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 -bis einschl ,00 : 20,00 -über ,01 bis einschl ,00 : 40,00 -über ,01 : 60,00 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Je nach Aufwand 37,50 pro Std. - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Je nach Aufwand 37,50 pro Std. Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe Je nach Aufwand 37,50 pro Std. - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Je nach Aufwand 37,50 pro Std. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1, Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

18 b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/ Entgelt in Euro (PG/GG) Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) 0,35 / 0,40 (kein Abzug) 0,35 / 0,40 (kein Abzug) übrige Länder 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 0,00 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,35/0,40 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Rückbelastung von Lastschriften - Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Hause eingeht) - bei Rückgabe durch die Sparkasse Emsland - bei Rückgabe durch anderes Institut 2,96 Fremde Entgelte 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

19 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 0, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro (PG/GG) SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 0,35/0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen 0,35/0,40 Zahlungsdienstleister Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Rückbelastung von Lastschriften - Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Hause eingeht) - bei Rückgabe durch die Sparkasse Emsland - bei Rückgabe durch anderes Institut Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 2,96 Fremde Entgelte 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro (PG/GG) SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank 0,35/0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen 0,35/0,40 Zahlungsdienstleister Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand 1,95 0,00

20 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Rückbelastung von Lastschriften - Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Hause eingeht) - bei Rückgabe durch die Sparkasse Emsland - bei Rückgabe durch anderes Institut Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 2,96 Fremde Entgelte 0, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro (PG/GG) Monaco 0,35/0,40 Schweiz 0,35/0,40 Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Rückbelastung von Lastschriften - Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Hause eingeht) - bei Rückgabe durch die Sparkasse Emsland - bei Rückgabe durch anderes Institut Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs 2,96 Fremde Entgelte 0, SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro (PG/GG) Monaco 0,35/0,40 Schweiz 0,35/0,40 Der Postenpreis wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen.

21 b) Sonstige Engelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung 0,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand 1,95 - bei Einstellen in das elektronische Postfach entfällt - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker entfällt Rückbelastung von Lastschriften - Entgelt für die Einreicher einer Lastschrift bei Rückbelastung an den Einreicher (unabhängig davon, ob Retoure von einer anderen Bank oder unserem Hause eingeht) - bei Rückgabe durch die Sparkasse Emsland - bei Rückgabe durch anderes Institut 2,96 Fremde Entgelte Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 0, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 5 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren) bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstage bis 7.30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift

22 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 4.1 Kreditkarten Jahrespreise 14 Platinum-Kreditkarten MasterCard / VISA Hauptkarte 200,00 Zusatzkarte 100,00 Gold-Kreditkarten MasterCard / VISA Hauptkarte 65,00 Zusatzkarte 45,00 MasterCard / VISA mit Bild Hauptkarte 70,00 Zusatzkarte 50,00 Kartendoppel (MC und VISA) Hauptkarte 45,00 Hauptkarte 45,00 Standard-Kreditkarten MasterCard / VISA Hauptkarte 20,00 Zusatzkarte 15,00 MasterCard / VISA mit Bild Hauptkarte 25,00 Zusatzkarte 20,00 MasterCard / VISA Student Hauptkarte 10,00 MasterCard / VISA Student mit Bild Hauptkarte 15,00 Kartendoppel (MC und VISA) Hauptkarte 10,00 Hauptkarte 10,00 Basis-Kreditkarten MasterCard / VISA Erwachsene Hauptkarte 2,50 p.m. MasterCard / VISA Jugendliche Hauptkarte 1,50 p. M. BusinessCard Classic MasterCard / VISA Hauptkarte 20,00 BusinessCard Premium MasterCard / VISA Hauptkarte 65,00 BusinessCard Firmenlogo MasterCard / VISA einmalig 400,00 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.

23 Preis in EUR Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z.b.verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes 20,00 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 15 Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - bei Postversand 5,00 - bei Einstellen in das elektronische Postfach 5,00 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) 5,00 Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in 1,00 % vom Umsatz Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 1,00 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich) 17 5,00 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten bis 1.500,00/500,00 und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen bis 2.200,00 und Aufladen der Geldkarte bis 200, Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.

24 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Preis in EUR nicht möglich 5, Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 0,00 - bei Zahlung in Fremdwährung 1 % des verfügten Betrages, mind. 0,77, max. 3,83 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % des verfügten Betrages, mind. 0,77, max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 GeldKarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken 0,00 an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister 1,00 an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind 0,00 unentgeltlich 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

25 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard unentgeltlich unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mit unserer Visa Card entfällt 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 22 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System am Schalter entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 2,95 EUR 2,95 EUR 2,95 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2 % vom Umsatz mind. 5,11 EUR mind. 5,11 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.

26 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR 25 in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR 25 ) in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR 25 Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Preis in EUR Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 7,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 7,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,50 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 7,50. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung von TAN-Listen entfällt - monatlich - je TAN-Liste Bereitstellung von smstan / chip TAN - monatlich 0,00 - je TAN 0,00 Bereitstellung einer HBCI Chipkarte / Kontoungebundene Geldkarte 5, Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 5,00 p.m. Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment 5,00 p.m. Einrichtung / Änderungen von Auftragstypen 0, EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

27 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Preis in EUR Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. 0,00 und/oder b) - pro bereit gestellter Datei 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0,00 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,00 - pro bereit gestelltem Umsatz 0, Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0, Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

28 Preis in EUR - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung 0,11 - je Einzelauftrag 0,11 Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,15 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,15 - zzgl. je Posten (wird nur eroben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden 0,15 - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ), - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 5,00 - je Einzelauftrag 0,15 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) 0,15 - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung 0,15 - je Einzelauftrag 0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchungen 0,15 - je Einzelauftrag 0, EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

29 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,51/0,56 Scheckeinzug (Inland) 0,51/0,56 Scheckvordrucke 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch 0,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks 5,00 zzgl. Fremdkosten Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 0,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute Buchungstag + - Eingang vorbehalten 2 Geschäftstage Eingang - Inkasso Gegenwert - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 32 per Scheck 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 per Barscheck in EUR 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 12,50, max. 150,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 32 in EUR 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 in Fremdwährung 1,5, mind. 10,00, max. 150,00 32 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

30 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

31 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die einer beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, Bonn, eingelegt werden. Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main

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