Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: 1. August 2015

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1 Preis- und Leistungsverzeichnis Stand: 1. August 2015 s Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden DSV EHP Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Zusendung Sparkassenbuch 0, Kennwortvereinbarung 5, Aufbewahrung eines Sparkassenbuchs p. a. 10, Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks %, mindestens entfällt Barauszahlung von Reiseschecks %, mindestens entfällt Rücknahme von Reiseschecks aus dem ursprünglichen Eigenbestand - in EURO - in Fremdwährung pro Scheck ohne Kosten 1,00 mind. 5,00 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 4. Sonstige Kredite Stand:

3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen Depotpreis Depot stationär Depot s-direkt Abrechnung und Belastung jährlich Mindestpreis je Depot p.a. 17,50 Details zum Depotpreis 1. Aktien u. Wertpapierzertifikate 0,18 % vom Kurswert, mind. 5,00 pro Posten 2. Renten 0,18 % vom Kurswert, mind. vom Nennwert, mind. 5,00 pro Posten 3. Optionsscheine 0,18 % vom Kurswert, mind. 5,00 pro Posten 4. Investmentfonds u. Exchange Traded Funds 0,18 % vom Kurswert, mind. 5,00 pro Posten 5. Alle Wertpapiere mit ausländischen Verwahrorten 0,27 % vom Kurswert, mind. 5,00 pro Posten 6. Posten ohne Kursbewertung 5,00 pro Posten Anteiliges Depotentgelt bei unterjähriger Depotauflösung 5,00 pauschal pro abgelaufenem Quartal Weitere Leistungen Duplikatserstellung je Vorfall 12,50 Besorgung von Eintrittskarten je Vorfall 3,00 Storni und Neuabrechnung aufgrund nachträglich eingereichter NV-Bescheinigungen Zins- und Leistungsbescheinigungen, Vermögens- oder Erträgnisaufstellungen je Depot Umschreibung von Namensaktien je Vorfall Anforderung von Quellensteuern je Vorfall ausländische Transaktionssteuer Ausbuchung wertloser Stücke/Posten je Vorfall Je nach Aufwand, mind. 5,50 5,50, mind. 12,50 Fremde Kosten Fremde Kosten Fremde Kosten 5,50 zzgl. fremde Kosten Buchungsentgelt Währungsverrechnung 16,50 Effektive Stücke Einlieferung / Auslieferung je Gattung 10,00 + Fremdkosten Einlösung fälliger Kupons 0,25 % vom Gegenwert, mind. 10,00 Einlösung fälliger effektiver Stücke Erneuerung Bogen (Zins-/Gewinnkupons) Beschaffung von Ersatzurkunden Depotübertrag 20,00 je Vorfall 5,00 je Vorfall Fremde Kosten Kostenlos Stand:

4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 5.2 Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Depot stationär Depot s-direkt Provision 1. Aktien u. Optionsscheine 1,00 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert 2. Renten 0,50 % vom Kurswert 0,25 % vom Kurswert 3. Options- und Wandelanleihen 0,50 % vom Kurswert, mind. vom Nennwert 0,25 % vom Kurswert, mind. vom Nennwert 4. Wertpapier-Zertifikate mit Stücknotierung 1,00 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert 5. Wertpapier-Zertifikate mit Nennwertnotierung 6. Investmentfonds und Exchange Traded Funds (Kauf über die Börse) 0,50 % vom Kurswert jeweils zzgl. mögl. Fremdkosten 1,00 % vom Kurswert jeweils zzgl. mögl. Fremdkosten 7. Sparpläne Fonds keine gesonderte Provision 0,25 % vom Kurswert jeweils zzgl. mögl. Fremdkosten 0,50 % vom Kurswert jeweils zzgl. mögl. Fremdkosten 8. Sparpläne in börsennotierte Exchange Traded Funds (ETF) 1,00 % vom Kurswert pro Sparrate; kein Mindestpreis Mindestpreis pro Transaktion inländische Börse 25,00 12,50 Mindestpreis pro Transaktion ausländische Börse 30,00 30,00 Kleinstorders bis 75,00 Gegenwert 10,00 Bezugsrechtshandel An- und Verkauf von Bezugsrechten Aktienbezug aus einer Kapitalerhöhung Limite Erteilung 1,00 % vom Kurswert, mind. 2,50 Gegenwerte bis zu 5,00 sind provisionsfrei 1,00% vom Kurswert, mind. 25,00 Gegenwerte bis zu 76,69 sind provisionsfrei kostenlos Änderung/Streichung/Verfall 4,00 Streichungsentgelt bei Nichtzuteilung von Neuemissionen 7,50 Fremdkosten inländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Inbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Berater erfragen. Sonstige Handelsplätze, insbes. ausländische Börsen Umlagegebühr Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Dritten/Drittlandes an. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Berater erfragen. Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, die nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es können durch Transaktionen weitere Kosten und Steuern entstehen, die nicht über die Sparkasse Iserlohn gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Stand:

5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 6. Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) 5 x 18 / 5 x 30 / 7,5 x 20 cm 39,50 7,5 x 30 / 10 x 30 cm 50,00 13,5 x 26 / 15 x 30 cm 70,00 20 x 28 / 25 x 30 cm 80,00 28,5 x 26 / 30 x 30 cm 95,00 37,5 x 30 / 36 x 29 cm 95,00 Einlagerung von Verwahrstücken (pro Jahr) mind. 10,00 max. 30,00 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 mind. 12, Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate je Einheit 0,15 - Telefaxe je Einheit 0,15 - Fernschreiben entfällt - Fotokopien pro Stück 0,50 - Nachforschungen mind. 5,00 - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des unentgeltlich Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je nach Aufwand 35,00 EUR/Stunde 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 12, Bankauskunft im Auftrag des Kunden 25,00 zzgl. fremde Kosten 7.5 Bankbürgschaft (Aval) Ausstellung der Urkunde ohne Berechnung - laufende Provision individuell 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. Stand:

6 Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privat- und S-GiroClassic S-GiroDirekt S-Geschäftsgirokonto Grundpreis (pro angefangenem Monat) 4,80 4,80 6,00 Enthaltene Leistungen: - Kundenkarte - SparkassenCard mit GeldKarte Funktion u. Kontaktlostechnologie - MasterCard Classic (entsprechende Bonität vorausgesetzt) - Kontoauszüge - Scheck- u. Zahlungsverkehrsvordrucke - umfangreicher Geldservice rund um die Uhr in den SB-Centern Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen) Barverfügungen/-einzahlungen (5 Freiposten pro Monat für Kasse, Geldautomat und Einzahlungsautomaten der Sparkasse Iserlohn): X X X X X X X im epostfach kostenfrei, ansonsten 0,20 EUR** X X X X X - Kasse 0,75 1,50 1,50 - Geldautomat/Einzahlungsautomat 0,30 0,00 0,50 beleghaft 0,75 1,50 1,50 beleglos 0,10 0,00 0,10 sonstige 0,30 0,00 0,50 Aufladen der Geldkarte 0,00 0,00 0,00 Generierung Sms-TAN 0,10 0,10 0,10 Generierung push-tan 0,05 0,05 0,05 Kontowecker: - per sms-nachricht 0,10 0,10 0,10 - per Push-Nachricht (Voraussetzung ist die Nutzung der Banking- App Sparkasse oder Sparkasse+) X X* X* X X 0,05 0,05 0,05 - Kontowecker per 0,00 0,00 0,00 Dispowecker: - per sms-nachricht 0,03 0,03 0,03 - per Push-Nachricht 0,03 0,03 0,03 (Voraussetzung ist die Nutzung der Banking- App Sparkasse oder Sparkasse+) - Dispowecker per 0,00 0,00 0,00 Dauerauftrag - Einrichtung, Änderung, Aussetzung (wird nur erhoben, wenn im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgt) - SB-gestützt 0,00 0,00 0,00 - nicht SB-gestützt 1,00 1,00 1,00 - Löschung 0,00 0,00 0,00 - Ausführung (zu Gunsten eigener Sparkonten kostenfrei) Höchstpreis pro Monat (für Grund- u. Postenpreis) * Einmalig 5 EUR bei Kartenneubestellung (S-Card oder Kundenkarte) ** Preis wird nur erhoben, sofern im Interesse oder Auftrag des Kunden 0,30 0,00 Je nach Kontomodell 11,95 Stand:

7 2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - SB-gestützt je 3,00 - nicht SB-gestützt je 5,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen, die nach 100 Tagen in der vereinbarten Form nicht abgerufen werden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 5,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle - SB-gestützt je 3,00 - nicht SB-gestützt je 5,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Stand:

8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse der Stadt Iserlohn Schillerplatz Iserlohn 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main (Internet: Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn und Marie-Curie-Str , Frankfurt am Main (Internet: Eintragung im Handelsregister HRA Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Überweisungen, Lastschriften - beleglos 15 Uhr werktags, außer Sonnabende - beleghaft 15 Uhr werktags, außer Sonnabende + 1 Geschäftstag 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Stand:

9 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. oder der 675c 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen-Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, Bonn, eingelegt werden. Stand:

10 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 5 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Stand:

11 c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto beleghafte Überweisung 8 beleglose Überweisung 9 Siehe B I. 1. Preismodelle für Privat- und Siehe B I. 1. Preismodelle für Privat- und SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo per Dauerauftrag per Eilüberweisung zusätzlich beleghaft 9,00 beleglos 6,00 zusätzlich 15,00 je Überweisung per Zahlschein 3,50 7,00 Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privat- und ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Stand:

12 bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN), nicht möglich bei allen EWR-Staaten Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 0,25 o/oo mind. 3,00 EUR Courtage für gehandelte Fremdwährung 1 SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 0,25 o/oo mind. 3,00 EUR Courtage für gehandelte Fremdwährung + 20,00 EUR fremde Gebühren 2 Der Überweisungsbetrag wird um folgende Kosten verringert: SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 0,25 o/oo mind. 3,00 EUR Courtage für gehandelte Fremdwährung Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei fehlerhaften (beleghaften) Überweisungen 1,50 - bei Überweisungsrückgaben mangels Deckung 1,50 Überweisungsrückruf 2,50 Dauerauftrag in Euro: Einrichtung / Änderung / Aussetzung Siehe B I. 1 Preismodelle für Privat- und Dauerauftrag in Fremdwährung / in Euro in Länder außerhalb des EWR: - Einrichtung / Änderung 2,50 - Aussetzung 0,00 Ausgehende Eilüberweisung zur Barauszahlung (Nur innerhalb von Deutschland in Euro) *Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Eingehende Eilüberweisung zur Barauszahlung (Nur innerhalb von Deutschland in Euro) Postenpreis je nach Preismodell für Privat- und zzgl. 9,00 5,00 Stand:

13 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Entgelt in Euro Siehe B I. 1. Preismodelle für Privat- und Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 1 o/oo mind. 5,00 EUR + ggf. fremde Kosten Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privat- und ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. Stand:

14 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN), nicht möglich bei allen EWR-Staaten Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz / Monaco mit IBAN/BIC (Z 1) Übrige Länder (sonstige Zahlungen) Entgeltregelung 0 1 SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremdwährungen) SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremd-währungen) SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremdwährungen) + 20,00 EUR fremde Gebühren SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremdwährungen) + 20,00 EUR fremde Gebühren Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 15,00 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Stand:

15 Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremdwährungen) 1 SWIFT: 1,25 EUR + 1,5 o/oo mind. 15,00 EUR Abwicklungsgebühr + 3,00 EUR Umrechnungsgebühr (bei gehandelten Fremdwährungen) + 20,00 EUR fremde Gebühren Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei fehlerhaften (beleghaften) Überweisungen 1,50 - bei Überweisungsrückgaben mangels Deckung 1,50 - Überweisungen in nicht gehandelten Währungen (Exoten) 0,25 o/oo mind. 10,00 Reklamationen / Nachforschungen - auf Wunsch des Kunden 5,00 - SEPA Ausland 5,00 zzgl. Gebühr Helaba (zirka 24,00) zzgl. ausl. Spesen - sonstige Auslandsüberweisungen (Z1-Formular) 60,00 inkl. Gebühr Helaba zzgl. ausl. Spesen - Z1-Rückgaben 15,00 zzgl. fremde Gebühren - Überweisungsrückruf 2,50 Dauerauftrag - Einrichtung/Änderung 2,50 - Aussetzung 0,00 Stand:

16 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet Absenderland/ Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder Monaco + Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (Z 1) Entgelt in Euro 0,00 0,00 1 o/oo mind. 5,00 EUR max. 125,00 EUR Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 1 o/oo mind. 5,00 EUR max. 125,00 EUR 2 1 o/oo mind. 5,00 EUR max. 125,00 EUR zzgl. fremde Gebühren Stand:

17 3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen 3.1 Wirtschaftsraums (EWR) Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II b) Entgelte Lastschrifteinlösung - siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift 1, SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift 1,50 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Stand:

18 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift 1, Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelt in Euro Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei fehlerhaften (beleghaften) Überweisungen - bei Überweisungsrückgaben mangels Deckung 1,50 1,50 Stand:

19 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz Entgelt in Euro Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift 1, Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 8 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 8 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Stand:

20 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Preis in EUR Jahrespreise 14 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) 20,00 - Zusatzkarte (jährlich) 15,00 MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte (jährlich) 60,00 - Zusatzkarte (jährlich) 45,00 MasterCard Basis - nur Hauptkarte (jährlich) 20,00 - inkl. einer Auslandsreisekrankenversicherung (jährlich) 25,00 MasterCard Platinum - Hauptkarte (jährlich) 250,00 - Zusatzkarte (jährlich) 125,00 MasterCard Business Classic - nur Hauptkarte (jährlich) 20,00 MasterCard Business Gold - nur Hauptkarte (jährlich) 65,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-)Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B.Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes Mind. 15,00 - mit Ersatz eines PIN-Briefes Mind. 20,00 Kreditkartenabrechnungen bis per Postzustellung 15 ab kostenlos Portokosten Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug 0,00 - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach Sperren einer MasterCard auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 16 Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 16 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 15 Ab : Die Übermittlung der Kreditkartenabrechnungen über das E-Postfach oder den Kontoauszugsdrucker ist kostenlos. 16 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. Stand:

21 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Preis in EUR Debitkarte (jährlich) 17 Täglicher Verfügungsrahmen 18 SparkassenCard je nach Einsatz 19 : Abheben von Bargeld an eigenen/fremden 20 Geldautomaten 2.000,00 Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 2.000,00 Aufladen der Geldkarte - pro Ladevorgang - Summe aller Ladevorgänge pro Tag Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: max. 200,00 max. 500,00 Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten 1000,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) 6,00 Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR 21 Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und - bei Zahlung in Fremdwährung 1 % mind. 1,00 max. 4,00 - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR 1 % mind. 1,00 max. 4,00 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 17 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. 18 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 19 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 20 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 21 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Stand:

22 4.3 GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und entfällt entfällt unentgeltlich Stand:

23 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer SparkassenCard 0,00 unentgeltlich mit unserer MasterCard entfällt 2,5 % vom Umsatz mind. 5,95 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) bei am Heimatsparkassenmodell teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken bei ZD im EWR 22, die ein direktes Kundenentgelt 23 erheben: - Verfügungen im girocard-system in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro am Schalter entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich bei ZD im EWR 22, die kein direktes Kundenentgelt 24 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro bei ZD im EWR 25 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System bei ZD außerhalb des EWR 25 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt entfällt entfällt 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard) - im Inland und Ausland 3 % vom Umsatz 2,5 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 5,95 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 22 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 23 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 24 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Stand:

24 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen max. 4 Geschäftstage EWR-Währung 26 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 3,50 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 7,00 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,00 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II b) und II a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns 3,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 7,00 26 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Stand:

25 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. 0,00 Bereitstellung eines TAN-Generators 11,00 Bereitstellung von sms TAN / push TAN Siehe B I je sms TAN / push TAN Preismodelle Privat- und Bereitstellung einer FinTS-Chipkarte (elektronische Unterschrift) 10,00 Kontowecker per SMS-Nachricht Siehe B I 1. Kontowecker per Push (Voraussetzung ist die Nutzung der Banking-App Sparkasse oder Sparkasse+) Preismodelle Privat- und Kontowecker per 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung Einrichtung: Kunden ID 0,00 Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 0,00 Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV 0,00 Einrichtung: Teilnehmer ID 0,00 Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 0,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 27 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren 0,02 pro bereit gestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 / CAMT pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 / CAMT pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV. - pro bereit gestelltem Umsatz 0,05 27 Für die Übermittlung von Kontoauszügen s. B I 1. Preismodelle Privat- und. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Stand:

26 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Preis in EUR Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) 6,00 - je Einzelauftrag 6,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 29 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 28 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und Siehe B I. 1. Preismodelle Privat- und 28 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Stand:

27 Preis in EUR Beauftragung mittels EBICS - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,00 - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,00 - zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern im Auftrag oder im Interesse des Kunden) - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) Siehe B I 1. Preismodelle Privat- und - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) 6,00 - je Einzelauftrag 6,00 - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren ( 7c ZAG) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31 ) - je Sammelbuchung (pro Einzelposition) - je Einzelauftrag Siehe B I 1. Preismodelle Privat- und Siehe B I 1. Preismodelle Privat- und 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Stand:

28 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Siehe B I 1. Scheckeinzug (Inland) Preismodelle Privat- und Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch 5,00 Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 5,00 Bereitstellung eines Bundesbank-Schecks 20,00 Nachträgliche Einholung der Kundenunterschrift 2,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag + - Inkasso 2 Geschäftstage - Scheckeinlösung Buchungstag Stand:

29 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland 32 per Scheck in EUR 1,75 o/oo, mind. 18,00 in Fremdwährung 2,00 o/oo, mind. 21,00 b) Scheckzahlungen aus dem Ausland 32 in EUR 1,75 o/oo, mind. 18,00 in Fremdwährung 2,00 o/oo, mind. 21,00 c) Inkassoscheck aus dem Ausland 3,00 o/oo mind. 50,00 zzgl. 0,25 o/oo Courtage mind. 3,00 EUR bei gehandelten Fremdwährungen zzgl. Versand 32 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. Stand:

30 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 30

31 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband/Sparkassenverband Westfalen- Lippe anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Schlichtungsstelle der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen Kirchfeldstraße Düsseldorf. Näheres regelt die "Verfahrensordnung für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sparkassen und ihren Kunden im Bereich der Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein- Westfalen", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 1253, Bonn, eingelegt werden. 31

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