Inhalt. Vorwort 15. Sie werden arbeitslos - was tun? 18. Wer bekommt Arbeitslosengeld (Alg)? ( 100 ff. AFG) 32

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1 Inhalt Vorwort 15 Sie werden arbeitslos - was tun? 18 A. Vor dem 1. Gang zum Arbeitsamt 18 B. Der 1. Gang zum Arbeitsamt: Arbeitslosmeldung und Alg/Alhi beantragen ( 100,105) 19 I. Persönliche Arbeitslosmeldung Arbeitslosmeldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitslosmeldung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit Arbeitslosmeldung bei Krankheit? 21 II. Welches Arbeitsamt ist zuständig? 21 III. Welche Unterlagen brauchen Sie? 21 IV. Die Anmelde- und Bearbeitungsstelle (A+B-Stelle) 22 V. Der weitere Weg: Arbeitsvermittlung und Leistungsabteilung 24 C. Die Arbeitsvermittlung 25 I. Die Verfügbarkeit prüfen 25 II. Eine Arbeitsstelle vermitteln Grundregeln für die Vermittlung 27 a) Keine Vermittlung in unzumutbare Arbeit 27 b) Keine Vermittlung in tarifwidrige Arbeit 27 c) Keine Vermittlung in gesetzwidrige Arbeit Überörtliche Vermittlung? Das Vermittlungsformular Was passiert, wenn Sie eine angebotene Stelle ablehnen? 29 III. Die Arbeitsberatung 30 Wer bekommt Arbeitslosengeld (Alg)? ( 100 ff. AFG) 32 I. Wer ist arbeitslos? Streben Sie eine Tätigkeit als Arbeitnehmer an? Arbeitslos bei Beschäftigung unter 19 Stunden Nicht arbeitslos (und damit kein Alg) bei Bezug von Erziehungsgeld 35 II. Was heißt die Anwartschaftszeit erfüllen? Die Anwartschaftszeit Wie kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden? 36 a) Zeiten beitragspflichtiger Tätigkeiten 36 b) Gleichgestellte Zeiten Alle übrigen Zeiten sind nicht anwartschaftsbegründend 38 a) Kurzzeitige Beschäftigungen 38 b) Beschäftigungszeiten als Beamter, Selbständiger, Hausfrau/-mann, Schüler

2 4. Sonderregelung für Studenten Können mehrere Anwartschaftszeiten zusammengezählt werden? 39 III. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen Bei der 1. Arbeitslosmeldung Bei weiteren Arbeitslosmeldungen 40 IV. Wer steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung Was heißt: unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, insbesondere Verfügbarkeit bei Teilzeitarbeit? Was heißt: eine zumutbare Beschäftigung ausüben können? Was heißt: eine zumutbare Beschäftigung ausüben dürfen? Was heißt: für das Arbeitsamt täglich erreichbar sein? Ausnahme von der Verfügbarkeit bei Arbeitslosen ab Hat ein Arbeitsloser Anspruch auf Urlaub? Mitnahme von Alg/Alhi bei Arbeitssuche im EG-Ausland 48 Zumutbarkeit ( 103 AFG) 50 A. Wo spielt die Zumutbarkeit eine Rolle? 51 B. Die Zumutbarkeitsregelung ist eine verfassungswidrige Zumutung 51 C. Spaltung der Arbeitslosen 51 I. Fünf Qualifikationsstufen Hochschul- und Fachhochschulausbildung Fachschulausbildung Ausbildung in einem Ausbildungsberuf Anlernausbildung Ungelernte 52 II. Dauer der Arbeitslosigkeit, Kurzzeitarbeitslose Langzeitarbeitslose 52 III. Alter der Arbeitslosen 52 Ab 58 kann schlechtere Arbeit als bisher abgelehnt werden 52 D. Wie die Zumutbarkeitsregelung das Arbeits(losen)leben verschlechtert 53 I. Berufliche Qualifikation, Schaubild I 54 II. Vergütung, Schaubild II 56 III. Fahrzeit, Schaubild III 58 IV. Dauer der Arbeitszeit, Schaubild IV 59 V. Ist eine Veränderung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ohne weiteres zumutbar? 60 VI. Ist eine Verschlechterung der Arbeitsplatzbedingungen zumutbar? 60 VII. Ist ein Wechsel des Rentenversicherungszweiges zumutbar? 60 VIII. Kann das Arbeitsamt die Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen verlangen? 61 E. Gegenwehr 61

3 Wie lange gibt es Arbeitslosengeld? ( 106,106 a AFG) 64 I. Anspruchsdauer Anspruchsdauer ab Anspruchsdauer für Ansprüche, die in der Zeit vom 27. bis nicht erschöpft sind 66 II. Welche Zeiten werden bei der Berechnung der Anspruchsdauer berücksichtigt? Beitragspflichtige Beschäftigungszeiten und gleichgestellte Zeiten Alte, früher nicht verbrauchte Anspruchszeiten nach Zwischenbeschäftigung? Zeiten, in denen das Alg wegen Anrechnung von Nebeneinkommen gekürzt wird Nicht mehr: Zeiten einer Urlaubsabgeltung 69 III. Wodurch vermindert sich die Anspruchsdauer? Leistungsbezug Zeiten einer Sperre, Säumnisstrafe, Versagung und Entziehung Keine Verminderung der Anspruchsdauer bei Ruhen 70 Höhe des Arbeitslosengeldes ( 111 ff. AFG) Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? 73 a) 63%-Regel 74 b) Kinderzuschlag: 68% 74 c) Leistungstabelle Von welchem Arbeitsentgelt geht das Arbeitsamt bei der Berechnung des Alg aus? 79 a) Der Bemessungszeitraum 79 b) Der durchschnittliche Stundenlohn 79 c) Die tarifliche regelmäßige Arbeitszeit 81 d) Bereinigtes wöchentliches Arbeitsentgelt" 81 e) Gerundetes Arbeitsentgelt" Wie stellen Sie den Alg-Wochensatz fest? - Die Leistungsgruppen % sind häufig nicht 63%, 68% sind häufig nicht 68% Sonderfälle bei der Bemessung des Alg 83 a) Einstufung nach dem erzielbaren Arbeitsentgelt (sogenannte fiktive Einstufung) bei unbilliger Härte 83 b) Fiktive Einstufung nach Ausbildung und bei arbeitslosen Berufsanfängern 84 c) Fiktive Einstufung in weiteren Fällen 85 d) Einstufung nach Beendigung von ABM und FuU 86 e) Einstufung nach freiwilligem sozialen Jahr 86 f) Einstufung nach vorübergehender, schlechter bezahlter Beschäftigung 86 g) Einstufung nach vorübergehender, besser bezahlter Beschäftigung 87

4 h) Einstufung bei Änderung der Wochenstundenzahl und des Entgelts Jährliche Anpassung des Alg Steuerklassenwechsel Anrechenbarkeit von Nebeneinkommen während des Bezugs von Alg 93 a) Überblick 93 b) Welches Einkommen kann nicht angerechnet werden? : 93 c) Welches Einkommen kann angerechnet werden? 94 d) Wie wird angerechnet? 94 e) Die Anrechnungshöhe (fast) auf einen Blick 98 f) Ist die 80-Prozent-Regelung für die Bezieher von niedrigem Alg rechtswidrig? 101 g) Für welchen Zeitraum wird angerechnet? 101 h) Verspätete Anrechnung von Nebeneinkommen 102 i) Anrechnung verlängert Anwartschaftszeit 103 ArbeitslosenhUfe (Alhi) ( 134 ff. AFG) 104 A. Unterschiede Alg-Alhi 105 B. Vorausgehende Zeiten 107 I. Alg-Nachfolge-Alhi 107 II. Anwartschafts-Alhi Kalendertage Anwartschaftszeit Kalendertage Anwartschaftszeit 109 C. Bedürftigkeit 109 I. Vermögen Das Vermögen welcher Angehörigen wird nicht auf die Alhi angerechnet? In welcher Höhe wird das Vermögen des Arbeitslosen, des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, des Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft und der Eltern eines minderjährigen und unverheirateten Arbeitslosen angerechnet? Welches Vermögen bleibt, da nicht verwertbar, anrechnungsfrei? Welches Vermögen bleibt, da Verwertung unzumutbar, anrechnungsfrei?..112 II. Einkommen Welche Einkommensarten werden nicht auf die Alhi angerechnet? Welche Einkommensteile können Sie vom Einkommen absetzen? 119 a) Steuern 119 b) Sozialabgaben 119 c) Versicherungsprämien 119 d) Werbungskosten" Wann wird aus Einkommen Vermögen? Das Einkommen welcher Angehörigen wird in welcher Höhe angerechnet? 122 a) Nicht angerechnet wird das Einkommen von Großeltern, Enkelkindern, Geschwistern 122

5 b) Scharf angerechnet wird: eigenes Nebeneinkommen des Arbeitslosen (Fallgruppe 1) 126 c) Scharf angerechnet wird: Einkommen des Ehegatten, solange der Arbeitslose von ihm nicht dauernd getrennt lebt, Einkommen des Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Einkommen der Eltern des Arbeitslosen, solange der Arbeitslose minderjährig und unverheiratet ist (Fallgruppe 2) 129 d) Gemäßigt angerechnet wird: Einkommen der Eltern des Arbeitslosen, wenn der Arbeitslose verheiratet oder volljährig ist, und Einkommen des vom Arbeitslosen dauernd getrennt lebenden bzw. geschiedenen, unterhaltspflichtigen Ehegatten, und Einkommen der Kinder des Arbeitslosen (Fallgruppe 3) Wie beeinflussen sich Alg und Alhi, wenn mehrere Familienangehörige bzw. beide Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft arbeitslos sind 135 D. Dauer der Alhi 137 Höhe der Arbeitslosenhilfe ( 136) Wie hoch ist die Arbeitslosenhilfe 140 a) 56% -Regel 140 b) 58% -Kinderzuschlag Bemessungsgrundlage 141 a) Bei Alg-Nachfolge-Alhi 141 b) Bei Anwartschafts-Alhi 141 c) Azubi-Abzug nach Ausbildung 141 d) Läßt sich der Azubi-Abzug durch eine Zwischenbeschäftigung vermeiden? Berechnung der Alhi anhand der Leistungstabelle Alhi-Rutsche 148 a) Herabbemessung aus persönlichen Gründen 148 b) Regelmäßige Herabbemessung 149 c) Keine Alhi-Rutsche ab Sperrzeit: Die wichtigste Strafe des Arbeitsamtes ( 119 AFG) 152 A. Sperrzeiten sind ein Skandal 154 B. Fallgruppe Arbeitsplatzverlust ( 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,119 a Nr. 1) 156 I. Kündigung durch Arbeitgeber Vertragswidriges Verhalten 156 a) Verstoß gegen Pflichten des Arbeitnehmers 156 b) Keine Sperrzeit bei personen-/betriebsbedingten Kündigungen 157 c) Keine Sperrzeit bei arbeitsrechtlich unwirksamer Kündigung 157 Exkurs 1: Was ist eine Abmahnung? 158 fli

6 2. Ursächlich für Arbeitslosigkeit 159 a) Mehrere Kündigungsgründe 159 b) Keine Ursächlichkeit bei mangelnder gesundheitlicher Eignung 159 c) Keine Ursächlichkeit bei befristetem Arbeitsverhältnis Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ohne wichtigen Grund Beweispflichtig: das Arbeitsamt Was passiert, wenn Sie gegen eine Kündigung gerichtlich nicht vorgehen? Exkurs 2: Die Kündigungsschutzklage 163 Exkurs 3: Wenn Kündigungsschutzklage, dann Zwischenlohnanspruch einklagen! 165 Exkurs 4: Wenn Kündigungsschutzklage, dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung einklagen! 166 Exkurs 5: Sperrzeit und arbeitsgerichtlicher Vergleich 167 II. Kündigung durch Arbeitnehmer oder Aufhebungsvertrag Die Kündigung durch Arbeitnehmer bzw. der Aufhebungsvertrag muß wirksam sein 169 a) Eigenkündigung 169 Exkurs 6: Anfechtung der Eigenkündigung 169 b) Aufhebungsvertrag 170 Exkurs 7: Ausgleichsquittungen Ursächlich für Arbeitslosigkeit 171 a) Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag anstelle personen- bzw. betriebsbedingter Kündigung 171 b) Vorsicht bei Betriebsübergang 172 c) Keine Ursächlichkeit bei befristetem Arbeitsverhältnis 172 d) Ursächlichkeit bei vorzeitiger Beendigung? Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ohne wichtigen Grund Beweispflichtig: das Arbeitsamt 174 C. Fallgruppe Arbeitsablehnung oder Nichtantritt einer Arbeit ( 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) Ablehnung einer angebotenen Arbeit/Nichtantritt einer Arbeit Ursächlich für Verlängerung der Arbeitslosigkeit Ausreichend beschriebenes Arbeitsangebot Zulässiges Arbeitsangebot Rechtsfolgenbelehrung Ohne wichtigen Grund Beweispflichtig: das Arbeitsamt 177 D. Fallgruppe Weigerung, an beruflicher Bildungsmaßnahme teilzunehmen, oder Abbruch einer solchen Maßnahme ( 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4) Was ist eine berufliche Bildungsmaßnahme? Zumutbare Bildungsmaßnahmen Schriftliche Zusage für die Förderung nötig? Rechtsfolgenbelehrung Ohne wichtigen Grund 181

7 6. Beweispflichtig: das Arbeitsamt :. 181 E. Beginn und Rechtsfolgen der Sperrzeit Wann beginnt die Sperrzeit? Verkürzung der Alg-Bezugs-Dauer Was passiert, wenn Sie während einer Sperrzeit krank werden? 183 F. Herabsetzung der Sperrzeit Herabsetzung auf 6 bzw. 4 Wochen bei besonderer Härte" ( 119 Abs. 2 Satz 1) Herabsetzung auf 2 Wochen ( 119 Abs. 2 Satz 2) 185 G. Völliges Erlöschen des Leistungsanspruchs bei wiederholter Sperrzeit ( 119 Abs. 3) Was bedeutet Erlöschen des Anspruchs? Voraussetzungen für das Erlöschen des Leistungsanspruchs 186 a) Nach Entstehen des Anspruchs erster Sperrzeitanlaß 186 b) Über diese Sperrzeit schriftlicher Sperrzeitbescheid 187 c) Erneut Anlaß für Sperrzeit gegeben 187 d) Bei beiden Sperrzeiten muß es sich um 8- bzw. 12-wöchige Sperrzeiten handeln 187 e) Vor dem weiteren Sperrzeitanlaß Rechtsfolgenbelehrung 187 Strafen bei Verletzung der Meldepflicht und weiterer Mitwirkungspflichten ( 120,132 AFG; 60 ff, 66 SGBI; 228ff. AFG) 190 I. Die Meldepflicht Die Vorladung muß sachgerecht sein Form, Zeitpunkt und Kosten der Meldung Meldepflicht bei Ruhen von Leistungsansprüchen? 192 II. Säumnisstrafe bei Meldeversäumnis Erstes Meldeversäumnis: bis zu 2 Wochen kein Geld Zweites Meldeversäumnis: mindestens 4 Wochen plus 1. Säumnisstrafe kein Geld Keine Säumnisstrafe bei wichtigem Grund zum Fernbleiben Keine Säumnisstrafe bei mangelnder Rechtsfolgenbelehrung Neuantrag nach Säumnisstrafe nötig? 194 III. Strafen bei Verletzung weiterer Mitwirkungspflichten Versagung der Leistung Entziehung der Leistung Keine Strafe, wenn Sie nicht mitzuwirken brauchen Keine Strafe bei mangelnder Rechtsfolgenbelehrung Arbeitsamt hat Begründungspflicht Die Mitwirkung kann nachgeholt werden 195 IV. Bußgeldgefahr 196

8 1. für Arbeitslose für Arbeitgeber Verjährungsfrist Bußgeldbescheid und Einspruch 196 Ruhen von Leistungen ( 116ff. AFG) 198 I. Was ist Ruhen? In welchen Fällen kommt es zum Ruhen? Welche Folgen hat das Ruhen? 199 II. Ruhen bei Anspruch auf Arbeitsentgelt 200 III. Ruhen bei Urlaubsabgeltung 200 IV. Ruhen bei Abfindungen Was ist eine Abfindung? Der Alg/Alhi-Anspruch ruht wegen einer Abfindung nur bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden? Wie lange dauert das Ruhen? 203 a) Grenze: ordentliche Kündigungsfrist 203 b) Grenze: Ende des zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses 205 c) Grenze: die Abfindung gilt als verbraucht 205 d) Grenze: 12-Monats-Frist 208 e) Grenze: außerordentliche Kündigung Berechnungsbeispiele 209 V. Ruhen und (arbeitsgerichtliche) Vergleiche 210 VI. Ruhen in sonstigen Fällen Ruhen bei anderen Sozialleistungen Ruhen bei Zahlung von Vorruhestandsgeld Ruhen bei Arbeitskämpfen 215 VII. Zusammentreffen mehrerer Ruhenszeiträume 216 Kurzarbeitergeld (Kug) ( 63ff. AFG) 220 WasistKug? 220 Wann ist Kurzarbeit zulässig? 220 Welche Betriebe können Kug erhalten? 221 Welche Voraussetzungen muß der Arbeitnehmer erfüllen? 222 Antrag, Beginn und Dauer der Kug-Gewährung 222 Höhe des Kug 222 Anrechnung von Nebeneinkommen 223 Sozialabgaben bei Kug 223 Kug bei Krankheit? 223 Vermögenswirksame Leistungen 223

9 Konkursausfallgeld (Kaug) ( 141 a ff. AFG) 224 Wann hilft Kaug? 224 Für welchen Zeitraum gibt es Kaug? 224 Wann muß Kaug spätestens beantragt werden? 225 Was erhält der pleitegeschädigte Arbeitnehmer über Kaug? 226 Tips für Arbeitnehmer vor und nach einem Konkurs 228 Fortbildung und Umschulung (FuU) ( 41 ff; 47 ff. AFG) 232 I. Ziel, Leistungsantrag, Formen und Dauer 232 II. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer FuU-Maßnahme 234 III. Voraussetzungen für den Bezug von Unterhaltsgeld (Uhg) 239 IV. Höhe des Uhg 242 V. Zusätzliche Kosten 246 VI. Kranken-, Renten- und Unfallversicherung 249 VII. Unterbrechung, Wiederbewilligung, Wiederholung, Rückzahlung 249 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ( 40 ff. AFG) 252 Was ist BAB? 252 BAB für einen Ausbildungsberuf 252 BAB für berufsvorbereitende Maßnahmen 252 Wie und wann beantragt man BAB? 253 Wer kann BAB erhalten? 253 BAB gibt es nur bei Bedürftigkeit 254 In welcher Höhe kann man BAB erhalten? 254 Der Bedarf bei BAB für einen Ausbildungsberuf 254 Der Bedarf bei BAB für berufsvorbereitende Maßnahmen 256 Welches Einkommen wird angerechnet? 257 Das Einkommen des BAB-Empfängers wird voll angerechnet 257 Das Einkommen der Eltern wird erst nach Überschreiten von Freibeträgen angerechnet 258 Das Einkommen des Ehegatten wird erst nach Überschreiten von Freibeträgen angerechnet 259 Sonderregelung: BAB für Arbeitslose 260 Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) ( 91ff. AFG) 262 Was ist ABM? 262 Welche Arbeiten werden vorrangig gefördert? 262 Welche Arbeiten sind förderungsfähig? 263 Wer kann wo eine ABM beantragen? 264 Welche Träger können eine ABM beantragen? 264 Welche Arbeitslosen können gefördert werden? 264

10 Wie hoch ist der Zuschuß des Arbeitsamtes zu den Lohnkosten? 265 Wie lange kann eine ABM gefördert werden? 265 Wie schlecht ist die arbeitsrechtliche Lage von ABM-Beschäftigten? 266 Förderung der Arbeitsaufnahme (FdA) ( 53ff. AFG) 270 Welche Unkosten werden über FdA ersetzt? 270 Wer kann grundsätzlich FdA erhalten? 270 FdA als Zuschuß oder/und als Darlehen? 271 Wann müssen Sie FdA beantragen? 271 Die einzelnen Leistungen - Ihre Voraussetzungen und Höhe 271 Zwei bedenkliche Formen der FdA: Arbeitserprobung und Probebeschäftigung 274 Gemeinsame Vorschriften für die Gewährung von Leistungen 276 I. Die Auszahlung der Arbeitsamts-Leistungen Zahlungsweise Zahlungszeitraum Vorschußzahlungen 278 II. Schutz der Arbeitsamts-Leistungen vor Gläubigern Kann Ihr Leistungsanspruch abgetreten oder verpfändet werden? Kann Ihr Leistungsanspruch gepfändet werden? 280 a) wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche? 280 b) wegen sonstiger Ansprüche? Kontenpfändung 282 III. Abzweigung von Leistungen 283 IV. Aufhebung von Leistungsbescheiden und Rückzahlung von Leistungen Aufhebung von Leistungsbescheiden 284 a) Aufhebung des Bescheides bei Änderung der Verhältnisse 284 b) Rücknahme eines belastenden rechtswidrigen Bescheides für die Vergangenheit? 286 c) Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Bescheides für die Vergangenheit? Die Rückzahlung von Leistungen 287 a) Aufrechnung 287 b) Überleitung 288 c) Beitreibung Was tun, wenn ein Rückzahlungsbescheid kommt? 289 a) Widerspruch und Klage 289 b) Stundung, Ratenzahlung, Erlaß, Niederschlagung 289 c) Pfändungsfreigrenzen beachten 290 V. Krankenversicherung 1. Wenn Sie Alg, Alhi, Uhg beziehen oder an einer FuU-Maßnahme teilnehmen, sind Sie krankenversichert 290

11 2. Solange Sie kein Alg, Alhi, Uhg beziehen bzw. eine FuU-Maßnahme nicht bewilligt ist: Nachgehender Versicherungsschutz für 4 Wochen oder freiwillige Weiterversicherung Sonderfälle 292 a) Krankenversicherung und Sperrzeit 292 b) Krankverversicherung und Säumnisstrafe, Versagung und Entziehung 292 c) Rückzahlung der freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge, wenn Säumnisstrafe, Versagung, Entziehung und Erlöschen rechtswidrig waren? Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Alg, Alhi, Uhg 292 a) Während der ersten 6 Wochen: Kranken-Alg, -Alhi, -Uhg 292 b) Ab der 7. Woche: Krankengeld 293 c) Was tun nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit? 293 d) Antrag auf Erhöhung von Kranken-Alg, -Alhi, -Uhg bzw. Krankengeld 293 e) Erkrankung eines Kindes Arbeitsunfähigkeit vor Arbeitslosmeldung 294 VI. Unfallversicherung 294 VII. Rentenversicherung 295 Widerspruch und Klage 298 A. Der Widerspruch 299 Muster 1: Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Alg 302 Muster 2: Widerspruch gegen (zu geringe) Dauer des Alg-Bezugs 304 Muster 3: Widerspruch gegen (zu geringe) Höhe des Alg 305 Muster 4: Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid bei Antrag auf Alhi 308 Muster 5: Widerspruch gegen (zu geringe) Höhe der Alhi 311 Muster 6: Widerspruch gegen Sperrzeitbescheid 312 Muster 7: Widerspruch gegen Ruhen von Alg/Alhi 324 Muster 8: Widerspruch gegen rückwirkende Entziehung von Leistungen 326 B. Das Widerspruchsverfahren 328 C. Die Klage vor dem Sozialgericht 328 Muster 9: Klage gegen einen Sperrzeitbescheid 329 D. Das Verfahren vor den Sozialgerichten 331 E. Alleine sich wehren oder sich vertreten lassen? 332 F. Kosten, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 333 G. Was tun, falls Fristen versäumt wurden? 338 H. Was tun, wenn das Arbeitsamt trotz Widerspruch und Klage Leistungen verweigert? 338 Muster 10: Antrag auf Aussetzung der Entscheidung im Widerspruchsverfahren 340 Muster 11: Antrag auf Aussetzung der Entscheidung im Sozialgerichtsverfahren I. Wie Sie das Arbeitsamt dazu bringen können, schneller zu entscheiden 342

12 Muster 12: Antrag auf Vorschuß 343 Muster 13: Androhung einer Untätigkeitsklage 346 Muster 14: Untätigkeitsklage 347 J. Wie aussichtsreich ist der juristische Weg? 348 K. Anhang 350 Muster 15: Kündigungsschutzklage, mit Antrag auf Weiterbeschäftigung und Zwischenlohn 350 Sozialhilfe 354 A. Vorbemerkung 355 B. Die Bedeutung der Sozialhilfe für Arbeitslose 356 C. Wie wird der Anspruch und die Höhe der Sozialhilfe berechnet? 358 I. Bedürftigkeit 358 II. Der Sozialhilfebedarf Sozialhilferegelsätze Mehrbedarfszuschläge Unterkunftskosten Krankenversicherungsbeiträge Kosten für Alterssicherung und Sterbegeld Zusammenfassung - Sozialhilfebedarf 381 III. Einkommen 382 IV. Vermögen 385 V. Einkommen oder Vermögen? 388 D. Einmalige Leistungen der Sozialhilfe (Beihilfen) 390 E. Die Bedarfsgemeinschaft 396 I. Die Familiengemeinschaft 396 II. Die Verwandten- und Verschwägertengemeinschaft 397 III. Die eheähnliche Gemeinschaft 398 F. Unterhaltspflicht für Angehörige 399 G. Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit 403 H. Muß Sozialhilfe zurückgezahlt werden? 410 I. Die Antragstellung 410 Abkürzungsverzeichnis 412 Stichwortverzeichnis 415 A. Arbeitslosenrecht 415 B. Sozialhilferecht 437 Das Letzte 441

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