Alles in Bewegung. Vortragsabend der. bws Graf Kanitz GmbH Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau. 10. März Steuern und Unternehmen
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- Joachim Knopp
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1 Alles in Bewegung Vortragsabend der bws Graf Kanitz GmbH Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau 10. März 2016 Steuern und Unternehmen Themen und Aspekte in Eine Auswahl -
2 Gliederung I. BGH Urteil vom zum Steuerstrafrecht II. Wohnungsnot! Die Steuerersparnis soll sie mildern. III. Internationaler Mittelstand und Verrechnungspreise IV. Lohnsteuer bei ausländischen Mitarbeitern V. Vorgaben der Finanzverwaltung für EDV-gestützte Finanzbuchhaltungsprozesse VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - ein Belastungsvergleich 1
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4 I. BGH Urteil vom im Steuerstrafrecht BGH-Urteil vom BGH: Ein besonders schwerer Fall Großes Ausmaß: Steuerbetrag > ,00 (Bisher > ,00) - Indizwirkung Gemeinsame Abgabe von StErkl. = Eine Tat Folge: Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 10 Jahre (ggf. Bewährung, keine Geldstrafe) 10-jährige Strafverjährung Hinterziehung auf Zeit? 3
5 I. BGH Urteil vom im Steuerstrafrecht BGH-Urteil vom Pizzeria-Betrieb Verkürzung der Einnahmen 2007 Weniger-Umsatzsteuer (Kompensationsverbot) Urteil: 1 Jahr 10 Monate 4
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7 II. Wohnungsnot! Die Steuerersparnis soll sie mildern. Sonderabschreibung für Mietwohnungsbauten -derzeit bekannte Eckpunkte- Erworbene / hergestellte neue Wohnungen mit Bauantrag in Förderzeitraum: 3 Jahre Abschreibung: = 29 % (bis 2022) Bsp.: Kp x 29 % = ,00 x 40 % Steuer = (11,6 %) 10-jährige Vermietung in Gebieten in angespannten Wohnungsmärkten 6
8 II. Wohnungsnot! Die Steuerersparnis soll sie mildern. Sonderabschreibung für Mietwohnungsbauten -derzeit bekannte Eckpunkte- Begrenzt auf 2.000/2.500 pro qm Gebäudekosten (> = Kein 7 b) Ermittlung der Gebäudekosten = Leitfaden: Anleitung zur Kaufpreisaufteilung (KPA1) relevant? Keine Objektbegrenzung 7
9 III. Internationaler Mittelstand und Verrechnungspreise Verrechnungspreisgestaltung Verrechnungspreise (VP) = Wertansätze für Produkte, Dienstleistungen und andere Güter, die zwischen nahe stehenden Unternehmen übertragen oder überlassen werden. Deutschland USA Lieferung von Produkten Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter (WG) M-AG 100% T-Inc. Dienstleistungen Darlehensgewährung Arbeitnehmerentsendung VP-Problematik betrifft ausschließlich multinationale Unternehmen! 8
10 III. Internationaler Mittelstand und Verrechnungspreise Verrechnungspreisgestaltung VP-Gestaltung in mittelständischen Konzernen rückt zunehmend ins Visier der Betriebsprüfung, um Gewinnverlagerungen ins Ausland zu vermeiden. Besonderer Focus auf Konzerne mit hohen Renditen ausländischer Tochtergesellschaften, die mit vergleichsweise geringen Renditen bei der Muttergesellschaft eingehen. Folge: Anforderung der VP-Dokumentation in Betriebsprüfungen wird die Regel, Vorlagepflicht innerhalb von nur 60 Tagen in Form einer umfangreichen Sachverhaltsund Angemessenheitsdokumentation. Dokumentationspflicht betrifft alle Unternehmen, mit Lieferungen innerhalb des Konzerns > 5 Mio. oder sonstigen (Dienst-)Leistungen im Konzern > T 500 Erweiterung der Dokumentationspflichten ab 2016 um die sog. Master File -Dokumentation mit zusätzlichen Angaben zum Gesamtkonzern, wenn Gesamtumsatz > 100 Mio.; zusätzlich Country by Country-Reporting, falls konsolidierter Umsatz > 750 Mio. Unverhältnismäßig hohe Sanktionen bei unverwertbaren Dokumentationen bzw. Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe. 9
11 III. Internationaler Mittelstand und Verrechnungspreise Übersicht Allgemeine Dokumentationspflichten gem. 90 Abs. 3 AO Sachverhaltsdokumentation gem. 1 Abs. 2 GAufzV Aufzeichnungen über Art, Umfang und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen einschließlich deren wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Allgemeine Unternehmensinformationen gem. 4 Nr. 1 GAufzV. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen gem. 4 Nr. 2 GAufzV. Funktions- und Risikoanalyse gem. 4 Nr. 3 GAufzV. Unterscheidung in Stamm- und Transaktionsdaten. Angemessenheitsdokumentation gem. 1 Abs. 3 GAufzV VP-Analyse gem. 4 Nr. 4 GAufzV. Aufzeichnung der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbarung von Preisen und anderen Geschäftsbedingungen zu anderen Personen ( 90 Abs. 3 Satz 2 AO). Dokumentation der angewandten VP-Methode, Begründung für deren Eignung sowie Darstellung der VP-Kalkulation. Sofern Fremdvergleichsdaten nicht verfügbar sind: Dokumentation auf Basis innerbetrieblicher Plandaten. 10
12 III. Internationaler Mittelstand und Verrechnungspreise Verrechnungspreise: Sanktionen bei Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten Gem. 162 Abs. 3 AO Gem. 162 Abs. 4 AO Nichtvorlage der Dokumentation Vorlage einer im Wesentlichen unverwertbaren Dokumentation Nicht zeitnahe Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle Umkehr Beweislast Ausschöpfung Preisbandbreiten zu Lasten des Unternehmens Nichtvorlage der Dokumentation Vorlage einer im Wesentlichen unverwertbaren Dokumentation Zuschlag i. H. v % der Einkunftskorrektur, min. aber TEUR 5 Verspätete Vorlage einer Dokumentation Zuschlag min. EUR 100 pro Tag Fristüberschreitung, max. EUR 1 Mio. Keine Zuschläge bei entschuldbarer Nichterfüllung oder geringfügigem Verschulden. 11
13 IV. Lohnsteuer bei ausländischen Mitarbeitern Arbeitnehmerbesteuerung MT GmbH in Freiburg Vertriebsniederlassungen USA Frankreich Italien Singapur (Tochtergesellschaft) 12
14 IV. Lohnsteuer bei ausländischen Mitarbeitern Arbeitnehmerbesteuerung Jährliches, einwöchiges Vertriebsmeeting in Freiburg 80 Teilnehmer, davon 40 aus USA, Frankreich, Italien. = 40 Mitarbeiter * wöchentliches Entgelt * deutsche Lohnsteuer = MT GmbH haftet 1). 1) Siehe neues Schreiben des BMF vom für die Jahre erst ab 2015: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohnes nach den Doppelbesteuerungsabkommen (87 Seiten). 13
15 V. Vorgaben der Finanzverwaltung für EDV-gestützte Finanzbuchhaltungsprozesse Sind Ihnen die Kürzel vertraut: GoBD: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff? ZUGFeRD: Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland? Nachzulesen in der Informationsmappe mit dem Inhalt: 1.1 Für wen gelten die Vorgaben? 1.2 Welche betrieblichen Systeme sind betroffen? 1.3 Welche elektronischen Daten müssen aufbewahrt werden? 1.4 Die Grundsätze im Einzelnen 1.5 Die Verfahrensdokumentation 1.6 Das interne Kontrollsystem
16 Betriebserben droht volle Steuerlast FAZ Montag, 7. März 2016
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19 VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - Belastungsvergleich 18
20 VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - Belastungsvergleich Szenario: Belastungsvergleich Alt - Neu Maier und Söhne GmbH: Kunststoffteile für Pharma und Automotive sowie Sondermaschinenbau (SMA) für Ski-Herstellung. aktuelle Gesetzeslage Ref.-Entwurf 1) Nachhaltiger Gewinn nach Steuern p.a. 1,8 Mio 1,8 Mio (davon SMA) 0,3 Mio 0,3 Mio Unternehmenswert (vereinfachtes Ertragswertverfahren) 32,4 Mio 21,6 Mio (davon SMA) 4,5 Mio 4,5 Mio KMU - Ja 1) Vergleich SPD / CDU/CSU (Vermutet!) 19
21 VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - Belastungsvergleich Szenario: Belastungsvergleich Alt - Neu aktuelle Gesetzeslage Ref.-Entwurf Guthaben bei Bank 5 Mio 5 Mio Wertpapiere 3 Mio 3 Mio Forderungen 3 Mio 3 Mio Schulden 5 Mio 5 Mio Finanzmitteltest 2) o.k. - Verkehrswert vermieteter Bürogebäude 4 Mio 4 Mio 2) Finanzmitteltest: 5 Mio Guthaben + 3 Mio Forderungen./. 5 Mio Schulden = 3 Mio. Zulässig 20% x 32.4 =
22 VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - Belastungsvergleich Szenario: Belastungsvergleich Alt - Neu Senior Maier möchte Dr.-Ing. Stefanie Müller (geb. Maier) 100% der Anteile schenken und hofft, dass er von Steuerbelastungen verschont bleibt. aktuelle Gesetzeslage Ref.-Entwurf Aktuelle Steuerberechnung: Verkehrswert Anteile (x 18 bzw. x 12) 32,4 Mio 21,6 Mio Verwaltungsvermögen 7 Mio 7,7 3) Mio Anteil Verwaltungsvermögen (<= 50%) 21,6 Mio - Begünstigtes Vermögen 32,4 Mio 13,9 Mio 3) 21,6 Mio./. 9 Mio. = 12,6 Mio. x 10% = /. 9 Mio. = 7,740 21
23 VI. Betriebserben droht volle Steuerlast - Belastungsvergleich Szenario: Belastungsvergleich Alt - Neu aktuelle Gesetzeslage Ref.-Entwurf Nicht begünstigtes Vermögen - 7,7 Mio Verschonungsabschlag 27,5 Mio 11,8 Mio 85% 85% Bemessungsgrundlage für Schenkungssteuer 4,9 Mio 9,8 Mio Schenkungssteuer (ohne persönliche Freibeträge) 931 TEUR 2,25 Mio 19% 23% 22
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Konrad-Goldmann Straße 8 D Feiburg Telefon Telefax freiburg@bwsgk.de
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